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Geschäftsbereich Baumanagement André Langhorst Architekt AKNW Fachplaner für Barrierefreies Bauen Stand: 01.03.2021
Fragen und Anregungen an: andre.langhorst@blb.nrw.de
Der barrierefreie Sanitärraum
Mit dem nachfolgenden Papier werden einige Anforderungen aus der Norm erläutert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt
Die normativen Anforderungen sind in Blau verfasst
Gefolgt von Hinweisen aus der BLB NRW Zentrale in Schwarz, die mit zusätzlichen Informationen aus der AMEV1 ergänzt werden
Mit dem Justizministerium wird zur Zeit in einer Arbeitsgruppe ein Leitfaden zum barrierefreien Bauen in Gerichten und Staatsanwaltschaften erarbeitet; die aus dem Kapitel „Barrierefreier Sanitärraum“ entnommenen Festlegungen sind in Grün verfasst. Es handelt sich bisher nur um einen Entwurf, der noch nicht verbindlich eingeführt ist! Gleichwohl können die Hinweise auch bei anderen BLB NRW Projekten Anwendung finden
Inhalt:
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DIN 18040-1
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Anzahl der barrierefreien Sanitärräume
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Gestaltung von barrierefreien Sanitärräumen
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Der normative Rollstuhlnutzer
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Tür
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Türdrücker
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Bewegungsflächen im Sanitärraum
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Oberflächen und Kontraste
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Ausstattungs- und Bedienelemente
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Toilette
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Waschplatz
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Duschplatz
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Bodenbeläge
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Notrufanlagen
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DIN 18040-1
Die DIN 18040 verfolgt das sogenannte Performance-Konzept, welches in der Normung zunehmende Bedeutung gewonnen hat. Der Normgeber beschränkt sich darauf, das verfolgte Ziel (im Fall dieser Norm: Schutzziel) darzustellen und überlässt es dem Anwender, wie und mit welchen Mitteln er dieses Ziel erfüllt. Dadurch sollen Spielräume geschaffen und
1 Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen, Broschüre Nr.: 113, Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden, 2011, hier: 2.3.4 Sanitärräume für Behinderte
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innovative Lösungen gefördert werden. Zur Präzisierung der Schutzziele werden einige Beispiellösungen aufgezeigt, mit denen einerseits der Planer Gewissheit über die Zielerreichung hat und mit denen andererseits einfach zu kontrollieren ist, ob das Ziel erreicht wurde
Seit Anfang 2019 ist die DIN 18040 als ‚Technische Baubestimmung‘ (VVTB) eingeführt. Technische Baubestimmungen sind die durch öffentliche Bekanntmachung eingeführten, allgemein anerkannten Regeln der Technik, deren Beachtung im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist. Zu den Technischen Baubestimmungen gehören die in der Liste der aufgeführten Anlagen, in denen zusätzliche, bauaufsichtlich begründete Festlegungen formuliert sind, die ergänzend oder abweichend zu den technischen Regeln zu beachten sind
Daraus ergibt sich, dass das, was öffentlich-rechtlich gefordert ist (die Festlegungen in der VVTB) mitunter von dem, was zivilrechtlich durch den externen Planer zu beachten ist (DIN 18040-1 in ihrer Gesamtheit als allgemein anerkannte Regel der Technik), abweicht
- Anzahl der barrierefreien Sanitärräume
