020-26-00313_Verfahrensbeschreibung VgV Zuschlag Erstangebot mit Ortstermin.pdf

Projektsteuerung für fünf Sanierungspakete nach der BIM-Methode

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 08:36 (Europe/Berlin)

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BLB NRW Niederlassung Duisburg Vergabe-Nr.: 020-26-00313

Verfahrensbeschreibung VgV-Verhandlungsverfahren mit Ortstermin

Der BLB NRW, Niederlassung Duisburg, vergibt Projektsteuerungsleistungen für fünf Maßnahmenpakete im Wege eines Verhandlungsverfahrens (§ 17 VgV) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

Die Leistungen werden gebündelt in einem Vergabeverfahren und ohne Aufteilung in Lose vergeben. Der Zuschlag wird einheitlich für alle fünf Maßnahmenpakete erteilt; für jedes Maßnahmenpaket wird ein gesonderter Vertrag geschlossen. Angebote, die nicht alle fünf Maßnahmenpakete umfassen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Die Maßnahmen werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, BGBl. 2025 I Nr. 230) finanziert. Nach § 97a Absatz 3 Nummer 1 GWB in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) dürfen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies bei der Durchführung von Infrastrukturvorhaben erfordern, die aus diesem Sondervermögen finanziert werden und deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer das Zweifache des maßgeblichen Schwellenwertes nach § 106 Absatz 2 GWB erreicht oder überschreitet. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Die Gesamtvergabe ist aus zeitlichen Gründen erforderlich, um die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen.

Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben.

Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen zur Eignungsprüfung.

Der BLB NRW stellt entsprechende Formblätter im Bewerberbogen zur Verfügung. Um sich an der Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben, sind sämtliche Unterlagen gem. Angaben im beigefügten Bewerberbogen, im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags, elektronisch über das Bietertool des Vergabesatelliten einzureichen.

Der Teilnahmeantrag wird durch den BLB NRW formal und fachlich auf die Eignung der Bewerber geprüft.

Aufgrund der geforderten Angaben zu Umsätzen, Anzahl Beschäftigte und Unternehmensreferenzen wird anhand einer (gewichteten) Punktvergabe ein Eignungsranking durch den BLB NRW erstellt (siehe Anlage „Auswertung Bewerberangaben“).

Der BLB NRW fordert nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen 3-6 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe (Erstangebot) auf.

Während der Frist zur Einreichung des Erstangebotes besteht innerhalb der ersten 10 Kalendertage die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines Ortstermins in der BLB NRW Niederlassung Duisburg. Während dieses Ortstermins können Fragen gestellt werden, welche dokumentiert und im Anschluss an diese Ortstermine allen Bietern inklusive Beantwortung zur Verfügung gestellt werden. Sollte bedingt durch die Erkenntnisse der Ortstermine eine Anpassung der Vergabeunterlagen notwendig sein, wird die

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Angebotsfrist entsprechend verlängert. Die Einladung zu dem Ortstermin ist in dem Anschreiben der Angebotsabgabe enthalten.

Mit dem Erstangebot sind durch den Bieter innerhalb einer vorgegebenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:

• Alle unter den Vergabeunterlagen im Reiter „Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente“ hinterlegten Unterlagen. • Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung gemäß den Zuschlagskriterien (Anlage „Anforderungen an die Konzepterstellung“ ist zu beachten).

Das Erstangebot wird zunächst durch den BLB NRW formal geprüft. Danach werden ein Preisspiegel und ein Preisranking erstellt. Die durch die Bieter eingereichten Konzepte werden seitens des BLB NRW auf Grundlage der Zuschlagskriterien aus der Bekanntmachung gewertet. Zudem wird die Auskömmlichkeit der Preise geprüft.

Sofern sich aus der Sichtung der Konzepte und der Prüfung zur Auskömmlichkeit der Preise keine Fragestellungen/Klärungen ergeben, kann der Zuschlag direkt auf das im Ranking für Qualitäts- und Kostenkriterien führende Erstangebot, ohne weitere Verhandlung, gemäß § 17 Abs. 11 VgV und dem Bekanntmachungstext, erteilt werden. Ob Verhandlungsgespräche stattfinden, wird der BLB NRW allen Bietern nach Prüfung der Erstangebote mitteilen.

Sofern sich bei dem im Ranking Erstplatzierten oder bei mehreren Bietern Fragestellungen/Klärungsbedarfe ergeben, werden Verhandlungsgespräche mit allen Bietern zur Verbesserung des Angebotsinhalts durchgeführt.

Zu den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter durch den BLB NRW eingeladen. In diesem Gespräch stellt der Bieter sein Unternehmen, sein Projektteam und sein Angebotskonzept vor. Zudem werden im Verhandlungsgespräch Fragen zu dem Erstangebot, insbesondere den Konzeptinhalten, an den Bieter gerichtet und erörtert.

Im Rahmen der anschließenden Verhandlung verhandelt der BLB NRW mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote (Konzept und Preis) mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.

Über die wesentlichen Punkte der Verhandlung, insbesondere solche, die für die spätere Überarbeitung des Angebotes ausschlaggebend sind, wird durch den BLB NRW ein Protokoll geführt. Außerdem wird eine Teilnahmeliste pro Verhandlung geführt, welche durch alle teilnehmenden Personen zu unterschreiben ist.

Im Anschluss an das Verhandlungsgespräch erhält der Bieter die Möglichkeit, sein Angebot (Preis und Angebotskonzept) zu überarbeiten und im Zuge der finalen Angebotsaufforderung einzureichen. Über die wesentlichen Punkte der Verhandlung wird jeder Bieter durch das Aufforderungsschreiben informiert.

Mit dem finalen Angebot sind durch den Bieter innerhalb einer vorgegebenen Frist folgende Unterlagen einzureichen:

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• Alle unter den Vergabeunterlagen im Reiter „Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente“ hinterlegten Unterlagen. • Konzept zur Darstellung der Leistungserbringung gemäß den Zuschlagskriterien (Anlage „Anforderungen an die Konzepterstellung“ ist zu beachten).

Die im Vertrag festgelegten Leistungen müssen zwingend, wie nach dem Ergebnis der Verhandlungen verlangt, angeboten werden. Änderungen führen zum Ausschluss des Angebots.

Mit Einreichung des finalen Angebotes wird das eingereichte Erstangebot hinfällig. Sofern kein neues Angebot fristgerecht eingeht, kann der Bieter bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Das finale Angebot (Preis und Konzept) wird vom BLB NRW anhand der in der Bekanntmachung veröffentlichten Zuschlagskriterien bewertet und ein finales Ranking erstellt.

Der BLB NRW erteilt den Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot. Der Zuschlag erfolgt einheitlich für alle fünf Maßnahmenpakete auf Grundlage der Summe der gewichteten Punkte.

Die Kommunikation zu den Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Bitte richten Sie Fragen und Anregungen zu den Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen bis 5 Tage vor Ende der jeweiligen Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an die Vergabestelle.

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