Zulassungsvertrag für die Aufnahme in den
Supervisions-, Coachings- und Mediations-
Pool
für die
Thüringer Polizei
Zulassungsvertrag
über die Erbringung von Supervisions-, Coachings- und Mediationsleistungen für die Bediensteten des Auftraggebers
Verfahrensnummer:
24.33-2912-014-2025
zwischen dem
Freistaat Thüringen,
endvertreten durch die Landespolizeidirektion,
Sachgebiet 24 (Zentrale Beschaffung/ Dienstleistungen)
- nachfolgend Auftraggeber -
und
den Unternehmen/Personen, die Beitrittsanträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens abgegeben haben und die Zulassungskriterien erfüllen
- nachfolgend Auftragnehmer-
Präambel
Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Zulassungsvertrag zur Bildung eines Supervisions-, Coachings- und Mediations-Pools im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Alle Auftragnehmer/innen sind Teil dieses Pools. Der Abruf der Leistungen erfolgt separat an jeweils eine Person aus dem Pool. Die Thüringer Polizei benötigt einen möglichst großen Pool. Um dies zu ermöglichen, beabsichtigt die Thüringer Polizei mit möglichst vielen Unternehmern einen Zulassungsvertrag in den jeweiligen Teilbereichen gemäß Leistungsbeschreibung abzuschließen.
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Leistungsziel dieses Zulassungsvertrages ist bedarfsgerechte Durchführung von Supervision, Coaching und Mediation für alle Bediensteten der der Auftraggeberin gemäß der Leistungsbeschreibung.
(2) Gegenstand dieses Zulassungsvertrages ist zum einen die Festlegung der Modalitäten für abrufe aus diesem Zulassungsvertrag und zum anderen die Regelung jener Vertragsbestimmungen, die im Fall eines Abrufs aus dem Zulassungsvertrag zur Anwendung gelangen.
(3) Aus diesem Zulassungsvertrag entsteht seitens der Auftragnehmer/innen kein Anspruch auf eine (Mindest-) Abnahme der Leistung.
§ 2 Vertragsbeginn, Laufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Zusendung eines Informationsschreibens über die Aufnahme in den Pool der ThPol und endet spätestens am 31.12.2028.
§ 3 Vertragsinhalt
(1) Die einzelnen Bestandteile des Vertrags setzen sich zusammen aus
- den Verfahrensbedingungen
- der Leistungsbeschreibung
- dieser Rahmenvereinbarung
- die Geheimhaltungserklärung (Anlage 1),
- die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 2)
- dem Beitrittsantrag für die Aufnahme in den Supervisions-, Coaching- und Mediations-Pool
- die Allgemeinen Bedingungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B)
- die Regelungen des BGB
soweit nichts Anderes vereinbart.
§ 4 Vertragsparteien
(1) Auftraggeber ist das Sachgebiet 24 (Zentrale Beschaffungen /Dienstleistungen) der Landespolizeidirektion.
(2) Bedarfsträger ist das Thüringer Landeskriminalamt, Abteilung 1 (Zentrale Dienste), Supervision in der Thüringer Polizei.
(3) Bedarfsstellen sind die Stellen, an denen der konkrete Bedarf besteht/ die Leistung erbracht werden soll.
§ 5 Abrufe aus dem Zulassungsvertrag
(1) Der Bedarfsträger ist berechtigt Leistungen aus dem Zulassungsvertrag mittels Abrufschreiben an die angegebene E-Mail-Adresse des Vertragspartners abzurufen.
(2) Das Abrufschreiben enthält insbesondere den konkreten Bereich, den Umfang, Themenschwerpunkt und den geplanten Zeitpunkt der Leistungen.
§ 6 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Maßnahme bis zu 72 Stunden (gilt für Werktage) vor der geplanten Durchführung ohne für ihn anfallende Stornierungsgebühren abzusagen.
(2) Bei Absagen bis zu 18 Stunden vor der geplanten Durchführung sind 30% der Kosten zu entrichten.
(3) Bei Stornierungen, die nicht innerhalb der in Absatz 1 und 2 genannten Fristen erfolgen oder Nichterscheinen, wird die volle Höhe der Kosten getragen.
(4) Der Auftragnehmer wird unverzüglich über derartige Umstände in Kenntnis gesetzt.
