01_Digitales-Pruefen_EVB-IT-Cloudvertrag.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 09:54 (Europe/Berlin)

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Cloudvertrag

Vertrag über Cloudleistungen

Inhaltsangabe 1 Gegenstand der Leistungen .............................................................................................................................. 2

1.1 Vertragsgegenstand ...................................................................................................................................... 2 1.2 Vertragsbestandteile ..................................................................................................................................... 2

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ...................................................................................................... 4

3 Gegenstand der Leistungen .............................................................................................................................. 4

3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB .......................................................................................... 5

3.2 Einmalige Leistungen .................................................................................................................................... 6

3.2.1 Initiale Leistungen .................................................................................................................................. 6 3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung ............................................................................................. 6

3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung ...................................................................................................... 6

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen .............................................................................................................. 6

3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen ...................................................................................... 6

3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen .............................................................................................. 6

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende ................................................................................................................. 6

3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende .......................................................................... 6

3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende ................................................................................... 8

3.3 Leistungen auf Abruf ..................................................................................................................................... 8

3.4 Ticketsystem ................................................................................................................................................. 8

4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung ............................................................................................................... 8

4.1 Fälligkeit der Vergütung ................................................................................................................................ 8 4.2 Zahlung der Vergütung .................................................................................................................................. 9

4.3 Rechnungsadresse ....................................................................................................................................... 9

4.4 Preisanpassung............................................................................................................................................. 9

5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand ............................. 9 5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal ............................................................................................................................................................... 9

5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ........................ 10

5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ........................................................................... 10 6 Abweichende Haftungsregelungen ................................................................................................................. 10

7 Beauftragte und Ansprechpartner ................................................................................................................... 10

7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) .............................................................................. 10

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) .................................................................. 10

8 Weitere Regelungen ....................................................................................................................................... 10

8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers .................................................................. 10

8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen ......................................................................................................... 10

8.3 Prüfrechte .................................................................................................................................................... 11

8.4 Unterauftragnehmer .................................................................................................................................... 11

8.5 Vertraulichkeit ............................................................................................................................................. 11

8.6 Haftpflichtversicherung ................................................................................................................................ 11

9 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................................... 11

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Cloudvertrag

Vertrag über Cloudleistungen

zwischen Deutsche Industrie- und Handelskammer

Breite Straße 29 10178 Berlin

Vertragsnummer: [...] "Auftraggeber" und _____ Vertragsnummer: _____ "Auftragnehmer" wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand der Leistungen

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind folgende Cloudleistungen 1.1.1. Gegenstand dieses Vertrages sind die Cloudleistungen zum Betrieb und Hosting der digitalen Prüfungsplattform. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird auf Anlage 1 (Leistungsbeschreibung einschließlich der Anhänge) verwiesen. Alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, die nach diesem Vertrag vom Auftragnehmer eingeräumten Rechte den Industrie- und Handelskammern nach dem IHKG uneingeschränkt einzuräumen. Die Inanspruchnahme der digitalen Prüfungsplattform durch die Industrie- und Handelskammern begründet keinen Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.

Die von diesem Vertrag getroffenen Regelungen gelten ausschließlich und soweit der Betrieb und das Hosting der digitalen Prüfungsplattform betroffen ist.

Soweit die Erstellung des Gesamtsystems und der Systemservice betroffen sind, gelten die Regelungen des EVB- IT-Erstellungsvertrag einschließlich dessen Anlagen vorrangig.

1.1.2. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot in Kraft.

Die Mindestvertragsdauer beträgt [48] Kalendermonate. Abweichend von Ziffer 20.1 EVB-IT Cloud AGB kann der Vertrag vom Auftragnehmer mit einer Frist von 36 Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragsdauer. Im Übrigen gilt Ziffer 20 EVB-IT Cloud AGB.