Je Sanitäranlage muss mindestens eine barrierefreie Toilette vorhanden sein. Sie ist jeweils in die geschlechtsspezifisch getrennten Bereiche zu integrieren oder separat geschlechtsneutral auszuführen
VVTB: mindestens ein Toilettenraum muss barrierefrei sein. Zusätzliche Toilettenräume sind in Abhängigkeit von der Anzahl der darauf angewiesenen Personen vorzusehen. Die Toilettenräume sollen möglichst einfach erreichbar sein
In Abhängigkeit von Gebäudefunktion und Nutzergruppe ist eine Abwägung über die Anzahl der barrierefreien Sanitärräume zu treffen. Beispielsweise wird in einem Theater mit einem hohen Gleichzeitigkeitsfaktor in den Pausen eine größere Anzahl von barrierefreien WCs sinnvoll sein, wohingegen ein kleineres Amtsgericht mit einem barrierefreien Sanitärraum ausreichend ausgestattet ist. Die barrierefreien Sanitärräume müssen ohne besondere Erschwernis erreicht werden können
Festlegung JM (noch im Entwurf!): es ist mindestens ein barrierefreies WC pro Gericht bzw. Staatsanwaltschaft an zentraler Stelle, in der Nähe eines Aufzuges vorzusehen. Die Notwendigkeit von mehreren weiteren barrierefreien WCs kann sich im Einzelfall je nach Gebäudestruktur und Gebäudegröße ergeben und ist zwingend auch mit den Schwerbehindertenvertretungen abzustimmen. Bei Sozialgerichten ist wegen dem zu erwartenden erhöhten Publikumsverkehr von Menschen mit Einschränkungen eine höhere Anzahl an barrierefreien WCs erforderlich. Die Notwendigkeit eines weiteren barrierefreien WCs liegt beispielsweise vor, wenn das Erreichen des barrierefreien WCs nur durch ein Verlassen des Gebäudes und erneutes Betreten möglich ist
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- Gestaltung von barrierefreien Sanitärräumen
Schutzziel:
Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können
Festlegung JM (noch im Entwurf!): bei barrierefreien WC-Anlagen gelten die identischen gestalterischen Ansprüche wie bei den übrigen WC-Anlagen
- Der normative Rollstuhlnutzer
Aus den Darstellungen der Norm lässt sich ablesen, dass es sich um einen manuellen, sogenannten Standard-Rollstuhl handelt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der normative Nutzer mit dem Rollstuhl nicht so agil ist, wie Nutzer von sogenannten Aktivrollstühlen. Der Standard-Rollstuhl zeichnet sich durch größere Vorderräder (als bei einem Aktivrollstuhl) aus und einer weit zurück liegenden Achse der Hinterräder aus. Beim Aktivrollstuhl sind i. d. R. die Vorderräder kleiner und die Achse der Hinterräder liegt weiter vorne. Dies ermöglicht dem aktiven Rollstuhlnutzer beispielsweise durch einen Ruck die Vorderräder vom Boden abzuheben und kleinere Hindernisse zu überwinden
Schutzziel:
Die Bewegungsfläche muss ausreichend groß für die geradlinige Fortbewegung, den Begegnungsfall sowie für den Richtungswechsel sein
Umsetzung:
− 150 cm Breite und 150 cm Länge für Richtungswechsel und Rangiervorgänge
− 90 cm Breite und geringe Länge, z. B. für Türöffnungen
Alle Maße sind Fertigmaße. Abweichungen in der Ausführung können nur toleriert werden, soweit die in der Norm bezweckte Funktion erreicht wird; die erforderlichen Bewegungsflächen dürfen in ihrer Funktion durch hineinragende Bauteile oder Ausstattungselemente, z. B. Telefonzellen, Vitrinen usw. nicht eingeschränkt werden
Die Norm gibt vor, dass der Standard-Rollstuhl eine Abmessung von 70 cm Breite und 120 cm Länge hat und ermittelt daraus eine Fläche von 150 x 150 cm zum Drehen und Rangieren. Des Weiteren ist eine lichte Durchfahrtsbreite von 90 cm vorzusehen, damit die Arme und Hände bei Durchfahrten am Schwungrad verbleiben können
Zu beachten ist, dass es sich um eine quadratische Bewegungsfläche handelt, die vorgehalten werden muss - nicht um einen Kreisdurchmesser!
