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Leistungsbeschreibung
für die Durchführung von
Prüfingenieurleistungen
Open-House-Verfahren NL Ost
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Open-House-Verfahren Rahmenvertrag über Prüfingenieurleistungen NL Ost 2024 Leistungsbeschreibung
Inhalt
1 Leistungen nach Grundvergütung.................................................................................. 3
-
Statische Prüfung ............................................................................................................... 3
-
Traggerüste ........................................................................................................................ 7
-
Bauzustände ...................................................................................................................... 7
-
Mitzuverarbeitende Bausubstanz ...................................................................................... 8
-
vertragliche Prüfung .......................................................................................................... 8
2 Leistungen nach Zeithonorar .......................................................................................... 9
Stand: 10.08.2023
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Open-House-Verfahren Rahmenvertrag über Prüfingenieurleistungen NL Ost 2024 Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Leistungsbeschreibung entsprechend der RVP (Ausgabe 2019) sind Bautechnische Prüfungen – statisch und konstruktive Prüfung gemäß RVP in den Leistungsbereichen Massiv-, Metall- und Holzbau.
Die folgende Vergütungstabelle entspricht der der RVP Stand 2019.
1 Leistungen nach Grundvergütung
| Grund- | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | |||||||
| Die Folgenden Leistungen sind zu jeder Teilleistung zu erbringen: | ||||||||
| unter Berücksichtigung von A „Beschreibung der zu prüfenden Planungsaufgabe“ | ||||||||
| Sichten der Unterlagen (entsprechend der jeweiligen Teilleistung z. B. Aufgabenstellung des Entwurfsverfassers, Geotechnischer Bericht, Entwurfsstatik, Bauvertrag, Ausführungsstatik und -unterlagen, Bestandsunterlagen, Bauwerksbuch, Prüfberichte nach DIN 1076 bzw. DB Richtlinie 805) | ||||||||
| Erstellung des Prüfberichts bzw. Aufnahme in den Prüfbericht | ||||||||
| 1. Statische Prüfung | ||||||||
| 1.1 | Prüfung der rechnerischen Nachweise für die Entwurfsplanung | 0,3 | ||||||
| Prüfen der statischen Berechnung (Entwurfsstatik) aus der Entwurfsplanung (HOAI, § 51, Lph 3) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht für die Haupttragwerke unter Berücksichtigung der Herstellung und der Bauverfahren: • Prüfen der Richtigkeit der Last- bzw. Bemessungsansätze • Prüfen der Ergebnisse der Zahlenrechnung • Prüfen der statischen Auswirkungen der konstruktiven Festlegungen z. B. Hauptabmessungen des Tragwerks, Querschnittsausbildung usw. • Prüfen der ermittelten Materialmengen | ||||||||
| 1.2 | Prüfung der zugehörigen Entwurfszeichnungen in statisch-konstruktiver | 0,15 | ||||||
| Hinsicht (s. RVP, Kap. 11) | ||||||||
| Prüfen von Entwurfszeichnungen aus der Entwurfsplanung (HOAI, § 43 und § 51, Lph 3) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Berechnung (Entwurfsstatik) • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Hinsicht | ||||||||
| 1.3 | Prüfung der rechnerischen Nachweise für die Ausführungsplanung | 1,0 | ||||||
| Prüfung der statischen Berechnung und Bemessung (Ausführungsstatik) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht (HOAI, § 51, Lph 4): |
Stand: 10.08.2023
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| Grund- | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | |||||||
| • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der statischen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung • Prüfen der Nachweise der maßgebenden Bauzustände • Prüfen der ermittelten Materialmengen | ||||||||
| Überprüfung des Standardsachregisters (Fundstellenverzeichnis) und Überprüfung der Zusammenstellung der Ausführungsunterlagen gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 | ||||||||
| 1.4 | Prüfung der zugehörigen Ausführungszeichnungen in statisch- | 0,5 | ||||||
| konstruktiver Hinsicht (s. RVP, Kap. 11) | ||||||||
