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Prozessbegleitung sowie Praxistransfer zu daten-
basierten Anwendungen und KI für Stromnetzbe-
treiber im Rahmen des Future Energy Labs
Vergabekennziffer: TM3AV2
Bieterfragen
Stand 23.10.2025
| Nr. | Frage | Antwort |
|---|---|---|
| 1 | Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind ge- halten, ihre Haftung gegenüber dem Auftrag- geber und Dritten angemessen zu begrenzen. Haftung und Versicherungsschutz müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Regelungen in § 54a WPO sowie § 27 der Be- rufssatzung für Wirtschaftsprüfer tragen dem Rechnung. Frage: Ist die Aufnahme einer Rege- lung zur Haftungsbeschränkung in branchen- üblicher Höhe unter Berufung auf § 54a WPO wie folgt möglich? „Die Haftung des Auftrag- nehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Ver- letzung von Leben, Körper und Gesundheit so- wie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, ist für einen einzelnen fahrlässig verursachten Schadensfall auf 4 Mio. Euro begrenzt. | Ja, die Aufnahme ist möglich. |
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| 2 | Gehen wir zutreffend davon aus, dass unsere Arbeitsergebnisse nicht ohne unsere Zustim- mung weitergegeben werden, es sei denn die Auftraggeberin ist zur Weitergabe oder Infor- mation aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet? Für den Fall, dass die Arbeitsergebnisse unter Bezug- nahme auf die Auftragnehmerin gegenüber Dritten verwendet werden sollen, ist es richtig, dass eine Abänderung und Umgestaltung durch die Auftraggeberin nicht erfolgen wird? | Die dena veröffentlicht die in der Ausschrei- bung genannten Arbeitsergebnisse (Facts- heets, Roadmaps, Leitfäden, Analysen, usw.) in ihrem Corporate Design als Herausgebe- rin. Grundsätzlich werden die Personen (so- wohl von Seiten des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers), die mitgewirkt haben, als Autorinnen und Autoren genannt, in die- sem Zusammenhang wird auf § 13 UrhG ver- wiesen. Darüber hinaus wird auf die Ver- tragsklauseln über Nutzungsrechte verwie- sen, wonach dem Aufraggeber das Bearbei- tungsrecht eingeräumt wird. In dem Fall, dass von Seiten der dena wesentliche in- haltliche Veränderungen vorgenommen werden sollten, wird die dena dies dem Auf- tragnehmer mitteilen. Sollte der Auftragneh- mer diesen wesentlichen Änderungen nicht zustimmen, erklärt sich die dena bereit, dass eine Veröffentlichung des jeweiligen Werks/Arbeitsergebnisses ohne Bezug- nahme auf den Auftragnehmer erfolgt. |
|---|---|---|
| 3 | Ist unser Verständnis zutreffend, dass durch die Regelung in Ziff. 5.3 des Vertrages, wonach personenbezogene Daten spätestens bei Ab- nahme der Arbeitsergebnisse zu vernichten bzw. zu löschen sind, die berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des Auftragnehmers nach § 51b WPO nicht eingeschränkt werden und dass Daten, welche automatisch in Ba- ckup-Systemen gespeichert werden, nicht | Ja, dies ist zutreffend. |
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| vernichtet werden müssen, da die Nutzer oder jede andere nicht berechtigte Person hierauf keinen Zugriff haben? | ||
|---|---|---|
