9.13.1 Anlage zu §5_Gebäude.pdf

Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung des Lehrschwimmbeckens im Schulzentrum Oedeme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 07:59 (Europe/Berlin)

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Anlage zu § 5Gebäude und Innenräume – Grundleistungen und Besondere Leistungen

Spezifische Leistungspflichten der Objektplanung

Gebäude

Innenräume

Die Bewertung der Prozentsätze, die auf die einzelnen Teilleistungen der nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen entfällt, erfolgt im Wesentlichen auf Basis der Bewertungstabelle zu § 8 HOAI (SIM- MENDINGER, abrufbar bei www.ibr-online.de). Mit der nachfolgenden Bewertung (= Prozentsätze) werden die Honoraranteile für die Einzelleistungen Vertragsbestandteil.

9.13.1.1 Grundleistungen

Bezeichnung der Leistungen
Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung
LPH 1 GrundlagenermittlungProzentsatz des
Gesamthonorars
a) Klären der Aufgabenstellung und Zielvorgaben auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers (einschl. der finanziellen Rahmenbedin- gungen der Bauaufgabe); Konkretisieren des Bedarfs- programms0,50
b) Ortsbesichtigung0,50
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungs- bedarf0,50
d) Beraten zu und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter0,25
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Er- gebnisse und Übergeben aller ermittelten Grundlagen0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 10,75
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen und der übergebenen Un- terlagen (einschl. der Unterlagen nach § 6 des Vertra- ges), Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Pla- nung Beteiligten0,50
b) Abstimmen der Randbedingungen und Zielkonflikte unter Wahrung der Zielvorgaben jeweils im Benehmen mit den anderen an der Planung Beteiligten0,50
c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von 3 Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Ob- jekts3,50

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Anlage zu § 5Gebäude und Innenräume – Grundleistungen und Besondere Leistungen

d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, bauphysikalische, wirtschaftliche, ökologi- sche, energiewirtschaftliche – z. B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien –, soziale, öffentlich-rechtliche, arbeitsschutz- rechtliche)0,50
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koor- dination und Integration von deren Leistungen (in zeitli- cher und technischer Hinsicht)0,50
f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit bzw. die Zustimmungsfähigkeit (wenn genehmigungsfrei)0,50
g) Ermitteln der Kosten und Aufstellen der Kostenschätzung nach DIN 276-1:2008-12 (§ 2 Abs. 10 HOAI) mindestens gegliedert in die erste Ebene der Kostengliederung im Vergleich mit den in LPH 1 festgestellten finanziellen Rahmenbedingungen (schriftlich und bezogen auf die Gesamt- und Einzelkosten bzw. Kostengruppen); bei mehreren Objekten jeweils getrennt und dann im Er- gebnis zusammengefasst0,50
h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vor- gängen des Planungs- und Bauablaufs für die Gesamt- maßnahme unter Einbeziehung der anderen an der Pla- nung Beteiligten0,25
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwicklungsschritte und Ergebnisse und Übergeben al- ler Vorplanungsunterlagen0,25
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7500 € anrechenbare Kosten: Hier die Leistungen eintragen, die speziell für Freianlagen notwendig werden = aus Anlage 11 HOAI)in den übrigen Grundleistungen enthalten
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 27,00
Leistungsstufe 2
Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berück- sichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalte- rische, funktionale, technische, bauphysikalische, wirt- schaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche, ar- beitsschutzrechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für weitere Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen un- ter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.10,00

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Anlage zu § 5Gebäude und Innenräume – Grundleistungen und Besondere Leistungen

Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erfor- derlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20. Die zeichnerische Grundrissdarstellung hat auf Grund- lage des vom AN gefertigten Übersichtsplans (aus Leis- tungsstufe 1) bzw. des vom AG bereitgestellten Lage- plans zu erfolgen. Alle vorhandenen Bauten und sämtli- che Teile der neuen Baumaßnahme, sofern für die Ent- wurfsvariante notwendig, sind darzustellen: – Lage, Größen und Grenzen des Baugrundstücks, die baurechtlichen Linien, – die Eigentumsverhältnisse, die gegenwärtige Nut- zung, – der vorhandene Baum- und Gehölzbewuchs, – die zur Beurteilung des Grundstücks nötigen Höhen- angaben (z. B. OKF EG), – die auf dem Baugrundstück vorhandenen öffentlichen Versorgungsleitungen, – die am Baugrundstück vorbeiführenden Straßen, – die geplanten Versorgungsleitungen bis zur An- schlussstelle mit Höhenangabe, – die geplanten Wege, Straßen und Stellplätze mit Hö- henangaben Soweit es zur Übersichtlichkeit der Darstellung erforder- lich ist, sind die Angaben auf mehrere Grundrisse zu ver- teilen (M 1:500). Entwurfszeichnungen (M 1:100) umfassen Grundrisse sämtlicher Geschosse, alle notwendigen Schnitte, alle Ansichten. Darstellung der Möblierung und der Betriebs- technischen Anlagen. Farb-, Licht- und Materialgestal- tung (M 1:50 bis 1:20 bei Innenräumen). Die Beseitigung und der Umbau vorhandener Anlagen sind nach DIN zu kennzeichnen. Alle Pläne müssen die erforderlichen Maße und Anga- ben enthalten, die für die Kostenberechnung nach DIN 276 erforderlich sind. Flächeninhalt und Verwen- dungszweck der Räume sind einzutragen. Soweit der AG Unterlagen zur Verfügung stellt, sind diese maßgebend. Vom AG bereitgestellte Unterlagen sind vom AN zu prüfen.
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koor- dination und Integration von deren Leistungen (in zeitli- cher und technischer Hinsicht)1,00
c) Erstellen der Projektbeschreibung unter Verwendung der Beiträge anderer fachlich Beteiligter. Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten nach DIN 277. Ferti- gung der Raum- und Flächenaufstellung als Soll-Ist-Ver- gleich zum Bedarfsprogramm. Zur Raum- und Flächen- aufstellung gehören auch Angaben zu besonderen tech- nischen Anforderungen an die Räume.0,50
d) Notwendige Verhandlungen mit Behörden (soweit erfor- derlich auch mit Dritten) und anderen an der Planung1,00

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Anlage zu § 5Gebäude und Innenräume – Grundleistungen und Besondere Leistungen

fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit bzw. die Zustimmungsfähigkeit (wenn genehmigungsfrei)
e) Ermitteln der Kosten und Aufstellen der Kostenberech- nung nach DIN 276-1:2008-12 (§ 2 Abs. 11 HOAI) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschät- zung in allen Kostengruppen; bei mehreren Objekten je- weils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst. Kontrolle der Einhaltung der Baukostenobergrenze und der Kostenberechnung (schriftliche Übergabe an den Auftraggeber)1,50
f) Fortschreiben des Terminplans für die Gesamtmaß- nahme unter Einbeziehung der anderen an der Planung Beteiligten0,75
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwicklungsschritte und Ergebnisse und Übergeben al- ler Entwurfsunterlagen0,25
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7500 € anre- chenbarer Kosten: Hier die Leistungen eintragen, die speziell für Freianlagen notwendig werden = aus Anlage 11 HOAI)in den übrigen Grundleistungen enthalten
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 315,00
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen (z. B. gemäß Bauverfahrensverordnung BauVerfVO) einschließlich der ggf. erforderlichen Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und/oder Befreiungen sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden (einschl. Dritten und den anderen an der Planung Beteiligten) un- ter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter2,00
b) Einreichen der Vorlagen und Nachweise, soweit für die Genehmigung bzw. die Zustimmung erforderlich0,25
c) Ergänzen, Anpassen und Vervollständigen der Pla- nungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter0,75
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7500 € anre- chenbarer Kosten: Hier die Leistungen eintragen, die speziell für Freianlagen notwendig werden = aus Anlage 11 HOAI)in den übrigen Grundleistungen enthalten
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 43,00
LPH 5 Ausführungsplanung

