AB Anlagenkonvolut AB. Bewerberunterlagen - StudiWerk Mensa ProjSteuerer - 06.02.2026 - md04.pdf

Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive Interim-Mensa

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Anlagenkonvolut AB. Bewerberunterlagen

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

bestehend aus:  Anlage B 1. Leistungsbeschreibung  Anlage A 1. Leitfaden  Anlage A 2. Eignungskriterien  Anlage A 3. Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb  Anlage A 4. Zuschlagskriterien  Anlagen B 2. Vorliegende Unterlagen und Pläne o Anlage B 2-1. Machbarkeitsstudie Sanierung der Mensa Süd in Rostock vom 27. März 2024 o Anlage B 2-2. Machbarkeitsstudie Sanierung der Mensa Süd in Rostock (Ergän- zungen) Variante III Teilsanierung mit Teilneubau vom 16. Dezember 2024 o Anlage B 2-3. Raumbedarfsplan  Anlagen B 3. Entwurf Projektsteuerungsvertrag — Hinweis

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Anlage B 1. Leistungsbeschreibung

Vergabe des Studierendenwerks Rostock-Wismar: Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa

  1. Nachgefragte Leistungen

a) Grundleistungen der Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr 9

Die zu vergebenden Leistungen beinhalten Projektsteuerungsleistungen im notwendigen Umfang gemäß Nr. 2 § 2 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, 6. Aufl., Stand Mai 2025 (nach- folgend und in den gesamten Vergabeunterlagen auch nur „AHO-Heft Nr 9“ genannt), Pro- jektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E, für den Neubau der Mensa Süd in Rostock inklusive einer Interim-Mensa.

b) Besondere Leistungen

Neben den Grundleistungen sind folgende Besondere Leistungen zu erbringen:

aa) Fördermittelmanagement

Die Leistungen nach F 12 Fördermittelmanagement gemäß Veröffentlichung des DVP (2022)

bb) Vergabemanagement

Sämtliche über die Grundleistungen zum Vergabemanagement (Handlungsbereich E „Verträge“) hinaus gehenden Besonderen Leistungen, die mit der Vergabe sämtlicher Leistungen (einschließlich der Objekt- und Fachplanungsleistungen und Bauleistungen) zu- sammenhängen (zB vertiefte Prüfungen von Nachtragsangeboten oder Mehrkosten im Vergaberecht über den Regelfall hinaus, Mitwirken bei Nachprüfungs- oder Rügeverfah- ren oder Widerspruchsverfahren, besondere Vertrags- oder Verhandlungsunterstützung bei komplexen Vergabekonstellationen)

  1. Projektbeschreibung Die Mensa Süd ist eine Landesliegenschaft, welche 1999 neu gebaut wurde und durch das Studierendenwerk Rostock-Wismar genutzt wird. Die Mensa hat die Aufgabe, Studierende zum sozialverträglichen Preis (und im Rahmen freier Kapazitäten auch Hochschulbedienstete zum angemessenen Preis) zu versorgen. Die Mensa Süd ist die größte Mensa in Rostock mit aktuell bis zu 2.200 Portionen am Tag. Mittel- bis langfristig wird wieder mit steigenden Studierendenzahlen und daher

