9.13.1_Anlage §5-LB_Technische_Ausrüstung_neu.pdf

Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung des Lehrschwimmbeckens im Schulzentrum Oedeme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 07:59 (Europe/Berlin)

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Anlage zu § 5 Technische Ausrüstung – Grundleistungen u. Besondere Leistungen

Spezifische Leistungspflichten der Technischen

Ausrüstung

Die Bewertung der Prozentsätze, die auf die einzelnen Teilleistungen der nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen entfällt, erfolgt im Wesentlichen auf Basis der Bewertungstabelle zu § 8 HOAI (Simmendinger, abrufbar bei www.ibr-online.de). Mit der nachfolgenden Bewertung (= Prozentsätze) werden die Honoraranteile für die Einzelleistungen Vertragsbestandteil.

9.13.1 Grundleistungen

Bezeichnung der Leistungen
Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung
LPH 1 GrundlagenermittlungProzentsatz des
Gesamthonorars
a) Klären der Aufgabenstellung und Zielvorgaben aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner, dem Fachplaner Tragwerk sowie weiteren Sonderfachleuten (einschl. der finanziellen Rahmenbedingungen der Bauaufgabe unter besonderer Beachtung der Anlagen der Technischen Ausrüstung); Mitwirken bei der Konkretisierung des Bedarfsprogramms1,00
b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und (wenn erforderlich) zur technischen Erschließung;0,50
c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und Übergeben aller ermittelten Grundlagen0,50
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 10,00
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen (einschl. der Unterlagen nach § 6.1 des Vertrages); Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten (umfasst Abstimmen der Randbedingungen und Zielkonflikte unter Wahrung der Zielvorgaben, insbesondere Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung auch zum Bedarf und zu den Leistungswerten (z. B. Wärme, Kälte, Luft, Wasser, Gas, fester und flüssiger Brennstoff, elektrische Energie);0,25

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Anlage zu § 5 Technische Ausrüstung – Grundleistungen u. Besondere Leistungen

jektplaner und d

b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anla- genteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen (insgesamt3 Varianten ) einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, Zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf; erläuternder Text, in dem auch die wesentlichen Festlegungen, Ergebnisse und besondere Auswirkungen auf die Kosten der dem AN beauftragten Technischen Anlagen zu nennen sind;4,25
c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage2,00
d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen1,00
e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit bzw. die Zustimmungsfähigkeit (wenn genehmigungsfrei) und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur (soweit erforderlich jeweils auch mit Dritten und anderen an der Planung fachlich Beteiligten0,25
f) Ermitteln der Kosten und Aufstellen der Kostenschätzung nach DIN 276-1:2008-12 (2. Ebene) gem. § 2 Abs. 10 HOAI und Vergleich mit den in LPH 1 festgestellten finanziellen Rahmenbedingungen (schriftlich und bezogen auf die Gesamt- und Einzelkosten bzw. Kostengruppen); bei mehreren Anlagen einer Anlagengruppe in unterschiedlichen Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasstTerminplanung im Benehmen mit de1m,0 0O
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwicklungsschritte und Ergebnisse und Übergeben aller Vorplanungsunterlagen0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 22,75
Leistungsstufe 2:
Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf6,00
b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile1,00

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Anlage zu § 5 Technische Ausrüstung – Grundleistungen u. Besondere Leistungen

c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen (neben grundlegenden Angaben zu Bezeichnung, Lage, Abmessungen von Nutzungen, Flächen und Einbauten in notwendigen Grundrissen, Schnitten und Ansichten sind die wesentlichen Bestandteile der Technischen Anlagen und die Führung und Anordnung von wesentlichen Leitungen, Kabeln, Kanälen, Rohren, Schächten usw. in Gebäuden und Frei- bzw. Außenanlagen darzustellen) Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben z. B. für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen Soweit der AG oder der Objektplaner vom AG autorisierte Unterlagen zur Verfügung stellt, sind diese maßgebend, die von dem AN zu prüfen sind. Alle Pläne und zeichnerischen Darstellungen müssen die erforderlichen Maße und Angaben enthalten, die für die Kostenberechnung nach DIN 276-1:2008- 12 erforderlich sind.5,00
d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)1,00
e) Notwendige Verhandlungen mit Behörden (soweit erforderlich auch mit Dritten) und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit bzw. die Zustimmungsfähigkeit (wenn genehmigungsfrei); auch gemeinsam mit dem Objektplaner und/oder anderen an der Planung Beteiligten0,50
f) Ermitteln der Kosten und Aufstellen der Kostenberechnung nach DIN 276-1:2008-12 (3. Ebene) gem. § 2 Abs. 11 HOAI) Fortschreiben der Terminplanung im Benehmen mit dem Objektplaner und der anderen an der Planung Beteiligten2,00
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung in allen Anlagen- und Kostengruppen; bei mehreren Anlagen einer Anlagengruppe in unterschiedlichen Objekten jeweils getrennt für jedes Objekt und dann im Ergebnis zusammengefasst. Kontrolle der Einhaltung der Baukostenobergrenze und der Kostenberechnung (schriftliche Übergabe an den Auftraggeber)1,00
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwicklungsschritte und Ergebnisse und Übergeben aller Vorplanungsunterlagen0,50
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 317,00

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Anlage zu § 5 Technische Ausrüstung – Grundleistungen u. Besondere Leistungen

LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden1,00
b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen, eingeschlossen der Feststellung von Kosten- und Terminauswirkungen (schriftliche Übergabe an den Auftraggeber)1,00
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 42,00
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung4,00
b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten, Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen beteiligten Fachplanern7,00
c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen4,00
d) Fortschreibung des Terminplans im Benehmen mit dem Objektplaner und den anderen an der Planung Beteiligten1,00
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners (eingeschlossen die notwendigen Fortschreibungen während der Objektausführung und nach Fertigstellung, soweit noch nicht erfolgt), Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen2,00
f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung (einschl. eventuell erforderlicher Fortschreibungen während der Objektausführung und nach Fertigstellung, soweit zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt)4,00
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 522,00

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Leistungsstufe 3: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit den Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter1,50
b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Mitwirken bei dem Vergabeterminplan des Gebäudeplaners3,00
c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (auch in zeitlicher und technischer Hinsicht)0,50
d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse (bezogen auf die Gesamtleistung und auch dann, wenn gewerkeweise und/oder zeitlich versetzt vergeben wird, auf Anordnung des AG auch für einzelne Teile der Gesamtleistung)1,00
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse (Grundleistung 6 d) mit der Kostenberechnung vor der Vergabe (bei vom AG angeordneter gewerkeweiser, zeitlich versetzter Erstellung der bepreisten Leistungsverzeichnisse auch jeweils bezogen auf die betreffende Leistung)0,50
f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen;0,50
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 60,00
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a) Mitwirken beim Einholen von Angeboten (einschließlich Beantwortung von Bieterfragen)0,25
b) fachtechnische und rechnerische Prüfung und Wertung der Angebote (inkl. der Angemessenheit der Preise) einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten (einschließlich Prüfen alternativ angebotener Produkte/Verfahren auf Gleichwertigkeit und die technische Prüfung und Wertung von Nebenangeboten auf die geforderte Gleichwertigkeit). Einholen, Prüfen (dem Grunde nach) und Werten von Nachtragsangeboten aus Änderungs- und Zusatzleistungen einschließlich der Prüfung der Preisermittlung nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und 8 VOB/B und auf Angemessenheit und Üblichkeit2,50
c) Mitwirken bei dem Führen von Bietergesprächen im Beisein des AG (einschl. der Identifizierung und Mitwirkung bei der Aufklärung von preislichen Auffälligkeiten)0,50

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d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse und der ermittelten Kosten mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung (bei vom AG angeordneter gewerkeweiser, zeitlich versetzter Vergabe auch jeweils bezogen auf die betreffende Leistung)1,00
e) Erstellen der Vergabevorschläge und Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren0,50
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 70,00
Leistungsstufe 4: Objektüberwachung und Dokumentation
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften (z. B. allen materiell-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik15,00
b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten (in zeitlicher und technischer Hinsicht) Systematische, umfassende Einarbeitung in fremde Ausführungsplanung einschließlich der Werkstattzeichnungen0,25
c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans unter Berücksichtigung der mit den ausführenden Unternehmen vereinbarten Ausführungsfristen (Balkendiagramm)1,00
d) Dokumentation des Bauablaufs durch Führen eines Bautagebuches, das folgende Angaben enthalten muss: – Datum – Witterungsverhältnisse – tätige Unternehmer – Leistungen – Beginn und Ende der Arbeiten der ausführenden Unternehmer – Erklärungen AG/Bauüberwacher1,25
e) Einholen, Prüfen (dem Grunde nach) und Werten von Nachtragsangeboten aus Änderungs- und Zusatzleistungen einschließlich der Prüfung der Preisermittlung nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und 8 VOB/B und auf Angemessenheit und Üblichkeit1,50
f) Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen jeweils fortlaufend nach Baufortschritt und unabhängig von Rechnungszugängen (bei durch Folgeleistungen verdeckten Arbeiten so rechtzeitig, das eine Leistungsüberprüfung tatsächlich stattfinden kann)1,50
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen5,00

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h) fortlaufende Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und den in LPH 6 bepreisten Leistungsverzeichnissen (die Kostenkontrolle bezieht sich auf die Mengen und eventuelle Änderungs- und Zusatzleistungen); bei Anlagen der Technischen Ausrüstung in mehreren Objekten jeweils getrennt für die jeweilige anlagengruppe und dann im Ergebnis zusammengefasst (jeweils anlagengruppe und alle Anlagen);1,50
i) Kostenfeststellung DIN 276-1:2008-12)1,00
j) Herbeiführen und Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen1,00
k) Organisation und Durchführung der fachtechnischen Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Organisation und Durchführung der Abnahme der Bauleistungen zur Technischen Ausrüstung unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter im Beisein des Auftraggebers Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber Fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B unter Mitwirkung anderer an der Planung und der Objektüberwachung fachlich Beteiligter Einholen der jeweils erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise1,50
l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran (einschl. Protokollierung)0,50
m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Überein- stimmung mit dem Stand der Ausführung1,50
n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung0,50
o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel einschl. der Abnahme der Mangelbeseitigungsarbeiten entsprechend Grundleistung 8 k)1,00
p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen (2-fach auf Papier und digital als CAD-Datei (dwg- oder dxf-Format) und im pdf-Format) und der rechnerischen Ergebnisse des Objekts (Kosten, Flächen und Volumen: NGF, BGF, umbauter Raum und Glasflächen) unter Verwendung vom Auftraggeber vorgegebener oder üblicher Erhebungsformulare1,00
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 80,00

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LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel (einschließlich notwendiger Begehungen), längstens jedoch bis zum Ablauf der mit den bauausführenden Unternehmern vereinbarten Gewährleistungsfristen Die fachliche Bewertung hat schriftlich zu erfolgen; eingeschlossen sind Angaben zu Mangelsymptom, zur möglichen Beseitigung, Verursacher und betroffenen Leistungsbereich und zu der Angemessenheit der Nacherfüllungsfrist)0,50
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen0,25
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 90,00

9.13.2 Besondere Leistungen

Bezeichnung der LeistungenHonorar
Leistungsstufe 1
- Für dieses Projekt erforderliche Planungsleistung Geothermie nach AHO Heft Nr. 26.
Leistungsstufe 2
- Für dieses Projekt erforderliche Planungsleistung Geothermie nach AHO Heft Nr. 26. - Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung - Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Schwimmbadtechnik) - Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand
Leistungsstufe 3
- Für dieses Projekt erforderliche Planungsleistung Geothermie nach AHO Heft Nr. 26.

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Anlage zu § 5 Technische Ausrüstung – Grundleistungen u. Besondere Leistungen

- Erarbeiten von Wartungsplanung und -organisation - Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend - Prüfen und Werten von Nebenangeboten - Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
Leistungsstufe 4
- Für dieses Projekt erforderliche Planungsleistung Geothermie nach AHO Heft Nr. 26. - Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen - Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen (im Bedarfsfall) - Erstellen von Schlussrechnungen bei Ersatzvornahmen - Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke für das Betriebspersonal - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei der jährlichen Verbrauchsmessung aller Medien - Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs - Unterstützung bei der Erstellung eines Abschlussberichtes des Bauherrn für Auflagen des vorliegenden Bewilligungsbescheids Sportstätteninvestitionsprogramm 2026

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Anlage zu § 5 Technische Ausrüstung – Grundleistungen u. Besondere Leistungen

Ausgefertigt:

(Ort), den (Datum) (Ort), den (Datum)


Auftraggeber Auftragnehmer

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