| 4 | Ziff. 8.2 sieht vor, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten aus- schließlich innerhalb der Europäischen Union stattzufinden hat. Zur Leistungserbringung werden cloudbasierte Dienste von Microsoft Office 365 sowie Proofpoint (Scan von E-Mails bzgl. Spam und Malware) mit Serverstandorten in der EU genutzt („Dienstleister“). Ein Zugriff (z.B. zu Wartungs- und Supportzwecken) auf die Anwendung durch die Dienstleister von Stellen außerhalb der EU ist technisch und or- ganisatorisch streng reglementiert und kann nur einvernehmlich erfolgen. Die Dienstleister sind gemäß den datenschutz- und berufs- rechtlichen Anforderungen verpflichtet. Mit Microsoft und Proofpoint wurden die neuen EU-Standarddatenschutzklauseln vereinbart. Die Dienstleister sind zudem nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Art. 45 DSGVO). Zudem können zur Administration und Supportzwecken auch weitere Mitgliedge- sellschaften unseres Netzwerkes als Subun- ternehmer eingesetzt werden. Jede Mitglied- gesellschaft unseres Netzwerks hat sich auf Vertragsklauseln zum Datenschutz verpflich- tet. Gehen wir daher Recht in der Annahme, dass | Ja, die Nutzung ist zulässig. |
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| die Nutzung dieser Dienstleister und Mit- gliedsgesellschaften zulässig ist? | ||
|---|---|---|
| 5 | Direkte Vor-Ort-Kontrollen bei Subunterneh- mern durch den Auftraggeber sind gemäß der DSGVO (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) nicht zwingend und können in der Praxis in der Regel nicht durchgesetzt werden. Der Auftragnehmer ver- einbart Kontrollrechte gemäß Art. 28 Abs. 3h DSGVO gegenüber allen eingesetzten Subun- ternehmern. Die erforderlichen Auskünfte zu Subunternehmern werden DSGVO-konform im Rahmen des Kontrollrechts des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer jederzeit um- fänglich beantwortet. Gehen wir deshalb recht in der Annahme, dass auf eine Verpflichtung des Subunternehmers dem Auftraggeber di- rekte Kontrollrechte einzuräumen, verzichtet werden kann? | Ja. |
| 6 | Bezieht sich die genannte maximale Seitenzahl von 15 Seiten ausschließlich auf das Umset- zungskonzept (d. h. auf die inhaltliche Darstel- lung des Vorgehens, der Methodik und der Maßnahmen), oder umfasst diese Begrenzung auch ergänzende Darstellungen wie Zeit-, Ab- lauf- und Ressourcenplanung sowie den Per- sonaleinsatzplan? Mit anderen Worten: Dürfen diese Planungs- bestandteile zusätzlich zu den 15 Seiten einge- reicht werden, oder sind sie innerhalb des Sei- tenrahmens zu berücksichtigen? | Ja, weitere Unterlagen dürfen eingereicht werden. Die Angabe der maximalen Seiten- zahl bezieht sich nur auf das Umsetzungs- konzept. |
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7 Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („WPG“) a) Nein, wir sind der Annahme, dass vorlie-
und Berufsgeheimnisträger unterliegen wir gend eine Vereinbarung zur Auftragsverar-
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des beitung (AVV) abzuschließen ist. Wir stim-
Berufsrechts sowie einer Berufsaufsicht, was men den erfolgten Ausführungen zur Einord-
uns wesentlich von sonstigen Beratungs- und nung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Dienstleistungsgesellschaften unterscheidet. als Verantwortlicher zwar grundsätzlich zu,
Nach Maßgabe von § 43 Abs. 1 WPO haben wir für die gegenständliche Leistung ist dies je-
unseren Beruf unabhängig, gewissenhaft und doch ausnahmsweise anders zu beurteilen.
verschwiegen auszuüben. Diese Unabhängig- Es handelt sich nicht um die klassischen,
keit und Weisungsfreiheit umfasst auch die berufsrechtlich geprägten Prüfungs-/Bera-
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung perso- tungsleistungen von Wirtschaftsprüfungs-
nenbezogener Daten, sofern diese zur Erbrin- gesellschaften, bei denen diese üblicher-
gung der jeweiligen Leistungen erforderlich weise als eigene Verantwortliche handeln.