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auch wieder mehr Portionen von bis zu 2.500 Portionen am Tag gerechnet. Die Mensa Süd ist die einzige Versorgungseinrichtung für Studierende am Campus Südstadt der Uni- versität Rostock. Sie versorgt zudem die Universitätsbibliothek im Nachbargebäude ganztägig. Sie soll auch während der Bauzeit über eine Interim-Mensa durchgängig be- trieben werden. Aufgrund des Alters der Mensa und des aktuell problematischen Zustands wurde 2023 eine Machbarkeitsstudie (als Anlagen Anlage B 2-1. und Anlage B 2-2 anbei) erarbeitet. Diese zeigt neben den altersbedingten baulichen und technischen Mängeln auch erhebli- che funktionale Mängel auf, so dass eine ursprünglich geplante schrittweise Sanierung nicht mehr zielführend ist. Die umfangreiche Machbarkeitsstudie belegt den Bedarf einer Vollsanierung bzw. eines Neubaus sowie die Notwendigkeit einer kurzfristigen Bereitstel- lung einer Interim-Lösung. Im Ergebnis bestätigt die Machbarkeitsstudie die Variante, welche die Aufstellung einer Container-Interim-Mensa auf dem Parkplatz gegenüber (B-Plan Pulverturm) mit anschlie- ßendem Neubau der Mensa am gleichen Standort vorsieht, als die wirtschaftlichste Va- riante. Die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus gegenüber einer Vollsanierung ist bei der durch die Projektsteuerung zu erstellenden Antragstellung an das Land in Zusammenar- beit mit der Planung nachzuweisen. Für die Interim-Mensa werden gleiche Produktions- und Ausgabekapazitäten wie für die Mensa unterstellt. Die notwendigen Flächen für die Interim-Mensa sollen durch das Land und die Kommune zur Verfügung gestellt werden. Dazu gibt es bereits erste Vorabstim- mungen. Für die Errichtung der beiden Teilprojekte: Interim-Mensa und Mensa-Neubau wurde die Bauherrenschaft an das Studierendenwerk Rostock-Wismar übertragen. Seitens des Lan- des wird hierfür ein Budget von 23 Mio. Euro brutto über alle Kostengruppen bereitge- stellt. Das Budget ist zwingend einzuhalten. Für die Interim-Mensa wird die Anmietung einer Container-Mensa für den Zeitraum von zwei, höchstens drei Jahren unterstellt. Im Rahmen der Planung und Ausschreibung soll geprüft werden, ob und ab wann der Kauf der Container-Mensa wirtschaftlicher ist. Im Falle eines Kaufs der Interim-Mensa soll diese nach Abschluss der Maßnahme verkauft oder nachgenutzt werden. Das Projekt teilt sich in zwei Teilprojekte:

  • Errichtung einer Interim-Mensa
  • Abriss und Neubau der Mensa Süd entsprechend der erfolgten Beschreibung sowie Anlagen. Die Maßnahme soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die Interim- Mensa soll dabei priorisiert werden. Es wird angestrebt, die Interim-Mensa spätestens im September 2027 in Betrieb zu neh- men. Der Mensa-Neubau soll im August 2029, spätestens im August 2030 fertiggestellt werden.

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Anlage A 1. Leitfaden

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I. Vergabeverfahren

  1. Verfahrensart Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Die Sprache für das gesamte Vergabeverfahren ist deutsch.

  2. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt, welche im Folgenden näher beschrieben werden:

a) Teilnahmewettbewerb aa) Eignungsprüfung. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber in einem ersten Schritt einer Eignungsprüfung unterzogen. Ziel dieser Eignungsprüfung ist es, anhand der vorgegebenen Mindestkriterien diejenigen Bewerber zu ermitteln, die die für die Leistungserbringung notwendige erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue nachweisen können. bb) Bewerbergemeinschaften. Die Teilnahme von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Hauptverantwortlicher zu benennen, der wäh- rend der Vergabeverfahrens und auch im Rahmen der Auftragsausführung als Ansprech- partner fungiert. cc) Reduzierung der Teilnehmerzahl. Sofern sich mehr Teilnehmer bewerben, erfolgt eine Reduzierung der Teilnehmerzahl auf drei Bewerber nach den Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb (vgl. unten Anlage A 3. Auswahlkriterien Teilnahmewettbe- werb). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewer- berzahl auch nach der Bewertung anhand der Auswahlkriterien (siehe Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb) zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.

b) Verhandlungsverfahren aa) Allgemeines. Im Verhandlungsverfahren werden die geeigneten Bewerber aufge- fordert, ein vollständiges Erstangebot („indikatives“ Angebot) abzugeben, unter Beach- tung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben (zwingender Inhalt des An- gebotes: siehe III). Es wird ein Präsentationstermin vor einem Gremium des Auftraggebers durchgeführt. Ortsbesichtigungen sind möglich und zu vereinbaren.

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bb) Möglicher Zuschlag bereits auf Erstangebot(e). Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Ein Anspruch auf Verhandlungen besteht nicht. Die Aus- führungen unter lit. cc sind in diesem Falle hinfällig. cc) Verhandlungen. Sofern der Auftrag nicht bereits auf der Grundlage der Erstan- gebote vergeben wird, gilt: Das vorläufige Honorarangebot (Erstangebot) wird lediglich vorläufig bewertet; alle anderen Teile des Angebotes werden abschließend bewertet. — Der Auftraggeber handelt sodann mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Da- bei haben die Bieter die Möglichkeit, zum Vertragsentwurf Anmerkungen und Änderungs- wünsche vorzubringen; der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert, ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Bedingungen abzuge- ben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honoraran- gebote abschließend bewerten. dd) Zuschlag; weiteres Vorgehen. Nach Auswertung der Angebote erfolgt der Zu- schlag. Durch diesen wird der maßgebliche Generalplanervertrag rechtswirksam ge- schlossen; einer gesonderten schriftlichen Vertragsunterzeichnung bedarf es nicht, gleich- wohl sie ggf erfolgen wird.

