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Gemeinde Vaterstetten, Wendelsteinstrasse 7, 85591 Vaterstetten
Entwurf Stand: 05.10.2023
Wohnbebauung in Vaterstetten
Nord-West mit Tiefgarage und
ca. 150 Wohneinheiten
E
RLÄUTERUNGSBERICHT
ELEKTROTECHNIK
Starkstrom, Fernmelde- u. infor-
mationstechnische Anlagen, Fördertechnik
Aufgestellt:
| Index | Bemerkung | Datum | Bearbeiter | Geprüft | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | Erste Ausgabe | 05.10.2023 |
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Entwurf Stand: 05.10.2023
Inhaltsverzeichnis
-
Einführung 3
-
offene Punkte aus Planung 4
-
Planungsunterlagen Elektrotechnik nach DIN 276 neu 5
200 ERSCHLIEßUNG 5 220 ÖFFENTLICHE ERSCHLIEßUNG 5
400 BAUWERK – TECHNISCHE ANLAGEN 5 440 STARKSTROMANLAGEN 5
450 FERNMELDETECHN. UND INFORMATIONSTECHN. ANLAGEN 16
460 FÖRDERANLAGEN / PERSONENAUFZUG 19
490 SONSTIGE MAßNAHMEN FÜR TECHNISCHE ANLAGEN 23
500 AUßENANLAGEN 23 540 TECHNISCHE ANLAGEN IN AUßENANLAGEN 23
- Kosten 25
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- Einführung
Die Gemeinde Vaterstetten hat beauftragt, die Planung der Elektroinstallation und der Förderanlagen für die Errichtung einer Wohnanlage, Tiefgarage sowie Gewerbeeinheiten in der Wendelsteinstraße 7, Vaterstetten zu erarbeiten.
In den Baukörpern entstehen zirka 150 Wohneinheiten sowie Gewerbeeinheiten, im Eigentum der Gemeinde Vaterstetten.
Die vorliegende Beschreibung beinhaltet den derzeitigen Planungsstand Hochbau.
Abstimmungen und Festlegungen mit den beauftragten Planungsbüros und der Gemeinde Vaterstetten erfolgten mehrmals.
wurde mit der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die folgenden Kostengruppen gemäß gültiger DIN 276 (2008) beauftragt:
440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 460 Förderanlagen
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Entwurf Stand: 05.10.2023
- offene Punkte aus Planung
Zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung sind einige das Gewerbe betreffende Punkte nicht abschließend geklärt. Diese haben zum Teil Auswirkungen auf die Kostenberechnung sowie die Planung. Es wurden Annahmen zu Ausstattung und Verortung der Installationen getroffen. Für das Gewerbe wurde ein Kostenansatz berücksichtigt.
Zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung ist das Zählerkonzept nicht abschließend geklärt. Die Anzahl der benötigen Zähler und der gemeinschaftlich genutzten Bereiche müssen in der Ausführungsplanung abgestimmt werden. Für die Allgemeinbereiche wurden Zählerplätze mit aufgenommen.
Die benötigte Anschlussleistung Gewerbe kann nicht abschließend bestimmt werden, da der Betreiber bis zum Abschluss der Entwurfsplanung nicht feststeht.
Die genaue Schnittstelle der Leistung im Gewerbe ist nicht definiert. Es wird von einer Grundinstallation ausgegangen. Diese ist in den Installationsplänen mit dargestellt. Im Außenbereich wird die Beleuchtung mit geplant.
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Entwurf Stand: 05.10.2023
- Planungsunterlagen Elektrotechnik nach DIN 276 neu
200 Erschließung 220 Öffentliche Erschließung
Der technische Ausstattungsumfang wird gemäß der DIN 18015 geplant. Dies entspricht einer Mindestausstattung für Wohnungen.
Die gesamte Elektroinstallation wird nach den anerkannten Regeln der Technik, den derzeitig gültigen Normen und Richtlinien der DIN EN / VDE errichtet, insbesondere DIN 18015, Teil 1, 2, 3, VDE 0100-520 und der TAB der Bayernwerke. Behindertenwohnungen nach DIN 18040-2 kommen zum Tragen. Die Wohnungen werden in barrierefreier Gestaltung nach der Art. 48 barrierefreies Bauen der Bayerischen Bauordnung (BayBo) errichtet.
225 Stromversorgung In einem Vorgespräch mit den Bayernwerken wurde die Lage der Trafostation abgestimmt. Die Versorgung der Wohngebäudeabschnitte (je Hausnummer) erfolgt dezentral aus der Trafostation. Von den jeweiligen Übergabepunkten / Hausanschlusskästen werden die Zählerschränke sowie nachfolgend sternförmig die Wohnungsverteiler und die Allgemeinverteiler versorgt.
Für die Unterbringung der Zählerverteilung sowie den Einspeisungen und Rangierverteilern Telekommunikation und Antennennetz ist in jedem Hausabschnitt der Wohnanlage im Untergeschoss ein Hausanschluss- / Technikraum vorgesehen. Die Gewerbeflächen erhalten einen separaten Anschluss aus dem Trafo.
226 Telekommunikation Zur Realisierung von Kommunikations- und Datenübertragungsaufgaben ist ein Telefon- und Datennetz mit strukturierter Verkabelung bis in die Wohnungen vorgesehen.
Für die schnelle, moderne und zuverlässige Medientechnik (Fiber to the Home) wird in jeder Wohnung ein Glasfaserkabelanschluss, als Speedpipes vorgerüstet, vorgesehen.