§ 7 Pflichten der Vertragsparteien
(1) Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich
- alle Maßnahmen entsprechend der Planung zeitgerecht durchzuführen
- , dass aufgrund der besonderen fachlichen Expertise eine persönliche Übernahme der Leistung geboten ist
- notwendige Kosten auf ein Minimum zu beschränken
- nur tatsächlich erbrachte Leistungen abzurechnen
- der Auftraggeber über tatsächliche Entwicklungen und Bewertungen von Vorgängen im Hause der Auftraggeberin zu informieren, die zu wesentlichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe und der Aufgabenerfüllung geführt haben oder führen können. Dies gilt nur, soweit dies ohne Preisgabe personenbezogener Informationen über von dem/der Auftragnehmer/in betreuten Mitarbeiter/in der Auftraggeberin möglich ist.
- während der gesamten Laufzeit zu gewährleisten, dass er über die für die Leistungserbringung erforderlichen Zulassung verfügt
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich
- zum eingehenden Briefing vor den jeweiligen Maßnahmen
- den/die Auftragnehmer/in umgehend über Veränderungen zu informieren
- geeignete Räumlichkeiten/Technik bereitzustellen.
§ 8 Honorar
(1) Die Leistungen im Rahmen des gegenständlichen Zulassungsvertrages werden zu folgenden Konditionen abgerechnet:
Maßnahme: ________________________
| Stundensatz für Einzelmaßnahmen | 150,00 EUR netto |
| Stundensatz für Gruppenmaßnahmen | 180,00 EUR netto |
(2) Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand. Hierzu legt der/die Auftragnehmer/in mit jeder Rechnung eine entsprechende Abrechnung vor.
(3) Erstattungsfähig ist nur die kürzeste Wegstrecke. Bei einer Entfernung von weniger als 10 Kilometern werden keine Fahrtkosten erstattet. Jeder gefahrene Kilometer darüber wird mit 0,20 € erstattet. Maximal werden Fahrtkosten bis 150 km erstattet.
Bei einer Anreise mit der Bahn werden die entstandenen notwendigen Fahrtkosten erstattet. Zustehende Ermäßigungen sind zu berücksichtigen.
Die entstandenen Fahrtkosten müssen nachgewiesen werden, um erstattungsfähig zu sein.
(3) Des Weitern beinhaltet der Preis alle Nebenkosten und sonstigen Aufwendungen des Vertragspartners. Sie umfassen auch Leistungen, die im konkreten Zulassungsvertrag nicht gesondert aufgeführt sind, aber zur Erreichung des Vertragsziels und Leistungserfolgs notwendig sind.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Wenn nicht bei Auftragserteilung im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen an das Landeskriminalamt Thüringen, Dezernat 14, Kranichfelder Str. 1, 99097 Erfurt zu senden.
(2) Zahlung der Honorare leistet der Auftraggeber nach Rechnungseingang binnen 30 Tagen brutto, wobei eine einwandfreie Leistungsdurchführung Voraussetzung ist. Der Auftragnehmer erstellt Rechnungen auf Grundlage der in diesem Verfahren gemachten Angaben immer zum Ende des Quartals, in dem die Leistung erbracht wurde.
(3) Am Quartalsende ist zudem eine Übersicht über alle von ihm im jeweils abzurechnenden Zeitraum erbrachten Leistungen aus dem Zulassungsvertrag in Listenform (fortlaufend) zu erstellen und diese Übersicht an den Auftraggeber zu übermitteln.
(3) Die Leistungen werden nach Stundensatz vergütet. Bitte geben Sie dafür auf der Rechnung Datum, Dauer sowie lfd. Nr. (siehe Absatz 3) der jeweiligen Maßnahme an.
§ 10 Haftung
(1) Rechte aus diesem Vertrag dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht an Unterauftragnehmer abgetreten werden.
(2) Es wird eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, dass keine Verfahren wegen Korruption, Vorteilsnahme oder sonstiger Begünstigungen gegen die Geschäftsleitung oder einem seiner Mitarbeiter anhängig sind, bestätigt.
§ 11 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz der jeweiligen Bedarfsstelle. Gewährleistungsbeginn, Garantiebeginn und Gefahrübergang erfolgt mit erfolgreicher Abnahme.
§ 12 Vertragsdauer
(1) Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann diesen Zulassungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweils Monatsletzten kündigen (ordentliche Kündigung).
(2) Jede Vertragspartei ist berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund/groben Pflichtverletzungen zu kündigen (außerordentliche Kündigung).
§ 13 Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie der Bestellungen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.
(3) Rechtsstreitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Leistungen zu unterbrechen oder einzustellen.
(4) Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt davon unberührt.
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Zur Kenntnis genommen:
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Ort, Datum, Firma und Zeichnung für das Unternehmen handelnde Person