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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
P r o j e k t s t e u e r u n g s v e r t r a g
n
- Sächsische Staatsoper Dresden –
o
1. BA Neubau Ballett Zentrum mit Interimsnutzung (enthält Neubau,
i
Interimsnutzung und Rückbau/Umbau zum Ballett Zentrum) –
s
r
TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung e TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum
v
s
Zwischen dem Freistaat Sachsen
g
vertreten durch das Sächsische Staatsministerium
n
der Finanzen
u
diese vertreten durch den hStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
c
Niederlassung Dresden I i Königsbrücker Straße 80
l
01099 Dresden
t
n
- nachstehend Auftraggeber genannt -
e
f
und dem/der (vom Bieter auszufüllen)
f
ö
r
e
Vvertreten durch (vom Bieter auszufüllen)
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
VM 02.2023 1|31
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
Inhaltsverzeichnis
n
§ 1 Gegenstand des Vertrages
§ 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages
o
§ 3 Unterlagen zum Vertrag § 4 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung i
s
§ 5 Allgemeine Leistungspflichten § 6 Spezifische Leistungspflichten r § 7 Leistungen des Auftraggebers e § 8 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
v
§ 9 Fachlich Beteiligte § 10 Baustellenbüro s § 11 Honorar
g
§ 12 Nebenkosten
§ 13 Umsatzsteuer
n
§ 14 Zahlungen § 15 Haftung und Verjährung u § 16 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
h
§ 17 Kündigung § 18 Ergänzende Vereinbarungenc
i
l
Erläuterung der Ankreuzfeldetr im Vertragstext:
n
- nicht ausgewählt und damit kein Vertragsbestandteil - ausgewählt und damit Vertragsbestandteil
e
f
f
Anlagen:
ö
- Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten r2) Anlage zu § 11: Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot e3) Orientierungstafel für Honorare des AHO-Heftes Nr. 9 (5. Aufl., Stand März 2020)
- Anlage zu § 18 Nummer 18.1
V
VM 02.2023 2|31
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
§ 1 Gegenstand des Vertrages
n
o
1.1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Projektsteuerung für die Baumaßnahime:
s
Sächsische Staatsoper Dresden
r
Maßnahme-Nr.: 04 12801 E 1703 TBM
e
- BA Neubau Ballett Zentrum mit Interimsnutzung (enthält Neubau, Inte- rimsnutzung und Rückbau/Umbau zum Bavllett Zentrum)
s
TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zengtrum
n
§ 2 Bestandteile und Gurundlagen des Vertrages
h
2.1 Anlagen des Vertrages Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteile:
c
- Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten Anlage zu § 18 Nummier 18.1
l
Anlage zu § 11: Ztusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot Orientierun n gstafel für Honorare des AHO-Heftes Nr. 9 (5. Aufl., Stand März 2020)
e
2.2 Grundlagen des Vertrages
f
2.2.1 Der Auftragnehmer hat folgende technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse in
f
öder jeweils geltenden Fassung zu beachten.
r
Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen und die Verwaltungsvorschriften für das
e
Öffentliche Bauwesen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten; insbesondere:
V
- die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben und Bedarfsdeckungsmaßnahmen
des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens – und Hoch-
bauverwaltung – RLBau Sachsen – in der jeweils gültigen Fassung; soweit im Vertrag Bezug
genommen wird gelten ergänzend die Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des
Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen – RBBau – in der jeweils gül-
tigen Fassung.
VM 02.2023 3|31
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
-
den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
-
die Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV),
n
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), o
- das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB),
i
- die gesetzlichen Bestimmungen des Öffentlichen Auftragswesen in der jeweils geltenden
s
Fassung wie:
r
- Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) in der gültigen Fassung
e
- Sächsische Haushaltordnung (SäHO) und ihre Verwaltungsvorschriften des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen (VwV-SäHO)
v
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus folgende technische usnd sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse in der jeweils geltenden Fassung zu beachten:
g
Folgende Dateien zu Unterlagen gemäß RLBau und zur CAD/FM-Dokumentationsrichtlinie ste- hen dem Auftragnehmer auf der Internetseitne des Auftraggebers - www.sib.sachsen.de, Infor- mationen für Auftragnehmer/Zuwendungsempfänger/Bedarfsträger, Landesbau-Richtlinien,
u
Formulare und Vorlagen - und auf dem Projektserver (PlanTeamSpace - PTS) des Auftragge- bers - https://team.smf.sachsen.hde/pm-sib/sib-projekte.jsp - im Projektbereich unter „Richtlinien- Handbücher-Vorlagen" - zur Verfügung:
c
- CAD/FM-DokuRL Teil II, CAD-Konventionen einschließlich Anlagen mit Vorgaben für
digitale Pläne in allen Planungsphasen sowie für die Bestandspläne, z.B. Vorlagezeich-
i
nungen, Planköpfe, lBlöcke, u.v.m.
t
n
- CAD/FM-DokuRL Teil III, Technisches Anlagenbuch (TAB) einschließlich Anlagen mit Vor- gabeen für die digitale Bestandserfassung von technischen Anlagen, wie z.B., Anleitung zur Da- tenerfassung im Projektserver PTS, AKS Anlagenkennzeichnungsschlüssel, Auswahlkatalog
f
für Anlagen- Anlagenteile-Geräte u.v.m.
f
ö
- CAD/FM-DokuRL Teil IV, Raum- und Gebäudebuch (RGB) einschließlich Anlagen rmit Vorgaben für die digitale Bestandserfassung von Sachdaten zum Raum- und Ge- e bäudebuch, wie z.B., Anleitung zur Datenerfassung im Projektserver PTS, tabellarische Übersicht über die zu erfassenden Sachdaten
V
- RLBau - u. a. Muster, Gliederung EW-Bau
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Leistungserbringung die zum Zeitpunkt des Ver-
tragsabschlusses jeweils gültige Version der CAD/FM-Dokumentationsrichtlinie zu-
grunde zu legen.
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
2.2.2 Für die Leistungen nach §§ 6.1 und 6.2:
- die baufachlich genehmigte und haushaltmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage (ESn- Bau)/ Projektunterlage (PU) mit Kostenobergrenze in Höhe von Euro brutto vom
o
mit Ergänzungen (soweit bereits vorliegend)
- die Forderungen und Anregungen des Auftraggebers i
s
- die einvernehmlich schriftlichen Festlegungen der Projektbesprechungen
r
- bereits abgeschlossene Verträge mit anderen Planungsbeteiligten
e
- Rahmenterminplan
v
- Bauablaufplan
s
Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
g
2.2.3 Für die Leistungen nach §§ 6.3 bis 6.5: n
- die gebilligte und mit der Einverständuniserklärung des Bedarfsträgers versehene Entwurfsun- terlage-Bau (EW-Bau)
h
- die Forderungen und Anregungen des Auftraggebers
c
- die einvernehmlich schriftlichen Festlegungen der Projektbesprechungen.
i
Abweichungen bedürfenl der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
t
n
2.3 Bauaufsichtliche Behandlung
e
Die Baumaßnahme unterliegt den öffentlich - rechtlichen Bestimmungen über die bauaufsichtliche Behafndlung von Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen.
f
ö
2.4 Ansprechpartner / Personaleinsatz
r
2.4.1 Ansprechpartner Auftraggeber
e
Als Ansprechpartner beim Auftraggeber wird benannt: Die Planungsbeteiligten werden mit Ab-
schluss des Vertrags bekannt gegeben.
V
In Vertretung fungiert: Die Planungsbeteiligten werden mit Abschluss des Vertrags bekannt gege-
ben.
Projektleiter ist: Die Planungsbeteiligten werden mit Abschluss des Vertrags bekannt gegeben.
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2.4.2 Ansprechpartner Auftragnehmer
Als Ansprechpartner beim Auftragnehmer für alle Belange aus dem Vertrag wird benannt:
n
Gemäß Angebot Formblatt 921-AI EU – Projektleiter(in)
o
Bei geplanter Abwesenheit des Ansprechpartners ist der Auftraggeber vorab in Kenntnis zu setzen;
i
in den übrigen Fällen, ist der Auftraggeber zeitnah zu informieren. Bei Abwesenheit ist in Vertretung
s
Ansprechpartner:
r
Gemäß Angebot Formblatt 921-AI EU – stellvertretende(r) Projektleiter(in)
e
Es ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass während der Projektlaufzeit der benannte An-
v
sprechpartner bzw. v. g. Vertreter innerhalb der üblichen Bürozeiten des Auftraggebers erreichbar ist (E-Mail, Handy). s
g
Ein Wechsel der v. g. Ansprechpartner, ist dem Auftraggeber zeitnah anzuzeigen.
n
2.4.3 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers
u
werden benannt (Name, Qualifikation)
Gemäß Angebot Formblatt 921-AI EU – Projektleiter(in)
h
2.4.4 Der Auftragnehmer hat daraucf hinzuwirken, dass die genannten Mitarbeiter über die gesamte Ver- tragsdauer bzw. während der jeweiligen Projektstufe eingesetzt werden.
i
l
t
2.4.5 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen mit seinem eigenen Büro zu erbringen.
n
Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine Unterbeauftragung an Nach- unternehemer zulässig.
f
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Auswechslung eines Mitarbeiters zu ver-
f
langen, wenn das Vertrauensverhältnis aus vom Mitarbeiter zu vertretenden Gründen gestört ist.
ö
Der Auftraggeber kann darüber hinaus eine Ergänzung des Personals durch geeignete Fachleute rverlangen, wenn die eingesetzten Mitarbeiter nicht in ausreichendem Maße eine rechtzeitige Pla- enung oder einen störungsfreien Bauablauf gewährleisten.
V
Entsprechen die Leistungen des Nachunternehmers trotz Beanstandung durch den Auftraggeber
nicht den vertraglichen Anforderungen, kann der Auftraggeber seine Zustimmung zur Beauftragung
widerrufen mit der Folge, dass der Auftragnehmer die Leistung des Nachunternehmers selbst über-
nehmen muss oder mit Zustimmung des Auftraggebers einen anderen Nachunternehmer mit der
Leistung beauftragt.
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§ 3 Unterlagen zum Vertrag
n
o
3.1 Übergabe der Unterlagen Dem Auftragnehmer werden mit Vertragsabschluss folgende Unterlagen in 1-facher Ausfertigung
i
übergeben: s Die erforderlichen Unterlagen werden auf dem Server PlanTeamSpace eingerstellt. Mit Vertrags- abschluss wird dem Auftragnehmer der Zugang bereitgestellt. e
v
3.2 Behandlung von Unterlagen
s
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Arbeitsergebnisse über die DV-Anlagen des Auftraggebers und der übrigen fachlich Beteiligten ausggetauscht werden können. Auf Aufforderung des Auftraggebers oder auf Wunsch des Auftragnehmers ist zur Prüfung der
n
Kompatibilität der DV-Systeme der Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer praktisch zu testen. u Alle Pläne und Planinhalte sind gemäß CAD/FM-DokuRL, Teil II CAD-Konventionen zu erstellen.
h
c
§ 4
i
Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung
l
t
n
4.1 Allgemeine und spezifische Leistungspflichten Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungs-
e
pflichten:
f
- Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Projektstufe der Beauftragung zu beach-
f
öten und zu erfüllen.
- Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Projektstufe zu erbrin-
r
gen.
e
V
4.2 Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Projektstufen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Projektstufen oder
auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
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4.2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit Leistungen nach § 6.1
(TBM 1 und TBM 2).
n
4.2.2 Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßonahme dem Auftragnehmer weitere Leistungen nach §§ 6.2 - 6.5 einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
i
s
Diese weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch einseitigen Abruf.
r
e
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Anschlussbeauftra-
gung hinzuweisen.
v
4.2.3 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Projektstufesn bzw. der Leistungen nach §§ 6.2 - 6.5 besteht nicht.
g
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungnen der weiteren Projektstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorange-
u
gangenen Projektstufe überträgt.
h
Aus der stufen- oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung sei- nes Honorars ableiten. c
i
l
§ 5
t
nAllgemeine Leistungspflichten
e
5.1 Projektziele Der Afuftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leistungen in allen
f
Projektstufen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme gemäß den Vorgaben nach §§ 5.2 bis 5.4
ö
(Projektziele) mangelfrei hergestellt werden kann. Die Vertrags- und Projektziele sind vom Auftrag-
nehmer unabhängig von den in Anlage zu § 6 beschriebenen konkreten Einzelleistungen herbei-
r
zuführen und einzuhalten (Werkerfolg).
e
V Der Auftragnehmer hat dabei für eine vertragsgerechte Leistungserfüllung sämtlicher Projektbetei- ligter, insbesondere der Planer, Fachplaner, Sonderfachleute, Berater und Baubeteiligten, sowie
für eine Kontrolle aller planerischen und bauausführenden Fachbereiche im Sinne einer fachlichen
Unterstützung des Auftraggebers zur Erreichung der Vertrags- und Projektziele Sorge zu tragen.
Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durch die Sach- und Fachkunde des
Auftraggebers nicht gemindert.
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder Lieferan-
n
teninteressen vertreten. Er hat gemäß seinem Berufs- und Standesrecht im Rahmen des Vertrages
ihm mit übertragenen Vermögensbetreuungspflichten ausschließlich für den Auftraggeber wahrzu-
o
nehmen.
i
Weder der Auftragnehmer noch eine ihm angehörige oder wirtschaftlich verbundense Person dürfen in einem von ihm vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren für einen Bewerber oder Bieter tätig
r
sein, es sei denn, dass dadurch für den Auftragnehmer kein Interessenskonflikt besteht und sich
e
die Tätigkeiten nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren auswirken.
v
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen in Zusammenwirken mit dem Auftraggeber sowie den Planern, Fachplanern, Sonderfachleuten, Beratern, gewerblicshen Unternehmen, betroffenen Kom- munen, betroffenen Körperschaften und Genehmigungsbehörden in solchem Umfang und in einer
g
solchen Qualität zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen Bearbeitung notwendig ist, auch wenn dies im Einzelfall in der Leistungsbneschreibung in Anlage zu § 6 nicht ausdrücklich beschrieben sein sollte, jedoch der Sache nach zum Aufgabengebiet des Auftragnehmers im Rah-
u
men des ihm übertragenen Leistungsumfang gehört und zur Erreichung der Vertrags- und Projekt-
ziele erforderlich ist.
h
c
5.2 Qualitäten und Quantitäten
i
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen so zu erbringen, dass die vom Auftraggeber
l
vorgegebenen Qualittäts- und Quantitätsziele umgesetzt werden. Die Vorgaben des Auftraggebers bzw. der genehnmigten ES-Bau/ PU sind verbindlich.
e
Mit der Bestätigung der EW-Bau sind die darin enthaltenen Qualitäten und Quantitäten für den Auftrfagnehmer für die weitere Fortführung der Baumaßnahme verbindlich.
f
ö
Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
r
e
5.3 Kosten Die Gesamtbaukosten dürfen den Betrag von Gesamtbaukosten 35.420.000,00 Euro (brutto) nicht
V
überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 100 bis 600 nach DIN 276:
2018-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer).
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehal-
ten wird.
VM 02.2023 9|31
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
Unabhängig von der Beachtung der Projektziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen die
anerkannten Regeln der Technik und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht
n
nur in Bezug auf die Baukosten, sondern auch im Hinblick auf den Betrieb des Bauwerks zu be- achten. Unter Wahrung der Vorgaben des Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nuotzungs- kosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass
i
die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instand-
s
setzungskosten) aufgezehrt werden.
r
e
5.4 Termine
v
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen entsprechend den von ihm zu erstellenden und zu aktu-
alisierenden Terminplänen so zu erbringen, dass eine reibungslose Projektabwicklung gesichert
s
ist.
g
Die zeitliche Ausführung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen hat sich nach den
vereinbarten Terminen mit den Planern, Fachplanern, Beratern und / oder Sonderfachleuten sowie
n
den bauausführenden Unternehmen zu orientieren. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen und fertig zu stelulen, dass die gesamte Planung und Bauausführung ter- mingerecht erfolgt. Treten während der Projektabwicklung Störungen und / oder Behinderungen
h
auf, insbesondere durch vertragswidriges Verhalten der anderen Projektbeteiligten, hat der Auf-
tragnehmer seine Leistungen auch in grundlegend geänderter zeitlicher Abfolge zu erbringen, ohne
c
aus diesem Umstand weitere Rechte ableiten zu können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
i
diese dann kalendermäßig noch zu bestimmenden Termine einzuhalten.
l
t
5.4.1 Im Einzelnen gnelten folgende Rahmentermine und -fristen: Baubeginn Medienumverlegung/ Baufeldfreimachung: 01.04.2030
e
Fertigstellung Medienumverlegung/ Baufeldfreimachung: 01.04.2031 Bafubeginn Q26 als Interim: 01.05.2031
f
Baubeginn Aufbau Containerinterim: 01.05.2032
ö
Fertigstellung Q26 als Interim: 01.01.2034 r Baubeginn Gesamtsanierung Funktionsgebäude: 01.05.2034
e
Fertigstellung Gesamtsanierung Funktionsgebäude: 01.01.2037 Beginn Abbau Containerinterim: 01.09.2037
V
Baubeginn Umbau zum Ballett Zentrum: 01.09.2037 Fertigstellung als Ballett Zentrum: 01.08.2037 Inbetriebnahme Ballett Zentrum: 01.09.2038
Der Neubau wird während des Umbaus des Funktionsgebäudes als Interim genutzt und später
zum Ballett Zentrum rück-/umgebaut.
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| Die Termine und Fristen für v. g. Fixpunkte nach § 5.4.1 werden mit der Weiterbeauftragung nach | |
|---|---|
| § 4.2.2 oder in anderer geeigneter Form festgelegt; im Übrigen gelten die §§ 5.4.3 und 5.4.4. |
5.4.2 Termine und Fristen on
i
Folgende Terminvorgaben sind einzuhalten:
s
- sämtliche Leistungen der Projektstufe 1 nach Anlage zu § 6: Die Terminvorgaben werden dem
r
Auftragnehmer nach Aktualisierung des Projektablaufplans bekannt gegeben.
e
Weitere Termine und Fristen werden mit der schriftlichen Weiterbeauftragung nach § 4.2.2 verein-
v
bart.
s
5.4.3 Werden Termine und Fristen in den Planungs- und Baubesprechungen neu festgelegt, konkretisiert
g
und / oder geändert, sind diese vom Auftragnehmer vertraglich nachzuvollziehen. Über die Festle- gung dieser Termine ist vom Auftragnehmer einne Niederschrift zu erstellen und dem Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Termin-/
u
Fristfestlegungen in der Niederschrift werden diese Vertragsbestandteil.
h
5.4.4 Soweit keine Termine und Fristen vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dassc Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht behindert wer- den.
i
l
t
n
5.5 Erreichen der Projektziele 5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu prüfen, ob sie
e
die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er vefrpflichtet, sie anzuzeigen und schriftlich zu begründen.
f
ö
5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Aus-
schreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden kön-
r
nen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus
e
seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projektziele darzule- V gen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenobergrenze doch noch eingehalten werden können.
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[Seite 12]
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5.6 Besprechungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an allen regelmäßigen und unregelmäßigen projektbezogenen
n
Besprechungen teilzunehmen. Die Termine sind rechtzeitig abzustimmen und durch rechtzeitige Übersendung / Übergabe von Unterlagen zu unterstützen. o
i
Die Teilnahme hat der Auftragnehmer durch den nach § 2.4 benannten Ansprechpartner bzw. des-
s
sen Vertreter und / oder den für die Projektsteuerung fachlich verantwortlichen Bearbeiter abzusi- chern. Der Aufwand dafür ist mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. r
e
Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Besprechungen Niederschriften an und legt
v
diese dem Aufraggeber zur Kenntnis vor.
s
g
5.7 Unterlagen 5.7.1 Unterlagen Auftragnehmer
n
Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen un-
u
verzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig
h
oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung mit den Projektzielen nicht vereinbar ist.
c
Der Auftragnehmer hat die zur Erfüllung seiner Leistungen nach §§ 6.1 bis 6.5 notwendigen Unter- lagen aufeinander abzustimimen und sachlich in sich schlüssig zu liefern. Diese sind insbesondere:
l
t
n
- Schriftliche Unterlagen wie Kontrollberichte, Erläuterungsberichte, Besprechungsniederschrif-
ten. Diese sind dem Auftraggeber in erforderlicher Anzahl zu übergeben, zuzüglich der zur In-
e
formation der anderen Beteiligten notwendigen Ausfertigungen.
f
- Ablaufpläne. Diese sind dem Auftraggeber in notwendiger Anzahl zu übergeben, zuzüglich der
f
zur Information der anderen Beteiligten notwendigen Ausfertigungen.
ö
rVom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen sind dem Auftraggeber 3-fach in Papier (farbig) zu eübergeben sowie in digitaler Form im Projektserver („PlanTeamSpace“) einzustellen. Findet keine Nutzung des Projektmanagement-Systems statt, sind die digital vorzulegenden Unterlagen auf Da-
V
tenträger(n) zu übergeben.
5.7.2 Herausgabeanspruch des Auftraggebers
5.7.2.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen sind an den Auftrag-
geber herauszugeben; sie werden dessen Eigentum.
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5.7.2.2 Die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Erfül-
lung oder Beendigung seines Vertrages zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf die-
n
sem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.
o
5.7.2.3 Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber digital izur Verfü-
s
gung gestellten Daten in seinem DV-System zu löschen.
r
e
5.8 Koordination Der Auftragnehmer hat für das notwendige reibungslose Zusammevnwirken und für eine gegensei- tige umfassende Information aller Projektbeteiligten zu sorgen und den Auftraggeber rechtzeitig
s
auf voraussichtliche Engpässe hinzuweisen.
g
Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auf-
n
tragnehmer und anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich schrift-
lich die Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.
u
Der Auftragnehmer hat den Auftraghgeber unverzüglich über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche gegen mit der Ausführung beauftragte Unternehmen oder gegen fachlich Beteiligte
c
bzw. gegen ihn selbst ergeben können. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Geltend- machung seiner Ansprüchie gegen Dritte zu unterstützen; die Geltendmachung erfolgt durch den
l
Auftraggeber.
t
n
§ 6
e
Spezifische Leistungspflichten
f
Dfie spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 6 enthal- ötenen Leistungen und gliedern sich in folgende Projektstufen:
r
e6.1 Projektstufe 1 – Projektvorbereitung (Grundlagenermittlung)
V
Die Projektstufe 1 umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Projektstufe gekennzeichneten Leis-
tungen.
Die Leistungen der Projektstufe 1 sind erbracht, wenn:
- sämtliche in der Anlage zu § 6 gekennzeichneten Leistungen erbracht sind,
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
- die vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten werden können.
n
6.2 Projektstufe 2 - Planung
o
(Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
i
s
Die Projektstufe 2 umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Projektstufe gekennzeichneten Leis-
tungen.
r
e
Die Leistungen der Projektstufe 2 sind erbracht, wenn:
v
-
sämtliche in der Anlage zu § 6 gekennzeichneten Leistungen erbracht sind,
-
auf ihrer Grundlage die Weiterführung des Bauvorhabens mit Ausführungsplanung sowie Vor-
s
bereitung und Mitwirkung bei der Vergabe geplant werden kann,
g
- die vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten werden können.
n
6.3 Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung
u
(Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe)
h
Die Projektstufe 3 umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Projektstufe gekennzeichneten Leis-
c
tungen.
i
Die Leistungen der Projelktstufe 3 sind erbracht, wenn:
t
- sämtliche in der Anlage zu § 6 gekennzeichneten Leistungen erbracht sind,
n
- auf ihrer Grundlage die Baudurchführung realisiert werden kann,
- die veereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten werden können.
f
f
6.4 Projektstufe 4 - Ausführung
ö
(Objekt- / Bauüberwachung)
r
Die Projektstufe 4 umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Projektstufe gekennzeichneten Leis-
e
tungen.
V
Die Leistungen der Projektstufe 4 sind erbracht, wenn:
-
sämtliche in der Anlage zu § 6 gekennzeichneten Leistungen erbracht sind,
-
die vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten werden können.
