[Seite 1]
Leistungsbeschreibung
Beschaffungsamt Zelte, pneumatisch LB-Nr.: 0590/25 - 1 des BMI 8 m x 6 m Ausgabe-Nr.: 12
Ausgabedatum: 16.09.2026 Brühler Straße 3 53119 Bonn Referat: B20
[Seite 2]
SEITE 2 VON 10
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines ................................................................................................................ 32 2 Leistungsanforderungen .............................................................................................. 3 2.1 Allgemeines .................................................................................................................. 3 2.2 Zeltplane....................................................................................................................... 4 2.3 Zeltboden ................................................................................................................... 54 2.4 Pneumatisches Gerüst ................................................................................................. 5 2.5 Zeltgebläse ................................................................................................................... 5 2.6 Zubehör ........................................................................................................................ 5 2.6.1 Bodenschutzplane .................................................................................................. 6 2.6.2 Ballasttanks ............................................................................................................ 6 2.6.3 Abspannseile .......................................................................................................... 6 2.6.4 Erdanker ................................................................................................................. 6 2.6.5 Erdankereinschlagwerkzeug................................................................................. 76 2.6.6 Erdankerziehgerät .................................................................................................. 7 2.6.7 Fluoreszierende Schutzkappen für Erdnägel.......................................................... 7 2.6.8 Transporttasche (Zelt) .......................................................................................... 87 2.6.9 Transporttasche (Zubehör) .................................................................................... 8 2.6.10 Klettschilder ...................................................................................................... 98 2.7 Eigentumskennzeichnung ............................................................................................ 9 2.8 Zivilschutzzeichen ........................................................................................................ 9
[Seite 3]
SEITE 3 VON 10
1 Allgemeines
Die Zelte sind erforderlich, um den Aufbau und Betrieb der Behandlungsstellen zu gewährleisten und somit die medizinische Versorgung von Verletzten/Erkrankten in nicht ortsfesten Behandlungsein- richtungen sicherzustellen.
Es sind Produkte gemäß den anerkannten Regeln der Technik und in fachgerechter Ausführung zu liefern, die den hohen Beanspruchungen im Zivilschutz gerecht werden.
2 Leistungsanforderungen
2.1 Allgemeines
Das Zelt muss aus einem Schlauchgerüst bestehen, das mit robustem Gewebe bespannt ist.
Die Zeltfläche muss 45 – 50 m² betragen.
Die Außenmaße des Zelts müssen o Läge: 7.500 – 8.500 mm o Breite: 5.500 – 6.000 mm o Firsthöhe: 2.900 – 3.100 mm betragen.
Es sollen möglichst Komponenten aus der regulären Serienfertigung verwendet werden
Das Schnellaufbauzelt wird auf einem vorhandenen Rollwagen verlastet. Daher muss ein Packmaß von maximal 1.100 mm x 700 mm x 1.200 mm L x B x H (ohne Ballasttanks) zwingend eingehalten werden.
Im Angebot muss angegeben werden mit wieviel Liter Luft das Stützgerüst befüllt wird und bis zu welcher Neigung das Zelt mit den Wasserballasttanks gesichert werden kann.
Zur Transportierung des aufgestellten Zeltes müssen sich an jeder Seite mind. drei Trageschlaufen außen am Zelt befinden.
Befestigungsmöglichkeiten: Im Inneren des Zeltes müssen mindestens 30 stabile Befestigungspunkte vorgesehen sein, die zur Anbringung von z. B. Zeltlampen, Ausrüstungsgegenständen (z. B. Luftverteilschläuche) oder medizinischen Geräten (z. B. mittels Netz oder Abspannleinen) genutzt werden können. Die Befestigungspunkte müssen gleichmäßig verteilt sein. Die maximale Belastung jedes Befestigungspunkts ist in Kilogramm anzugeben. Die Mindestbelastung muss fünf Kilogramm betragen.
