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Anlage_GBW_260831_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb.pdf

Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Klinikums Großburgwedel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 10:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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EU-Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb

EU-Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb

für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabeverordnung-VgV“.

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Ablauf der Einreichungsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte dar- über zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

  3. Teilnahmeantrag 3.1 Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden aus- geschlossen. 3.2 Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeunterlagen zu verwenden. 3.3 Der Teilnahmeantrag ist vor Ablauf der von der Vergabestelle angegebenen Einreichungsfrist einzu- reichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. 3.4 Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. 3.5 Teilnahmeanträge, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

  4. Bewerbergemeinschaften 4.1 Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Text- form abzugeben, − in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 4.2 Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.

  5. Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bewerber hat auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Un- terauftragnehmer vorzulegen.

Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

  1. Andere Unternehmen (Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eig- nungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Antrag benen-

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nen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Ver- fügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärun- gen dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä- higkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ abzugeben.

  1. Eignung

Die Bewerber haben mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Ein- heitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi- fische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit dem Antrag vorzulegen.

Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer / anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Eigener- klärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer / anderen Unternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Einzelnachweise.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deut- sche Sprache beizufügen, vgl. auch vorstehend Ziff. 3.1.

Bei fehlender Eignung wird der Bewerber ausgeschlossen.

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