400 Bauwerk – Technische Anlagen 440 Starkstromanlagen
442 Eigenstromversorgungsanlagen Es sind keinerlei Eigenstromversorgungsanlagen, wie z. B. Netzersatzaggregat, vorgesehen. Gemäß den uns vorliegenden Informationen wird diese Anlage nicht gefordert. Für die Flucht- und Rettungswege im Gebäude (EG) und der Tiefgarage, inkl. Schleusen, Flurbereiche und innenliegende TRH bis ins Freie, sind Sicherheitsbeleuchtungsanlagen geplant.
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PV-Anlage Auf jedem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert.
Zusammenfassung:
| Hausbezeichnung | Anzahl Module | Leistung der Anlage in kWp | Anzahl Wechselrichter | Leistung Wechselrichter in kW |
|---|---|---|---|---|
| Mäander A | 136 | 56 | 2 | 25 |
| Mäander B | 95 | 39 | 1 | 36 |
| Mäander C | 108 | 44 | 2 | 36/7 |
| Gartenhaus 1 | 107 | 44 | 2 | 20 |
| Gartenhaus 2 | 214 | 88 | 4 | 20 |
| Gartenhaus 3 | 78 | 32 | 2 | 15 |
Gesamtleistung Photovoltaik-Anlage: 303kWp
Die Mäander haben ein Satteldach, wodurch die PV-Module dachparallel installiert werden. Die Gartenhäuser haben ein Gründach, wodurch die PV-Module in einer Ost-/West-Aufständerung auf dem Dach installiert werden. Die Leitungsführung erfolgt unter den Modulen.
Wechselrichter: Platzbedarf (B/H/T) etwa 700mm700mm200mm pro Wechselrichter
Für die PV-Anlage sind derzeit nur die Dachflächen berücksichtigt. Die Fassade ist derzeit noch nicht mit einbezogen. Einige der Fassaden könnten sich noch zur Platzierung einer PV-Anlage eignen.
Da vom Dach in den Technikraum Gleichstromleitungen führen, müssen hier noch extra Abschalteinrichtungen verbaut werden (Feuerwehrschalter). Diese sind am Dacheintritt zu verbauen. Bei den Gartenhäusern ist der GAK auf dem Dach zu installieren. Diese sind zusätzlich mit SPD-Typ 1 zu versehen.
Die Wechselrichter sowie die AC-Technik und die Funkrundsteuerempfänger sind in den Elektroräumen in den UG´s zu installieren. Die PV-Anlagen werden auf die jeweiligen Gebäudehauptverteilungen aufgeschaltet.
Für die PV-Anlage wurden Kosten von netto 435.207€ ermittelt, bei einer Vollbelegung der Dächer.
443 Niederspannungsschaltanlagen Je Wohngebäudeabschnitt (Hausnummer) wird ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 grundsätzlich im Untergeschoss, unmittelbar an der Straßenseite gelegenen Außenwand, vorgesehen. Das Gewerbe erhält einen separaten Hausanschlussraum. Der Übergabepunkt des öffentlichen Stromversorgungsunternehmens wird gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) vorgesehen. Aus dem Übergabepunkt werden die isolierstoffgekapselten Verteilungen mit Zählung (DIN VDE 0603-1 und DIN 43870) eingespeist.
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Eine optimale Kurzschluss-, Überlastauslegung sowie eine vorgebbare Selektivitätsstaffelung bei Überstrom-Schutzeinrichtungen helfen Schäden an Verbrauchern und Antrieben zu vermeiden.
Die Verbrauchsmessung der Mieterkellerabteile wird über den jeweiligen Wohnungszähler im Hausanschlussraum realisiert.
444 Niederspannungsinstallationsanlagen Haupt- und Steigleitungen Die elektrische Stromversorgung der Wohnungen erfolgt über Steigschächte von den Zählerschränken. Ab hier werden die Elektro-Unterverteiler in den jeweiligen Wohnungen eingespeist.
Verbraucher für allgemeine Bereiche, z. B. Treppenhauslicht, Personenaufzug, Außenbeleuchtung, Fernwärmeübergabestation werden über gesonderte Allgemeinverteiler versorgt. Die E-Ladestationen werden über die jeweiligen Wohnungszähler versorgt.
Die Kabeltrassen (mit und ohne geforderten Funktionserhalt) werden entsprechend der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) geplant.
Die Verkabelung zu den Gewerke-Schaltschränken erfolgt sternförmig als TN-S-Netz, von der Allgemeinverteilung ausgehend. Damit wird im Störungsfall eine enge Begrenzung der beeinträchtigten Verbraucher erreicht und eine selektive Abschaltung der einzelnen Bereiche des jeweiligen Gebäudes sichergestellt.
Die Hauptleitungen, zur Anbindung der Unterverteiler, werden 5-adrig (TN-S-Netz) ausgeführt.
Verlegesysteme Die vertikale Elektroversorgung erfolgt nach Erfordernis über Steigtrassen pro übereinanderliegenden Wohnungen. Die horizontale Elektroversorgung erfolgt über Kabelrinnen im Kellergeschoss, die größtenteils, zur Vermeidung von Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, außerhalb der Flucht- und Rettungswege verlegt werden. Die Kabelrinnen werden an der Rohdecke bzw. den Wänden montiert.
Die gesamte Installation Starkstrom erfolgt unter Putz bzw. in Hohlwänden, die Installation Schwachstrom erfolgt, zusätzlich zur Unterputz-Ausführung, in Leerrohren (erhöhte Möglichkeit des Austausches).
Es sind Kostenansätze für das MSR-Gewerk (Verkabelung) im Bereich des Gewerkes Elektrotechnik enthalten.
Brandschutzmaßnahmen In den Flucht- und Rettungswegen werden die Leitungstrassen entsprechend der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR), mit entsprechender Beton- oder Putzüberdeckung, unter Putz verlegt oder mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzmaterialien und -konstruktionen ummantelt. Nicht vermeidbare Leitungsquerungen in Treppenhäusern und notwendigen
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Fluren werden ebenfalls unter Putz verlegt oder in Brandschutzqualität gemäß LAR geschottet. Zugelassene Aufputz-Installationen werden in Metallkanälen und Metallrohren verlegt.
