Leistungsbeschreibung LOS 1 Vers. 2.0.pdf

Produktkatalog für Arbeitsplatz- und Druckerhardware

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 18:22 (Europe/Berlin)

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JUSTIZ NRW

Leistungsbeschreibung

zur Beschaffung von

Standardhardware

(Produktkatalog 2027 – 2029)

Anforderungskatalog LOS 1

Arbeitsplatzhardware (exkl. Drucker) und Lieferdienstleistungen

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

40190 Düsseldorf

vertreten durch den

Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln

  • Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW –

(Dezernat ITD3 -Verträge und Beschaffung -)

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Inhaltsverzeichnis:

1 LEISTUNGSVERZEICHNIS 3

2 RAHMENBEDINGUNGEN 3

  1. 1 KURZDARSTELLUNG 3
  2. 2 ZIELVORGABEN 4

3 WEITERGEHENDE ANFORDERUNGEN 5

  1. 1 EIGNUNG DES BIETERS 5 AfG1 Firmenprofil 5
  2. 2 ORGANISATION 7 AfG2 Projektorganisation und Zusammenwirken der Auftragnehmer 7 AfG3 Aufwandsschätzung, Planung, Erfolgskontrolle 8 AfG4 Garantieleistung und Reaktionszeiten 9 AfG5 Mitarbeiter des Auftragnehmers 10 AfG6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 10 AfG7 Qualitätssicherung 11 AfG8 Dokumentation 12
  3. 3 BESTELLUNG UND LIEFERUNG 13 AfG9 Roll-Out 13 AfG10 Warenabruf 14 AfG11 Anlieferung der Produkte 15
  4. 4 SYSTEMTECHNISCHE ANFORDERUNGEN 16 AfG12 Arbeitsplatzrechner 18 AfG13 Maus und Tastatur (Standard) 22 AfG14 LWL-Netzwerkanbindung (1000MBit) 22 AfG15 24 Zoll-LED Monitor 23 AfG16 27 Zoll-LED-Monitor 24 AfG17 Tablet mit abnehmbarer Tastatur 25 AfG18 Convertible 30 AfG19 Großes Notebook 34 AfG20 Kleines Notebook 39 AfG21 Blickschutzfolie 43 AfG22 sonstige Arbeitsplatzhardware (Produktanfragen) 44

4 PREISZUSAMMENSTELLUNG 45

  1. 1 ALLGEMEINES 45

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1 Leistungsverzeichnis

Bitte beachten Sie bei der Angebotsbearbeitung im eigenen Interesse folgende Hin- weise: Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die ausschreibende Stelle zu allen im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen beziehungsweise Gesichtspunkten ausführliche, konkrete und unmissverständliche Aussagen des Bieters erwartet. Bei einer unwahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen behält sich die ausschrei- bende Stelle vor, den Bieter von der Ausschreibung auszuschließen beziehungsweise von einem ggf. bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Vom Bieter wird eine kurze und zusammengefasste Darstellung der angebotenen Leis- tung (einschließlich einer schematischen Übersicht aller angebotenen Produkte) ge- wünscht, um den mit der Angebotsbewertung befassten Mitarbeitern das Verständnis des Lösungsvorschlags zu erleichtern.

2 Rahmenbedingungen

  1. 1 Kurzdarstellung Um die Einarbeitung in die Einzelheiten der Ausschreibung zu erleichtern, wird der Ausschreibungsgegenstand nachfolgend kurz erläutert: Die Ausschreibung erfolgt hierbei in 2 Losen und beinhaltet die Lieferung von:

LOS 1 Arbeitsplatzhardware (exkl. Drucker) LOS 2 Druckerhardware (inkl. Verbrauchsmaterialien).

Beide Lose beinhalten zusätzlich Dienstleistungen.

Die Produkte beider Lose müssen einwandfrei und ohne Beeinträchtigung unterei- nander und mit der vorhandenen IT-Ausstattung funktionieren.

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  1. 2 Zielvorgaben Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Bezugsliefervertrags vgl. hierzu Ziff. 2.11 Allgemeiner Teil.

Eine gleichmäßige Verteilung der Bedarfsmenge auf den Vertragszeitraum kann nicht garantiert werden. Je nach Stand der sonstigen für die IT-Ausstattung maßgeblichen Rahmenbedingungen müssen die Lieferung und die dazugehörige Serviceleistung für die benötigte Gesamtmenge unter Umständen auch innerhalb eines kurzen Zeitraums (z.B. innerhalb von 3 Monaten) durchgeführt werden können. In besonders eilbedürf- tigen Fällen sind Einzellieferungen innerhalb von 4 Wochen erforderlich.

Zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebots sollen die folgenden Eckdaten der letzten Jahre dienen. Dabei handelt es sich lediglich um die Anzahl der jeweiligen Ar- beitsplatzhardware –mobil- ohne Angaben zur Ausstattung, da diese entsprechend der Bestellzeiten und Anforderungen sehr verschieden waren.

Seit 2023 wurde ca. folgende Anzahl eingekauft (gerundet auf 500 bzw. 50):

Arbeitsplatzrechner:

Bestell-202320242025
jahr
Menge250015001000

(gerundet auf 500)

Standard-Monitor (22 / 24 Zoll LED)

Bestell-202320242025
jahr
Menge500060008500

(gerundet auf 500)

Monitor für Fachverfahrensanwendungen (27 / 28 Zoll LED)

Bestell-202320242025
jahr
Menge600750900

(gerundet auf 50)

Notebooks

Bestell-202320242025
jahr
Menge345085506900

(gerundet auf 50)

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Tablets

Bestell-202320242025
jahr
Menge20050

(gerundet auf 10)

Convertibles

Bestell-202320242025
jahr
Menge4071050

(gerundet auf 10)

Bitte beachten Sie bei der Angebotsbearbeitung im eigenen Interesse folgende Hin- weise: Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die ausschreibende Stelle zu allen im Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen beziehungsweise Gesichtspunkten ausführliche, konkrete und unmissverständliche Aussagen des Bieters erwartet. Bei einer unwahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen behält sich die ausschrei- bende Stelle vor, den Bieter von der Ausschreibung auszuschließen beziehungsweise von einem ggf. bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

3 Weitergehende Anforderungen

Die nachstehenden Fragen dienen der Einschätzung der Eignung des Bieters.

  1. 1 Eignung des Bieters

AfG1 Firmenprofil Angesichts der hohen Anforderungen, die die JUSTIZ NRW an den zukünftigen Auftrag- nehmer stellt, kommt der Auswahl eines leistungsstarken Unternehmens eine große Be- deutung zu. Zusätzlich können dem Angebot ergänzende Unterlagen (z. B. Firmenpros- pekt, Geschäftsberichte pp.) als Anlage beigefügt werden. Sofern Sie Partnerfirmen oder Unterauftragnehmer einbeziehen möchten, beantworten Sie die nachfolgenden Fragen bitte auch für diese.

A 1.1 Niederlassungen Mit wie vielen Niederlassungen, an welchen Orten und mit (jeweils) wie vielen Mitar- beitern ist Ihr Unternehmen in Deutschland vertreten?

Bitte geben Sie zusätzlich die Anzahl der Techniker an.

A 1.2 Unternehmensverbund Mit welchen Unternehmen ist Ihr Haus gesellschaftsrechtlich mittelbar und unmittelbar verbunden (Tochter-, Schwester- und Mutterunternehmen)?

Befinden sich unter diesen solche, die direkt oder über Partner Arbeitsplatzhardware mobil und die genannten Dienstleistungen liefern?

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A 1.3 Organisation Bitte erläutern Sie Ihre Organisation und benennen Sie einen eindeutigen und ent- scheidungsbefugten Ansprechpartner für die gesamte Vertragslaufzeit. Berücksichtigen Sie dabei, dass dieser Ansprechpartner dem Auftraggeber zu Ab- stimmungsfragen im erforderlichen Maß zur Verfügung steht.

A 1.4 Auftragsabwicklung Bitte erläutern Sie ausführlich, welche Maßnahmen (z. B. Kommunikation, Erfolgskon- trolle, Präsenz etc.) Sie in Ihrem Unternehmen bzw. ggf. mit Ihrem Partnerunterneh- men/Unterauftragnehmer verwirklicht haben, um eine qualitätsgerechte Auftragsab- wicklung gewährleisten zu können.

A 1.5 Qualifikation Vertragsabwicklung Schildern Sie ausführlich die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter. Erläutern Sie ferner die jeweils geplanten Tätigkeitsschwerpunkte im Rahmen der Vertragsabwicklung.

A 1.6 Qualifikation Service Welche Mitarbeiter stellen die Umsetzung der Services sicher? Welche Qualifikatio- nen besitzen Sie?

A 1.7 Referenzen Welche vergleichbaren Projekte wurden durch Sie abgewickelt? Es sind mindes- tens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte ausführlich darzustellen (u. a. mit Angaben zu Produktmenge, Laufzeit der Beauf- tragung, Zahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter etc.). Unter vergleich- baren Referenzprojekten sind insbesondere Projekte über den Ausschreibungs- gegenstand gemeint.

Bitte geben Sie jeweils einen Ansprechpartner auf Kundenseite an. Legen Sie bitte dar, welche der genannten Referenzprojekte (oder ggf. andere) Sie mit dem für dieses Projekt vorgesehenen Partnerunternehmen bzw. Unterauf- tragnehmer abgewickelt haben.

Geben Sie den geplanten und den tatsächlichen Fertigstellungstermin der ge- nannten Referenzprojekte an.

Welche Gründe lagen etwaigen Verzögerungen aus Ihrer Sicht zugrunde?

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  1. 2 Organisation Die IT-Ausstattung der Justizbehörden in NRW wird grundsätzlich über den „Pro- duktkatalog“ durchgeführt. Der Produktkatalog beinhaltet standardisierte Hard- und Software. Produkt- und Preisänderungen werden erst nach Prüfung durch den Auf- traggeber in den Produktkatalog übernommen. Aufgrund der hohen Ausstattung der Justiz NRW mit standardisierter Hard- und Soft- ware wird auch zukünftig ein großer Wert auf eine langfristige Verfügbarkeit der Pro- dukte gelegt. In Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sollten die Produkte gewählt werden, die entweder in ihrer Stückzahl oder ihrer Bezugsdauer fest definier- bar sind. Dabei hat der Auftragnehmer vorerst zu prüfen, ob die Produkte in das Umfeld der Justiz passen und ob eine uneingeschränkte Funktions- und Lauffähigkeit der Pro- dukte gewährleistet werden kann. Anschließend wird das Produkt ggf. durch den Auf- traggeber im Dezernat ITD 4 überprüft (validiert) und anschließend durch den Auftrag- geber freigegeben. Bei der Überprüfung durch das Dezernat ITD 4 handelt es sich um eine justizinterne Prüfung. Bis zur Abkündigung hat der Auftragnehmer zu gewährleisten, dass das definierte Pro- dukt keinen Änderungen unterworfen ist.

AfG2 Projektorganisation und Zusammenwirken der Auftragnehmer Für eine reibungslose Vertragsabwicklung ist eine effiziente Organisation erforderlich (vgl. Ziff. 3.1 „Allgemeiner Teil“) Die Funktionsprüfungsfrist wird in Ziff. 3.5 „Allgemeiner Teil“ geregelt. Hierbei können Schnittstellen zwischen den Auftragnehmern untereinander entstehen.

Bitte erläutern Sie Ihr Lösungskonzept unter Bezugnahme auf die nachfolgenden Anforde- rungen.

A 2.1 Informationsfluss Der Zeitplan des Roll-Out kann wegen der großen Menge an auszustattenden Behör- den der Justiz sehr eng werden. Verzögerungen, die sich durch Lieferengpässe beim Lieferanten ergeben, können im weiteren Verlauf erhebliche personelle und sachliche Aufwände verursachen. Entsprechende Informationen sind dem Auftraggeber unver- züglich mitzuteilen. Wie gewährleisten Sie den unmittelbaren Informationsfluss? Werden Alternativszena- rien entwickelt? Wie stellen Sie sich die Mitwirkung des Auftraggebers im Falle von Lieferproblemen vor?

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AfG3 Aufwandsschätzung, Planung, Erfolgskontrolle Eine Planung der Lieferungen seitens des Auftragnehmers ist vorgesehen. Insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Standards ist eine Grobplanung (Dreimonatsabschnitte) und eine Feinplanung in Form einer tagesgenauen Planung für die anstehenden/die lau- fenden drei Monate vorzusehen und fortzuschreiben. Dabei sind die Termine der Bestel- lungen mit den Lieferbehörden abzustimmen und ggf. Terminverschiebungen oder Liefer- schwierigkeiten zu kommunizieren. Die ausschreibende Stelle setzt eine Planungs- und Kalkulationstransparenz des Auftrag- nehmers zu jeder Zeit voraus, um eine Überwachung der Einhaltung der Termine vorneh- men zu können. Bitte erläutern Sie Ihr Lösungskonzept unter Bezugnahme auf die nachfolgenden Anforde- rungen.

