C Anlagenkonvolut C. Teilnahmeunterlagen - StudiWerk Mensa ProjSteuerer - KORRIGIERT - 24.02.2026 - md05.pdf

Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive Interim-Mensa

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 10:09 (Europe/Berlin)

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Anlagenkonvolut C. Teilnahmeunterlagen

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

bestehend aus:  Anlage C 1. Teilnahmeantrag  Anlage C 2. Angaben zu Bieter, Bietergemeinschaft, Unterbeauftragung  Anlage C 3. Erklärungen zu Tariftreue  Anlage C 4. Eignung  Anlage C 6. Datenschutzerklärung  Anlage C 7. KMU-Bietererklärung  Anlage C 5. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (alternativ zu Anlage C 4. Eignung)

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Anlage C 1. Teilnahmeantrag

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

Europaweite Vergabe

(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV) Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklu- sive einer Interim-Mensa

Teilnahmeantrag

Name und Anschrift des Teilnehmers

(Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben des bevollmächtigten Bewerbers einzutra- gen)

Name:

Straße, Nr.:

Postleitzahl:

Ort:

Staat:

Telefon:

Telefax:

E-Mail:

Ansprechpartner:

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Anlagen1: ☐ Anlage C 2. Angaben zu Bewerber, Bewerbergemeinschaft, Unterbeauftragung ☐ Anlage C 3. Erklärungen zur Tariftreue ☐ Anlage C 4. Eignung ☐ Anlage C 5. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (alternativ zu Anlage C 4. Eig- nung)2 ☐ Anlage C 6. Datenschutzerklärung ☐ Anlage C 7. KMU-Bietererkärung

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung und Angabe meinen/unseren Ausschluss von dieser und weiteren Auftragserteilungen zur Folge ha- ben kann. Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt die Abgabe des Teilnahmeantrages durch den Bevollmächtigten.

Name der natürlichen Person, die für die Abgabe des Teilnahmeantrages verantwortlich zeichnet (Druckschrift, ggf. ergänzt um die Unterschrift)

1 Die beigefügten Anlagen sind anzukreuzen. 2 Wahlweise(!) anstelle von Anlage C 4. Eignung (bitte nicht beide Formulare einreichen!).

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Anlage C 2. Angaben zu Bewerber, Bewerbergemein-

schaft, Unterbeauftragung

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

  1. Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft

Ich/Wir biete/n als • Einzelbewerber Name/Firma Adresse

• oder Bewerbergemeinschaft, bestehend aus folgenden Unternehmensträgern:

  1. Name/Firma Adresse
  2. Name/Firma Adresse
  3. Name/Firma Adresse Als bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben wir uns für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages auf den Unter- nehmer Nr. geeinigt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften als Gesamtschuldner.

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  1. Angaben zu der Bewerbergemeinschaft

(Nur auszufüllen, wenn sich eine Bewerbergemeinschaft bewirbt.) Darstellung, welche Leistungen im Auftragsfall vom jeweiligen Mitglied der Bewerber- gemeinschaft ausgeführt werden.

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  1. Unterbeauftragung

lch/Wir beabsichtige/n, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen:

☐ ja

☐ nein

Leistungen, für die Unterbeauftragung vorgesehen ist, sind zwingend anzugeben!

Die Benennung der Unterauftragnehmer mit Namen/Firma und Anschrift hat im Falle der Eignungsleihe bereits jetzt zu erfolgen. Dabei sind auch die Nachweise und Erklärungen zur Eignung (Anlage C 4. Eignung) in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer vorzulegen (ggf. entsprechende Seiten kopieren).

(Teil)Leistung ggf. Name/Firma, Anschrift vorgesehener

Unterauftragnehmer

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  1. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

Hinweise: Bedient sich der Bewerber eines Nachunternehmers, so ist die Verpflichtungs- erklärung (4.) im Falle der Eignungsleihe bereits jetzt einzureichen. Ferner sind im Falle der Eignungsleihe die Nachweise und Erklärungen zur Eignung (Anlage C 4. Eignung) in ent- sprechender Weise auch von dem Nachunternehmer vorzulegen (ggf. entsprechende Sei- ten kopieren). (Bei der beabsichtigten Einschaltung von mehreren Unternehmen bitte den Vordruck in der erforderlichen Anzahl ausfüllen

Name/Firma und Anschrift des anderen Unternehmens:

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftrags- vergabe an:

die im Vordruck „3. Unterbeauftragung“ aufgeführten Auftragsteile zu erbringen, für die mein/unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bewerber vorgesehen und eingetra- gen ist. Alle dafür erforderlichen personellen, sachlichen, finanziellen und sonstigen Mittel werden zur Verfügung gestellt. Ich/Wir erfülle(n) die hierfür notwendigen Eignungsanforderungen. Die diesbezüglichen Nachweise sowie die Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen sind dieser Erklärung beigefügt.


(Ort, Datum, Unterschrift, Stempel)

bestätigt vom Bieter:


(Ort, Datum, Unterschrift, Stempel)

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Anlage C 3. Erklärungen zu Tariftreue

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbBV M-V)

Erklärung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V – Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen (VOM AUFTRAGGEBER ANZUKREUZEN)

Mein Unternehmen verpflichtet sich, den bei der Ausführung der Leistung beschäftigten Ar- beitnehmenden die Arbeitsbedingungen des/der nachstehenden, in der MinArbBV M-V für repräsentativ erklärten Tarifvertrages/Tarifverträge zu gewähren:

Schienenpersonennahverkehr

☐ Tarifverträge zwischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (AGV MOVE) und der Eisenbahn- und Verkehrsgew- erkschaft (EVG), § 1 Absatz 1 Nummer 1 MinArbBV M-V, Anhang I Buchstabe A Num- mer 1 der MinArbBV M-V

☐ Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (AGV MOVE) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomo- tivführer (GDL), § 1 Absatz 1 Nummer 2 MinArbBV M-V, Anhang I Buchstabe A Num- mer 2 der MinArbBV M-V

☐ Tarifverträge mit Bezug auf die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG), § 1 Absatz 1 Nummer 3 MinArbBV M-V, Anhang I Buchstabe A Nummer 3 der MinArbBV M-V

Sonstiger öffentlicher Personennahverkehr

☐ Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Mecklenburg-Vorpommern) zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (KAV) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di) vom 18. März 2003 in der Fassung des 7. Änderungstarifvertrages vom 12. März 2024, § 1 Absatz 2 Nummer 1 MinArbBV M-V, Anhang I Buchstabe B der MinArbBV M-V

Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V – Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (VOM AUFTRAGGEBER ANZUKREUZEN)

Mein Unternehmen verpflichtet sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen auf Grundlage der Branchentarifverträge folgender Tarif- bereiche zu gewähren:

☐ Baugewerbe, § 2 Absatz 1 Nummer 1 MinArbBV M-V, Anhang II Nummer 1 der MinArbBV M-V

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☐ Gebäudereinigerhandwerk, § 2 Absatz 1 Nummer 2 MinArbBV M-V, Anhang II Nummer 2 der MinArbBV M-V

☐ Metall- und Elektroindustrie, § 2 Absatz 1 Nummer 3 MinArbBV M-V, Anhang II Num- mer 3 der MinArbBV M-V

☐ Wach- und Sicherheitsgewerbe, § 2 Absatz 1 Nummer 4 MinArbBV M-V, Anhang II Nummer 4 der MinArbBV M-V

☐ IT-Dienstleistungen, § 2 Absatz 1 Nummer 5 MinArbBV M-V, Anhang II Nummer 5 der MinArbBV M-V

☐ Umweltschutz und Industrieservice, § 2 Absatz 1 Nummer 6 MinArbBV M-V, Anhang II Nummer 6 der MinArbBV M-V

Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V – Vergaberechtlicher Mindestlohn

Soweit nach der MinArbV M-V keine Pflichten zur Gewährung Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von repräsentativen Tarifverträgen oder Branchentarifverträgen bestehen, verpflichtet mein Unternehmen sich, den Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung einen Vergaberechtlichen Mindestlohn von 13,98 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.

Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V – Nachunternehmen

Mein Unternehmen verpflichtet sich, Nachunternehmen die für das Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das/die Nachunternehmen zu überwachen.

Bezeichnung des erklärenden Unternehmens (Unterschrift optional):

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Hinweise:

  1. Zur Erklärung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V: Der Auftragnehmer ist an den vollen Wortlaut der Tarifverträge/des Tarifvertrages gebunden. Die im Anhang I der MinArbBV M-V bekannt gemachten Arbeitsbedingungen sind dort nur nachrichtlich aufgeführt. Die repräsentativen Tarifverträge sind unter der Internetadresse https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Wirtschaft/%c3%96ffentliches-Auftragswesen/ einzusehen.

  2. Zur Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V: Verbindlich sind allein die im An- hang II der MinArbBV M-V bekannt gemachten Mindestarbeitsbedingungen. Der Text bestehender Tarifverträge ist für die Auftragnehmer unbeachtlich. Der volle Wortlaut der MinArbBV M-V ist unter der Internetadresse https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Wirtschaft/%c3%96ffentliches-Auftragswesen/ einzusehen.

  3. Für die Gewährung der Mindestarbeitsbedingungen gilt Folgendes:

a. Repräsentative Tarifverträge (vgl. § 5 TVgG M-V)

Änderungen der Tarifverträge während der Ausführungslaufzeit sind nachzuvoll- ziehen, wenn sie in der MinArbBV M-V bekannt gegeben worden sind.

Bei einer vereinbarten Auftragsdauer von bis zu zwei Monaten sind als an- zuwendende Arbeitsbedingungen nur Entgelte und Zuschläge zu berücksichtigen. Beträgt die vereinbarte Auftragsdauer mehr als zwei Monate, sind zusätzlich zu den Entgelten und Zuschlägen die weiteren Arbeitsbedingungen des repräsenta- tiven Tarifvertrages einzuhalten, auf den sich die Erklärung des Unternehmens nach § 5 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V bezieht.

Bei zeitlich auseinanderliegenden Leistungsabschnitten werden die Abschnitte zwecks Ermittlung der Auftragsdauer addiert. Lässt sich vorab keine genaue Auftragsdauer bestimmen, genügt eine begründete Schätzung; die Schätzung ist zu dokumentieren.

b. Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen (vgl. § 6 TVgG M-V, § 3 MinArbV M-V)

Änderungen der MinArbBV M-V während der Ausführungslaufzeit sind nachzuvoll- ziehen.

Bei einer vereinbarten Auftragsdauer von bis zu zwei Monaten sind als an- zuwendende Arbeitsbedingungen nur Entgelte und Zuschläge zu berücksichtigen. Beträgt die vereinbarte Auftragsdauer mehr als zwei Monate, sind zusätzlich zu den Entgelten und Zuschlägen die weiteren in der MinArbV M-V enthaltenen Ar- beitsbedingungen einzuhalten, auf die sich die Erklärung des Unternehmens nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V bezieht.

Bei zeitlich auseinanderliegenden Leistungsabschnitten werden die Abschnitte zwecks Ermittlung der Auftragsdauer addiert. Lässt sich vorab keine genaue Auftragsdauer bestimmen, genügt eine begründete Schätzung; die Schätzung ist zu dokumentieren.

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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung der Auftragsdauer ist der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird.

Die Arbeitnehmenden werden entsprechend ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit eingruppiert. Bei dauernder Ausübung verschiedener Tätigkeiten erfolgt die Eingruppierung entsprechend der überwiegenden Tätigkeit. Lässt sich eine über- wiegende Tätigkeit nicht feststellen, ist die höhere Tarifgruppe maßgebend.

Treffen mehrere Zuschläge für die gleiche Arbeit zusammen, so wird nur der jeweils höhere Zuschlag bezahlt.

Anteiliger Anspruch entsteht jeweils für jeden vollen Tätigkeitsmonat des Arbeit- nehmenden bei der Ausführung des Auftrags. Der Urlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Kalendermonat der Ausführung des Auftrags ein Zwölftel.

Teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden ist Arbeitsentgelt oder eine andere geld- werte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil der Ar- beitszeit an der Arbeitszeit vergleichbar vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmender entspricht.

Soweit eine Sonderzahlung gewährt wird, ist sie am 1. Dezember des Jahres fällig.

  1. Der öffentliche Auftraggeber hat nach Maßgabe von § 15 Absatz 1 und 2 TVgG M-V die Befugnis, bei dem beauftragten Unternehmen die Einhaltung bestehender Pflichten zur Gewährung von Mindestarbeitsbedingungen zu überprüfen. Hierzu hat das beauftragte Unternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln; auf Befragen hat es zu den Unterlagen Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet werden können. Das Unternehmen hat personenbezogene Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; es hat die Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren Arbeitgebenden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen. Für nach Unternehmen und diesen gleichgestellte Unternehmen gilt § 15 Absatz 3 TVgG M-V.

