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Open-House-Verfahren für die Aufnahme in den Supervisions-, Coaching- und Mediations-Pool der Thüringer Polizei
Verfahrensbedingungen
Ausschreibung
24.33-2912-014-2025
Open-House-Verfahrensbedingungen für die
Aufnahme in den Supervisions-, Coaching-
und Mediations-Pool
für die
Thüringer Polizei
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Open-House-Verfahren für die Aufnahme in den Supervisions-, Coaching- und Mediations-Pool der Thüringer Polizei
Verfahrensbedingungen
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise zum Open-House-Verfahren ....................................................................... 1.1 Zielsetzung dieser Unterlage ..................................................................................................... 1.2 Die Auftraggeberin ................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.3 Gegenstand des Verfahrens ...................................................................................................... 1.4 Auskünfte im Verfahren ............................................................................................................... 1.5 Verfahrensart „Open-House“ ............................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.6 Verfahrensablauf .......................................................................................................................... 1.7 Form der Einreichung des Antrags einschließlich Unterlagen .............................................. 1.8 Sprache ......................................................................................................................................... 1.9 Vergütung und Kostenerstattung ............................................................................................... 2 Sonstige Hinweise ............................................................................................................................... 2.1 Vertraulichkeit ............................................................................................................................... 2.2 Vertragsbestandteile .................................................................................................................... 2.3 Datenschutz .................................................................................................................................. 2.4 Übersicht zu den mit diesem Dokument hochgeladene Unterlagen ....................................
1 Allgemeine Hinweise zum Open-House-Verfahren
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Open-House-Verfahren für die Aufnahme in den Supervisions-, Coaching- und Mediations-Pool der Thüringer Polizei
Verfahrensbedingungen
Der Abschluss des Zulassungsvertrages erfolgt auf Grundlage eines sogenannten Open- House-Verfahrens. Diese Verfahrensart wurde ein der Rechtsprechung des EuGH entwickelt und unterscheidet sich von klassischen öffentlichen Vergaben durch das Fehlen einer Auswahlentscheidung durch den öffentlichen Auftraggeber. Der im Vorhinein bekannte und nicht verhandelbare Zulassungsvertrag wird mit jedem Unternehmen abgeschlossen, das die in den Zulassungsunterlagen festgelegten Zulassungskriterien erfüllt. Das bloße Zulassungsverfahren unterliegt nicht den Bestimmungen des Vergaberechts.
Der Bedarfsträger wählt aus den Pool befindlichen Interessenten bedarfsgerecht denjenigen aus, der das entsprechende Kompetenzfeld abdeckt, die höchste Passgenauigkeit auf die zu planende Maßnahme gewährleistet sowie zeitlich am besten verfügbar ist.
Die mit den Beitrittsanträgen eingereichten Daten werden in den elektronisch geführten Pool des Auftraggebers übertragen und dem Bedarfsträger zur Einsichtnahme und eigenständigen Auswahlmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
2 Verfahrensablauf
| Verfahrensablauf | Termine |
|---|---|
| Auftragsbekanntmachung und Beginn der Beitrittsmöglichkeit | 05.02.2025 |
| Frist für die Einreichung des Beitrittsantrags einschließlich Unterlagen (1. Runde) | 28.02.2025 |
| Benachrichtigung der Interessenten über die Aufnahme in den Pool | ca. 2-4 Wochen nach Beitrittsantrag |
| Beginn des Bestehens des Pools | 01.03.2025 |
| Ende des Bestehen des Pools | 31.12.2028 |
3 Form der Einreichung des Antrags einschließlich Unterlagen
3.1 Ablauf
Die Kommunikation sowie die Einreichung der Zulassungsanträge erfolgt über die E-Mail- Adresse supervision@polizei.thueringen.de
Der Thüringer Polizei steht es frei, die Fragebeantwortung direkt per E-Mail zu übermitteln oder allen Interessenten in anonymisierter Form auf der in der Bekanntmachung verlinkten Vergabeplattform zur Verfügung zu stellen (sog. FAQ).
Sämtliche Zulassungsunterlagen werden den Interessenten und Zulassungsbewerbern uneingeschränkt und gebührenfrei auf der in der Bekanntmachung verlinkten Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme am gegenständlichen Open-House- Verfahren setzt keine Registrierung voraus.
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Verfahrensbedingungen
Die Öffnung der Zulassungsanträge erfolgt unmittelbar durch den Bedarfsträger. Die Zulassungsanträge werden zunächst in formaler und inhaltlicher Hinsicht geprüft. Ergeben sich im Zuge der Prüfung Unklarheiten, werden die Zulassungsbewerber per E-Mail zur Verbesserung bzw. Aufklärung oder Nachreichung fehlender Nachweise auffordern.
Die Zulassungsbewerber werden über den Ausgang der Prüfung des entsprechenden Zulassungsantrages innerhalb einer angemessen Frist verständigt. Eine Frist von zwei bis vier Wochen gilt jedenfalls als angemessen.
Im Fall einer positiven abgeschlossenen Prüfung des Zulassungsantrages wird mit dem Zulassungsbewerber (frühestens jedoch zum Zeitpunkt der ersten Öffnung der Zulassungsanträge) in den jeweiligen Teilbereichen den nicht verhandelbaren und für alle Vertragspartner einheitlichen Zulassungsvertrag abschließen.
Der Zulassungsvertrag wird nicht abgeschlossen, wenn die Thüringer Polizei bei der Prüfung des Zulassungsantrages formale oder inhaltliche Mängel feststellt. Es wird sich vorbehalten, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Dem Zulassungsbewerber steht es frei, einen neuerlichen Zulassungsantrag einschließlich sämtlicher Nachweise zu stellen.
3.2 Sprache
Das Verfahren führt die Auftraggeberin ebenso wir die Vertragsdurchführung in deutscher Sprache. Sämtliche Ausarbeitungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Erklärungen, Bescheinigungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen.
3.3 Vergütung und Kostenerstattung
Für die Erstellung der Unterlagen und die gesamte Teilnahme am Verfahren werden Kosten nicht erstattet.
4 Sonstige Hinweise
4.1 Vertraulichkeit
Die vorliegenden Unterlagen einschließlich sämtlicher Formulare und Vertragsunterlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen sind von den Bewerbern und Bewerberinnen vertraulich zu behandeln. Die betreffenden Unterlagen bzw. die in ihnen enthaltenen Informationen dürfen von den Bewerbern und Bewerberinnen nur für Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine (auch nur auszugsweise) Veröffentlichung ist nicht gestattet.
4.2 Vertragsbestandteile
Es gelten die folgenden Nachweise, Verfahrens- und Vertragsbedingungen:
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Verfahrensbedingungen
Qualifikationsnachweis des abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudiums der Sozial- und Verhaltenswissenschaften oder Gesellschaftswissenschaften oder Humanwissenschaften Zertifikate von Zusatzqualifikationen (bspw. Mediations-, Supervisions-, Coachingausbildung), wenn vorhanden Bescheinigungen über Weiterbildungen, wenn vorhanden Arbeitsbeispiele aus Ihrer Berufspraxis zu dem/den Themenfeld(ern) der Leistungsbeschreibung
4.3 Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie in der Rahmenvereinbarung sowie in der Anlage 1 „Verpflichtung auf die Vertraulichkeit, zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung“.
4.4 Übersicht zu den mit diesem Dokument hochgeladene Unterlagen
Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung Geheimhaltungserklärung (Anlage 1) Vertraulichkeitserklärung (Anlage 2) Beitrittsantrag
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