A 3.1 Planungs- und Aufwandkontrolle Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, im Interesse der Termintreue dem Auftragge- ber auf Anforderung Einblick in seine personelle Planungs- und Aufwandskalkulation zu geben. Sind Sie mit dieser Regelung einverstanden?

A 3.2 Grob- und Feinplanung Um eine kontinuierliche Projektabwicklung zu gewährleisten, ist eine dreimonatliche sowie übergreifend für drei Monate eine tagesgenaue Feinplanung vorzusehen, die zeitnah anzupassen ist. Die Planung muss alle Schritte von der Produktfestlegung bis zum Roll-Out beinhalten. Die Planungen sind grundsätzlich mit dem Auftraggeber und den anderen Auftragnehmern abzustimmen. Hierbei hat die jeweilige Mittelbehörde oder die Lieferbehörde vor Ort die Entscheidungshoheit. Erarbeiten Sie unter Angabe der Termine und geschätzten Aufwände je Mitarbeiter einen exemplarischen Zeitplan eines Roll-Outs. Es ist stets notwendig, die UUID der Netzwerkschnittstellen aller in der Lieferung ent- haltenen Geräte in Dateiform (CSV ) zeitgleich mit der jeweiligen Lieferung zu senden oder als zu scannenden Barcode auf der Umverpackung der einzelnen Geräte zur Verfügung zu stellen. Bitte erläutern Sie dabei Ihr Vorgehen für eine kontinuierliche und zeitnahe Anpas- sung der Planung sowie den Abstimmungsprozess mit den anderen Dienstleistern. Erarbeiten Sie einen exemplarischen Zeitplan einer Auslieferung unter Angabe fiktiver Termine. Für den Fall, dass Sie ein Planungstool einsetzen, nennen Sie bitte Namen, Herstel- ler und Version. Ist eine kostenfreie Nutzung des Planungstools durch den Auftraggeber möglich?

A 3.3 Kontrolle der Arbeitsergebnisse Welche Mechanismen schlagen Sie vor, um die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und ggf. zeitnah entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten zu können? Berück- sichtigen Sie dabei auch ggf. Ihre Partnerfirma bzw. Ihren Unterauftragnehmer.

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AfG4 Garantieleistung und Reaktionszeiten Die Garantie für die gelieferten Produkte erstreckt sich auf die Behebung sämtlicher Män- gel, die während der Garantiezeit auftreten. Sie umfasst die Lieferung und den fachgerech- ten Einbau von Ersatzteilen. Lohn-, Fahrt- oder sonstige Nebenkosten sind durch die Ga- rantie abgedeckt. Näheres zu Garantieleistung und Reaktionszeiten ist den Ziff. 3.6 und 3.7 „Allgemeiner Teil“ zu entnehmen.

.

A 4.1 Supportkette Die Beteiligung des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich erst nach einer detaillierten Fehleranalyse des Auftraggebers. Für die vollständige Dauer der Garantiezeit muss der Auftragnehmer werktags (Mo.- Fr.) von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Problem- und Störungsmeldungen telefonisch (Hotline) und elektronisch erreichbar sein. (siehe hierzu Ziff. 3.7 „Allgemeiner Teil“) Bitte erläutern Sie, wie Sie die Erreichbarkeit sicherstellen. Welche weiteren Daten benötigen Sie für eine erfolgreiche Fehleranalyse?

A 4.2 Einhaltung der Reaktionszeiten Hinsichtlich der Störungsbeseitigung sind die im Allgemeinen Teil unter Ziff. 3.6 ge- nannten Reaktions- und Wiederherstellzeiten erforderlich. Wie gewährleisten Sie die Einhaltung der Reaktionszeiten? Bitte nehmen Sie entspre- chend zu den oben aufgeführten Störungsregelungen Stellung und erläutern Sie Ihre Aufwendungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Ersatzstellung eines gleichwer- tigen Systems.

A 4.3 Datenlöschung Sofern Geräte in Störungsfällen herausgegeben werden müssen, sind vorab Datenlö- schungen vorzunehmen. (siehe hierzu Ziff. 3.6 „Allgemeiner Teil“) Wie gewährleisten Sie die Löschung der Daten ohne die Möglichkeit einer Wiederher- stellung?

A 4.4 Service außerhalb der Garantie Sollte festgestellt werden, dass ein Servicefall nicht durch die o.g. Garantieleistung abgedeckt wird und der Einsatz des Servicetechnikers kostenpflichtig ist, ist der Auf- traggeber hiervon vorab darauf hinzuweisen. Eine Zustimmung des Auftraggebers für die Durchführung des kostenpflichtigen Servicefalls muss vorliegen.

Stellen Sie dar, wie ein solches Szenario aussehen könnte. Geben Sie bitte eine Pau- schale (ohne MwSt.) für die Durchführung eines solchen Serviceeinsatzes je Service- fall an. Hiermit ist eine Pauschale für die Durchführung des Servicefalls gemeint. Er- satzteile werden gesondert vergütet.

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AfG5 Mitarbeiter des Auftragnehmers Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sollten mit der Abwicklung komplexer Bestellungen und deren Vorbereitung, Lieferungen und Ausstattungen von „IT“ vertraut sein. Idealerweise wurden bereits Erfahrungen in IT-Projekten mit öffentlichen Auftraggebern erworben. Auf- grund des sensiblen Charakters der in den Behörden gespeicherten Daten ist sicherzustel- len, dass alle Personen, die mit diesem Projekt befasst sind, die hierbei erlangten, nicht offenkundigen Informationen weder weitergeben noch in sonstiger Weise verwerten. Sofern Sie Partnerfirmen oder Unterauftragnehmer einsetzen, gelten alle in dieser Anfor- derungsgruppe genannten Regelungen auch für diese. Bitte erläutern Sie Ihre Personaleinsatzplanung unter Bezugnahme auf die nachfolgenden Anforderungen.

A 5.1 Servicepersonal Wie gewährleisten Sie die Einhaltung des Service während der gesamten Garantie- zeit?

A 5.2 Kontinuität Der Auftraggeber legt größten Wert auf die kontinuierliche Verfügbarkeit. Ein Austausch von Mitarbeitern des Auftragnehmers während der Vertragslaufzeit wird daher vom Auf- traggeber nur akzeptiert, wenn er ihn veranlasst hat, oder es aus auch vom Auftragneh- mer nicht beeinflussbaren Gründen erforderlich wird (z. B. Kündigung, längere Krankheit).

Sind Sie mit dieser Regelung einverstanden? Wie stellen Sie sicher, dass die Perso- nalkontinuität gewahrt bleibt?

AfG6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Es ergeben sich auch Pflichten des Auftraggebers in Bezug auf • eine zeitnahe Herbeiführung relevanter Entscheidungen, • die aktive Mitwirkung bei Detailabstimmungen, • die Schaffung von technischen und räumlichen Voraussetzungen sowie • die umgehende Veranlassung von Abstimmungs- und Abnahmeaktivitäten. Bitte erläutern Sie Ihr Lösungskonzept unter Bezugnahme auf die nachfolgenden Anforde- rungen.

A 6.1 Personellen Ressourcen Welche personellen Ressourcen auf Seiten des Auftraggebers werden für die Ver- tragslaufzeit beansprucht (Qualifikation/Anzahl Mitarbeiter)? Bitte begründen Sie Ihre Anforderungen ausführlich.

A 6.2 Fristüberschreitung Sofern – aus Ihrer Sicht - eine Fristüberschreitung einer vom Auftraggeber geschulde- ten Mitwirkung eingetreten ist, haben Sie den Auftraggeber hierüber am Tage nach Ablauf der Frist schriftlich oder per E-Mail zu unterrichten. Unterbleibt diese Meldung oder erfolgt diese Meldung nicht in der angegebenen Form, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung. Sind Sie mit dieser Regelung einverstan- den?

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AfG7 Qualitätssicherung Der Zuverlässigkeit des Auftragnehmers kommt eine hohe Bedeutung zu. Bitte erläutern Sie Ihr Qualitätssicherungskonzept unter Bezugnahme auf die nachfolgen- den Anforderungen:

A 7.1 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Stellen Sie ausführlich die begleitenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. – kontrolle (z. B. Kommunikation, Erfolgskontrolle, Präsenz etc.) dar, die Sie in Ihrem Unternehmen bzw. ggf. mit Ihrem Partnerunternehmen/Unterauftragsnehmer verwirk- licht haben, um eine qualitätsgerechte Vertragsabwicklung gewährleisten zu können. Bitte geben Sie zusätzlich an wie und wann Sie Erfolgskontrollen durchführen. Soweit Sie IT-gestützte Werkzeuge zur Qualitätssicherung verwenden, dann be- schreiben Sie bitte diese und geben Sie Namen, Hersteller und Version an.

A 7.2 Testmethodik Schildern Sie die von Ihnen praktizierte Testmethodik (u.a. Zielsetzung, Ablauf, betei- ligte Personen) für die Qualitätsprüfung der von Ihnen angebotenen Produkte. Welche Qualitätsmaßstäbe setzen Sie für die von Ihnen angebotenen Produkte an? (Wie lange wurden die Produkte im Dauerbetrieb gefahren? Welche Funktionen wur- den wie oft getestet, z.B. Aufbau einer Netzwerkverbindung?) Wie erfolgt die Kon- trolle der Firmwareversion vor dem Roll-out?

A 7.3 Hilfeleistung Im Falle von Schwierigkeiten mit dem IT Umfeld (Hard- oder Software), welche durch den Auftraggeber zu verantworten sind, ist der Auftragnehmer zu einer Hilfeleistung verpflichtet. Sofern diese Hilfeleistung nicht kostenfrei angeboten wird, soll der Auf- wand durch die Angabe einer Technikerpauschale im nachfolgenden Dienstleistungs- katalog angegeben werden. In den Kosten sind alle Nebenkosten (Fahrt, Transport, etc.) enthalten. Sind Sie mit den Regelungen einverstanden. Welche Anforderungen stellen Sie an den Auftraggeber?

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AfG8 Dokumentation Die lückenlose deutschsprachige Dokumentation ist sicherzustellen. Grundsätzlich wird hierbei zwischen folgenden Dokumentationen unterschieden:

• Berichtswesen • Inventarisierungsdokumentation • Checklisten • Prüf- und Abnahmeprotokolle • Betriebssystemdokumentation

Bitte erläutern Sie Ihr Vorgehen unter Bezugnahme auf die nachfolgenden Anforderungen.

A 8.1 elektronische Dokumentation Die Dokumentationen müssen in elektronischer Form dem Auftraggeber übergeben werden. Bitte schlagen Sie eine geeignete Form der elektronischen Dokumentation vor. Bestehen Einwände gegen die Duplizierung und Verteilung der Dokumentation?

Sofern Sie spezifische Vorschläge unterbreiten, sind diese durch geeignete Muster oder Beispiele zu veranschaulichen. Beachten Sie bitte, dass für die Nutzung der elektronischen Dokumentation der Auf- traggeber über die notwendige Bearbeitungsumgebung verfügen muss, ggf. ist dies durch die kostenfreie Bereitstellung der erforderlichen Software erfüllt.

A 8.2 Dokumentationsbeauftragter Wer trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der Dokumentation bei Ihrem Unternehmen (Dokumentationsbeauftragter)?

A 8.3 Inventarisierung Für die Registrierung der angelieferten Produkte ist es für die Lieferbehörden wichtig Inventarisierungsdaten in elektronischer Form zu erhalten. Demnach sind die angelie- ferten Produkte durch den Auftragnehmer derart zu verwalten, dass diese Angaben nach Lieferung dem Auftraggeber problemlos zur Inventarisierung der Geräte genutzt werden können. Welche Inventarisierungsdaten können von Ihnen in elektronischer Form zur Verfü- gung gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass für die Nutzung der elektronischen Dokumentation der Auf- traggeber über die notwendige Bearbeitungsumgebung verfügen muss, ggf. ist dies durch die kostenfreie Bereitstellung der erforderlichen Software erfüllt.

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  1. 3 Bestellung und Lieferung

AfG9 Roll-Out Unter Roll-Out sind alle Maßnahmen, Arbeitsschritte und organisatorischen Abläufe zu ver- stehen, die für die strukturierte, planmäßige Einführung eines definierten und erprobten Sys- tems in die jeweiligen Justizbehörden erforderlich sind. Der Roll-Out teilt sich in zwei Tätigkeitsschwerpunkte auf, nämlich in den Ausstattungs-Roll- Out und der Einzelbeschaffung. Das Ausstattungs-Roll-Out ist die Ausbringung der durch den Auftragnehmer und dem Auftraggeber fest definierten Produkte (Roll-Out-Stufe). Die Einzelbeschaffung betrifft alle anderen Fälle. Bitte erläutern Sie Ihr Lösungskonzept unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforde- rungen:

A 9.1 Vorprüfung Je nach beauftragter Dienstleistung sind die Produkte nicht nur bis in die Behörde, sondern frei Verwendungsstelle bis zum Aufstellungsort zu liefern und dort aufzu- bauen. Davor muss die Behörde eingehend auf die technischen und organisatori- schen Voraussetzungen überprüft werden, wie z.B. die Überprüfung des Anfahrts- und Aufstellweges sowie die Aufstellräumlichkeiten. Bei der Feststellung von Prob- lemzonen und Mängeln sind diese durch den Auftraggeber vor der abschließenden Überprüfung zu beheben. Am Ende dieser Überprüfung steht die Feststellung der Roll-Out-Bereitschaft der Be- hörde.