| Prüfung der Ausführungszeichnungen (z. B. Schal- und Bewehrungspläne, Montagepläne) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Berechnung (Ausführungsstatik) • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung auf Vollständigkeit der dargestellten Tragwerksbestandteile • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Hinsicht • Überprüfung der Geometrie hinsichtlich der Hauptachsen und Schnittpunkte (Lage, Kreuzungswinkel, Höhe in diesen Punkten); Stichproben der Hauptkoten in Längs- und Querschnitten • Prüfen von Positionsplänen oder Positionseintragungen | ||||||||
| 1.5 | Prüfung der Werkstattzeichnungen | ≤ 0,5 | ||||||
| des Stahlbaus oder Ingenieurholzbaus | ||||||||
| Prüfung der Werkstattzeichnung in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht | ||||||||
| 1.6 | Prüfung einer gesonderten Lastvorberechnung | ≤ 0,25 | ||||||
| Prüfung der Lastvorberechnung bzw. des Lastenplans (z. B. als Grundlage der Grundbruch- und Setzungsberechnung in der Geotechnik oder der Lagerlastenaufstellung usw.) | ||||||||
| 1.7 | Prüfung der Einstufung in militärische Lastenklassen | 0,15 | ||||||
| oder Prüfung der Bemessung nach STANAG 2021 für militärische | ||||||||
| Lastenklassen und Prüfung der Bemessung nach besonderen Lasten wie | ||||||||
| z. B. besondere Schwerlastfahrzeuge, Straßenbahnen usw. (s. RVP, | ||||||||
| Kap.11) | ||||||||
| • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der statischen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung • Prüfung der Berücksichtigung der Ergebnisse der Bemessung für militärische Lastenklassen oder für besondere Lasten in den Ausführungszeichnungen |
Stand: 10.08.2023
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| Grund- | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | |||||||
| 1.8 | 1.8 | Prüfung von Einflusslinien | ≤ 0,20 | |||||
| für die Berechnung von Schnittgrößen bzw. Lagerlasten (anwendbar z. B. | ||||||||
| für die Belastungsberechnung bei Schwertransporten; s. RVP, Kap.11) | ||||||||
| • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung • Prüfen der Auswahl der Nachweispunkte für die wesentlichen tragenden Konstruktionsteile hinsichtlich Vollständigkeit • Prüfen der Einflusslinien für die entsprechenden Schnittkräfte einschließlich der entsprechenden Dokumentationsvorgaben gemäß DB-Richtlinie 804. | ||||||||
| 1.9 | Prüfen der Nachweise zur Ermittlung der Schienenspannungen | ≤ 0,30 | ||||||
| (Zusammenwirken von Tragwerk und Oberbau; s. RVP, Kap.11) | ||||||||
| Prüfen der Modellbildung der Tragkonstruktion zur Berechnung des Zusammenwirkens von Brückentragwerk und Oberbau | ||||||||
| Prüfung der rechnerischen Nachweise und Einhaltung der zulässigen Grenzwerte | ||||||||
| 1.10 | Prüfen einer dynamischen Berechnung, | ≤ 0,50 | ||||||
| sofern ein Resonanzrisiko durch die vereinfachte Überprüfung nach Ril | ||||||||
| 804 nicht ausgeschlossen werden kann bzw. die vereinfachten | ||||||||
| Nachweise zur Überprüfung des Resonanzrisikos nach Ril 804 nicht | ||||||||
| hinreichend sind | ||||||||
| Zusätzlich zu den Berechnungen mit den Lastbildern LM 71, SW/0, SW/2 ist dann eine dynamische Berechnung mit Hochgeschwindigkeitszügen und Betriebszügen durchzuführen, wenn die Überprüfung des Resonanzrisikos durch Einhaltung der vorgegebenen vereinfachten Kriterien nach Ril 804 nicht möglich ist: • Prüfen der dynamischen Berechnung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Lastfälle und maximalen Überbaubeschleunigung • Prüfen des Ermüdungsnachweises unter Berücksichtigung der Resonanz, wenn die Kriterien der DB-Richtlinie 804 auf Verzicht eines Nachweises nicht vorliegen | ||||||||
| 1.11 | Prüfung der rechnerischen Nachweise und der konstruktiven | |||||||
| Durchbildung zum Schutz gegen Erdbeben | ||||||||
| • Vereinfachtes Verfahren | ≤ 0,15 | |||||||
| • Genauer Nachweis | ≤ 0,25 | |||||||
| Prüfung, ob Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens richtig beurteilt worden sind | ||||||||
| Prüfung der statischen Berechnung und Bemessung (Ausführungsstatik) in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht: • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der statischen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung • Aufnahme in den Prüfbericht oder Erstellung eines eigenständigen Prüfberichtes |