sind. Unsere Leistungen haben eigenständige Die Verarbeitung der Daten erfolgt zudem
fachliche Leistungen zum Gegenstand, bei de- zweckgebunden nach unseren Weisungen;
nen wir die dabei anfallenden personenbezo- eine eigene, von uns unabhängige Zweck-
genen Daten unabhängig und in eigener Ver- setzung durch den Auftragnehmer ist nicht
antwortung verarbeiten. Dies stellt nach unse- vorgesehen.
rer Einschätzung im Einklang mit den aktuellen b) Ja. Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden (vgl. c) Ja. hierzu Kurzpapier der unabhängigen Daten-
schutzbehörden des Bundes und der Länder –
DSK - Nr. 13, dort Anhang B, abzurufen z.B. un-
ter https://www.lfd.niedersachsen.de/start-
seite/dsgvo/anwendung_dsgvo_kurzpa-
piere/ds-gvo---kurzpapiere-155196.html so-
wie FAQs AVV LDA Bayern v. 20.07.2018, abzu-
rufen unter
https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Ab-
grenzung_Auftragsverarbeitung.pdf) keine
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 EU Daten-
schutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) dar.
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Mit Blick auf die im Rahmen unserer Leis-
tungserbringung anfallenden personenbezo-
genen Daten sind wir entsprechend auch im
Hinblick auf Art. 28 EU DS-GVO selbst daten-
schutzrechtlich Verantwortliche im Sinne des
Art. 4 Nr. 7 EU DS-GVO. Entsprechend ist aus
unserer Sicht der Abschluss einer Auf-
tragsverarbeitungsvereinbarung vorliegend
nicht erforderlich. Unabhängig davon erfüllen
wir alle datenschutzrechtlichen Vorgaben –
insbesondere gemäß EU DS-GVO - und si-
chern dies auch gerne zu. So sind alle unsere
Mitarbeiter auf die Einhaltung der daten-
schutzrechtlichen Vorgaben geschult und auf
die gebotene Vertraulichkeit verpflichtet. Un-
sere nach Art. 32 EU DS-GVO zu treffenden
technischen und organisatorischen Maßnah-
men zum Schutz personenbezogener Daten
sind ISO 27001 zertifiziert. Daher unsere Fra-
gen:
a) Gehen wir recht in der Annahme, dass vor-
liegend kein Auftragsverarbeitungsverhältnis
vorliegt und die Vereinbarung zur Auftragsver-
arbeitung im Sinne des Art. 28 EU DS-GVO auf
die gegenständliche Leistungserbringung nicht
anwendbar ist?
b) Gehen wir hilfsweise recht in der Annahme,
dass bei Abschluss der Auftragsverarbei-
tungsvereinbarung etwaige Weisungs- und
Kontrollrechte nur unter Vorbehalt der Wah-
rung zwingender berufsrechtlicher Verpflich-
tungen des Auftragnehmers, insbesondere zur
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| Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, ausgeübt werden? c) Gehen wir hilfsweise recht in der Annahme, dass bei Abschluss der Auftragsverarbei- tungsvereinbarung eine dem Hauptvertrag entsprechende branchenübliche Haftungsre- gelung aufgenommen werden kann? | ||
|---|---|---|
| 8 | In Ziffer 2.1 der Verfahrensbedingungen ist die Frist für den Eingang der Angebote der 10.11.2025 um 23:59 Uhr. In Ziffer 2.3 der Ver- fahrensbedingungen ist die Abgabe der Ange- bote bis 06.11.2025 gefordert. Ist die Annahme korrekt, dass die Frist für den Eingang der An- gebote der 10.11.2025 um 23:59 Uhr ist? | Ja, die Annahme ist korrekt. Die Ziff. 2.3 der Verfahrensbedingungen hat wie folgt zu lauten: Das rechtsverbindlich unterzeichnete Angebot ist unter Angabe der Vergabekennziffer bis zum 10.11.2025 ausschließlich elektronisch via https://www.evergabe.de einzureichen. |
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