c) Allgemeine Hinweise aa) Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet. Sofern Bieter mit den Angeboten unverlangt Leistungsergebnisse einreichen, die im AHO Heft Nr 9 aufgeführt sind, besteht kein Vergütungsanspruch. bb) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter oder sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen werden nicht akzeptiert und werden somit nicht Vertragsbestandteil (Sperrklausel).

II. Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrages

Es ist einzureichen: Anlagenkonvolut C. Teilnahmeunterlagen, bestehend aus a) Anlage C 1. Teilnahmeantrag b) Anlage C 2. Angaben zu Bewerber, Bewerbergemeinschaft, Unterbeauftragung c) Anlage C 3. Erklärungen zu Tariftreue d) Anlage C 4. Eignung (mit den dort aufgeführten Erklärungen und Nachweisen) e) Anlage C 5. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (alternativ zu Anlage C 4. Eig- nung) Alternativ kann statt der Anlage C 4. Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung eingereicht werden (bitte nicht beides einreichen!). Zur computergestützten Erstellung der EEE kann die folgende Internetseite genutzt werden https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de.

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f) Anlage C 6. Datenschutzerklärung g) Anlage C 7. KMU-Bietererklärung

III. Notwendiger Inhalt des Erstangebots

Es ist einzureichen: Anlagenkonvolut D. Angebotsunterlagen bestehend aus:

  1. Anlage D 1. Angebotsformular

  2. Anlage D 2. Präsentation (kein Formular vorgegeben) Die Bieter haben eine schriftliche Präsentation per PDF zu den geforderten Themen/Un- terkriterien einzureichen. Ausführungen werden gefordert zu den Themen/Unterkriterien, wie sie in Anlage A 4. Zuschlagskriterien unter I 1 genannt sind. Die dort aufgeführte Gliederung einschließlich Nummerierung ist einzuhalten! Die Präsentation soll 20 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten. Ausreichend ist, dass der Bieter seine Powerpoint- (oder vergleichbare) Präsentation, die er im Präsentationstermin vor dem Gremium verwendet, aus PDF einreicht.

  3. Anlage D 3. Honorarangebot für Interim-Mensa und Mensa-Neubau Wichtiger Hinweis: Es sind zwei Honorarangebote abzugeben, wobei das Honorar für die Interim-Mensa (nachfolgend auch „Projektabschnitt 1“ oder „PA1“ genannt) und das Honorar für den Mensa-Neubau (nachfolgend auch „Projektabschnitt 2“ oder „PA2“ genannt) getrennt auszuweisen sind. Gleichwohl wird voraussichtlich nur ein Vertrag für beide Projektabschnitte geschlossen werden. Es sind die folgenden Hinweise zum Honorarangebot zu beachten: Es ist ein Pauschalhonorar anzubieten. Der Bieter hat — ungeachtet dessen, dass ein Pauschalhonorar anzubieten ist — die Projektklasse nach AHO-Heft Nr 9 anzugeben, die seiner Kalkulation zugrunde liegt. Für die Kalkulation werden die anrechenbaren Kosten wie folgt angegeben: aa) Anrechenbare Kosten für Bauabschnitt 1 (Interim-Mensa), netto: 3,0 Mio € bb) Anrechenbare Kosten für Bauabschnitt 2 (Mensa-Neubau), netto: 15,5 Mio € Summe 18,5 Mio €

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  1. Anlage D 4. Eigenerklärung Sanktionen gegen Russ- land

  2. Anlage D 6. Eigenerklärung Lieferkettensorgfalts- pflichtengesetz

IV. Sonstiges

  1. Stufenweise Beauftragung Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie nachfolgend aufgeführt: Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Beauftragungsstufe PA1-1 und der Beauftragungsstufe PA2-1, jeweils gesondert. Die Beauftragung der weiteren Stu- fen kann durch den Auftraggeber jeweils gesondert für die beiden Projektabschnitte erfolgen. „PA1“ meint: Projektabschnitt 1: Interim-Mensa „PA2“ meint: Projektabschnitt 2: Mensa-Neubau „…-1“, „…-2“ und „…-3“ bezieht sich auf die Beauftragungsstufe Die Beauftragung der weiteren Stufen kann durch den Auftraggeber jeweils geson- dert für die beiden Bauabschnitte erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung auch der anderen Stufen.

