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Erstellungsvertrag
Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Softwareertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software
zwischen Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29 10178 Berlin
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: [...]
„Auftraggeber“
und _____ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software* auf der Grundlage eines Werkvertrages und – soweit nachfolgend vereinbart – Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.
1.1.1. Gegenstand dieses Vertrages sind die Anpassungsleistungen (und unter Umständen Entwicklungsleistungen) zur Bereitstellung einer digitalen Prüfungsplattform. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird auf Anlage 1 (Leistungsbeschreibung einschließlich der Anhänge) verwiesen. Alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, die nach diesem Vertrag vom Auftragnehmer eingeräumten Rechte den Industrie- und Handelskammern nach dem IHKG uneingeschränkt einzuräumen. Die Inanspruchnahme der digitalen Prüfungsplattform durch die Industrie- und Handelskammern begründet keinen Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und der jeweiligen Industrie- und Handelskammer. Dieser Vertrag gilt ausschließlich und soweit Softwareentwicklungs- und Anpassungsleistungen sowie der Systemservice betroffen sind. Für Leistungen betreffend den Betrieb und das Hosting der digitalen Prüfungsplattform gilt der EVB-IT Cloudvertrag einschließlich dessen Anlagen vorrangig. 1.1.2. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot in Kraft. Die Mindestvertragsdauer beträgt 48 Kalendermonate. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB kann der Vertrag vom Auftragnehmer mit einer Frist von 36 Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragsdauer. Im Übrigen gilt Ziffer 15 EVB-IT Erstellungs-AGB.
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Erstellungsvertrag
1.2 Vergütung ☐ Der Pauschalfestpreis* beträgt _____. ☐ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden1.
Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ☒ ausgewiesen.
Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in ☒ Anlage Nr. 6.
1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für die Pflege aus Nummer 5.4.1.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.3 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: 1.3.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Version | |||
| 0 | EVB-IT Cloudvertrag mit seinen Anlagen | [...] | [...] |
| 1 | Leistungsbeschreibung einschließlich der Anhänge | [...] | [...] |
| 1.1 | Anhang 1 zu Anlage 1: Feldkatalog | ||
| 1.2 | Anhang 2 zu Anlage 1: Datenkranz | ||
| 1.3 | Anhang 3 zu Anlage 1: Anforderungsverzeichnis | ||
| 1.4 | Anhang 4 zu Anlage 1: Anforderungskatalog Datenschutz und IT-Sicherheit | ||
| 1.5 | Anhang 5 zu Anlage 1: Datenschutzkonzept | ||
| 2 | Service-Level-Agreement | ||
| 3 | Muster-Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten im Auftrag (AVV) einschließlich TOM und individueller AVVs zwischen Auftragnehmer und Abrufberechtigten | ||
| 4 | Angebot des Auftragnehmers mit seinen Anhängen |
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Erstellungsvertrag
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Version | |||
| 4.1 | Anhang 1 zu Anlage 5: Preisblatt | ||
| 4.2 | Anhang 2 zu Anlage 5: Bieterkonzepte | ||
| 4.3 | Anhang 3 zu Anlage 5: Schlüsselpersonal | ||
| 4.4 | Anhang 4 zu Anlage 5: Zertifizierung |
☒ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge: In Datenschutzfragen geht die als Anlage 3 beigefügte Muster-Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Muster-AVV) den übrigen Vertragsbestandteilen vor. Soweit der Auftragnehmer mit einem Abrufberechtigten auf Grundlage der Muster-AVV eine individuelle Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag abschließt, geht diese individuelle AVV für die Verarbeitung personenbezogener Daten sämtlichen übrigen Vertragsbestandteilen vor. Im Übrigen gilt die Rangfolge der Anlagen entsprechend ihrer Reihenfolge in der vorstehenden Tabelle.
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.1.1, d.h. sie gelten, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.3.1 aufgelistet werden, ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und bei Anwendbarkeit der Nummer 4.1.1.1 in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden; allerdings gelten für Standardsoftware* bzw. Teile von Standardsoftware* (Softwarekomponenten), die Open Source Software sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen und die Nummer 4.1.1.2.
1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software* (EVB-IT Erstellungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Erstellungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Erstellungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Erstellungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert.