Stellen Sie beispielhaft dar, wie eine solche Überprüfung durchgeführt werden kann.

A 9.2 Standards Speziell die Hardware-Standards für das Roll-Out sind durch den Auftraggeber unter Mitwirkung des Auftragnehmers festzulegen. Alle Hardwarelieferungen müssen bis zur erneuten Verabschiedung und Validierung eines Standards diesen Festlegungen genau entsprechen. Dies dient neben der Reduzierung der Hardwarevielfalt, auch der Minimierung der Betreuung und des Risikos von Funktionseinschränkungen im lau- fenden Betrieb. Skizzieren Sie, wie ein solches Verfahren durchgeführt werden kann. Wie gewährleis- ten Sie die Unveränderbarkeit der fest definierten Systemkomponenten bis zur erneu- ten Freigabe (innerhalb einer Roll-Out-Stufe)? Welche Anforderungen werden hierbei an den Auftraggeber gestellt?

A 9.3 Abweichungen vom Standard Hardware, welche von dem festgelegten Standard abweicht, muss vom Auftragneh- mer gegen die vertraglich vereinbarte Hardware getauscht werden. Stellen Sie dar, welche Testverfahren zur Sicherstellung der festgelegten Standards Sie verwenden. Beschreiben Sie wie der Austausch der „NON“-Standard Hardware erfolgt und welche Mitwirkungspflichten Sie bei der Justiz sehen.

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AfG10 Warenabruf Eine exakte Zeitplanung sowie eine enge Abstimmung mit dem Lieferanten sind unbedingt erforderlich. Der Auftragnehmer ruft alle benötigten Produkte für die auszustattenden Be- hörden ab. Er gewährleistet die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Produkte. Bitte erläutern Sie Ihr Lösungskonzept unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforde- rungen:

A 10.1 Zeitgerechter Abruf Wie gewährleisten Sie den zeitgerechten Abruf der Produkte bei den von Ihnen be- nannten Lieferanten? Erläutern Sie Ihre Zeitplanung ausführlich. Berücksichtigen Sie dabei die Pufferzeiten zwischen Produktionsbeginn und Anlieferung.

A 10.2 Bestellabwicklung Für die Bestellabwicklung nutzt der Auftraggeber ein eigenes Softwaretool (eZIB). Bei den Anwendungen handelt es sich um datenbankbasierte Intranetlösungen. Die Be- stellungen werden dem Auftragnehmer per Email mitgeteilt. (siehe hierzu Ziff. 3.3 „All- gemeiner Teil“). Welche Kriterien sind vom Auftraggeber zu berücksichtigen? Wie stellen Sie eine un- verzügliche Bearbeitung der eingehenden E-Mails sicher?

A 10.3 Kommunikation Lieferung Der Auftraggeber erwartet bei Problemen und zur Abstimmung der Lieferungen die di- rekte Kommunikation. Stellen Sie in geeigneter Weise Ihre Organisation dar. Welche Anforderungen stellen Sie an eine reibungslose Zusammenarbeit? Berücksichtigen Sie auch die Rolle des Auftraggebers. Welche Maßnahmen werden Ihrerseits ergriffen, um eine fristgerechte Lieferung nicht zu gefährden?

A 10.4 Kommunikation gelieferte Produkte Beschreiben Sie, wie allgemeine Probleme und Mängel bei den angelieferten Produk- ten kommuniziert werden sollen. Dabei kann eine Information an die anderen Lieferan- ten erforderlich sein. Welche Anforderungen stellen Sie hierbei an den Auftraggeber? Welche Anforderun- gen sollten die anderen Lieferanten erfüllen?

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AfG11 Anlieferung der Produkte Nach Herstellung einer transportgerechten Verpackung der Produkte führt der Auftragneh- mer den termingerechten Transport zur Lieferbehörde durch. Bitte erläutern Sie Ihr Lösungskonzept unter Bezugnahme auf die nachfolgenden Anforde- rungen:

A 11.1 Transport zur Lieferbehörde Wie erfolgt der Transport zur Lieferbehörde, z.B. unter Nutzung eines Transportunter- nehmens? Wie ist eine Lieferung hinter die erste verschließbare Türe gewährleistet?

A 11.2 Transport innerhalb der Lieferbehörde Wie erfolgt der Transport innerhalb der Behörde, bei beauftragter Lieferung bis zum Aufstellungsort? Welche Hilfsmittel verwenden Sie? Wie stellen Sie den Schutz vor einem unbefugten Zugriff Dritter sicher?

Bitte beschreiben Sie die Vorgehensweise.

A 11.3 Unterstützungsleistung der Lieferbehörde Welche Unterstützungsleistungen seitens der Justiz sind im Vorfeld und während der Anlieferung aus Ihrer Sicht notwendig? Bedenken Sie auch hierbei, dass es sich um frei zugängliche Gebäude handelt, in denen Publikumsverkehr herrscht.

A 11.4 Verpackung Wie und womit werden die Produkte transportgerecht verpackt? Sollte die Verpackungsrücknahme bei einer vom Auftragnehmer durchgeführten Lie- ferung (Vor-Ort-Lieferung) nicht unverzüglich erfolgen, kann die Verpackungsentsor- gung kostenpflichtig für den Auftragnehmer durch den Auftraggeber in Auftrag gege- ben werden. Geben Sie an, wie eine spätere Verpackungsrücknahme erfolgen kann, soweit dies durch den Auftraggeber gewünscht wird.

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  1. 4 Systemtechnische Anforderungen Beachten Sie bitte, dass Verweise auf Literatur oder Broschüren nur als ergänzende Information erfolgen dürfen. Diese Verweise können die geforderten Antworten oder Erklärungen nicht ersetzen.

Bei der Angabe von Nachweisen, wie z. B. TÜV/GS dient die Bezeichnung lediglich als Hinweis. Vergleichbare Nachweise sind gestattet, jedoch grundsätzlich in deut- scher Sprache beizufügen. Sollte dies nicht möglich sein, können die Nachweis er- satzweise auch in englischer Sprache beigefügt werden.

Es sind alle Hard- und Softwarekomponenten aufzuführen, die für einen Einsatz in einem Windows 11 / Windows Server 2019-Netzwerk erforderlich sind.

3.4.1 Mindestkriterien / Ausschlusskriterien Aufgrund der Anforderungen, die durch die bereits vorhandene Hard- und Soft- wareausstattung bestehen, muss das angebotene Gerät folgende Eigenschaften auf- weisen.

BetriebssystemDie Endgeräte müssen mit dem Betriebssystem Windows 11 Enterprise 64 Bit ab Version 24H2 (Tele- metrie-Level Security) installiert und betrieben werden können (Lizenzen stellt der Auftraggeber).
UEFI/BiosZur Festplattenverschlüsselung ist zwingend ein TPM- Chip ab 2.0 notwendig. Die Option Secure-Boot muss aktivierbar sein. Die Konnektivitäten (WLAN, Bluetooth, etc.) müssen de- aktivierbar sein.
RemotedesktopAlle Endgeräte müssen dem Anwender Anwendungen und Daten mittels Remotedesktop bereitstellen können (ab Citrix Workspace App 24.2.3001.9 (2402.3001) ff)
FestplatteEs ist erforderlich, dass M.2-SSD-Speicher in den End- geräten verbaut ist (NVMe)
MonitoreDie Justiz verwendet nicht nur Standardsoftware, son- dern hat für die spezifischen Aufgabenerledigungen Fachverfahrenssoftware erstellen lassen. Aufgrund des- sen sind je nach Einsatzgebiet zwingend die u. g. Bild- schirmdiagonalen erforderlich, die durch die angebote- nen Monitore nicht zu unterschreiten sind.
Peripherieanschluss (AfG 17 – 20)Mit dem Peripherieanschluss soll bei den mobilen Ar- beitsplatzgeräten zugleich auch die Ladung des Akkus erfolgen. Eine drahtlose Peripherieanbindung (Funkverbindung) ist ausgeschlossen. Der Anschluss für zwei externe LED-Bildschirme (24 und 27 Zoll, Auflösung mindestens jeweils 1920x1080 (FullHD, getrennt ansteuerbar) muss gegeben sein.
Schnittstellen (AfG 17 – 20)Die in AfG 17 bis 20 beschriebenen Geräte müssen über mindestens zwei interne USB-Anschlüsse verfü- gen, wobei bei den AfG 18, 19 und 20 (Convertible und

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Notebooks) einer der beiden im Format USB-A-An- schluss sein muss. Bei den Tablets unter AfG 17 ist es erforderlich, eine Anschlussmöglichkeit über USB-A zu- mindest durch Beifügung eines Adapters bzw. USB- Hubs zu gewährleisten. Weiterhin muss mindestens ein Monitor direkt am Gerät angeschlossen werden können. Des Weiteren muss das Gerät über einen DC-An- schluss verfügen. Dieser kann auch über USB-C reali- siert werden, sofern ein dediziertes Netzteil mitgeliefert wird.

Sofern die angebotenen Geräte von diesen Eigenschaften abweichen, muss das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

Bitte nehmen Sie zu den o.g. Mindestkriterien der Ziff. 3.4.1 Stellung.

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3.4.2 Betankungsverfahren

Die Geräte werden durch den Auftraggeber am Standort des Auftragsgebers per Sys- tem Center Configuration Manager (SCCM) Tasksequenz betankt. Somit müssen die Geräte die Möglichkeit bieten, per Preboot Execution Environment (PXE) gebootet werden zu können. Im Auslieferungszustand der Geräte sollte daher PXE als erste Bootoption eingestellt sein.

3.4.3 Arbeitsplatzhardware

AfG12 Arbeitsplatzrechner Im Bereich der Justiz NRW liegt eine standardisierte Nutzung von Hard- und Software vor, vgl. auch Ziff. 6 „Allgemeine Bestimmungen“. Der anzubietende Rechner ist in diesem Umfeld uneingeschränkt zu nutzen.

A 12.1 Leistungsklasse CPU Durch die Verwendung des PC als Arbeitsplatzrechner in der Justiz NRW und der da- mit verbundenen Leistungsfähigkeit, insbesondere durch die Verwendung der jeweili- gen Fachanwendungen, ist ein leistungsfähiger Rechner erforderlich. Aufgrund der Interaktion zwischen den einzelnen Komponenten des Rechners, wie z.B. Mainboard, Prozessor kann an dieser Stelle keine Klassifizierung einzelner Kom- ponenten vorgenommen werden. Es ist ein Prozessor einzusetzen, der höchstens zwei Generationen hinter der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuellen Prozessorgeneration des Herstellers zurück- liegt.

Der Rechner soll gem. der Software „Performancetest“ der Firma Passmark in der Version 11.1, lokal installiert auf dem Datenträger, unter Windows 11 (64 Bit) Vers. 23H2 incl. der benötigten Treiber mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

CPU = 28000

Bitte geben Sie

  • Typ und Hersteller des Prozessors und des Mainboards
  • Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für CPU an.

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Prozessors und des Mainboards auch die nachfolgenden Anforderungen.

A 12.2 Arbeitsspeicher Für die Nutzung der in der Justiz NRW verwendeten Software werden mind. 16 GB DDR4-RAM als Dual-Channel benötigt.

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

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RAM = 3500 Punkte

Bitte stellen Sie die Verwendung des Hauptspeichers gem. folgenden Punkten dar:

  • Größe des verbauten Hauptspeichers
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit
  • Maximale Aufrüstmöglichkeit des Hauptspeichers (allgemein)
  • Aufrüstmöglichkeit des Hauptspeichers, ohne Austausch der vorhandenen Module, Anzahl der Steckplätze
  • Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für RAM

A 12.3 Festplatte Die Festplatte soll mindestens M.2-SSD-NVMe unterstützen. Die daran angeschlos- sene M.2-SSD-NVMe soll über eine Speicherkapazität von mindestens 256 GB (230 GB nutzbar) verfügen.

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Disk = 40.000 Punkte

Weiterhin soll ein Passmark-Wert des Disk Sequential Read (Mbytes/Sec.) von 3500 und den Passmark-Wert des Disk Sequential Write (Mbytes/Sec.) von 2000 nicht un- terschritten werden.

