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Probenahme, Transport und Zwischenlagerung von Sickerwasser zur Untersuchung der Nitratverlagerung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 01:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Leistungsbeschreibung

Probenahme, Transport und Zwischenlagerung von Sickerwasser zur Ermittlung der

Nitratverlagerung unter landwirtschaftlichern Flächen im sächsischen Trockengebiet

Stand: 10.09.2026

1.) Zielstellung und Ausgangssituation

 Das LfULG betreibt in zwei Regionen im sächsischen Trockengebiet Anlagen zur

Beprobung von Sickerwasser mittels Saugsonden unter landwirtschaftlicher Be-

wirtschaftung. Das Ziel ist die Beobachtung und Untersuchung von Stoffverlage-

rung und -austrag.

 Es handelt sich um 15 Sickerwasseranlagen, die sich in zwei Regionen im nördli-

chen Teil von Sachsen befinden.

Anlage (System mit Saugsonden)

 Jede Anlage besteht aus einer Aluminiumkiste (eingegraben und verschlossen)

am Feldrand. Die Standorte sind mit einem Fahrzeug über Wege erreichbar (zum

Teil Feldwege, geländegängiges Fahrzeug erforderlich). Für die Probenahme ist

keine Begehung der landwirtschaftlichen Flächen notwendig. Ausnahmen bilden

zwei Beprobungsstellen in der Region Naunhof (LOS 2), wo die Anlagen ca.

300 m zu Fuß entlang des Feldrandes angelaufen werden müssen. Die Alumini-

umkisten am Feldrand beinhalten ein System zur Probenahme von Sickerwasser

mit zwölf Saugsonden, welche in jeweils vierfacher Wiederholung in 3 Tiefen auf

der landwirtschaftlichen Fläche verbaut sind. Mit dem System in der Aluminium-

kiste lassen sich die Saugsonden gleichzeitig an einem Ventilanschluss mittels

einer Vakuumpumpe evakuieren, um die Gewinnung von Sickerwasser einzulei-

ten. Jede Saugsonde ist über einen Schlauch mit einer Glasflasche verbunden, in

welcher das gewonnene Sickerwasser gesammelt wird.Zusätzlich befindet sich

unmittelbar neben zwei Anlagen im LOS 1 jeweils ein manueller Niederschlags-

sammler im ebenerdigen Verbau.

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2.) Ausschreibungsgegenstand

 Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Regionen in 2 LOSEN.

LOS 1 (Region Arzberg)

 Die erste Region (LOS 1) mit 10 Anlagen befindet sich in Ostelbien im Raum Arz-

berg (PLZ 04886), wo die Distanz zwischen den Anlagen minimal 10 m und maxi-

mal 5 km Luftlinie beträgt. Anzunehmen ist eine Fahrtstrecke für eine Runde von

der ersten bis zur letzten Anlage von ca. 20 km.

LOS 2 (Region Naunhof)

 Die zweite Region (LOS 2) mit 5 Anlagen ist südöstlich von Leipzig im Raum

Naunhof (PLZ 04683) gelegen, wobei die Anlagen zwischen minimal 500 m und

maximal 8 km Luftlinie auseinanderliegen. Hier ist für eine Fahrstrecke (Runde)

von der ersten bis zur letzten Anlage von ca. 14 km anzunehmen.

 Gegenstand der Ausschreibung ist die Probenahme, der Transport und Zwischen-

lagerung von Sickerwasserproben im LOS 1 und LOS 2.

 An den Anlagen zu verrichtende Arbeiten sind o die Abfüllung der Sickerwasserproben aus den Sammelgefäßen (12 je An-

lage) in die Behältnisse (60 ml Flasche) für die Analytik im Labor, o Protokollierung der Probenahme anhand eines vom Auftraggeber vorge-

fertigten Protokolls (Anlage 1), o Vorbereitung der anschließenden Sickerwasserprobung (z. B. Anschlüsse

auf Dichtigkeit prüfen, ggf. Sammelgefäßvorsatzfilter tauschen, entspre-

chendes Material stellt der Auftraggeber zur Verfügung), o anschließend die erneute Evakuierung des Systems auf einen Unterdruck

von - 0,3 bar zur Gewinnung von Sickerwasser im Zeitraum bis zur folgen-

den Probenahme, o die Erfassung der Niederschlagsmenge an jenen Anlagen mit Nieder-

schlagssammlern (zwei im LOS 1) im ebenerdigen Verbau sowie o nach Bedarf die Entkrautung der Aluminiumkisten und Niederschlags-

sammler (ggf. im Frühjahr bei Aufwuchs). o Etwaige bei der Kampagne festgestellte schwerwiegende technische Sys-

temmängel an den Anlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzutei-

len.

 Die Sickerwasserproben sollen unmittelbar nach der Probenahme sachgerecht

gelagert werden (Lagerung im Dunkeln bei maximal 4 °C) und in regelmäßigen

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Zeitintervallen bei der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirt-

schaft (BfUL) - Waldheimer Str. 219, 01685 Nossen (Untersuchungslabor des

Auftraggebers) –, ohne Unterbrechung der Kühlkette, zusammen mit dem Pro-

benbegleitschein (digital als Excel-Tabelle mit Angaben zum Probenort, Datum,

Tiefe und Wiederholung, vorgefertigt für den Auftragnehmer durch den Auftragge-

ber verfügbar) angeliefert werden.

 Die Probenbehältnisse für die Laboranalytik (60 ml Flasche) werden vom Auftrag-

geber gestellt und sind bereits für die Anlagen, Wiederholungen und Tiefen vorbe-

schriftet. Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit ausreichender Probebehältnisse

können 4 Chargen im Tausch ständig genutzt werden. Der Austausch von gefüll-

ten und leeren Probebehältnissen erfolgt jeweils bei Probenabgabe bei der BfUL.

 Die Abrechnung erfolgt nach geleisteter Kampagne im LOS. Die Rechnung für

eine Kampagne wird unmittelbar nach Abgabe der Proben bei der BfUL und mit

Übermittlung der Probenahmeprotokolle (Anlage 1) beim Auftraggeber gelegt.

3.) Zusammenarbeit

 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten in ständigem Kontakt und in Ab-

stimmung mit der für die fachliche Begleitung des Vorhabens zuständigen Stelle

des Auftraggebers durchzuführen. Die fachlichen Ansprechpartner des Auftragge-

bers werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung, spätestens mit Beginn

des Leistungszeitraums mitgeteilt.

 Für die Durchführung der Dienstleistung ist ein verantwortlicher Ansprechpartner

beim Auftragnehmer zu benennen.

4.) Arbeitsgrundlagen, die vom Auftraggeber nach Auftragserteilung bereitgestellt

werden können

 Das Muster für das Probenahmeprotokoll (Anlage 1) stellt der Auftraggeber dem

Auftragnehmer in digitaler Form zum Selbstausdruck zur Verfügung.

 Das Muster für den Probenbegleitschein für die Probenabgabe bei der BfUL stellt

der Auftraggeber dem Auftragnehmer in digitaler Form (Excel-Tabelle) zur Verfü-

gung.

 Nach Zuschlagserteilung erhält der Auftragnehmer die zur Durchführung der Pro-

benahme erforderlichen Informationen zur genauen Lage der Anlagen zur Sicker-

wassergewinnung sowie erforderlichen Utensilien (Probebehältnisse, Kleinteile für

Sammelgefäße zum ggf. erforderlichen Austausch).

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5.) Arbeitsgrundlagen, die beim Auftragnehmer verfügbar sein müssen

 Die Verfügbarkeit einer Vakuumpumpe zur Evakuierung der Saugsondensysteme

beim Auftragnehmer wird vorausgesetzt (Anschluss des Unterdrucksystems ist

ein Polyurethan-Schlauch 6x4 mm).

6.) Termine und Fristen

 Der Zeitraum der zu erbringenden Leistung beginnt mit der Sickerwasserperiode,

frühestens Anfang November der Jahre 2027 und 2028, und endet spätestens

zum 31.05. des jeweiligen Folgejahres. Die Kapazität des Auftragnehmers ist ent-

sprechend des angegebenen Beprobungszeitraumes so vorzuhalten, dass Probe-

nahmen bis spätestens 31.05. des jeweiligen Folgejahres möglich sind.

 In den jeweiligen Sickerwasserperioden (November 2027 – Mai 2028 und Novem-

ber 2028 – Mai 2029) sind in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen min-

destens 8 und maximal 10 Kampagnen (Probenahmen) jeweils im LOS 1 und

LOS 2 zu organisieren. Die Organisation hat derart zu erfolgen, dass an einem

Termin alle Anlagen im jeweiligen LOS angefahren werden.

 Die Beprobungen finden statt, wenn Sickerwasser zu erwarten ist (witterungsab-

hängig, jedoch in der Regel alle 2-3 Wochen). Dazu stimmen sich der Auftragge-

ber und Auftragnehmer ab. Die Reaktion des Auftragnehmers auf die Absprachen

(Beprobung) hat spätestens nach 5 Werktagen, ausgenommen davon ist die

letzte Woche im Dezember sowie die erste Woche im Januar, zu erfolgen.

 Die erste Beprobungskampagne innerhalb einer Sickerwasserperiode erfolgt, so-

bald erstmalig mit Sickerwasser zu rechnen ist. Bei der ersten Kampagne des

Auftrages in jedem LOS begleitet der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Ein-

weisung an allen Anlagen (Lage, technische Details).

7.) Angebot und Kostenkalkulation

 Das Angebot soll je LOS umfassen:

o Die Gesamtkosten für eine Kampagne unter Angabe der Posten und veran-

schlagten Arbeitsstunden. Für die Leistungen incl. aller anfallenden Neben-

kosten ist ein Festpreis zu benennen. o Bei der Begleitung der ersten Kampagne des Auftrages (einmalig im Auf-

trag) in jedem LOS durch den Auftragnehmer (eine Person) ist zu berücksich-

tigen, dass weniger Aufwand für den Auftragnehmer entsteht. Das Angebot

soll daher den Gesamtpreis für diese eine Kampagne separat ausweisen. o Angaben zur verfügbaren Kühlkapazität.

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o Nachweis über agrar- oder umweltwissenschaftliche oder umwelttechnische

Fachkenntnisse.

8.) Sonstige vertragliche Regelungen

a) Vertragsart

Der durch Zuschlag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossene Vertrag

gilt als Dienstleistungsvertrag.

b) Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach geleisteter Kampagne im jeweiligen LOS. Die Rechnung

für eine Kampagne wird unmittelbar nach Abgabe der Proben bei der BfUL und mit

Übermittlung der Probenahmeprotokolle beim Auftraggeber gelegt.

c) Rechnungslegung

Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßer Erbringung der Leistung und Vorlage einer

ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und Angabe der

Auftraggeber-Auftragsnummer durch den Auftragnehmer. Ohne Angabe der Auftrags-

nummer kann die Rechnung zurückgewiesen werden. Der Versand der Rechnung er-

folgt entweder als PDF-Datei per E-Mail oder an die im Zuschlagsschreiben genannte

Anschrift. Elektronische Rechnungen im Standard XRechnung werden über

https://xrechnung-bdr.de unter Verwendung der Leitweg-ID des LfULG übermittelt.

Danach wird die Vergütung vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Rech-

nungseingang auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers

überwiesen. Zahlt der Auftraggeber innerhalb eines Zahlungsziels von 14 Tagen nach

Rechnungseingang, wird ein Skonto in Höhe des unter lfd. Nr. 14 der Eigenerklärung

gewährten Prozentbetrags vom Rechnungsbetrag abgezogen.

d) Abweichungen zu den ZVB

Im Übrigen gelten die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Sächsischen Landes-

amtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (ZVB, Stand 12/2025), soweit diese

Leistungsbeschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen hat.

9.) Allgemeine Hinweise

Die Leistungsbeschreibung ist vertraulich zu behandeln und darf nur zur Erstellung des

Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne aus-

drückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht statthaft.

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