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Die normativ geforderten Flächen müssen in der relevanten Höhe vorgehalten werden, d. h. zwischen den Oberflächen der begrenzenden Wände/Bauteile. Fußleisten, Türzargen und andere Elemente, welche die Nutzung nicht einschränken, sind vernachlässigbar. Dies wird in Fachkreisen mitunter anders bewertet. Allerdings vernachlässigen diese Sachverständige, dass es sich um eine Schutzzielnorm handelt und das Ziel – also die Nutzbarkeit – zu erreichen ist
- Tür
Schutzziel:
Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher zu passieren sein
Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein
Umsetzung:
− taktil eindeutig erkennbare Türblätter oder –zargen
− visuell kontrastierende Gestaltung, z. B. helle Wand/dunkle Zarge, heller Flügel/dunkle Hauptschließkante und Beschlag
Die Taktilität ist i. d. R. durch die Leibungstiefe oder das Vorstehen von Zarge und Türblatt gewährleistet; visuell soll sich die Wand von der Zarge oder dem Türblatt kontrastreich unterscheiden (K ≥ 0,4)
Abbildung oben: eine zur Umgebung kontrastreich ausgeführte Zarge erleichtert Sehbehinderten die Orientierung
− Zugeordnete Beschilderung in einer Höhe von 120 – 140 cm über OKFF2; sie ist auf der Klinkenseite anzubringen
2 Die Bezeichnung für die Oberkante des Fertigfußbodens wurde in diesem Dokument zu OKFF vereinheitlicht
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− Taktil erfassbare Beschriftungen bzw. Piktogramme sollten beispielsweise beim Zugang zu geschlechtsspezifischen Anlagen, z. B. WC- und Duschanlagen sowie Umkleide- bereichen angebracht werden
− Taktil erfassbare schriftliche Informationen müssen sowohl durch erhabene lateinische Großbuchstaben und arabische Ziffern („Profilschrift“) als auch durch Braille'sche Blindenschrift (nach DIN 32976) vermittelt werden; sie können durch ertastbare Piktogramme und Sonderzeichen ergänzt werden
− ANMERKUNG: für die Gestaltung der erhabenen, ertastbaren Schrift, der Piktogramme, der Sonderzeichen und der braille’schen Blindenschrift wird auf die Broschüre des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes: „Richtlinie für taktile Schriften“ (unter „www.gfuv.de“) hingewiesen
− Aus Sicherheitsgründen dürfen Drehflügeltüren nicht in Sanitärräume schlagen, um ein Blockieren der Tür zu vermeiden; Türen von Sanitärräumen müssen von außen entriegelt werden können
Festlegung JM (noch im Entwurf!): die WC-Tür muss bei einer Drehflügeltür in den Flur aufschlagen; im Fall eines Notrufs von innen muss ein Ersthelfer die WC-Tür von außen unverzüglich entriegeln können (z. B. über eine Münze). Eine Schließung mit einem sogenannten Euro-Schlüssel ist nicht zu verwenden; in Ausnahmefällen ist aus Platzgründen vorzugsweise eine elektrische Schiebetür mit manueller Verriegelung zulässig
Raumspartüren schlagen teilweise in den Sanitärraum ein. Sie dürfen aber dennoch verwendet werden, wenn sie mit einer Rettungsöffnung ausgestattet sind (dazu wird zumeist ein Teil des Türblatts herausgenommen)
− Drücker: Höhe Drehachse über OKFF (Mitte Drückernuss) beträgt grundsätzlich 85 cm über OKFF. Im begründeten Einzelfall sind andere Maße in einem Bereich von 85 cm bis 105 cm vertretbar
VVTB: das definierte Achsmaß der Greifhöhe für Türdrücker von 85 cm über OKFF ist grundsätzlich nur bei Türen zu barrierefreien Sanitärraumen auszuführen; in allen anderen Fällen kann dieses in Abhängigkeit von Nutzung und Nutzerkreis der öffentlich zugänglichen Bereiche zwischen 85 cm und 105 cm über OKFF betragen
Festlegung JM (noch im Entwurf!): der Drehriegel ist auf einer Höhe von 95 cm zu montieren. Die Höhe der Drehachse des Türgriffs beträgt damit - abweichend von der DIN 18040-1 - auch beim barrierefreien WC 105 cm. Hierfür ist auf Grund der technischen Baubestimmungen ein Abweichungsantrag zu stellen. Von einer Montage des Türgriffs auf 85 cm ist abzusehen, um den Drehriegel zur Verriegelung des WCs nicht außerhalb der ebenfalls von der DIN 18040-1 vorgegebenen Untergrenze vom 85 cm für Bedienelemente zu montieren
− Durchgang: lichte Breite ≥ 90 cm
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Das Maß bezieht sich auf den Abstand der Zargen, ggf. auf den Abstand zwischen Zarge und Türblatt oder Zuziehstange, wenn dadurch die 90 cm eingeschränkt würden; der Türdrücker ist i. d. R. vernachlässigbar
− Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein; das wird erreicht mit Bedienkräften und -momenten der Klasse 3 nach DIN EN 12217 (zum Beispiel 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren)
An der Tür zum barrierefreien Sanitärraum sollte nach Möglichkeit auf einen Obertürschließer verzichtet werden
Vor Türen zu barrierefreien Sanitärräumen ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorzusehen; Ausgangspunkt ist die Achse des Türdrückers (siehe Zeichnung)
- Türdrücker
Schutzziel:
Drückergarnituren sind für motorisch eingeschränkte, blinde und sehbehinderte Menschen greifgünstig auszubilden
Dies wird z. B. erreicht durch:
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bogen- oder u-förmige Griffe
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senkrechte Bügel bei manuell betätigten Schiebetüren
Ungeeignet sind:
- Drehgriffe, wie z. B. Knäufe
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− Leibung: Tiefe ≤ 26 cm: Rollstuhlbenutzer können Türdrücker nur erreichen, wenn die Greiftiefe nicht zu groß ist. Das ist bei Leibungstiefen von max. 26 cm immer erreicht. Für größere Leibungen muss die Nutzbarkeit auf andere Weise sichergestellt werden
Die DIN 18040-1 hat nicht genau spezifiziert, wo die Leibungstiefe gemessen wird; in der Fachliteratur ist es Außenkante Zargenspiegel bis Achse Türdrücker (da auch nur dieser Abstand für den Nutzenden von Relevanz ist)
Zu beachten ist, dass Abfallbehälter, die seitlich zwischen der Tür und dem Handwaschbecken stehen, die gewünschte Begrenzung der Leibungstiefe ggf. aufheben; idealerweise werden Einmalhandtuchspender und Abfallbehälter außerhalb dieses Bereiches angebracht
Festlegung JM (im Entwurf!): Zusätzlich ist zur Erfüllung des Schutzziels der Erreichbarkeit des Türdrückers in einer Türleibung für Rollstuhlfahrer (DIN 18040-1) zwischen der Außenkante der Zarge und der Achse des Türdrückers ein Abstand von ≤ 20 cm einzuhalten
In Gerichten und Staatsanwaltschaften wurde somit eine Verringerung des Maßes von ≤ 26 cm auf ≤ 20 cm festgelegt − Achse Türdrücker: Abstand zu Bauteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungselementen ≥ 50 cm
Dieses Maß sorgt dafür, dass ein Rollstuhlnutzer, der sich nicht vorbeugen kann, den Türdrücker erreicht. Auf der Bandseite sorgt dieses Maß zudem dafür, dass der Rollstuhlnutzer das Türblatt an sich vorbeischwenken kann
Festlegung JM (noch im Entwurf!): an der Innenseite der Tür ist eine Zuziehstange für greifeingeschränkte Personen vorzusehen. Diese muss im Durchmesser mindestens 2 cm betragen
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Festlegung JM (noch im Entwurf!): die Tür der WC-Kabine ist für die Verriegelung von innen mit einem leichtgängigen, greifbaren Drehriegel auszustatten, damit diese auch für greifeingeschränkte Menschen bedienbar ist. Der Abstand des Drehriegels vom Hintergrund (Rosette) muss mindestens 2,5 cm betragen. Der Stift des Drehriegels muss an beiden Seiten mindestens 1,5 cm herausragen
Abbildung eines ‚Megariegels‘
- Bewegungsflächen im Sanitärraum
− Eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm ist jeweils vor den Sanitärobjekten wie z. B. WC-Becken, Waschtisch, sowie im Duschplatz vorzusehen; Bewegungsflächen dürfen sich überlagern
− Das WC-Becken muss beidseitig anfahrbar sein, wofür jeweils eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von mindestens 70 cm (von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand) sowie einer Breite von mindestens 90 cm erforderlich ist
Die dazugehörige normative Zeichnung ist insofern irreführend, als dass vor dem WC- Becken eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorzuhalten ist und rund um das WC- Becken eine lichte Durchfahrtsbreite von 90 cm freigehalten werden muss. Ein Rollstuhlnutzer wird i. d. R. schräg neben das WC fahren, dann im Rollstuhl nach vorne rutschen, dann in den Stützklappgriff greifen und sich anschließend auf das WC ziehen – daraus folgt, dass idealerweise U-förmige Stützklappgriffe verbaut werden, da bei diesen der beste Halt möglich ist; daraus ergibt sich, dass das WC-Becken zwingend 70 cm tief sein muss, um diese Art des Übersetzens vom Rollstuhl auf das WC überhaupt erst zu ermöglichen!