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
2.1 Leistungen bis zur Abnahme ☐ Anpassung von Software* auf Quellcodeebene; die ☐ anzupassende Software* wird durch den Auftragnehmer überlassen ☐ anzupassende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt
Customizing* von Software*; die ☒
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Erstellungsvertrag
zu customizende Software wird durch den Auftragnehmer überlassen ☒ ☐ zu customizende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt ☐ Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
Schulung ☒ Sonstige Leistungen: gemäß Anlage 2 Leistungsbeschreibung ☒ 2.2 Leistungen nach der Abnahme Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände*) ☒ Weiterentwicklung und Anpassung ☒ ☒ Sonstige Leistungen gemäß der Anlagen 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge)
3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers Die Systemumgebung* beim Auftraggeber ergibt sich aus den Anlagen 1 bis 1.5 ☒ (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge)
Die Beistellungen ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren ☒ Anhänge). ☐ Der Auftraggeber stellt folgende Software* bei
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Software* | Übergabe im Quellcode* (ja/nein) | Übergabe der |
|---|---|---|---|
| Software* erfolgt | |||
| gemäß Anlage Nr. |
☐ Der Auftraggeber verschafft dem Auftragnehmer an der Software* gemäß lfd. Nr. _____ die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, an der Software* gemäß lfd. Nr. _____ über die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte selbst zu verfügen.
4 Leistungen des Auftragnehmers
4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware*, die Gegenstand der Anpassungsleistungen des Auftragnehmers ist, gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung | Menge | EXP¹ | Anzahl | Zu liefernde Version² | Abweichende Nutzungsrechte gemäß Anlage Nr.³ | Einzelpreis⁴ | Gesamtpreis⁴ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| und -beschreibung, | erlaubter | |||||||
| Produkt-Nr. | Sicherungskopien |
Summe der Gesamtpreise _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
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Erstellungsvertrag
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 2 | A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen |
| 3 | Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, den er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.1.1.1). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden. |
| 4 | Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. |
4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen
4.1.1.1 Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente Nummer 4.1 gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: ● Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7), ● Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Software* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, bleiben unberührt und haben stets Vorrang.
4.1.1.2 Regelungen für Open Source Software*: ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt. ☐ Zusätzlich weisen die vorgenannten Lizenzbedingungen der Open Source Software* die weiteren Eigenschaften auf ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____. ☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von durch openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung gestellt. ☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) zur Verfügung gestellt. ☐ Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 2.1.1.4 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____.
4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: _____
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Erstellungsvertrag
☐ Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ zu installieren.
4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene Die Anpassung der Software* auf Quellcodeebene erfolgt gemäß folgender Tabelle:
| Lfd. Nr. | Lfd. Nr. aus | Anpassungsleistungen ggf. Verweis auf Anlage | Übernahme der | Zeitpunkt der Übernahme in den Standard. Nur eintragen, wenn abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB | Vergütung (nur eintragen, wenn nicht im Pauschalfestpreis* enthalten) |
|---|---|---|---|---|---|
| Nummer 3 | Anpassungen in den | ||||
| bzw. | Standard (Ja/Nein) | ||||
| Nummer | |||||
| 4.1 |
4.3 Customizing* von Software*
4.3.1 Leistungsumfang ☐ Das Customizing* der Software* gemäß Nummer _____ lfd. Nr. _____ erfolgt gemäß Anlage Nr._____.
4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB gelten die Bestimmungen nach Abschnitt 18.5. ☒ dieses Vertrags. werden gem. ___ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt. Die Nutzungsrechtsregelungen gemäß Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB in Bezug auf vorbestehende Materialien, an denen Rechte, wie an Open Source Software* eingeräumt werden, bleiben von den vereinbarten Abweichungen unberührt.
4.3.3 Vergütung ☐ Das Customizing* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für das Customizing* beträgt _____ Euro. ☐ Die gesonderte Vergütung für das Customizing* beträgt pauschal _____ Euro.
Die Vergütung für das Customizing* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 ☒ ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
4.4.1 Leistungsumfang ☒ Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Individualsoftware* | Vergütungsanteil |
|---|---|---|
| am Pauschalfestpreis* | ||
| für die Erstellung von Individualsoftware* | ||
| 1 | Datenmodell gemäß Ziffer 18.5.3 | |
| 2 | IHK-spezifische Plattformbestandteile im Sinne von Ziffer Abschnitt 18.5. |
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Erstellungsvertrag
Gesamtsumme der Vergütungsanteile _____
☐ Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:
| Lfd. Nr. | Lfd. Nr. aus Nummer | Bezeichnung der vorbestehenden Teile* | Übergabe nur im |
|---|---|---|---|
| 4.4.1, Tabelle 1 | Objektcode* | ||
| Ja/Nein |
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden Teilen* im Laufe der Erstellung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine oder nur solche vorbestehenden Teile* ein, die Open Source Software* sind, entfällt die Vergütung.