Abschottungen in Wänden und Decken werden mit derselben Brandschutzqualität wie diese Bauteile, als Mineralwolle-Weichschotts, Mörtelschotts oder Brandschutzsteinen mit bauaufsichtlicher Zulassung in Funktionserhalt für 30 bzw. 90 Minuten (E30 bzw. E90), erstellt.
Für den stockwerkübergreifenden passiven Brandschutz werden rechteckige Kabelboxen / Brandabschottungen vorgesehen. Durch die effektive 100% Mischbelegbarkeit mit Leerrohren und Kabeln bzw. Leitungen ergeben sich geringere Aussparungsgrößen.
Auf entsprechende Abstände der Durchbrüche / Abschottungen zu Fremdgewerken (Rohrschalen, Brandschutzklappen etc.) wird geachtet, um zulassungskonforme Installationen ohne Hersteller- einschränkungen zu ermöglichen. Auf Kombi-Schotts o. ä. wird verzichtet.
Verteilungen Für jede Wohnung ist ein Stromkreisverteiler nach den geltenden DIN VDE 0603-1, DIN EN 60439-3 (DIN VDE 0660-504) und DIN 43871 vorgesehen.
Außerdem wird für die Stromkreisverteiler die DIN 18015-2 berücksichtigt.
In den Wohnungen werden für Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise Fehlerstrom- Schutzschaltungen und Leitungsschutzschalter eingebaut; im Allgemeinbereich nur Steckdosen für die Handwerker, die ebenfalls mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter ausgestattet werden. Die Leitungsschutzschalter werden gemäß DIN VDE 0641-1 ein Bemessungsschaltvermögen von mindestens 6 kA haben und entsprechen den Anforderungen der Energiebegrenzungsklasse 3 nach DIN VDE 0641.
Gemäss DIN 18015 werden zwei Fehlerstromschutzschalter pro Unterverteilung in den Wohnungen vorgesehen.
Die Unterverteilungen in den Wohnungen werden nach Erfordernis 4-reihig, mit nicht abschließbaren Türen im Flur / Windfang, vorgesehen.
Neben den Unterverteilungen in den Wohnungen wird ein Multimediatechnikverteiler, für die Versorgung der Telefon-, Daten- und Antennenanschlüsse, geplant.
Innerer Blitzschutz In der Wohnanlage wird ein Potentialausgleich gemäß den VDE-Richtlinien, DIN VDE 0100 Teil 410, DIN VDE 0100, Teil 701 in Bäder, ausgeführt.
Jeder Medienverteiler erhält einen Potentialausgleichanschluss von der Erdungsschiene im Wohnungsverteiler.
Der Grobschutz (Ableiter SPD Typ 1/ 2, früher Klasse B) wird vorzugsweise im Hauptleitungs- abzweiganschlusskasten oder im ersten Zählerfeld, nahe dem Einspeisekasten, als Kombiableiter für Zählerplatzanwendungen mit integriertem Spannungsabgriff und Vorsicherung, ausgeführt.
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Stromkreisleitungen einschl. Installationsgeräte Die Installation wird entsprechend den Gegebenheiten im Mauerwerk unter Putz verlegt. Installationen werden im Wesentlichen mit Mantelleitung ausgeführt.
Installationen für Beleuchtung und Steckdosenstromkreise werden nicht auf getrennte Stromkreise aufgeteilt. In jedem Mieterkellerabteil wird eine Schalter / Steckdosenkombination und Beleuchtung vorgesehen.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden PVC-isolierte Leitungen (nicht halogenfrei) verwendet.
Für die Balkone / Terrassen werden Steckdosen geplant, im Erdgeschoss werden diese schaltbar ausgeführt.
Es ist kein Installationsbussystem geplant.
Gewerkegebundene Elektroinstallation Die Verkabelungen (Hauptleitungen) und notwendige Abgänge in den Elektroverteilungen zu den Zentralenschränken der raumlufttechnischen Anlagen, Heizungszentralen usw. sowie den Hebe- und Aufzugsanlagen sind in der Kostengruppe 440 nicht enthalten. Diese liegen im Zuständigkeitsbereich des MSR-Fachplaners.
RWA-Anlagen (NRA) Die Antriebe für die RWA-Anlagen sind in den Kosten zum Hochbau enthalten. Zum gegenwärtigen Planungsstand wird davon ausgegangen, dass Elektroantriebe zum Einsatz kommen.
Die Leistungen für Drucktaster, Zentrale und Verkabelung sind im Gewerk Elektro enthalten; die Kosten für die Motor-Antriebe sind im Bereich Hochbau (KGr 300) enthalten. Die Ansteuerung erfolgt konventionell (Anschluss 4-polig, 24V~, derzeit kein Bussystem zur Ansteuerung der Motoren geplant).
Auslösetaster sowie Lüftungstaster mit Schlüsselschalter sind vorgesehen in den Erdgeschossen und obersten Stockwerken in den Treppenhäusern.
Die Zentralen werden in den jeweiligen Treppenräumen montiert.
Begleitheizungen Für Begleitheizungen wurden keine Kostenansätze berücksichtigt. Wir gehen derzeit davon aus, wenn Begleitheizungen erforderlich werden sollten, werden diese durch den Objektplaner realisiert.
Rampenheizung Für die Tiefgaragenabfahrt ist in den Kosten keine Rampenheizung vorgesehen.
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Leistungsbilanz
Abbildung 1: Leistungsbilanz Wohnungsbau Vaterste(cid:425)en
Die Planung sieht derzeit ein Transformator der Größe 1.600 kVA auf Grundlage dieser Leistungsbilanzaufstellung vor. Es wurde bei der Berechnungsweise zwischen Wohnungsbauten und Gewerbeeinheiten unterschieden.