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6.5 Projektstufe 5 - Übergabe und Inbetriebnahme (Objektbetreuung und Dokumentation)
n
Die Projektstufe 5 umfasst alle in der Anlage zu § 6 zu dieser Projektstufe gekennzeichneteon Leis- tungen.
i
s
Die Leistungen der Projektstufe 5 sind erbracht, wenn:
- sämtliche in der Anlage zu § 6 gekennzeichneten Leistungen erbracht sindr.
e
v
6.6 Bearbeitung von Rechnungen Nachfolgende Vereinbarungen sind bei der Rechnungsprüfung zu beachten:
s
6.6.1 Honorarrechnungen g Bei der Bearbeitung der Honorarrechnungen ist Abschnitt J RLBau zu beachten. Die Abrechnun-
n
gen sind in fachtechnischer und rechnerischer Hinsicht unverzüglich und vollständig zu prüfen. Die
Rechnungsprüfung schließt die Prüfung gemäß § 14 Abs. 4 UStG mit ein. Zum Zeichen der Prüfung
u
hat der Auftragnehmer die geprüften Angaben durch Abhaken (grün) kenntlich zu machen; Ände-
h
rungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Rechnungen sind mit Eingangsver-
merk und folgender Bescheinigung zu versehen:
c
In allen Teilen geprüft unid mit den ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.
l
Fachtechnisch und Rechnerisch richtig mit: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . Euro
t
. . . . . . . . . . n. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort, Datum Unterschrift des Auftragnehmers
e
Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheini-
f
gufngen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass ö- nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
- die Leistungen wie berechnet, vertragsgemäß erbracht worden sind.
r
e
6.6.2 Baurechnungen V Baurechnungen sind stichprobenweise zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Prüfung gemäß § 14 Abs. 4 UStG. Die Baurechnungen sind mit Eingangsvermerk und folgender Bescheinigung zu ver-
sehen:
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[Seite 16]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
In allen Teilen geprüft und mit den ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.
Fachtechnisch und Rechnerisch richtig mit: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . Euro
n
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort, Datum Unterschrift des Auftragnehmerso
i
s
6.7 Begriffsverständnis AHO Soweit in dem als Anlage zu § 6 übertragenen Leistungsbild Begriffe wie „Mitrwirken“, „Erstellen“, „Aufstellen“ usw. verwandt werden, ist für das Begriffsverständnis auf Kaep. 2, § 2 Abs. 4 AHO-Heft Nr. 9 (4. Aufl.) abzustellen.
v
§ 7 s Leistungen des Auftraggebers
g
n
7.1 Übergabe von Unterlagen Bereitstellen der für die Vertragserfüllung erforderlichen Pläne, Unterlagen, Verträge und Berech-
u
nungen sowie Daten und Informationen, soweit sie dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.
h
c
7.2 Leistungen des Auftraggebers Wahrnehmen der Projektleitung für die Baumaßnahme, mit folgenden Schwerpunktleistungen:
i
l
t
7.2.1 Vorgabe der Projektziele
n
7.2.2 Treffen der erforderlichen Entscheidungen, Einwilligungen und Genehmigungen
e
7.2.3 Durcfhsetzung der erforderlichen Maßnahmen und Vollzug der Verträge
f
ö
7.2.4 Konfliktmanagement
r
e7.2.5 Leiten der Besprechungen auf Geschäftsführungsebene
V
7.2.6 Führen aller Verhandlungen mit vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung
7.2.7 Abstimmung und Koordination mit den Nutzern
7.2.8 Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle
VM 02.2023 16|31
[Seite 17]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
7.2.9 Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten
n
§ 8
o
Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
i
s
Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. r
e
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer keine Befugnisse, finanzielle Verpflichtungen für den Auf-
traggeber einzugehen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss, die Änderung und Ergänzung von
v
Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise.
s
§ 9 g Fachlich Beteiligte
n
Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:
u
Architektur hvon Freianlagen von
c
Ingenieurbauwerke von Verkehrsanlagen i von
l
Tragwerksplanung von
t
Technische Ausrüstung von
n
von
e
Änderungen und Ergänzungen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer zeitnah mitteilen.
f
f
ö
§ 10
r
Baustellenbüro
e
V
10.1 Baustellenbüro Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab der Leistung nach § 6.3 bis zur Fertigstellung der Baumaß-
nahme ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft ausreichend zu beset-
zen.
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[Seite 18]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
10.2 Kostentragung Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber - ohne Ein-
n
richtung - kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichotungen kostenfrei bereitgestellt:
i
- Telefonanschluss
s
- Möblierung
r
e
Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer.
v
§ 11
s
Honorar
g
11.1 Pauschale Honorarermittlung n 11.1.1 Der Auftragnehmer erhält für die Leistungen nach §§ 6.1 bis 6.5 jeweils ein Pauschalhonorar in
u
Höhe der nachfolgend genannten Summen:
a) Leistungen nach § 6.1 Euro (netto)
h
b) Leistungen nach § 6.2 Euro (netto)
c
c) Leistungen nach § 6.3 Euro (netto)
i
d) Leistungen nlach § 6.4 Euro (netto)
t
e) Leistungen nach § 6.5 Euro (netto)
n
11.1.2 Sämteliche bei der Leistungserbringung nach § 6 entstehenden Nebenkosten und Auslagen sind in den vereinbarten Pauschalhonoraren nach § 11.1.1 enthalten und werden nicht zusätzlich ver-
f
gütet.
f
Neben den Pauschalen nach § 11.1.1 werden die Nebenkosten nach § 12 vergütet.
ö
r
e 11.1 Honorarermittlung nach anrechenbaren Kosten 11.1.1 Die anrechenbaren Kosten werden für die Leistungen nach §§ 6.1 bis 6.5 auf der Grundlage der V seitens des Auftraggebers gebilligten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau, ohne Nach- träge und ohne Umsatzsteuer, ermittelt. Solange diese noch nicht vorliegt, ist die baufachlich ge-
nehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage-Bau/ Pro-
jektunterlage ohne Umsatzsteuer zugrunde zu legen.
a) Die anrechenbaren Kosten sind nach der DIN 276: 2018-12 (ohne Umsatzsteuer) zu ermitteln.
b) Nicht anrechenbar sind die Kosten für:
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[Seite 19]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
- das Baugrundstück, Kostengruppen 110 bis 130 (Grundstückswert, Grundstücksneben-
kosten, Rechte Dritter)
n
- die öffentliche Erschließung, Kostengruppe 220 und andere einmalige Maßnahmen und
o
Abgaben, Kostengruppe 240
- Geräte und Einrichtungen, die der Auftraggeber ohne Mitwirkung des Auftragnehimers be-
s
schafft
r
- Baunebenkosten, Kostengruppe 700
e
- Finanzierung, Kostengruppe 800
v
- Entschädigungen und Schadensersatzleistungen. c) Kosten für Kunstwerke und künstlerisch gestaltete Basuteile (Kostengruppe 640) sind zu 80 v. H. nicht anrechenbar.
g
d) Umbau- und Modernisierungszuschlag sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungszuschlag
werden auf die Leistungen der Projektsteuerung nicht anerkannt.
n
11.1.2 Honorarzone u Folgende Honorarzone ist vereinbart:
h
TBM 1 Ballett Zentrum mit Intcerimsnutzung und TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum in PSt 1 und 2 IV
i
l
TBM 1 Ballett Zentrutm mit Interimsnutzung ab PSt 3 IV
n
TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum ab PSt 3 IV
e
11.1.3 Bewefrtung
f
Folgende Bewertungen der Leistungen nach §§ 6.1 bis 6.5 sind vereinbart:
ö
V
| f | TBM 1 | TBM 2 |
|---|---|---|
| ö Projektstufe 1 - Projektvorbereitung nach § 6.1 | 9,50 v.H. | 9,50 v.H. |
| Projektstufe 2 - Planung nach § 6.2 | 17,50 v.H. | 17,50 v.H. |
| Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung nach § 6.3 | 16,55 v.H. | 16,55 v.H. |
| Projektstufe 4 - Ausführung nach § 6.4 | 26,90 v.H. | 26,90 v.H. |
| Projektstufe 5 - Übergabe und Inbetriebnahme nach § 6.5 | 7,50 v.H. | 7,50 v.H. |
| insgesamt | 77,95 v.H. | 77,95 v.H. |
V
11.1.4 Honorarsatz
Das Honorar wird aus der Orientierungstafel für Honorare des AHO-Heftes Nr. 9 (5. Aufl., Stand
VM 02.2023 19|31
[Seite 20]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
März 2020) berechnet. Als Honorarsatz wird der Mindestsatz vereinbart.
n
11.1.5 Nachlass auf Abrechnungssumme Auf die Abrechnungssumme des Vertrages wird ein Preisnachlass ohne Bedingung vereinobart, in Höhe von: Gemäß Anlage zu § 11: Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot.
i
s
11.2 Nachträge zur EW – Bau r Werden Nachträge zur EW-Bau erforderlich, so ist eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren, die
e
dem tatsächlichen Mehraufwand des Auftragnehmers entspricht.
v
Vor Arbeitsbeginn ist mit dem Auftraggeber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
s
g
11.3 Überarbeitungen Im vereinbarten Honorar nach § 11.1 sind alle nach § 6 dieses Vertrages übertragenen Leistungen
n
des Auftragnehmers einschließlich etwaiger notwendiger Überarbeitungen bereits fertig gestellter Unterlagen bei unveränderten oder nur unuwesentlich veränderten Anforderungen sowie einschließ- lich sämtlicher Vervollständigungen und Optimierungen enthalten.
h
c
11.4 Verzögerungen Verzögerungen in der Leisitungserbringung und im Projektablauf rechtfertigen keinen zusätzlichen
l
Vergütungsanspruch für verlängerte Projektzeit. Es ist gerade Aufgabe des Auftragnehmers, jed-
t
wede Terminvnerzögerungen zu vermeiden und im Rahmen des von ihm geschuldeten Vertrages und Projektziels das Risiko etwaiger Mehrleistungen wegen Verlängerung der Projektdauer zu
e
übernehmen.
f
f
11.5 Zusatzvergütung
ö
Eine Zusatzvergütung kann vom Auftragnehmer nur beansprucht werden, wenn er im Auftrag des rAuftraggebers zusätzliche / besondere Leistungen erbringt, die über die Leistungen der §§ 5 und e6 hinausgehen.
V
Die Zusatzvergütung ist vor Ausführung dieser Leistung entsprechend der Regelungen in § 11.6
schriftlich zu vereinbaren. Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, entfällt ein gesonderter
Vergütungsanspruch.
Sollten sich die Vertragsparteien dem Grunde nach auf eine Vergütung nicht einigen, ist der Auf-
tragnehmer trotzdem zur Leistungserbringung verpflichtet, sofern der Arbeitgeber dies ausdrück-
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[Seite 21]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
lich anordnet. Ansprüche des Auftragnehmers auf eine zusätzliche Vergütung bleiben davon un-
berührt.
n
Sollten sich die Vertragsparteien vor Beginn der Leistungen nicht über die Höhe der zusätozlichen Vergütung einigen, so ist der Auftragnehmer in jedem Falle verpflichtet, die entsprechenden Leis-
i
tungen zu erbringen, auch wenn der Auftraggeber diese nicht ausdrücklich angeordnet hat. Eine
s
Arbeitseinstellung oder Leistungsverweigerung des Auftragnehmers ist in jedem Falle ausge-
r
schlossen.
e
v
11.6 Honorar bei Leistungsänderungen sowie Besonderen und Zusätzlichen Leistungen 11.6.1 Für besondere oder zusätzliche Leistungen sowie wenn der Auftraggeber über die vereinbarten
s
Leistungen hinaus weitere Leistungen anordnet, die bei der Honorarermittlung über anrechen-
g
bare Kosten nicht über v. H.-Sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den
beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern, erhält der
n
Auftragnehmer unter Zugrundelegung folgender Stundensätze
u
Auftragnehmer Euro/Stunde (netto)
h
Mitarbeiter (Dipl.-Ing., Ing., Projektleiter) Euro/Stunde (netto)
c
Techn. Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit ver-
i
gleichbarer Qualifikation, die techn. oder wirt- Euro/Stunde (netto)
l
schaftliche Aufgabten erfüllen
n
Gemeäß Anlage zu § 11: Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot.
f
ein zusätzliches Honorar; Zuschläge werden nicht bezahlt.
f
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor der Ausführung von Leistungen darauf
ö
hinzuweisen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich zu honorierende Leistungen nach rdieser Vorschrift handelt, er hat den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entschei- edung des Auftraggebers über die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten.
