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Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive Interim-Mensa

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 10:09 (Europe/Berlin)

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Bieterinformation

im Vergabeverfahren „Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa“

Rostock, 06. Mrz. 2026 Sehr geehrte Interessenten,

ein Bieter fragt:

"In den Eignungskriterien wird gefordert, dass der verantwortliche Berufsträger über einen Hochschulabschluss in Betriebswirtschaftslehre oder gleichwertig verfügen muss (mindestens Bachelor), wobei dies als KO-Kriterium ausgestaltet ist. Bei Projektsteuerungsleistungen im Bauwesen gemäß AHO-Heft Nr. 9 werden verantwortliche Berufsträger üblicherweise aus den Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen gestellt. Wir bitten daher um Klarstellung, ob auch ein Hochschulabschluss in Architektur oder Bauingenieurwesen als gleichwertig anerkannt wird, sofern entsprechende Kenntnisse im Kosten-, Finanzierungs- und Projektmanagement im Bauwesen vorliegen."

Darauf antworten wir wie folgt:

Nach den Vergabeunterlagen wird verlangt, dass ein verantwortlicher Berufsträger die folgende berufliche Qualifikation aufzuweisen hat: Hochschulabschluss eines Studienganges in Betriebswirtschaftslehre oder gleichwertig verfügt, mindestens als Bachelor, also zB den akademischen Grad „Diplom-Kaufmann“ (Dipl.-Kfm.) bzw. „Diplom-Kauffrau“ (Dipl.-Kff.) oder „Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre“ oder „Master of Science in Business Administration“ („M.Sc.“) oder „Master of Arts in Betriebswirtschaftslehre“ („M.A.“) zu tragen berechtigt ist, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Erforderlich ist der Nachweis durch Vorlage der Abschlussurkunde.

Zulässig ist damit neben dem genannten Abschluss ein solcher, der gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird anhand der konkret vorzulegenden Nachweise bzw Erklärungen zu den Inhalten des Studienganges geprüft werden.

Ein Abschluss gilt als gleichwertig zu einem BWL-Studiengang (Bachelor-Niveau oder höher), wenn er inhaltlich, im Umfang und im Niveau vergleichbar ist, wobei der Auftraggeber eine Einzelfallprüfung durchführt. Die Gleichwertigkeit wird basierend auf Kriterien wie Studiengangsbezeichnung, Studieninhalten, Dauer (mind. Regelstudienzeit Bachelor), ECTS- Punkten und Nachweis relevanter Kompetenzen geprüft. Gleichwertigkeit erfordert einen Hochschulabschluss (Bachelor oder höher) mit starkem Bezug zu Betriebswirtschaft, wie z. B. Wirtschaftsingenieurwesen, da hier betriebswirtschaftliche Module integriert sind. Ein Abschluss

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in Architektur oder Bauingenieurwesen ist in der Regel nicht gleichwertig zu BWL, da der Fokus auf technischen, baurechtlichen und gestalterischen Inhalten liegt, nicht auf umfassender Betriebswirtschaft (z. B. Rechnungswesen, Marketing).

Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Dimieff Rechtsanwalt

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