Berechnungsgrundlage für die Erstellung der Leistungsbilanz war die DIN 18015-1 für Elektrische Anlagen in Wohngebäude – Teil 1: Planungsgrundlagen. Teilweise stützte man sich auf die AMEV Elt. 2020 zur Berechnung fehlender Daten.
Bei der Berechnung haben wir die Angaben anderer Fachplaner, falls übermittelt, verwendet. Anschlussleistungen des Gewerkes HLSK wurden auf diese Weise bestimmt. Für nicht übersendete Angaben mussten Annahmen getroffen werden. Bezüglich der Gemeinschaftsanlagen sowie der Gewerbeeinheiten des Bürger Café, Bäckerei und Gemüseladens fehlten teilweise, bis vollständig, die Angaben zur Berechnung der Leistungsbilanz. Der übergreifende GLZ-Faktor musste ebenfalls selbst angenommen werden. Sowohl in den übernommenen Angaben der DIN 18015 sowie den Zuarbeiten der externen Planer als auch den Ansätzen der E-Mobilität, sind bereits GLZ-Faktoren enthalten. Aus diesem Grund wird kein Gesamt-GLZ-Faktor gemäß AMEV Elt. 2020 Tabelle 2 für Wohngebäude 0,4-0,6, sondern der Faktor 0,8 angesetzt. Dieser Wert basiert auf eigenen Erfahrungen.
Die E-Mobilität wurde in den Berechnungen abgebildet. Für jeden Stellplatz ist, gemäß den Abstimmungen, ein Ladepunkt mit 3,7 kW vorgesehen worden. Der Gleichzeitigkeits-Faktor (GLZ-Faktor) stammt aus dem VBEW-Hinweis (Ausgabe: 04.2019), welcher den Betrieb von 197 Ladepunkten mit einem GLZ-Wert von 0,465 darstellt. Da kein GLZ-Wert anderer Planer vorliegt, wurde dieser angenommen.
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Abbildung 2: Bes(cid:415)mmung GLZ-Faktor E-Mobilität
Für die Dimensionierung des Transformators ist eine 25%ige Reserve eingeplant worden. Zum einen sollen seltene Spitzenlasten ausgeglichen werden und für zukünftige Nachrüstungen ein Puffer freigehalten werden.
Die gesamte Anschlussleistung des Bauvorhabens beläuft sich auf 1.471 kVA. Anhand der berechneten Gesamtanschlussleistung ergibt sich die Installation eines 1.600 kVA-Transformators.
E-Mobilität Gemäß des Planstandes (09.10.2023) beträgt der Umfang die Errichtung der Leitungsinfrastruktur in der Tiefgarage für eine zukünftige Nachrüstung von Ladepunkten. Für den Außenbereich wird die Leitungsinfrastruktur zur Versorgung der vier Ladepunkte (11 kW) errichtet und eine E-Bike Ladestation. Die oberirdischen Ladestationen befinden sich zwischen der Dorfstraße und dem Gebäude Mäander Teil A. Die E-Mobilitätsplanung richtet sich nach dem E-Mobilitätskonzept vom 27.01.2023.
Der Anteil der E-Mobilität an der Leistungsbilanz wurde bereits im Abschnitt „Leistungsbilanz“ beschrieben.
In folgender Abbildung ist ein Auszug der Leistungsbilanzberechnung ersichtlich, welcher die Anschlussleistung der E-Mobilität zur gesamten Anschlussleistung gegenüberstellt.
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Abbildung 3: Auszug Leistungsbilanz zur E-Mobilität
Nach Abstimmung mit dem Bauherrn ist in der Tiefgarage jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur bei einer Anschlussleistung von 3,7 kW auszustatten. Umzusetzen sind insgesamt 197 Stellplätze für die E-Mobilität. Versorgt würden diese über die jeweiligen Wohnungszähler. Das heißt, dass die Ladepunkte direkt den Wohnungen zugeordnet sind. Eine abweichende Wohnungszuordnung bedingt ein Umklemmen der Anschlusskabel. Zusätzlich befinden sich im Außenbereich auf den Parkplätzen des Gebäudes Mäander Teil A vier 11 kW-Ladepunkte für den öffentlichen Gebrauch und eine Aufladestation für E-Bikes.
Die gewählte Variante in der Tiefgarage beinhaltet ein Investitionskostengünstiges System. Diese Ausführung erfüllt die Anforderungen nach GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz Ausgabe: 24.03.2021) (siehe folgende Absätze) welches das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität darstellt.
§1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereiten den Leitungsinfrastruktur und der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichten den und bestehenden Gebäuden.
§ 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen
Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als fünf Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als fünf an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.
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§ 4 Leitungsinfrastruktur
Die erforderliche Leitungsinfrastruktur umfasst eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen. Die verwendete Leitungsführung muss den dafür geltenden elektro-, bau- und datentechnischen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen. Die Umsetzung kann durch Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Die erforderliche Leitungsinfrastruktur umfasst mindestens auch den erforderlichen Raum für den Zählerplatz, den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente.
Des Weiteren stimmt diese Variante mit den Mindestanforderungen der VDI 2166 Blatt 2 überein. Diese schreibt vor, dass nach Tabelle 3 für Wohngebäude die Leitungsinfrastruktur für 197 Stellplätze nach Bedarf vorgesehen ist. In folgender Tabelle sind die Anforderungen angefügt:
Die Authentifizierung der öffentlichen Ladepunkte im E-Auto Bereich erfolgt über die Wallbox/Ladesäule mit einem RFID-Zugang, um externe Abrechnungslösungen über das Backend zu gewährleisten. Somit wird auf eine gültige Vereinbarung bezüglich des Providers der Ladekarte und des Ladesäulenbetreiber geprüft. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist die genaue Konzeption und Umsetzung festzulegen.
