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OFFENES VERFAHREN
Wirtschaftsprüfung
Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Ausschreibung „Wirtschaftsprüfung“ gem. §§ 122 Abs. 1 GWB, §§ 44 – 46 VgV. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
- Name und Kontakt des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen
Steffen Heizmann Geschäftsführer
Heinrich-Böll-Stiftung e.V. Schumannstr. 8 10117 Berlin
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
w.o., E-Mail: datenschutz@boell.de
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
3.a Zweck der Verarbeitung
Durchführung eines Vergabeverfahrens
3.b Rechtsgrundlage
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO
- Empfänger personenbezogener Daten
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG dem Wettbewerbsregistergesetz anzufordern.
Die internen Zugriffsrechte richten sich nach unserem Berechtigungskonzept und den entsprechenden schriftlichen Auftragsvereinbarungen mit unseren Dienstleistern.
- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
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Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
- Rechte der betroffenen Personen
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
- Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Berlin ist:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 Besuchereingang: Puttkamerstr. 16 – 18 (5. Etage) 10969 Berlin
Zuständige Aufsichtsbehörde ist neben der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde auch die Aufsichtsbehörde, bei der die Verarbeitungstätigkeiten Auswirkungen auf betroffene Personen in ihrem Hoheitsgebiet haben (Artikel 55 DSGVO, näher erläutert in Erwägung 122).
Hieran sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens
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ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen.