Anlage 13_Leistungsbeschreibung_Planung Moorschutzvorhaben Polder Barnin.pdf

Planungsleistungen zur Warnow-Verlegung und Moorrenaturierung im Polder Barnin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 12:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Vorhabens- und Leistungsbeschreibung

„Planung zum Moorschutzvorhaben Polder Barnin“

Planungsleistung gemäß LP 3 bis LP 4 HOAI Ingenieurbauwerke, optional LP 5 bis LP 8 HOAI

Auftraggeber: Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“ Am Kreuzsee 20 in 19412 Brüel E-Mail: wbv_oberewarnow@t-online.de

Ansprechpartnerin: Jutta Ohrem / Moorschutzbeauftragte E-Mail: ohrem@wbv-mv.de Telefon: 038483 829894

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Inhalt

1 Projektbeschreibung und Projektziel ................................................................................................3

2 Eigentumsverhältnisse .....................................................................................................................4

3 Planungsinhalte ................................................................................................................................4

3.1 Planungsphasen .......................................................................................................................4

3.2 Erforderliche Fachgutachten, Untersuchungen und Planungsleistungen ................................5

3.2.1 Objektplanung .................................................................................................................. 5

3.2.2 Moorhydrologischer Fachbeitrag ..................................................................................... 6

3.2.3 Einsparung THG-Emissionen .......................................................................................... 6

3.2.4 UVP-Vorprüfung .............................................................................................................. 6

3.2.5 Artenschutzfachbeitrag .................................................................................................... 6

3.2.6 WRRL-Fachbeitrag 1 – Fließgewässer Warnow ............................................................. 6

3.2.7 WRRL-Fachbeitrag 2 – Barniner See .............................................................................. 6

3.2.8 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanz .................. 7

3.2.9 Ingenieurvermessung ...................................................................................................... 7

3.2.10 Baugrunderkundung und geotechnischer Bericht – LV-Erstellung und Angebotseinholung .......................................................................................................................... 7

3.2.11 Vorhabenbezogenes Bodenschutzkonzept ..................................................................... 7

3.2.12 Statik Brücken .................................................................................................................. 8

3.2.13 Hydrologische, hydraulische und wasserwirtschaftliche Fachplanung ........................... 8

3.2.14 Untersuchung der Nährstoffdynamik und Auswirkungen auf Gewässergüte .................. 9

3.2.15 Folgenutzungs- und Paludikulturkonzept ........................................................................ 9

3.2.16 Beteiligungs- und Eigentümerdialog, Maßnahmen zur Akzeptanzförderung .................. 9

3.2.17 Vorbereitende Flächensicherung und Flächenmanagement........................................... 9

3.2.18 Monitoring- und Erfolgskontrollkonzept ......................................................................... 10

3.3 Planungszeitraum / Meilensteine ........................................................................................... 10

4 Datenmanagement ........................................................................................................................ 10

5 Hinweise zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe ................................................................... 11

6 Anlagen .......................................................................................................................................... 12

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1 Projektbeschreibung und Projektziel

Der Polder Barnin befindet sich nordöstlich des Barniner Sees in den Gemeinden 19089 Barnin und 19089 Demen, im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Das Poldergebiet ist geprägt durch großflächige Niedermoorflächen und wird durchflossen von der Warnow (Wasserkörper WAOB-0700) die in den Barniner See mündet. Bei dem Wasserkörper handelt es sich nach LAWA Typisierung um einen organisch geprägten Bach (Typ 11). Der Wasserkörper WAOB-0700 ist als natürlich eingestuft.

Grundlage für die Vergabe der Planungsleistung ist folgende 2019/2020 vom Institut biota und der vom Ingenieurbüro IHU durchgeführten Studie: „Konzeptionelle Maßnahme: Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Morphologie der Warnow oberhalb des Barniner Sees“. Die Machbarkeitsstudie wurde dadurch veranlasst, dass laut des Bewirtschaftungsplanes (BWP) für die Flussgebietseinheit Warnow/Peene der Wasserkörper WAOB-0700 den guten ökologischen Zustand verfehlt. Eine Ursache hierfür liegt in der defizitären Strukturgüte. Die Studie wurde seinerzeit aus Mitteln der WasserFöRL gefördert. Die hiermit ausgeschriebene Entwurfs- und Genehmigungsplanung, und optional die spätere Ausführung, verfolgt darüber hinaus ausdrücklich die Ziele des Moor- und Klimaschutzes.

Im Rahmen der genannten Studie wurden verschiedene Varianten untersucht und hinsichtlich ihrer wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und technischen Auswirkungen bewertet. Nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wurde die Variante 3 als Grundlage für die weitere Planung festgelegt. Die Vorzugsvariante umfasst insbesondere:

• die Rückverlegung der Warnow in ihr Altbett • die Herstellung eines Verbindungsgerinnes zwischen Alter und Neuer Warnow • die Wiederanbindung des Demener Baches an die Alte Warnow • die Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen • die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit • und zusätzlich die Wiedervernässung angrenzender Moorstandorte

Im Detail umfasst dies die Planung der Neutrassierung/Neuprofilierung der Warnow auf einer Länge von ca. 2,8 km Fließlänge unter Berücksichtigung einer naturnahen und moorverträglichen Gestaltung und Aufwertung der Sohlstrukturen und Böschungsflächen sowie die abschnittsweise Verfüllung des bestehenden, begradigten Warnowlaufs und die Förderung der Uferbeschattung. Ergänzend soll der Nährstoffrückhalt vor dem Barniner See untersucht und Maßnahmen zur Wasserstandanhebung in der Fläche und im Flusslauf geprüft und ggf. geplant werden. Die Planungen zur Wasserstandanhebung sowie mögliche zukünftige Bewirtschaftungsmodelle des Niedermoorbereichs sind in geeigneten Beteiligungsverfahren mit den Eigentümern und Gemeinden zu besprechen und zu prüfen.

Im Bereich der Bauwerke werden entsprechend der Machbarkeitsstudie (2019/2020) folgende Maßnahmen planerisch berücksichtigt: der Rückbau von drei Durchlässen, die Stilllegung bzw. der Rückbau eines ehemaligen Pumpwerks einschließlich Nebenanlagen, die Herstellung einer Absperrung als Verschluss der Neuen Warnow, der Neubau von zwei Brücken (Stat 0+500, alte Station Demener Bach, sowie optional Stat. 1+500, alte Station Alte Warnow), die Errichtung einer Stauhaltung bzw. Sohlrampe und Rohrleitung für den Demener Bach zur Ermöglichung eines Rückstaus in angrenzende Biotopflächen sowie der Umbau von zwei Sohlrampen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit. Zusätzlich werden optional die Erneuerung eines Staus sowie obligatorisch die Initialbepflanzung auf einer Länge von ca. 3,2 km eingeplant. Um den Wasserrückhalt in der Fläche zu gewährleisten müssen geeignete wasserbauliche Maßnahmen geprüft und geplant werden.

Innerhalb der Studie wurde der Zustand der Moorböden durch Auswertung vorhandener Daten sowie weiterer Moorbodenbohrungen und Torfbestimmungen ermittelt. Basierend darauf wurde eine grobe Einschätzung zum Einsparpotenzial von Treibhausgasen vorgenommen. Diese Daten sollen vertieft werden und um eine weitere Aufnahme zum Projektstart (IST-Zustand und späterer Ziel-Zustand) und u.U. ein Moorpegelmonitoring nach aktuellen Anforderungen des LUNG erweitert werden.

Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung einer fachlich belastbaren, genehmigungsfähigen Wiedervernässungslösung für die Warnowniederung. Neben der Wiederherstellung eines moortypischen Wasserhaushaltes sind die Belange der Gewässerentwicklung mit möglichen

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Auswirkungen auf die Gewässergüte und Stoffflüsse sowie der zukünftigen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Flächen zu berücksichtigen.

2 Eigentumsverhältnisse

Für den Untersuchungsraum wird derzeit ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt. Laut Machbarkeitsstudie und StALU WM ist das Gebiet durch sehr kleingliedriges Flächeneigentum geprägt. Dieser Zustand soll durch das laufende Neuordnungsverfahren verbessert werden. Ansprechpartner ist das StALU WM. Innerhalb des Planungszeitraumes ist diesbezüglich ein enger Austausch mit dem StALU WM und dem WBV Obere Warnow zu führen. Es wird davon ausgegangen, dass das Flurneuordnungsverfahren vor der Fertigstellung steht. Im Zuge des späteren Genehmigungsverfahren soll das beauftragte Planungsbüro bei der Einholung der Zustimmungserklärung von Flächeneigentümern und Flächennutzern mitwirken.

3 Planungsinhalte

3.1 Planungsphasen Die bei diesem Vorhaben erforderlichen Planungsinhalte lassen sich in drei Planungsphasen gliedern. Die erste dient der inhaltlichen Einarbeitung in die vorliegende Machbarkeitsstudie von 2019/2020 mit Erweiterung zum Moorschutzthema und zur Optimierung des Wasserhaushaltes auf den Niedermoorflächen. Alle Felduntersuchungen, die für die Problemanalyse und Maßnahmenableitung notwendig sind, erfolgen entsprechend in der ersten Planungsphase. Weiterhin sollen in der ersten Planungsphase die Maßnahmen gemäß der Vorzugsvariante genehmigungsreif geplant werden und um alle notwendigen Bauwerke erweitert werden, die zum Wasserrückhalt auf dem Niedermoorboden nötig sind. Diese Planungsphase beinhaltet daher auch alle notwendigen Fachplanungen. Die Fachplanungen sind parallel zur Entwurfsplanung zu erstellen, abzustimmen und die Ergebnisse in die Entwurf- bzw. Genehmigungsplanung einzuarbeiten.

Die zweite Planungsphase beinhaltet das Genehmigungsverfahren an sich. Der Auftragnehmer hat zu Beginn der Leistungserbringung gemeinsam mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden die geeignete Zulassungsform verbindlich festzulegen und die Genehmigungsunterlagen entsprechend auszurichten.

Die dritte Planungsphase beinhaltet die optionale Leistungsphase der Ausführungsplanung, Vergabe und Bauüberwachung einschließlich einer ökologischer Baubegleitung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der dritten Leistungsphase besteht nicht. Die Beauftragung der Planungsphase 3 erfolgt durch den Auftraggeber vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen Genehmigung und der Sicherstellung der für die Umsetzung erforderlichen Finanzierung.

Als Planungsgrundlage sind die vorhandenen Informationen zu sichten, auszuwerten und durch eigene umfangreiche Erhebungen zu ergänzen. Nachfolgend sind die wesentlichen Planungsinhalte nach den Planungsphasen gegliedert dargestellt:

  1. Planungsphase: Einarbeitung Machbarkeitsstudie, Erstellung Fachgutachten und weitere Untersuchungen, Objektplanung
  • Einarbeitung in vorliegende Studie: „Konzeptionelle Maßnahme: Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Morphologie der Warnow oberhalb des Barniner Sees“
  • Erstellung der in Kapitel 3.2 genannter erforderlicher Fachgutachten und Untersuchungen
  • Ausarbeitung der Maßnahmen und technische Planung (Dimensionierung der Bauwerke, Dimensionierung der Gewässerstrukturen, Entwicklung der Wasserstandsteuerung, hydraulische Nachweise) laut Vorzugsvariante unter Einbeziehung der erarbeiteten Fachgutachten und anderer Untersuchungen und Erweiterung zum Moorschutzvorhaben
  • Ggf. Ergänzung und Anpassung der Planungsergebnisse und anschließender Zusammenstellung der genehmigungsreifen Planungsunterlagen
  1. Planungsphase: Genehmigungsverfahren
  • Abwicklung des Genehmigungsverfahren inklusive Absprachen mit allen beteiligten Behörden und Institutionen, Teilnahme an Erörterungsterminen, fachliche Erläuterungen der Planung gegenüber Behörden, Zuarbeit fürs Abfassen von

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Stellungnahmen zu Anregungen und Bedenken, Einarbeitung begründeter Hinweise der Genehmigungsbehörden u.v.m.

  1. Planungsphase: – optional – Ausführungsplanung, Vergabe und Bauüberwachung einschließlich ökologischer Baubegleitung
  • Leistungsphasen 5 – 8 der HOAI, erforderliche örtliche Bauüberwachung, ökologische Baubegleitung während der Bauausführung, Überwachung der Umsetzung der naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Vorgaben und Auflagen, Überwachung der Anforderungen des Bodenschutzes und des vorhabenbezogenen Bodenschutzkonzeptes, fachliche Begleitung bei Abnahmen und bei der Beseitigung festgestellter Mängel sowie erforderliche Dokumentation und Bestandsunterlagen der ausgeführten Maßnahmen.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber während der gesamten Bearbeitungszeit auf erkennbare Risiken, Planungshemmnisse sowie fachliche oder genehmigungsrechtliche Besonderheiten hinzuweisen. Ergeben sich im Planungsverlauf neue Erkenntnisse oder zusätzliche Anforderungen oder Anpassungen, die Auswirkungen auf den Leistungsumfang, die Genehmigungsfähigkeit, Termine oder Kosten haben können, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und gemeinsam abzustimmen. Alle Arbeiten sind in enger Abstimmung mit Projektbeteiligten auszuführen. Zu Beginn der Planungs- und Ausführungsleistungen soll eine gemeinsame Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und weiteren Akteuren erfolgen. Ziel ist eine optimale und transparente Kommunikation während des gesamten Projektzeitraums.

3.2 Erforderliche Fachgutachten, Untersuchungen und Planungsleistungen

Der Auftragnehmer hat sämtliche zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens erforderlichen Fachgutachten und Untersuchungen zu beschaffen, fachlich und terminlich zu koordinieren und in die Gesamtplanung zu integrieren. Sobald sich im Rahmen der Bearbeitung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zur Erreichung einer genehmigungsfähigen Planung weitere Fachgutachten, Untersuchungen, Nachweise oder sonstige Leistungen erforderlich werden, muss darüber unverzüglich informiert werden. Soweit ersichtlich sind im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung folgende Fachplanungen erforderlich:

3.2.1 Objektplanung

Die Objektplanung ist auf Grundlage der vom Institut biota und der IHU erarbeiteten Machbarkeitsstudie „Konzeptionelle Maßnahme: Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Morphologie der Warnow oberhalb des Barniner Sees“ und der darin ausgewählten Vorzugsvariante zu erstellen. Die Planung ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Rahmen dieses Auftrages zu erstellenden Fachgutachten und Untersuchungen fortzuentwickeln und hinsichtlich der Anforderungen des Moorschutzes sowie einer genehmigungsfähigen und technisch wirtschaftlichen Umsetzung zu optimieren. Erkennt der Auftragnehmer im Verlauf der Bearbeitung Verbesserungspotenziale oder genehmigungsrelevante Risiken, hat er den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen und geeignete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Insgesamt bedürfen grundlegende Abweichungen von der ausgewählten Vorzugsvariante der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Im Rahmen der Objektplanung ist zusätzlich zu prüfen, ob durch eine weitergehende naturnahe Entwicklung des Gewässerverlaufs, insbesondere durch die Anlage zusätzlicher Laufschlingen, eine Verbesserung der Gewässer- und Moorentwicklung erreicht werden kann. Die Prüfung ist unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen, eigentumsrechtlichen und technischen Randbedingungen nachvollziehbar zu begründen.

Der Wasserrückhalt in der Moorfläche durch geeignete wasserbauliche Maßnahmen ist zu prüfen und entsprechend dem Ergebnis zu planen. Im Zuge der bisherigen Abstimmungen wurde als möglicher Lösungsansatz die Errichtung von ca. 27 Staubauwerken in den Seitengräben diskutiert. Dieser Ansatz stellt keine abschließende Planungsvorgabe dar. Die Erforderlichkeit, Anzahl, Lage und konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen sind durch das beauftragte Planungsbüro zu ermitteln und festzulegen. Zudem ist sicherzustellen, dass die neue Warnow nach Umverlegung nicht als Entwässerungsrinne der Moorfläche wirkt; hierfür sind erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen zu planen.

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Grundsätzlich sind alle Grundleistungen und besonderen Leistungen der LPH 3 und LPH 4 sowie optional die LPH 5 - 8 nach HOAI Ingenieurbauwerke zu erbringen. Für Moorschutzbelange ist sich auf die „Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern“ von 2024 und das Klimaverträglichkeitsgesetz M-V zu beziehen.

3.2.2 Moorhydrologischer Fachbeitrag Der moorhydrologische Fachbeitrag dient der Entwicklung eines moorschutzorientierten Wasserhaushaltes im Projektgebiet. Ziel ist die Ableitung fachlich belastbarer Zielwasserstände zur langfristigen Wiedervernässung der Moorflächen unter Berücksichtigung der hydrologischen, naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Randbedingungen.

Mit Hilfe von Bestandsdaten (bspw. Auswertung bestehender Entwässerungsstrukturen, Auswertung vorhandener Moorbodendaten, Analyse historischer Wasserstandsverhältnisse) und einer Wasserhaushaltsanalyse (bspw. aktuelle hydrologische Situation, Analyse von Zu- und Abflüssen, Analyse der Wechselwirkungen Oberflächenwasser und Grundwasser) sollen moorschutzfachliche Zielwasserstände abgeleitet werden unter Berücksichtigung von Moorentwicklung, Klimaschutz, angrenzenden Nutzungen und technischer Umsetzbarkeit. Im Folgenden soll eine Bewertung der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Wiedervernässung mit Zielwasserständen, Moorentwicklung und der langfristigen Stabilität des Wasserhaushaltes vorgenommen werden.

3.2.3 Einsparung THG-Emissionen Als Zuarbeit für den Verwendungsnachweis gemäß Moor-VV wird mit dem Planungsauftrag auch eine Prognose der zu erwartenden Emissionsminderung vergeben. Die Einsparung von Treibhausgas- Emissionen durch Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist auf der Grundlage von Treibhausgas- Emissions-Standorttypen (Greenhouse Gas Emission Site Types; GEST) oder von Grundwasserflurabständen zu prognostizieren. Auf dieser Grundlage ist eine fachliche Abschätzung der zu erwartenden Klimawirkung der Maßnahme vorzunehmen.

3.2.4 UVP-Vorprüfung Da das Vorhaben als Gewässerausbau nach §67 WHG eingestuft wurde und ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG erforderlich sein kann, ist zunächst eine UVP-Vorprüfung erforderlich. Optionale Leistung: Erstellung eines vollständigen UVP-Berichts einschließlich aller erforderlichen Unterlagen, falls die zuständige Behörde im Ergebnis der Vorprüfung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt.

3.2.5 Artenschutzfachbeitrag Die artenschutzrechtlichen Belange sollen in einem eigenständigen Beitrag abgehandelt werden. In dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind die Verbotstatbestände gemäß §44 BNatschG Abs. 1 Nr.1-3 für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und für europäische Vogelarten zu prüfen. Notwendige Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind darzustellen.

3.2.6 WRRL-Fachbeitrag 1 – Fließgewässer Warnow Unter Einbeziehung des StALU WM ist ein eigenständiger WRRL-Fachbeitrag zur Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Zustand und die Bewirtschaftungsziele des Wasserkörpers WAOB-0700 / Warnow zu erstellen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der geplanten Wiedervernässungsmaßnahmen und der Umverlegung der Warnow auf die relevanten Qualitätskomponenten zu untersuchen und hinsichtlich möglicher Verschlechterungen und der Zielerreichung zu bewerten. Erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind aufzuzeigen.

3.2.7 WRRL-Fachbeitrag 2 – Barniner See Unter Einbeziehung des StALU WM ist ein eigenständiger WRRL-Fachbeitrag zur Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Nährstoffhaushalt und den Gewässerzustand des Barniner Sees zu erarbeiten. Insbesondere sind mögliche Veränderungen der Nährstoffeinträge durch die Wiedervernässung der Moorflächen zu untersuchen und zu bewerten. Dabei ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Nährstoffrückhaltung bzw. -reduzierung erforderlich und geeignet sind. Erforderliche Maßnahmen sind zu entwickeln und in die Gesamtplanung zu integrieren.

Gemeinsame Anforderungen:

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Die Bearbeitung der beiden WRRL-Fachbeiträge ist fachlich aufeinander abzustimmen. Wechselwirkungen zwischen der Warnow, den wiederzuvernässenden Moorflächen und dem Barniner See sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen. Die in der vorliegenden Machbarkeitsstudie enthaltenen wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Bewertungen im Hinblick auf die Anforderungen der WRRL sind dabei zu berücksichtigen, zu aktualisieren und fortzuschreiben.

3.2.8 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanz Es ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Naturschutzausführungsgesetztes M-V sowie den Anforderungen der zuständigen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden zu erstellen. Bestandteil des LBP ist auch die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung.

3.2.9 Ingenieurvermessung Der Auftragnehmer hat die für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erforderlichen vermessungstechnischen Grundlagen zu erheben und bereitzustellen sofern nicht vorhanden. Hierzu gehören insbesondere:

  • Lage- und Höhenvermessung der Projektgebietes
  • Erstellung eines digitalen Geländemodells
  • Vermessung der vorhandenen Gewässer einschließlich Gewässerachsen, Böschungen, Sohlhöhen und Querprofile
  • Vermessung vorhandener Gräben einschließlich Grabensohlen und Böschungen
  • Aufnahme vorhandener wasserbaulicher Anlagen (z. B. Durchlässe, Wehre, Stauanlagen, Rohrdurchlässe)
  • Vermessung vorhandener Wege, Dämme, Brücken, Zufahrten und sonstiger für die Planung relevanter Bauwerke
  • Aufnahme sonstiger topographischer Gegebenheiten, soweit sie für die Planung und Genehmigung erforderlich sind
  • Erfassung vorhandener Entwässerungseinrichtungen (Gräben, Verrohrungen, Drainausläufe, Stauanlagen und sonstige wasserwirtschaftlich relevante Bauwerke), soweit diese oberirdisch erkennbar oder anhand vorhandener Bestandsunterlagen identifizierbar sind
  • Erstellung eines vermessungstechnischen Bestandsplanes sowie Bereitstellung der digitalen Vermessungsdaten in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Datenformat
  • Erfassung aller weiteren für die hydraulische Berechnung erforderlichen Daten

3.2.10 Baugrunderkundung und geotechnischer Bericht – LV-Erstellung und Angebotseinholung Die erforderlichen Leistungen zur Baugrunderkundung und Erstellung des geotechnischen Berichts sind durch den Auftragnehmer eigenständig zu ermitteln und zu kalkulieren. Hierzu hat der Auftragnehmer den erforderlichen Leistungsumfang festzulegen, ein entsprechendes Leistungsverzeichnis aufzustellen und bei geeigneten Fachfirmen sind entsprechende Angebote einzuholen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in das Angebot des Auftragnehmers einzukalkulieren.

Hinweis: Nach gegenwärtigem Wissensstand existiert keine Eintragung im Altlastenkataster des Landkreises im unmittelbaren Vorhabenbereich. Da nach derzeitigem Kenntnisstand also kein Verdacht einer Schadstoffbelastung des Aushubbodens besteht, ergibt sich kein Erfordernis zur Untersuchung von Aushubboden, sofern dieser im räumlichen Bezug wieder eingebracht wird. Dies wäre erst erforderlich, falls wider Erwarten altlastenrelevante Beobachtungen gemacht werden.

Die Kosten für die eigentliche Baugrunderkundung ist nicht Bestandteil der Teilleistung 3.2.10.

3.2.11 Vorhabenbezogenes Bodenschutzkonzept Der Auftragnehmer hat ein vorhabenbezogenes Bodenschutzkonzept gemäß § 7 Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG) unter Berücksichtigung der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ zu erstellen. Das Bodenschutzkonzept ist Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und hat die besonderen Anforderungen des Vorhabens zur Wiedervernässung der Warnowniederung einschließlich der geplanten Umverlegung der Warnow sowie der Herstellung weiterer wasserbaulicher Anlagen zu berücksichtigen.

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Ziel des Bodenschutzkonzeptes ist es, vermeidbare Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen während der Bauausführung zu vermeiden oder auf das unvermeidbare Maß zu minimieren sowie die bodenschutzfachlichen Anforderungen frühzeitig in die Planung zu integrieren.

Die Festlegungen des Bodenschutzkonzeptes sind mit der Objektplanung, der Baugrunderkundung, der Bodenanalyse, dem Bodenmanagement und der landschaftspflegerischen Begleitplanung abzustimmen und in die Planung der Bauabläufe und bauzeitlichen Einrichtungen zu integrieren. Das Konzept ist für die erforderlichen Abstimmungen mit der zuständigen Bodenschutzbehörde aufzubereiten und so zu erstellen, dass die bodenschutzfachlichen Anforderungen in die Genehmigungs- und späteren Ausführungsunterlagen übernommen werden können.

3.2.12 Statik Brücken Für die in der Machbarkeitsstudie beschriebenen Brückenbauwerke sind die statischen Berechnungen und Nachweise im erforderlichen Umfang zu erstellen. Die Tragwerksplanung ist auf Grundlage der in der Machbarkeitsstudie ausgewählten Vorzugsvariante sowie der Ergebnisse der Objektplanung, Baugrunderkundung und hydrologisch-hydraulischen Fachplanung zu erarbeiten. Die Tragwerksplanung hat sämtliche für die Genehmigungsplanung erforderlichen statischen Nachweise einschließlich der Gründungsbemessung zu umfassen. Die besonderen Baugrundverhältnisse organischer Böden sowie die hydraulischen Randbedingungen der umverlegten Warnow sind bei der Bemessung angemessen zu berücksichtigen.

3.2.13 Hydrologische, hydraulische und wasserwirtschaftliche Fachplanung Der Auftragnehmer hat die hydrologischen und hydraulischen Berechnungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Vorhabens ergänzend zu den Erarbeitungen der Machbarkeitsstudie vorzulegen. Ziel ist der rechnerische und fachliche Nachweis der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf Wasserstände, Abflussverhältnisse und die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässersystems. Die hydraulischen Untersuchungen bilden eine wesentliche Grundlage für die Dimensionierung der Bauwerke, die Bewertung möglicher Auswirkungen auf angrenzende Flächen sowie die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Da das Vorhaben auch der Wiedervernässung eines Niedermoores dient, sind die besonderen hydrologischen Eigenschaften organischer Böden sowie deren Wechselwirkungen mit Oberflächengewässern und Grundwasser angemessen zu berücksichtigen.

Hydronumerische Berechnung gem. Anlage 13b_LB_hydronumerische Modellierung: Aus den Bestands- sowie erhobenen Daten ist ein hydraulisches Modell aufzubauen, das neben dem Gerinne auch die Querbauwerke enthält. Die verwendete Software muss geeignet sein, eindimensional instationäre Berechnungen durchzuführen und dabei sowohl Sohl- als auch Bewuchsrauheiten (einschl. Vorland) zu berücksichtigen. Die Rauheiten sind auf einen mittleren Verkrautungszustand im Frühsommer (Krautungsbeginn i.d.R. 15. Juli) abzustellen. Weitere Bewuchszustände können nach Bedarf mit einbezogen werden. Als hydrologische Randbedingungen sind obligatorisch folgende Durchflusssituationen zu betrachten HQ(10), HQ(20), HQ(100), HQ(200), NQ und MQ und können fakultativ um folgende Durchflusssituationen HQ(2), HQ(5), HQ(25), HQ(50) ergänzt werden. Als Datenquelle sollen vorzugsweise Pegeldaten des StALU WM dienen, sofern vorhanden, oder in Absprache mit den Hydrologen des StALU WM aktuelle Modellierungsdaten des Vorhabenträgers bzw. Dritter verwendet werden. Die Ergebnisse der Modellierung sind in geeigneter Form kartografisch, tabellarisch sowie in Profilschnitten darzustellen und nach den allgemeinen „Datenstandards für hydraulische Modellierungen“ (Anlage 13c_LB_Datenstandards) auszugeben. Sie sind nachvollziehbar zu dokumentieren und in einem für das Genehmigungsverfahren geeigneten Umfang aufzubereiten.

Neben den Hochwasserlastfällen sind die hydraulischen Berechnungen auch auf die Erreichbarkeit der geplanten Moorwasserstände auszurichten. Hierzu sind die Auswirkungen der geplanten Stauziele auf die Wasserstände im Vorhaben sowie auf angrenzende Flächen und Nutzungen nachvollziehbar darzustellen. Die Ergebnisse sind als Grundlage für die Bemessung der wasserbaulichen Anlagen und die wasserrechtliche Genehmigung aufzubereiten. Erforderliche Anpassungen der Bauwerksdimensionierung sind aus den Berechnungsergebnissen abzuleiten.

Bei hydraulischen Berechnungen für bspw. Planungen von Renaturierungsmaßnahmen ist auch die Prüfung und Bewertung von Hochwasser / Überflutungsszenarien zu berücksichtigen, da dies für die Neubewertung des Hochwasserrisikos, die Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) /

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Hochwasserrisikokarten (HWRK) und für die Aktualisierung der Hochwassermanagementrisiko-Pläne (HWRM-Pläne) relevant sein könnte.

3.2.14 Untersuchung der Nährstoffdynamik und Auswirkungen auf Gewässergüte Im Zuge der Planung sollen die möglichen Auswirkungen der geplanten Wiedervernässungsmaßnahmen auf die Nährstoffdynamik im Projektgebiet sowie auf die angrenzenden Gewässer untersucht werden. Im Fokus soll dabei die mögliche Nährstofffreisetzung (v.a. Phosphor und Stickstoff) mit Auswirkung auf den Barniner See und die Warnow stehen. Außerdem sind die Stofffrachten, die Gewässergüte und die Zielerreichung gemäß WRRL zu betrachten. Die Untersuchung ist ergebnisoffen durchzuführen.

Sofern sich aus den Untersuchungen ein Handlungsbedarf ergibt, sind geeignete Maßnahmenoptionen zu identifizieren und fachlich zu bewerten.

3.2.15 Folgenutzungs- und Paludikulturkonzept Der Auftragnehmer hat Möglichkeiten einer nachhaltigen und moorverträglichen Nutzung der Flächen nach Umsetzung der Wiedervernässungsmaßnahmen zu untersuchen. Ziel ist die Entwicklung realistischer Nutzungsperspektiven für Eigentümer und Bewirtschafter. Dazu sind die aktuellen landwirtschaftlichen Nutzungsformen des Projektgebietes und die möglichen zukünftigen Nutzungsformen des Niedermoorbodens unter Einbezug der gängigen Förderkulissen (Agrarförderungen, Klima- und Moorförderprogramme, Kohlenstoffzertifizierung) zu vergleichen und darzustellen. Weiterhin soll eine qualitative Bewertung von Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Chancen, Risiken und Flächenpotenzialen vorgenommen werden mit dem Ergebnis eines Folgenutzungskonzepts, Potenzialkarten und Fördermittelübersicht. Der WBV Obere Warnow steht dabei unterstützend zur Seite. Die Flächeneigentümer und -nutzer des Vorhabengebietes sollen zu der Thematik der zukünftigen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit in Beteiligungsformaten frühzeitig eingebunden werden um die Akzeptanz der späteren Umsetzung zu stärken.

3.2.16 Beteiligungs- und Eigentümerdialog, Maßnahmen zur Akzeptanzförderung Der Polder Barnin ist in der Region bekannt und steht somit im besonderen Interesse der Öffentlichkeit. Parallel zur Entwurfs- und Genehmigungsphase sollen daher Abstimmungsgespräche mit den regionalen Akteuren geführt werden. Der Beteiligungsprozess dient der frühzeitigen Einbindung von Gemeinden, Eigentümern, Bewirtschaftern und sonstigen Betroffenen. Ziel ist die Schaffung von Transparenz, die Aufnahme lokaler Kenntnisse sowie die Förderung der Akzeptanz des Vorhabens. Vorgesehen sind mehrere durch den Auftragnehmer organisierte Dialoge. Bedenken von Gemeinden, Eigentümern und Nutzern sind lösungsorientiert zu bearbeiten. Mögliche Inhalte:

  1. Eigentümerdialog 1: Vorstellung Projektziele, Planungsablauf, Darstellung Beteiligungsmöglichkeiten, Stand Flurneuordnungsverfahren, Thema Flächenbetroffenheit
  2. Gemeindedialog: Vorstellung Projektziele, Planungsablauf, Stand Flurneuordnungsverfahren, Thema Flächenbetroffenheit
  3. Eigentümerdialog 2: Themen zu Wiedervernässung, Wasserstände, Landwirtschaftliche Folgenutzung, Paludikultur, Fördermöglichkeiten, Weitere Abstimmung mit Landwirten
  4. Abschlussveranstaltung Eigentümer und Gemeinde: Vorstellung der erarbeiteten Planung, Fachgutachten, weitere Verfahrensschritte Der Auftragnehmer übernimmt in Absprache mit dem Auftraggeber die Einladungen, Präsentation, Protokolle und Ergebnisdokumentation.

3.2.17 Vorbereitende Flächensicherung und Flächenmanagement Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber fachlich bei der Abstimmung mit dem laufenden Flurneuordnungsverfahren und ermittelt die dauerhaft betroffenen und die temporär betroffenen Flächen (Vorarbeit siehe Machbarkeitsstudie). Zudem wird in enger Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“ eine Flurstückliste mit Eigentümerübersicht und Nutzerübersicht sowie eine Betroffenheitsanalyse ausgearbeitet. Wie unter Punkt „Eigentumsverhältnisse“ dargestellt, soll das beauftragte Planungsbüro im späteren Genehmigungsverfahren bei der Einholung der Zustimmungserklärung von Flächeneigentümern und Flächennutzern mitwirken.

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3.2.18 Monitoring- und Erfolgskontrollkonzept Zur späteren Erfolgskontrolle der Maßnahme ist ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Das Konzept soll als Grundlage für spätere Fördermittelgeber, Behörden und Projektträger dienen.

Das Monitoringkonzept sollte mindestens folgende Bereiche thematisieren:

  • Hydrologisches und Hydromorphologisches Monitoring: Mit dem StALU WM ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Messstellen / ein Pegelmonitoring erforderlich sind. Dazugehörend ist die Zuständigkeit für das spätere Auslesen zu klären. Ein eventuelles Messstellenkonzept ist unter Berücksichtigung der aktuellen fachlichen Empfehlungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern – einschließlich der Leitlinie des LUNG M-V zu Grund-, Oberflächen- und Moorpegeln, sofern zum Bearbeitungszeitpunkt veröffentlicht – zu entwickeln
  • Monitoring Gewässergüte und Nährstoffentwicklung
  • Vegetations- und THG-Monitoring, Entwicklung moortypischer Vegetation, Zustandsvergleich

3.3 Planungszeitraum / Meilensteine Es ist vorgesehen die Ausschreibung im Oktober 2026 zu veröffentlichen. Im April 2027 soll voraussichtlich die Zuschlagerteilung stattfinden.

Projektlaufzeit: April 2027 – Oktober 2028.

Innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung ist ein gemeinsamer Abstimmungstermin mit den zuständigen Behörden vorzubereiten und durchzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Vorbereitung, Moderation, Protokollierung und Auswertung des Termins. Innerhalb dieses Termins hat der Auftragnehmer einen ungefähren Projektterminplan und ein Bearbeitungskonzept vorzulegen sowie auf mögliche Unwägbarkeiten hinzuweisen.

Zeitlicher Orientierungsrahmen:

Quartal / JahrI 2027II 2027III 2027IV 2027I 2028II 2028III 2028IV 2028
Projektschritte
Auftragsvergabe,
Projektstart,
Auftakttermin,
Genehmigungsstrategie
Entwurfs- (inkl.
Fachplanungen) und
Genehmigungsplanungen
Gemeindedialog,
Eigentümerdialoge I + II,
Abschlussveranstaltung
Genehmigungsverfahren
Schlussabrechnung

Des Weiteren ist vom Auftragnehmer zu Beginn der Planungsleistungen eine ausführliche Genehmigungsstrategie (über Erforderlichkeiten, Ablauf, Beteiligungen aller Stakeholder, Risiken) zu unterbreiten. Die Genehmigungsstrategie ist während der Planungsphase fortzuschreiben und an neue Erkenntnisse anzupassen.