Bitte geben Sie folgende Informationen an

  • Art des Controllers
  • Größe des eingebauten Speichers,
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit,
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für Disk, Read und Write
  • Erweiterungsmöglichkeiten,
  • Sind weitere Laufwerke verfügbar/anschließbar?

A 12.4 Grafik Grundsätzlich wird lediglich eine „onboard“-Grafikkarte benötigt, welche für den Ein- satz von zwei LED-Bildschirmen geeignet sein muss. Hierbei muss eine Auflösung von mindestens 1920x1080 Pixeln möglich sein.

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Grafik 2D = 450 Punkte Grafik 3D = 1700 Punkte

Der PC muss in der Lage sein die Nachrüstung einer weiteren Grafikkarte über die PCIe 4.0 x16 zu ermöglichen.

Beschreiben Sie die Leistungsmerkmale der Grafikfunktion anhand der folgenden Punkte:

  • wie hoch sind die Bildwiederholfrequenz und die Auflösung für die Ansteue- rung von LED-Monitoren (24 und 27 Zoll)

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  • verfügt die Grafikkarte über eine DVI-/HDMI-/DP-Schnittstellen (vorzugsweise DP)
  • wie hoch ist der Videospeicher (mind. 1 GB)
  • handelt es sich um einen Festspeicher oder um shared Speicher
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für Grafik 2D bzw. 3D Geben Sie zusätzlich den Hersteller, bzw. das Fabrikat der Grafikkarte an.

A 12.5 Audio Für den hiesigen Einsatz genügt eine „onBoard“ Soundkarte, welche über im Frontbe- reich über einen Headset Anschluss verfügen soll.

Bitte geben Sie die Anzahl, Art und Lage (Front / Rear) der Anschlüsse an.

Zusätzlich ist der Audiocontroller zu benennen (Hersteller, Fabrikat).

A 12.6 Netzwerkanschluss Die Onboard Netzwerkkarte muss mindestens den die Geschwindigkeitsstandard 1000 Mbit unterstützen. Bitte beschreiben Sie die „onBoard“-Netzwerkkarte nach fol- genden Punkten:

  • wird ACPI und Wake On LAN unterstützt und mit welchem Betriebssystem ist dieses nutzbar
  • Anzahl und Art der Netzwerkanschlüsse (z.B. RJ45 100/1000 MBit)

A 12.7 UEFI /BIOS Folgende Anforderungen an die UEFI/BIOS-Optionen werden gestellt:

  • Laufwerke und Schnittstellen sollen über die Setup Routine des UEFI/BIOS abschaltbar sein
  • PXE-Boot aktivierbar/deaktivierbar – werksseitig aktiviert
  • UEFI mit vollständiger BIOS Kompatibilität
  • Diskettenlaufwerks-Controller für Lesen und Schreiben im UEFI/BIOS soll ab- schaltbar sein
  • Setup-UEFI/BIOS Passwortschutz soll einstellbar sein
  • Benutzerpasswortschutz soll für ADMIN und Benutzer gesondert einstellbar sein
  • Das Bios muss den UEFI Secure Boot Vorgang unterstützen

Die Auslieferung soll mit aktiviertem Passwortschutz nach Angabe des Auftraggebers erfolgen.

Bitte geben Sie an, welche Optionen erfüllt werden.

A 12.8 Schnittstellen Der PC sollte über mind. ein PCIe 4.0 x16 und zwei PCIe x1 Steckplätze sowie über einen M.2 NVMe Steckplatz verfügen.

Weiterhin werden acht USB-Schnittstellen wie folgt benötigt:

USB-Schnittstellen vorne:

→ eine USB 3.0 Typ A Schnittstelle → eine USB 3.2 Schnittstelle

USB-Schnittstellen hinten:

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→ zwei USB 2.0 Typ A Schnittstellen → vier USB 3.0 Typ A Schnittstellen

Bitte stellen Sie die Schnittstellen anhand folgender Punkte dar.

  • Anzahl und Art der Steckplätze
  • Anzahl und Art der Schnittstellen (z.B. USB 2.0, 3.0)
  • welche Schnittstellen sind im Frontbereich verfügbar
  • welche zusätzlichen Schnittstellen/Steckplätze existieren.

A 12.9 Aufrüstungen Im Hinblick auf verschiedene Fachanwendungen ist die Aufrüstung des Rechners mit weiteren Karten erforderlich. So benötigen einige Dienststellen spezielle Grafikkarte für den Anschluss von Monitoren mit einer größeren Bildschirmdiagonale oder höhe- rer Auflösung. Bitte beschreiben Sie, ob der Einbau der zusätzlichen Grafikkarte möglich ist und wie die „überflüssigen“ Eigenschaften im UEFi/Bios abgestellt werden können.

A 12.10 Einschubschächte Es wird ein 3,5 oder 2,5 Zoll Einschubschächte benötigt sowie mindestens ein weite- rer Einbauschacht für SSD-Laufwerke 2,5 Zoll. Bitte geben die Anzahl der Einschub- schächte an. Bitte geben Sie zusätzlich an, welche Einschubschächte für Aufrüstungen (Harddisk, DVD-ROM) noch frei sind, da der Arbeitsplatzrechner ggf. mit einem DVD-ROM auf- gerüstet werden sollen.

A 12.11 Sicherheitszeichen Folgende Sicherheitszeichen (oder vergleichbar) sollten vorliegen.

  • GS-Zertifizierung
  • CE-Zertifizierung TCO 9 zertifiziert / EPEAT Gold Bitte geben Sie an, welche Sicherheitszeichen erfüllt werden. Entsprechende Nach- weise sind dem Angebot beizulegen.

A 12.12 Geräuschemission Die Geräuschemission soll im Betriebsmodus <= 30 dB (A) entsprechen. Bitte geben Sie die Geräuschemission im Betriebsmodus an, ein entsprechender Nachweis ist zu führen.

A 12.13 PC (allgemein) Bitte geben Sie die max. Leistungsabgabe (in Watt) des Netzteils und die Länge des Stromkabels (in m) an. Zusätzlich sind die Gerätemaße (B x H x T in mm) anzugeben. Gerätesicherung: Das Gehäuse sollte über eine Kensington-Schloss-Unterstützung, ggf. Öse für Vorhängeschloss, ggf. Integrierte Chassisveriegelung, ggf. Kabelabde- ckung zur Sicherung der Ports und Kabel auf der Rückseite verfügen.

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AfG13 Maus und Tastatur (Standard)

Diese sind zum Anschluss an PC und Notebook vorgesehen und sollten über einen USB- Anschluss verfügen.

Bitte erläutern Sie Ihr Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforderungen.

A 13.1 Maus Es ist eine optische Maus mit 2 Tasten erforderlich, die über ein Stellrad verfügt. Die Maus soll kabelgebunden sein.

Bitte geben Sie die Art, den Anschluss (USB), den Hersteller und das Fabrikat, sowie die Kabellänge der Maus an.

A 13.2 Tastatur Die Tastatur sollte folgende Eigenschaften aufweisen:

  • MF II Tastatur mit Windows Tasten
  • Tastaturbild und Tastenbeschriftung in Deutsch
  • der Reflexionsgrad der Oberfläche soll 20 bis 50 Prozent betragen
  • der Tastendruck soll 50 bis 80 g betragen
  • es soll sich um eine „leise“ Tastatur handeln
  • kabelgebunden
  • Green Product Mark

Bitte geben Sie die Art, den Anschluss (USB), den Hersteller und das Fabrikat, sowie die Kabellänge der Tastatur an. Geben Sie zusätzlich an, warum es sich hierbei um eine „leise“ Tastatur handelt.

AfG14 LWL-Netzwerkanbindung (1000MBit) Dieser Anschluss ist zur Nutzung mit dem angebotenen Arbeitsplatzrechner vorgesehen. Bitte erläutern Sie Ihr Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforderungen.

A 14.1 1000 MBit LWL Der Netzwerkanschluss muss 1000 MBit LWL unterstützen. Hierbei soll die onBoard- Netzwerkkarte genutzt werden. Insoweit dies nicht möglich ist, soll eine separate Netzwerkkarte angeboten werden. In jeden Fall muss es sich um eine im Arbeitsplatzrechner verbaubare Lösung han- deln. Bitte geben Sie an, wie dies durch den von Ihnen angebotenen Netzwerkanschluss unterstützt wird. Zusätzlich sind das Fabrikat und der Hersteller zu nennen.

Bitte geben Sie zusätzlich an, über welche Anschlüsse (z.B. ST, SC oder MTRJ) der Netzwerkanschluss verfügt. Ist ein Netzwerkkabel zum Anschluss an die Datenend- dose am Arbeitsplatz inbegriffen?

A 14.2 Netzwerkmanagement ACPI und Wake on LAN sind als Netzwerkmanagement erforderlich. Bitte geben Sie an, unter welchem Betriebssystem und welcher Topologie (LWL/Kup- fer) Wake on LAN möglich ist.

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AfG15 24 Zoll-LED Monitor

Die Monitore und die eventuell notwendige Software oder Treiber müssen uneingeschränkt lauffähig mit in der Justiz verwendeten Betriebssystemen, vgl. Ziff. 6 Allgemeiner Teil, sein und nutzbar mit einer allgemeinen herkömmlichen Grafikkarte sein. Bitte erläutern Sie Ihr Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforderungen.

A 15.1 Display Das Display sollte folgende Eigenschaften aufweisen:

  • waagerechte Displaylage
  • 24“ Zoll Display (Bildschirmdiagonale mind. 61 cm)
  • native Auflösung von 1920x1200 Full-HD
  • Bildformatumschaltung: 16:9
  • Kontrastverhältnis von mind. 1000:1
  • Helligkeit von mind. 300 cd/m2
  • entspiegelte Displayoberfläche Bitte geben Sie das Fabrikat und der Hersteller des angebotenen Produkts an und er- läutern Sie die Eigenschaften anhand der vorgenannten Erfordernisse.

A 15.2 Bedienelemente des Monitors Der Monitor sollte über vorne bedienbare Bedienelemente verfügen. Dies gilt insbe- sondere für den Netzschalter. Bitte geben Sie an, über welche Bedienelemente der Monitor verfügt und stellen Sie die Einstellungsmöglichkeiten dar.

A 15.3 Einstellungen Sind eine automatische Einstellung (Selbstjustage (Auto-Adjust) des Monitors und die Sperrung dieser Einstellung möglich? Bitte geben Sie hierzu detailliert die Einstellungsmöglichkeiten, bzw. Art und Umfang der Sperrung an.

A 15.4 Schnittstellen Der Monitor soll mindestens über eine Display-Port-Schnittstelle und eine weitere HDMI-Schnittstelle - zum Anschluss an den Arbeitsplatzrechner - verfügen.

Über welche weiteren Anschlüsse verfügt der Monitor?

Der Monitor sollte über einen USB-HUB verfügen. Geben Sie zusätzlich die Anzahl der USB-Steckplätze an, sofern ein USB-Hub integriert ist.

A 15.5 Sicherheitszeichen Folgende Sicherheitszeichen (oder vergleichbar) sollten vorliegen.

  • GS-Zertifizierung
  • CE-Zertifizierung
  • TCO 9 zertifiziert / EPEAT Gold
  • TÜV-Ergonomie, DIN EN ISO-Norm 9241
  • TÜV-Flicker-Free-Zertifizierung
  • TÜV-Low-Blue-Light-Zertifizierung Bitte geben Sie an, welche Sicherheitszeichen erfüllt werden. Entsprechende Nach- weise sind dem Angebot beizulegen.

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A 15.6 LED (allgemein) Nach Möglichkeit sollte das Netzteil in den Monitor integriert sein. Sämtliche zur Inbe- triebnahme des Monitors benötigten Kabel müssen im Lieferumfang enthalten sein. Bitte geben Sie an, ob das Netzteil integriert ist. Zusätzlich ist die Leistungsaufnahme des Monitors in den Betriebsmodi Betrieb, Standby und Aus (in Watt) und die Länge des Stromkabels (in m) anzugeben, sowie die Gerätemaße (B x H x T in mm) zu nen- nen.

AfG16 27 Zoll-LED-Monitor

Die Monitore und die eventuell notwendige Software oder Treiber müssen uneingeschränkt lauffähig mit in der Justiz verwendeten Betriebssystemen, vgl. Ziff. 6, sein und nutzbar mit einer allgemeinen herkömmlichen Grafikkarte sein. Bitte erläutern Sie Ihr Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforderungen.

A 16.1 Display Das Display sollte folgende Eigenschaften aufweisen:

  • waagerechte Displaylage
  • 27“ Zoll Display (Bildschirmdiagonale mind. 68,58 cm)
  • max. Auflösung von mind. 2560x1440 QHD / WQHD
  • Bildformatumschaltung: 16:9
  • Kontrastverhältnis von mind. 1000:1
  • Helligkeit von mind. 300 cd/m2
  • entspiegelte Displayoberfläche Bitte geben Sie das Fabrikat und der Hersteller des angebotenen Produkts an und er- läutern Sie die Eigenschaften anhand der vorgenannten Erfordernisse.