V
Soweit der Zeitaufwand hinreichend abschätzbar ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf
dessen Verlangen ein Pauschalhonorar anzubieten.
11.6.2 Stundenleistungen werden nur für die reine Arbeitszeit (ohne Wegezeiten, Fahrtzeiten, Arbeitspau-
sen und dgl.) vergütet.
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[Seite 22]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
Die Berechnung der Vergütung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, wobei die geschätzten
Nettowerte Höchstbeträge darstellen.
n
Der Auftragnehmer hat die erbrachten Stunden durch qualifizierte, die Leistung genau boezeich- nende Stundenbelege nachzuweisen.
i
s
Die Stundenbelege sind dem Auftraggeber vom Auftragnehmer unterschrieben wöchentlich zur
r
Gegenzeichnung zuzuleiten; ansonsten entfällt der Vergütungsanspruch.
e
Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, welche Mitarbeiterleistungen (Dipl.-Ing., Ing.)
sind, wird nur der diesen Leistungen entsprechende Stundensatz gezahlt; dies gilt analog für die
v
vom Auftragnehmer und/oder seinen Mitarbeitern erbrachten Zeichner-/sonstigen Mitarbeiterleis- tungen. s Allgemeine Bürokosten / Sekretariatskosten sind in den angeführten Stundensätzen enthalten.
g
Eine Anhebung der Stundensätze ist ausgeschlnossen.
u
Für die Erteilung von Auskünften über eigene Leistungen im Zuge der Rechnungsprüfung erhält
der Auftragnehmer keine zusätzliche Vergütung.
h
c
11.7 Abrechnung
i
11.7.1 Sobald die vereinbarten Leistungen insgesamt vertragsgemäß erbracht und abgenommen sind,
l
hat der Auftragnehmetr sie prüffähig abzurechnen (Schlussrechnung).
n
Er hat die Schlussrechnung übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Gliederungs-
e
struktur der Honorarregelung entsprechend des Vertrages einzuhalten. Die zum Nachweis von Art und Ufmfang der vertragsgemäß erbrachten Leistungen erforderlichen Unterlagen sind der Rech- nufng beizufügen.
ö
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Schlussrechnung besonders kenntlich zu
machen und auf Verlangen des Auftraggebers getrennt abzurechnen.
r
e
11.7.2 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 2 Monaten nach vertragsgemäßer Erbringung der letzten V Leistung eingereicht werden. Reicht der Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung nicht ein, obwohl ihm der Auftraggeber
nach Ablauf dieser Frist dafür eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, so kann der Auftraggeber
die Schlussrechnung selbst auf Kosten des Auftragnehmers aufstellen. Die Ersatzschlussrechnung
begründet dann ebenfalls die Fälligkeit der Vergütungsforderung des Auftragnehmers.
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[Seite 23]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
n
11.8 Sonstige/Weitere Vergütungsvereinbarungen 11.8.1 Vergütung nach Teilbaumaßnahmen
o
Die Vergütung erfolgt wie folgt: i
s
Die Leistungen der Projektstufen 1 und 2 werden für beide Teilbaumaßnahmen (TBM 1 und TBM
r
- gemeinsam betrachtet. Die Honorarermittlung erfolgt auf Basis der zusammengefassten anre-
e
chenbaren Kosten.
v
Ab Projektstufe 3 erfolgt die Honorarermittlung getrennt je Teilbaumaßnahme (TBM1 und TBM 2),
s
wobei die jeweils spezifischen anrechenbaren Kosten zugrunde gelegt werden.
g
n
§ 12
u
Nebenkosten
h
12.1 Erstattung von Nebenkosten
c
Die Nebenkosten werden nicht erstattet. Die Nebenkosten werdein insgesamt pauschal mit v.H. des nach Prüfung festgestellten
l
Nettohonorars erstattet.
t
Darin enthaltenn sind die Kosten für:
- Post- und Fernmeldegebühren sowie Vervielfältigungen der Unterlagen für den eigenen
e
Bedarf
- Vervielfältigungen der Unterlagen nach § 5.7
f
f- Reisen des Auftragnehmers und /oder seiner Mitarbeiter ö- Trennungsentschädigungen (§ 14 (2) Nr. 5 HOAI) Die Nebenkosten werden insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von Euro netto
r
erstattet.
e
Mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Kosten, die auf Einzelnachweis zusätzlich erstat- V tet werden, pauschal mit v. H. vom Nettohonorar erstattet Gemäß Anlage zu § 11: Zusammenstellung der Einzelpreise / Honorarangebot.
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[Seite 24]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
12.2 Reisekosten Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bundesreisekostengesetz in der zum
n
Zeitpunkt des Reisebeginns jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Reisen zu Lasten des Auftrag- gebers müssen vorher mit diesem abgestimmt werden. o
i
Die Erstattung der Reisekosten ist unter Beifügung der Originalbelege innerhalb einer Ausschluss-
s
frist von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich geltend zu machen.
r
e
§ 13 Umsatzsteuer v Für das Honorar des Auftragnehmers gemäß § 11 dieses Vesrtrages und die Nebenkosten gemäß § 12 gilt:
g
Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit. n
u
h
§ 14 Zahlungen
c
i
14.1 Abschlagszahlungen l
t
Auf Antrag des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen vertragsge-
n
mäßen Leistungen und Nebenkosten einschließlich des darauf entfallenden bzw. dazu ausgewie- senen Uemsatzsteuerbetrages gewährt. Die Forderungsaufstellung (Abschlagsrechnung) muss prüffähig sein.
f
f
Auf Wunsch einer Vertragspartei kann ein Zahlungsplan vereinbart werden; zu den einzelnen Zah-
ö
lungsterminen hat der Auftragnehmer jeweils eine prüffähige Abschlagsrechnung vorzulegen. Er- rfolgt zum einzelnen Zahlungstermin keine Abschlagsrechnung, so ist der Auftraggeber berechtigt, enach erfolgloser, angemessener, kurzer Nachfristsetzung für die Abschlagszahlung eine Ersatzab- schlagsrechnung zu erstellen.
V
Abschlagszahlungen werden 18 Werktage nach Zugang der prüffähigen Abschlagsrechnung bzw.
der Versendung der Ersatzabschlagsrechnung fällig.
Als Sicherheit behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bank-
bürgschaft stellen.
n
o
14.2 Schlusszahlungen Wird nach Annahme der Teil- / Schlusszahlung festgestellt, dass die Vergütung abweicihend vom
s
Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist die Abrechnung
zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich danach ergebenden Be-
r
träge zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Ab-
e
satz 3 BGB) berufen.
v
Die Ausgaben des Auftraggebers unterliegen der Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof.
s
Die Rechnungsprüfung kann auch erst nach Ablauf mehrerer Jahre durchgeführt werden. Die ge-
g
setzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Überzahlung
des Auftragnehmers von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen insoweit festge-
n
stellter ungerechtfertigter Zahlungen bzw. Überzahlungen beginnt mit der Kenntnis des Auftragge- bers vom Ergebnis der Rechnungsprüfunug, es sei denn, der Auftraggeber hatte bereits zuvor von der Überzahlung Kenntnis oder seine Unkenntnis war grob fahrlässig; § 199 Absatz 4 BGB bleibt
h
unberührt. Der Auftragnehmer muss bis zum Ablauf der Verjährungsfrist damit rechnen, dass er
auf Erstattung dieser ungerechtfertigt gezahlten Beträge in Anspruch genommen wird.
c
i
l
14.3 Überzahlung
t
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er
n
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich mit eseiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 9 v.H. über dem Basiszinssatz des § 288 BGB zu zahlen.
f
f
ö § 15 Haftung und Verjährung
r
e
15.1 Rechte des Auftraggebers
V
Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängel- und Scha-
densersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Verjährungsfristen Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche des Auftraggebers beginnt erst mit der Er-
füllung der letzten nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens jedoch bei Übergabe
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[Seite 26]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
des Bauwerks / der baulichen Anlagen an die nutzende Verwaltung. Für Leistungen, die nach Über-
gabe noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit der Erfüllung der letzten Leistung.
n
o
§ 16 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
i
s
16.1 Deckungssummen r Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während deer gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem
v
Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssens mindestens betragen:
g
- für Personenschäden 3.000.000,00 Euro
- für sonstige Schäden 3.000.000n,00 Euro
u
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versi-
h
cherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
c
16.2 Nachweis Versicherungsischutz Der Auftragnehmer hat vlor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leis-
t
tungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens
n
des Versicherungsschutzes abhängig machen.
e
Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit De-
f
ckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich
f
durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die
ö
gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen.
r
e
§ 17 V Kündigung 17.1 Kündigung durch den Auftraggeber 17.1.1 Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung jederzeit den Vertrag kündi-
gen.
17.1.2 Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch das-
jenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch
n
anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Unternehmens / Büros erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 648 Satz 2, 2. Halbsatz BGB). o
i
17.1.3 Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, hat der Auf-
s
tragnehmer nur Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leis-
r
tung.
e
17.1.4 Die Kündigung des Vertrages kann auf einen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt werden.
v
Das gilt auch für innerhalb der einzelnen beauftragten Projektstufe zu erbringende Einzelleistung.
s
Nach Kündigung des Vertrages oder eines Teils davon ist der Auftraggeber berechtigt, die bisher
g
erbrachten Leistungen des Auftragnehmers für die im Vertrag genannte Baumaßnahme zu nutzen und zu ändern. n
u
Entstehen dem Auftraggeber durch die Kündigung zusätzliche Kosten oder Aufwendungen, z. B.
durch Verzögerung der Projektrealisierung oder Weiterbeauftragung an einen Dritten, gehe sie zu
h
Lasten des Auftragnehmers. Die Fristsetzung mit Kündigucngsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären.
i
17.1.5 Der Auftragnehmer kannl die Feststellung und Abnahme seiner bis zur Kündigung erbrachten Leis-
t
tung alsbald nach der Kündigung verlangen, er hat danach unverzüglich eine prüffähige Rechnung
n
über seine ausgeführten Leistungen vorzulegen.
e
17.2 Kündfigung durch den Auftragnehmer 17.2.1 Bfei stufenweiser Beauftragung kann der Auftragnehmer den Vertrag innerhalb einer Frist von ei-
ö
nem Monat kündigen, wenn der Aufraggeber die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach
Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt. Hie-
r
raus erwachsen keiner Vertragspartei Schadensersatz-, Entschädigungs- oder Vergütungsansprü-
e
che; die Ansprüche aus den bis dahin erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
V
17.2.2 Im Übrigen kann der Auftragnehmer nur kündigen, wenn der Auftraggeber
- eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt,
die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff BGB)
- eine unbestrittene fällige Zahlung nicht leistet.
17.2.3 Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären. Die
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[Seite 28]
Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
Kündigungsgründe sind in kurzer, nachvollziehbarer Weise im Kündigungsschreiben darzulegen;
enthält die Kündigung keine Kündigungsgründe, ist die Kündigung unwirksam.
n
17.2.4 Die bis zur Kündigung erbrachten vertraglichen Leistungen sind nach den vertraglich vereionbarten Vergütungsregelungen abzurechnen. Etwaige weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers blei-
i
ben unberührt.
s
r
§ 18
e
Ergänzende Vereinbarungen
v
18.1 Verpflichtungserklärung s Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme
g
der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung (Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht-
beamteter Personen nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präven-
n
tiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sach- sen (VwV Anti-Korruption)) und nach Maußgabe des Verpflichtungsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten
h
nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Be- hörde/Stelle persönlich abzugceben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistun- gen fachlich Betrauten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflich-
i
tungserklärung vor der zuständigen Behörde/Stelle abgeben.
l
t
n
18.2 Datenverarbeitung Der Aufteragnehmer wird für die Terminplanung, -kontrolle und -steuerung die Software ein- setzen.
f
f
öDie Software wird mit Abschluss des Vertrags vom Auftragnehmer benannt.
r
e18.3 Öffentlichkeitsarbeit Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge,
V
Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendi-
gung aller Leistungen unbegrenzt fort.
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers weitergeben. Anfragen der Medien hat er an den Auftraggeber
weiter zu leiten.