Festlegung JM (noch im Entwurf!): um das WC-Becken ist in einem Radius von 90 cm eine Bewegungsfläche vorzusehen, die frei von Einbauten zu halten ist. Zu beachten ist, dass weitere technische Einbauten (z. B. die Höhenverstellung des WCs oder ein Heizkörper) diese Bewegungsfläche nicht einschränken
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− ANMERKUNG: ein WC-Becken kann auch einseitig anfahrbar sein, wenn die freie Wählbarkeit der gewünschten Anfahrseite auf andere Weise (technisch oder räumlich) gegeben ist
Es gibt Einbauelemente, bei denen das WC-Becken per Anwahltaste nach rechts oder links fährt, falls die Raumbreite nicht ausreicht. Des Weiteren besteht normativ die Möglichkeit, ein WC rechts anfahrbar zu gestalten und ein anderes links anfahrbar
- Oberflächen und Kontraste
Festlegung JM (noch im Entwurf!): es sollte ein Kontrast zwischen Einrichtungsgegenständen und den Wänden/Türen vorhanden sein. Ebenfalls sollte ein Kontrast wahrnehmbar zwischen Boden- und Wandbelag existieren
Für den Fliesenspiegel an der Wand sind Fliesen in einem Format von mindestens 15 cm x 15 cm und mit glatter, glasierter Oberfläche vorzusehen. Dies ist erforderlich um eine Befestigungsmöglichkeit von Hilfsmitteln per Saugnapf zu gewährleisten, da greifeingeschränkte Personen zum Be- und Entkleiden auf Hilfsmittel angewiesen sind, die temporär mit Saugnäpfen an der Wand befestigt werden
Der Fliesenspiegel ist bis mindestens 150 cm über OKFF zu führen
- Ausstattungs- und Bedienelemente
Hierzu zählt alles, was eine Nutzung der Hand beinhaltet, z. B. der Lichtschalter, die WC- Bürste, der Einmalhandtuchspender, die Einwurfhöhe des Abfall- und Hygienebehälters usw.
Schutzziel:
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Bedienelemente, die zur zweckentsprechenden Nutzung des Gebäudes durch die Öffentlichkeit erforderlich sind, müssen barrierefrei erkennbar, erreichbar und nutzbar sein
Umsetzung:
− Die Ausstattungselemente müssen sich visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abheben
Ein Kontrast von K > 0,4 ist als angemessen zu betrachten (vgl. Loeschcke, Barrierefreies Bauen, 2011)
− Sie sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip visuell kontrastierend gestaltet und taktil (z. B. durch deutliche Hervorhebung von der Umgebung) oder akustisch wahrnehmbar
− Vor den Bedienelementen ist für Rollstuhlnutzung eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm angeordnet
Präzisiert bedeutet das, dass die Elemente von der Bewegungsfläche aus erreichbar sein müssen
− Sie müssen für die Rollstuhlnutzung einen seitlichen Abstand zu Wänden bzw. bauseitigen Einrichtungen von mindestens 50 cm aufweisen
Die Anforderung ist analog der Erreichbarkeit von Türdrückern
− Das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85 cm über OKFF
VVTB: diese Regelung ist mit Einführung der DIN 18040-1 als Technische Baubestimmung abgeändert worden. Nun gilt: abweichend ist das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen grundsätzlich im Bereich von 85 cm bis 105 cm über OKFF zulässig
− Werden mehrere Bedienelemente, z. B. mehrere Lichtschalter, übereinander angeordnet, darf das Achsmaß des obersten Bedienelementes 105 cm nicht überschreiten, das Achsmaß des untersten Bedienelementes 85 cm nicht unterschreiten
− Wenn Kleiderhaken vorgesehen sind, sind sie in mindestens zwei Höhen für die sitzende und stehende Position vorzusehen.