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile: 1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

AnlageBezeichnungDatum/Anzahl
Nr.VersionSeiten
0.EVB-IT-Erstellungsvertrag mit seinen Anlagen

Version 1.0.2 vom 01.03.2026 Seite 2 von 11

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Cloudvertrag

AnlageBezeichnungDatum/Anzahl
Nr.VersionSeiten
1.Leistungsbeschreibung einschließlich der Anhänge[...][...]
1.1Anhang 1 zu Anlage 1: Feldkatalog
1.2Anhang 2 zu Anlage 1: Datenkranz
1.3Anhang 3 zu Anlage 1: Anforderungsverzeichnis
1.4Anhang 4 zu Anlage 1: Anforderungskatalog Datenschutz und IT- Sicherheit
1.5Anhang 5 zu Anlage 1: Datenschutzkonzept
2Service-Level-Agreement
3Muster-Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten im Auftrag (AVV) einschließlich TOM und individueller AVVs zwischen Auftragnehmer und Abrufberechtigten
4Angebot des Auftragnehmers mit seinen Anhängen
4.1Anhang 1 zu Anlage 4: Preisblatt
4.2Anhang 2 zu Anlage 4: Bieterkonzepte
4.3Anhang 3 zu Anlage 4: Schlüsselpersonal
4.4Anhang 4 zu Anlage 4: Zertifizierung

☒Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge: In Datenschutzfragen geht die als Anlage 3 beigefügte Muster- Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Muster-AVV) den übrigen Vertragsbestandteilen vor. Soweit der Auftragnehmer mit einem Abrufberechtigten auf Grundlage der Muster- AVV eine individuelle Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag abschließt, geht diese individuelle AVV für die Verarbeitung personenbezogener Daten sämtlichen übrigen Vertragsbestandteilen vor. Im Übrigen gilt die Rangfolge der Anlagen entsprechend ihrer Reihenfolge in der vorstehenden Tabelle. 1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.4 und danach ☐ die nachfolgenden auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen (zusammen Anlage Nr. _____)

BezeichnungDatum/Anzahl Seiten
Version

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Cloudvertrag

☐ die auftragnehmerseitigen AGB gemäß „Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB“, dort „I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag“

Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind. Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* -Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführten Kategorien ausdrücklich vereinbart ist. Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.

Die EVB-IT Cloud-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert.

1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: ● Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____ ● Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1.2.4 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

Besondere initiale Leistungen (Setup) ☒ Software as a Service* (SaaS*) ☒ ☐ Platform as a Service* (PaaS*) ☐ Infrastructure as a Service* (IaaS*) ☐ Managed Cloud Services* (MCS*)

Leistungen bei Vertragsende ☒ Sonstige Leistungen ☒

3 Gegenstand der Leistungen Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):

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Cloudvertrag

3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB

Lf d. Nr.Produkt/Leistung:Men geMVD1Beginn²Ende/Ter min3Abweichend e Kündigungs frist in Monaten4Automatis che Verlänger ung um Anzahl Monate5Monatlicher
Preis oder,
(Produkt- und
abweichend
Leistungsbeschrei
es
bung und/oder
Preismodell
Verweis auf
gemäß
Kriterienkatalog(e)
Anlage6
für Cloudleistung
in Anlage Nr. 4)
1Technischer Betrieb (Hosting etc.)148 Kalendermo nate3 Kalendermona te nach Zuschlagsertei lung---[Angebot Auftragneh mer, insbesonder e Preisblatt]
2Support und Wissensmanage ment148 Kalendermo nate3 Kalendermona te nach Zuschlagsertei lung---[Angebot Auftragneh mer, insbesonder e Preisblatt]
3Service Management148 Kalendermo nate3 Kalendermona te nach Zuschlagsertei lung---[Angebot Auftragneh mer, insbesonder e Preisblatt]
4Service Desk148 Kalendermo nate3 Kalendermona te nach Zuschlagsertei lung---[Angebot Auftragneh mer, insbesonder e Preisblatt]
52nd und 3rd Level (Application Management und DevOps)148 Kalendermo nate3 Kalendermona te nach Zuschlagsertei lung---[Angebot Auftragneh mer, insbesonder e Preisblatt]
6Online- Schulungen für administrative Rollen148 Kalendermo nate3 Kalendermona te nach Zuschlagsertei lung---[Angebot Auftragneh mer, insbesonder e Preisblatt]
7Lizenzkosten148 Kalendermo nate3 Kalendermona te nach Zuschlagsertei lung---[Angebot Auftragneh mer, insbesonder e Preisblatt]
FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer
2wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen. In diesem Fall gilt der Vertragsschluss als Beginn.

