Teil-3-Leistungsbeschreibung---LV-und-Anlagen.pdf

Probenahme und Laboranalytik von Abwässern, Gärresten und Kompost

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Teil 3:

Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren: WEV-2026-10-01

Untersuchung von Abwässern und Abfällen der

Westsächsischen Entsorgungs- und

Verwertungsgesellschaft mbH

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anlagenverzeichnis

1 Allgemeine Vorbemerkungen ..................................................................................6 1.1 Auftraggeber, Art der Vergabe ....................................................................................6 1.2 Terminologie ...............................................................................................................6 1.3 Ansprechpartnerin ......................................................................................................6 1.4 Kurzbeschreibung der WEV .......................................................................................6

2 Vorbemerkungen ......................................................................................................7

3 Leistungsgegenstand ...............................................................................................8 3.1 Art und Umfang der Leistung ......................................................................................8 3.2 Losaufteilung ..............................................................................................................8 3.3 Leistungszeitraum .......................................................................................................8 3.4 Nebenangebote ..........................................................................................................9 3.5 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Aufklärungsgespräche, Kommunikation .....................................................................9

4 Vertragsbedingungen / Zahlungsbedingungen ...................................................1 0

5 Leistungsumfang Los 1 - Analytik wässriger Lösungen (Ab-, Prozess- und Sickerwässer) ..................................................................................................1 1 5.1 Los 1 - Probenanzahl ................................................................................................1 1 5.2 Los 1 - Beauftragung ................................................................................................1 1 5.3 Los 1 - Probenahme .................................................................................................1 1 5.4 Los 1 - Probenbehälter .............................................................................................1 2 5.5 Los 1 - Probentransport ............................................................................................1 2 5.6 Los 1 - Analysenumfang ...........................................................................................1 3 5.6.1. Los 1 - Zugelassene Analyseverfahren .................................................................... 13 5.6.2. Los 1 - Umfang der zu analysierenden Parameter ................................................... 13 5.7 Los 1 - Protokolle ......................................................................................................1 3 5.7.1. Los 1 - Prüfberichte ..................................................................................................1 3 5.7.2. Los 1 - Datenübermittlung an den Auftraggeber ....................................................... 14 5.8 Los 1 - Zeitvorgaben .................................................................................................1 4 5.8.1. Los 1 - Zeitvorgabe im Regelfall ...............................................................................1 4 5.8.2. Los 1 - Zeitvorgabe für beschleunigte Bearbeitung (Eilauftrag) ............................... 14 5.9 Los 1 - Malusregelungen ..........................................................................................1 4 5.10 Los 1 - Rückstellproben ............................................................................................1 5

6 Leistungsumfang Los 2 – Analytik Gärreste (flüssig und fest), Ammoniumsulfat-Lösung und Kompost ..............................................................1 6 6.1 Los 2 - Probenanzahl ................................................................................................1 6 6.2 Los 2 - Beauftragung ................................................................................................1 6 6.3 Los 2 - Probenahme .................................................................................................1 6 6.4 Los 2 - Probebehälter ...............................................................................................1 7

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6.5 Los 2 - Probentransport ............................................................................................1 7 6.6 Los 2 - Analysenumfang ...........................................................................................1 7 6.6.1. Los 2 - Zugelassene Analyseverfahren .................................................................... 18 6.6.2. Los 2 - Umfang der zu analysierenden Parameter ................................................... 18 6.7 Los 2 - Protokolle ......................................................................................................1 8 6.7.1. Los 2 - Prüfberichte ..................................................................................................1 8 6.7.2. Los 2 - Datenübermittlung an die BGK .....................................................................1 8 6.8 Los 2 - Zeitvorgaben .................................................................................................1 9 6.9 Los 2 - Malusregelungen ..........................................................................................1 9 6.10 Los 2 - Rückstellproben ............................................................................................1 9

7 Erreichbarkeit ..........................................................................................................2 0

8 Unterauftragnehmer ...............................................................................................2 0

9 Leistungsabgrenzung ............................................................................................2 0 9.1 Anforderungen an den Auftraggeber ........................................................................2 0 9.2 Anforderungen an den Auftragnehmer .....................................................................2 0

10 Rechnungslegung ..................................................................................................2 1

11 Bietergemeinschaften ............................................................................................2 1

12 Angebotswertung und Zuschlagskriterien ...........................................................2 2 12.1 Angebotsauswertung von Hauptangeboten ..............................................................2 2 12.2 Angebotsauswertung von Rabattangeboten (Nebenangebot) .................................. 23 12.3 Zuschlag ...................................................................................................................2 4

13 Vorzulegende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen .................................... 26

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anlagenverzeichnis .................................................................................................. 5 Tabelle 2: Beispiel - Berechnung Summenprodukt ................................................................2 3 Tabelle 3: Beispiel - Gesamtergebnis der niedrigsten Wertungspreise der Hauptangebote .......................................................................................................2 4 Tabelle 4: Beispiel – Bieter D mit Rabattangebot ................................................................... 25 Tabelle 5: Los 1 - Parameter Probenahme bei vor Ort – Untersuchungen .............................. 2 Tabelle 6: Los 1 – Optionale Parameter Probenahme bei vor Ort - Untersuchungen .............. 2 Tabelle 7: Anl. 5 Übermittlung der Ergebnisse Los 1 ...............................................................1 Tabelle 8: Anl. 5 Vorlage Excel-Layout .....................................................................................7

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Anlagenverzeichnis

Anl. Nr.Bezeichnung
1Preisblätter
1.1Los 1 - Preisblatt Probenahme
1.2Los 1 - Preisblatt Transport
1.3Los 1 - Beschreibung der gewählten Transportart
1.4Los 1 - Preisblatt Analytik
1.5Los 1 - Preisblatt Eilzuschlag
1.6Los 2 - Preisblatt Probenahme
1.7Los 2 - Preisblatt Transport
1.8Los 2 - Beschreibung der gewählten Transportart
1.9Los 2 - Preisblatt Analytik
2Formblätter Rabatt- und Skontoangebot
2.1Formblatt Rabattangebot
2.2Formblatt Skonto
3Formblatt Unterauftragnehmer
4Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft
5Los 1 - Vorlage Excel Layout
6Information Benutzerordnung
7Information zum Datenschutz

Tabelle 1: Anlagenverzeichnis

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1 Allgemeine Vorbemerkungen

1.1 Auftraggeber, Art der Vergabe

Der Auftraggeber,

Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Am Westufer 3 04463 Großpösna/ OT Störmthal

beabsichtigt, die Untersuchung von Abwässern und Abfällen im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV zu vergeben.

1.2 Terminologie

Die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH wird in den Vergabeunterlagen sowie dessen Anhängen gleichbedeutend als WEV, Auftraggeber, AG oder Vergabestelle bezeichnet.

Der Auftragnehmer wird in den Vergabeunterlagen sowie deren Anlagen gleichbedeutend als Auftragnehmer oder AN bezeichnet.

Auftraggeber und Auftragnehmer werden in den Vergabeunterlagen sowie dessen Anhängen gleichbedeutend als Vertragsparteien oder Parteien bezeichnet.

1.3 Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin bei der WEV ist:

Frau Ines Bertholdt Fax: 034299 / 53 117 E-Mail: ines.bertholdt@wev-sachsen.de

Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.

1.4 Kurzbeschreibung der WEV

Der Geschäftsbereich der WEV befasst sich mit der Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus Haushalt, Industrie und Gewerbe. Für die Wahrnehmung dieser Tätigkeiten befinden sich am Standort Cröbern die mechanisch-biologische Behandlungsanlage Cröbern (MBA), die Kompost- und Energieanlage Cröbern (KEA) und die Zentraldeponie Cröbern (ZDC).

Des Weiteren obliegt der WEV die Verantwortung für die in der Nachsorgephase befindlichen Deponien Groitzsch-Wischstauden (DGW) und Seehausen (DSH).

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

2 Vorbemerkungen

Diese Leistungsbeschreibung stellt die im Einzelnen zu beachtenden Formalitäten dieses Vergabeverfahrens WEV-2026-10-01 – Untersuchung von Abwässern und Abfällen der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH – dar.

Zur Abgabe eines Angebots sind die in Anl. 1 beigefügten Preisblätter zu verwenden. Die Preisblätter benennen auch die weiteren Unterlagen bzw. Erklärungen, die der Beurteilung Ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, sowie der Bewertung der Angebote des Bieters dienen und die mit Angebotsabgabe vorzulegen sind.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Kontakt mit der WEV ist in deutscher Sprache über das Vergabeportal zu führen.

Der Bieter wird gebeten, die Bewerbungsbedingungen zur Erstellung des Angebots sorgfältig zu lesen. Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu überprüfen.

Die dem Bieter vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieses Angebots verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung - gleich welcher Art - ist an die schriftliche Zustimmung der WEV gebunden.

Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Informationen und Daten, insbesondere auch personenbezogene, zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens vom AG elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der WEV bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten Sie in Anl. 7.

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3 Leistungsgegenstand

3.1 Art und Umfang der Leistung

Leistungsumfang, soweit angegeben, ist

 Probenahme,  Bereitstellung von geeigneten Probenahmegefäßen in ausreichender Menge,  Gestellung von erforderlichen Verpackungs- und / oder Kühlmitteln,  Transport der Proben zur Untersuchungsstelle,  Probenvorbereitung,  Durchführung von Analytikleistungen,  Erstellung und Übersendung von Prüfprotokollen sowie den Analyseergebnissen (tlw. im *.xlsx-Format) innerhalb eines definierten Zeitrahmens und  Aufbewahrung und Entsorgung der Proben.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung nur einen Teil der jährlich bei der WEV anfallenden Laboranalysen umfasst; der AN hat nach Zuschlagserteilung damit kein Exklusivrecht auf Laborananalysen der WEV.