  2. Sanktionen bei Verstößen gegen Pflichten die nach Maßgabe der abgegebenen Erklä- rung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, sind Gegenstand einer gesondert ab- zugebenden Erklärung (vgl. § 16 Absatz 1 und 2 TVgG M-V). Das beauftragte Un- ternehmen hat seinerseits Vereinbarungen mit Nachunternehmen und gleichgestellten Unternehmen zu schließen. Entsprechendes gilt auf allen weiteren Stufen einer Ver- tragshierarchie (§ 16 Absatz 3 TVgG MV). Unternehmen, die zur Einhaltung der Pflichten nach Maßgabe der Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen verpflichtet worden sind, haben dem öffentlichen Auftraggeber festgestellte Verstöße gegen diese Pflichten und den begründenden Sachverhalt mitzuteilen (§ 16 Absatz 4).

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Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)

Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des § 14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag folgende Bestimmungen:

  • nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen):

Das Unternehmen verpflichtet sich, mit Nachunternehmen folgende Befugnisse und Pflichten zu vereinbaren:

 Das Unternehmen hat als prüfende Stelle die Befugnis, Kontrollen bei seinen Nachunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten zu überprüfen, die nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen.

 Für diese Kontrollen haben die Nachunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der prüfenden Stelle vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln; auf Befragen haben sie zu den Unterlagen Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Nachunternehmen haben personenbezogene Beschäftigtendaten in den Unterlagen zu anonymisieren; sie haben die Anonymisierung aufzuheben, soweit die prüfende Stelle konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden sind von ihren Arbeitgebenden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen.

 Die Nachunternehmen treffen den vorstehenden Punkten entsprechende Vereinbarungen mit ihren eigenen Nachunternehmen. Sie verpflichten diese, ihrerseits entsprechende Vereinbarungen mit Nachunternehmen auf weiteren Stufen der Vertragshierarchie zu treffen.

Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertragsun- ternehmen gelten als Nachunternehmen.

  • nach Maßgabe von § 16 TVgG M-V (Sanktionen):

 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Pflichten, die nach der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehen, verwirkt das Unterneh- men eine Vertragsstrafe in Höhe von

0,5 Prozent 1

der geschuldeten Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen

5,0 Prozent 1

der geschuldeten Vergütung (ohne Umsatzsteuer) erreichen. Übersteigt die geschuldete Vergütung (ohne Umsatzsteuer) den geschätzten Auftragswert,

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so tritt der geschätzte Auftragswert an deren Stelle. 2

 Die schuldhafte Nichterfüllung der nach der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.

1 vom Auftraggeber einzutragen 2 Erläuterung: Nach § 16 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V hat der öffentliche Auftraggeber mit dem Unter- nehmen für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünf Prozent des Auf- tragswertes zu vereinbaren; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen zehn Pro- zent des Auftragswertes nicht überschreiten. Das Gesetz meint den geschätzten Auftragswert. Aus dem Urteil des BGH vom 15.02.2024 (Az.: VII ZR 42/22) ergibt sich allerdings, dass auf den endgülti- gen Vergütungsanspruch (bei Bauleistungen: „Abrechnungssumme“) abzustellen ist. In diesem Sinne ist die vorstehende formularmäßige Erklärung zu verstehen. Dabei bildet der geschätzte Auftragswert nach § 16 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V die absolute Obergrenze.

Eigenhändige Unterzeichnung durch Namensunterschrift des Ausstellers

Bei elektronisch übermitteltem Angebot ist keine gesonderte Unterschrift erforderlich

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Anlage C 4. Eignung

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

Gliederung: I. Berufliche Qualifikation des Planers II. Unternehmensbezogene Referenzen III. Berufshaftpflichtversicherung IV. Sonstige Erklärungen und Nachweise

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I. Berufliche Qualifikation

  1. Projektleiter: Architekt oder Bauingenieur
Name des Berufsträgers:
Berufl. Qualifikation (Architekt oder Inge- nieur Fachrichtung Bauwesen): Der Nachweis ist beizufügen.
  1. Weiterer benannter Berufsträger: Dipl.-Kfm. o.ä.
Name des Berufsträgers:
Hochschulabschluss eines Studienganges in Betriebswirtschaftslehre oder gleich- wertig (Anlage A 2. Eignung unter I 1 b) (ja/nein): Der Nachweis ist beizufügen.
  1. Weiterer benannter Berufsträger: Qualifikation als Projektsteuerer nach AHO
Name des Berufsträgers:
Qualifikation als Projektsteuerer nach AHO (Anlage A 2. Eignung unter I 1 c) Der Nachweis ist beizufügen.

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II. Unternehmensbezogene Referenzen

Es ist die nachfolgend abgedruckte Tabelle auszufüllen (diese ist ggf. zuvor zu verviel- fältigen).

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Referenz A
Referenz Nr. ____
Bezeichnung des Projektes: Postanschrift des Projektes:
Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr 9, mindestens mit den Projektstufen 2-5 (ja/nein + Beschrei- bung
Gesamtbaukosten nach DIN 276 netto (KG 200+700)
Taggenauer Zeitpunkt der Fertigstel- lung und Übergabe (TT.MM.JJJJ)__. __. _____
Auftraggeber - Ansprechpartner - Kontaktdaten
Referenz B
Referenz Nr. ____
Bezeichnung des Projektes: Postanschrift des Projektes:

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Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr 9, mindestens mit den Projektstufen 2-5 (ja/nein + Beschrei- bung
Taggenauer Zeitpunkt der Fertigstel- lung und Übergabe (TT.MM.JJJJ)__. __. _____
Auftraggeber - Ansprechpartner - Kontaktdaten

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Referenz C
Referenz Nr. ____
Bezeichnung des Projektes: Postanschrift des Projektes:
Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr 9, mind. mit den Projekt- stufen 2-5 (ja/nein + Beschreibung
Erbringung von Leistungen im Zusam- menhang mit Fördermitteln (Beschreibung)
Gesamtbaukosten nach DIN 276 netto (KG 200+700)
Taggenauer Zeitpunkt der Fertigstel- lung und Übergabe (TT.MM.JJJJ)__. __. _____
Auftraggeber - Ansprechpartner - Kontaktdaten

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Referenz D
Referenz Nr. ____
Bezeichnung des Projektes: Postanschrift des Projektes:
Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr 9, mindestens mit den Projektstufen 2-5 (ja/nein + Beschrei- bung
Gesamtbaukosten nach DIN 276 netto (KG 200+700)
Taggenauer Zeitpunkt der Fertigstel- lung und Übergabe (TT.MM.JJJJ)__. __. _____
Auftraggeber - Ansprechpartner - Kontaktdaten

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III. Berufshaftpflichtversicherung

☐ Ich/wir erkläre(n), dass das Unternehmen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 5,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 5,0 Mio. EUR beträgt.