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Cloudvertrag

FußnoteErläuterung
3z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)
4Wenn abweichend von Ziffer 20.1 der EVB-IT Cloud-AGB
5Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
6Hier Einbeziehung eines Preisblattes möglich, insbesondere bei abweichendem Preismodell

3.2 Einmalige Leistungen

3.2.1 Initiale Leistungen

3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung

Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*. ☒ ☒ Einzelheiten gemäß der Anlagen Nr. 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren Anhäge). ☐ Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieses Vertrages erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. _____.

Weitere Regelungen zur initialen Leistung gemäß der Anlagen Nr. 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren ☒ Anhänge).

3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt: ☐ Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen

3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die in den Anlagen Nr. 1 bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge) ☒ beschriebenen sonstigen Leistungen.

3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen ☐ Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende

3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende ☒ (1) Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. ☒ (2) Ergänzend zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB sowie gemäß Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854 (im Folgenden "Data Act") schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen. Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Datenverarbeitungsdienste, die nicht als Vollversion, sondern zu Test- und Bewertungszwecken und für einen begrenzten Zeitraum bereitgestellt werden (Art. 31 Abs. 2 Data Act). Die Regelungen gelten auch im Fall der parallelen Nutzung mehrerer Datenverarbeitungsdienste.

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Cloudvertrag

(3) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber rechtzeitig vor Vertragsschluss sowie während der Vertragslaufzeit in aktueller, klarer und leicht zugänglicher Form Informationen über die verfügbaren Verfahren für den Wechsel und die Portierung bereit. Die Informationen umfassen insbesondere die verfügbaren Wechsel- und Portierungsmethoden, Datenformate, Schnittstellen, etwaige Beschränkungen sowie dem Auftragnehmer bekannte technische Limitierungen. Der Auftragnehmer verweist ferner auf ein von ihm zu führendes und aktuell zu haltendes Online-Register. Dieses enthält mindestens Angaben zu den Datenstrukturen und Datenformaten, in denen exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte bereitgestellt werden, sowie zu den hierfür maßgeblichen Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen. Soweit Leistungen von Unterauftragnehmern, Cloud-Infrastrukturprovidern oder Fachanwendungsanbietern erbracht werden, beschafft der Auftragnehmer die vorgenannten Informationen bei diesen und stellt sie dem Auftraggeber in konsolidierter Form zur Verfügung, soweit sie seine Vertragsleistungen betreffen. (4) Etwaige Mindestlaufzeitregelungen gelten nicht, soweit der Auftraggeber einen Wechsel im Sinne von Art. 2 Nr. 34 Data Act (Wechsel zu einem anderen Anbieter, zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten i.S.v. Art. 2 Nr. 33 Data Act oder Löschung der exportierbaren Daten) beabsichtigt. Für diesen Fall steht dem Auftraggeber ein jederzeitiges Sonderkündigungsrecht zu; die Kündigung wird zwei Monate nach ihrer Erklärung wirksam (Ablauf der Kündigungsfrist). Mit der Kündigungserklärung kann der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber unterrichten, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchzuführen a) ein Wechsel zu einem anderen Anbieter gewünscht ist und zu welchem, b) ein Wechsel zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten i.S.v. Art. 2 Nr. 33 Data Act gewünscht ist, oder c) ausschließlich die Löschung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte begehrt wird. Soweit die Kündigungserklärung hierzu keine Angaben enthält, steht es dem Auftraggeber frei, die vom Auftragnehmer durchzuführenden Maßnahmen nach Ablauf der Kündigungsfrist mitzuteilen (Art. 25 Abs. 3 Data Act). (5) Der Vertrag bleibt während