Stand: 10.08.2023
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Open-House-Verfahren Rahmenvertrag über Prüfingenieurleistungen NL Ost 2024 Leistungsbeschreibung
| Grund- | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | |||||||
| 1.12 | 1.12 | Prüfung der Nachweise des | ≤ 0,10 ≤ 0,10 ≤ 0,10 | |||||
| • Schallschutzes, | ||||||||
| • Wärmeschutzes | ||||||||
| • Konstruktiven Brandschutzes | ||||||||
| für Gebäude | ||||||||
| 1.13 | Prüfung von rechnerischen Nachweisen zur Nachrechnung | |||||||
| gemäß Nachrechnungsrichtlinie (Straßenbrücken) | ||||||||
| • Stufe 1 | 0,7 | |||||||
| • Stufe 2 | 0,3 | |||||||
| Prüfung der statischen Berechnung (Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie) in statischer und konstruktiver Hinsicht: • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen • Prüfen der Auswertung der Bestandsunterlagen, insbesondere der Bestandspläne und -statik • Prüfen der Annahmen für das statische System • Prüfen der Richtigkeit der Last- bzw. Bemessungsansätze • Prüfen der statischen Berechnung Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung, Prüfen der Richtigkeit der statischen Berechnung, Prüfung der Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Ermüdungssicherheit sowie Zuordnung des Bauwerks in die Nachweisklassen A bis C der Nachrechnungsrichtlinie | ||||||||
| 1.14 | Prüfung von rechnerischen Nachweisen zur Nachrechnung | 0,05 0,20 0,60 1,0 0,05 | ||||||
| gemäß Richtlinie 805 (Eisenbahnbrücken) | ||||||||
| • Prüfen der Abschätzung der Tragsicherheit | ||||||||
| • Prüfen der überschlägigen Ermittlung der Tragsicherheit | ||||||||
| • Prüfung des Nachweises der Tragsicherheit ohne Bestimmung | ||||||||
| der Sicherheit gegen Ermüden | ||||||||
| • Prüfung des Nachweises der Tragsicherheit mit Bestimmung der | ||||||||
| Sicherheit gegen Ermüden | ||||||||
| • Prüfen der messtechnischen Absicherung der Ermittlungen als | ||||||||
| Ergänzung zu den Stufen 3 und 4 | ||||||||
| Prüfung der statischen Berechnung (Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie) in statischer Hinsicht: • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der statischen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Richtigkeit der Zahlenrechnung | ||||||||
| 1.15 | Prüfung der Ausführungsunterlagen in schweißtechnischer Hinsicht | ≤ 0,15 | ||||||
| Prüfen der Schweißpläne bezüglich • der Schweißprozesse, • der Zusatzwerkstoffe, • der Herstellung (Schweißposition), • der Schweißfolge (Vermeidung von zu hohen Eigenspannungen), |
Stand: 10.08.2023
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Open-House-Verfahren Rahmenvertrag über Prüfingenieurleistungen NL Ost 2024 Leistungsbeschreibung
| Grund- | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | |||||||
| • der Wärmeführung, • der Fugenformen und • Materialgüten, | ||||||||
| Prüfen der Schweißnahtprüfpläne bezüglich • der zerstörungsfreien Prüfung der Schweißnähte (z. B. Durchstrahlung, Ultraschallprüfung, Sichtprüfung) und • ggf. Festlegen des Umfangs der zerstörenden Prüfungen | ||||||||
| Prüfen der Konstruktion auf Einhaltung schweißtechnischer Belange (z. B. schweißgerechte Ausführung von Konstruktionsdetails, Wahl der Stahlsorten und -güten, Blechdicken, Nahtausführung im Hinblick auf Ermüdung und Kerbwirkung) | ||||||||
| Mitwirken bei der Festlegung der Kerbfälle für den Ermüdungsnachweis | ||||||||
| 1.16 | Überprüfung der Geometrie in besonderen Fällen | ≤ 0,10 | ||||||
| (s. RVP; Kap.11.1) | ||||||||
| 1.17 | Prüfung der Interpretation der geotechnischen Messergebnisse im | ≤ 0,5 | ||||||
| Tunnelbau (Gebirgssetzung) | ||||||||
| Prüfung folgender Aspekte: • Gültigkeit der Annahmen der statischen Berechnung (Baugrundkennwerte, Modellbildung Ausbau - Gebirge) • Übereinstimmung mit den Berechnungsergebnissen (Schnittkräfte) • Übereinstimmung mit den Verformungsberechnungen | ||||||||
| 2. Traggerüste | ||||||||
| 2.1 | Prüfung von statischen Berechnungen für Traggerüste | ≤ 0,25 | ||||||
| Prüfung der statischen Berechnung in statischer und konstruktiver Hinsicht: • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der statischen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung • Prüfen der Ergebnisse der Zahlenrechnung | ||||||||