IV. Anzahl Mitarbeiter mit baubezogenem Berufsab- schluss

Es ist die Anzahl (Durchschnitt der letzten drei Jahre) der Mitarbeiter mit baubezoge- nem Berufsabschluss, die die geforderte berufliche Qualifikation (siehe oben Anlage A 2. Eignungskriterien unter IV) erfüllen, anzugeben.

……… (Anzahl)

V. Sonstige Erklärungen und Nachweise

  1. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen er- folgt

Ich/Wir erkläre/n, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.

☐ Ich/Wir erkläre/n, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt

  1. Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen, ebenso von jedem Nachunternehmer).

I. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllen:

☐ Ja

☐ Nein Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte III) erforderlich

§123 Zwingende Ausschlussgründe (1)Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3

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dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bil- dung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens- werte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag ver- waltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verur- teilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Über- wachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
  11. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder be- standskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  12. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozial- versicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen wer- den, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss of- fensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

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II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllen:

☐ Ja

☐ Nein Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte III) erforderlich

§ 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfah- ren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung be- gangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unterneh- men Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschrän- kung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilich- keit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchfüh- rung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschnei- dende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täu- schung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
  9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent- scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohnge- setzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

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III. Ich/wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:

Tatbestand nach GWB Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB

(Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

§ 125 - Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachge- wiesen hat, dass es

  1. Für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,

  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch ver- ursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermitt- lungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und

  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnah- men und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehl- verhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.

  4. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

☐ Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

☐ Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorle- gen.

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  1. Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung von Steuern und Abgaben/Beiträgen zur Sozialversicherung)

☐ Ich/wir erkläre(n), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nach- gekommen ist.

Auf Anforderung werde ich den Nachweis durch Bescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausreichend) beibringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein.

☐ Ich/wir erkläre(n), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

Auf Anforderung werde ich den Nachweis durch Bescheinigung der Krankenkasse(n) (Kopie ausrei- chend) beibringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein.

  1. Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen

Wenn keine wirtschaftliche Verknüpfung besteht, ist auch dies kenntlich zu machen durch Streichung oder den Eintrag „Trifft nicht zu.“

Unternehmen Beschreibung der Art der wirtschaftlichen Verknüpfung bzw. der Zusammenarbeit

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Anlage C 6. Datenschutzerklärung

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Studierendenwerk Rostock-Wismar Anstalt des öffentlichen Rechts St.-Georg-Straße 104-107 18055 Rostock Telefon: 0381 – 4592 801 Telefax: 0381 – 4592 999 E-Mail: gf@stw-rw.de Internet: www.stw-rw.de

Namen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Janine Deckarm (Datenschutz-Treuhand e.V.) Finkenstraße 42, 66386 St. Ingbert Telefon: +49 (0) 6894 - 9567576 E-Mail: datenschutz@stw-rw.de Internet: https://www.stw-rw.de/de/datenschutz.html

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i.V.m. § 6 Abs. 3 DSGVO und § 55 Landeshaushaltsordnung M- V (LHO M-V) Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergabe- rechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

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Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushalts- rechtlichen Aufbewahrungsfristen nach Landeshaushaltsordnung M-V sowie ggf. nach eu- ropäischer Haushaltsordnung sowie § 8 Abs. 4 Vergabeverordnung (VgV) / § 6 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben wer- den, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Nach § 9 Vergabegesetz M-V (VgG M-V) ist die Vergabestelle verpflichtet, von den Unternehmen Erklärungen über die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen sowie Mindest-Stundenentgelte zu verlangen und deren Einhaltung nach § 10 VgG M-V zu kon- trollieren. In diesem Zusammenhang können im Einzelfall steuerlich relevante personen- bezogene Daten i.S.v. Artikel 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach § 134 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert die Vergabestelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden soll, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 VgV teilt die Vergabestelle jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaf- fungssystem mit. Nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 VgV unterrichtet die Vergabestelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrages in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters. Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die Vergabestelle spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Hier werden auch Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht. Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer hat die Vergabestelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakte der Kammer sofort zur

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Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für das Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht nach § 171 GWB. In diesem Verfahren werden personenbezogene Daten ggf. auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragte Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung perso- nenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbe- zogenen Daten. Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden An- gaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der An- spruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benö- tigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bie- ters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z.B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewer- bers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widerspre- chen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z.B. Durchführung eines Vergabeverfahrens).

Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Mecklenburg-Vorpommern ist: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V Werderstraße 74a, 19055 Schwerin Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 55 LHO M-V, §§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV, §§ 3, 6 UVgO).

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Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Vergabestelle so- wie dem offiziellen Internetauftritt des „Landesbeauftragten für Datenschutz und Infor- mationsfreiheit M-V unter www.datenschutz-mv.de entnehmen.


Datum, Unterschrift

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Anlage C 7. KMU-Bietererklärung

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

Der Bieter ist ein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen):

☐ Ja ☐ Nein (bitte ankreuzen)

Erläuterung:

KMU sind Unternehmensträger, die  weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen,  einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder  eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen, und  keiner Gruppe verbundener Unternehmen angehören oder  einer Gruppe verbundener Unternehmen angehören, die vorstehende Vorausset- zungen hinsichtlich Beschäftigte und Jahresumsatz/ Jahresbilanzsumme erfüllen.

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Anlage C 5. Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

Diese Anlage kann alternativ zur Anlage C 4. Eignung eingereicht werden. Bitte nicht beide Anlagen ausfüllen!