des Übergangszeitraums zu den bisherigen Vertragsbedingungen in Kraft. Alle am Wechsel Beteiligten müssen nach Treu und Glauben zusammenwirken, um eine effiziente Übertragung und Betriebskontinuität zu ermöglichen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ermöglicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Wechsel innerhalb eines Übergangszeitraums von 30 Kalendertagen. Während des Übergangszeitraums schuldet der Auftragnehmer: a) Extraktion, Umwandlung und Übertragung aller exportierbaren Daten sowie der digitalen Vermögenswerte, an denen der Auftraggeber unabhängig von diesem Vertrag ein Nutzungsrecht besitzt, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. b) angemessene Unterstützung des Auftraggebers oder eines von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels und der gewünschten Ausstiegsstrategie, einschließlich Bereitstellung aller hierfür erforderlichen Informationen; c) Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität sowie Unterrichtung über bekannte, aus seiner Sphäre stammende Unterbrechungsrisiken; d) Datensicherheit auf hohem Niveau während der Migration im Einklang mit geltendem Unions- und nationalem Recht; e) eine erschöpfende Auflistung aller Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die während des Wechsels übertragen werden können (mindestens aller exportierbaren Daten); sowie f) eine erschöpfende Auflistung der aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers oder der Anbieter von Fachanwendungen nicht exportierbaren internen Datenkategorien. Nicht exportierbare interne Datenkategorien dürfen den Wechsel weder verhindern noch unangemessen verzögern. Unberührt bleiben Daten und digitale Vermögenswerte, deren Offenlegung oder Übertragung Rechte Dritter, Geschäftsgeheimnisse, die Sicherheit oder die Integrität der Dienste gefährden würde. Ändert der Auftraggeber seinen Wechselwunsch nach Ablauf der Kündigungsfrist, teilt er dies dem Auftragnehmer spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablauf der Kündigungsfrist mit; der Auftragnehmer hat dem Verlangen nachzukommen. (6) Ist der Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber mit Begründung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts und benennt zugleich einen alternativen Zeitraum, der sieben Monate ab Ablauf der Kündigungsfrist nicht überschreiten darf. (7) Der Auftraggeber kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlängern; er teilt dies dem Auftragnehmer spätestens am letzten Tag des laufenden Übergangszeitraums mit. Der Umfang der in Absatz (5) geregelten Leistungspflichten bleibt während der verlängerten Übergangszeit unberührt.

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(8) Nach Vertragsbeendigung steht dem Auftraggeber ein Datenabrufzeitraum von mindestens weiteren 30 Kalendertagen zu; der Auftragnehmer gewährleistet während dieser Zeit ein dem laufenden Vertragsverhältnis entsprechendes Datensicherheitsniveau. Bei einem Wechsel endet der Vertrag mit erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber hierüber unverzüglich. Entscheidet sich der Auftraggeber ausschließlich für die Löschung, endet der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist. Die Löschung nach dem Datenabrufzeitraum muss an den erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses geknüpft bleiben. Nach Ablauf des Datenabrufzeitraums löscht der Auftragnehmer alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Auftraggeber generiert wurden oder sich direkt auf ihn beziehen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; lediglich abgeleitete Daten darf er für eigene Zwecke vorhalten, sofern insbesondere keine Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen. (9) Der Auftragnehmer schuldet die Bereitstellung der exportierbaren Daten in maschinenlesbarem Format. Risiken bei Import oder Formatumwandlung auf Seiten des neuen Anbieters oder der eigenen IKT-Infrastruktur liegen außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Gesondert vergütet werden können nur Leistungen, die über die in dieser Klausel und nach Art. 25 Data Act geschuldete Unterstützung hinausgehen. Etwaige bis zum 11. Januar 2027 zulässige Wechselentgelte dürfen die unmittelbar mit dem Wechselprozess verbundenen Kosten nicht überschreiten. Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben.