Festlegung JM (noch im Entwurf!): es sind zwei Kleiderhaken (1x 105 cm über OKFF und 1x 140 cm über OKFF) vorzusehen; es ist zu beachten, dass diese auch für den Rollstuhlfahrer anfahrbar sind - hierzu ist ein Abstand von 50 cm zum nächsten Bauteil einzuhalten
Ein Wickeltisch kann mit der Unterkante auf 90 cm OKFF über der Heizung montiert werden und ist auch für Rollstuhlfahrer leicht bedienbar auszuführen
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Die Vorgabe, dass auch Rollstuhlfahrer den Wickeltisch bedienen können zielt darauf ab, dass dieser eventuell nach der Nutzung nicht hochgeklappt wird und somit die Bewegungsfläche einschränken würde
- Toilette
Festlegung JM (noch im Entwurf!): ein barrierefreies WC je Gebäude (an zentraler Stelle) muss gleichzeitig mit einer elektrisch stufenlosen Höhenverstellung und integrierter Föhn- und Duschvorrichtung ausgestattet sein
Die normativen Maße gelten grundsätzlich auch für das höhenverstellbare Dusch-Föhn-WC. Hier sind jedoch geringe Abweichungen - bei den Vorgaben zur Rückenstütze von 4 cm und bei den weiteren Vorgaben von 2 cm - möglich. Abweichungen die darüber hinausgehen sind zwingend auch mit den Schwerbehindertenvertretungen abzustimmen. Als Rückenstütze ist ausschließlich beim höhenverstellbaren Dusch-Föhn-WC auch die Wand bzw. der Spülkasten zulässig
− Die Höhe des WC-Beckens einschließlich Sitz muss zwischen 46 cm und 48 cm liegen
Die Angabe bezieht sich auf die Höhe der WC-Brille über OKFF
− Eine Rückenstütze muss 55 cm hinter der Vorderkante des WC angeordnet sein
Daraus folgt, dass ein barrierefreies WC nicht mit einem WC-Deckel ausgestattet wird; dieser würde sonst im hochgeklappten Zustand vor der Rückenstütze liegen
− Die Spülung muss vom Sitzenden mit der Hand oder dem Arm bedienbar sein, ohne dass dieser die Sitzposition verändern muss. Wird eine berührungslose Spülung verwendet, muss ihr ungewolltes Auslösen ausgeschlossen sein
Der Auslöser befindet sich am vorderen Ende des Stützklappgriffs; zusätzlich kann ein Wandtaster oberhalb der Rückenstütze vorgesehen werden (Achsmaß bei 105 cm über OKFF)
Festlegung JM (noch im Entwurf!): der Knopf zur Auslösung der Spülung muss sich am Stützklappgriff befinden. Eine berührungslose Auslösung der Spülung ist nicht zu verbauen. Es kann zusätzlich die Standardspülung an der Wand verbaut werden
− Auf jeder Seite des WC-Beckens muss ein mit wenig Kraftaufwand in selbst gewählten Etappen hochklappbarer Stützgriff montiert sein, der 15 cm über die Vorderkante des WC-Beckens hinausragt
Die normative Zeichnung gelegt, dass die (hochgeklappten) Stützklappgriffe die Bewegungsfläche nicht einschränken – zur Wand abklappbare Stützklappgriffe sind somit nicht erforderlich. Die am Stützklappgriff angebrachte WC-Rolle würde ohnehin ein vollständiges Abklappen zur Wand verhindern
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− ANMERKUNG: es wird z. B. unterschieden zwischen Stützklappgriffen mit und ohne Feder. Die Klappgriffe mit Feder können mit geringerem Kraftaufwand beim Hochklappen bedient werden
− Der lichte Abstand zwischen den Stützklappgriffen muss 65 cm bis 70 cm betragen. Die Oberkante der Stützklappgriffe muss 28 cm über der Sitzhöhe liegen
Festlegung JM (noch im Entwurf!): Abstand zwischen den Stützgriffen (Achsmaß) möglichst 70 cm; ein Eindrehen der Stützklappgriffe ist nicht zwingend vorzusehen; zwischen der Vorderkante des WC-Beckens und der Vorderkante des hochgeklappten Stützklappgriffe müssen mindestens 50 cm liegen; Stützklappgriffe in U-Form bzw. mit zwei übereinander angeordneten Stangen aus Kunststoff sind bevorzugt zu verbauen; Stützklappgriffe mit abgewinkeltem, hochklappbarem Griff können ebenfalls verbaut werden
− Die Befestigung der Stützklappgriffe muss einer Punktlast von mindestens 1 kN am vorderen Griffende standhalten
− Der Toilettenpapierhalter muss ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein
Die WC-Papierrolle befindet sich in der Regel im vorderen Bereich eines Stützklappgriffs
Festlegung JM (noch im Entwurf!): es sind Toilettenpapierhalter auf beiden Seiten des WC-Beckens anzubringen. Diese müssen aus der sitzenden Position (ohne Veränderung der Sitzposition) erreicht werden können und sind daher an den Stützklappgriffen vorzusehen