445 Beleuchtungsanlagen
Soweit Verkehrsflächen nur den Wohnungen zuzurechnen sind, werden folgende Beleuchtungsstärken vorgesehen.
Wohnen Balkone / Terrassen: Es werden Leuchten vorgesehen. Räume Wohnungen: ggf. Glühlampenfassung als Interimsbeleuchtung
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Treppenhäuser und Flure Treppenhäuser / Flure Ē 75 lx m Hauseingang Außen Ē 20 lx m Bis 1m vor Aufzügen: min. 50 lx Lichtfarbe 3000 K (Warmweiß) Die Beleuchtung in den Treppenhäusern und Fluren wird mittels Präsenzmeldern geschaltet und kann zusätzlich an den Wohnungseingängen mit Tastern geschalten werden. Die Beleuchtung bei den Hauseingängen erfolgt über Dämmerungsschalter.
Keller und Schleusen Schleusen Ē 75 lx m Technikräume Ē 200 lx m Müll- & Fahrradräume Ē 100 lx m UG Kellerabteile Mieter: Beleuchtung vorgesehen Lichtfarbe 4000 K (Neutralweiß) Die Schaltung der Beleuchtung der Kellerflure und Schleusen wird mittels Präsenzmelder (bewegungsorientierter Schaltung) geschalten.
Tiefgarage
Nach jetzigem Kenntnisstand handelt es sich um eine geschlossene, eingeschossige Großgarage mit festem Nutzerkreis, vgl. GaStellV.
Tiefgarage Ē> 20lx Lichtfarbe 4000 K (Neutralweiß) Jede dritte Leuchte wird als Dauerlicht geschaltet (Ē > 1lx). Die restliche Beleuchtung in der Tiefgarage wird mittels Präsenzmelder (bewegungsorientierter Schaltung) geschalten. Die Zuschaltung bei der Einfahrt und Ausfahrt wird in der weiteren Planung berücksichtigt.
Großtagespflege In Abstimmung mit den Architekten werden die Räume wie folgt geplant: Flur Ē 150 lx m Gruppenräume Ē 300 lx m Sanitär Ē 200 lx m Küche/Personal Ē 200 lx m
Gewerbe
Für das Gewerbe und den Bürgertreff wurden für den Zweck sinnvolle Leuchten gewählt und auch Kosten dazu aufgenommen. Hier werden die Beleuchtungsstärken gem. DIN EN 12464-1: 2021-11 als Planungsgrundlage verwendet.
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Der Gemeinschaftsraum im Bürgertreff wird in zwei Zonen aufgeteilt. Die Beleuchtung wird auf 2 Schaltgruppen aufgeteilt und ist dimmbar.
Gemeinschaftsraum Ē 200 lx m Sanitär Ē 200 lx m Büro Ē 500/300 lx m Flur Ē 100 lx m Das Bürgercafé wird atmosphärisch geplant.
Sicherheitsbeleuchtung
In der Tiefgarage (inkl. deren Treppenhäuser bis ins Erdgeschoß) wird nach derzeitigem Kenntnisstand die Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN EN 1838 Notbeleuchtung vorgesehen. Die Anlage wird für mindestens eine Stunde Betriebszeit, nach Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, realisiert.
Eine Sicherheitsbeleuchtung der Flure EG, Schleusen UG und Treppenhäuser UG bis EG (gem. BayBO) wurde geplant.
Alle Technikräume im UG werden mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet.
Für die Gewerbeeinheit wurden keine Kosten für eine Sicherheitsbeleuchtung in den Verkaufsräumen aufgenommen.
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen (nur Potentialausgleich)
Die Erdungsanlage wird nach DIN 18014:2014-03 erstellt.
Derzeit liegen noch keine Angaben zur Bauphysik vor; im Kostenansatz wird davon ausgegangen, dass die Bodenplatten UG über Erdreich unterseitig gedämmt werden. Die Erdungsanlagen der Wohnanlagen werden deshalb mit einem Fundamenterder in der Bodenplatte und einem Ringerder im Erdreich ausgeführt.
Sonderbauten sind laut BayBo Art. 44 mit Blitzschutzanlagen zu errichten. Gemäss E-Mail vom 28.04.2022 wird nach derzeitigem Kenntnisstand keine Blitzschutzanlage gefordert. Auf Wunsch des Bauherrn sollen für das Gebäude der Ganztagespflege und Bürger Café eine Blitzschutzanlage vorgesehen werden.
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450 Fernmeldetechnische und Informationstechnische Anlagen
Für die Fernmeldeanlagen (Multimediatechnik) wird die DIN 18015 beachtet. Die Kabel- und Leitungsverlegung werden unter Putz in Leerrohre vorgesehen.
451 Telekommunikationsanlagen
Wohnen
Im Hausanschlussraum UG wird der Telefon-Übergabepunkt vorgesehen (zentral). Im jeweiligen Elektroraum UG wurde ein Platzanteil für die Multimedia-Technik berücksichtigt.
In den Wohnungen werden Unterverteilungen 4-reihig, gemeinsam für Strom und Medien, geplant.
Ab den Übergabepunkten im UG werden die Wohnungs-Medienverteiler sternförmig für Telefon sowie DV aufgeteilt bzw. angefahren. Eine strukturierte Verkabelung in den Wohnungen zu den TK- und DV- Enddosen ermöglicht später eine freie Anwendung durch den Nutzer. Die Verkabelung zu den Medienverteilern wird nach Stand der Technik durch Hybridkabel realisiert.
Die TK- und DV-Enddosen sind ebenfalls in den Kosten berücksichtigt. Ebenfalls berücksichtigt ist eine ringförmige LWL-Verkabelung zur Verbindung der Gebäude untereinander.