A 16.2 Bedienelemente des Monitors Der Monitor sollte über vorne bedienbare Bedienelemente verfügen. Dies gilt insbe- sondere für den Netzschalter. Bitte geben Sie an, über welche Bedienelemente der Monitor verfügt und stellen Sie die Einstellungsmöglichkeiten dar.

A 16.3 Einstellungen Sind eine automatische Einstellung des Monitors und die Sperrung dieser Einstellung möglich? Bitte geben Sie hierzu detailliert die Einstellungsmöglichkeiten, bzw. Art und Umfang der Sperrung an.

A 16.4 Schnittstellen Der Monitor soll mindestens über eine Display-Port-Schnittstelle und eine weitere HDMI-Schnittstelle - zum Anschluss an den Arbeitsplatzrechner - verfügen. Über welche weiteren Anschlüsse (HDMI, DVI) verfügt der Monitor?

Der Monitor sollte über einen USB-HUB verfügen. Geben Sie zusätzlich die Anzahl der USB-Steckplätze an, sofern ein USB-Hub integriert ist.

A 16.5 Sicherheitszeichen Folgende Sicherheitszeichen (oder vergleichbar) sollten vorliegen.

  • GS-Zertifizierung
  • CE-Zertifizierung

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 24

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Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

  • TCO 9 zertifiziert / EPEAT Gold
  • TÜV-Ergonomie, DIN EN ISO-Norm 9241
  • TÜV-Flicker-Free-Zertifizierung
  • TÜV-Low-Blue-Light-Zertifizierung Bitte geben Sie an, welche Sicherheitszeichen erfüllt werden. Entsprechende Nach- weise sind dem Angebot beizulegen.

A 16.6 LED (allgemein) Nach Möglichkeit sollte das Netzteil in den Monitor integriert sein. Bitte geben Sie an, ob das Netzteil integriert ist. Zusätzlich ist die Leistungsaufnahme des Monitors in den Betriebsmodi Betrieb, Standby und Aus (in Watt) und die Länge des Stromkabels (in m) anzugeben, sowie die Gerätemaße (B x H x T in mm) zu nen- nen.

3.4.4 Mobile Arbeitsplatzstationen

AfG17 Tablet mit abnehmbarer Tastatur Im Bereich der Justiz NRW liegt eine standardisierte Nutzung von Hard- und Software vor, vgl. auch Ziff. 6 „Allgemeine Bestimmungen“. Das anzubietende Endgerät ist in diesem Umfeld uneingeschränkt zu nutzen (insbe- sondere mit Betriebssystem ab Windows 11 Enterprise 24H2 und Zugriff auf eine zentrale Serverumgebung mit Citrix-Client über VPN-Tunnel).

A 17.1 Leistungsklasse CPU Durch die Verwendung des Tablets als mobile Alternative zum Arbeitsplatzrechner in der Justiz NRW und der damit verbundenen Leistungsfähigkeit - insbesondere durch die Verwendung der jeweiligen Fachanwendungen - ist ein leistungsfähiges Tablet er- forderlich.

Das Gerät soll gem. der Software „Performancetest“ der Firma Passmark in der Ver- sion 11.1, lokal installiert auf dem Datenträger, unter Windows 11 (64 Bit) Vers. 23H2 incl. der benötigten Treiber und mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

CPU = 14.600 Punkte

Bitte geben Sie

  • Typ und Hersteller des Prozessors
  • Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für CPU an.

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Prozessors auch die nachfolgenden Anfor- derungen.

A 17.2 Arbeitsspeicher Für die Nutzung der in der Justiz NRW verwendeten Software werden mind. 16 GB LPDDR4/LPDDR4X-RAM als Dual-Channel benötigt. Bitte stellen Sie die Verwen- dung des Hauptspeichers gem. folgenden Punkten dar: Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

RAM = 2.600 Punkte

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 25

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Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

Bitte stellen Sie die Eigenschaften des Hauptspeichers gem. folgenden Punkten dar:

  • Größe des verbauten Hauptspeichers,
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit,
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für RAM.
  • Ist für das angebotene Modell eine Variante verfügbar, die mehr Hauptspeicher bereitstellt?

A 17.3 Festplatte Die Festplatte soll mindestens M.2-SSD-NVMe unterstützen. Die daran angeschlos- sene M.2-SSD-NVMe soll über eine Speicherkapazität von mindestens 256 GB (230 GB Nutzbar) verfügen.

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Disk = 25.000 Punkte

Weiterhin soll ein Passmark-Wert des Disk Sequential Read (Mbytes/Sec.) von 5000 und den Passmark-Wert des Disk Sequential Write (Mbytes/Sec.) von 4500 nicht un- terschritten werden.

Bitte geben Sie folgende Informationen an:

  • Art des Controllers
  • Größe des eingebauten Speichers,
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit,
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für Disk, Read und Write
  • Erweiterungsmöglichkeiten,
  • Sind weitere Laufwerke verfügbar/anschließbar?

A 17.4 Eingabegeräte Das Tablet soll über eine abnehmbare deutsche Tastatur mit Windows Tasten sowie über ein Zeigegerät (Eingabestift) verfügen. Bitte machen Sie die hierfür erforderlichen Angaben. Geben Sie zusätzlich an, ob das Zeigegerät bei Anschluss einer externen Maus deak- tivierbar ist. Handelt es sich um einen elektronischen oder mechanischen Stift?

A 17.5 Display Das Tablet soll über ein Display mit 12“ – 13“ Zoll Bildschirmdiagonale und einer Min- destauflösung 1920 x 1080 (FullHD) verfügen. Zur Verbesserung der Sicht und zum Schutz des Displays ist dieses vom Anbieter mit einer entsprechenden Schutzfolie zu versehen.

Bitte geben Sie die Größe des Displays und die weiteren Displayeigenschaften (z.B. Auflösung, Kontrast, Helligkeit, Entspiegelung, Schutzfolientyp) an.

Im Bereich des mobilen Arbeitens mit dem Notebook sind die Bildschirminformationen vor fremdem Einblick zu schützen (vgl. hierzu AfG 21 Blickschutzfolie).

A 17.6 Grafik

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 26

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Die Grafikfunktion des Tablets muss neben dem eigenen Display (über eine Docking- station oder einen Portreplikator) für den Anschluss von zwei externen LED-Bildschir- men (24 und 27 Zoll, Auflösung mindestens jeweils 1920x1080 (FullHD) getrennt an- steuerbar), geeignet sein.

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Grafik 2D = 400 Punkte Grafik 3D = 2300 Punkte

Bitte beschreiben Sie die Leistungsmerkmale der Grafikfunktion (Bildwiederholfre- quenz, max. Auflösung, Grafikspeicher) sowie die verfügbaren Schnittstellen (ohne/mit Dockingstation oder Adaptern). Bitte nennen Sie auch die Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für Grafik 2D bzw. 3D. Geben Sie zusätzlich den Hersteller, bzw. das Fabrikat der Grafikkarte an.

A 17.7 Netzwerk Das Gerät muss mindestens über

  • einen LAN-Anschluss (1000 MBit/s, RJ45-Anschluss, ggf. über Dockingsta- tion)
  • WLAN
  • LTE (intern)

verfügen.

Bitte geben Sie Art und Anzahl der vorhandenen Anschlüsse an und wie diese zur Verfügung stehen (z.B. nur über Dockingstation etc.). Hinweis: Der für den Anschluss an eine LWL-Verkabelung erforderliche Medienkon- verter ist nicht Teil des Lieferumfangs.

Sofern das Tablet über WLAN-, LTE-, Bluetooth-Konnektivität verfügt, muss dies de- aktivierbar sein (durch den Anwender selbst und/oder einen Administrator). Bitte geben Sie die onBoard-Funktionen des Tablets an und beschreiben Sie, wie die Konnektivitäten deaktiviert werden können.

A 17.8 Audio und Video Das Gerät soll über folgende Audio- und Videofunktionen verfügen

  • Integrierte Front- und Backkamera – diese sollte abschaltbar oder durch eine Blende verdeckbar sein (ggfs. Zubehör)
  • Die Kamera wird zur Teilnahme an Videokonferenzen benötigt.
  • Audiofunktion mit integrierten Lautsprechern und Mikrophon
  • eine Anschlussmöglichkeit für ein Headset verfügen (am Gerät).

Bitten geben Sie an, über welche Funktionen das Gerät verfügt. Wie hoch ist der Videospeicher?

A 17.9 Schnittstellen/Dockingstation An das Tablet sollen folgende Geräte (gleichzeitig) angeschlossen werden können (ggf. mittels Dockingstation/Portreplikator):

  • 2 externe Monitore (Bevorzugt Displayport, alternativ HDMI oder DVI)
  • Maus (USB)

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 27

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  • Tastatur (USB)
  • Signaturkartenlesegerät (USB)
  • Drucker (USB)
  • Headset (USB, ggf. auch 3,5 mm Klinke)
  • Interner Smartcard Steckplatz

Mit dem Peripherieanschluss soll zugleich auch die Ladung des Akkus erfolgen. Eine drahtlose Peripherieanbindung (Funkverbindung) ist ausgeschlossen.

Bitte stellen Sie dar,

  • über welche Anschlüsse (Art und Anzahl) das Tablet selbst verfügt
  • wie die o.g. Peripheriegeräte mit einer entsprechenden Dockingstation oder einem Portreplikator (inkl. Ladefunktion) angeschlossen werden können (incl. Art und Anzahl der Anschlüsse)
  • welche Adapter oder Zusatzgeräte (z.B. USB-Hub) zur Erfüllung der Anforde- rungen mitgeliefert werden.

A 17.10 Verwaltung Folgende Anforderungen an die Verwaltung des Tablets werden gestellt:

  • Das Gerät muss über eine Festplattenverschlüsselung verfügen und mit Microsoft Bitlocker (erfordert TPM 2.0) verschlüsselbar sein.
  • Die Kompatibilität zu einem Desktop-Management-Interface soll gegeben sein, d. h. Gerätespezifikationen sollen über WMI abrufbar sein.
  • Ein Sicherheitssystem (z. B. Passwort, Vorbereitung für Kensington-Kabel- schloss) soll vorhanden sein. Bitte geben Sie an, wie dies erfüllt wird, insbesondere:
  • Welche Festplattenverschlüsselung ist möglich?
  • Welcher TPM-Chip ist vorhanden?
  • Welche Verwaltungssoftware wird genutzt?

A 17.11 Akku Da das Tablet im mobilen Einsatz betrieben werden soll, kommt nur ein leistungsstar- ker Akku in Betracht. Das Gerät sollte bei aktivem Betrieb eine Akkulaufzeit mindes- tens 9 Stunden haben. Geben Sie die Leistungskriterien des Akkus anhand folgender Fragen wieder:

  • Wie hoch ist die Ladezeit (in min.)?
  • Wie lang ist die Betriebsdauer (in Std.)?
  • Ist eine Ladezustandsanzeige permanent vorhanden?
  • Ist ein zusätzlicher Akku verwendbar?

A 17.12 Datensicherung Stellen Sie dar, ob eine automatische Datensicherung auf dem internen Speicher ge- währleistet ist (z. B. bei Unterschreitung eines Laufzeitschwellenwertes oder Strom- pegels).

A 17.13 Sicherheitszeichen Folgende Sicherheitszeichen (oder vergleichbar) sollten vorliegen.

  • GS-Zertifizierung
  • CE-Zertifizierung
  • TCO 9 zertifiziert / EPEAT Gold
  • TÜV-Flicker-Free-Zertifizierung
  • TÜV-Low-Blue-Light-Zertifizierung

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 28

[Seite 29]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

Bitte geben Sie an, welche Sicherheitszeichen erfüllt werden. Entsprechende Nach- weise sind dem Angebot beizulegen.

A 17.14 Tablet (allgemein) Das Gewicht des Tablets (ohne Tastatur und Stift) soll 1000g nicht überschreiten. Das Gerät muss über eine variable Standfunktion verfügen. Im Lieferumfang muss enthalten sein:

  • Tastatur
  • Netzteil/Ladegerät
  • Stift
  • Schutzfolie für das Display (vom Lieferanten angebracht)
  • Schutzhülle oder Tasche
  • Adapter für HDMI-Anschluss (soweit nicht direkt am Gerät)
  • Adapter für Displayport-Anschluss (soweit nicht direkt am Gerät)
  • Bedienungsanleitung in deutscher Sprache (elektronisch ausreichend)

Als Zubehör muss eine Dockingstation (inkl. Ladegerät) lieferbar sein.

Bitte beantworten Sie hierzu folgende Fragen:

  • Wie sind die Gerätemaße (B x H x T in mm)?
  • Wie hoch ist das Gewicht des Tablets a) allein und b) mit Ladegerät, Tastatur und Stift?
  • Wie ist die Standfunktion umgesetzt? Mit welchen Neigungswinkeln?
  • Welches Zubehör ist im Lieferumfang enthalten?
  • Welches Zubehör ist zusätzlich erhältlich?