3.2 Losaufteilung

Die Leistung erfolgt in zwei Lose aufgeteilt:

Los 1 - Analytik wässriger Lösungen (Ab-, Prozess- und Sickerwässer) und Los 2 - Analytik Gärreste (flüssig und fest), Ammoniumsulfat-Lösung und Kompost.

Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dieser Leistungsbeschreibung sowie sämtlichen jeweiligen Anhängen zu entnehmen.

Es obliegt dem Bieter auf einzelne oder alle hier ausgeschriebenen Lose anzubieten. Maßgebend für die Angebotsabgabe sind die vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Formblätter der jeweiligen Lose.

3.3 Leistungszeitraum

Die Leistungserbringung durch den AN hat im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 zu erfolgen.

Der Leistungszeitraum verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit, später Folgelaufzeit, von einer oder beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Die Vertragslaufzeiten der ausgeschriebenen Verträge (Lose) sind unabhängig voneinander. Über die Verlängerung oder Kündigung entscheiden der AG und der jeweilige AN für jeden Vertrag bzw. für jedes Los einzelnen. Unterlassen AG und AN die Kündigung, gelten auch für den Verlängerungszeitraum unverändert die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens vertraglich vereinbarten Leistungsentgelte.

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3.4 Nebenangebote

Nebenangebote, außer ein Rabattangebot für die Zuschlagserteilung auf beide Lose (Anl. 2.1), werden nicht zugelassen. Wenn ein Rabattangebot für eine zusammengefasste Vergabe beider Lose abgegeben wird, so wird dieses als eigenes Angebot behandelt und mit den übrigen Angeboten und Nebenangeboten verglichen.

3.5 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Aufklärungsgespräche, Kommunikation

Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sind die Vergabeunterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er bei der Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen und Aufklärung zu verlangen. Unterlässt er dies, kann er sich später nicht mehr auf etwaige Unklarheiten in den Vergabeunterlagen berufen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen werden allen Bietern bekanntgegeben.

Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Kapitels zu stellen. Verbindliche Bestandteile der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten.

Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt, die unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.

Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der AG eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation, ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.

Bieter müssen sich vor Abgabe ihres Angebots über alle Bedingungen unterrichten, die für die Erstellung Ihrer Angebotsunterlagen bedeutsam sind. Fragen zu den Unterlagen oder dem Auftragsgegenstand, die nicht über das Vergabeportal gestellt werden, werden nicht beantwortet.

Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig mitgeteilt werden können, müssen die Rückfragen spätestens sieben Werktage vor dem Ablauf der Angebotsfrist, bei der Vergabestelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden.

Bei offenen Verfahren darf gemäß § 15 Abs. 5 VgV der AG von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Im Rahmen der Prüfung der Angebote behält sich der AG daher vor, nach Öffnung der Angebote Aufklärungsgespräche mit Bietern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihr Angebot oder ihre Eignung zu beseitigen.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Verhandlungen sind gemäß § 15 Abs. 5 VgV unzulässig.

Der AG behält sich gemäß § 56 VgV vor, bei der Abgabe der Angebote nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Nachweise nachzufordern. Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bieter ausschließlich über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu übermitteln.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei der Vergabestelle. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag des Eingangs beim Bieter folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24.00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des vierten Werktags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsfragen.

Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Die Bieter sind dazu angehalten, von dem AG geforderte Empfangsbestätigungen unverzüglich nach Eingang des betreffenden Dokuments inhaltlich zutreffend und vollständig an die Vergabestelle zu übermitteln. Dies dient der Beschleunigung des Vergabeverfahrens. Als Nachweis der umfassenden Kenntnis aller Vergabe- und Vertragsinhalte wird ein Zuschlag nur auf Angebote der Bieter erteilt, nachdem alle im Vergabeverfahren angeforderten Empfangsbestätigungen dem AG übermittelt wurden.

4 Vertragsbedingungen / Zahlungsbedingungen

Die Vergabeunterlagen enthalten Besondere Vertragsbedingungen (Teil 2) im Sinne der VgV. Dort und in dieser Leistungsbeschreibung sind auch die Zahlungsbedingungen geregelt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

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5 Leistungsumfang Los 1 - Analytik wässriger Lösungen (Ab-, Prozess- und Sickerwässer)

5.1 Los 1 - Probenanzahl Im Rahmen des Betriebs der Anlagen der WEV sind folgende wässrige Lösungen zu untersuchen:

 Rohsickerwasser,  Permeat (Umkehrosmose und Nanofiltration),  Konzentrat,  Oberflächenwasser,  Prozesswasser und  Kondensate.

Weiterhin sind am Standort Cröbern (ZDC) folgende wässrige Lösungen zu untersuchen:

 gereinigtes Abwasser.

Für die in der Stilllegungsphase befindlichen Deponien Groitzsch-Wischstauden (DGW) und Seehausen (DSH) sind folgende wässrige Lösungen zu untersuchen:

 Rohsickerwasser.

Insgesamt sind ca. 470 Proben1 während des Leistungszeitraums auf verschiedene, probenspezifische Parameter zu untersuchen (siehe Abs. 5.6). Die Probenanzahl basiert auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Während des Leistungszeitraums kann sich die Anzahl der Proben (z. B. aufgrund schwankender Niederschlagsmengen, Anpassung Abwasseraufbereitung) verändern. Veränderte Leistungen erbringt der AN auf Grundlage der Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung. Verändert sich die im Leistungszeitraum zu analysierende Probenzahl, so ist der AN verpflichtet, diese Mehr- oder Minderleistungen zu den angebotenen „Einzelpreisen“ gemäß Preisblatt 13Anl. 1.4 zu erbringen.

Mehrleistungen erbringt der AN nur nach gesonderter Aufforderung durch den AG.

5.2 Los 1 - Beauftragung Bei Analysen wird der AN im Regelfall per E-Mail und / oder telefonisch mit der Probenahme (sofern notwendig) und der Untersuchung der Proben beauftragt. Davon abweichend kann es Beauftragungen geben, die innerhalb einer kurzen Zeit vom AN zu bearbeiten sind, sog. Eilaufträge (siehe Abs. 5.8.2); diese Eilaufträge werden nur telefonisch beauftragt.

5.3 Los 1 - Probenahme Die Probenahme für unter Abs. 5.1 genannten wässrigen Lösungen ist im Regelfall vom AN vorzunehmen. Zusätzlich können Proben vom AG an den AN versendet werden.

1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Die tatsächliche Anzahl kann abweichen. Bei Vertragsverlängerung erhöht sich die Probenanzahl entsprechend.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Die Probenahme hat spätestens an dem auf die Beauftragung folgenden Werktag während der üblichen Betriebszeiten der WEV (Mo. – Fr. 07:00 bis 16:00 Uhr, samstags nicht) zu erfolgen.

Probenahmen können mehrmals in der Woche erforderlich sein.

Bei Eilaufträgen haben die Probenahmen innerhalb von fünf Stunden nach der Beauftragung zu erfolgen.

Die Probenahme ist einschließlich der Kosten für An- und Abfahrt zu den jeweiligen Standorten der WEV im Angebot preislich zu untersetzen (Preisblätter 13Anl. 1.1 sowie0).

5.4 Los 1 - Probenbehälter Für die Beprobung hat der AN geeignete Probenbehälter zur Verfügung zu stellen. Der AN hat sicherzustellen, dass zu jeder Zeit eine ausreichende Anzahl an Probenahmebehältern, entsprechend dem abgestimmten Probenahmeplan am Standort des AG vorhanden sind.

Dem AN wird ein geeigneter Lagerort zugewiesen. Sollten für eine Materialprobe keine geeigneten Probenahmebehälter vor Ort sein, werden diese vom AG beschafft und dem AN in Rechnung gestellt.

Die eindeutige Probenkennzeichnung wird nach der Vergabe in Abstimmung zwischen AG und AN abgestimmt.

5.5 Los 1 - Probentransport

Der Transport der Proben zur Untersuchungsstelle ist vom AN zu übernehmen bzw. von diesem in geeigneter Weise zu organisieren (z. B. Kurierdienste).

Die beabsichtigte Form des Probentransports ist im Angebot zu beschreiben und preislich zu untersetzen (Preisblatt 0, Beschreibung Anl. 1.3). Eine ggf. erforderliche Verpackung für den Transport ist durch den AN zu organisieren und einzupreisen.

Die Proben sind bei Bedarf zu kühlen. Der AN hat in diesem Fall während des Transports eine funktionierende Kühlkette bis zur Untersuchungsstelle zu gewährleisten. Erforderliche Kühlmittel sind vom AN zur Verfügung zu stellen und einzupreisen.

Die Abholung der durch den AG entnommenen Proben erfolgt am Standort Cröbern der WEV. Die Abholung der Proben hat spätestens an dem auf die Beauftragung folgenden Werktag während der üblichen Betriebszeiten der WEV (Mo. – Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr, samstags nicht) zu erfolgen.

Das Betreten bzw. Befahren hat unter Berücksichtigung der Benutzerordnung des AG zu erfolgen. Die Benutzerordnung (vgl. 13Anl. 6) für die Standorte der WEV (https://www.wev- sachsen.de/downloads/) ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

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5.6 Los 1 - Analysenumfang

Der Parameterumfang der zu untersuchenden Proben basiert auf gesetzlichen und/ oder genehmigungsrechtlichen Vorgaben bzw. vertraglichen Regelungen des AG.

Sollten während der Vertragslaufzeit andere als die ausgeschriebenen Analysemethoden gesetzlich vorgeschrieben werden, so hat der AN diese geänderten Analysemethoden anzuwenden, es sei denn, der AN ist technisch nicht in der Lage, diese Leistung zu erbringen. Der AN ist berechtigt, für geänderte Analysemethoden Unterauftragnehmer einzuschalten, sofern diese die erforderlichen Akkreditierungen nachweisen können.

Weichen im Falle geänderter Analysemethoden nachweislich die Kosten (Über- oder Unterschreitung) für die geänderte Analysenmethode um mehr als 5 % von den im Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgesehenen Kosten ab, ist auf Verlangen eine neue Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.

Der AG kann Prüfparameter, die Gegenstand dieses Loses sind, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats aus dem Leistungsumfang herausnehmen. Die Kosten verringern sich jeweils um den weggefallenen Prüfparameter.

Ebenfalls kann der AG Prüfparameter, die nicht Gegenstand dieses Loses sind, im Rahmen der Leistungsfähigkeit des AN in den Leistungsumfang aufnehmen. Hierfür werden im Bedarfsfall Einzelpreisabfragen erhoben, die den gleichen Skonto-/ Rabattbedingungen des Hauptauftrages unterliegen.

5.6.1. Los 1 - Zugelassene Analyseverfahren

Die Analytik und Bestimmung der Parameter haben gemäß den Vorgaben der Anlage 1 („Analyse und Messverfahren“) der AbwV in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen. Die angewendeten Verfahren sind durch den AN zu benennen.

5.6.2. Los 1 - Umfang der zu analysierenden Parameter

Die im Labor zu analysierenden Parameter, Einheiten und geschätzten Mengen sind ausschließlich im Preisblatt13Anl. 1.4 aufgeführt. Die dortigen Angaben sind für den Leistungsumfang maßgeblich.

5.7 Los 1 - Protokolle

5.7.1. Los 1 - Prüfberichte

Je Parameter ist der Analysenwert in der im Abs. 5.6 angegebenen Einheit anzugeben. Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze sind mit Präfix (<) zu versehen. Die verwendeten Analysemethoden sind auf den Prüfberichten anzugeben.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

5.7.2. Los 1 - Datenübermittlung an den Auftraggeber

Die Übermittlung der unterschriebenen oder digital signierten Prüfprotokolle hat für jede Einzelanalyse (als *.pdf) und tabellarisch als Excel-Datei entsprechend den Vorgaben des AG (siehe Anl. 5) ausschließlich durch Ablage auf einem vom AG bereitgestellten Online- Laufwerk zu erfolgen. Einmal jährlich sollen nach den Anforderungen des AG die Daten im digitalen Format als Sammeldatei auf gleichem Weg übergeben werden.

Die Originale der Prüfberichte sind für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Prüfdatum durch den AN aufzubewahren und auf Anforderung an den AG auszuhändigen.

5.8 Los 1 - Zeitvorgaben

5.8.1. Los 1 - Zeitvorgabe im Regelfall

Im Regelfall müssen die Untersuchungsergebnisse innerhalb von sieben Werktagen nach den Probenahmen beim AG vorliegen. Die Frist beginnt an dem auf den Tag der Probenahme folgenden Tag.

Eine Ausnahme vom Regelfall stellen die Untersuchungen auf biologische Parameter dar; die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen maximal zwei Werktage nach Ende der Untersuchungen beim AG vorliegen.

5.8.2. Los 1 - Zeitvorgabe für beschleunigte Bearbeitung (Eilauftrag)

In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass die Analysenergebnisse kurzfristig beim AG vorliegen müssen (Eilaufträge).

Im Fall einer beschleunigten Bearbeitung müssen die Untersuchungsergebnisse innerhalb von 24 Stunden ab der Beauftragung beim AG eingegangen sein. Eine Ausnahme stellen die Untersuchungen auf biologische Parameter dar; die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen am Tag des Endes der Untersuchungen beim AG vorliegen.

Eilaufträge werden ausschließlich montags bis freitags zwischen 07:30 Uhr und 11:00 Uhr beauftragt.

Der AN hat in den Preisblättern für diese Fälle einen sogenannten Eilzuschlag preislich zu untersetzen.

5.9 Los 1 - Malusregelungen

Werden die in Abs. 5.8.1 gemachten Zeitvorgaben nicht eingehalten, so behält sich der AG einen pauschalen Preisabzug in Höhe von 20 % der Analyse- und Transportkosten für die entsprechende Probe vor.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Liegen bei einem Eilauftrag nicht alle geforderten Analysenergebnisse innerhalb der in Abs. 5.8.2 gemachten Zeitvorgabe vor, hat der AG den Eilzuschlag nicht zu entrichten.

Sollte im bisherigen Leistungszeitraum eine Quote von 40 % an nicht gemäß Zeitvorgabe erstellten und übergebenen Protokollen erreicht werden – Quote der verspätet übermittelten Prüfberichte im Verhältnis zur Gesamtzahl der bis dahin fälligen Prüfberichte – kann der AG den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

5.10 Los 1 - Rückstellproben

Die Anfertigung von Rückstellproben ist nicht erforderlich.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

6 Leistungsumfang Los 2 – Analytik Gärreste (flüssig und fest), Ammoniumsulfat- Lösung und Kompost

6.1 Los 2 - Probenanzahl

Im Rahmen des Betriebs der KEA Cröbern sind verschiedene Fraktionen zu analysieren:

 Gärreste (flüssig und fest),  Kompost (Frischkompost, Fertigkompost) und  Ammoniumsulfat-Lösung.

Insgesamt sind ca. 130 Proben2 während des Leistungszeitraums auf verschiedene, proben- spezifische Parameter zu untersuchen (siehe Abs. 6.6). Die Probenanzahl basiert auf Schätzungen vergleichbarer Anlagen. Während des Leistungszeitraums kann sich die Anzahl der Proben (z. B. aufgrund schwankender Mengen) verändern. Veränderte Leistungen erbringt der AN auf Grundlage der Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung. Verändert sich die im Leistungszeitraum zu analysierende Probenanzahl, so ist der AN verpflichtet, diese Mehr- oder Minderleistungen zu den angebotenen „Einzelpreisen“ gemäß Preisblatt 13Anl. 1.9 zu erbringen.

Mehrleistungen erbringt der AN nur nach gesonderter Aufforderung durch den AG.

6.2 Los 2 - Beauftragung

Bei Analysen im Regelfall wird der AN per E-Mail und / oder telefonisch mit der Probenahme (sofern notwendig) und der Untersuchung der Proben beauftragt.

6.3 Los 2 - Probenahme

Die Probenahme ist vom AN vorzunehmen und hat entsprechend den Vorgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. zu erfolgen. In Ausnahmefällen nimmt der AG selbst Proben, die dem AN zum Transport und Untersuchung übergeben werden.

Für die Probenahme dürfen nur durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. anerkannte Probenehmer eingesetzt werden. Die Anerkennung ist gegenüber dem AG im Angebot nachzuweisen.

Die Probenahme hat spätestens an dem auf die Beauftragung folgenden Werktag während der üblichen Betriebszeiten der WEV (Mo. – Fr. 07:00 bis 16:00 Uhr, samstags nicht) zu erfolgen.

Probenahmen können mehrmals in der Woche erforderlich sein.

Die Probenahme ist einschließlich der Kosten für An- und Abfahrt im Angebot preislich zu untersetzen (Preisblätter Anl. 1.6 sowie 13Anl. 1.7).

2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Die tatsächliche Anzahl kann abweichen. Bei Vertragsverlängerung erhöht sich die Probenanzahl entsprechend.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

6.4 Los 2 - Probebehälter Für die Beprobung hat der AN geeignete Probenbehälter zur Verfügung zu stellen. Der AN hat sicherzustellen, dass zu jeder Zeit eine ausreichende Anzahl an Probenahmebehältern, entsprechend dem abgestimmten Probenahmeplan am Standort des AG vorhanden sind.

Dem AN wird ein geeigneter Lagerort zugewiesen. Sollten für eine Materialprobe keine geeigneten Probenahmebehälter vor Ort sein, werden diese vom AG beschafft und dem AN in Rechnung gestellt.

Die eindeutige Probenkennzeichnung wird nach der Vergabe in Abstimmung zwischen AG und AN abgestimmt.

6.5 Los 2 - Probentransport

Der Transport der Proben zur Untersuchungsstelle ist vom AN zu übernehmen bzw. von diesem in geeigneter Weise zu organisieren (z. B. Kurierdienste).

Die beabsichtigte Form des Probentransports ist im Angebot zu beschreiben und preislich zu untersetzen (Preisblatt 13Anl. 1.7, Beschreibung 13Anl. 1.8). Eine ggf. erforderliche Verpackung für den Transport ist durch den AN zu organisieren.

Die Proben sind zu kühlen. Der AN hat während des Transports eine funktionierende Kühlkette bis zur Untersuchungsstelle zu gewährleisten. Erforderliche Kühlmittel sind vom AN zur Verfügung zu stellen.

Die Abholung der durch den AG entnommenen Proben erfolgt am Standort Cröbern der WEV. Die Abholung der Proben hat spätestens an dem auf die Beauftragung folgenden Werktag während der üblichen Betriebszeiten der WEV (Mo. – Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr, samstags nicht) zu erfolgen.

Das Betreten bzw. Befahren hat unter Berücksichtigung der Benutzerordnung des AG zu erfolgen. Die Benutzerordnung für die Standorte der WEV (https://www.wev- sachsen.de/downloads/) ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

6.6 Los 2 - Analysenumfang

Der Parameterumfang der zu untersuchenden Proben basiert auf gesetzlichen Vorgaben bzw. auf vertraglichen Regelungen des AG.

Sollten während der Vertragslaufzeit andere als die ausgeschriebenen Analysemethoden gesetzlich vorgeschrieben werden, so hat der AN diese geänderten Analysemethoden anzuwenden, es sei denn, der AN ist technisch nicht in der Lage, diese Leistung zu erbringen. Der AN ist berechtigt, für geänderte Analysemethoden Unterauftragnehmer einzuschalten, sofern diese die erforderlichen Akkreditierungen nachweisen können.

Weichen im Falle geänderter Analysemethoden nachweislich die Kosten (Über- oder Unterschreitung) für die geänderte Analysenmethode um mehr als 5 % von dem im Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgesehenen Kosten ab, ist auf Verlangen eine neue Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Der AG kann Prüfparameter, die Gegenstand dieses Loses sind, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats aus dem Leistungsumfang herausnehmen. Die Kosten verringern sich jeweils um den weggefallenen Prüfparameter.

Ebenfalls kann der AG Prüfparameter, die nicht Gegenstand dieses Loses sind, im Rahmen der Leistungsfähigkeit des AN in den Leistungsumfang aufnehmen. Hierfür werden im Bedarfsfall Einzelpreisabfragen erhoben, die den gleichen Skonto-/ Rabattbedingungen des Hauptauftrages unterliegen.

6.6.1. Los 2 - Zugelassene Analyseverfahren

Die Analytik und Bestimmung der Parameter haben gemäß den Vorgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel und Substrate) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Die angewendeten Verfahren sind durch den AN zu benennen.

6.6.2. Los 2 - Umfang der zu analysierenden Parameter

Zur Vermeidung von Doppelungen werden die im Labor zu analysierenden Parameter, Einheiten und geschätzten Mengen an dieser Stelle nicht aufgeführt. Maßgeblich sind die Angaben in 13Anl. 1.9.

6.7 Los 2 - Protokolle

6.7.1. Los 2 - Prüfberichte

Je Parameter ist der Analysenwert in den im Abs. 6.6 angegebenen Einheiten anzugeben. Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze sind mit Präfix (<) zu versehen. Die verwendeten Analysemethoden sind auf den Prüfberichten anzugeben.

Die Übersendung der unterschriebenen oder digital signierten Prüfprotokolle hat für jede Einzelanalyse per E-Mail als PDF-Datei entsprechend den Vorgaben des AG zu erfolgen. Einmal jährlich sollen nach den Anforderungen des AG die Daten im digitalen Format übergeben werden.

Die Originale der Prüfberichte sind für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Prüfdatum durch den AN aufzubewahren und werden auf Anforderung an den AG ausgereicht.

6.7.2. Los 2 - Datenübermittlung an die BGK

Die Analyseergebnisse der für die Gütesicherung bestimmten Proben sind durch den AN in das dafür vorgesehene Online-Portal der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

einzutragen. Welche Proben für die Gütesicherung vorgesehen werden, wird durch den AG festgelegt.

6.8 Los 2 - Zeitvorgaben

Der AN verpflichtet sich, sämtliche Analyse unverzüglich nach Probeneingang bei der Untersuchungsstelle durchzuführen.

Die Untersuchungsergebnisse müssen innerhalb von 21 Werktagen nach Beauftragung beim AG vorliegen.

Die Frist beginnt an dem auf den Tag der Beauftragung folgenden Tag.

6.9 Los 2 - Malusregelungen

Werden die in Abs. 6.8 gemachten Zeitvorgaben nicht eingehalten, so behält sich der AG einen pauschalen Preisabzug in Höhe von 20 % der Analyse- und Transportkosten für die entsprechende Probe vor.

Sollte im bisherigen Leistungszeitraum eine Quote von 40 % an nicht gemäß Zeitvorgabe erstellten und übergebenen Protokollen erreicht werden – Quote der verspätet übermittelten Prüfberichte im Verhältnis zur Gesamtzahl der bis dahin fälligen Prüfberichte – kann der AG den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

6.10 Los 2 - Rückstellproben

Vom AN sind alle Laborproben für ggf. erforderliche Nachuntersuchungen sechs Monate nach Vorlage der Prüfberichte aufzubewahren. Der AN hat die Rückstellproben nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auf seine Kosten zu entsorgen.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

7 Erreichbarkeit

Der AN verpflichtet sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr für den AG oder dessen Beauftragte telefonisch und per E-Mail erreichbar zu sein. Bei laufenden Eilaufträgen ist der AN samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.

8 Unterauftragnehmer

Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Ein entsprechendes Formblatt ist als Anl. 3 Leistungsbeschreibung beigefügt, das mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen ist.

Alle Unterauftragnehmer haben für die den jeweiligen Leistungsbereich erforderlichen Nachweise gemäß Abs. 13 beizubringen.

9 Leistungsabgrenzung

9.1 Anforderungen an den Auftraggeber

Der AG ist verpflichtet, den AN über alle die Laboranalysen betreffenden Informationen, rechtzeitig bereitstellen und relevante Änderungen unverzüglich nach Bekanntwerden mitteilen.

9.2 Anforderungen an den Auftragnehmer

Der AN hat den Probentransport zügig durchzuführen und alle Parameter eines Loses zu analysieren. Der AN ist verpflichtet, seine Leistungen fachgerecht und zuverlässig auszuführen.

Ferner muss das vom AN eingesetzte Personal mit persönlicher Schutzausrüstung gemäß den gültigen Arbeitsschutzrichtlinien ausgestattet sein.

Der AN hat den AG unverzüglich telefonisch und schriftlich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer von Ereignissen zu informieren, die zu einer Störung der vertragsgemäßen Erfüllung seiner Leistungspflichten führen können.

Der AN erbringt die Leistungen mit eigenem Personal. Unterbeauftragungen sind zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Sofern der AN Unterauftragnehmer einsetzt, sind alle Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen (siehe Formblatt Unterauftragnehmer Anl. 3). Alle Unterauftragnehmer haben die für den jeweiligen Leistungsbereich erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen gemäß Abs. 13 beizubringen. Diese Nachweise sind im Falle von Unterauftragnehmern nur erforderlich, soweit diese für die vom Unterauftragnehmer erbrachte Leistung überhaupt erforderlich sind (entfällt beispielsweise bei Kurier/ Probentransporteur).

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

10 Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen in § 9 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil 2 der Ausschreibungsunterlage).

Die angebotenen Einzelpreise sind Festpreise für die jeweilige Leistungseinheit. Alle anfallenden Nebenkosten müssen in den Festpreisen enthalten sein.

Nachträglich entstandene Kosten, die nicht im Angebot ausgewiesen sind, werden nicht er- stattet.

Die Rechnungslegung erfolgt 14-tägig in Form einer Sammelrechnung. Die Rechnungen müssen mindestens

 die Auftragsnummer,  die Kostenstelle (-bezeichnung) des AG,  die Projektbezeichnung und  die Probenbezeichnung

enthalten. Der genaue Aufbau der Sammelrechnung wird nach der Vergabe in Abstimmung zwischen AN und AG erfolgen.

Der Rechnungsversand muss auf elektronischem Weg erfolgen; die Rechnungsadresse lautet: rechnungseingang@wev-sachsen.de .

Die Zahlung erfolgt unter Abzug eines vom AN eingeräumten Skontos oder nach 21 Werktagen ohne Skontoabzug. Es dürfen nur Einzelaufträge abgerechnet werden, wenn deren Ergebnisse mittels Prüfberichtes vollständig an den AG übermittelt wurden.

11 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Die für die Ausführung der jeweils übernommenen Leistungen erforderlichen Akkreditierungen und Anerkennungen sind durch dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen, dass die betreffende Leistung tatsächlich erbringt.

Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Ein entsprechendes Formblatt ist der Leistungsbeschreibung (siehe 13Anl. 4) beigefügt, das mit dem Angebot der Bietergemeinschaft ausgefüllt und unterschrieben einzureichen ist.

Die Bietergemeinschaften dürfen ihre Mitgliederzusammensetzung nur vor Ablauf der Angebotsfrist im Wege der Rücknahme des Angebots und der Einreichung eines neuen Angebots der neu zusammengesetzten Bietergemeinschaft ändern.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die Erklärungen, Nachweise und Unterlagen gemäß Abs. 13 beizubringen.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

12 Angebotswertung und Zuschlagskriterien

Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote im Sinne des § 57 VgV.

Die Zuschlagserteilung erfolgt nach § 127 GWB auf die wirtschaftlichste Vergabevariante nach Maßgabe von Abs. 0.

Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots kommt es allein auf die errechneten Wertungspreise an. Der Eilzuschlag fließt in den Wertungspreis nicht ein. Optional vom AG angefragte Leistungen fließen, wegen Unkenntnis der konkreten Anzahl, in die Wertung nicht ein.

12.1 Angebotsauswertung von Hauptangeboten

Der Wertungspreis (WP) Hauptangebot für ein Los berechnet sich wie folgt:

Wertungspreis Hauptangebot = WP „Probenahme“

  • WP „Probentransport“

  • WP „Analytik“

Ein vom Bieter eingeräumtes Skonto gemäß Anl. 2.2 wird bei der Ermittlung des Wertungspreises und damit bei der Zuschlagsentscheidung nicht berücksichtigt. Ein angebotener Skonto bleibt hiervon unberührt und wird bei der späteren Rechnungsbegleichung durch den AG berücksichtigt, sofern die hierfür angebotenen Voraussetzungen und Zahlungsfristen im Einzelfall erfüllt sind.

Der WP „Probenahme“ wird wie folgt gebildet:

WP „Probenahme“ = EP Probenahme x Anz Probenahme

wobei:

EP Probenahme: Einzelpreis [€, netto] pro Probenahme (gemäß Preisblatt Anl. 1.1 (Los 1) und Preisblatt 13Anl. 1.6 (Los 2))

Anz Probenahme: Anzahl (gemäß Preisblatt Anl. 1.1 (Los 1) und Preisblatt 13Anl. 1.6 (Los 2))

Der WP „Probentransport“ wird wie folgt gebildet:

WP „Probentransport“ = EP Probentransport x Anzahl Probentransport

wobei:

EP Probentransport: Einzelpreis [€, netto] pro Probentransport (gemäß Preisblatt 0 für Los 1 und Preisblatt 13Anl. 1.7 für Los 2)

Anz Probentransport: Anzahl (gemäß Preisblatt 0 für Los 1 und Preisblatt 13Anl. 1.7 für Los 2)

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Der WP „Analytik“ wird wie folgt gebildet:

WP „Analytik“ = Summenprodukt über alle Prüfparameter

wobei:

Summenprodukt über Produkt aus der Anzahl und Einzelpreise [€, netto] jedes Prüfparameters, aufsummiert zu einem Gesamtpreis.

Beispiel:

PrüfparameterAnzahl im LeistungszeitraumEP [€, netto]Produkt aus Anzahl und EP [€, netto]
A122,4028,80
B085,7045,60
C031,2003,60
D053,0015,00
Summenprodukt93,00

Tabelle 2: Beispiel - Berechnung Summenprodukt

12.2 Angebotsauswertung von Rabattangeboten (Nebenangebot)

Wenn ein Rabattangebot für eine zusammengefasste Vergabe beider Lose abgegeben wird, so wird dieses als eigenes Angebot (Nebenangebot) behandelt und mit den übrigen Hauptangeboten und Nebenangeboten verglichen.

Der Wertungspreis Nebenangebot für ein Los wird wie folgt ermittelt:

Wertungspreis Nebenangebot = Wertungspreis Hauptangebot x (100 % - Rabatt für zusammengefasste Vergabe)

Beispiel:

Wertungspreis Hauptangebot Los 1: 155,00 € netto Wertungspreis Hauptangebot Los 2: 102,00 € netto

Rabatt bei zusammengefasster Vergabe Lose 1 und 2: 5 %

Wertungspreis Nebenangebot Los 1: 147,25 € netto Wertungspreis Nebenangebot Los 2: 96,90 € netto

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

12.3 Zuschlag

Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Gesamtergebnis.

Maßgeblich sind ausschließlich die nach den vorstehenden Regelungen ermittelten Wertungspreise.

Zunächst wird für jedes Los der jeweils niedrigste Wertungspreis eines wertbaren Hauptangebotes ermittelt. Die Summe der niedrigsten Wertungspreise für Los 1 und Los 2 bildet den Wertungspreis der wirtschaftlichsten losweisen Vergabe:

Wertungspreis losweise Vergabe = niedrigster Wertungspreis Los 1 + niedrigster Wertungspreis Los 2

Daneben wird ein abgegebenes Rabattangebot für die zusammengefasste Vergabe der Lose 1 und 2 berücksichtigt. Hierzu werden die Wertungspreise der Hauptangebote des jeweiligen Bieters für Los 1 und Los 2 addiert und anschließend um den vom Bieter angebotenen Rabatt für die zusammengefasste Vergabe vermindert:

Wertungspreis zusammengefasste Vergabe = (Wertungspreis Hauptangebot Los 1 + Wertungspreis Hauptangebot Los 2) x (100 % – Rabatt)

Der Zuschlag wird auf diejenige Vergabevariante erteilt, deren Wertungspreis am niedrigsten ist.

Ist die Summe der jeweils niedrigsten Hauptangebote günstiger als sämtliche Rabattangebote, werden die Lose einzeln an die jeweiligen Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreis vergeben.

Ist dagegen der Wertungspreis eines Rabattangebotes für die zusammengefasste Vergabe beider Lose niedriger, erhält der betreffende Bieter den Zuschlag für Los 1 und Los 2.

Beispiel:

LosBieterniedrigster Wertungspreis Hauptangebot [€, netto]
1A150,00
1D155,00
2B100,00
2D102,00
Summe wirtschaftlichste losweise Vergabe:250,00

Tabelle 3: Beispiel - Gesamtergebnis der niedrigsten Wertungspreise der Hauptangebote

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Bieter A + B haben ein Rabattangebot mit 0 % abgegeben, Bieter D hat für gemeinsame Beauftragung beider Lose folgendes Rabattangebot abgegeben:

LosWertungspreis Hauptangebot Bieter D [€, netto]Rabatt- angebot Bieter D [%]Rabatt- angebot Bieter D [€, netto]Wertungspreis Nebenangebot Bieter D nach Ergänzung mit niedrigsten Hauptangeboten [€, netto]
1155,005,0147,25147,25
2102,005,096,9096,90
Summe244,15

Tabelle 4: Beispiel – Bieter D mit Rabattangebot

Vergleich:

 wirtschaftlichste losweise Vergabe: 250,00 €  zusammengefasste Vergabe an Bieter D: 244,15 €

Da die zusammengefasste Vergabe um 5,85 € günstiger ist, erhält Bieter D den Zuschlag für Los 1 und Los 2.

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13 Vorzulegende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen

Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die ordnungsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und bei denen keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

Der Bieter hat mit dem Angebot die in der Angebotsaufforderung sowie in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Unterlagen und Erklärungen einzureichen. Hierzu gehören insbesondere:

 die vollständig ausgefüllten Preisblätter für die Lose, auf die ein Angebot abgegeben wird,  das Formblatt Rabatt- und Skontoangebot,  das Formblatt Unterauftragnehmer, soweit zutreffend,  das Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft, soweit zutreffend,  die geforderten Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung,  Angaben zu vergleichbaren Referenzleistungen innerhalb der letzten drei Jahre,  Angaben zur für die Leistungserbringung vorgesehenen personellen und fachlichen Ausstattung,  der Nachweis einer gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025. Die Akkreditierung muss die für die ausgeschriebene Leistung erforderlichen Prüfbereiche, Matrizes und Untersuchungsverfahren umfassen. Der Akkreditierungsumfang ist durch Vorlage der Akkreditierungsurkunde einschließlich der zugehörigen Anlage nachzuweisen.  für Los 2 zusätzlich der Nachweis der erforderlichen Anerkennung des Labors durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. sowie die Benennung der vorgesehenen Probenehmer einschließlich des Nachweises ihrer erforderlichen Anerkennung.

Bei Bietergemeinschaften können die Eignungskriterien gemeinschaftlich erfüllt werden, soweit sich aus der Art des jeweiligen Nachweises nichts anderes ergibt. Leistungsbezogene Akkreditierungen, Anerkennungen und sonstige fachliche Befähigungen müssen jeweils bei dem Mitglied vorliegen, das die betreffende Leistung tatsächlich erbringt.

Sofern Unterauftragnehmer für wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden, sind die für den jeweiligen Leistungsbereich erforderlichen Eignungsnachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen bzw. auf Anforderung des AG nachzureichen. Diese Nachweise sind im Falle von Unterauftragnehmern nur erforderlich, soweit diese für die vom Unterauftragnehmer erbrachte Leistung überhaupt erforderlich sind (entfällt beispielsweise bei Kurier/ Probentransporteur).

Der AG behält sich im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen und Nachweise nachzufordern, zu vervollständigen oder erläutern zu lassen, soweit eine Nachforderung rechtlich zulässig ist. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht.

Der AG ist ferner berechtigt, im Rahmen der Angebotsprüfung zusätzliche Nachweise zur Überprüfung der vom Bieter gemachten Angaben und seiner Eignung anzufordern. Dies betrifft insbesondere Originale oder aktuelle Kopien von Akkreditierungsurkunden

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

einschließlich Anlagen und Geltungsbereichen, Anerkennungsbescheinigungen, Referenznachweise sowie sonstige Belege zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit.

Vor Zuschlagserteilung kann der AG vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter die Vorlage aktueller Nachweise verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt wurden.

Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Die Pflicht zur Vorlage der für die konkrete Leistung erforderlichen fachlichen Nachweise, insbesondere Akkreditierungen und Anerkennungen, bleibt hiervon unberührt.

Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, im Rahmen der Angebotsprüfung eine Urkalkulation für die angebotenen Lose anzufordern.

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1 Preisblätter

Die dem angebotenen Los zugeordneten Preisblätter sind vollständig auszufüllen. Wird nur für ein Los ein Angebot abgegeben, sind ausschließlich die Preisblätter dieses Loses auszufüllen.

Die Angebotspreise sind in Euro (€) netto anzugeben; Bruchteile eines Euro sind in vollen Cent auszuweisen.

Fehlende Angaben können den Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Preisblätter für Lose, für die kein Angebot abgegeben wird, sind nicht auszufüllen.

Dem Angebot bzw. folgenden Preisblättern dürfen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN zu Grunde liegen. Sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Angebot beiliegen oder sonst wie auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN verwiesen werden, so wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Anl. 1: Preisblätter Seite 1 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.1 Los 1 - Preisblatt Probenahme Die Preisangaben zu den Probenahmen beinhalten die Probenahme mit Vor-Ort Untersuchungen an den Standorten der WEV, sowie die Erstellung der zugehörigen Probenahmeprotokolle.

Die bei der Probenahme mit zu bestimmenden Parameter sind:

ParameterEinheit
elektrische LeitfähigkeitµS/cm
Farbe, visuell
Geruch
pH-Wert
Temperatur der Probe°C
Trübung
Wetter am Probenahmetag

Tabelle 5: Los 1 - Parameter Probenahme bei vor Ort – Untersuchungen

Die bei der Probenahme optional (nach Bestellung durch AG) zu bestimmende Parameter sind:

ParameterEinheit
O -Gehalt 2mg/l
RedoxpotentialmV

Tabelle 6: Los 1 – Optionale Parameter Probenahme bei vor Ort - Untersuchungen

Beachten Sie, dass der Umfang nach Erfahrungswerten gemäß Anl. 1.4 folgend kaufmännisch gerundet wurde. Die ausgeschriebene Leistung wird zu folgenden Preisen angeboten:

ParameterAnzahl3Einzelpreis [€, netto]
Probenahme (ZDC) (mit Vor-Ort-Untersuchungen)450
Probenahme (DGW) (mit Vor-Ort-Untersuchungen)12
Probenahme (DSH) (mit Vor-Ort-Untersuchungen)6

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Die tatsächliche Anzahl kann abweichen. Bei Vertragsverlängerung erhöht sich die Probenanzahl entsprechend.

Anl. 1: Preisblätter Seite 2 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.2 Los 1 - Preisblatt Transport Die Preisangaben zum Probentransport beinhalten An- und Abfahrt des AN, die Gestellung der Probenahmebehälter, eine ggf. erforderliche Verpackung und Kühlung für den Transport sowie den Transport der Proben zum Labor. Die ausgeschriebene Leistung wird zu folgenden Preisen angeboten:

ParameterAnzahl4Einzelpreis [€, netto]
An- und Abfahrt zum Probenahmeort ZDC inkl. Probentransport je Beprobungstermin36
An- und Abfahrt zum Probenahmeort DGW inkl. Probentransport je Beprobungstermin12
An- und Abfahrt zum Probenahmeort DSH inkl. Probentransport je Beprobungstermin6

Die Probenahmeorte befinden sich:

ZDC (Zentraldeponie Cröbern) - Am Westufer 3, 04463 Großpösna/ OT Störmthal DSH (Deponie Seehausen) - Maximilianallee 80, 04356 Leipzig-Nord DGW (Deponie Groitzsch-Wischstauden) - ehemalige Deponie, 04539 Groitzsch

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Die tatsächliche Anzahl kann von denen in dieser Tabelle aufgelisteten Angaben abweichen. Bei Vertragsverlängerung erhöht sich die Probenanzahl entsprechend.

Anl. 1: Preisblätter Seite 3 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.3 Los 1 - Beschreibung der gewählten Transportart

Anl. 1: Preisblätter Seite 4 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.4 Los 1 - Preisblatt Analytik Die ausgeschriebene Leistung wird zu folgenden Preisen angeboten:

ParameterEinheitAnzahl5Einzelpreis [€, netto]
Probenahme mit den folgenden Vor-Ort-Parametern: - elektrische Leitfähigkeit - Farbe, visuell - Geruch - pH-Wert - Temperatur der Probe - Trübung, visuell - Wetter am ProbenahmetagµS/cm - - - °C - -387
abfiltrierbare Stoffemg/l297
Ammoniummg/l141
Antimonmg/l102
AOXmg/l354
Arsenmg/l354
Bariummg/l90
Basekapazität bis pH 8,2mmol/l90
Bleimg/l354
Bormg/l141
BSB 5mg/l426
Cadmiummg/l354
Calciummg/l3
Chloridmg/l210
Chrom, gesamtmg/l354
Chrom (VI)mg/l354

5 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Die tatsächliche Anzahl kann von denen in dieser Tabelle aufgelisteten Angaben abweichen. Bei Vertragsverlängerung erhöht sich die Probenanzahl entsprechend.

Anl. 1: Preisblätter Seite 5 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

ParameterEinheitAnzahl5Einzelpreis [€, netto]
Cobaltmg/l12
CSBmg/l426
CSB aus Filtrat (0,45 µm)mg/l144
Cumol (Isopropylbenzol)µg/l90
Cyanid, gesamtmg/l90
Cyanid, leicht freisetzbarmg/l252
DOCmg/l198
Eisenmg/l159
elektrische Leitfähigkeit (Vor-Ort-Messung)µS/cm303
Farbe, visuell (Vor-Ort-Bestimmung)-192
Fluorid, gelöstmg/l12
Fluorid, gesamtmg/l114
Geruch (Vor-Ort-Bestimmung)-192
Kohlenwasserstoffe, gesamtmg/l351
Kupfermg/l354
Manganmg/l90
Molybdänmg/l90
Nickelmg/l354
Nitratmg/l141
Nitritmg/l141
Orthophosphat-Phosphormg/l12
Phenol-Indexmg/l90

Anl. 1: Preisblätter Seite 6 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

ParameterEinheitAnzahl5Einzelpreis [€, netto]
pH-Wert (Vor-Ort-Messung)-387
Phosphor, gesamtmg/l378
Quecksilbermg/l354
Sauerstoffgehalt (Laborbestimmung)mg/l9
Säurekapazität bis pH 4,3mmol/l90
Schwefelwasserstoffmg/l141
Selenmg/l90
Stickstoff als Summe NO -N, NO -N, 2 3 NH -N 4mg/l144
Stickstoff aus Ammonium (NH -N) 4mg/l426
Stickstoff aus Nitrat (NO -N) 3mg/l426
Stickstoff aus Nitrit (NO -N) 2mg/l426
Stickstoff, gesamt TNbmg/l426
Styrol (Vinylbenzol)µg/l90
Sulfatmg/l210
Sulfid, leicht freisetzbarmg/l354
Summe AKW (Summe BTEX+Styrol+Cumol)µg/l90
Summe LHKWµg/l102
Summe PAK nach EPAµg/l114
Temperatur der Probe (Vor-Ort-Messung)°C387
TOCmg/l156
Toxizitätstest DaphnienG -Wert D60
Toxizitätstest FischeierG -Wert EI144

Anl. 1: Preisblätter Seite 7 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

ParameterEinheitAnzahl5Einzelpreis [€, netto]
Toxizitätstest LeuchtbakterienG -Wert L60
Trockenmasse% FM3
Trübung, visuell (Vor-Ort-Messung)-192
Vinylchlorid (Monochlorethen)µg/l93
Zinkmg/l354
Zinnmg/l12

Optional kann der AG den AN mit der Bestimmung der folgenden Parameter zu den folgenden Preisen beauftragen:

ParameterEinheitEinzelpreis [€, netto]
absetzbare Stoffe (Absetzzeit 0,5 h)mg/l
Aluminiummg/l
Carbonatmg/l
Carbonathärtemg/l
Chlor, freiesmg/l
Dichteg/ccm
elektrische Leitfähigkeit (Laborbestimmung)µS/cm
Färbung, qualitativ (Laborbestimmung)-
Geruch (Laborbestimmung)-
Gesamthärtemg/l
Kaliummg/l
Kieselsäuremg/l
Magnesiummg/l

Anl. 1: Preisblätter Seite 8 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

ParameterEinheitEinzelpreis [€, netto]
Natriummg/l
Phosphatmg/l
pH-Wert (Laborbestimmung)-
Redoxpotential (Laborbestimmung)mV
Redoxpotential (Vor-Ort-Messung)mV
Salzgehaltg/l
Sauerstoffgehalt (Vor-Ort-Messung)mg/l
Schwefelmg/l
schwerflüchtige lipophile Stoffemg/l
Silbermg/l
Silikatemg/l
Summe BTEXµg/l
Summe PCBµg/l
Summe PSAF-20µg/l
Tenside, anionischmg/l
Tenside, kationischmg/l
Thalliummg/l
Trockenrückstandmg/l
Trübung, qualitativ (Laborbestimmung)-
Vanadiummg/l
1,3,5-Trimethylbenzenµg/l
1,2,4-Trimethylbenzenµg/l

Anl. 1: Preisblätter Seite 9 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

ParameterEinheitEinzelpreis [€, netto]
1,2,3-Trimethylbenzenµg/l

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

Anl. 1: Preisblätter Seite 10 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.5 Los 1 - Preisblatt Eilzuschlag Die ausgeschriebene Leistung wird zu folgenden Preisen angeboten:

ParameterEinzelpreis [€, netto]
Eilzuschlag

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

Anl. 1: Preisblätter Seite 11 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.6 Los 2 - Preisblatt Probenahme Die Preisangaben zu den Probenahmen beinhalten die Probenahme an den Standorten der WEV, sowie die Erstellung der zugehörigen Probenahmeprotokolle. Beachten Sie, dass der Umfang nach Erfahrungswerten gemäß Anl. 1.9 folgend kaufmännisch gerundet wurde.

Die ausgeschriebene Leistung wird zu folgenden Preisen angeboten:

ParameterAnzahl6Einzelpreis [€, netto]
Probenahme (Cröbern)130

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

6 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Die tatsächliche Anzahl kann abweichen. Bei Vertragsverlängerung erhöht sich die Probenanzahl entsprechend.

Anl. 1: Preisblätter Seite 12 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.7 Los 2 - Preisblatt Transport Die Preisangaben zum Probentransport beinhalten An- und Abfahrt des AN, die Gestellung der Probenahmebehälter, eine ggf. erforderliche Verpackung und Kühlung für den Transport sowie den Transport der Proben zum Labor. Die ausgeschriebene Leistung wird zu folgenden Preisen angeboten:

ParameterAnzahl7Einzelpreis [€, netto]
Probentransport134

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

7 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Die tatsächliche Anzahl kann abweichen. Bei Vertragsverlängerung erhöht sich die Probenanzahl entsprechend.

Anl. 1: Preisblätter Seite 13 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.8 Los 2 - Beschreibung der gewählten Transportart

Anl. 1: Preisblätter Seite 14 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 1.9 Los 2 - Preisblatt Analytik Die Preisangaben zur Analytik beinhalten die Probenvorbereitung, die Analytik der Parameter auf die angegebenen Parameter, die Anfertigung der Prüfprotokolle sowie die Aufbewahrung und Entsorgung der Rückstellproben. Die ausgeschriebene Leistung wird zu den folgenden Preisen angeboten:

ParameterEinheitAnzahl8Einzelpreis [€, netto]
Probenaufbereitung feste Stoffe90
Probenaufbereitung flüssige Stoffe44
Probenextraktion (Königswasser)134
Probenextraktion (CaCl ) 2134
Probenextraktion (CAL)90
Probenextraktion (Wasser)134
Keimfähige SamenPfl./l110
Fremdstoffgehalt% TM110
Verunreinigungsgradcm²/l FM110
Steine > 10 mm%110
Salmonellen116
Prozessüberwachung110
Geruch20
Rottegrad90
Körnungmm90
Vergärungsgradmg/l FM20
Trockensubstanz% FM134

8 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Anzahl auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht. Die tatsächliche Anzahl kann abweichen. Bei Vertragsverlängerung erhöht sich die Probenanzahl entsprechend.

Anl. 1: Preisblätter Seite 15 von 15

[Seite 43]

Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

ParameterEinheitAnzahl8Einzelpreis [€, netto]
Wassergehalt% FM134
Organische Substanz / Glühverlust% TM134
Rohdichtekg/m³134
pH-Wert134
Löslicher Salzgehaltg/l FM134
Pflanzenverträglichkeit 25 Vol. %%90
Pflanzenverträglichkeit 50 Vol. %%90
Basisch wirksame Stoffe (CaO)% TM116
Stickstoff, gesamt% TM116
Ammonium% TM114
Phosphat, gesamt (P O ) 2 5% TM116
Kaliumoxid, gesamt (K O) 2% TM116
Magnesiumoxid, gesamt (MgO)% TM116
Schwefel, gesamt% TM49
Nitrat% TM90
Phosphat, löslich (P O ) 2 5% TM90
Kaliumoxid, löslich (K O) 2% TM90
Eisen, gesamt% TM10
Mangan, gesamt% TM10
Natrium, gesamt% TM10
Schwefel, wasserlöslich% TM10
Natrium, wasserlöslich% TM10

Anl. 1: Preisblätter Seite 16 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

ParameterEinheitAnzahl8Einzelpreis [€, netto]
Bleimg/kg TM116
Cadmiummg/kg TM116
Chrommg/kg TM116
Nickelmg/kg TM116
Quecksilbermg/kg TM116
Kupfermg/kg TM116
Zinkmg/kg TM116
Arsenmg/kg TM9
Thalliummg/kg TM3
Chrom VImg/kg TM9
Thiabendazolmg/kg TM3
Perfluorierte Tenside (PFOA + PFOS)mg/kg TM9
Summe Dioxine + dl-PCBmg/kg TM9
PAKmg/kg TM9

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

Anl. 1: Preisblätter Seite 17 von 15

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 2 Formblätter Rabatt- und Skontoangebot

Die Formblätter sind vollständig auszufüllen.

Das Rabattangebot ist in % anzugeben.

Fehlende Angaben können den Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Sofern vom Bieter keine Rabattangebote gewährt werden, sind in die entsprechenden Felder dieser Formblätter eine 0 („Null“) einzutragen.

Anl. 2: Formblätter Rabatt- und Skontoangebot Seite 1 von 3

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 2.1 Formblatt Rabattangebot

Rabattierungen bei zusammengefasster Vergabe beider Lose an einen AN

Rabatt auf den Gesamtnettopreis aus Probenahme, Transport und Analytik
Los 1 und 2%

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

Anl. 2: Formblätter Rabatt- und Skontoangebot Seite 2 von 3

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 2.2 Formblatt Skonto

Sofern eine vom AN an den AG gestellte Rechnung durch den AG innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang beglichen wird, räumen wir folgenden Skonto-Rabatt ein:

Skontorabatt: %

Ort Datum

Stempel und Unterschrift

Anl. 2: Formblätter Rabatt- und Skontoangebot Seite 3 von 3

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 3 Formblatt Unterauftragnehmer

Nachfolgend sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer für die weitervergebenen Leistungen einzutragen:

Unterauftragnehmer Art der weitervergebenen % Anteil am (Angabe von Name und Anschrift) Leistungen Auftragswert

Anl. 3: Formblatt Unterauftragnehmer Seite 1 von 2

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Unterauftragnehmer Art der weitervergebenen % Anteil am (Angabe von Name und Anschrift) Leistungen Auftragswert

Anl. 3: Formblatt Unterauftragnehmer Seite 2 von 2

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 4 Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft

Wir die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,

geschäftsführendes Mitglied:

Mitglied:

Mitglied:

Mitglied:

beschließen, uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.

Wir erklären, dass

 das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,  das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,  alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum

Stempel und Unterschrift aller beteiligten Mitglieder

Anl. 4: Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft Seite 1 von 1

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 5 Los 1 - Vorlage Excel Layout

  1. Übermittlung der Ergebnisse

Im Folgenden soll geklärt werden, wie der WEV die Daten aus Los 1 übermittelt werden müssen. Benötigt werden zu jeder Probenahme ein Probenahmeprotokoll (PNP), ein Bericht (Analyse) sowie eine einlesbare Datei, z. B. im Format *.csv.

Alle Dateien einer Probenahme sollen denselben Namen erhalten und sich lediglich in ihrem Dateiformat und der Namensendung unterscheiden. Pro Standort, Probenahmestelle, Probenahmedatum und Dateiformat muss jeweils eine eigenständige Datei erzeugt werden.

Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich durch Ablage auf einem vom AG bereitgestellten Online-Laufwerk. Die Vorgaben zu den zulässigen Dateiformaten und zur Dateibezeichnung sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Dateiformat: PNP & Bericht*.pdf
Dateiformat: Daten*.csv, *.xls, *.xlsx, *.txt oder andere auf Nachfrage
DateinameStandort_Probenahmestelle_Datum(Probenahme)_Format
Dateiname Bsp.ZDC_Permeat_2027-03-10_Bericht.pdf = Bericht zur Permeatbeprobung vom 10.03.2027 am Standort ZDC im Dateiformat *.pdf

Tabelle 7: Anl. 5 Übermittlung der Ergebnisse Los 1

  1. Informationen auf den Dokumenten

Vor Jahresbeginn erhält der AN eine Liste mit Jahres-Probenahmen und dazugehörigen Zeitfenstern in welchen diese stattfinden sollen. Hierbei wird auch eine Auftragsnummer zu jeder Probenahme übermittelt. Diese ist neben Probenahme-Standort, Probenahme-Stelle, Probenahme-Datum sowie Datum vom Dokument auf den Rechnungen und Protokollen aufzuführen.

  1. Standorte und Probenahmestellen

An folgenden Standorten und Probenahmestellen werden Proben genommen. Diese beschreiben auch die Nomenklatur in den Berichten und Protokollen.

  1. Standort: ZDC Probenahmestellen:  Permeat  VSS1  VB24  VFSB  Konzentrat  SIWA_Misch  SIWA_SWPS1  SIWA_SWPS2  SIWA_SWPS3  SIWA_SWPS4

Anl. 5: Los 1 - Vorlage Excel Layout Seite 1 von 5

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

 SIWA_SWPS5  SIWA_SWPS7  SIWA_SWPS8  SIWA_SWPS9  SIWA_SWPS10  SIWA_TPS1  SIWA_TPS2  KKA_Verwaltung  MBA_PRW  MBA_AIR  MBA_KOND  KEA_KOND  KKA_MBA  MBA_RRB

  1. Standort und Probenahmestelle: DSH_SIWA

  2. Standort und Probenahmestelle : DGW_SIWA

  3. Datumsformat

Im Dateinamen ist immer folgendes Format zu verwenden: JJJJ-MM-TT (Bsp.: 2027-03-10).

  1. Kommunikation und Übersendung der Dokumente

Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich durch Ablage auf einem vom AG bereitgestellten Online-Laufwerk.

  1. Datenformat der Ergebnisse

Für unsere internen Auswertungen ist es erforderlich die Ergebnisse im folgenden Format zu übermitteln.

Kopfbereich eines Berichtes/Probenahmeprotokolls: Probenahmedatum Probenahmeort Probenahmestelle

Darstellung der Ergebnisse: Parameter_ID, ParameterName, Einheit, WERT, DIN (Bestimmungsverfahren)

Die folgende Tabelle definiert die WEV interne Parameter_ID und dient gleichzeitig als Vorlage für das Ergebnisformat. Die Parameter ID ist in jedem Fall korrekt anzugeben. Es ist zu beachten, dass IMMER die gleichen, in folgender Tabelle vorgegebenen Einheiten für die Ergebnis-Parameter zu verwenden sind.

Die Tabelle wird dem AN für das Los 1 digital zur Verfügung gestellt.

Anlage 5: Los 1 - Vorlage Excel Layout Seite 2 von 5

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

P_ID_WEVParameterMaßeinheitWertBestimmungs- verfahrenBestimmungs- ort9
1elektrische Leitfähigkeit (Ablesewert)µS/cmVO
2Farbe, visuell-VO
3Geruch-VO
4Sauerstoffgehalt (Ablesewert)mg/lVO
5pH-Wert (Ablesewert)-VO
6Redoxpotential (Ablesewert)mVVO
7Temperatur der Probe (Ablesewert)°CVO
8Trübung, visuell-VO
9Wetter am Probenahmetag-VO
10abfiltrierbare Stoffe (ASF)mg/lL
11absetzbare Stoffe (Absetzzeit 0,5h)ml/lL
12Aluminiummg/lL
13Ammoniummg/lL
14Ammonium-Stickstoff (NH-N) 4mg/lL
15Antimonmg/lL
16AOXmg/lL
17Arsenmg/lL
18Bariummg/lL
19Basekapazität bis pH 8,2mmol/lL
20Bleimg/lL
21Bormg/lL
22BSB 5mg/lL
23Cadmiummg/lL
24Calciummg/lL
25Carbonatmg/lL
26Carbonathärtemg/lL
27Chlor, freiesmg/lL
28Chloridmg/lL
29Chrom, gesamtmg/lL
30Chrom (VI)mg/lL
31Cobaltmg/lL
32CSBmg/lL
33CSB aus Filtrat (0,45 µm)mg/lL
34Cyanid, gesamtmg/lL
35Cyanid, leicht freisetzbarmg/lL
36Dichteg/ccmL
37DOCmg/lL
38Eisenmg/lL
39elektrische Leitfähigkeit bei 25°CµS/cmL

9 Abkürzungserläuterung: VO = vor Ort, L = Labor

Anlage 5: Los 1 - Vorlage Excel Layout Seite 3 von 5

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

P_ID_WEVParameterMaßeinheitWertBestimmungs- verfahrenBestimmungs- ort9
40Färbung, qualitativ-L
41Fluorid, gelöstmg/lL
42Fluorid, gesamtmg/lL
43Geruch-L
44Gesamthärtemg/lL
45Kaliummg/lL
46Kieselsäuremg/lL
47Kohlenwasserstoffe, gesamtmg/lL
48Kupfermg/lL
49Magnesiummg/lL
50Manganmg/lL
51Molybdänmg/lL
52Natriummg/lL
53Nickelmg/lL
54Nitratmg/lL
55Nitrat-Stickstoff (NO-N) 3mg/lL
56Nitritmg/lL
57Nitrit-Stickstoff (NO-N) 2mg/lL
58Orthophosphat-Phosphormg/lL
59Phenol-Indexmg/lL
60pH-Wert-L
61Phosphatmg/lL
62Phosphor, gesamtmg/lL
63Quecksilbermg/lL
64Redoxpotential bei 25°CmVL
65Salzgehaltg/lL
66Sauerstoffgehaltmg/lL
67Säurekapazität bis pH 4,3mmol/lL
68Schwefelmg/lL
69Schwefelwasserstoffmg/lL
70schwerflüchtige lipophile Stoffemg/lL
71Selenmg/lL
72Silbermg/lL
73Silikatemg/lL
74Stickstoff, gesamt (TNb)mg/lL
75Stickstoff als ∑ NO₂-N, NO₃-N, NH₄-Nmg/lL
76Sulfatmg/lL
77Sulfid, leicht freisetzbarmg/lL
78Tenside, anionischmg/lL
79Tenside, kationischmg/lL
80Thalliummg/lL

Anlage 5: Los 1 - Vorlage Excel Layout Seite 4 von 5

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

P_ID_WEVParameterMaßeinheitWertBestimmungs- verfahrenBestimmungs- ort9
81TOCmg/lL
82Toxizitätstest DaphnienG -Wert DL
83Toxizitätstest FischeierG -Wert EiL
84Toxizitätstest LeuchtbakterienG-Wert LL
85Trockenmasse (105 °C)% FML
86Trockenrückstandmg/lL
87Trübung, qualitativ-L
88Vanadiummg/lL
89Zinkmg/lL
90Zinnmg/lL
91Summe AKW (BTEX+Styrol+Cumol)µg/lL
92Summe BTEXµg/lL
93Benzolµg/lL
94Toluolµg/lL
95Ethylbenzolµg/lL
96m-,p-Xylolµg/lL
97o-Xylolµg/lL
98Styrol (Vinylbenzol)µg/lL
99Cumol (Isopropylbenzol)µg/lL
1001,3,5-Trimethylbenzenµg/lL
1011,2,4-Trimethylbenzenµg/lL
1021,2,3-Trimethylbenzenµg/lL
103Summe LHKWµg/lL
104Dichlormethanµg/lL
105Trichlormethanµg/lL
106Bromdichlormethanµg/lL
107Dibromchlormethanµg/lL
108Tribrommethanµg/lL
109Tetrachlormethanµg/lL
110Fluortrichlormethanµg/lL
1111,1-Dichlorethanµg/lL
1121,2-Dichlorethanµg/lL
1131,1,1-Trichlorethanµg/lL
1141,1,2,2-Tetrachlorethanµg/lL
1151,1,2-Trichlorfluorethanµg/lL
116Monochlorethen (Vinylchlorid)µg/lL
1171,1-Dichlorethenµg/lL
118cis-1,2-Dichlorethenµg/lL
119trans-1,2-Dichlorethenµg/lL
120Trichlorethenµg/lL
121Tetrachlorethenµg/lL

Anlage 5: Los 1 - Vorlage Excel Layout Seite 5 von 5

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

P_ID_WEVParameterMaßeinheitWertBestimmungs- verfahrenBestimmungs- ort9
122Summe PAK nach EPAµg/lL
123Naphthalinµg/lL
124Acenaphthylenµg/lL
125Acenaphthenµg/lL
126Fluorenµg/lL
127Phenanthrenµg/lL
128Anthracenµg/lL
129Fluoranthenµg/lL
130Pyrenµg/lL
131Benzo(a)anthracenµg/lL
132Chrysenµg/lL
133Benzo(b)fluoranthenµg/lL
134Benzo(k)fluoranthenµg/lL
135Benzo(a)pyrenµg/lL
136Dibenzo(a,h)anthracenµg/lL
137Benzo(g,h,i)perylenµg/lL
138Indeno(1,2,3-cd)pyrenµg/lL
139Summe PCBµg/lL
140PCB 28µg/lL
141PCB 52µg/lL
142PCB 101µg/lL
143PCB 138µg/lL
144PCB 153µg/lL
145PCB 180µg/lL
146Summe PFAS-20µg/lL
147Perfluorbutansäure (PFBA)µg/lL
148Perfluorpentansäure (PFPeA)µg/lL
149Perfluorhexansäure (PFHxA)µg/lL
150Perfluorheptansäure (PFHpA)µg/lL
151Perfluoroctansäure (PFOA)µg/lL
152Perfluornonansäure (PFNA)µg/lL
153Perfluordecansäure (PFDA)µg/lL
154Perfluorundecansäure (PFUnDA)µg/lL
155Perfluordodecansäure (PFDoDA)µg/lL
156Perfluortridecansäure (PFTrDA)µg/lL
157Perfluorbutansulfonsäure (PFBS)µg/lL
158Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS)µg/lL
159Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)µg/lL
160Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS)µg/lL
161Perfluoroctansulfonat (PFOS)µg/lL
162Perfluornonansulfonsäure (PFNS)µg/lL

Anlage 5: Los 1 - Vorlage Excel Layout Seite 6 von 5

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

P_ID_WEVParameterMaßeinheitWertBestimmungs- verfahrenBestimmungs- ort9
163Perfluordecansulfonsäure (PFDS)µg/lL
164Perfluorundecansulfonsäure (PFUnDS)µg/lL
165Perfluordodecansulfonsäure (PFDoDS)µg/lL
166Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS)µg/lL

Tabelle 8: Anl. 5 Vorlage Excel-Layout

Die Auflistung der Parameter in dieser Anlage erweitert den ausgeschriebenen Leistungsumfang nicht. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Preisblätter, insbesondere Anl. 1.4.

Anlage 5: Los 1 - Vorlage Excel Layout Seite 7 von 5

[Seite 58]

Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 6 Information Benutzerordnung

Das Betreten bzw. Befahren hat unter Berücksichtigung der Benutzerordnung des AG zu erfolgen. Die Benutzerordnung für die Standorte der WEV (https://www.wev- sachsen.de/downloads/) ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

Anl. 6: Information Benutzerordnung Seite 1 von 1

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Anl. 7 Information zum Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Vergabeverfahren

Im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV) personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.

Hierzu können insbesondere folgende Daten gehören:

 Name und Kontaktdaten von Ansprechpartnern des Bieters,  dienstliche Kommunikationsdaten,  Angaben zu Vertretungsberechtigten,  personenbezogene Angaben in Eignungsnachweisen, Referenzen oder sonstigen mit dem Angebot eingereichten Unterlagen.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zum Zweck der Kommunikation mit den Bietern, der Prüfung und Wertung der Angebote, der Prüfung der Eignung, der Zuschlagserteilung sowie der Dokumentation und Abwicklung des Vergabeverfahrens.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Soweit die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Hinweise zur Datenverarbeitung für Geschäftspartner der WEV.

Personenbezogene Daten werden nur an solche internen Stellen oder externen Empfänger weitergegeben, soweit dies für die Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Dokumentation des Vergabeverfahrens sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten erforderlich ist.

Weitere Informationen, insbesondere zum Verantwortlichen, zum Datenschutzbeauftragten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus den nachfolgenden „Hinweisen zur Datenverarbeitung für Geschäftspartner“.

Diese Anlage dient ausschließlich der Information der Bieter. Eine gesonderte Erklärung, Bestätigung oder Unterschrift des Bieters ist nicht erforderlich.

Anl. 7: Information zum Datenschutz Seite 1 von 3

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

Hinweise zur Datenverarbeitung für Geschäftspartner

  1. Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Geschäftsführer Herr Dipl.-Ing. Bernd Beyer Am Westufer 3 | 04463 Großpösna OT Störmthal E-Mail.: info@wev-sachsen.de Telefon: +49 (0) 34299 - 530

  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Jan Marschner Rechtsanwalt | Datenschutzbeauftragter Markt 9 | 04109 Leipzig E-Mail.: jm@datenschutzbeauftragter-leipzig.de Telefon: +49 (0) 341 - 2618 9374

  3. Zwecke und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Kontaktaufnahme übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt die Kontaktaufnahme auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Hieran liegt auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

  4. Empfänger der personenbezogenen Daten Bei der Durchführung der Kommunikation erhalten die jeweils eingesetzten Kommunikationsdienstleister, insbesondere E-Mail-Provider, Ihre Daten.

  5. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Hiervon unberührt bleiben gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere für Rechnungen, die bis zu 10 Jahre betragen können.

Anl. 7: Information zum Datenschutz Seite 2 von 3

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Teil 3: Untersuchungen von Abwässern und Abfällen Leistungsbeschreibung

  1. Betroffenenrechte Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:  Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO)  Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DSGVO)  Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO)  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)  Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO)  Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

  2. Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

  3. Erforderlichkeit Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Kommunikation mit dem jeweiligen Ansprechpartner erforderlich. Bei juristischen Personen und Personen- gesellschaften kann unter Umständen die Begründung und Durchführung eines Vertrages ohne personenbezogene Daten erfolgen, ohne dass hierdurch Nachteile entstehen.

  4. Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling Derartiges findet bei WEV nicht statt.

Anl. 7: Information zum Datenschutz Seite 3 von 3

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