a) Projektabschnitt 1 (PA1): Interim-Mensa Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Beauftragungsstufe PA1-1: Projektstufe(n) gemäß AHO-Heft Nr 9 1-3 Beauftragungsstufe PA1-2: Projektstufe(n) gemäß AHO-Heft Nr 9 4+5 jeweils mit den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Besonderen Leistungen

b) Projektabschnitt 1 (PA2): Mensa-Neubau Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Beauftragungsstufe PA2-1: Projektstufe(n) gemäß AHO-Heft Nr 9 1+2 Beauftragungsstufe PA2-2: Projektstufe(n) gemäß AHO-Heft Nr 9 3 Beauftragungsstufe PA2-3: Projektstufe(n) gemäß AHO-Heft Nr 9 4+5 jeweils mit den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Besonderen Leistungen

  1. Keine Losgliederung Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.

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  1. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  2. Zustellung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch unter https://www.evergabe.de einzureichen. Wichtiger Hinweis: Teilnahmeanträge in Schriftform, per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig. Gleiches gilt für einzureichende Angebote und sämtliche Kommunikation, wie Bieterfragen oder Rügen; diese werden ebenfalls per eVergabe-Plattform beantwortet. Es ist ebenfalls davon abzusehen, Teilnah- meanträge oder Angebote neben dem Hochladen auf der eVergabe-Plattform vorab per E-Mail oder Fax zu übersenden; in diesem Falle droht ebenfalls der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Spra- che vorzulegen.

  3. Rügeobliegenheiten und Präklusionsvorschriften Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit

  4. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  5. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge- rügt werden,

  6. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  7. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwin- gend zu beachten.

Zuständige Vergabekammer für Nachprüfungsanträge: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Deutschland Telefon: +49 385588-5160 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Fax: +49 385588-4855817 Internet-Adresse: www.regierung-mv.de

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Anlage A 2. Eignungskriterien

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Hinweise:

  1. Eigenerklärungen können durch Ausfüllen der vorgegebenen Formulare („Anlagenkonvolut C. Teilnahmeunterlagen, Anlage C 4. Eignung“) erfolgen oder durch Ausfüllen der Einheitlichen Eu- ropäischen Eigenerklärung (EEE). Bitte nicht beide Formulare ausfüllen!

  2. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend abzugeben. Anderenfalls droht der Ausschluss.

  3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. unten IV.) gesondert abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise zur Eignung (vgl. unten I. bis III.) müssen in der Summe vollständig vorliegen und im Einzelnen von demjenigen Mitglied der Bewerbergemein- schaft für dasjenige Eignungskriterium erklärt oder vorgelegt werden, das mit der Tätigkeit/Ver- antwortlichkeit korrespondiert, für die es im Rahmen der Arbeitsteilung vorgesehen ist.

4.1. Nachunternehmereinsatz mit Eignungsleihe

Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen und Nachweise für diejenigen Eignungskriterien (vgl. unten I. bis III.), die nicht vom Nachunternehmer geliehen werden, vorzulegen. Ferner hat er alle Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen vorzulegen (vgl. unten IV.).

Für den Nachunternehmer sind mit dem Teilnahmeantrag die Erklärungen und Nachweise für diejenigen Kriterien der Eignung (vgl. unten I. bis III.) einzureichen, die sich der Bieter vom Nach- unternehmer leiht. Alle Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. unten IV.) sind auch vom Nachunternehmer vorzulegen.

4.2. Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe

Wenn ein Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden soll, sind vom und für den Bieter mit dem Teilnahmeantrag alle Erklärungen und Nachweise für die Eignung (vgl. unten I. bis III.) und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. unten IV.) vorzulegen.

Vom und für den Nachunternehmer sind nur die Erklärungen und Nachweise für die Eignung (vgl. unten A., berufliche Qualifikation usw.) und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Ausschluss- gründe (vgl. unten B. und C.) vorzulegen, und zwar spätestens mit dem Angebot (sie können und sollten sinnvollerweise aber schon vorher, mit dem Teilnahmeantrag, eingereicht werden).