Gewerbe
Für den Gewerbeteil wurden die Kosten analog zu den Wohnungen angenommen.
452 Such- und Signalanlagen Türsprechanlage
Wohnen
Gemäß Absprache werden die Türsprechanlagen der Häuser durch das Architekturbüro mit den Eingangstüren (Gebäudezugänge) mitgeplant. In dieser Kostenunterlage ist sowohl ein Kostenansatz für die Verkabelung der Türsprechanlagen als auch für die Türsprechanlagen selbst enthalten.
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Entwurf Stand: 05.10.2023
Gewerbe
Es ist ebenfalls ein Kostenansatz sowohl für die Verkabelung je einer Türsprechstelle pro Gewerbeeinheit / GTP / Bürgercafé als auch für die Türsprechanlage selbst vorgesehen.
Lichtruf
Für die beiden barrierefreie WCs im Bürgercafé und Gemeinschaftsraum, sowie für das barrierefreie WC in der Gewerbeeinheit Bäckerei / Café sind Lichtrufanlagen gemäß DIN VDE 0834 geplant und in dieser Kostenunterlage enthalten. Die abgesetzten Anzeige- und Bedieneinheiten sind jeweils in den Besprechungsräumen bzw. dem Personalraum vorgesehen. Ebenfalls vorgesehen ist eine Störungsweiterleitung mittels Wählgerät auf eine ständig besetzte Stelle, sowie eine Aktivierungs- und Störungsaufschaltung auf die GLT. Diese Aufschaltungen müssen in der weiteren Planung konkretisiert werden.
455 Fernseh- und Antennenanlagen
Wohnen
Der Bauherr hat entscheiden, dass in den Kosten eine SAT-ZF-Anlage enthalten sein soll.
Es ist daher eine SAT-ZF-Anlage für die Wohnanlage vorgesehen; die Verortung der Außeneinheit muss im Detail noch erfolgen.
Je Anschlussdose ist ein separates Koaxialkabel vom Ausgang der Aufbereitungsanlage im UG bis zur Anschlussdose (Enddose) in der Wohnung geplant. Ein Anschluss wird je Wohnung durch das geplante Hybridkabel versorgt.
Gewerbe
Für die Gewerbeeinheiten, sowie für GTP und das Bürgercafé sind analog zu den Wohneinheiten ebenfalls Kostenansätze in dieser Unterlage enthalten.
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen Brandmeldeanlage
Da derzeit noch kein Brandschutznachweis vorliegt, wurde in enger Abstimmung mit dem Brandschutznachweisersteller, basierend auf den Brandschutzplänen vom 01.01.2023 mit den darin enthaltenen Textpassagen für die Tiefgarage eine
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Entwurf Stand: 05.10.2023
Brandmeldeanlage berücksichtigt. Weitere Gebäude, Wohnungen oder Gewerbe werden nicht von der Brandmeldeanlage überwacht und auch nicht von ihr alarmiert.
In der Tiefgarage werden hierbei baulich zwei Brandabschnitte gebildet werden. Es wird von einer Überwachung mit Kenngröße Wärme ausgegangen. An allen Ausgängen zu den Treppenhäusern sowie an allen Ausgängen ins Freie sind zusätzlich nicht automatische Melder (Handmelder) geplant. Die Alarmierung erfolgt über einen Hauptfeuermelder zur Feuerwehr und akustisch mit Sirenen ausschließlich in der Tiefgarage.
Im Kostenansatz sind auch eine Feuerwehranlaufstelle (FIZ), sowie ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) berücksichtigt. Der FIZ-Raum befindet sich neben der Tiefgarageneinfahrt, das FSD mit FSE unmittelbar davor.
BOS Gebäudefunkanlage
Da derzeit noch kein Brandschutznachweis vorliegt, wurde in Abstimmung mit dem Brandschutznachweisersteller, und dem Bauherrn eine BOS-Gebäudefunkanlage mit entsprechender Technikfläche für die Tiefgarage vorgesehen.
Die tatsächliche Erfordernis ergibt sich durch eine Erforderlichkeitsmessung im errichteten und geschlossenen Baukörper. Die Erfahrung aus anderen vergleichbaren Wohnbauprojekten zeigt, dass der aktuelle digitale BOS-Gebäudefunk jedoch die Gebäude nur noch wenig bzw. teilweise durchdringt und somit faktisch alle Erfordlichkeitsmessungen eine Notwendigkeit zur Errichtung der Gebäudefunkanlage ergeben. Somit wurde der entsprechende Kostenansatz der BOS-Gebäudefunkanlage für die Tiefgarage inklusive angrenzenden Treppenhausbereichen aufgenommen. Alle anderen Gebäude/-teile hingegen bleiben unberücksichtigt.
Rauchwarnmelder
Für die Wohneinheiten, Gewerbeflächen, Tagespflege und Bürgercafé sind Rauchwarnmelder (nicht funkvernetzt) gemäß DIN 14676 in den Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern, sowie den Fluren vorzusehen. Ein Kostenansatz hierfür ist in dieser Unterlage enthalten.
Inbetriebnahme, Messungen, Abnahmen
Ein Kostenansatz für die Prüfungen und Abnahmebegehungen für sicherheitsrelevante Anlagen mit Sachverständigen wurde aufgenommen.
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460 Förderanlagen / Personenaufzug
461 Förderanlagen / Personenaufzug
Für die barrierefreie Erschließung der Gebäude ist jeweils ein Standardpersonenaufzug, ausgelegt auf 630 kg / 8 Personen, vorgesehen. Bedingt durch Anpassungen der Grundrisse im Zuge dieser Planungsphase, hat sich die Anzahl der Aufzugsanlagen von 9 Stück, auf aktuell 10 Stück erhöht.