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
Die Weitergabe von Daten von Online-Zugängen bzw. jeglicher Kennungen und Passwörter an
Dritte sowie die Verwendung bzw. der Versuch der Verwendung außerhalb des Anwendungsbe-
n
reiches dieses Vertrages ist untersagt.
o
18.4 Urheberrecht i
s
Der Auftraggeber darf die Unterlagen (insbesondere das im Rahmen des Projektes erstellte Pro-
jekthandbuch) für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers
r
nutzen und verwerten. Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe
e
des Auftragnehmers.
v
Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung
s
des Auftraggebers. Die Planungs- und Kostendaten der Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer
g
nicht an Dritte weitergeleitet werden.
n
18.5 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand
u
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Shitz des Auftraggebers.
c
Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die Fachaufsicht führende
Stelle des Auftraggebers anrufen. Streitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten
i
einzustellen. l
t
n
Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich der Gerichtsestand für Streitigkeiten nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
f
f
ö
18.6 Arbeitsgemeinschaften Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte,
r
im Vertrag genannte Mitglied die Federführung.
e
Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen V seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegen- über dem Auftraggeber unwirksam.
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung ge-
leistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
n
o
18.7 Rechnungsstellung Die Honorarrechnungen sind dem Auftraggeber kumulativ in 2-facher Ausfertigung mit Aingabe der
s
Vertrags-Nr. vorzulegen. Die zeitnah vom Auftraggeber anerkannten Stundennachweise sind der
Rechnung beizufügen.
r
e
Die elektronische Rechnungsstellung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vor-
v
gaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer
Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für den Auftragnehmer) bekannt ge-
s
macht. Im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallende Kosten trägt der
g
Auftragnehmer. Leitweg-ID: 14-0411082SIBD1BAU01-25 n
u
18.8 Projektserver/Projektkommunikation
h
Für die Ablage und Verwaltung aller Projektunterlagen und Pläne ist verbindlich der durch den
Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Projektserver „PlanTeamSpace“ mit einer durch
c
den Auftraggeber vorgegebenen Projektablagestruktur und den zur Verfügung stehenden Funktio- nalitäten zu verwenden. i
l
t
n
18.9 Anwendbares Recht Es gilt deas Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
f
Für die Durchführung des Vertrages gilt ausschließlich die deutsche Sprache.
f
ö
r
e
V
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV MNR: 04 12801 E 2403
18.10 Teilabnahme und Teilschlussrechnung Der Auftragnehmer kann eine Teilabnahme der Leistungen der TBM 1 nach Beendigung der Pro-
n
jektstufe 5 der TBM 1 verlangen. Mit der Teilabnahme der Leistungen der TBM 1 beginnt abwei- chend von § 15.2 die Verjährungsfrist für diese Leistungen. o
i
Die Erstellung einer Teilschlussrechnung für die TBM 1 ist zulässig.
s
r
e
Bieter / Auftragnehmer: Hiermit biete(n) ich/wir die Ausführung der in diesem Vertrag einschließlich seiner Anlagen beschriebenen Planungsleistungen zu den genannten Preisen an. v An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zur Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw.
s
Absage gebunden.
g
FIRMENSTEMPEL:
n
u
h
Ort / Datum Unterschrift
c
i
l
t
Auftraggeber:
n
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens erhalten Sie hiermit den Auftrag zur Ausführung der Planungsleis- tungen.
e
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
f
Niederlassung Dresden I
f
ö
r
e
V
Dresden, den Ort / Datum Unterschrift
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Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten zum Projektsteuerungsvertrag
26.D.4.09.001.VGV
TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum
n
n
o
i
s
| Projektstufe 1 - Projektvorbereitung Grundlagenermittlung | v.H. - Satz | |
|---|---|---|
| Organisation, Information, Koordination und Dokumentation | ||
| Entwickeln, Abstimmen u. Dokumentieren der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit Projektstrukturplanung (Entwickeln und Abstimmen der Grundlagen für die Planung der Planung- 0,5 v.H.) Mitwirken bei der Festlegung der Projektziele und der Dokumentation der Projektvorgaben Vorschlagen und Abstimmen der Kommunikationsstruktur des Informations- Berichts- und Protokollwesens g Vorschlagen und Abstimmen des Entscheidungsmanagemennts Vorschlagen und Abstimmen des Änderungsmanagements u Mitwirken beim Risikomanagement Mitwirken bei der Auswahl eines Projektkommunikationssystems | 1,20 v 0,80 s 0,60 0,40 0,40 0,20 0,30 | |
| h Qualitäten und Quantitäten | ||
| c i Überprüfen der bestehenden Glrundlagen zur Bedarfsplanung auf Voll- ständigkeit und Plausibilitätt n (Mitwirken bei der Klärung der Standortfragen, bei der Beschaffung der standortrelevanten Unterlagen, bei der Grundstücksbeurteilung hinsichtlich e Nutzung in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Hinsicht - 3,10 v.H.) f Überprüfen der Ergebnisse der Grundlagenermittlung der Planungsbeteiligten | 0,90 1,10 | |
| f Kosten |
röff
Mitwirken bei der Erstellung des Kostenrahmens für Investitionskosten und e 0,60 Nutzungskosten V (Mitwirken bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln - 0,70 v.H.)
Prüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungen der Planungs- 0,20 beteiligten und sonstigen Projektbeteiligten zur Zahlung
Abstimmen und Einrichten der projektspezifischen Kostenverfolgung 0,70
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Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten zum Projektsteuerungsvertrag
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| 26.D.4.09.001.VGV TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum | ||
|---|---|---|
| Termine | ||
| Aufstellen und Abstimmen des Terminrahmens Aufstellen und Abstimmen des Steuerungsterminplanes für das Gesamtprojekt und Ableiten des Kapazitätsrahmens (Erfassen logistischer Einflussgrößen unter Berücksichtigung relevanter Standort- und Rahmenbedingungen - 1,6 v.H.) | 0,70 1,40 | |
| Verträge und Versicherungen | ||
| (Mitwirken bei der Erstellung einer Vergabe- und Vertragsstruktur für das Gesamtprojekt - 1,10 v.H.) (Vorbereiten und Abstimmen der Inhalte der Planerverträge - 0,70 v.H.) (Mitwirken bei der Auswahl der zu Beteiligenden, bei Verhandlungegn und Vorbereitungen der Beauftragungen - 1,40 v.H.) (Vorschlagen der Vertragstermine und -fristen für die Planenrverträge - 0,20 v.H.) (Mitwirken bei der Erstellung eines Versicherungskonzeptes für das Gesamtprojekt - 0,20 v.H.) | v s | |
| u Summe (maximal: 19,00 v.H.) | 9,50 |
chu
| c Projektstufe 2 - Planung i Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung | v.H. - Satz | |
|---|---|---|
| l t Organisation, Information, Koordination und Dokumentation |
entl
Fortschreiben der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit 0,50 Projektstrukturplanung
f
Analyfsieren und Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den 1,35 övorgegebenen Projektzielen Fortschreiben der Dokumentation der Projektvorgaben 0,75
r
eÜberprüfen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur -regelmäßiges 0,90 Informieren und Abstimmen mit dem Auftraggeber
V
Umsetzen des Entscheidungsmanagements 0,75
Umsetzen des Änderungsmanagements 0,50
Analysieren und Bewerten der Koordinationsleistungen des Objektplaners 0,25
Mitwirken beim Risikomanagement 0,25
Analysieren und Bewerten der ordnungsgemäßen Nutzung des 0,25 Projektkommunikationssystems durch die Projektbeteiligten
(Mitwirken bei der Herbeiführung der behördlichen Genehmigung - 0,50 v.H.)
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Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten zum Projektsteuerungsvertrag
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| 26.D.4.09.001.VGV TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum | ||
|---|---|---|
| Qualitäten und Quantitäten | ||
| Laufendes Analysieren und Bewerten der Leistungen der Planungsbeteiligten (Steuern der Planung der Bemusterung - 0,50 v.H.) Überprüfen der Ergebnisdokumentation der Planungsbeteiligten zu den einzelnen Leistungsphasen der Planung | 2,00 1,50 | |
| Kosten | ||
| Überprüfen der Kostenschätzungen und -berechnung der Objekt- und Fachplaner sowie Veranlassen erforderlicher Anpassungsmaßnahmen Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele g Planen von Mittelbedarf und Mittelabfluss n Prüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungen der Planungs- beteiligten und sonstigen Projektbeteiligten zur Zahlung Fortschreiben der projektspezifischen Kostenverfolgung | v s3,00 1,25 0,85 0,50 0,40 | |
| u Termine |
chu
Fortschreiben des Terminrahmens 0,50
i
Überprüfen des Terminplanes der Planungsbeteiligten für den Planungs- und l 0,75 Bauablauf, insbesondere auf Einhaltung des Terminrahmens
t
Fortschreiben des Snteuerungsterminplanes unter Berücksichtigung des 0,75 Terminplanes der Planungsbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf Terminsteueerung der Planung einschl. Analyse und Bewertung der 0,50 Terminfortschreibung der Planungsbeteiligten
f
(Mitwirken bei der Aktualisierung der logistischen Einflüsse - 0,25 v.H.)
f
ö
(Aufstellen und Abstimmen des Terminrahmens zur Integration des strategischen Facility Managements - 0,25 v.H.)
r
e
V
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Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten zum Projektsteuerungsvertrag
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i
s
| 26.D.4.09.001.VGV TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum | ||
|---|---|---|
| Verträge und Versicherungen | ||
| (Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten - 1,50 v.H.) (Mitwirken bei der Umsetzung des Versicherungskonzeptes für alle Projektbeteiligten - 0,50 v.H.) | ||
| Summe (maximal: 21,00 v.H.) | 17,50 |
rsio
e
s
| Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe | v.H. - Satz | |
|---|---|---|
| Organisation, Information, Koordination und Dokumentation | v | |
| g Fortschreiben der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit Projektstrukturplanung n Analysieren und Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen u Fortschreiben der Dokumentation der Projektvorgaben h Überprüfen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur - regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem Acuftraggeber Umsetzen des Entscheidungsmanagement i l Umsetzen des Änderungsmtanagements n Analysieren und Bewerten der Koordinationsleistungen des Objektplaners e Mitwirken beim Risikomanagement Analysieren und Bewerten der ordnungsgemäßen Nutzung des Projektkommunikationssystems durch die Projektbeteiligten | s 0,25 0,55 0,50 0,40 0,55 0,50 0,25 0,25 0,25 | |
| f f Qualitäten und Quantitäten |
röLaufefndefs Analysieren und Bewerten der Planungsergebnisse auf 2,40 eKonformität mit den vorgegebenen Projektzielen Überprüfen der von den Planungsbeteiligten erstellten 1,40 V Angebotsauswertungen und Vergabevorschläge Überprüfen der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von 1,40 Nebenangeboten auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen
(Mitwirken bei den erforderlichen Bemusterungen - 0,60 v.H.)