  1. Die Formulare sind gegebenenfalls zu vervielfältigen.

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I. Berufliche Qualifikation

  1. Kriterium Es ist die nachfolgende berufliche Qualifikation nachzuweisen. Dabei gilt: Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige („Projektleiter Pla- nung“) benennen und deren Qualifikation gemäß nachweisen.

a) Projektleiter: Architekt oder Bauingenieur Es ist der Projektleiter zu benennen. Er hat die folgende berufliche Qualifikation aufzu- weisen: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er nach den Architektengesetzen oder Inge- nieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingeni- eur in der Fachrichtung Bauwesen zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bun- desrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.

b) Weiterer benannter Berufsträger: Dipl.-Kfm. o.ä. Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat die folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er über einen Hochschulabschluss eines Stu- dienganges in Betriebswirtschaftslehre oder gleichwertig verfügt, mindestens als Ba- chelor, also zB den akademischen Grad „Diplom-Kaufmann“ (Dipl.-Kfm.) bzw. „Diplom- Kauffrau“ (Dipl.-Kff.) oder „Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre“ oder „Master of Science in Business Administration“ („M.Sc.“) oder „Master of Arts in Betriebswirt- schaftslehre“ („M.A.“) zu tragen berechtigt ist, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bun- desrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. — Erforderlich ist der Nachweis durch Vorlage der Abschlussurkunde.

c) Weiterer benannter Berufsträger: Qualifikation als Projektsteuerer nach AHO Es ist der verantwortliche Berufsträger namentlich zu benennen. Er hat die folgenden beruflichen Qualifikationen aufzuweisen: Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er über eine gültige Qualifizierung nach DVP-ZERT® Projektsteuerer oder vergleichbar verfügt. Als vergleichbar werden insbesondere angesehen:  Zertifizierter Projektsteuerer Bau (HTW Berlin)  DVPzert Projektmanager Professional (PMP)

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 Bauprojektmanager (TÜV)  ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens mit Bachelor-Abschluss) des Stu- diengangs Projektmanagement; dieses ist durch die Abschlussurkunde nachzuwei- sen  ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens mit Bachelor-Abschluss) eines Studiengangs, der einen Studienbestandteil „Projektmanagement“ oder „Projekt- steuerung“ beinhaltet; in diesem Fall ist dies durch entsprechende Belege über die erfolgreich abgeschlossenen Studieninhalte nachzuweisen

  1. Hinweise Erforderlich ist, dass diejenigen natürlichen Personen (Inhaber, Mitarbeiter usw.) nament- lich benannt werden, die über die unter 1 lit a-c genannten Qualifikationen verfügen. Es kann sich um verschiedene Personen handeln, muss es aber nicht. Es ist dringend darauf zu achten, dass derjenige als benannt wird, der tatsächlich ver- antwortlich im Sinne von § 75 Abs. 3 VgV ist, mithin der Berufsangehörige bzw Mitarbei- ter ist, der im Fall der Auftragserteilung die Projektleitung über den zu erteilenden Auf- trag wahrnehmen wird bzw der verantwortliche Berufsträger für die mit den genannten Qualifikationen im Zusammenhang stehenden Leistungen sein würde. Um eine Führungs- kraft des Planungsbüros muss es sich dabei nicht handeln. Dieser Berufsträger muss über die geforderte berufliche Qualifikation verfügen, damit die Eignung des Bewerbers im Hinblick auf die berufliche Qualifikation (Ausschlusskriterium) gegeben ist.

II. Unternehmensbezogene Referenzen

Vorbemerkung und Hinweise Anzugeben ist durch Eigenerklärung eine Liste geeigneter unternehmensbezogener Refe- renzen über die erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Angabe der in dem Refe- renzbogen benannten Angaben. Unternehmensbezogene Referenzen sind solche, die dem Bewerber (sei er Einzelunter- nehmer, GmbH usw.) zuzuordnen sind, gleich welcher Architekt/Ingenieur persönlich in die damalige Auftragsausführung involviert war. Verlangt werden vier Kategorien von Referenzen als Mindestkriterium (sogleich un- ter 1-4): — „Referenz A“ — „Referenz B“ — „Referenz C“ — „Referenz D“ Zur Wertbarkeit der Referenzen (sowohl als Mindestanforderung als auch im Rahmen der Auswahlkriterien, vgl Anlage A 3. Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb): Referenzen, die mehrere der Kategorien

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— „Referenz A“ — „Referenz B“ — „Referenz C“ abdecken, werden in jeder Kategorie gewertet, deren Voraussetzungen sie erfüllen. Dies gilt jedoch nicht für die Kategorie „Referenz D: Weitere Referenzen“; bei diesen muss es sich um Referenzen handeln, die nicht bereits als Referenzen der Kategorien A, B oder C eingereicht wurden.