Die Kabinengrundfläche von bt 1,11x4 m entspricht der DIN 18040-1 und Art. 37 BayBo für eine Nutzung von Rollstühlen mit Begleitperson.
Die Aufzugsanlagen werden als maschinenraumlose Seilaufzüge in Betonschächten geplant. Der Antrieb und die Steuerungseinheit befinden sich im Schacht. Service- und Wartungseinheit werden in die Schachttürzarge integriert.
Für die Schächte wurden die Planungsgrundlage der AMEV herangezogen, um den Bieterwettbewerb nicht einzuschränken. Die Schachtgrube wird mit einer Tiefe von 1,20m ausgeführt. Die Schachtköpfe werden mit Mindesthöhen von 3,6m nach AMEV ausgeführt und, wie die Seitenwände, betoniert.
In den Mäandern werden die Schächte, architektonisch bedingt, bis zu den schrägen Dachflächen verlängert, wodurch schräge und hohe Schachtköpfe entstehen. Für diese Situation wurden alternative Befestigungsmöglichkeiten mittels quergespannter Lastträger vorgesehen und kostentechnisch berücksichtigt, anstelle der üblichen Lasthaken in der Decke.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage lag noch kein Brandschutznachweis vor. Gemäß Vorabstimmungen mit Brandschutznachweisersteller, vom 12.Februar 2023 (per Email) wurde für die weitere Planung festgelegt, dass es sich um keinen „eigenen Fahrschacht“ im Sinne Art. 37 BayBo handelt.
Dies hat zur Folge, dass keine Schachtentrauchung über Dach notwendig ist. Es gibt eine Be-/ Entlüftungsöffnung, oberhalb der obersten Schachttüre, ins Treppenhaus. Schnittstelle ist die Schachtfront. Innerhalb des Schachtes wird ein Lochblech durch den AN Aufzug montiert. Das Lüftungsgitter im Flurbereich wird hochbauseitig montiert. Durch die Lüftungsöffnung ist mit erhöhtem Luftschall vor dem Schacht zu rechnen, was bei der schallschutztechnischen Auslegung der Wohnungstüren zu berücksichtigen ist und der Architektur mitgeteilt wurde.
Ferner wurde festgelegt, dass keine Brandfallsteuerungen erforderlich sind.
Die Aufzüge sind innerhalb der Treppenhäuser verortet. Aus architektonischen Gründen wurden die Schächte angrenzend zu schutzbedürftigen Räumen platziert, was zu schallschutztechnischen Problemen führen könnte. Hierauf wurde seitens der Aufzugsplanung u. a. am 15.11.2022 im Planungs- Jour Fixe 09 (Protokoll-PL-JF-O9, Pkt. 3.2 Bauphysik) hingewiesen. Gemäß Aussage der Bauphysik, sind Stahlbetonwände mit 30cm Dicke für die Aufzugsschächte ausreichend.
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Entwurf Stand: 05.10.2023
Da bis zur Erstellung dieser Unterlage keine höheren Anforderungen an die Aufzüge selber definiert wurden, dürfen die Aufzüge damit die maximal zulässig eingeleiteten Beschleunigungspegel und maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel nach DIN 8989, für LAFmax,NT<= 30 dB (analog SST 1, VDI 4100) emittieren. Es sind gegenwärtig keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen für die Aufzüge in den Kosten berücksichtigt. In der Ausführungsplanung ist darauf zu achten, dass die Lage der Aufzugsgegengewichte (linke oder rechte Schachtwand) so angeordnet wird, dass diese nach Möglichkeit nicht angrenzend an einem schutzbedürftigen Raum liegt.
Für einen barrierefreien Zugang werden die Schachttüren in 90cm Breite geplant.
In den häufiger frequentierten Haltestellen im EG und der Tiefgarage werden Mauerumfassungszargen, zur Anbindung der Schachttüren an die Schachtfronten, vorgesehen. Hierfür sind auch Kosten erfasst worden.
Die Aufzüge erhalten eine funktionelle Edelstahlausführung. Gemäß den Vorgaben aus der DIN 18040-1 erhält die Kabine einen Handlauf, einen Spiegel, sowie ein Quertableau in Pultform mit Großflächentastern und Sprachansagegerät.
Die Außenruftableaus werden als Aufputzvariante auf die Schachtfront bzw. die Mauerumfassungszargen platziert.
Die Aufzugsanlagen erhalten jeweils ein Notrufleitsystem, dass über ein GSM-Modul, auf eine 24h besetzte Notrufzentrale gemäß BetrSichV aufgeschaltet wird.