(folgt auf den nächsten Seiten)

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Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber

Bei Vergabeverfahren, für die ein Aufruf zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, werden die für Teil I benötigten Angaben automatisch abgerufen, vorausgesetzt, dass der elektronische EEE-Dienst1 zum Erstellen und Ausfüllen der EEE genutzt wird. Veröffentlichung der einschlägigen Bekanntmachung2 im Amtsblatt der Europäischen Union: ABl. S Nummer [], Datum [], Seite [], Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] Wird im Amtsblatt der Europäischen Union kein Aufruf zum Wettbewerb veröffentlicht, muss der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber die Angaben einfügen, die eine eindeutige Identifizierung des Vergabeverfahrens ermöglichen: Wird keine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union verlangt, machen Sie bitte andere Angaben, die eine eindeutige Identifizierung des Vergabeverfahrens ermöglichen (z. B. Fundstelle einer Veröffentlichung auf nationaler Ebene): [….]

ANGABEN ZUM VERGABEVERFAHREN

Die für Teil I benötigten Angaben werden automatisch abgerufen, sofern der erwähnte elektronische EEE-Dienst zum Erstellen und Ausfüllen der EEE genutzt wird. Andernfalls sind die betreffenden Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer einzufügen.

Beschaffer3Antwort:
Name:[ ]
Gegenstand der BeschaffungAntwort:
Titel oder Kurzbeschreibung der Beschaffung4:[ ]
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber (falls zutreffend)5:[ ]

Alle anderen Angaben sind in allen Abschnitten der EEE vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen.

1 Die Kommission wird den elektronischen EEE-Dienst öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern, Wirtschaftsteilnehmern, Anbietern elektronischer Dienste und anderen einschlägigen Akteuren unentgeltlich zur Verfügung stellen. 2 Für öffentliche Auftraggeber: Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb oder Auftragsbekanntmachung. Für Sektorenauftraggeber: Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb, Auftragsbekanntmachung oder Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems. 3 Die Angaben sind aus Abschnitt I Punkt I.1 der einschlägigen Bekanntmachung zu übernehmen. Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung bitte die Namen aller beteiligten Auftraggeber angeben. 4 Siehe Punkt II.1.1 und Punkt II.1.3 der einschlägigen Bekanntmachung. 5 Siehe Punkt II.1.1 der einschlägigen Bekanntmachung.

1

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Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer

A: ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTSTEILNEHMER

Angaben zur IdentitätAntwort:
Name:[ ]
Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Wurde keine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer erteilt, geben Sie bitte eine andere nationale Identifikationsnummer an (falls vorhanden):[ ] [ ]
Postanschrift:[……]
Kontaktperson(en)6: Telefon: E-Mail: Internetadresse (Web-Adresse) (falls vorhanden):[……] [……] [……] [……]
Allgemeine AngabenAntwort:
Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen7?[] Ja [] Nein
Nur bei vorbehaltenen Aufträgen8: Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um eine geschützte Werkstätte oder ein „soziales Unternehmen“9 oder ist eine Ausführung des Auftrags im Rahmen geschützter Beschäftigungsprogramme vorgesehen? Falls ja: Wie hoch ist der Anteil behinderter oder benachteiligter Beschäftigter? Geben Sie – soweit verlangt – an, welcher Gruppe bzw. welchen Gruppen behinderter[] Ja [] Nein […] [….]

6 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu. 7 Vgl. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). Diese Angabe wird nur für statistische Zwecke verlangt. Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt. Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt. 8 Siehe Punkt III.1.5 der Auftragsbekanntmachung. 9 D. h. sein Hauptzweck ist die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen.

2

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Menschen oder benachteiligter Personen die Beschäftigten angehören.
Sofern entsprechende Systeme bestehen: Ist der Wirtschaftsteilnehmer in einem amtlichen Verzeichnis zugelassener Wirtschaftsteilnehmer erfasst oder verfügt er über eine gleichwertige (z. B. im Rahmen eines nationalen (Prä-)Qualifizierungssystems ausgestellte) Zertifizierung?[] Ja [] Nein [] Nicht zutreffend (da im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers kein entsprechendes System besteht)
Falls ja: Füllen Sie bitte die übrigen Teile dieses Abschnitts, Abschnitt B und – soweit relevant – Abschnitt C dieses Teils, ggf. auch Teil V, und in jedem Fall Teil VI aus, der auch zu unterzeichnen ist. a) Geben Sie bitte die Bezeichnung des Verzeichnisses bzw. der Bescheinigung (des Zertifikats) und ggf. die betreffende Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer an: b) Sofern die Bescheinigung über die Eintragung bzw. Zertifizierung elektronisch abrufbar ist, machen Sie bitte entsprechende Angaben: c) Geben Sie bitte die Nachweise, aufgrund deren die Eintragung in das Verzeichnis oder die Zertifizierung erfolgt ist, sowie die sich aus dem amtlichen Verzeichnis ergebende Klassifizierung10 an: d) Werden mit der Eintragung bzw. Zertifizierung alle vorgeschriebenen Eignungskriterien abgedeckt? Falls nein: Ergänzen Sie bitte zusätzlich die fehlenden Angaben in Teil IV Abschnitte A, B, C bzw. D. NUR, wenn dies in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wird: e) Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, eine Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern vorzulegen oder Angaben zu machen, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglichen, die Bescheinigung direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen? Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:a) [……] b) (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……][……] c) [……] d) [] Ja [] Nein e) [] Ja [] Nein (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……][……]
Form der TeilnahmeAntwort:

10 Die Nachweise und die Klassifizierung sind ggf. im Zertifikat angegeben.

3

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Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen11 am Vergabeverfahren teil?[] Ja [] Nein
Falls ja, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Falls ja: a) Geben Sie bitte an, welche Funktion (Federführung, für bestimmte Aufgaben verantwortlich ...) der Wirtschaftsteilnehmer in der Gruppe ausübt: b) Geben Sie bitte an, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen: c) Ggf. Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe:a): [……] b): [……] c): [……]
LoseAntwort:
Sofern zutreffend, Angabe des Loses (der Lose), für das (die) der Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot einzureichen beabsichtigt:[ ]

B: ANGABEN ZU VERTRETERN DES WIRTSCHAFTSTEILNEHMERS

Name(n) und Anschrift(en) der Person(en), die zur Vertretung des Wirtschaftsteilnehmers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind) (falls zutreffend):

Vertretung (falls zutreffend)Antwort:
Vollständiger Name; ggf. Geburtsort und Geburtsdatum:[……]; [……]
Position/Beauftragt in seiner/ihrer Eigenschaft als:[……]
Postanschrift:[……]
Telefon:[……]
E-Mail:[……]
Bitte legen Sie erforderlichenfalls ausführliche Informationen zur Vertretung (Form, Umfang, Zweck usw.) vor:[……]

C: ANGABEN ZUR INANSPRUCHNAHME DER KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN

InanspruchnahmeAntwort:
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Teil IV sowie der (etwaigen) Kriterien und Vorschriften nach Teil V die Kapazitäten anderer Unternehmen in[] Ja [] Nein

11 Insbesondere als Teil einer Gruppe, eines Konsortiums, eines gemeinsamen Unternehmens o. Ä.

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Anspruch?