| 2.2 | Prüfung von Ausführungszeichnungen für Traggerüste | ≤ 0,125 | ||||||
| Prüfung der Ausführungszeichnungen des Aufstellers in statischer und konstruktiver Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Berechnung • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Sicht | ||||||||
| 3. Bauzustände | ||||||||
| 3.1 | Prüfung von statischen Berechnungen und Ausführungszeichnungen | ≤ 0,8 | ||||||
| aller Montage-, Bau- und Transportzustände | ||||||||
| wie z. B. Freivorbau, Taktschieben und Einschieben/Einschwimmen | ||||||||
| Prüfung der statischen Berechnung sowohl in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht: • Prüfen der Ergebnisse der Zahlenrechnung (Ausführungsstatik) • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der statischen Berechnung |
Stand: 10.08.2023
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| Grund- | RVP – Text gemäß Leistungsbild (Anlage 1) | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | |||||
| • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung | ||||||
| Prüfung der Ausführungszeichnungen des Aufstellers in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Berechnung • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Sicht | ||||||
| 4. Mitzuverarbeitende Bausubstanz | ||||||
| 4.1 | Prüfung der statischen Berechnung und der Ausführungspläne von | ≤ 0,25 | ||||
| mitzuverarbeitender Bausubstanz | ||||||
| Prüfung der statischen Berechnung sowohl in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht: • Prüfen der Ergebnisse der Zahlenrechnung (Ausführungsstatik) • Prüfen der Voraussetzungen und Annahmen der statischen Berechnung • Prüfen auf Vollständigkeit der statischen Berechnung | ||||||
| Prüfung der Ausführungszeichnungen des Aufstellers in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht z. B.: • Prüfung auf Übereinstimmung mit der statischen Berechnung • Prüfung auf konstruktiv richtige Ausbildung • Prüfung der Maße in statisch-konstruktiver Sicht | ||||||
| 5. vertragliche Prüfung | ||||||
| • Überprüfung Plankopf einschl. Mikronummern und Plannummern gem. Nummerierungsanleitung sowie Planindex • Kennzeichnung der Pläne ("Zur Ausführung freigegeben" oder "Gesehen") • Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen gem. ZTV- Ing.Teil • Überprüfung der Einhaltung der Form und des Inhaltes gem. ZTV-Ing. • Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen gem. LV und BB • Absteckungen Vollständigkeit der notwendigen Punkte bzw. Achsen sowie Ausgleichsgradientenplan überprüfen • Schalpläne prüfen: Baustoffliste, Einbauteile, Geometrie des Bauteils, Arbeitsfugen, etc. • Bewehrungspläne prüfen: Hauptschalmaße, Einbauteile, Rüttellücken, etc. • Ausstattungspläne prüfen • Ausführungsanweisungen prüfen • Gesonderten Prüfbericht erstellen • |
Stand: 10.08.2023
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2 Leistungen nach Zeithonorar
| Titel | Leistungstext | Abrechnungs- einheit | Stundensatz in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungen | ||||||
| 1.01 | Örtliche Bauüberwachung von Baumaßnahmen in | Std. | gemäß RVP | |||
| statisch-konstruktiver Sicht | ||||||
| Ggf. nach Bedarf bzw. unvorhergesehen kurzfristiger Notwendigkeit. Gilt nicht für „übliche Arbeitsgespräche“ gemäß RVP | ||||||
| 1.02 | Abnahme des Traggerüstes | Std. | gemäß RVP | |||
| Ortstermin zur visuellen Überprüfung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen und zur Beurteilung des Traggerüstzustandes und seiner Tragfähigkeit und Standsicherheit. | ||||||
| Überprüfung des Vorliegens und der Inhalte des Ausführungsprotokolls und des Überwachungsberichts gem. ZTV-ING | ||||||
| 1.03 | Fahrtkosten zu den Leistungen der Ziffer 1.01. und | Km | gemäß RVP | |||
| 1.02. (Baustellenbesuche) |
Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand wird für jede Arbeitsstunde ein Betrag von 1,5 v. H. des Monatsgrundgehalts eines Bundesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 berechnet. Der Betrag ist auf volle Euro aufzurunden (siehe RVP). Der Stundensatz wird nach den zum Zeitpunkt des Einzelabrufs gültigen Tabellen aktuell berechnet.
Stand: 10.08.2023