Die Anzahl der in der jeweiligen Kategorie (A, B, C und D) wertbaren Referenzen ist Auswahlkriterium gemäß Anlage A 3. Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb).

  1. Referenz A: Neubau Mensa / Kantine / Schulspeisung Die Referenzen sollen Leistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen:  Neubau einer Mensa, Kantine, Schulspeisung oder vergleichbar in Deutschland  Leistungen: o Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr 9, mindestens mit den Projektstufen 2-5  Übergabe: nicht vor dem 01.01.2020  Baukosten (KG 200-700): mindestens 7,5 Mio € (netto) Mindestanforderungen: mindestens eine Referenz

  2. Referenz B: Interims-Bau Die Referenzen sollen Leistungen betreffen, die die folgenden Kriterien kumulativ erfül- len:  Ersatz-Interimsbau für Bestandsbauten  Hochbau  Container-Bau  Leistungen: o Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr 9, mindestens mit den Projektstufen 2-5  Übergabe: nicht vor dem 01.01.2020 Mindestanforderungen: mindestens eine Referenz

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  1. Referenz C: Fördermittel Die Referenzen sollen Leistungen betreffen, die die folgenden Kriterien kumulativ erfül- len:  öffentlicher Hochbau (Verwaltungsgebäude, Schule, Museum oder vergleichbar)  öffentlicher Auftraggeber  Leistungen: o Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr 9, mindestens mit den Projektstufen 2-5 o Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Fördermitteln, hauptsäch- lich im Handlungsbereich C „Kosten und Finanzierung“: Mitwirkungen bei der Ermittlung, Beantragung und Kontrolle von Fördermitteln  Übergabe: nicht vor dem 01.01.2020  Baukosten (KG 200-700): mindestens 5 Mio € (netto) Mindestanforderungen: mindestens eine Referenz

  2. Referenz D: Weitere Referenzen Diese Referenzen Die Referenzen sollen Leistungen betreffen, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen:  Neubau oder Sanierung eines Objektes des öffentlichen Hochbaus  öffentlicher oder privater Auftraggeber  Leistungen: o Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr 9, mindestens mit den Projektstufen 2-5  Übergabe: nicht vor dem 01.01.2020  Baukosten (KG 200-700): mindestens 2,5 Mio € (netto) Mindestanforderungen: mindestens drei Referenzen

III. Berufshaftpflichtversicherung

Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bewerber über eine Berufshaft- pflichtversicherung mit den nachfolgend aufgeführten Deckungssummen verfügt oder ob ein Versicherer für den Fall des Zuschlags bereit ist, einen entsprechenden Versicherungs- vertrag mit dem Bieter abzuschließen:

Mindestanforderungen: Deckungssumme Personenschäden: 5,0 Mio EUR

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Deckungssumme sonstige Sach- und Vermögensschäden: 5,0 Mio EUR Auf Anforderung ist der Nachweis durch eine Bescheinigung zu erbringen. Hinweise: 1. Für den Fall, dass eine Bescheinigung angefordert wird: Aus der Bescheinigung muss her- vorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht (nicht ausreichend ist ein Nachweis für die Ver- gangenheit). 2. Es genügt die Bereitschaft des Versicherers, für den Fall der Erteilung des Zuschlags, gegebenenfalls bisher niedrigere Versicherungssummen auf die geforderten Beträge zu erhöhen. Für den Fall, dass eine Bescheinigung angefordert wird: Es ist eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, aus der diese Bereitschaft hervorgeht.

IV. Anzahl Mitarbeiter

Der Bieter muss um mindestens 10 (zehn) Mitarbeiter verfügen, die einen baubezogenen Berufsabschluss (Architekt, Bauingenieur, Techniker, Zeichner, Qualifikation als Projekt- steuerer gemäß oben I 1 c oder vergleichbar) haben.

V. Sonstige Erklärungen und Nachweise

  1. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausfüh- rungs- und Lieferinteressen erfolgt Verlangt wird eine Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.

  2. Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Verlangt wird eine Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.

  3. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Verlangt wird eine Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

  4. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den (Zahlung von Steuern und Abgaben/Beiträgen zur Sozialversicherung) Verlangt wird eine Erklärung darüber, ob der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zah- lung von Steuern nachgekommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheini- gung des Finanzamtes (Kopie ausreichend) beibringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein. Verlangt wird eine Erklärung darüber, ob der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zah- lung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Auf Anfor- derung ist der Nachweis durch Bescheinigung der Krankenkasse(n) (Kopie ausreichend)

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beizubringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Mo- nate sein.