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Anlage zu § 5Gebäude und Innenräume – Grundleistungen und Besondere Leistungen

a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Aus- führung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmi- gungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen6,00
b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Um- fang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:114,00
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koor- dination und Integration (in zeitlicher und technischer Hinsicht) von deren Leistungen (einschl. der Festlegun- gen für den Fachplaner Technische Ausrüstung, dort Grundleistung 5 b – Ausgabemaßstab)1,50
d) Fortschreiben des Terminplans für die Gesamtmaß- nahme unter Einbeziehung der anderen an der Planung Beteiligten0,25
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der ge- werkeorientierten Bearbeitung während der Objektaus- führung und nach Fertigstellung (soweit noch nicht er- folgt0,75
f) Überprüfen erforderlicher Montage- und Werkstattpläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung (einschl. eventuell erforderli- cher Fortschreibungen während der Objektausführung und nach Fertigstellung, soweit zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt)2,50
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7500 € anre- chenbarer Kosten: Hier die Leistungen eintragen, die speziell für Freianlagen notwendig werden = aus Anlage 11 HOAI)in den übrigen Grundleistungen enthalten
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 525,00
Leistungsstufe 3:
Grundleistungen für die Vorbereitung und
Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Aufstellen eines Vergabeterminplans (eingeschlossen die von den an der Planung Beteiligten bearbeiteten Leistungsbereiche)0,50
b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungs- verzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der6,75

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Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge an- derer an der Planung fachlich Beteiligter,
c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligter (in zeitlicher und technischer Hinsicht)1,00
d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer be- preister Leistungsverzeichnisse (bezogen auf die Ge- samtleistung und auch dann, wenn gewerkeweise und/oder zeitlich versetzt vergeben wird; auf Anordnung des AG auch für einzelne Teile der Gesamtleistung)1,00
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreis- ten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung vor der Vergabe (bei vom AG angeordneter gewerkewei- ser, zeitlich versetzter Erstellung der bepreisten Leis- tungsverzeichnisse auch bezogen auf die jeweils zu ver- gebende Leistung)0,50
f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leis- tungsbereiche in der bei Leistungserbringung gültigen Fassung0,25
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7500 € anre- chenbarer Kosten: (Hier die Leistungen eintragen, die speziell für Freianlagen notwendig werden = aus Anlage 11 HOAI)in den übrigen Grundleistungen enthalten
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 60,00
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner (in zeitlicher und technischer Hinsicht)0,50
b) Mitwirken beim Einholen von Angeboten (einschließlich Beantwortung von Bieterfragen)0,25
c) fachtechnische und rechnerische Prüfung und Wertung der Angebote (inkl. der Angemessenheit der Preise) ein- schließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpo- sitionen oder Teilleistungen unter Mitwirkung aller wäh- rend der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten (einschließlich Prüfen alternativ angebotener Produkte auf Gleichwertigkeit und die technische Prüfung und Wertung von Nebenangeboten auf die geforderte Gleich- wertigkeit). Einholen, Prüfen (dem Grunde nach) und Werten von Nachtragsangeboten aus Änderungs- und Zusatzleistun- gen einschließlich der Prüfung der Preisermittlung nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und 8 VOB/B und auf Angemessenheit und Üblichkeit.1,50
d) Mitwirken bei dem Führen von Bietergesprächen im Bei- sein des AG (einschl. der Identifizierung und Mitwirkung bei der Aufklärung von preislichen Auffälligkeiten);0,25
e) Erstellen der Vergabevorschläge und Dokumentation des Vergabeverfahrens0,25
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leis- tungsbereiche auf Grundlage der vergaberechtlichen0,25