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Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

AfG18 Convertible Im Bereich der Justiz NRW liegt eine standardisierte Nutzung von Hard- und Software vor, vgl. auch Ziff. 6 „Allgemeine Bestimmungen“. Das anzubietende Endgerät ist in diesem Umfeld uneingeschränkt zu nutzen (insbe- sondere mit Betriebssystem ab Windows 11 Enterprise 24H2 und Zugriff auf eine zentrale Serverumgebung mit Citrix-Client über VPN-Tunnel).

A 18.1 Leistungsklasse CPU Durch die Verwendung des Convertible als mobile Alternative zum Arbeitsplatzrech- ner in der Justiz NRW und der damit verbundenen Leistungsfähigkeit - insbesondere durch die Verwendung der jeweiligen Fachanwendungen - ist ein leistungsfähiges Gerät erforderlich.

Das Gerät soll gem. der Software „Performancetest“ der Firma Passmark in der Ver- sion 11.1, lokal installiert auf dem Datenträger, unter Windows 11 (64 Bit) Vers. 23H2 incl. der benötigten Treiber mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

CPU = 14.600 Punkte

Bitte geben Sie

  • Typ und Hersteller des Prozessors
  • Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für CPU an.

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Prozessors auch die nachfolgenden Anfor- derungen.

A 18.2 Arbeitsspeicher Für die Nutzung der in der Justiz NRW verwendeten Software werden mind. 16 GB LPDDR4/LPDDR4x-RAM als Dual-Channel benötigt. Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

RAM = 2.600 Punkte

Bitte stellen Sie die Eigenschaften des Hauptspeichers gem. folgenden Punkten dar:

  • Größe des verbauten Hauptspeichers
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für RAM
  • Ist für das angebotene Modell eine Variante verfügbar, die mehr Hauptspei- cher bereitstellt?
  • Ist der RAM ggfls. durch Zufügen oder Austauschen von Speicherbausteinen erweiterbar?

A 18.3 Festplatte Die Festplatte soll mindestens M.2-SSD-NVMe unterstützen. Die daran angeschlos- sene M.2-SSD-NVMe soll über eine Speicherkapazität von mindestens 256 GB (230 GB Nutzbar) verfügen.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 30

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Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Disk = 25.000 Punkte

Weiterhin soll ein Passmark-Wert des Disk Sequential Read (Mbytes/Sec.) von 5000 und den Passmark-Wert des Disk Sequential Write (Mbytes/Sec.) von 4500 nicht un- terschritten werden.

Bitte geben Sie folgende Informationen an:

  • Art des Controllers
  • Größe des eingebauten Speichers,
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit,
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für Disk, Read und Write
  • Erweiterungsmöglichkeiten,
  • Sind weitere Laufwerke verfügbar/anschließbar?

A 18.4 Eingabegeräte Das Convertible soll über eine deutsche Tastatur mit Windows Tasten sowie über ein Zeigegerät (z.B. Touchpad) verfügen. Als Zubehör soll zudem ein Eingabestift mitgeliefert werden können. Bitte machen Sie die hierfür erforderlichen Angaben. Geben Sie zusätzlich an, ob das Zeigegerät bei Anschluss einer externen Maus deak- tivierbar ist. Handelt es sich um einen elektronischen oder mechanischen Stift?

A 18.5 Display Das Convertible muss über ein Display mit 13“ – 14“ Zoll Bildschirmdiagonale und ei- ner Mindestauflösung 1920 x 1080 (FullHD) verfügen. Das Display muss derart drehbar sein, dass das Gerät als Tablet benutzt werden kann. Zur Verbesserung der Sicht und zum Schutz des Displays ist dieses vom Anbieter mit einer entsprechenden Schutzfolie zu versehen.

Bitte geben Sie die Größe des Displays und die weiteren Displayeigenschaften (z. B. Auflösung, Kontrast, Helligkeit, Entspiegelung, Schutzfolientyp) an.

Im Bereich des mobilen Arbeitens mit dem Notebook sind die Bildschirminformationen vor fremdem Einblick zu schützen (vgl. hierzu AfG 21 Blickschutzfolie).

A 18.6 Grafik Die Grafikfunktion des Convertibles muss neben dem eigenen Display (über eine Do- ckingstation oder einen Portreplikator) für den Anschluss von zwei externen LED- Bildschirmen geeignet sein (Auflösung mindestens jeweils 1920x1080 (FullHD), ge- trennt ansteuerbar).

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Grafik 2D = 400 Punkte Grafik 3D = 2300 Punkte

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 31

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Bitte beschreiben Sie die Leistungsmerkmale der Grafikfunktion (Bildwiederholfre- quenz, max. Auflösung, Grafikspeicher) sowie die verfügbaren Schnittstellen (ohne / mit Dockingstation oder Adaptern). Bitte nennen Sie auch die Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für Grafik 2D bzw. 3D. Geben Sie zusätzlich den Hersteller, bzw. das Fabrikat der Grafikkarte an.

A 18.7 Netzwerk Das Gerät muss mindestens über

  • einen LAN-Anschluss (1Gbit/s, RJ45-Anschluss, ggf. über Dockingstation)
  • WLAN
  • LTE (intern)

verfügen.

Bitte geben Sie Art und Anzahl der vorhandenen Anschlüsse an und wie diese zur Verfügung stehen (z.B. nur über Dockingstation etc.). Hinweis: Der für den Anschluss an eine LWL-Verkabelung erforderliche Medienkon- verter wird separat gestellt und ist nicht Teil des Lieferumfangs.

Sofern das Convertible über WLAN-, LTE-, Bluetooth-Konnektivität verfügt, muss dies deaktivierbar sein (durch den Anwender selbst und/oder einen Administrator). Bitte geben Sie die onBoard-Funktionen des Convertible an und beschreiben Sie, wie die Konnektivitäten deaktiviert werden können.

A 18.8 Audio und Video Das Gerät soll über folgende Audio- und Videofunktionen verfügen

  • Integrierte Frontkamera – diese sollte abschaltbar oder durch eine Blende ver- deckbar sein (ggfs. Zubehör)
  • Die Kamera wird zur Teilnahme an Videokonferenzen benötigt.
  • Audiofunktion mit integrierten Lautsprechern und Mikrophon
  • eine Anschlussmöglichkeit für ein Headset verfügen (am Gerät).

Bitten geben Sie an, über welche Funktionen das Gerät verfügt. Wie hoch ist der Videospeicher?

A 18.9 Schnittstellen/Dockingstation An das Convertible sollen folgende Geräte (gleichzeitig) angeschlossen werden kön- nen (ggf. mittels Dockingstation):

  • 2 externe Monitore (Bevorzugt Displayport, alternativ HDMI oder DVI)
  • Maus (USB)
  • Tastatur (USB)
  • Signaturkartenlesegerät (USB)
  • Drucker (USB)
  • Headset (USB, ggf. auch 3,5mm Klinke)
  • Interner Smartcard Steckplatz

Mit dem Peripherieanschluss soll zugleich auch die Ladung des Akkus erfolgen. Eine drahtlose Peripherieanbindung (Funkverbindung) ist ausgeschlossen.

Bitte stellen Sie dar,

  • über welche Anschlüsse (Art und Anzahl) das Convertible selbst verfügt

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 32

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  • wie die o.g. Peripheriegeräte mit einer entsprechenden Dockingstation oder einem Portreplikator (inkl. Ladefunktion) angeschlossen werden können (Art und Anzahl der Anschlüsse)
  • welche Adapter oder Zusatzgeräte (z.B. USB-Hub) zur Erfüllung der Anforde- rungen mitgeliefert werden.

A 18.10 Verwaltung Folgende Anforderungen an die Verwaltung des Tablets werden gestellt:

  • Das Gerät muss über eine Festplattenverschlüsselung verfügen und mit Microsoft Bitlocker (erfordert TPM 2.0) verschlüsselbar sein.

  • Die Kompatibilität zu einem Desktop-Management-Interface soll gegeben sein, d. h. Gerätespezifikationen sollen über WMI abrufbar sein.

  • Ein Sicherheitssystem (z. B. Passwort, Vorbereitung für Kensington-Kabel- schloss) soll vorhanden sein. Bitte geben Sie an, wie dies erfüllt wird, insbesondere:

  • Welche Festplattenverschlüsselung ist möglich?

  • Welcher TPM-Chip ist vorhanden?

  • Welche Verwaltungssoftware wird genutzt?

A 18.11 Akku Da das Convertible im mobilen Einsatz betrieben werden soll, kommt nur ein leis- tungsstarker Akku in Betracht. Das Gerät sollte bei aktivem Betrieb eine Akkulaufzeit mindestens 9 Stunden haben. Geben Sie die Leistungskriterien des Akkus anhand folgender Fragen wieder:

  • Wie hoch ist die Ladezeit (in min.)?
  • Wie lang ist die Betriebsdauer (in Std.)?
  • Ist eine Ladezustandsanzeige vorhanden?
  • Ist ein zusätzlicher Akku verwendbar?
  • Ist eine Ladezustandsanzeige permanent vorhanden?
  • Ist ein zusätzlicher Akku verwendbar?

A 18.12 Datensicherung Stellen Sie dar, ob eine automatische Datensicherung auf dem internen Speicher ge- währleistet ist (z.B. bei Unterschreitung eines Laufzeitschwellenwertes oder Strompe- gels).

A 18.13 Sicherheitszeichen Folgende Sicherheitszeichen (oder vergleichbar) sollten vorliegen.

  • GS-Zertifizierung
  • CE-Zertifizierung
  • TCO 9 zertifiziert / EPEAT Gold
  • TÜV-Flicker-Free-Zertifizierung
  • TÜV-Low-Blue-Light-Zertifizierung

Bitte geben Sie an, welche Sicherheitszeichen erfüllt werden. Entsprechende Nach- weise sind dem Angebot beizulegen.

A 18.14 Convertible (allgemein) Das Gewicht des Convertible (mit Tastatur, ohne Netzteil) soll 1600g nicht überschrei- ten.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 33

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Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

Das Gerät muss über eine variable Standfunktion verfügen. Im Lieferumfang muss enthalten sein:

  • Tastatur
  • Netzteil/Ladegerät
  • Stift
  • Schutzfolie für das Display (vom Lieferanten angebracht)
  • Schutzhülle oder Tasche
  • Adapter für HDMI-Anschluss (soweit nicht direkt am Gerät)
  • Adapter für Displayport-Anschluss (soweit nicht direkt am Gerät)
  • Bedienungsanleitung in deutscher Sprache (elektronisch ausreichend)

Als Zubehör muss eine Dockingstation (inkl. Ladegerät) lieferbar sein.

Bitte beantworten Sie hierzu folgende Fragen:

  • Wie sind die Gerätemaße (B x H x T in mm)?
  • Wie hoch ist das Gewicht des Convertible a) allein und b) mit Ladegerät, Tastatur und Stift?
  • Wie ist die Standfunktion umgesetzt? Mit welchen Neigungswinkeln?
  • Welches Zubehör ist im Lieferumfang enthalten?
  • Welches Zubehör ist zusätzlich erhältlich?

AfG19 Großes Notebook Im Bereich der Justiz NRW liegt eine standardisierte Nutzung von Hard- und Software vor, vgl. auch Ziff. 6 „Allgemeine Bestimmungen“. Das anzubietende Endgerät ist in diesem Umfeld uneingeschränkt zu nutzen (insbe- sondere mit Betriebssystem ab Windows 11 Enterprise 24H2 und Zugriff auf eine zentrale Serverumgebung mit Citrix-Client über VPN-Tunnel).

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 34

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Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

A 19.1 Leistungsklasse CPU Durch die Verwendung des Notebooks als mobile Alternative zum Arbeitsplatzrechner in der Justiz NRW und der damit verbundenen Leistungsfähigkeit, insbesondere durch die Verwendung der jeweiligen Fachanwendungen, ist ein leistungsfähiges Ge- rät erforderlich.

Das Gerät soll gem. der Software „Performancetest“ der Firma Passmark in der Ver- sion 11.1, lokal installiert auf dem Datenträger, unter Windows 11 (64 Bit) Vers. 23H2incl. der benötigten Treiber mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

CPU = 19.000 Punkte

Bitte geben Sie

  • Typ und Hersteller des Prozessors
  • Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für CPU an.

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Komponenten auch die nachfolgenden An- forderungen.

A 19.2 Arbeitsspeicher Für die Nutzung der in der Justiz NRW verwendeten Software werden mind. 16 GB DDR4-RAM im Dual-Channel benötigt. Bitte stellen Sie die Verwendung des Haupt- speichers gem. folgenden Punkten dar: Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

RAM = 3.000 Punkte

Bitte stellen Sie die Eigenschaften des Hauptspeichers gem. folgenden Punkten dar:

  • Größe des verbauten Hauptspeichers,
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit,
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für RAM.
  • Ist für das angebotene Modell eine Variante verfügbar, die mehr Hauptspeicher bereitstellt?
  • Ist der RAM ggfls. durch Hinzufügen oder Austausch von Speicherbaustei- nen erweiterbar?