☐

3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende ☐ Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

3.3 Leistungen auf Abruf Die Leistungen gemäß Nummer _____ (hier Nummer 3.1 lfd. Nr. X oder Nummer 3.2.2 eintragen) werden auf Abruf erbracht. ☐ Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage). ☐ Die geschätzte Abnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit); die Höchstmenge bzw. der Höchstwert beträgt _____ (Menge/Euro). ☐ Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. Dies gilt nicht für die hier ggf. vereinbarte Mindestabnahme.

3.4 Ticketsystem ☒ Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem Ticketsystem Digitales Prüfen ☒ des Auftragnehmers, ☐ des Auftraggebers,

welches ☒ unter der Web-Adresse [wird nach Zuschlagserteilung konkretisiert] erreichbar ist. ☐ wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.

4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung

4.1 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: ☐ quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals

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☐ jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres ☐ einmalig zum _____ ☐ _____

Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: ☐ _____

4.2 Zahlung der Vergütung ☐ Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

4.3 Rechnungsadresse ☒ Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen. In der Rechnung bzw. zur Rechnungserstellung ist die Leitweg-ID [...] anzugeben. Zudem müssen bei der Rechnung alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder


gefüllt sein. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☐ Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

4.4 Preisanpassung ☐ Es wird eine Preisanpassung vereinbart: ☐ gemäß Ziffer 16.5 EVB-IT-Cloud-AGB: ☐ für den monatlichen Pauschalfestpreis gemäß Nummer 3.1. ☐ für die folgenden weiteren Vergütungen: _____. ☐ gemäß Anlage Nr. _____.

5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand

5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal

LfdBezeichnun g der KategorieStundensatzTagessatz für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszei tZuschläge inZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Samstag von _____ bis _____ZuschlägeZuschläge
.fürProzent aufin Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Sonn- und Feiertage von _____ bis _____in Prozent
Nr.Tätigkeitendie Stunden-auf die
innerhalb derundStunden-
GeschäftszeiTagessätzeund
tMontag bisTagessätz
Freitage Sonn-
(Arbeitstage)und
außerhalbFeiertage
dervon _____
Geschäftszei
bis _____
t
_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %

Festlegung der Geschäftszeiten:

ArbeitstagGeschäftszeit
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr

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Cloudvertrag

ArbeitstagGeschäftszeit
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

☐ weitere Vereinbarungen (z.B. zu Reisekosten abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB) gemäß Anlage Nr. _____.

5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. _____ vergütet. ☐ Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

6 Abweichende Haftungsregelungen ☐ Abweichend von Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 19.2 EVB-IT Cloud-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

7 Beauftragte und Ansprechpartner

7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) ☒ Informationssicherheit: [...], ☒ Datenschutz: [...], ☐ Geheimschutz: _____.

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) beim Auftragnehmer [...] beim Auftraggeber Bill Liederwald, Projektleiter Digitales Prüfen, Tel.: (030) 20 308 - 2546, E-Mail: liederwald.bill@dihk.de

8 Weitere Regelungen

8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages

bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß der Anlagen Nr. 1 ☒ bis 1.5 (Leistungsbeschreibung und deren Anhänge) und Anlage Nr. 5 (Angebot Auftragnehmer und deren Anhänge) zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.

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☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

8.3 Prüfrechte ☐ Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch ☐ die Aufsichtsorgane des Auftraggebers ☐ das BSI ☐ folgende von ihm benannte Prüfer _____

zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß.

Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten ☒ aus Anlage Nr. 1.5 (Anhang 5 zur Leistungsbeschreibung – Datenschutzkonzept).

8.4 Unterauftragnehmer

In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer ☒ 15.3 EVB-IT Cloud-AGB.

8.5 Vertraulichkeit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.

8.6 Haftpflichtversicherung ☐ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird vereinbart.

9 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____ ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Datum, Name Datum, Name

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