Falls ja, legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete EEE mit den nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III erforderlichen Informationen vor. Beachten Sie bitte, dass dies auch für technische Fachkräfte oder technische Stellen gilt, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei öffentlichen Bauaufträgen die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, über die der Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Bauwerks verfügt. Fügen Sie auch für jedes betroffene Unternehmen die Informationen nach Teil IV und Teil V12 bei, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind, die der Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt.

D: Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht in Anspruch nimmt

(Dieser Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn die betreffenden Angaben vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ausdrücklich verlangt werden.)

Vergabe von UnteraufträgenAntwort:
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, einen Teil des Auftrags an Dritte weiterzuvergeben?[] Ja [] Nein Falls ja, nennen Sie bitte – soweit bekannt – die Namen der vorgeschlagenen Unterauftragnehmer: […]

Sofern der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber diese Angaben – zusätzlich zu den in diesem Abschnitt bereits enthaltenen Informationen – ausdrücklich verlangt, machen Sie bitte die in den Abschnitten A und B dieses Teils sowie in Teil III verlangten Angaben für jeden der betreffenden Unterauftragnehmer (jede der betreffenden Kategorien von Unterauftragnehmern).

Teil III: Ausschlussgründe

A: GRÜNDE IM ZUSAMMENHANG MIT EINER STRAFRECHTLICHEN VERURTEILUNG

In Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:

  1. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung13
  2. Bestechung14

12 Für technische Stellen, die für die Qualitätskontrolle zuständig sind, zum Beispiel Teil IV Abschnitt C Nummer 3. 13 Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42). 14 Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1), und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen

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  1. Betrug15
  2. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten16
  3. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung17
  4. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels18
Gründe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen nach innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 57 Absatz 1 der RichtlinieAntwort:
Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, aus einem der oben genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist?[] Ja [] Nein Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben: (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……][……]19
Falls ja, machen Sie bitte folgende Angaben:20 a) Datum der Verurteilung, Art der Straftat gemäß den Punkten 1 bis 6, Grund (Gründe) für die Verurteilung b) Verurteilte Person [ ] c) Soweit unmittelbar im Urteil festgelegt:a) Datum: […], Punkt(e): […], Grund (Gründe): […] b) [……] c) Dauer des Ausschlusszeitraums [……] und Tatbestand (Tatbestände) [ ] Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben: (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……][……]21
Im Falle einer Verurteilung: Hat der Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen getroffen, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen[] Ja [] Nein

Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften. 15 Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48). 16 Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Beschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat. 17 Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15). 18 Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1). 19 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu. 20 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu. 21 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.

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Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen22 („Selbstreinigung“)?
Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen23:[……]

B: GRÜNDE IM ZUSAMMENHANG MIT DER ENTRICHTUNG VON STEUERN ODER SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGEN

Entrichtung von Steuern oder SozialversicherungsbeiträgenAntwort:
Ist der Wirtschaftsteilnehmer allen seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – nachgekommen?[] Ja [] Nein
Falls nein, machen Sie bitte folgende Angaben: a) Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat b) Wie hoch ist der fragliche Betrag? c) Wie wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen festgestellt? 1) Im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung: – Ist diese Entscheidung endgültig und verbindlich? – Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an. – Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums: 2) Auf andere Weise (bitte präzieren): d) Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist?Steuern und AbgabenSozialbeiträge
a) [……] b) [……] c1) [] Ja [] Nein – [] Ja [] Nein – [……] – [……] c2) [ …] d) [] Ja [] Nein Falls ja, bitte näher ausführen: [……]a) [……] b) [……] c1) [] Ja [] Nein – [] Ja [] Nein – [……] – [……] c2) [ …] d) [] Ja [] Nein Falls ja, bitte näher ausführen: [……]

22 Im Einklang mit den innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 57 Absatz 6 der Richtlinie 2014/24/EU. 23 Aus der Beschreibung sollte hervorgehen, dass die betreffenden Maßnahmen in Anbetracht der Art der begangenen Straftaten (punktuell, wiederholt, systematisch...) angemessen sind.

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Sofern die einschlägigen Unterlagen über die (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Zahlung von Steuern und Sozialabgaben Angabe der Dokumente): elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte [……][……][……] 24 folgende Angaben:

C: GRÜNDE IM ZUSAMMENHANG MIT INSOLVENZ, INTERESSENKONFLIKTEN ODER BERUFLICHEM FEHLVERHALTEN 25

Beachten Sie bitte, dass für die Zwecke dieser Auftragsvergabe einige der folgenden Ausschlussgründe möglicherweise im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genauer definiert wurden. So kann beispielsweise der Begriff „schwere Verfehlung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit“ nach nationalem Recht unterschiedliche Verhaltensweisen abdecken.

Angaben zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem FehlverhaltenAntwort:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen26 verstoßen?[] Ja [] Nein
Falls ja: Hat der Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen getroffen, um trotz des Vorliegens dieses Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? [] Ja [] Nein Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen: [……]
Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen? a) Er ist zahlungsunfähig. b) Er befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. c) Er befindet sich in einem Vergleichsverfahren. d) Er befindet sich aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften27 vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage. e) Seine Vermögenswerte werden von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet. f) Seine gewerbliche Tätigkeit wurde eingestellt. Falls ja: – Bitte näher ausführen: – Erläutern Sie bitte, warum der Wirtschaftsteilnehmer unter Berücksichtigung der geltenden[] Ja [] Nein – [……] – [……]

24 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu. 25 Siehe Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU. 26 Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. 27 Siehe nationales Recht, einschlägige Bekanntmachung bzw. Auftragsunterlagen.