4.4.2 Vergütung ☐ Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen. ☐ Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.
Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer, die keine Open Source Software sind,* gem. Nummer 4.4.1 gilt Folgendes: ☐ Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt _____ Euro. ☐ Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten.
4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*
4.4.3.1 Open Source Software* Gemäß Ziffer 2.1.2.1 Absatz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Individualsoftware* inklusive aller vorbestehenden Teile als Open Source Software* zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen. ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0). ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL). ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____. ☒ Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB muss die Bereitstellung der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. 1 unter Verschaffung von ausschließlichen Nutzungsrechten erfolgen.
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Erstellungsvertrag
Die Regelungen gemäß Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB bleiben von den vereinbarten abweichenden Nutzungsrechten unberührt.
4.4.3.2 Keine Bereitstellung als Open Source Software* ☒ Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* nicht als Open Source Software (sondern als sog. proprietäre Software) zur Verfügung gestellt; es gelten daher ausschließlich Absätze 2ff. der Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB. Zudem gelten die Regelungen mit folgenden Maßgaben. Für die ☒ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. 1 wird ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird das Recht zur gewerblichen Verwertung, also insbesondere auch zur Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken an beliebige Dritte gewährt. ☐ Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.1.2.1 Absätze 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. _____. Sonderregelungen für vorbestehende Teile* vorgenannter Individualsoftware* ☐ Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen. ☐ Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftraggeber zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst an beliebige Dritte berechtigt. ☐ Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. _____ geregelt. ☐ Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.1.2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
4.4.4 Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: _____ ☐ Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Individualsoftware* zu installieren. ☐ bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen. ☒ Gemäß Ziffer 18.5.3. Absatz 6
4.5 Schulung
4.5.1 Art und Umfang der Schulungen ☐ Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:
| Lfd. | Anzahl der Schulungen | Art der | Inhalt der Schulung | Schulungstage pro Schulung | Ort² | Maximale | Betrag pro Schulung³ | Gesamtpreis³ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Schulung | Anzahl | ||||||
| (NZ/AD/MP/S)1 | Teilnehmer | |||||||
| pro | ||||||||
| Schulung |
Summe der Gesamtpreise _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | NZ = Nutzerschulung |
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Erstellungsvertrag
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung | |
| 2 | Von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichender Ort der Schulung |
| 3 | Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig |
Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß der Anlagen 1 bis 1.5 ☒ (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge).
4.5.2 Schulungsunterlagen
Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs- ☒ AGB aus den Anlagen 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge).
4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen ☐ Die in Nummer 4.5.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. ☐ Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
4.6 Dokumentation ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____. ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: _____ bis zum _____ zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT Erstellungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Pflege oder der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.
Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” in der Software* ☒ abzulegen.
Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß der Anlagen 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung ☒ und deren Anhänge).
4.7 Software Bill of Materials (SBOM)* ☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software* ☐ im Format SPDX ☐ im Format CycloneDX
zur Verfügung.
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Erstellungsvertrag
Soweit die Pflege der Software* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.
4.8 Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration)
4.8.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen ergibt sich aus den Anlagen 1 bis 1.5 ☒ (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge).
4.8.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. ☒ ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt _____ Euro. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
5 Pflege Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Pflege zur Störungsbeseitigung und/oder zur ☒ Lieferung neuer Programmstände* nach den folgenden Regelungen:
5.1 Arten von Pflegeleistungen
5.1.1 Störungsbeseitigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen
gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. ☒ ☐ in der Software* gemäß Nummer _____ lfd. Nr. _____ gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. ☐ gemäß Anlage Nr. _____ zu beseitigen. Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Störungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10.
5.1.1.1 Ort der Störungsbeseitigung ☐ Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. ☐ Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte ☒ Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:
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Erstellungsvertrag
| Lfd. Nr. aus | Patches*, Updates* | Upgrades* | Releases/ Versionen* | Leistung auf Anforderung des Auftraggebers | Leistung |
|---|---|---|---|---|---|
| Nummer 4.1 | unverzüglich, | ||||
| sobald verfügbar |
☐ Der Auftragnehmer nimmt die Installation*, soweit möglich, mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ vor. ☐ Abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Programmstand* gemäß Nummer 5.1.2 lfd. Nr. _____ zu installieren*. ☐ Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.
Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.1.1 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.1.1 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.
5.2 Beginn / Dauer der Pflege Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit ☐ dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist)
dem Tag nach der Abnahme ☒ ☐ folgendem Datum _____ jeweils ☐ für die Dauer von _____ Monaten
für die Dauer von mindestens 48 Monaten (Mindestvertragsdauer) ☒ ☐ für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer zu erbringen.
5.3 Kündigung der Pflegeleistungen ☐Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). ☐Ergänzend zu Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen
5.4.1 Vergütung ☐ Die Pflege ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für die Pflege am Pauschalfestpreis* beträgt _____ Euro². ☐ Die gesonderte Vergütung für die Pflege insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die gesonderte monatliche Vergütung für die Pflege beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal _____ Euro vereinbart.
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Erstellungsvertrag
☐ Die Vergütung für die Pflege gemäß Nummer(n) _____ (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen. ☐ Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
² Der Auftragnehmer hat den Anteil der Pflege an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 14.2 EVB-IT Erstellungs-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) ☒ ☐quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) ☐ jährlich (zahlbar bis zum _____) ☐ einmalig zum _____ ☐ gemäß Anlage Nr. _____
5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen
5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen ☐ Besondere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus der Anlage Nr. _____.
5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen der Pflege durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen
6.1 Weiterentwicklung und Anpassung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in den ☒ Anlagen 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge) weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB.
6.2 Sonstige Leistungen
6.2.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen ergibt sich aus den ☒ Anlagen 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge).
6.2.2 Vergütung ☐ Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt _____ Euro. ☐ Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für die Pflege gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7
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Erstellungsvertrag
☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
7 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software* ☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Software* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen. ☐ Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen.
☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme ist mit der Vergütung für die Pflege abgegolten. ☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.7 der EVB-IT Erstellungs-AGB zu pflegen. ☐ Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets ☐ Open Source Software* sein, ☐ Open Source Software* sein, für die ausschließlich von openCode* freigegebene Lizenzen gelten,
soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. ☐ Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte. ☐ Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Open Source Software nur, nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat. ☐ Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung. ☐ Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Pflegeleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Software* hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Pflegeleistungen umfasst jeweils, soweit dort vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten. Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt: ☐ auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____. ☐ auf openCode*
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Erstellungsvertrag
8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkategorie | Preis | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1 je Tag | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2 je Stunde | Preis | Preis | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3 je Tag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| innerhalb | innerhalb | innerhalb | |||||
| der Zeiten | der Zeiten | der Zeiten | |||||
| gemäß | gemäß | gemäß | |||||
| Nummer | Nummer | Nummer | |||||
| 7.2.1 je | 7.2.2 je | 7.2.3 je | |||||
| Stunde | Tag | Stunde | |||||
| 1 | Projektleitung/Stellvertretende Projektleitung | [...] | [...] | [...] | [...] | [...] | [...] |
| 2 | Technische Leitung | [...] | [...] | [...] | [...] | [...] | [...] |
| 3 | Lead Developer / Architekt | [...] | [...] | [...] | [...] | [...] | [...] |
| 4 | Developer*in | [...] | [...] | [...] | [...] | [...] | [...] |
8.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:
8.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ |
8.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ |
8.2.3 Während sonstiger Zeiten
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Samstag | von _____ bis _____ |
| Sonntag | von _____ bis _____ |
| Feiertag am Erfüllungsort | von _____ bis _____ |
☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
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Erstellungsvertrag
☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
8.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
8.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. ☒ ☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☒ ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. ☒ ☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
8.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☒ ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
8.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind ☐ Gemäß Ziffer 8.7 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Pflegeleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1 und/oder 5.1.2). ☐ Abweichend von Ziffer 8.7 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung für Pflegeleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. _____ vereinbart.
9 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan ☐ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der zu erbringenden Leistung | Art des Termins MS1, BzA2, BzTA3, TA4, VE5 | Leistungszeit | Leistungsort (einschließlich Anschrift) | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| (Datum oder | |||||
| Zeitpunkt nach | |||||
| Zuschlagserteilung) |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MS = Meilenstein |
| 2 | BzA = Bereitstellung zur Abnahme |
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Erstellungsvertrag
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 3 | BzTA = Bereitstellung zur Teilabnahme |
| 4 | TA = Teilabnahmetermin |
| 5 | VE = Vertragserfüllungstermin* (Abnahme) |
Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus den Anlagen 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und ☒ deren Anhänge).