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Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten zum Projektsteuerungsvertrag
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| 26.D.4.09.001.VGV TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum | ||
|---|---|---|
| Kosten | ||
| Überprüfen der von den Planern ermittelten Soll-Werte für die Vergabe auf Basis der aktuellen Kostenberechnung Überprüfen der von den Planungsbeteiligten auf der Grundlage bepreister Leistungsverzeichnisse erstellten Kostenermittlungen Überprüfen der Angebotsauswertungen im Hinblick auf die Angemessenheit der Preise Vorgeben der Deckungsbestätigungen für Aufträge Kostensteuerung unter Berücksichtigung der Angebotsprüfungen und Kostenvergleiche der Planungsbeteiligten Prüfen und Freigabevorschläge der Rechnungen der Planungsbeteiligten und g sonstigen Projektbeteiligten zur Zahlung n Planen von Mittelbedarf und Mittelabfluss Fortschreiben der projektspezifischen Kostenverfolgung | 0,60 0,60 0,50 0,25 v 1,40 s 0,50 0,50 0,25 | |
| u Termine |
hun
Fortschreiben des Terminrahmens c 0,25 Überprüfen der Vergabeterminplaniung der Planungsbeteiligten 1,00
l
Fortschreiben des Steuerungsterminplanes unter Berücksichtigung des t 0,75 Terminplanes der Planungsbeteiligten für den Planungs- und Bauablauf
n
Überprüfen der vorliegenden Angebote im Hinblick auf vorgegebene 0,50 Terminziele
e
Terminsteuerung mit Soll-Ist-Vergleichen betreffend der Ausführungsplanung 0,75 sowie Vorbereitung und Durchführung der Vergabe
f
(Mitwfirken bei der Aktualisierung und Prüfung der Entwicklung der ölogistischen Einflussgrößen - 0,25 v.H.)
r
e
V
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Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten zum Projektsteuerungsvertrag
n
o
i
s
| 26.D.4.09.001.VGV TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum | ||
|---|---|---|
| Verträge und Versicherungen | ||
| (Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten - 1,15 v. H.) (Mitwirken bei der Strukturierung des Vergabeverfahrens - 1,15 v.H.) (Überprüfen der Vertragsunterlagen für die Vergabeeinheiten auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie Bestätigen der Versandfertigkeit -1,40 v.H.) (Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zur Unterschriftsreife - 0,60 v.H.) (Mitwirken bei der Vorgabe der Vertragstermine und -fristen für Besondere Vertragsbedingungen der Ausführungs- und Liefer- leistungen - 0,30 v.H.) | v | |
| Summe (maximal: 22,00 v.H.) | s 16,55 |
ngs
| n Projektstufe 4 - Ausführung Objekt-/Bauüberwachung | v.H.-Satz | |
|---|---|---|
| u Organisation, Information, Koordination und Dokumentation |
chu
Fortschreiben der projektspezifischen Organisationsvorgaben mit 0,50 Projektstrukturplanung
i
Analysieren und Bewerten der Pllanungsprozesse auf Konformität mit den 1,85 vorgegebenen Projektzielent
n
Fortschreiben der Dokumentation der Projektvorgaben 0,50
e
Überprüfen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur - regelmäßiges 0,75 Informieren und Abstimmen mit dem Auftraggeber
f
Umsetzen des Entscheidungsmanagements 0,60
f
öUmsetzen des Änderungsmanagements 0,60 rAnalysieren und Bewerten der Koordinationsleistungen der 1,00 Objektüberwachung
e
Mitwirken beim Risikomanagements 0,35
V
Analysieren und Bewerten der ordnungsgemäßen Nutzung des 0,35 Projektkommunikationssystems durch die Projektbeteiligten
(Unterstützen des Auftraggebers bei der Einleitung von selbständigen Beweisverfahren - 1,00 v.H.)
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Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten zum Projektsteuerungsvertrag
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s
| 26.D.4.09.001.VGV TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum | ||
|---|---|---|
| Qualitäten und Quantitäten | ||
| Analysieren und Bewerten der Leistungen der Objektüberwachung sowie Vorschlagen und Abstimmen von Anpassungsmaßnahmen der Gefährdung der Projektziele Anlassbezogenes örtliches Überprüfen der Leistungen der Objektüberwachung | 4,00 0,70 | |
| Kosten | ||
| Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele Prüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungen der Planungsbeteiligten und sonstigen Projektbeteiligten zur Zahlung Überprüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der g Objektüberwachung zur Zahlung an ausführende Unternehmen Vorgeben von Deckungsbestätigungen für Nachträge n Fortschreiben der Planung zu Mittelbedarf und Mittelabfluss Fortschreiben der projektspezifischen Kostenverfolgung | 2,00 v 1,50 s 1,00 0,50 0,75 0,55 | |
| u Termine | ||
| h c Fortschreiben des Terminrahmens i Überprüfen des Terminplanes dler Planungsbeteiligten, insbesondere auf Einhaltung des Terminrahmtens Fortschreiben der Snteuerungsterminpläne unter Berücksichtigung des Terminplanes der Planungsbeteiligten Terminsteuerung der Ausführung unter Berücksichtigung der Objekt- überwachungsleistungen | 0,50 1,75 1,80 2,25 | |
| e Verträge und Versicherungen | ||
| e V | f f ö (Mitwirken bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten - 1,20 v.H.) r (Unterstützung des Auftraggebers bei der Abwendung von Forderungen Dritter (Nachbarn, Bürgerinitiativen etc.- 0,90 v.H.) Überprüfen der Nachtragsprüfungen durch Objektüberwachung und Mitwirken bei der Beauftragung Mitwirken bei der Abnahmevorbereitung sowie der Durchführung der Abnahme und Inbetriebnahmen | 1,40 1,70 |
| Summe (maximal: 30,00 v. H.) | 26,90 |
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Anlage zu § 6 Spezifische Leistungspflichten zum Projektsteuerungsvertrag
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TBM 1 Ballett Zentrum mit Interimsnutzung TBM 2 Umbau zum Ballett Zentrum
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| Projektstufe 5 - Übergabe und Inbetriebnahme Objektbetreuung und Dokumentation | v.H.-Satz | |
|---|---|---|
| Organisation, Information, Koordination und Dokumentation | ||
| Mitwirken bei der organisatorischen und administrativen Konzeption und bei der Durchführung der Übergabe/Übernahme bzw. Inbetriebnahme/ Nutzung Veranlassen der systematischen Zusammenstellung und Archivierung der Projektdokumentation Überprüfen der Zusammenstellung von Dokumentationsunterlagen durch die Planungsbeteiligten g Überprüfen und Umsetzen der Kommunikationsstruktur - regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem Auftraggeber n Abschließen des Entscheidungs-/Änderungs- und Risikomanagements Organisation des Abschlusses des Projektkommunikationssystems | 0,50 v 0,35 s 0,15 0,30 0,30 0,40 | |
| u Qualitäten und Quantitäten | ||
| h Analysieren und Bewerten der Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | 0,50 | |
| c Kosten | ||
| i l t Überprüfen und Übernahme der Kostenfeststellung des Auftraggebers in die n Gebäudedatenblätter gem. K 6, Punkt 2.1 RLBau/RBBau Prüfen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungen der Planungs- e beteiligten und sonstigen Projektbeteiligten zur Zahlung Überprüffen und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der Objektüberwachung zur Zahlung an ausführende Unternehmen f ö Überprüfen der Leistungen der Planungsbeteiligten bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Abschließen der projektspezifischen Kostenverfolgung | 0,50 1,00 0,50 0,50 0,50 | |
| r Termine | ||
| e | Steuern der Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe | 2,00 |
| V | Verträge und Versicherungen | |
| (Mitwirken bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme der Planungsleistungen - 0,50 v.H.) | ||
| Summe (maximal: 8,00 v.H.) | 7,50 |
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Orientierungstafel AHO März 2020
o
i
Vertragsnummer: 26 D4 09 001.VGV s
| Anrechenbare Kosten in Euro | Honorarzone I | Honorarzone II | Honorarzone III | i s Honorarzone IV | Honorarzone V | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Honorarsatz in Euro | Honorarsatz in Euro | Honorarsatz in Euro | r Honorarsatz in Euro | Honorarsatz in Euro | ||||||
| von | bis | von | bis | von | bis | von | bis | von | bis | |
| 19.872 35.686 49.969 63.258 75.807 87.766 99.235 110.285 120.968 131.326 | 24.380 43.666 61.028 77.141 92.325 106.770 120.600 133.901 146.743 159.176 | 24.380 43.666 61.028 77.141 92.325 106.770 120.600 133.901 146.743 159.176 | 31.073 55.636 77.741 98.251 117.575 135.952 153.544 170.460 186.790 202.597 | 31.073 55.636 77.741 98.251 117.575 135.952 153.544 170.460 186.790 202.597 | 37.358 66.790 93.231 117.729 g140.781 162.683 183.629 203.753 223.163 241.934 | e v 37.358 66.790 s 93.231 117.729 140.781 162.683 183.629 203.753 223.163 241.934 | 41.933 74.997 104.713 132.255 158.181 182.819 206.385 229 034 250.881 272.016 | 41.933 74.997 104.713 132.255 158.181 182.819 206.385 229 034 250.881 272.016 | 48.490 86.695 121.019 152.822 182.750 211.184 238.376 264.505 289.704 314.076 |
ung
5.500.000 141.391 171.239 171.239 217.933 217.933 260.134 260.134 292.510 292.510 337.706 6.000.000 151.188 182.970 182.970 232.841 h232.841 277.813 277.813 312.422 312.422 360.660 6.500.000 160.742 194.392 194.392 247.358 247.358 295.015 295.015 331.800 331.800 382.996 7.000.000 170.070 205.532 205.532 261.513 261.513 311.776 311.776 350.684 350.684 404.759
c
7.500.000 179.189 216.410 216.410 275.332 275.332 328.129 328.129 369.113 369.113 425.993 8.000.000 188.113 227.041 227.041 288.838 288.838 344.101 344.101 387.113 387.113 446.732 8.500.000 196.854 237.444 237.444 3i02.050 302.050 359.714 359.714 404.714 404.714 467.006 9.000.000 205.422 247.630 247.630 l314.986 314.986 374.992 374.992 421.938 421.938 486.845 9.500.000 213.828 257.611 257.611 t327.661 327.661 389.952 389.952 438.807 438.807 506.271 10.000.000 222.079 267.399 267.399 340.088 340.088 404.611 404.611 455.338 455.338 525.306
n
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f
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ö
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Vertragsnummer: 26 D4 09 001.VGV s
| Anrechenbare Kosten in Euro | Honorarzone I | Honorarzone II | Honorarzone III | i s Honorarzone IV | Honorarzone V | |||||
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| n | ||||||||||
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ntlic
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Vertragsnummer: 26 D4 09 001.VGV s
| Anrechenbare Kosten in Euro | Honorarzone I | Honorarzone II | Honorarzone III | i s Honorarzone IV | Honorarzone V | |||||
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ung
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n
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Vertragsnummer: 26 D4 09 001.VGV s
| Anrechenbare Kosten in Euro | Honorarzone I | Honorarzone II | Honorarzone III | i s Honorarzone IV | Honorarzone V | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Honorarsatz in Euro | Honorarsatz in Euro | Honorarsatz in Euro | r Honorarsatz in Euro | Honorarsatz in Euro | ||||||
| von | bis | von | bis | von | bis | von | bis | von | bis | |