A 19.3 Festplatte Die Festplatte soll mindestens M.2-SSD-NVMe unterstützen. Die daran angeschlos- sene M.2-SSD-NVMe soll über eine Speicherkapazität von mindestens 256GB (230 GB Nutzbar) verfügen.

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Disk = 30.000 Punkte

Weiterhin soll ein Passmark-Wert des Disk Sequential Read (Mbytes/Sec.) von 5500 und den Passmark-Wert des Disk Sequential Write (Mbytes/Sec.) von 5000 nicht un- terschritten werden.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 35

[Seite 36]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

Bitte geben Sie folgende Informationen an

  • Art des Controllers
  • Größe des eingebauten Speichers,
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit,
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für Disk, Read und Write
  • Erweiterungsmöglichkeiten,
  • Sind weitere Laufwerke verfügbar/anschließbar?

A 19.4 Eingabegeräte Das Notebook soll über eine deutsche Tastatur mit Windows Tasten sowie über ein Zeigegerät (z.B. Touchpad) verfügen. Bitte machen Sie die hierfür erforderlichen Angaben. Geben Sie zusätzlich an, ob das Zeigegerät bei Anschluss einer externen Maus deak- tivierbar ist.

A 19.5 Display Das Notebook muss über ein entspiegeltes Display mit 15“ – 16“ Zoll Bildschirmdia- gonale und einer Mindestauflösung 1920 x 1080 (FullHD) verfügen.

Bitte geben Sie die Größe des Displays und die weiteren Displayeigenschaften (Auf- lösung, Kontrast, Helligkeit, Entspiegelung etc.) an.

Im Bereich des mobilen Arbeitens mit dem Notebook sind die Bildschirminformationen vor fremdem Einblick zu schützen (vgl. hierzu AfG 21 Blickschutzfolie).

A 19.6 Grafik Die Grafikfunktion des Tablet muss neben dem eigenen Display (über eine Docking- station oder einen Portreplikator) für den Anschluss von zwei externen LED-Bildschir- men (24 und 27 Zoll, Auflösung mindestens jeweils 1920x1080 (FullHD) getrennt an- steuerbar), geeignet sein.

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Grafik 2D = 400 Punkte Grafik 3D = 2300 Punkte

Bitte beschreiben Sie die Leistungsmerkmale der Grafikfunktion (Bildwiederholfre- quenz, max. Auflösung, Grafikspeicher) sowie die verfügbaren Schnittstellen (ohne/mit Dockingstation oder Adaptern). Bitte nennen Sie auch die Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für Grafik 2D und 3D. Geben Sie zusätzlich den Hersteller, bzw. das Fabrikat der Grafikkarte an.

A 19.7 Netzwerk Das Gerät muss mindestens über

  • einen LAN-Anschluss (1Gbit/s, RJ45-Anschluss, ggf. über Dockingstation)
  • WLAN
  • LTE (intern)

verfügen.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 36

[Seite 37]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

Bitte geben Sie Art und Anzahl der vorhandenen Anschlüsse an und wie diese zur Verfügung stehen (z.B. nur über Dockingstation etc.). Hinweis: Der für den Anschluss an eine LWL-Verkabelung erforderliche Medienkon- verter wird separat gestellt und ist nicht Teil des Lieferumfangs.

Sofern das Notebook über WLAN-, LTE-, Bluetooth-Konnektivität verfügt, muss dies deaktivierbar sein (durch den Anwender selbst und/oder einen Administrator). Bitte geben Sie die onBoard-Funktionen des Notebooks an und beschreiben Sie, wie die Konnektivitäten deaktiviert werden können.

A 19.8 Audio und Video Das Gerät soll über folgende Audio- und Videofunktionen verfügen

  • Integrierte Frontkamera – diese sollte abschaltbar oder durch eine Blende ver- deckbar sein (ggfs. Zubehör)
  • Die Kamera wird zur Teilnahme an Videokonferenzen benötigt.
  • Audiofunktion mit integrierten Lautsprechern und Mikrophon
  • eine Anschlussmöglichkeit für ein Headset verfügen (am Gerät).

Bitten geben Sie an, über welche Funktionen das Gerät verfügt. Wie hoch ist der Videospeicher?

A 19.9 Schnittstellen/Dockingstation An das Notebook sollen folgende Geräte (gleichzeitig) angeschlossen werden können (ggf. mittels Dockingstation/Portreplikator):

  • 2 externe Monitore (Bevorzugt Displayport, alternativ HDMI oder DVI)
  • Maus (USB)
  • Tastatur (USB)
  • Signaturkartenlesegerät (USB)
  • Drucker (USB)
  • Headset (USB, ggf. auch 3,5 mm Klinke)
  • Interner Smartcard Steckplatz

Mit dem Peripherieanschluss soll zugleich auch die Ladung des Akkus erfolgen. Eine drahtlose Peripherieanbindung (Funkverbindung) ist ausgeschlossen.

Bitte stellen Sie dar,

  • über welche Anschlüsse (Art und Anzahl) das Notebook selbst verfügt
  • wie die o.g. Peripheriegeräte mit einer entsprechenden Dockingstation oder einem Portreplikator (inkl. Ladefunktion) angeschlossen werden können (incl. Art und Anzahl der Anschlüsse)
  • welche Adapter oder Zusatzgeräte (z.B. USB-Hub) zur Erfüllung der Anforde- rungen mitgeliefert werden.

A 19.10 Verwaltung Folgende Anforderungen an die Verwaltung des Notebooks werden gestellt:

  • Das Gerät muss über eine Festplattenverschlüsselung verfügen und mit Microsoft Bitlocker (erfordert TPM 2.0) verschlüsselbar sein.
  • Die Kompatibilität zu einem Desktop-Management-Interface soll gegeben sein, d. h. Gerätespezifikationen sollen über WMI abrufbar sein.
  • Ein Sicherheitssystem (z. B. Passwort, Vorbereitung für Kensington-Kabel- schloss) soll vorhanden sein. Bitte geben Sie an, wie dies erfüllt wird, insbesondere:

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 37

[Seite 38]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

  • Welche Festplattenverschlüsselung ist möglich?
  • Welcher TPM-Chip ist vorhanden?
  • Welche Verwaltungssoftware wird genutzt?

A 19.11 Akku Da das Notebook im mobilen Einsatz betrieben werden soll, kommt nur ein leistungs- starker Akku in Betracht. Das Gerät sollte bei aktivem Betrieb eine Akkulaufzeit min- destens 9 Stunden haben. Geben Sie die Leistungskriterien des Akkus anhand folgender Fragen wieder:

  • Wie hoch ist die Ladezeit (in min.)?
  • Wie lang ist die Betriebsdauer (in Std.)?
  • Ist eine Ladezustandsanzeige permanent vorhanden?
  • Ist ein zusätzlicher Akku verwendbar?

A 19.12 Datensicherung Stellen Sie dar, ob eine automatische Datensicherung auf die Festplatte gewährleistet ist (z.B. bei Unterschreitung eines Laufzeitschwellenwertes oder Strompegels).

A 19.13 Sicherheitszeichen Folgende Sicherheitszeichen (oder vergleichbar) sollten vorliegen.

  • GS-Zertifizierung
  • CE-Zertifizierung
  • TCO 9 zertifiziert / EPEAT Gold
  • TÜV-Flicker-Free-Zertifizierung
  • TÜV-Low-Blue-Light-Zertifizierung

Bitte geben Sie an, welche Sicherheitszeichen erfüllt werden. Entsprechende Nach- weise sind dem Angebot beizulegen.

A 19.14 Notebook (allgemein) Das Gewicht des Notebooks (ohne Ladegerät) soll 2000g nicht überschreiten. Im Lieferumfang muss enthalten sein:

  • Netzteil/Ladegerät
  • Schutzhülle oder Tasche
  • Adapter für HDMI-Anschluss (soweit nicht direkt am Gerät)
  • Adapter für Displayport-Anschluss (soweit nicht direkt am Gerät)
  • Bedienungsanleitung in deutscher Sprache (elektronisch ausreichend)

Als Zubehör muss eine Docking-Station (inkl. Ladegerät) lieferbar sein.

Bitte beantworten Sie hierzu folgende Fragen:

  • Wie sind die Gerätemaße (B x H x T in mm)?
  • Wie hoch ist das Gewicht des Notebook a) allein und b) mit Ladegerät?
  • Welches Zubehör ist im Lieferumfang enthalten?
  • Welches Zubehör ist zusätzlich erhältlich?

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 38

[Seite 39]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

AfG20 Kleines Notebook Im Bereich der Justiz NRW liegt eine standardisierte Nutzung von Hard- und Software vor, vgl. auch Ziff. 6 „Allgemeine Bestimmungen“. Das anzubietende Endgerät ist in diesem Umfeld uneingeschränkt zu nutzen (insbe- sondere mit Betriebssystem ab Windows 11 Enterprise 24H2 und Zugriff auf eine zentrale Serverumgebung mit Citrix-Client über VPN-Tunnel).

A 20.1 Leistungsklasse CPU Durch die Verwendung des Notebooks als mobile Alternative zum Arbeitsplatzrechner in der Justiz NRW und der damit verbundenen Leistungsfähigkeit, insbesondere durch die Verwendung der jeweiligen Fachanwendungen, ist ein leistungsfähiges Ge- rät erforderlich.

Das Gerät soll gem. der Software „Performancetest“ der Firma Passmark in der Ver- sion 11.1, lokal installiert auf dem Datenträger, unter Windows 11 (64 Bit) Vers. 23H2 incl. der benötigten Treiber mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

CPU = 19.000 Punkte

Bitte geben Sie

  • Typ und Hersteller des Prozessors
  • Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für CPU an.

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Komponenten auch die nachfolgenden An- forderungen.

A 20.2 Arbeitsspeicher Für die Nutzung der in der Justiz NRW verwendeten Software werden mind. 16 GB DDR4-RAM im Dual Channel benötigt. Bitte stellen Sie die Verwendung des Haupt- speichers gem. folgenden Punkten dar: Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

RAM = 2.600 Punkte

Bitte stellen Sie die Eigenschaften des Hauptspeichers gem. folgenden Punkten dar:

  • Größe des verbauten Hauptspeichers,
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit,
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für RAM.
  • Ist für das angebotene Modell eine Variante verfügbar, die mehr Hauptspeicher bereitstellt?
  • Ist der RAM ggfls. durch Hinzufügen oder Austausch von Speicherbaustei- nen erweiterbar?

A 20.3 Festplatte Die Festplatte soll mindestens M.2-SSD-NVMe unterstützen. Die daran angeschlos- sene M.2-SSD-NVMe soll über eine Speicherkapazität von mindestens 256GB (230 GB Nutzbar) verfügen.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 39

[Seite 40]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Disk = 30.000 Punkte

Weiterhin soll ein Passmark-Wert des Disk Sequential Read (Mbytes/Sec.) von 5500 und den Passmark-Wert des Disk Sequential Write (Mbytes/Sec.) von 5000 nicht un- terschritten werden.

Bitte geben Sie folgende Informationen an:

  • Art des Controllers
  • Größe des eingebauten Speichers,
  • Typ, Hersteller und Geschwindigkeit,
  • Benchmarkwert gemäß Passmark V11.1 für Disk, Read und Write
  • Erweiterungsmöglichkeiten,
  • Sind weitere Laufwerke verfügbar/anschließbar?

A 20.4 Eingabegeräte Das Notebook soll über eine deutsche Tastatur mit Windows Tasten sowie über ein Zeigegerät (z.B. Touchpad) verfügen. Bitte machen Sie die hierfür erforderlichen Angaben. Geben Sie zusätzlich an, ob das Zeigegerät bei Anschluss einer externen Maus deak- tivierbar ist.

A 20.5 Display Das Notebook muss über ein entspiegeltes Display mit 13“ – 14“ Zoll Bildschirmdia- gonale und einer Mindestauflösung 1920 x 1080 (FullHD) verfügen.

Bitte geben Sie die Größe des Displays und die weiteren Displayeigenschaften (Auf- lösung, Kontrast, Helligkeit, Entspiegelung etc.) an.

Im Bereich des mobilen Arbeitens mit dem Notebook sind die Bildschirminformationen vor fremdem Einblick zu schützen (vgl. hierzu AfG 21 Blickschutzfolie).

A 20.6 Grafik Die Grafikfunktion des Tablets muss neben dem eigenen Display (über eine Docking- station oder einen Portreplikator) für den Anschluss von zwei externen LED-Bildschir- men (24 und 27 Zoll, Auflösung mindestens jeweils 1920x1080 (FullHD) getrennt an- steuerbar), geeignet sein.

Das Gerät soll gem. der oben aufgeführten Konfiguration und Software „Performance- test“ der Firma Passmark in der Version 11.1 mindestens folgenden Benchmarkwert erreichen:

Grafik 2D = 400 Punkte Grafik 3D = 2300 Punkte

Bitte beschreiben Sie die Leistungsmerkmale der Grafikfunktion (Bildwiederholfre- quenz, max. Auflösung, Grafikspeicher) sowie die verfügbaren Schnittstellen (ohne/mit Dockingstation oder Adaptern). Bitte nennen Sie auch die Benchmarkwerte gemäß Passmark V11.1 für Grafik 2D und Grafik 3D. Geben Sie zusätzlich den Hersteller, bzw. das Fabrikat der Grafikkarte an.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 40

[Seite 41]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

A 20.7 Netzwerk Das Gerät muss mindestens über

  • einen LAN-Anschluss (1Gbit/s, RJ45-Anschluss, ggf. über Dockingstation)
  • WLAN
  • LTE (intern)

verfügen.

Bitte geben Sie Art und Anzahl der vorhandenen Anschlüsse an und wie diese zur Verfügung stehen (z.B. nur über Dockingstation etc.). Hinweis: Der für den Anschluss an eine LWL-Verkabelung erforderliche Medienkon- verter wird separat gestellt und ist nicht Teil des Lieferumfangs.

Sofern das Notebook über WLAN-, LTE-, Bluetooth-Konnektivität verfügt, muss dies deaktivierbar sein (durch den Anwender selbst und/oder einen Administrator). Bitte geben Sie die onBoard-Funktionen des Notebooks an und beschreiben Sie, wie die Konnektivitäten deaktiviert werden können.

A 20.8 Audio und Video Das Gerät soll über folgende Audio- und Videofunktionen verfügen

  • Integrierte Frontkamera – diese sollte abschaltbar oder durch eine Blende ver- deckbar sein (ggfs. Zubehör)
  • Die Kamera wird zur Teilnahme an Videokonferenzen benötigt.
  • Audiofunktion mit integrierten Lautsprechern und Mikrophon
  • eine Anschlussmöglichkeit für ein Headset verfügen (am Gerät).

Bitten geben Sie an, über welche Funktionen das Gerät verfügt. Wie hoch ist der Videospeicher?

A 20.9 Schnittstellen/Dockingstation An das Notebook sollen folgende Geräte (gleichzeitig) angeschlossen werden können (ggf. mittels Dockingstation/Portreplikator):

  • 2 externe Monitore (Bevorzugt Displayport, alternativ HDMI oder DVI)
  • Maus (USB)
  • Tastatur (USB)
  • Signaturkartenlesegerät (USB)
  • Drucker (USB)
  • Headset (USB, ggf. auch 3,5 mm Klinke)
  • Interner Smartcard Steckplatz

Mit dem Peripherieanschluss soll zugleich auch die Ladung des Akkus erfolgen. Eine drahtlose Peripherieanbindung (Funkverbindung) ist ausgeschlossen.

Bitte stellen Sie dar,

  • über welche Anschlüsse (Art und Anzahl) das Notebook selbst verfügt
  • wie die o.g. Peripheriegeräte mit einer entsprechenden Dockingstation oder einem Portreplikator (inkl. Ladefunktion) angeschlossen werden können (incl. Art und Anzahl der Anschlüsse)
  • welche Adapter oder Zusatzgeräte (z.B. USB-Hub) zur Erfüllung der Anforde- rungen mitgeliefert werden.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 41

[Seite 42]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

A 20.10 Verwaltung Folgende Anforderungen an die Verwaltung des Notebooks werden gestellt:

  • Das Gerät muss über eine Festplattenverschlüsselung verfügen und mit Microsoft Bitlocker (erfordert TPM 2.0) verschlüsselbar sein.
  • Die Kompatibilität zu einem Desktop-Management-Interface soll gegeben sein, d. h. Gerätespezifikationen sollen über WMI abrufbar sein.
  • Ein Sicherheitssystem (z. B. Passwort, Vorbereitung für Kensington-Kabel- schloss) soll vorhanden sein. Bitte geben Sie an, wie dies erfüllt wird, insbesondere:
  • Welche Festplattenverschlüsselung ist möglich?
  • Welcher TPM-Chip ist vorhanden?
  • Welche Verwaltungssoftware wird genutzt?

A 20.11 Akku Da das Notebook im mobilen Einsatz betrieben werden soll, kommt nur ein leistungs- starker Akku in Betracht. Das Gerät sollte bei aktivem Betrieb eine Akkulaufzeit min- destens 9 Stunden haben. Geben Sie die Leistungskriterien des Akkus anhand folgender Fragen wieder:

  • Wie hoch ist die Ladezeit (in min.)?
  • Wie lang ist die Betriebsdauer (in Std.)?
  • Ist eine Ladezustandsanzeige permanent vorhanden?
  • Ist ein zusätzlicher Akku verwendbar?

A 20.12 Datensicherung Stellen Sie dar, ob eine automatische Datensicherung auf die Festplatte gewährleistet ist (z.B. bei Unterschreitung eines Laufzeitschwellenwertes oder Strompegels).

A 20.13 Sicherheitszeichen Folgende Sicherheitszeichen (oder vergleichbar) sollten vorliegen.

  • GS-Zertifizierung
  • CE-Zertifizierung
  • TCO 9 zertifiziert / EPEAT Gold
  • TÜV-Flicker-Free-Zertifizierung
  • TÜV-Low-Blue-Light-Zertifizierung

Bitte geben Sie an, welche Sicherheitszeichen erfüllt werden. Entsprechende Nach- weise sind dem Angebot beizulegen.

A 20.14 Notebook (allgemein) Das Gewicht des Notebooks (ohne Ladegerät) soll 1400g nicht überschreiten. Im Lieferumfang muss enthalten sein:

  • Netzteil/Ladegerät
  • Schutzhülle oder Tasche
  • Adapter für HDMI-Anschluss (soweit nicht direkt am Gerät)
  • Adapter für Displayport-Anschluss (soweit nicht direkt am Gerät)
  • Bedienungsanleitung in deutscher Sprache (elektronisch ausreichend)

Als Zubehör muss eine Docking-Station (inkl. Ladegerät) lieferbar sein.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 42

[Seite 43]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

Bitte beantworten Sie hierzu folgende Fragen:

  • Wie sind die Gerätemaße (B x H x T in mm)?
  • Wie hoch ist das Gewicht des Notebook a) allein und b) mit Ladegerät?
  • Welches Zubehör ist im Lieferumfang enthalten?
  • Welches Zubehör ist zusätzlich erhältlich?

AfG21 Blickschutzfolie Im Bereich des mobilen Arbeitens mit den mobilen Geräten sind die Bildschirminfor- mationen vor fremdem Einblick zu schützen.

A.21.1 Blickschutzfolie Die Blickschutzfolie bzw. die Blickschutzfolien sollten über folgende Eigenschaften verfügen:

  • passend zu Tablett, Convertible und Notebooks (AfG 17 bis 20)
  • mit einer Hand anzubringen/abzunehmen
  • Wirksame Verdunkelung ab einem Winkel von 30 Grad

Bitte geben Sie folgende Informationen an:

  • Maße, Typ und Hersteller der Folie
  • Befestigungsart
  • Blickwinkel

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 43

[Seite 44]

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

3.4.5 restliche Hardware

AfG22 sonstige Arbeitsplatzhardware (Produktanfragen) Zur Minimierung des Support- und Verwaltungsaufwands soll grundsätzlich alle dem (mo- bilen) Arbeitsplatz zugehörige Hardware (außer Drucker und Telefonie) über den Auftrag- nehmer zu LOS 1 beschafft werden. Somit soll auch sonstige Arbeitsplatzhardware neben der oben beschriebenen Hardware eingekauft werden.

Als Abgrenzung dienen folgende Kriterien die erfüllt sein müssen:

  • Der Beschaffungswert des Produkts liegt unter 1.000,-- € (exkl. MwSt.)
  • Das Produkt ist einem herkömmlichen Arbeitsplatz mobil zuzuordnen
  • Der Preis ist ggf. über einen allgemein zugänglichen Webshop nachvollziehbar

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass USB-Sticks die lediglich als Massenspeicher genutzt werden und ohne zusätzliche Software betrieben werden, als Verbrauchsmaterial betrachtet werden und nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrags sind. Zur Veranschaulichung des Prozesses dienen die nachfolgenden Anforderungen.

A 22.1 Produktanfrage

Beschaffungsauftrag positiv an die ZIB/ITD3 (Mittelbehörde)

Prüfung ob das Produktanfrage Produkt in eZIB negativ an ZIB/ITD3 verfügbar (Mittelbehörde) (Mittelbehörde)

Vorprüfung ob die Kriterien erfüllt sind (ZIB/ITD3)

Mitteilung an Übersendung Mittelbehörde Rückfrage Produktanfrage

LOS 1 Arbeitsplatzhardware Mobil (Auftragnehmer)

Eintragung des Produkts in eZIB (ZIB/ Übersendung negativ ITD3) Angebot

Prüfung:

  • Kriterien positiv
  • Preis (ZIB/ITD3)

Soweit das gewünschte Produkt nicht im Intranetkatalog der ZIB/ITD3 (eZIB) verfüg- bar ist, wird die Mittelbehörde ihren Bedarf mittels einer so genannten Produktanfrage an die ZIB/ITD3 richten. Die ZIB/ITD3 prüft zunächst ob das Produkt den o.g. Rege- lungen entspricht und wird nach positiver Prüfung die Produktanfrage dem Auftrag- nehmer –per E-Mail- weiterleiten. Hierbei wird auch durch die ZIB/ITD3 mitgeteilt, ob die Standardgarantie von 48 Monaten für dieses Produkt gefordert wird oder die Ga- rantiezeit auf 24 Monate verringert wird. Eine verkürzte Garantiezeit kommt u.a. bei extern anschließbaren Produkten wie z.B. externen DVD-Brenner in Frage.

Anforderungskatalog LOS 1 (Stand 21.09.2026) Seite 44

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Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW 150-ITD3.1002-2026

Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein Angebot und sendet dieses an die ZIB/ITD3. Nach nochmaliger Prüfung, ob den o.g. Regelungen entsprochen wird, insbesondere nach Prüfung des Beschaffungswertes, wird das Produkt in eZIB eingetragen, das so- mit bestellt werden kann. Sind Sie mit dieser Regelung einverstanden?

A 22.2 Preisüberprüfung Zur Überprüfung der Angebote sollte der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine nachvollziehbare Preisermittlung zur Verfügung stellen. Denkbar ist, dass sich der Verkaufspreis auf Grundlage einer Berechnungsformel ergibt. Es wird vorgeschlagen die Preisfeststellung auf Basis eines Internetkataloges abzgl. Rabatt zzgl. Marge zu berechnen. Sind Sie mit dieser Regelung einverstanden? Wie stellen Sie die Preisermittlung sicher? Geben Sie detailliert an, wie der Preis ei- nes Produkts nachvollzogen werden kann.

4 Preiszusammenstellung

  1. 1 Allgemeines In der Preiszusammenstellung wird nach Dienstleistung sowie nach Lieferung der Hard- und Softwarekomponenten unterschieden.

Dabei sind jeweils detaillierte Angaben zu

• der Hardware• der Software
• den optionalen Leistungen• den zusätzlichen Leistungen aus Bietersicht

aufzuführen.

Bei der Preiszusammenstellung ist folgendes zu beachten und bei der Preisermittlung zu berücksichtigen:

• Die Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer und in Euro anzugeben.• Alle notwendigen Hardwaretreiber sind vom Auftragnehmer für den Zeitraum der Garantie dem Auftraggeber in der je- weils aktuellen Version zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer muss über eine laufende Marktübersicht der aktuellen Treiber verfügen und diese auf Anforderung des Auftraggebers zur Ver- fügung stellen.
• Kosten für alle notwendigen Treiber in der aktuellen Version sind enthalten.
• Kosten für die Bereitstellung der zusätz- lichen Informationen z.B. UUID Adresse der Netzwerkschnittstellen zur jeweiligen Lieferung sind enthalten.
• Es müssen sämtliche Liefer-, Transport- versicherungs- und sonstige Nebenkos- ten enthalten sein.

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• Sofern zusätzliche Kosten entstehen sind diese durch den Auftragnehmer an- zugeben• Bei Gewährung von Skonto erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen, soweit die für eine Rechnungsbegleichung oben genannten Voraussetzungen vor- liegen. Sofern sich die Rabattsätze des Bieters bis zum Vertragsende erhöhen, sind diese anteilmäßig dem Auftragge- ber auf die im Kaufschein genannten Preise weiterzugeben.
• Kosten die erst in der späteren Vertrags- durchführung vom Auftragnehmer ge- nannt werden, können dem Auftragge- ber nicht in Rechnung gestellt werden.

Zur Angebotserstellung sind die Preisblätter der mitübersandten Excel-Datei zu nut- zen. Ende Leistungsbeschreibung Los 1

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