Die Zahlung erfolgt nach der Abnahme. ☒ ☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr._____.
10 Kommunikation
10.1 Ansprechpartner
| Art des Kontakts | Ansprechpartner des Auftragnehmers | Ansprechpartner des Auftraggebers |
|---|---|---|
| Name: | Bill Liederwald | |
| Position: | Projektleiter Digitales Prüfen | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | Bereich Ausbildung | |
| Telefon: | (030) 20 308 - 2546 | |
| Fax: | ||
| E-Mail: | liederwald.bill@dihk.de | |
| Postanschrift: |
10.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung
10.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Erstellungs-AGB in ☒ der Regel gemäß Anlage Nr. 2 (Service-Level-Agreement).
10.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt ☐ an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| ☐ Postanschrift: |
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Erstellungsvertrag
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| ☐ Telefon | |
| ☐ Fax: | |
| ☐ E-Mail: | |
| ☐ Web-Adresse: |
gemäß Anlage Nr. 2 (Service-Level-Agreement). ☒ 11 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice*
11.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☐ Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
| Mängelklasse | Reaktionszeit* | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| in Stunden | ||
| Betriebsverhindernder Mangel | ||
| Betriebsbehindernder Mangel | ||
| Leichter Mangel |
☐ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt. ☐ Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. _____.
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
11.2 Servicezeiten ☐ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
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Erstellungsvertrag
☒ Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten gemäß Anlage Nr. 02 Service Level Agreement.
11.3 Hotline ☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
☐ Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr._____.
11.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von ☒ Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, in Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) festgelegt
12 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:
12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage ☒ Nr. 1 (Leistungsbeschreibung). Die zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen ergeben sich aus Anlage Nr. 6 (Angebot des Auftragnehmers).
12.2 Kopier- oder Nutzungssperre* ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
12.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* ☐ Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, ☐ verwenden wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____. ☐ entwickeln wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
☐ In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
13 Mitwirkung des Auftraggebers Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung einschließlich ☒ Anhänge).
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Erstellungsvertrag
14 Abnahme
14.1 Gegenstand der Abnahme ☐ Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.
14.2 Testdaten ☐ Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.
Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung ☒ einschließlich Anhänge).
14.3 Funktionsprüfung ☐ Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____. ☐ Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____. ☐ Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils _____. ☐ Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB). ☐ Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____. ☐ Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____. ☐ Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).
15 Mängelhaftung (Gewährleistung)
15.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel ☐ Es gilt Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt. ☐ Anstelle der in Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist. ☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT Erstellungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. _____.
15.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Die Mängelmeldung erfolgt gemäß Nummer 10.2. ☐ Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) ergeben sich aus Nummer 11.
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Erstellungsvertrag
☐ Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 12.6 EVB- IT Erstellungs-AGB), gilt nicht. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
16 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn ☐ Abweichend von Ziffer 14.5 EVB-IT Erstellungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn. ☐ Abweichend von Ziffer 14.1 bis 14.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gelten für die Haftung die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
17 Vertragsstrafen bei Verzug ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 9 festgelegten Termine. ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 11 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart.
18 Weitere Vereinbarungen
18.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*
18.1.1 Übergabe des Quellcodes* ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ übergeben. ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB in den Standard übernommen werden, gemäß Anlage Nr. _____ übergeben. ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. ☐ Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. ☐ Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____. Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 18.1.1 unberührt.
18.1.2 Hinterlegung des Quellcodes* ☐ Es wird gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Erstellungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* der Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB) gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
18.2 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird ☒ vereinbart.
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Erstellungsvertrag
18.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 20 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☐ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß Art. 28 DSGVO). ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
18.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers ☐ Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 15.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB aus Anlage Nr._____.