Zwischenergebnisse und weitere Projektdaten sollen mit den Beteiligten in bspw. einer Cloud geteilt werden. Abstimmung, durch welche Projektbeteiligten die Cloud gestellt und betreut wird, erfolgt im Rahmen des Projektbeginns.

4 Datenmanagement

Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind nach Fertigstellung jeweils digital (kopierfähig) und die Genehmigungsplanung zudem analog (3-fach) zu übergeben. Zudem sind spätestens mit der Schlussrechnung alle digitalen Daten im Original-Dateiformat zu liefern. Die Geodaten sind des

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Weiteren im shape-Format (mindestens mit den Dateitypen shp, dbf, shx, prj) im amtlichen Bezugssystem ETRS 89 (EPSG: 5650), DHHN2026 zu übergeben.

5 Hinweise zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe

Förder- und Datenschutzhinweise

Hiermit weisen wir daraufhin, dass das Vorhaben aus Mitteln des Programms Moorschutzförderung – Moor VV M-V finanziert wird. Zuständige Förderstelle/Bewilligungsbehörde ist das StALU WM. Daher informieren wir Sie hiermit, dass Sie mit Abgabe eines Angebotes der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowohl beim Auftraggeber (Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“) als auch bei der Bewilligungsbehörde (StALU WM) automatisch zustimmen.

Als öffentlicher Auftraggeber sind wir verpflichtet vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über die für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmen anzufordern.

Vergabe

Die Planungen sind in drei Teilabschnitte unterteilt: I. Teilabschnitt: Einarbeitung in vorliegende Machbarkeitsstudie (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI), Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI), Ergänzung um Moorthematik II. Teilabschnitt: Genehmigungsverfahren (Leistungsphase 4 der HOAI) III. Teilabschnitt: Optional – Ausführung (Leistungsphase 5 - 8 der HOAI)

Zur Teilnahme am Verfahren muss vom Bieter ein Angebot über alle Teilabschnitte abgegeben werden. In der Angebotsphase hat der Bieter eine Vorgehensbeschreibung zum Projekt darzulegen und dabei auf die Wertungskriterien einzugehen. Die Ausführungen sollen eine eindeutige Bewertung durch den Auftraggeber ermöglichen.

Sofern sich herausstellen sollte, dass das Vorhaben aus irgendeinem Grund nicht umsetzbar ist, wird die Förderung des Vorhabens seitens der Bewilligungsbehörde eingestellt und infolgedessen wird der nächste, optionale Teilabschnitt nicht beauftragt.

Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal subreport ELViS angefordert werden. Der Teilnahmeantrag ist der Vergabestelle zusammen mit den Anlagen, soweit zutreffend, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist am 30.11.2026 um 12:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS zu übermitteln.

Alle Rückfragen zur Ausschreibung sind über das Kommunikationsportal im Vergabeportal zu stellen. Die Antworten werden anonymisiert und umgehend allen Bietern zugänglich gemacht.

Hinweis zur Kalkulation

Die Grundleistungen der Leistungsphasen orientieren sich am Leistungsbild Ingenieurbauwerke der HOAI. Die hierfür vorläufig anrechenbaren Baukosten sind in Kapitel 8 „Kosten- und Flächenermittlung“ der anfangs genannten Machbarkeitsstudie aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die dort ausgewiesenen Kosten auf der Grundlage der Studie aus dem Jahr 2019/2020 ermittelt wurden und aufgrund der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung höchstwahrscheinlich nicht mehr dem aktuellen Preisstand entsprechen.

Weiteres:

Die Bildung von Bietergemeinschaften ist möglich, insbesondere um die verschiedenen Sonderleistungen und/oder Fachbeiträge abzudecken. Bei vorgesehener Einbindung von Nachunternehmern sind die erforderlichen Koordinierungsleistungen des Hauptauftragnehmers in der entsprechenden Position mit einzupreisen. Erwartet wird ein detailliertes Angebot, welches die gesamten Leistungsinhalte vollständig berücksichtigt und die vertiefte Beschäftigung mit dem Leistungsbild erkennen lässt. Die Berechnung des Entgelts hat auf dem beigefügten Kostenblatt (Anlage 14_Leistungsverzeichnis Kostenblatt_Polder Barnin) zu erfolgen.

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6 Anlagen

Die durchgeführte Studie: „Konzeptionelle Maßnahme: Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Morphologie der Warnow oberhalb des Barniner Sees“ wird allen am Wettbewerb teilnehmenden Planungsbüros über das Vergabeportal subreport ELViS zur Verfügung gestellt. Damit alle Planungsbüros ausreichend Zeit für die Einarbeitung in die Studie haben, wird die übliche Teilnahmewettbewerbsfrist um 5 Tage und die Erstangebotsfrist um mindestens 20 Tage verlängert.

  • Anlage 13a: „Konzeptionelle Maßnahme: Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Morphologie der Warnow oberhalb des Barniner Sees“
  • Anlage 13b_LB_hydronumerische Modellierung
  • Anlage 13c_LB_Datenstandards
  • Anlage 14_Leistungsverzeichnis Kostenblatt_Polder Barnin
  • Anlage 15_Vertragsentwurf

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