− Eine Möglichkeit zur hygienischen Abfallentsorgung sollte vorgesehen werden, z. B durch einen dicht- und selbst schließenden und mit einer Hand zu bedienenden Abfallbehälter
Festlegung JM (noch im Entwurf!): der selbstschließende Hygienebehälter (ohne Fußbedienung) ist ebenfalls fest an der Wand zu montieren. Die Einwurfhöhe muss 85 cm betragen
Der WC-Bürstenhalter ist außerhalb der Bewegungsflächen einzuplanen und mit einer Greifhöhe von 85 cm fest an der Wand zu montieren
- Waschplatz
− Armaturen müssen als Einhebel- oder berührungslose Armaturen ausgebildet sein. Berührungslose Armaturen dürfen nur in Verbindung mit Temperaturbegrenzung eingesetzt werden. Um ein Verbrühen zu vermeiden ist die Wassertemperatur an der Auslaufarmatur auf 45 °C zu begrenzen
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Warmwasser vorzusehen ist
AMEV: im Normalfall sollten diese Räume mit erwärmtem Trinkwasser versorgt werden
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− Waschtische müssen soweit unterfahrbar sein, dass der Oberkörper bis an den vorderen Rand des Waschtisches reichen kann und die Armatur aus dieser Position bedienbar ist - dies ist gegeben bei einer Unterfahrbarkeit von mindestens 55 cm und einem Abstand der Armatur zum vorderen Rand des Waschtisches von höchstens 40 cm; der notwendige Beinfreiraum muss axial gemessen mindestens eine Breite von 90 cm aufweisen; für Handwaschbecken ist abweichend davon eine unterfahrbare Tiefe von mindestens 45 cm ausreichend
AMEV: der Geruchverschluss ist als Unterputz- oder Flachaufputzsiphon auszuführen; als Armaturen sind Einhebel-Mischbatterien mit verlängertem Bedienungshebel oder berührungslose Armaturen vorzusehen; die Aufhängung der Waschbecken ist für eine zusätzliche Stützlast von 60 kg zu bemessen
Festlegung JM (noch im Entwurf!): es ist eine Einhandhebelmischarmatur mit längerem Hebel zu verbauen; eine berührungslose Armatur ist nicht zu verbauen; der seitliche Abstand vom Waschbecken zum nächsten Bauteil muss mindestens 20 cm (vorzugsweise 25 cm betragen); es ist vorzugsweise ein Waschbecken mit integrierten seitlichen Haltegriffen zu verbauen
− Die Höhe der Vorderkante des Waschtisches darf 80 cm nicht übersteigen
− Über dem Waschtisch ist ein mindestens 100 cm hoher Spiegel anzuordnen, der die Einsicht sowohl aus der Sitz- als auch der Stehposition ermöglicht
Ein Kippspiegel muss nicht vorgesehen werden; idealerweise ist die Unterkante des Spiegels auf 90 cm über OKFF, so dass eine Wischkante gegeben ist
Festlegung JM (noch im Entwurf!): über dem Waschbecken ist ein Spiegel vorzusehen. Die Unterkante des Spiegels ist bei 90 cm über OKFF anzusetzen. Der Spiegel muss eine Höhe von mindestens 100 cm haben
− Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender und Abfallbehälter bzw. Handtrockner müssen im Bereich des Waschtisches angeordnet sein
Festlegung JM (noch im Entwurf!): der Seifenspender (Einhandbedienung) ist über dem Waschbecken und mit der Entnahmehöhe 100 cm über OKFF auszuführen. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass er auf dem Spiegel montiert wird. Der Handtuchspender ist als Einzelblattpapierhandtuchspender auszuführen. Die Entnahmehöhe ist auf 105 cm über OKFF zu montieren; der Papierkorb ist möglichst unmittelbar unterhalb des Einzelblattpapierhandtuchspenders vorzusehen und fest an der Wand zu montieren. Dabei ist die Unterkante des Papierkorbs bei mindestens 20 cm über OKFF und die Oberkante bei maximal 75 cm über OKFF vorzusehen
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- Duschplatz
Der Duschplatz ist keine normative Forderung. Wird seitens des Kunden jedoch ein Duschplatz gewünscht, ist dieser mit folgenden Merkmalen barrierefrei:
− Duschplätze sind zum angrenzenden Bodenbereich des Sanitärraumes niveaugleich zu gestalten und dürfen nicht mehr als 2 cm abgesenkt sein. Der Übergang sollte vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet werden
− Im Duschbereich sind waagerechte Haltegriffe in einer Höhe von 85 cm über OKFF (Achsmaß) anzuordnen, zusätzlich sind auch senkrechte Haltegriffe zu montieren; Anordnung mehrerer Bedienelemente in einem Bereich von 85 – 105 cm über OKFF