  1. Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit An- deren Dabei sind der andere Unternehmensträger und eine Beschreibung der Art der wirt- schaftlichen Verknüpfung bzw. der Zusammenarbeit anzugeben. Hinweis: Wenn keine wirtschaftliche Verknüpfung besteht, ist auch dies kenntlich zu machen durch Strei- chung oder den Eintrag „Trifft nicht zu.“

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Anlage A 3. Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb

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Für die Reduzierung der Anzahl der Teilnehmer auf die drei, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden die folgenden Kriterien gewertet. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der Bewertung anhand der Auswahlkriterien (siehe Auswahlkriterien Teilnah- mewettbewerb) zu hoch, wird die Anzahl der Teilnehmer, die zur Angebotsabgabe auf- gefordert werden, erhöht.

Die Vorbemerkung und Hinweise in Anlage A 2. Eignungskriterien II. Unternehmensbezo- gene Referenzen gelten auch im Hinblick auf die Wertung für die Auswahl der Bewerber (Wertung von Referenzen, die verschiedene Kriterien [Anforderungen an Referenzen Typ A, B, C oder D] erfüllen).

Unternehmensbezogene Referenzen Referenzen müssen, damit sie wertbar sind, die oben in Anlage A 2. Eignungskriterien unter II abgedruckten Kriterien erfüllen.

Wertungspunkte für die Anzahl der Referenzen: Es werden unterschiedlich viele Bewertungspunkte in Abhängigkeit von der Anzahl der Referenzen des jeweiligen Typs (A, B, C oder D) vergeben.

Zusätzliche Wertungspunkte: Zudem werden zusätzliche Wertungspunkte („Zusatzpunkte“) für jüngere Referenzen al- ler vier Typen vergeben, bei denen die Übergabe nicht nur vor dem 01.01.2020, son- dern nicht vor dem 01.01.2022 oder nicht vor dem 01.01.2024 erfolgt ist. Vgl im Ein- zelnen unter 5. Für Referenzen Typ A, B oder C werden zudem Zusatzpunkte vergeben, wenn eine Re- ferenz nicht nur die Voraussetzungen eines der Referenz-Typen, sondern eines weiteren Typs (also Typ A+B, A+C, B+C) oder aller drei Typen erfüllt (also Typen A+B+C). Das gilt nicht für Referenzen des Typs D. Vgl im Einzelnen unter 6.

Die Punktvergabe erfolgt im Einzelnen wie folgt:

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  1. Unternehmensbezogene Referenz A
Anzahl Referenzen A432
Bewertungs- punkte1006530
  1. Unternehmensbezogene Referenz B
Anzahl Referenzen B432
Bewertungs- punkte755025
  1. Unternehmensbezogene Referenz C
Anzahl Referenzen C432
Bewertungs- punkte755025
  1. Unternehmensbezogene Referenz D
Anzahl Referenzen D87654
Bewertungs- punkte5040302010

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  1. Zusätzliche Wertungspunkte („Zusatzpunkte“) für „jüngere“ Referen- zen der Typen A bis D
Übergabe nicht vor dem …01.01.202401.01.2022
Zusätzliche Bewertungspunkte („Zusatzpunkte“) je Referenz4020
  1. Zusätzliche Wertungspunkte („Zusatzpunkte“) für gleichzeitige Erfül- lung der Voraussetzungen von mehreren der Referenz-Typen A/B/C
Eine Referenz erfüllt die Vo- raussetzungen vonden Typen A + B + CZwei Typen (A + B oder A + C oder B + C)
Zusätzliche Bewertungs- punkte („Zusatzpunkte“)6030

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Anlage A 4. Zuschlagskriterien

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I. Qualitätskriterium: Bewertung der Präsentation

Gewichtung 60 %

Bewertet wird im Einzelnen wie folgt:

Gliederungs-Thema/ UnterkriteriumGewichtung
punkt(von 60 %)
I. Anhand derjenigen eingereichten Referenz darzustellen, die mit der hier zu
vergebenden Leistung am meisten vergleichbar ist
1.Leistungen im Zusammenhang mit Fördermitteln Die Darstellung soll umfassen: Mitwirkung bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln (zB Recher- che potenzieller Förderprogramme, Abstim- mung mit dem Auftraggeber und Vorbereitung von Anträgen unter Einhaltung von Fristen) Mitwirken bei Ermittlung und Beantragung meh- rerer/komplexer Fördermittel. Planungs- und ausführungsvorbereitende Kon- trolle der Förderprogramme. Baubegleitende Kontrolle. Erstellen des Verwendungsnachweises im Ab- schluss.10 %
2.Kostenmanagement Darstellung und Herangehensweise an die Kos- tenplanung und die Kostensicherung Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz Folgekosten5 %
3.Terminmanagement Darstellung der Maßnahmen zur Terminsicherung5 %

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4.Vergabe der Gewerke (Sicherstellung der rechtskonformen Vergabe)5 %
5.Projektteam Herangehensweise an die Aufstellung/Zusam- menstellung des Konzeptteams Planungsteam: Vorstellung, Qualifikation, Erfah- rung, Eignung und Verfügbarkeit der Projektbe- teiligten Organisation, Ablauf, Mittel der Kommunikation Maßnahmen der Sicherstellung der Kontinuität des Projektteams Darstellung zur Präsenz der Teammitglieder (Wie oft pro Woche vor Ort? Wie kann bei un- erwartetem Erfordernis ein zeitnahes Eintreffen sichergestellt werden?) Kapazitäten (Sicherstellung der Leistungserbrin- gung durch Kapazitäten-Management)5 %
II. Vorstellungen zur Vorgehensweise auf das Projekt Mensa-Neubau und Inte-
rim-Mensa
6.Darstellung der spezifischen Projektrisiken, vor allem in Bezug auf Termin- und Kostenmanage- ment Darstellung einer realistischen Zeitschiene für die hier zu vergebenden Leistungen; hierzu hat der Bieter einen Zeitplan für den Projektablauf einzureichen spezifische Termin-Risiken; Möglichkeiten des Termin-Managements spezifische Kosten-Risiken; Möglichkeiten des Kosten-Managements30 %

Bewertungsmaßstab Die Bewertung der einzelnen Unterkriterien der Präsentation erfolgt nach den folgenden Maßstäben: 4 Punkte: Es erfolgt eine Darstellung, diese ist in der Präsentation sehr gut strukturiert und inhaltlich vollständig nachvollziehbar, so dass anzunehmen ist, dass die angebotenen Leistungen den Ansprüchen sehr gut gerecht werden.

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3 Punkte: Es erfolgt eine Darstellung, diese ist in der Präsentation gut strukturiert und weitgehend vollständig nachvollziehbar, so dass anzunehmen ist, dass die angebotenen Leistungen den Ansprüchen gut gerecht werden. 2 Punkte: Es erfolgt eine Darstellung, diese ist jedoch in der Präsentation mit Abstri- chen strukturiert und inhaltlich weitgehend nachvollziehbar, so dass anzu- nehmen ist, dass die angebotenen Leistungen den Ansprüchen weitgehend gerecht werden. 1 Punkte: Es erfolgt eine Darstellung, diese ist jedoch in der Präsentation ungenügend strukturiert und inhaltlich nicht nachvollziehbar, so dass Zweifel bestehen, ob die angebotenen Leistungen den Ansprüchen gerecht werden. 0 Punkt: Es erfolgt keine Darstellung.

II. Preiskriterium: Honorar

Gewichtung 40 %

Der Angebotspreis wird aus der Summe der Preise für die beiden Projektabschnitte für die Grundleistungen samt Nebenkosten und für die Besonderen Leistungen gebildet.

III. Wertungsergebnis

Das Wertungsergebnis ergibt sich aus dem Quotienten aus dem gewichteten Preis und der Summe der gewichteten Punktergebnisse der einzelnen Präsentationsthemen.

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Anlagen B 2. Vorliegende Unterlagen und Pläne

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 Anlagen B 2. Vorliegende Unterlagen und Pläne o Machbarkeitsstudie Sanierung der Mensa Süd in Rostock vom 27. März 2024 o Machbarkeitsstudie Sanierung der Mensa Süd in Rostock (Ergänzungen) Variante III Teilsanierung mit Teilneubau vom 16. Dezember 2024 o Raumbedarfsplan

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Anlagen B 3. Entwurf des Projektsteuerungsvertrages

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 Der Entwurf zum Projektsteuerungsvertrag wird sich an dem DVP-Vertragsmuster Projekt- steuerungsvertrag des DVP Deutscher Verband für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. orientieren und denjenigen Teilnehmern mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes zugesandt.

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