18.5 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: ☒ 18.5.1. Nutzungsrechte und Einräumung von Rechten („Weiterlizenzierung“) in Bezug auf IHK- spezifische Plattformbestandteile (1) Die Regelungen dieser Ziffer gelten ausschließlich für IHK-spezifische Plattformbestandteile im Sinne von Abs. (2). Ausgenommen sind Standardsoftware, allgemeine Weiterentwicklungen ohne spezifischen Bezug zur Auftraggeber sowie Open-Source-Software. Das Datenmodell bleibt hiervon unberührt. (2) IHK-spezifische Plattformbestandteile sind die im Rahmen dieses Vertrags für die Auftraggeber entwickelten oder angepassten Arbeitsergebnisse gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung einschließlich Anhänge) oder soweit sie in einem von der Auftraggeber freigegebenen Change Request als IHK-spezifisch gekennzeichnet wurden. Zu den IHK-spezifischen Plattformbestandteilen gehören insbesondere, aber nicht abschließend, die folgenden Kategorien: a) Schnittstellen, b) Konfigurationen, c) Dokumentationen, d) UI/UX-Konzepte, e) IHK-Spezifische Anpassungen. (3) Der Auftragnehmer darf IHK-spezifische Plattformbestandteile weder selbst noch durch Dritte an Dritte veräußern, überlassen, unterlizenzieren, vermieten, öffentlich zugänglich machen oder für Dritte nutzen, soweit dies über die vertragsgemäße Leistungserbringung für die Auftraggeber hinausgeht, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor in Textform zugestimmt. (4) Die Auftraggeber kann die Zustimmung nach freiem Ermessen ganz oder teilweise verweigern. Die Zustimmung kann insbesondere auf bestimmte Plattformbestandteile, bestimmte Dritte, bestimmte Nutzungsarten, ein bestimmtes Gebiet, einen bestimmten Zeitraum und sonstige Auflagen beschränkt werden. (5) Der Auftragnehmer beantragt die Zustimmung mindestens 2 Kalendermonate vor der beabsichtigten Weiterlizenzierung in Textform. Der Antrag muss den betroffenen Plattformbestandteil, den vorgesehenen Lizenznehmer, die Nutzungsart, die Laufzeit, das Gebiet sowie die vorgesehene Vergütung vollständig benennen. (6) Für jede von der Auftraggeber genehmigte Weiterlizenzierung erhält die Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe von X % der vom Auftragnehmer tatsächlich vereinnahmten Nettoerlöse aus der Weiterlizenzierung. Nettoerlöse sind sämtliche Entgelte ohne Umsatzsteuer, abzugsfähig sind ausschließlich vertraglich geschuldete Umsatzsteuer und nachgewiesene, unmittelbar transaktionsbezogene Rückerstattungen.
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Erstellungsvertrag
(7) Soweit die Weiterlizenzierung zusammen mit anderen Leistungen erfolgt und kein gesondertes Entgelt für die IHK-spezifischen Plattformbestandteile ausgewiesen ist, ist der darauf entfallende Erlösanteil vorab im Zustimmungsantrag nachvollziehbar auszuweisen und bedarf der Zustimmung der Auftraggeber. (8) Der Auftragnehmer rechnet die Gutschrift quartalsweise innerhalb von 30 Kalendertagen nach Quartalsende ab. Die Gutschrift wird vorrangig mit fälligen Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers verrechnet. Soweit keine oder keine ausreichenden Vergütungsansprüche bestehen, zahlt der Auftragnehmer den Gutschriftbetrag binnen 60 Kalendertagen an die Auftraggeber aus. (9) Der Auftragnehmer führt prüffähige Aufzeichnungen über alle Weiterlizenzierungen und die daraus erzielten Erlöse. Der Auftraggeber darf deren Richtigkeit einmal jährlich durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten prüfen lassen. [18.5.2. Überlassung und Weiterbetriebsfähigkeit der IHK-spezifischer Plattformbestandteile (1) Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen aus 18.5.1. überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche im Rahmen dieses Vertrags für ihn entwickelten oder angepassten IHK- spezifischen Plattformbestandteile im Sinne von 18.5.1. Absatz (2). Diese Überlassungspflicht gilt auch, soweit die betreffenden Arbeitsergebnisse als Open-Source-Software bereitgestellt werden oder IHK-spezifische Anpassungen von Standardsoftware darstellen. Die vorstehenden Ausnahmen für Standardsoftware und Open-Source-Software beschränken diese Überlassungspflicht nicht. Eine Überlassung unveränderter Standardsoftware im Quellcode wird hierdurch nicht begründet. (2) Die Überlassung erfolgt vollständig, in aktueller Fassung und in elektronischen, bearbeitbaren Originalformaten. Sie umfasst insbesondere: a) den fachgerecht kommentierten Quellcode und den zugehörigen ausführbaren Programmstand der IHK-spezifischen