| e v 45.500.000 606.940 709.918 709.918 899.891 899.891 1.052.702 1.052.702 1.189.674 1.189.674 1.367.260 46.000.000 610.667 714.023 714.023 905.058 905.058 1.058.522 1.058.522 1.196.315 1.196.315 1.374.825 s 46.500.000 614.362 718.089 718.089 910.174 910.174 1.064.280 1.064.280 1.202.885 1.202.885 1.382.311 47.000.000 618.026 722.116 722.116 915.240 915.240 1.069.976 1.069.976 1.209.387 1.209.387 1.389.715 47.500.000 621.658 726.102 726.102 920.255 920.255 g1.075.611 1.075.611 1.215.821 1.215.821 1.397.041 48.000.000 625.260 730.051 730.051 925.220 925.220 1.081.186 1.081.186 1.222.188 1.222.188 1.404.290 48.500.000 628.832 733.962 733.962 930.137 930.137 1.086.701 1.086.701 1.228.488 1.228.488 1.411.460 n 49.000.000 632.372 737.834 737.834 935.006 935.006 1.092.157 1.092.157 1.234.723 1.234.723 1.418.555 49.500.000 635.884 741.668 741.668 939.827 939.827 1.097.556 1.097.556 1.240.891 1.240.891 1.425.573 50.000.000 639.365 745.467 745.467 944.600 u944.600 1.102.895 1.102.895 1.246.995 1.246.995 1.432.516 51.000.000 644.937 751.962 751.962 952.831 952.831 1.113.839 1.113.839 1.259.369 1.259.369 1.446.731 75.000.000 896.467 1.045.234 1.045.234 1.324.443 h1.324.443 1.549.407 1.549.407 1.751.847 1.751.847 2.012.476 100.000.000 1.143.603 1.333.380 1.333.380 1.689.560 1.689.560 1.977.765 1.977.765 2.236.172 2.236.172 2.568.856 125.000.000 1.379.387 1.608.294 1.608.294 2.037.911 2.037.911 2.386.776 2.386.776 2.698.622 2.698.622 3.100.107 c 150.000.000 1.606.129 1.872.663 1.872.663 2.372.898 2.372.898 2.780.368 2.780.368 3.143.639 3.143.639 3.611.332 175.000.000 1.825.348 2.129.470 2.129.470 2.696.774 2.696.774 3.161.138 3.161.138 3.574.161 3.574.161 4.105.904 200.000.000 2.038.128 2.376.352 2.376.352 3.i011.138 3.011.138 3.530.934 3.530.934 3.992.272 3.992.272 4.586.219 225.000.000 2.245.280 2.617.880 2.617.880 l3.317.184 3.317.184 3.891.132 3.891.132 4.399.534 4.399.534 5.054.070 250.000.000 2.447.432 2.853.578 2.853.578 t3.615.842 3.615.842 4.242.806 4.242.806 4.797.154 4.797.154 5.510.847 275.000.000 2.645.083 3.084.028 3.084.028 3.907.852 3.907.852 4.586.809 4.586.809 5.186.104 5.186.104 5.957.663 n 300.000.000 2.838.646 3.309.712 3.309.712 4.193.822 4.193.822 4.923.841 4.923.841 5.567.172 5.567.172 6.395.422 325.000.000 3.028.460 3.531.026 e3.531.026 4.474.254 4.474.254 5.254.486 5.254.486 5.941.016 5.941.016 6.824.886 350.000.000 3.214.816 3.748.308 3.748.308 4.749.578 4.749.578 5.579.234 5.579.234 6.308.194 6.308.194 7.246.692 375.000.000 3.397.962 3.961.846 3.961.846 5.020.157 5.020.157 5.898.509 5.898.509 6.669.186 6.669.186 7.661.389 f 400.000.000 3.578.110 4.171.889 4.171.889 5.286.309 5.286.309 6.212.676 6.212.676 7.024.399 7.024.399 8.069.449 425.000.000 3.755.450 4.378.65f8 4.378.658 5.548.310 5.548.310 6.522.053 6.522.053 7.374.199 7.374.199 8.471.290 450.000.000 3 930.144 4.582.343 4.582.343 5.806.406 5.806.406 6.826.923 6.826.923 7.718.902 7.718.902 8.867.276 475.000.000 4.102.343 4.783.118 4.783.118 6.060.813 6.060.813 7.127.538 7.127.538 8.058.795 8.058.795 9.257.735 500.000.000 4.272.178 4.981.136 4.981.136 6.311.725 6.311.725 7.424.121 7.424.121 8.394.129 8.394.129 9.642.959 | 606.940 610.667 614.362 618.026 621.658 625.260 628.832 632.372 635.884 639.365 | 709.918 714.023 718.089 722.116 726.102 730.051 733.962 737.834 741.668 745.467 | 709.918 714.023 718.089 722.116 726.102 730.051 733.962 737.834 741.668 745.467 | 899.891 905.058 910.174 915.240 920.255 925.220 930.137 935.006 939.827 944.600 | 899.891 905.058 910.174 915.240 920.255 925.220 930.137 935.006 939.827 944.600 | 1.052.702 1.058.522 1.064.280 1.069.976 g1.075.611 1.081.186 1.086.701 1.092.157 1.097.556 1.102.895 | e v 1.052.702 1.058.522 s 1.064.280 1.069.976 1.075.611 1.081.186 1.086.701 1.092.157 1.097.556 1.102.895 | 1.189.674 1.196.315 1.202.885 1.209.387 1.215.821 1.222.188 1.228.488 1.234.723 1.240.891 1.246.995 | 1.189.674 1.196.315 1.202.885 1.209.387 1.215.821 1.222.188 1.228.488 1.234.723 1.240.891 1.246.995 | 1.367.260 1.374.825 1.382.311 1.389.715 1.397.041 1.404.290 1.411.460 1.418.555 1.425.573 1.432.516 |
| 2.838.646 3.028.460 3.214.816 3.397.962 3.578.110 3.755.450 3 930.144 4.102.343 4.272.178 | 3.309.712 3.531.026 3.748.308 3.961.846 4.171.889 4.378.658 4.582.343 4.783.118 4.981.136 | 3.309.712 e3.531.026 3.748.308 3.961.846 f 4.171.889 f4.378.658 4.582.343 4.783.118 4.981.136 | t n 4.193.822 4.474.254 4.749.578 5.020.157 5.286.309 5.548.310 5.806.406 6.060.813 6.311.725 | 4.193.822 4.474.254 4.749.578 5.020.157 5.286.309 5.548.310 5.806.406 6.060.813 6.311.725 | 4.923.841 5.254.486 5.579.234 5.898.509 6.212.676 6.522.053 6.826.923 7.127.538 7.424.121 | 4.923.841 5.254.486 5.579.234 5.898.509 6.212.676 6.522.053 6.826.923 7.127.538 7.424.121 | 5.567.172 5.941.016 6.308.194 6.669.186 7.024.399 7.374.199 7.718.902 8.058.795 8.394.129 | 5.567.172 5.941.016 6.308.194 6.669.186 7.024.399 7.374.199 7.718.902 8.058.795 8.394.129 | 6.395.422 6.824.886 7.246.692 7.661.389 8.069.449 8.471.290 8.867.276 9.257.735 9.642.959 |
röff
e
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Anlage zu § 11
Vertrag-Nr.: 26 D4 09 001.VGV Sächsische Staatsoper Dresden –
- BA Neubau Ballett Zentrum mit Interimsnutzung (enthält Neubau, Interimsnutzung und Rückbau/Umbau zum n Ballett Zentrum) Bezeichnung der Baumaßnahme: TBM 1 und TBM 2 für die Projektstufen 1 und 2
o
Honorarermittlung Berechnungsgrundlagen: Kostenrahmen i
s
Ermittlung anrechenbare Kosten
1
2
3
4
5
6
7
8
| Kostengruppe | anr. Kosten brutto | anr. Kosten netto |
|---|---|---|
| KG 200 (abzüglich KG 220,240) | 6.665.395,00 € | s 5.601.172,27 € |
| KG 300 | 13.238.215,00 € | 11.124.550,42 € |
| KG 400 | 7.128.270,00 € | r 5.990.142,86 € |
| KG 500 | 1.943.399,00 € | 1.633.108,40 € |
| KG 600 | 94.066,00 € | e 79.047,06 € |
| (KG 700) | 0,00 € | 0,00 € |
| Summe | 29.069.345,00 € | v 24.428.021,01 € |
sve
Ermittlung Grundhonorar g
9
10
11
12
13
14
| Honorarzone: | IV | s | |
|---|---|---|---|
| Tabellenwerte | Anrechenbare Kosten - netto | g | Honorar |
| Tabellenwert unterhalb der IST-Summe | 2 4.000.000,00 € | 428.021,01 | 7 30.811,00 € |
| Tabellenwert IST-Summe | 2 4.428.021,01 € | 9.449,00 | 7 38.899,74 € |
| Tabellenwert oberhalb der IST-Summe | n 2 4.500.000,00 € | 500.000,00 | 7 40.260,00 € |
| Grundhonorar Gesamt | 0,018898000000000 | 7 38.899,74 € |
hun
Honorarberechnung
15
16
17
18
19
20
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22
23
24
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26
27
28
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30
31
32
33
34
| Grundleistungen | h v. H. - Satz | max. v.H.-Satz Anlage zu § 6 | Honorar |
|---|---|---|---|
| Projektstufe 1 | 9,50 | 9,50 | 7 0.195,48 € |
| Projektstufe 2 | c 17,50 | 17,50 | 1 29.307,45 € |
| Projektstufe 3 | 0,00 | 16,55 | - € |
| i Projektstufe 4 | 0,00 | 26,90 | - € |
| l Projektstufe 5 | 0,00 | 8,00 | - € |
| t Zwischensumme NETTO | 27,00 | 1 99.502,93 € | |
| n Besondere Leistungen | Wert | Ansatz (Pauschale in € / v.H.- Satz / Stunden) | Honorar |
| v.H. | 0 | ||
| e | |||
| f | |||
| f Zwischensumme NETTO-Besondere Leistungen | - € | ||
| ö Gesamthonorar NETTO 1 99.502,93 € | |||
| Nebenkosten | v.H. | 0,00 € | |
| r Gesamthonorar NETTO (inkl. NK) | 199.502,93 € | ||
| Mehrwertsteuer | 19,00 | v.H. | 37.905,56 |
| e Gesamthonorar BRUTTO | 237.408,49 € | ||
| Nachlass auf Gesamthonorar (brutto) | v.H. | 0,00 | |
| Gesamthonorar BRUTTO einschl. Nachlass | 237.408,49 € |
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Vertrag-Nr.: 26 D4 09 001.VGV Sächsische Staatsoper Dresden –
- BA Neubau Ballett Zentrum mit Interimsnutzung (enthält Neubau, Interimsnutzung und Rückbau/Umbau zum n Ballett Zentrum) Bezeichnung der Baumaßnahme: TBM 1 für die Projektstufen 3 bis 5
o
Honorarermittlung Berechnungsgrundlagen: Kostenrahmen i
s
Ermittlung anrechenbare Kosten
1
2
3
4
5
6
7
8
| Kostengruppe | anr. Kosten brutto | anr. Kosten netto |
|---|---|---|
| KG 200 (abzüglich KG 220,240) | 6.665.395,00 € | s 5.601.172,27 € |
| KG 300 | 11.138.215,00 € | 9.359.844,54 € |
| KG 400 | 3.978.270,00 € | r 3.343.084,03 € |
| KG 500 | 1.943.399,00 € | 1.633.108,40 € |
| KG 600 | 94.066,00 € | e 79.047,06 € |
| (KG 700) | 0,00 € | 0,00 € |
| Summe | 23.819.345,00 € | v 20.016.256,30 € |
sve
Ermittlung Grundhonorar g
9
10
11
12
13
14
| Honorarzone: | IV | s | |
|---|---|---|---|
| Tabellenwerte | Anrechenbare Kosten - netto | g | Honorar |
| Tabellenwert unterhalb der IST-Summe | 2 0.000.000,00 € | 16.256,30 | 6 50.705,00 € |
| Tabellenwert IST-Summe | 2 0.016.256,30 € | 10.480,00 | 6 51.045,73 € |
| Tabellenwert oberhalb der IST-Summe | n 2 0.500.000,00 € | 500.000,00 | 6 61.185,00 € |
| Grundhonorar Gesamt | 0,020960000000000 | 6 51.045,73 € |
hun
Honorarberechnung
15
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| Grundleistungen | h v. H. - Satz | max. v.H.-Satz Anlage zu § 6 | Honorar |
|---|---|---|---|
| Projektstufe 1 | 0,00 | 9,50 | - € |
| Projektstufe 2 | c 0,00 | 17,50 | - € |
| Projektstufe 3 | 16,55 | 16,55 | 1 07.748,07 € |
| i Projektstufe 4 | 26,90 | 26,90 | 1 75.131,30 € |
| l Projektstufe 5 | 7,50 | 8,00 | 4 8.828,43 € |
| t Zwischensumme NETTO | 50,95 | 3 31.707,80 € | |
| n Besondere Leistungen | Wert | Ansatz (Pauschale in € / v.H.- Satz / Stunden) | Honorar |
| v.H. | 0 | ||
| e | |||
| f | |||
| f Zwischensumme NETTO-Besondere Leistungen | - € | ||
| ö Gesamthonorar NETTO 3 31.707,80 € | |||
| Nebenkosten | v.H. | 0,00 € | |
| r Gesamthonorar NETTO (inkl. NK) | 331.707,80 € | ||
| Mehrwertsteuer | 19,00 | v.H. | 63.024,48 |
| e Gesamthonorar BRUTTO | 394.732,28 € | ||
| Nachlass auf Gesamthonorar (brutto) | v.H. | 0,00 | |
| Gesamthonorar BRUTTO einschl. Nachlass | 394.732,28 € |
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Vertrag-Nr.: 26 D4 09 001.VGV Sächsische Staatsoper Dresden –
- BA Neubau Ballett Zentrum mit Interimsnutzung (enthält Neubau, Interimsnutzung und Rückbau/Umbau zum n Ballett Zentrum) Bezeichnung der Baumaßnahme: TBM 2 für die Projektstufen 3 bis 5
o
Honorarermittlung Berechnungsgrundlagen: Kostenrahmen i
s
Ermittlung anrechenbare Kosten
1
2
3
4
5
6
7
8
| Kostengruppe | anr. Kosten brutto | anr. Kosten netto |
|---|---|---|
| KG 200 (abzüglich KG 220,240) | 0,00 € | s 0,00 € |
| KG 300 | 2.100.000,00 € | 1.764.705,88 € |
| KG 400 | 3.150.000,00 € | r 2.647.058,82 € |
| KG 500 | 0,00 € | 0,00 € |
| KG 600 | 0,00 € | e 0,00 € |
| (KG 700) | 0,00 € | 0,00 € |
| Summe | 5.250.000,00 € | v 4.411.764,71 € |
sve
Ermittlung Grundhonorar g
9
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| Honorarzone: | IV | s | |
|---|---|---|---|
| Tabellenwerte | Anrechenbare Kosten - netto | g | Honorar |
| Tabellenwert unterhalb der IST-Summe | 4 .000.000,00 € | 411.764,71 | 2 03.753,00 € |
| Tabellenwert IST-Summe | 4 .411.764,71 € | 19.410,00 | 2 19.737,71 € |
| Tabellenwert oberhalb der IST-Summe | n 4 .500.000,00 € | 500.000,00 | 2 23.163,00 € |
| Grundhonorar Gesamt | 0,038820000000000 | 2 19.737,71 € |
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Honorarberechnung
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| Grundleistungen | h v. H. - Satz | max. v.H.-Satz Anlage zu § 6 | Honorar |
|---|---|---|---|
| Projektstufe 1 | 0,00 | 9,50 | - € |
| Projektstufe 2 | c 0,00 | 17,50 | - € |
| Projektstufe 3 | 16,55 | 16,55 | 3 6.366,59 € |
| i Projektstufe 4 | 26,90 | 26,90 | 5 9.109,44 € |
| l Projektstufe 5 | 7,50 | 8,00 | 1 6.480,33 € |
| t Zwischensumme NETTO | 50,95 | 1 11.956,36 € | |
| n Besondere Leistungen | Wert | Ansatz (Pauschale in € / v.H.- Satz / Stunden) | Honorar |
| v.H. | 0 | ||
| e | |||
| f | |||
| f Zwischensumme NETTO-Besondere Leistungen | - € | ||
| ö Gesamthonorar NETTO 1 11.956,36 € | |||
| Nebenkosten | v.H. | 0,00 € | |
| r Gesamthonorar NETTO (inkl. NK) | 111.956,36 € | ||
| Mehrwertsteuer | 19,00 | v.H. | 21.271,71 |
| e Gesamthonorar BRUTTO | 133.228,07 € | ||
| Nachlass auf Gesamthonorar (brutto) | v.H. | 0,00 | |
| Gesamthonorar BRUTTO einschl. Nachlass | 133.228,07 € |
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Vertrag Nr.: 26 D4 09 001.VGV
| Zusammenstellung der Honorare für die Baumaßnahme Sächsische Staatsoper Dresden – 1. BA Neubau Ballett Zentrum mit Interimsnutzung (enthält Neubau, Interimsnutzung und Rückbau/Umbau zum Ballett Zentrum) TBM 1 und TBM 2 | n Honorarermittlung zum Vertragsmuster o i Projektsteuerung | ||
|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Bauwerks / Baukörpers | s auf der Grundlage | ||
| Kostenrahmen zum Vertrag € | r e Kostenschätzung € | Kostenberechnung € | |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| TBM 1 und TBM 2 für die Projektstufen 1 und 2 | s 237.408,49 | v 0,00 | 0,00 |
| TBM 1 für die Projektstufen 3 bis 5 | g n 394.732,28 | 0,00 | 0,00 |
| h TBM 2 für die Projektstufen 3 bis 5 | u 133.228,07 | 0,00 | 0,00 |
| c i l t | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| n e | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| f f ö | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| r e | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| V | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtsumme | 765.368,84 | 0,00 | 0,00 |
davon beauftragt: LSt 1 (TBM 1 + TBM 2) 237.408,49 €
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MNR:
Vertrag/Auftrag:
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Anhang zur Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwal- tung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption)
Auszug aus dem Strafgesetzbuch
n
§ 133 Verwahrungsbruch (3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst beson-
o
ders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
i
s
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes r (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als
e
für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
v
s
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimgnis, namentlich ein zum persönlichen Le- bensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als n
- Amtsträger oder Europäischer Amtsträger,
- für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
u
- Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
- Mitglied eines für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes tätigen Untersu-
h
chungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates, das nicht selbst Mitglied des Ge- setzgebungsorgans ist, oder als Hilfskraft eines solchen Ausschusses oder Rates,
c