Neuwertiger Zustand: Der gesamte Lieferumfang muss in einem neuwertigen Zustand sein. Insbesondere dürfen an der Zelthaut, dem Stützgerüst sowie der Bodenplane keine Beschädigungen der Beschichtung, keine Flicken oder Verschmutzungen vorhanden sein.
Materialanforderungen: Sämtliche verwendeten Materialien müssen gemäß EN 13501-1 schwer entflammbar sein und den geltenden Brandschutzbestimmungen entsprechen.
[Seite 4]
SEITE 4 VON 10 Witterungsbeständigkeit: Die Zelte müssen für Schneelasten von mindestens 25 kg/m² und Windgeschwindigkeiten von mindestens 80 km/h ausgelegt sein. Die Materialbeständigkeit muss auf eine Nutzungsdauer von mindestens 12 Jahren ausgelegt sein.
Einsatzorte: Der Einsatz muss sowohl auf befestigten Flächen in bebauten Gebieten als auch auf unbefestigtem Grund möglich sein.
Windstärkeangaben: Im Angebot muss angegeben werden, bis zu welcher Windstärke (Bft) das Zelt mit Erdnägeln gesichert werden kann und bis zu welcher Windstärke (Bft) das Zelt mit den Wasserballasttanks betrieben werden darf.
Einsatz im Temperaturbereich: Das Zelt muss bei Temperaturen zwischen -30°C und +50°C genutzt werden können.
2.2 Zeltplane
Die Zeltplane muss folgende Anforderungen erfüllten: • Robust und reißfest • Schwerentflammbar gemäß EN 13501-1 • UV-resistent • Winddicht und Wasserdicht • schimmelbeständig und fäulnishemmend • Flächengewicht: mind. 400 g/m² • Flächengewicht: mind. 300 g/m² • Farbe: hellgrau
Es müssen Durchführungsöffnungen für Heizschläuche (Ø 300 mm) und elektrische Leitungen vorhanden sein, an beiden Längsseiten jeweils 2 Stück, nahe den unteren Ecken, verschließbar und wind- sowie wasserdicht.
An allen Stellen müssen Doppelnähte (parallel) verwendet werden, die am Ende versiegelt sind. Hervorstehende Anbauteile müssen vermieden werden. Falls solche Teile erforderlich sind, müssen sie mit geeignetem Schutz versehen werden, um Schäden an der Zelthaut und dem Stützgerüst zu verhindern.
An den Stirnseiten muss jeweils eine Eingangstür (2.000 – 2.200 mm x 2.200 – 2.500 mm [Länge x Breite]) vorhanden sein, die einen barrierefreien Zugang gewährt, mit Reißverschlusssystem und mittigem Reißverschluss für halbseitige Öffnung.
Die Eingangsplanen Eingangstüren müssen vollständig aufrollbar und mit Befestigungsmöglichkeiten (z.B. Druckknöpfe, Schnallen, Klettband) über die gesamte Breite versehen sein.
An den Stirnseiten oberhalb des Einganges (mittig, innen) müssen zwei Stück Klettflauschbänder für die Befestigung von transparenten Einschubtaschen (DIN A3, Querformat), mindestens 450 mm x 300 mm x 50 mm vorhanden sein.
An beiden Längsseiten muss mind. ein Fenster, mittig angeordnet, jeweils mit Verschlussplane, Fensterelement und Moskitonetz, vorhanden sein
[Seite 5]
SEITE 5 VON 10 Zur Erleichterung des Zusammenlegens der Zelthaut muss ein Vorschlag als Rückbauhilfe (z.B. Faltmarkierungen) angebracht sein.
2.3 Zeltboden
Zeltboden: Der Boden muss aus robustem, wasserdichtem Material mit mindestens 500 g/m² bestehen und muss fest mit der Zelthaut verschweißt sein. Er muss eine Wanne bilden, um das Eindringen von Nässe zu verhindern.