Softwarebestandteile, b) Schnittstellenimplementierungen und API-Spezifikationen einschließlich der verwendeten Datenformate, Authentifizierungsverfahren und Versionsangaben, c) IHK-spezifische Konfigurationen, Konfigurationsskripte, Datenbankschemata und deren Dokumentation, d) Build-, Installations-, Deployment- und Betriebsanleitungen sowie die zu ihrer Durchführung erforderlichen IHK-spezifischen Skripte und Artefakte und e) eine aktuelle Übersicht der benötigten Fremdkomponenten, Werkzeuge und externen Dienste einschließlich Versionen, Bezugsquellen, Lizenzbedingungen und technischer Abhängigkeiten (3) Die Unterlagen und Materialien müssen so beschaffen sein, dass die Auftraggeber oder ein von ihr beauftragter fachkundiger Dritter die überlassenen Bestandteile ohne weitere Mitwirkung des Auftragnehmers erstellen, installieren, betreiben, warten und weiterentwickeln sowie ihre Migration vorbereiten und durchführen kann. Abhängigkeiten von proprietären APIs oder externen Diensten sind ausdrücklich zu kennzeichnen und einschließlich ihrer Auswirkungen auf einen Anbieterwechsel zu dokumentieren. Eine Austauschbarkeit fremder Dienste wird durch deren bloße Dokumentation nicht zugesichert. (4) Der Auftragnehmer stellt das vollständige Übergabepaket spätestens zur Bereitstellung der betreffenden Meilensteine zur Abnahme zur Verfügung. Bei jeder Übergabe eines neuen Programmstands oder einer geänderten Konfiguration aktualisiert er die jeweils betroffenen Bestandteile. Bei Vertragsbeendigung übergibt er nochmals ein vollständiges, konsolidiertes Paket des zuletzt vertragsgemäß bereitgestellten Stands. Die Übergabe und ihre Vollständigkeit werden protokolliert. Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeber in angemessenem Umfang bei der Prüfung der Vollständigkeit und technischen Verwendbarkeit. (5) Die Auftraggeber ist berechtigt, die überlassenen IHK-spezifischen Arbeitsergebnisse dauerhaft zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und durch beauftragte Dritte für sich betreiben, warten, weiterentwickeln und migrieren zu lassen. Der Auftragnehmer verschafft die hierfür erforderlichen Rechte. Für unveränderte Fremdkomponenten bleiben deren vereinbarte Lizenzbedingungen
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Erstellungsvertrag
maßgeblich. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Nutzung der IHK-spezifischen Arbeitsergebnisse nicht durch entgegenstehende Rechte an Fremdkomponenten beschränkt wird. (6) Die Leistungen nach diesem Unterabschnitt sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Weitergehende Nutzungsrechte sowie Übergabe- und Dokumentationspflichten, insbesondere nach Ziffern 2.1.2, 2.2 und 17 der EVB-IT Erstellungs-AGB, bleiben unberührt. Dieser Unterabschnitt begründet keine eigenständige Pflicht zur Umprogrammierung fremder Schnittstellen oder zur Bereitstellung eines Ersatzes für externe Dienste.] 18.5.3. Besondere Regelungen zum Datenmodell (1) Datenmodell im Sinne dieses Unterabschnitts ist das vom Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrags gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) zu erstellende fachliche logische Datenmodell der digitalen Prüfungsplattform. Es umfasst insbesondere die Beschreibung der Entitäten, Attribute, Datentypen, Schlüssel, Beziehungen, Kardinalitäten, Integritätsregeln und fachlichen Bedeutungen sowie die zugehörigen Schemata, Datenkataloge, Diagramme, Definitionen, Modellierungsdateien, Datenbankdefinitions- und Migrationsskripte und Dokumentationen. Erfasst sind sämtliche zur Vertragserfüllung erstellten Entwicklungs-, Zwischen- und Endstände sowie vertraglich geschuldete Änderungen und Erweiterungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung). (2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an sämtlichen im Rahmen dieses Vertrags neu erstellten Bestandteilen des Datenmodells jeweils mit deren Entstehung ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, dauerhafte, übertragbare und für gewerbliche sowie nichtgewerbliche Zwecke unterlizenzierbare Nutzungsrechte ein. Die Rechte umfassen insbesondere die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Umgestaltung, Verbindung mit anderen Modellen und Systemen, Verbreitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung sowie die Implementierung und Verwendung in beliebigen Hard- und Softwareumgebungen. Die Auftraggeber darf diese Handlungen selbst oder durch Dritte vornehmen lassen und das Datenmodell für eigene