− Eine Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause muss aus der Sitzposition seitlich in 85 cm Höhe über OKFF erreichbar sein. Ihr Hebel sollte nach unten weisen, um Verletzungsgefahren insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen beim Vorbeugen zu vermeiden
− Ein mindestens 45 cm tiefer Dusch-Klappsitz mit einer Sitzhöhe von 46 cm bis 48 cm ist erforderlich
− Auf jeder Seite des Klappsitzes muss ein mit wenig Kraftaufwand stufenlos hochklappbarer Stützgriff montiert sein. Die Oberkante der Stützklappgriffe muss 28 cm über der Sitzhöhe liegen, die Vorderkante muss 15 cm über den Sitz herausragen. Der Abstand zwischen zwei Stützklappgriffen muss 65 cm bis 70 cm betragen
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− ANMERKUNG: anstelle eines Klapp-Sitzes kann auch ein mobiler und stabiler Duschsitz verwendet werden
− Ist in einem Sanitärraum eine Liege als zweckentsprechende Umkleidemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen vorgesehen, muss der Raum so dimensioniert werden, dass eine Liege mit den Maßen von 180 cm Länge, 90 cm Breite und 46 cm bis 48 cm Höhe aufgestellt werden kann. Vor der Liege muss eine 150 cm tiefe Bewegungsfläche vorhanden sein. Es sind auch Klappliegen möglich
Der Einbau einer Liege zum Be- und Entkleiden ist eine wesentliche Voraussetzung zur Nutzung der Dusche; Rollstuhlfahrer müssen die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Nassbereiches zu bekleiden
- Bodenbeläge
− Bodenbeläge sollten sich zur Verbesserung der Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen visuell kontrastierend von Bauteilen (z. B. Wänden, Türen, Stützen) abheben; Spiegelungen und Blendungen sind zu vermeiden
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− Bodenbeläge müssen rutschhemmend (sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181) und fest verlegt sein und für die Benutzung z. B. durch Rollstühle, Rollatoren und andere Gehilfen geeignet sein
− Die Bodenbeläge des Duschbereiches müssen rutschhemmend (sinngemäß nach GUV-I 8527 mindestens Bewertungsgruppe B) sein
Wie rutschhemmend eine Fliese ist, kann anhand der Rutschfestigkeitsklasse abgelesen werden (R 9 bis R 13). Fliesen der Klasse R 9 und R 10 bieten eine geringe bis durchschnittliche Rutschhemmung. Eine höhere Rutschsicherheit bieten erst Fliesen aber der Klasse R 11. In den Klassen R 12 und R 13 finden sich Fliesen mit sehr hoher Rutschsicherheit. Der A-B-C Wert gibt zusätzlichen Aufschluss. Klasse A eignet sich für alle Bereiche, die nur gelegentlich nass oder Feucht sein können (im Schwimmbad etwa ein Umkleideraum). Klasse B wird im öffentlichen Bereich u. a. für Duschräume verwendet, Klasse C für alle Bereiche die dauerhaft nass sind oder unter Wasser liegen (z. B. Durchschreitebecken)
- Notrufanlagen
− Für Toiletten muss in der Nähe des WC-Beckens eine Notrufanlage vorgesehen werden; sie muss visuell kontrastierend gestaltet, taktil erfassbar und auffindbar und hinsichtlich ihrer Funktion auch für blinde Menschen eindeutig gekennzeichnet sein
− Ein Notruf muss vom WC-Becken aus sitzend und vom Boden aus liegend ausgelöst werden können
Festlegung des GB Immobilienmanagement: die Geschäftsbereichsleitung hat auf einer Abteilungsleitertagung entschieden, dass Notrufanlagen der Behinderten-WC’s nach der DIN VDE 0834-1:2016 ausfallsicher zu installieren sind. Dies betrifft alle Neuanlagen die ab dem Sommer 2018 errichtet wurden
Festlegung JM (noch im Entwurf!): im barrierefreien WC ist eine Notrufanlage zu installieren, die vom WC-Becken sitzend und im Bereich des WCs und Waschbeckens auch vom Boden aus liegend auslösbar ist - dies kann zum Beispiel durch im Raum verteilte Notrufschnüre (in Wand Nähe, Schnurzugende max. 10 cm über OKFF) realisiert werden. Die Notrufanlage muss kontrastierend zur Umgebung gestaltet sein; das Ende der Notrufschnüre muss mit einem greifgünstigen Element (auch für den Mund) versehen sein (z. B. einer Kugel); der Notruf ist auf die Pforte aufzuschalten. Außerdem ist ein Hinweisschild aufzuhängen, das ausweist in welchen Zeiten keine Notrufe entgegengenommen werden können