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nationalen Vorschriften und Maßnahmen betreffend die Fortführung der Geschäftstätigkeit unter diesen Umständen dennoch in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen28? Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung29 begangen? Falls ja, bitte näher ausführen:[] Ja [] Nein [……]
Falls ja: Hat der Wirtschaftsteilnehmer „selbstreinigende“ Maßnahmen getroffen? [] Ja [] Nein Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen: [……]
Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Falls ja, bitte näher ausführen:[] Ja [] Nein […]
Falls ja: Hat der Wirtschaftsteilnehmer „selbstreinigende“ Maßnahmen getroffen? [] Ja [] Nein Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen: [……]
Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt30 aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren? Falls ja, bitte näher ausführen:[] Ja [] Nein […]
Hat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt? Falls ja, bitte näher ausführen:[] Ja [] Nein […]
Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession[] Ja [] Nein

28 Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in einem der unter den Buchstaben a bis f genannten Fälle nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. 29 Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen. 30 Im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen.

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vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen? Falls ja, bitte näher ausführen:[…]
Falls ja: Hat der Wirtschaftsteilnehmer „selbstreinigende“ Maßnahmen getroffen? [] Ja [] Nein Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen: [……]
Kann der Wirtschaftsteilnehmer bestätigen, dass er a) sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien keiner schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht hat, b) keine derartigen Auskünfte zurückgehalten hat, c) in der Lage sein wird, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen, und d) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten?[] Ja [] Nein

D: SONSTIGE AUSSCHLUSSGRÜNDE, DIE IN DEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBER ODER SEKTORENAUFTRAGGEBER MAßGEBLICHEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN VORGESEHEN SEIN KÖNNEN

Rein innerstaatliche AusschlussgründeAntwort:
Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor? Sofern die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangten Dokumente elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[] Ja [] Nein (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]31
Sofern einer der rein innerstaatlichen Ausschlussgründe vorliegt: Hat der Wirtschaftsteilnehmer „selbstreinigende“ Maßnahmen getroffen? Falls ja, beschreiben Sie bitte die Maßnahmen:[] Ja [] Nein [……]

31 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.

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Teil IV: Eignungskriterien

Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers in Bezug auf die Eignungskriterien (Abschnitt  oder Abschnitte A bis D dieses Teils)

: GLOBALVERMERK ZUR ERFÜLLUNG ALLER EIGNUNGSKRITERIEN

Der Wirtschaftsteilnehmer darf dieses Feld nur dann ausfüllen, wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen angegeben hat, dass der Wirtschaftsteilnehmer sich darauf beschränken kann, in Teil IV nur Abschnitt  auszufüllen, und auf das Ausfüllen der übrigen Abschnitte von Teil IV verzichten kann.

Erfüllung aller festgelegten EignungskriterienAntwort:
Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die festgelegten Eignungskriterien.[] Ja [] Nein

A: BEFÄHIGUNG ZUR BERUFSAUSÜBUNG

Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn die betreffenden Eignungskriterien vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen vorgegeben wurden.

Befähigung zur BerufsausübungAntwort:
1) Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet.32 Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[…] (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
2) Bei Dienstleistungsaufträgen: Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[] Ja [] Nein Falls ja, geben Sie bitte an, welche Berechtigung oder Mitgliedschaft verlangt wird und ob der Wirtschaftsteilnehmer diese Voraussetzung erfüllt. [ …] [] Ja [] Nein (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]

B: WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn die betreffenden Eignungskriterien vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen

32 Aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.

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Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen vorgegeben wurden.

Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAntwort:
1a) Der („allgemeine“) Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug: Und/oder 1b) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangten Anzahl von Jahren betrug33: Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:Jahr: [……] Umsatz: [……][…] Währung Jahr: [……] Umsatz: [……][…] Währung Jahr: [……] Umsatz: [……][…] Währung (Anzahl der Jahre, durchschnittlicher Umsatz): [……],[……][…] Währung (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
2a) Der („spezifische“) Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich gemäß der einschlägigen Bekanntmachung oder den Auftragsunterlagen in der verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug: Und/oder 2b) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem betreffenden Bereich und in der in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangten Anzahl von Jahren betrug34: Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:Jahr: [……] Umsatz: [……][…] Währung Jahr: [……] Umsatz: [……][…] Währung Jahr: [……] Umsatz: [……][…] Währung (Anzahl der Jahre, durchschnittlicher Umsatz): [……], [……][…] Währung (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
3) Sind die Informationen zum Umsatz („allgemeiner“ oder „spezifischer“ Umsatz) nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat:[……]
4) In Bezug auf die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannten Finanzkennzahlen35 erklärt der Wirtschaftsteilnehmer, dass der aktuelle Wert (die aktuellen Werte) wie folgt lautet (lauten):(Bezeichnung der anzugebenden Finanzkennzahl – Verhältnis zwischen x und y36 – und betreffender Wert): [……], [……]37

33 Nur, wenn dies nach der einschlägigen Bekanntmachung oder den Auftragsunterlagen zulässig ist. 34 Nur, wenn dies nach der einschlägigen Bekanntmachung oder den Auftragsunterlagen zulässig ist: 35 Z. B. das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten. 36 Z. B. das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten. 37 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.

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Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:(Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
5) Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag abgeschlossen: Sofern diese Informationen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[……][…] Währung (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
6) In Bezug auf etwaige andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen, die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannt sind, erklärt der Wirtschaftsteilnehmer Folgendes: Sofern die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen ggf. genannten einschlägigen Dokumente elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[……] (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]

C: TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn die betreffenden Eignungskriterien vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen festgelegt wurden.

Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAntwort:
1a) Nur bei öffentlichen Bauaufträgen: Im Bezugszeitraum38 hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende Arbeiten der genannten Art ausgeführt: Sofern die einschlägigen Unterlagen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Arbeiten elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:Anzahl der Jahre (der betreffende Zeitraum ist in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegeben): […] Bauarbeiten: [……] (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
1b) Nur bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: Im Bezugszeitraum39 hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Lieferungen der genannten Art ausgeführt bzw. folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht: Geben Sie bei der Erstellung der Liste bitte die Beträge, Daten und – öffentlichen oder privaten – Empfänger40 der Leistungen an:Anzahl der Jahre (der betreffende Zeitraum ist in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegeben): […] Beschreibung Beträge Daten Empfänger

38 Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen. 39 Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen. 40 Mit anderen Worten: Alle Empfänger sollten aufgeführt werden und die Liste sollte sowohl die öffentlichen als auch die privaten Abnehmer enthalten, für die Lieferungen ausgeführt bzw. Dienstleistungen erbracht wurden.