2.4 Pneumatisches Gerüst
Luftkammer: Die Luftkammer (z. B. aus PVC-beschichtetem Polyestergewebe oder einem gleichwertigem Material , mit einem Flächengewicht von mindestens 900 600 g/m²) muss mindestens ein Füll- und Entleerungsventil sowie ein Überdruckventil zum Verhindern eines Überfüllens enthalten. Die Einzelsegmente müssen so verbunden sein, dass das Zelt als Ganzes aufgeblasen werden kann.
2.5 Zeltgebläse
Für jedes Zelt muss bei Auslieferung ein elektrisches Zeltgebläse mitgeliefert werden, das passend zum oben beschriebenen Zelt die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: 55- 60 m³/h Betriebsspannung 230 V, 50 Hz Befüllzeit je Zelt max. 5 min Steuerung zum automatischen Einschalten bei Druckverlust (Drucküberwachung) Steuerleitung mit Schnellkupplungen zum Zeltgerüst und Zeltgebläse, Füllschlauch zum Anschluss an Gebläse, min. 1,5 m lang, mit Schukostecker IP 68 und 5 m Zuleitung Schutzart IP 54 gilt für das komplette Gebläse inkl. Anschlussleitung Abmessung des Zeltgebläses inkl. Einhausung max. 600 x 400 x 220 mm Farbe möglichst grau Adapter zum schnellen Entleeren des Stützgerüstes; inkl. Packtasche und Bedienungsanleitung Das Zeltgebläse muss in der Lage sein bei einer Umgebungstemperatur von -20° C bis 45° C das Zelt zu füllen, ohne dass eine Überlast- oder Temperatursicherung anspricht. Die Füllschläuche müssen für diese Belastung entsprechend ausgeführt sein
2.6 Zubehör
Folgendes Zubehör muss passend zum o.g. Zelt mitgeliefert werden:
Herausnehmbares Innenzelt (Winterdämmung), Befestigung über z.B. Klettband o.ä. Reparaturset (für Zelt- und Gerüstteile) in Tasche oder Dose. Ersatzventil und ggf. notwendiges Werkzeug für die Montage Druckminderer zur Befüllung mit LKW-Druckluftanlage inkl. Adaptern Bodenschutzplane (siehe Pkt. 2.6.1) Wasserbefüllbare Ballasttanks (siehe Pkt. 2.6.2), inkl. Befestigungsgurte Abspannseile und Erdanker (siehe Pkt. 2.6.3 und 2.6.4) Erdankereinschlagwerkzeug und Erdankerziehgerät (siehe Pkt. 2.6.5 und 2.6.6) fluoreszierende Schutzkappe (siehe Pkt. 2.6.7) Transporttaschen für Zelt und Zubehör (siehe Pkt. 2.6.8 und 2.6.9) zwei Eingangsplanen (siehe Pkt. 2.1)
[Seite 6]
SEITE 6 VON 10 Klettschild zur Kennzeichnung der jeweiligen Behandlungsstelle neben den Eingangsplanen (siehe Pkt. 2.6.10) Bedienungsanleitung mit Wartungsanweisungen (in deutscher Sprache) Ersatzteilliste 2 x Kurzanleitung für den Auf- und Abbau des Zeltes, laminiert
Falls im Reparaturset ein spezieller Klebstoff enthalten ist, müssen die Haltbarkeit sowie Lager- und Anwendungstemperatur im Angebot angegeben sein.
2.6.1 Bodenschutzplane
Die Bodenschutzplane muss seitlich überstehen, insbesondere unterhalb der Wasserballasttanks. An beiden Stirnseiten der Plane, mittig auf Höhe des Zelteingangs, muss eine Markierung angebracht sein, die die Zeltgröße und ggf. einen Richtungspfeil zeigt. Diese Markierung soll Verwechslungen der Zeltgrößen sowie die falsche Ausrichtung der Bodenschutzplane (Stirn- und Längsseite) verhindern.