- öffentlich bestelltem Sachverständigen, der auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegen- heiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden ist, oder
i
- Person, die auf die gewlissenhafte Erfüllung ihrer Geheimhaltungspflicht bei der Durchführung wissenschaftlicher Ftorschungsvorhaben auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet wor- den ist, n anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist. Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben eüber persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfaßt worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangabfen anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekanntgfegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt.
ö
(2a) (weggefallen)
r
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes
e
Geheimnis offenbart, das ihm bei der Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit als mitwirkende Person oder als bei den in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen tätiger Datenschutzbeauftrag-
V
ter bekannt geworden ist. Ebenso wird bestraft, wer
- als in den Absätzen 1 und 2 genannte Person nicht dafür Sorge getragen hat, dass eine sons- tige mitwirkende Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, zur Geheimhaltung verpflichtet wur- de; dies gilt nicht für sonstige mitwirkende Personen, die selbst eine in den Absätzen 1 oder 2 genannte Person sind,
- als im Absatz 3 genannte mitwirkende Person sich einer weiteren mitwirkenden Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt ge- wordenes Geheimnis offenbart, bedient und nicht dafür Sorge getragen hat, dass diese zur
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Anhang zur Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwal- tung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption)
Geheimhaltung verpflichtet wurde; dies gilt nicht für sonstige mitwirkende Personen, die selbst eine in den Absätzen 1 oder 2 genannte Person sind, oder 3. nach dem Tod der nach Satz 1 oder nach den Absätzen 1 oder 2 verpflichteten Person ein
n
fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das er von dem Verstorbenen erfahren oder aus des- sen Nachlass erlangt hat.
o
(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod
i
des Betroffenen unbefugt offenbart.
s
r
§ 204 Verwertung fremder Geheimnisse
e
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu des- sen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
v
oder mit Geldstrafe bestraft.
s
(2) § 203 Absatz 5 gilt entsprechend.
g
§ 331 Vorteilsannahme
n
(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Ver- pflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich verspre-
u
chen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
h
(2) Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er
c
eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
i
l
(3) Die Tat ist nicht nach Atbsatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßtn oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entwe- der die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme geenehmigt.
f
§ 332 Befstechlichkeit (1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Ver-
ö
pflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich verspre- chen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und
r
dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs
e
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
V
(2) Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jah- ren.
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Anhang zur Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwal- tung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption)
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
n
- bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
- soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den
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Vorteil beeinflussen zu lassen.
i
s
§ 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (1) In besonders schweren Fällen wird r
- eine Tat nach
e
a) § 332 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und b) § 334 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 3,
v
mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren und 2. eine Tat nach § 332 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs. 3, mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei
s
Jahren bestraft. g (2) Ein besonders schwerer Fall im Sinne des Absatzens 1 liegt in der Regel vor, wenn
- die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht,
- der Täter fortgesetzt Vorteile annimmt, die er als Gegenleistung dafür gefordert hat, daß er ei-
u
ne Diensthandlung künftig vornehme, oder 3. der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Be-
h
gehung solcher Taten verbunden hat.
c
§ 336 Unterlassen der Diensthandlung
i
Der Vornahme einer Diensthanldlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Htandlung gleich.
n
§ 338 (weggefaellen)
f
§ 353b Vferletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
ö
- Amtsträger,
- für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
r
- Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt oder
e
- Europäischer Amtsträger, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentli-
V
che Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheits- strafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er
- auf Grund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder
- von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Verletzung der Ge- heimhaltungspflicht förmlich verpflichtet worden ist,
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Anhang zur Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwal- tung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption)
an einen anderen gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch wichtige öffentliche Inte- ressen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
n
(3) Der Versuch ist strafbar.
o
(3a) Beihilfehandlungen einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentli-
i
chung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine
s
besondere Verpflichtung besteht, beschränken.
r
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt
e
- von dem Präsidenten des Gesetzgebungsorgans a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit bei
v
einem oder für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes bekanntgeworden ist,
s
b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1; 2. von der obersten Bundesbehörde g a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit sonst bei einer oder für eine Behörde odenr bei einer anderen amtlichen Stelle des Bundes oder für eine solche Stelle bekanntgeworden ist, b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Täter von einer amtlichen Stelle des Bundes
u
verpflichtet worden ist; 3. von der Bundesregierung in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4, wenn dem Täter
h
das Geheimnis während seiner Tätigkeit bei einer Dienststelle der Europäischen Union be- kannt geworden ist;
c
- von der obersten Landesbehörde in allen übrigen Fällen der Absätze 1 und 2 Nr. 2. In den Fällen des Satzes 2 Nummer 3 wird die Tat nur verfolgt, wenn zudem ein Strafverlangen der
i
Dienststelle vorliegt. l
t
n
§ 358 Nebenfolgen Neben einer Freeiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Ffähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 2), aberkennen.
f
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§ 97b Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses (2) War dem Täter als Amtsträger oder als Soldat der Bundeswehr das Staatsgeheimnis dienstlich
r
anvertraut oder zugänglich, so wird er auch dann bestraft, wenn nicht zuvor der Amtsträger einen
e
Dienstvorgesetzten, der Soldat einen Disziplinarvorgesetzten um Abhilfe angerufen hat. Dies gilt für die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten und für Personen, die im Sinne des § 353b
V
Abs. 2 verpflichtet worden sind, sinngemäß.
§ 94 Landesverrat (1) Wer ein Staatsgeheimnis
- einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
- sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepub- lik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
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Anhang zur Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwal- tung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption)
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
n
- eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen be- sonders verpflichtet, oder
o
- durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
i
s
§ 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen r (1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimge-
e
halten wird, an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird
v
mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 mit Strafe bedroht ist.
s
(2) Der Versuch ist strafbar. g (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freihneitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. § 94 Abs. 2 Satz 2 ist anzuwenden.
u
§ 96 Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
h
(1) Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten (§ 94), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
c
(2) Wer sich ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung ge-
i
heimgehalten wird, verschafft, lum es zu offenbaren (§ 95), wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Dter Versuch ist strafbar.
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§ 97 Preisgabee von Staatsgeheimnissen (1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimge- halten wird, fan einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch fahrlässig die Gefahfr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verur- sacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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(2) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimge-
r
halten wird und das ihm kraft seines Amtes, seiner Dienststellung oder eines von einer amtlichen Stel-
e
le erteilten Auftrags zugänglich war, leichtfertig an einen Unbefugten gelangen läßt und dadurch fahr- lässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
V
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der Bundesregierung verfolgt.
§ 120 Gefangenenbefreiung (2) Ist der Täter als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gehalten, das Entweichen des Gefangenen zu verhindern, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
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Anhang zur Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen nach der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwal- tung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption)
§ 355 Verletzung des Steuergeheimnisses (1) Wer unbefugt
n
- personenbezogene Daten eines anderen, die ihm als Amtsträger a) in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen
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Verfahren in Steuersachen, b) in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder in einem Bußgeldverfahren wegen ei-
i
ner Steuerordnungswidrigkeit,
s
c) im Rahmen einer Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 oder 6 der Ab- gabenordnung oder aus anderem dienstlichen Anlass, insbesondere durch rMitteilung einer Fi- nanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder
e
einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen bekannt geworden sind, oder
v
- ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm als Amtsträger in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,
s
offenbart oder verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Per- sonenbezogene Daten eines anderen oder fremde Betriebgs- oder Geschäftsgeheimnisse sind dem Täter auch dann als Amtsträger in einem in Satz 1 Nummer 1 genannten Verfahren bekannt gewor- den, wenn sie sich aus Daten ergeben, zu denen er Znugang hatte und die er unbefugt abgerufen hat. Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen oder Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
u
beziehen, stehen personenbezogenen Daten eines anderen gleich.
h
(2) Den Amtsträgern im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich
- die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
c
- amtlich zugezogene Sachverständige und
- die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
i
l
(3) Die Tat wird nur auf Anttrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten verfolgt. Bei Taten amtlich zugezogener Sachvenrständiger ist der Leiter der Behörde, deren Verfahren betroffen ist, neben dem Verletzten antragsberechtigt.
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