Zwecke sowie zur Erbringung von Leistungen für Dritte einsetzen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. (3) Der Auftragnehmer stimmt der Übertragung und Unterlizenzierung dieser Rechte im Voraus zu und beschafft die hierfür sowie für die Rechteverschaffung erforderlichen Zustimmungen sämtlicher beteiligter Rechteinhaber. Dies gilt auch für Ergebnisse von Beschäftigten und Unterauftragnehmern. Rechte Dritter dürfen den vereinbarten Rechteumfang nicht beschränken. Der Auftragnehmer weist die erforderliche Rechtekette auf Verlangen nach. (4) Der Auftragnehmer darf das neu erstellte Datenmodell und seine neu erstellten Bestandteile ausschließlich im zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Umfang nutzen. Eine Verwendung für eigene sonstige Zwecke, für andere Kunden, eine Weiterlizenzierung oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeber in Textform. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Bestandteile einem gesetzlichen Schutzrecht unterliegen, und besteht nach Vertragsende fort. Allgemeine Methoden, Kenntnisse und Erfahrungen bleiben hiervon unberührt, soweit dabei weder das konkrete Datenmodell oder dessen spezifische Ausgestaltung weiterverwendet noch vertrauliche Informationen der Auftraggeber offengelegt werden. (5) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass vorbestehende oder fremde Bestandteile ohne Verletzung der Rechte Dritter in das Datenmodell aufgenommen werden. Der Auftragnehmer benennt vor deren Einbindung die betroffenen Bestandteile, Rechteinhaber, Lizenzbedingungen und Auswirkungen auf die vereinbarte Nutzung und Ausschließlichkeit vollständig. Die Zustimmung zur Einbindung ersetzt keine ausdrückliche Vereinbarung über eine Einschränkung der Rechte nach Absatz (2). Soweit für genehmigte vorbestehende oder fremde Bestandteile ausdrücklich lediglich nicht ausschließliche Rechte vereinbart werden, verschafft der Auftragnehmer mindestens die für Nutzung, Bearbeitung, Weiterentwicklung, Drittbetrieb und Migration des gesamten Datenmodells erforderlichen dauerhaften Rechte einschließlich der notwendigen Übertragungs- und Unterlizenzierungsbefugnisse. Die Rechte an den neu erstellten Bestandteilen bleiben ausschließlich.
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Erstellungsvertrag
(6) Der Auftragnehmer übergibt das Datenmodell vollständig in den in der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) festgelegten bearbeitbaren Originalformaten und offenen, dokumentierten Austauschformaten einschließlich aller zur selbstständigen Nutzung, Bearbeitung und Implementierung erforderlichen Unterlagen und Skripte. Die Auftraggeber oder ein von ihr beauftragter fachkundiger Dritter muss es anhand des Übergabepakets ohne weitere Mitwirkung des Auftragnehmers verstehen, bearbeiten und in der vereinbarten Zielumgebung implementieren können. Erforderliche Werkzeuge, Versionen und Abhängigkeiten sind offenzulegen. Für die Nutzung und Bearbeitung notwendige, nicht marktverfügbare Werkzeuge hat der Auftragnehmer einschließlich der erforderlichen Nutzungsrechte mitzuliefern, soweit nicht eine von der Auftraggeber ausdrücklich akzeptierte gleichwertige Alternative vereinbart ist. (7) Das vollständige Übergabepaket ist spätestens mit Bereitstellung der jeweiligen Werkleistung zur Abnahme zu übergeben. Änderungen sind mit Bereitstellung des jeweiligen geänderten Stands nachzuführen. Zum Vertragsende ist nochmals ein vollständiger, konsolidierter Stand zu übergeben. Übergabe und Vollständigkeit werden protokolliert. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegte Prüfung der Vollständigkeit und technischen Verwendbarkeit gehört zur Funktionsprüfung der betreffenden Werkleistung. Die vereinbarten Abnahmeregelungen bleiben im Übrigen unberührt. (8) Die Rechteverschaffung sowie sämtliche Übergabe-, Dokumentations- und Aktualisierungsleistungen dieses Unterabschnitts sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Die Rechteeinräumung und die Verpflichtung nach Absatz (4) bestehen unabhängig von der Fortdauer dieses Vertrags. Soweit andere Vertragsregelungen nicht ausschließliche Rechte oder eine Open-Source-Bereitstellung vorsehen, gehen für das Datenmodell die Regelungen dieses Unterabschnitts vor. Die Ausnahmen der Regelung zu IHK-spezifischen Plattformbestandteilen beschränken diesen Unterabschnitt nicht.
☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Name Datum, Name
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