2.6.2 Ballasttanks Jeder Tank muss mindestens zwei oben liegende, verschließbare Befüllöffnungen mit C-Storz- Kupplung aufweisen, die zeitgleich als Entlüftungsöffnungen sowie Überfüllschutz dienen. Hieran muss eine C-Storz-Blind-Kupplung mittels Gliederkette befestigt sein. An den Längsseiten müssen Metall-Halteösen für die Abspannseile angebracht werden, deren Anzahl der Abspannpunkte entspricht. Je Zelt müssen zwei Ballasttanks mitgeliefert werden. Je Zelt muss ein Satz C-Storz-Kupplungsschlüssel mitgeliefert werden. Die Ballasttanks mit den Kupplungsschlüssel müssen zusammen in einer separater Transporttasche verpackt sein.
2.6.3 Abspannseile Die Abspannseile müssen nachfolgende Anforderungen erfüllen: mind. 7.000 mm Polyamid-Seil, 4mm Durchmesser, gemäß DIN EN ISO 1140 oder gleichwertig, Karabinerhaken, rostfrei, hochglanzverzinkt, gemäß DIN 5299-C80 Zn oder gleichwertig, Stahlring, geschweißt, hochglanzverzinkt, A 40 x 5, gemäß DIN 5296 oder gleichwertig, ein Einstellelement zur Längenanpassung des Seils, Stahl, hochglanzverzinkt, je Zelt müssen mind. 12 Abspannseile mitgeliefert werden.
Die Abspannseile müssen so ausgeführt sein, dass keine Schäden am Zelt entstehen.
2.6.4 Erdanker
Die Erdanker müssen nachfolgende Anforderungen erfüllen:
Winkelstahl (Werkstoff 1.0037, 350 mm x 350 mm x 50 mm, ISO 630), mit verstärktem Kopfstück aus Flachstahl (30 mm x 5 mm x 40 mm). Das Abschlussstück ist Flachstahl (17 mm x 5 mm x 4,2 mm). Alle Nähte am Kopfstück müssen geschweißt sein. Die Länge der Erdanker muss mindestens 500 mm betragen. Ein Ring zur Befestigung des Abspannseils muss am Erdanker oder Abspannseil angebracht sein Die Erdanker müssen gemäß DIN EN ISO 1461 mit einer feuerverzinkten Schichtdicke von 55 μm ausgeliefert werden.
[Seite 7]
SEITE 7 VON 10 Je Zelt müssen mind. 24 Erdanker mitgeliefert werden, (inklusive Ersatzerdanker).
2.6.5 Erdankereinschlagwerkzeug
Das Erdankereinschlagwerkzeug muss nachfolgende Anforderungen erfüllen:
Ausführung des Hammerkopfs: o Material: Stahl, geschmiedet, gehärtet und angelassen, o Arbeitsflächen: blank, ohne Beschichtungen oder Rostschutz o Gewicht: 1.500 g, o Norm: DIN 6475 oder gleichwertig Ausführung des Stiels: o Form: Doppelt geschweifte Form für optimalen Halt o Material: Eschenholz (alternativ Fiberglas) o Länge: 260 mm bis 300 mm Je Zelt muss ein Stück Erdankereinschlagwerkzeug mitgeliefert werden.
2.6.6 Erdankerziehgerät Das Erdankerziehgerät muss aus folgenden Komponenten bestehen:
Zieheisen: o Länge: 1.000 - 1.100 mm o Ausgestattet mit einer Klaue am Ende, die einen 500 mm langen Erdnagel vollständig umfassen kann, um ein Abrutschen zu verhindern Hebebock: o Höhe: 650 – 700 mm o Mindestens 4 Längsschlitze in unterschiedlichen Höhen zum sicheren Einhängen des Zieheisens o Transport: o Robuster, verzinkter Tragegriff für sicheren Transport Befestigung des Zieheisens: o Klettverschluss (alternativ Klemmschlossgurt)
Die Erdankerziehgerät muss nachfolgende Anforderungen erfüllen:
Material: verzinkt für optimalen Korrosionsschutz Gewicht, insgesamt: < 12 kg Je Zelt muss je ein Zieheisen und ein Hebebock mitgeliefert werden.
2.6.7 Fluoreszierende Schutzkappen für Erdnägel
Die Schutzkappen müssen nachfolgende Anforderungen erfüllen:
Fluoreszierende Ausführung, für erhöhte Sichtbarkeit bei Dunkelheit zur Vermeidung von Stolpergefahren Abmessungen: o Passend zu den Erdankern, Pkt. 2.6.4 o Höhe: Maximal 30 mm Material: Robuster, bruchsicherer Kunststoff Je Zelt müssen mind. 20 Schutzkappen mitgeliefert werden
[Seite 8]
SEITE 8 VON 10 2.6.8 Transporttasche (Zelt)
Die Transporttasche ist für die Aufnahme des Zeltes mitzuliefern.
Sie muss folgende Anforderungen erfüllen:
Material: Robuste Lkw-Plane (mind. 650 g/m²) oder vergleichbar, mit den Eigenschaften: o Reißfest o Winter- und wasserfest o UV-beständig Bodenpolsterung: Es muss eine Transportschutzpolsterung von mindestens 5 mm Stärke zur Erhöhung der Stabilität und zum Schutz vor Beschädigungen vorhanden sein. Maße: Die Tasche muss ausreichend dimensioniert sein, um folgendes Zubehör sicher und großzügig aufzunehmen: o 1 x Zelt Farbe: Alu-Grau (RAL 7037) oder vergleichbar. Transportfähigkeit: o Die Tasche muss im waagerechten Zustand von mindestens sechs Personen transportiert werden können. o Dafür müssen an beiden Kopfseiten jeweils mindestens 1 Griff/Schlaufe und an den Seiten jeweils mindestens 3 Griffe/Schlaufen angebracht werden. Griffe und Schlaufen: o Alle Griffe und Schlaufen müssen stabil vernäht und ggf. zusätzlich verklebt sein. o Verschlüsse müssen aus Metall oder Aluminium bestehen. Kunststoff ist nicht zulässig. o Die Gurtbänder müssen aus reißfestem Nylongurt gefertigt sein.
2.6.9 Transporttasche (Zubehör)
Die Transporttasche ist für die Aufnahme der Erdanker, Abspannseile und Schutzkappen vorgesehen. Sie muss folgende Anforderungen erfüllen:
Material: Robuste Lkw-Plane (650 g/m²) oder vergleichbar mit den Eigenschaften: o Reißfest o Winter- und wasserfest o UV-beständig Bodenpolsterung: Es muss eine Transportschutzpolsterung von mindestens 5 mm Stärke zur Erhöhung der Stabilität und zum Schutz vor Beschädigungen vorhanden sein Maße: Die Tasche muss die folgenden Maße (L x Ø) aufweisen: 550 mm – 600 mm x 300 mm. Sie muss Platz bieten für: o bis 24 Erdanker o bis 12 Abspannseile o bis 20 Schutzkappen Farbe: Alu-Grau (RAL 7037) oder vergleichbar. Tragbarkeit: o Die Transporttasche muss im waagerechten Zustand von einer Person getragen werden können. o Es müssen zwei Handgriffe mit zusätzlicher Griffverstärkung angebracht sein. Griffe und Schlaufen: o Alle Griffe und Schlaufen müssen sicher vernäht und ggf. zusätzlich verklebt werden. o Verschlüsse müssen aus Metall oder Aluminium gefertigt sein. Kunststoffmaterialien sind nicht zulässig.
[Seite 9]
SEITE 9 VON 10 o Die Gurtbänder müssen aus reißfestem Nylongurt bestehen.
2.6.10 Klettschilder
Am Zelt müssen auf der Stirnseite, außen, rechts neben den beiden Eingängen, zwei separate Klettflauschbänder quer angebracht sein. Diese müssen fest mit der Zelthaut verbunden sein.
Die Positionierung muss 1.800 - 2.000 mm über dem Boden, 100 - 120 mm rechts neben den Eingangsplanen erfolgen.
Höhe von Klettflauschband: min. 160 mm Länge des Klettflauschband: min. 1.000 mm Gesamthöhe der beiden Bänder (einschließlich Abstand): Entspricht der Höhe des Klettschildes
Für jedes Klettflauschband muss ein Klettschild aus Mikroprismenreflexfolie oder vergleichbarem Material mitgeliefert werden. Die Klettschilder müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Schriftart: Großbuchstaben in Schriftart (G) nach DIN 1451, Teil 4 oder gleichwertig. Ausführung: Fettdruck, alle Zeichen und Ziffern in gleicher Größe. Sichtbarkeit: Die Schrift muss deutlich sichtbar und in fluoreszierender Ausführung erfolgen, um die Funktionsstelle auch bei Dunkelheit erkennbar zu machen. Buchstabenhöhe: Mindestens 120 mm, maximal 140 mm. Klettschildlänge: min. 1.000 mm (bei max. 30 Zeichen bzw. Ziffern, einschließlich Leerzeichen) Höhe des Klettschilds: min. 160 mm
Beschriftung der Klettschilder:
Für das Zelt (8 m x 6 m) müssen folgende Beschriftungen mitgeliefert werden:
2 x „Behandlungsstelle A“ 2 x „Behandlungsstelle B“ 2 x „Behandlungsstelle C“ 2 x „Behandlungsstelle D“ 2 x „Behandlungsstelle E“ 2 x „Behandlungsstelle F“ 2 x „Behandlungsstelle G“
2.7 Eigentumskennzeichnung
Die Eigentumskennzeichnung erfolgt gemäß den Vorgaben in „LB_Anlage - Eigentumskennzeichnung“
2.8 Zivilschutzzeichen
Ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund ist das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes und dient u.a. dem Schutz von Zivilschutzorganisationen, ihres Personals, ihrer Gebäude und ihres Materials.
Farbgebung:
[Seite 10]
SEITE 10 VON 10 o Untergrund: Orange (RAL 2004 oder gleichwertig) o Dreieck: Blau (RAL 5015 oder gleichwertig) Dreieck: o Das Dreieck ist gleichseitig und auf einem orangefarbenen Hintergrund anzubringen. Die Spitze des Dreiecks zeigt nach oben. o Die Spitzen des Dreiecks dürfen den Rand des orangefarbenen Hintergrunds nicht berühren und müssen im Verhältnis von 80:100 zum Hintergrund stehen.
Bild: Zivilschutzzeichen (Quelle BBK)
Das Zivilschutzzeichen muss an den folgenden Stellen auf dem Zelt angebracht werden:
Längsseiten: Je 1 x auf der linken Seite neben den Fenstern, auf gleicher Höhe wie die Stirnseiten. Dachseiten: Je 1 x auf der linken Seite; alternativ mittig auf den Längsseiten, über den Giebel verteilt. Stirnseite: Je 1 x auf der linken Seite neben Eingang, im oberen Drittel der Zelthöhe, mittig. Größe: o Dachflächen: Mindestdurchmesser 1.500 mm; alternativ auf dem Giebel mindestens 2.000 mm. o Stirn- und Längsflächen: Mindestdurchmesser 1.000 mm, maximal 1.500 mm. o (Auf der Stirnseite kann der Durchmesser bei begrenztem Platz auch kleiner ausfallen.) Haltbarkeit: Der Aufdruck muss auch bei Einwirkung von Sonnenlicht und anderen klimatischen Bedingungen die ursprüngliche Farbgebung beibehalten.