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Entwurf Stand: 05.10.2023
Gebäude: Mäander A Aufzüge-Nr.: 1, 2 Technische Daten: Personenaufzug Aufzugstyp: maschinenraumloser Seilaufzug Tragkraft: 630kg / 8 Personen Geschwindigkeit: 1,0m/s Förderhöhe ca. 12,77m Haltestellen: 6 Stück, gegenüberliegend Zugangsstellen: 6 Stück Kabinentüre: 2 Stück, Durchlader Schacht: Beton Schachtbreite: 1.700mm Schachttiefe: 2.030mm (mind. 2.000mm) Schachtkopf: 3.750 - 4.550mm, schräg (mind. 3.600mm nach AMEV) Schachtgrube: 1.20 mm nach AMEV Kabinenbreite: 1.100mm Kabinentiefe: 1.400mm Kabinenhöhe: 2.200mm Türbreite: 900mm Türhöhe: 2.100mm
Gebäude: Mäander Teil B Aufzug-Nr.: 3 Technische Daten: Personenaufzug Aufzugstyp: maschinenraumloser Seilaufzug Tragkraft: 630kg / 8 Personen Geschwindigkeit: 1,0m/s Förderhöhe ca. 9,8m Haltestellen: 5 Stück, gegenüberliegend Zugangsstellen: 5 Stück Kabinentüre: 2 Stück, Durchlader Schacht: Beton Schachtbreite: 1.700mm Schachttiefe: 2.030mm (mind. 2.000mm) Schachtkopf: 3.750 - 4.550mm, schräg (mind. 3.600mm nach AMEV) Schachtgrube: 1.200mm nach AMEV Kabinenbreite: 1.100mm
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Entwurf Stand: 05.10.2023
Kabinentiefe: 1.400mm Kabinenhöhe: 2.200mm Türbreite: 900mm Türhöhe: 2.100mm
Gebäude: Mäander Teil C Aufzüge-Nr.: 4, 5 Technische Daten: Personenaufzug Aufzugstyp: maschinenraumloser Seilaufzug Tragkraft: 630kg / 8 Personen Geschwindigkeit: 1,0m/s Förderhöhe ca. 12,9m Haltestellen: 7 Stück, gegenüberliegend Zugangsstellen: 7 Stück Kabinentüre: 2 Stück, Durchlader Schacht: Beton Schachtbreite: 1.700mm Schachttiefe: 2.030mm (mind. 2.000mm) Schachtkopf: 3.750 - 4.550mm, schräg (mind. 3.600mm nach AMEV) Schachtgrube: 1.200mm nach AMEV Kabinenbreite: 1.100mm Kabinentiefe: 1.400mm Kabinenhöhe: 2.200mm Türbreite: 900mm Türhöhe: 2.100mm
Gebäude: Gartenhaus D-H Aufzüge-Nr.: 6, 7, 8, 9, 10 Technische Daten: Personenaufzug Aufzugstyp: maschinenraumloser Seilaufzug Tragkraft: 630kg / 8 Personen Geschwindigkeit: 1,0m/s Förderhöhe ca. 9,8m Haltestellen: 5 Stück, gegenüberliegend Zugangsstellen: 5 Stück Kabinentüre: 2 Stück, Durchlader Schacht: Beton
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Gemeinde Vaterstetten, Wendelsteinstrasse 7, 85591 Vaterstetten
Entwurf Stand: 05.10.2023
Schachtbreite: 1.700mm Schachttiefe: 2.030mm (mind. 2.000mm) Schachtkopf: 3.850mm (mind. 3.600mm nach AMEV) Schachtgrube: 1.200mm nach AMEV Kabinenbreite: 1.100mm Kabinentiefe: 1.400mm Kabinenhöhe: 2.200mm Türbreite: 900mm Türhöhe: 2.100mm
490 sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
Baustromversorgung / Baubeleuchtung
Für die Baustromversorgung und Baubeleuchtung wurden Kostenansätze gem. Schnittstellenliste mit aufgenommen.
500 Außenanlagen 540 Technische Anlagen im Außenbereich
546 Starkstromanlagen Kabel- und Rohrtrassen im Außenbereich
Die Einführungen der Kabel und Leitungen in die Gebäude werden mit gas- und wasserdichten Gebäudeeinführungen, zum Abschotten der Kabel, ausgestattet, um zuverlässig das Eindringen von Wasser zu verhindern. Es wird großer Wert auf die leichte und flexible Handhabung der Dichtpackungen sowie auf die problemlose Nachinstallation von Kabeln und Leitungen durch den Haustechniker oder Elektrofirmen gelegt.
Seite 23 von 25 - Dokument: N:\G_18\P_1845\01_Projekt\20_Kosten_Erläuterungsberichte\02_Entwurf LPH 3\231005_Erl_Elektro_1845.docx
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Entwurf Stand: 05.10.2023
Außenbeleuchtung
Nach der DIN EN 12464-2 sind für Fußwege und allgemeine Verkehrsflächen im Außenbereich Em 5 Lux anzusetzen. Für Verkehrsflächen, mit sich langsam bewegenden Fahrzeugen (z. B. Fahrräder), werden Em 10 Lux angesetzt.
Die allgemeine Beleuchtung im Innenhof ist auf Bauherrnwunsch reduziert und wird mit Pollerleuchten geplant. Die Mindestbeleuchtungsstärke am Boden sollte nicht unter 1 lx sinken.
Straßenseitig bedarf es bzgl. der Leuchten etc. noch der Abstimmung mit dem Tiefbauamt. Kosten hierfür sind bereits berücksichtigt.
Die zu planende Außenbeleuchtung wird über Erdkabel versorgt. Die Steuerung der Außenbeleuchtung wird in der weiteren Planung abgestimmt.
Lichtfarbe 3000 K (Warmweiß)
Seite 24 von 25 - Dokument: N:\G_18\P_1845\01_Projekt\20_Kosten_Erläuterungsberichte\02_Entwurf LPH 3\231005_Erl_Elektro_1845.docx
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Entwurf Stand: 05.10.2023
- Kosten
Die vorliegende Beschreibung sowie die Kostenermittlung wurden auf Basis der DIN 276 (2008) erstellt.
Sämtliche aufgeführten Kosten und Preise wurden mit 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen und basieren auf Erfahrungswerten aus dem Quartal 04 des Jahres 2023, sofern sie nicht aktuell ermittelt wurden.
Die Sonderkosten für Gewerbe (Ausstattung Bürgerhaus, Grundinstallationen Ganztagespflege, Bäckerei und Gemüse) belaufen sich auf zirka netto 100.000 € und sind in unserer Kostenberechnung mit enthalten. Die enthaltenen Installationen sind in den Installationspläne dargestellt.
Kostenstand: Oktober 2023
Seite 25 von 25 - Dokument: N:\G_18\P_1845\01_Projekt\20_Kosten_Erläuterungsberichte\02_Entwurf LPH 3\231005_Erl_Elektro_1845.docx