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2) Der Wirtschaftsteilnehmer kann – insbesondere für die Qualitätssicherung – auf folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen41 zurückgreifen: Bei öffentlichen Bauaufträgen wird der Wirtschaftsteilnehmer folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen mit der Ausführung der Arbeiten betrauen können:[……] [……]
3) Der Wirtschaftsteilnehmer wendet folgende technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an und verfügt über folgende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten:[……]
4) Zur Vertragserfüllung steht ihm folgendes Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem zur Verfügung:[……]
5) Wenn die zu liefernden Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen komplexer Art sind oder – ausnahmsweise – wenn sie einem besonderen Zweck dienen sollen: Der Wirtschaftsteilnehmer wird Kontrollen42 gestatten, die seine Produktionskapazität bzw. seine technische Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls seine Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten sowie die von ihm für die Qualitätskontrolle getroffenen Vorkehrungen betreffen.[] Ja [] Nein
6) Über die folgenden Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen: a) der Dienstleister oder der Unternehmer selbst und/oder (in Abhängigkeit von den in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannten Anforderungen) b) seine Führungskräfte:a) [……] b) [……]
7) Der Wirtschaftsteilnehmer wird während der Auftragsausführung folgende Umweltmanagementmaßnahmen anwenden können:[……]
8) Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren beliefen sich auf:Jahr, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl: [……], [……], [……], [……],

41 Für technische Fachkräfte oder technische Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer aber wie in Teil II Abschnitt C angegeben in Anspruch nehmen will, sind separate EEE auszufüllen. 42 Die Kontrollen werden vom öffentlichen Auftraggeber oder – mit dessen Einwilligung – in seinem Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle des Landes, in dem der Lieferant oder Dienstleister ansässig ist, vorgenommen.

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[……], [……], Jahr, Zahl der Führungskräfte: [……], [……], [……], [……], [……], [……]
9) Für die Ausführung des Auftrags wird der Wirtschaftsteilnehmer über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen:[……]
10) Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben43:[……]
11) Bei öffentlichen Lieferaufträgen: Der Wirtschaftsteilnehmer wird die verlangten Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Waren zur Verfügung stellen, die nicht zusammen mit einer Echtheitsbescheinigung vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus erklärt der Wirtschaftsteilnehmer ggf., dass er die erforderlichen Echtheitsbescheinigungen beibringen wird. Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[] Ja [] Nein [] Ja [] Nein (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
12) Bei öffentlichen Lieferaufträgen: Kann der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Bescheinigungen beibringen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden und in denen bestätigt wird, dass die Waren, die durch Bezugnahme auf die in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannten technischen Spezifikationen oder Normen genau bezeichnet werden, diesen entsprechen? Falls nein, erläutern Sie bitte die Gründe und geben Sie an, welche anderen Nachweise erbracht werden können: Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[] Ja [] Nein […] (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]

D: QUALITÄTSSICHERUNG UND UMWELTMANAGEMENT

Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn Qualitätssicherungssysteme und/oder Umweltmanagementnormen vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den in der Bekanntmachung genannten Auftragsunterlagen verlangt wurden.

43 Hat der Wirtschaftsteilnehmer beschlossen, einen Teil des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, und nimmt er für die Durchführung dieses Teils Kapazitäten des Unterauftragnehmers in Anspruch, füllen Sie bitte eine separate EEE für den betreffenden Unterauftragnehmer aus (siehe Teil II Abschnitt C).

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Qualitätssicherung und UmweltmanagementAntwort:
Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die vorgegebenen Qualitätssicherungsnormen – einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen – erfüllt? Falls nein, erläutern Sie bitte die Gründe und geben Sie an, welche anderen Nachweise in Bezug auf das Qualitätssicherungssystem erbracht werden können: Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[] Ja [] Nein [……] [……] (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]
Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, Bescheinigungen unabhängiger Stellen darüber vorzulegen, dass er die Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen erfüllt? Falls nein, erläutern Sie bitte die Gründe und geben Sie an, welche anderen Nachweise in Bezug auf die Umweltmanagementsysteme oder -normen erbracht werden können: Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, machen Sie bitte folgende Angaben:[] Ja [] Nein [……] [……] (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente): [……][……][……]

Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber

Der Wirtschaftsteilnehmer braucht nur dann Angaben zu machen, wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Vorschriften festgelegt hat, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind. Diese Information ist – ggf. zusammen mit den Anforderungen hinsichtlich der beizubringenden (Arten von) Bescheinigungen oder dokumentarischen Nachweise(n) – in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den darin genannten Auftragsunterlagen enthalten. Nur für nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerbliche Dialoge oder Innovationspartnerschaften:

Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers

Verringerung der Zahl geeigneter BewerberAntwort:
Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Vorschriften, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind, auf folgende Weise: Sollten bestimmte Bescheinigungen oder andere Formen dokumentarischer Nachweise verlangt werden, geben Sie bitte in jedem einzelnen Fall[….] [] Ja [] Nein45

45 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu.

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an, ob der Wirtschaftsteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügt. Sofern einige dieser Bescheinigungen oder (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue dokumentarischen Nachweise elektronisch Angabe der Dokumente): [……][……][……]46 abrufbar sind44, machen Sie bitte in jedem einzelnen Fall folgende Angaben:

Teil VI: Abschlusserklärungen

Die Unterzeichneten erklären förmlich, dass die von ihnen in den Teilen II bis V angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Unterzeichneten erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer a) wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen47, oder b) wenn ab spätestens 18. Oktober 201848 der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber bereits im Besitz der betreffenden Unterlagen ist. Die Unterzeichneten stimmen förmlich zu, dass [der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber i.S.v. Teil I Abschnitt A] Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die die Unterzeichneten in [hier die betreffenden Teile/Abschnitte/Punkte aufführen] dieser Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für die Zwecke des [Angabe des Vergabeverfahrens: (zusammenfassende Beschreibung, Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union, Aktenzeichen)] angegeben haben.

Datum, Ort und – soweit verlangt oder notwendig – Unterschrift(en): [……]

44 Bitte geben Sie genau an, auf welchen Punkt sich Ihre Antwort bezieht. 46 Fügen Sie so viele Zeilen wie nötig hinzu. 47 Vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Angaben (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) gemacht hat, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglicht, dies zu tun. Ggf. ist hierfür eine Zugangsgenehmigung zu erteilen. 48 In Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung des Artikels 59 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung