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Anlage Kalkulation Lohnkostenanteil.docx

Postdienstleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 21:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Anlage [X] zur Leistungsbeschreibung: Kalkulationsblatt zur Aufschlüsselung der Preisbestandteile (Lohn- und Portoanteil)

Projekt / Ausschreibung: Ausschreibung von Postdienstleistungen für [Name der Vergabestelle einsetzen] Name des Bieters: [Name/Firma einsetzen]

1. Wichtige Ausfüllhinweise (für den Bieter)

  • Dieses Formblatt ist für jede im Preisblatt angebotene Hauptposition (oder exemplarisch für die Leitleistung, z. B. Standardbrief) separat auszufüllen, sofern sich die Kostenstrukturen unterscheiden.
  • Die Angaben müssen rechnerisch mit den im finalen Preisblatt angebotenen Netto-Einzelpreisen übereinstimmen.
  • Ohne die Angabe des prozentualen Lohnkostenanteils bei Angebotsabgabe ist eine spätere Preisanpassung aufgrund von Mindestlohnerhöhungen vertraglich ausgeschlossen.

2. Kalkulationsmatrix (Beispielhaft für die Position: Standardbrief bis 20g)

KalkulationskomponenteAnteil in Prozent (%)Erläuterung / Kalkulationsbasis
A. Lohnkostenanteil_______ %Anteil aller Personalkosten (inkl. AG-Anteil) am Netto-Einzelpreis, die direkt an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt sind (z. B. Sortierung, Zustellung).
B. Porto- / Konsolidierungsanteil_______ %Anteil der Kosten, der direkt auf die Tarife und Entgelte der Deutschen Post AG (DPAG) entfällt bzw. durch diese beeinflusst wird.
C. Sonstige Kosten / Marge_______ %Fuhrpark, Energie, Verwaltung, IT, Gewinnmarge etc. (Dieser Anteil bleibt bei Mindestlohn- oder Portochargen starr).
Gesamtsumme (A + B + C)100,00 %Muss zwingend 100 % ergeben.

3. Ergänzende Pflichtangaben zum Mindestlohn

Aktuell zugrunde gelegter Stundenlohn im Unternehmen: __________ € / Std. (Hinweis: Liegt dieser Wert bereits über dem kommenden gesetzlichen Mindestlohn, ist eine Anpassung der Preise aus diesem Titel ausgeschlossen.)

4. Berechnungsbeispiel für spätere Anpassungen (Information für die Prüfung)

Erhöht sich beispielsweise der Mindestlohn um 5 % und der Bieter hat einen Lohnkostenanteil (A) von 60 % ausgewiesen, berechnet sich die zulässige Preisanpassung des Gesamttarifs wie folgt: Zulässige Erhöhung =5% (Mindestlohnsteigerung) x 60% (Lohnanteil) = 3% Preiserhöhung auf den Netto-Einzelpreis

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