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Anlage zu § 5Gebäude und Innenräume – Grundleistungen und Besondere Leistungen

Vorgaben in der bei Leistungserbringung gültigen Fas- sung
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse und der er- mittelten Kosten mit den vom Planer bepreisten Leis- tungsverzeichnissen und der Kostenberechnung (bei vom AG angeordneter gewerkeweiser, zeitlich versetzter Vergabe auch jeweils bezogen auf die betreffende Leis- tung)0,75
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung0,25 in den übrigen Grundleistungen enthalten
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7500 € anre- chenbarer Kosten: Hier die Leistungen eintragen, die speziell für Freianlagen notwendig werden = aus Anlage 11 HOAI)
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 70,00
Leistungsstufe 4:
Leistungen für die Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Dokumentation
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Dokumentation
a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Überein- stimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Un- ternehmen, den Ausführungsunterlagen (eingeschlossen den Montage- und Werkstattplänen),, den einschlägigen Vorschriften (z. B. allen materiell-rechtlichen Arbeits- schutzvorschriften) sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik18,00
b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweisin a) enthalten
c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Be- teiligten (in zeitlicher und technischer Hinsicht)2,00
d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Ge- samtterminplans unter Berücksichtigung der mit den aus- führenden Unternehmen vereinbarten Ausführungsfristen (Balkendiagramm)1,50
e) Dokumentation des Bauablaufs durch Führen eines Bau- tagebuches, das folgende Angaben enthalten muss – Datum – Witterungsverhältnisse – tätige Unternehmer – Leistungen – Beginn und Ende der Arbeiten der ausführenden Un- ternehmer – Erklärungen AG/Bauüberwacher0,50

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Anlage zu § 5Gebäude und Innenräume – Grundleistungen und Besondere Leistungen

f) Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen jeweils fort- laufend nach Baufortschritt und unabhängig von Rech- nungszugängen (bei durch Folgeleistungen verdeckten Arbeiten so rechtzeitig, das eine Leistungsüberprüfung tatsächlich stattfinden kann)1,50
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen1,50
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen (einge- schlossen die Grundleistung oben 7 lit. c)0,50
i) fortlaufende Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagser- teilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und den in LPH 6 bepreisten Leistungs- verzeichnissen bei mehreren Objekten jeweils getrennt und dann im Er- gebnis zusammengefasst1,00
j) Kostenfeststellung nach DIN 276-1:2008-12)1,00
k) Organisation und Durchführung der Abnahme der Bau- leistungen im Beisein des Auftraggebers unter Mitwir- kung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Erstellung eines Abnahmeprotokolls mit allen erforderlichen Vorbehalten, Feststellung von Mängeln einschl. Bestimmung angemessener Nacherfül- lungsfristen, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber; Fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leis- tungen und des Leistungszustandes gemäß § 4Abs. 10 VOB/B unter Mitwirkung anderer an der Planung und der Objektüberwachung fachlich Beteiligter Einholen der jeweils erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstim- mungsnachweise2,00
l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teil- nahme daran (einschl. Protokollierung)0,25
m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen (letzter Stand Ent- wurfs-, Ausführungs- und Detailplanungen, je 2-fach auf Papier und digital als CAD-Datei (dwg- oder dxf-Format) und im pdf-Format) und der rechnerischen Ergebnisse des Objekts (Kosten, Flächen und Volumen: NGF, BGF, umbauter Raum und Glasflächen) unter Verwendung vom Auftraggeber vorgegebener oder üblicher Erhe- bungsformulare0,50
n) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Bei- spiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Überein- stimmungsnachweise (jeweils 2-fach), Bautagebuch etc.0,25
o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche0,50
p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme fest- gestellten Mängel einschl. der Abnahme der Mangelbe- seitigungsarbeiten entsprechend Grundleistung 8 k)1,00
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7500 € anre- chenbarer Kosten:in den übrigen Grundleistungen enthalten

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Hier die Leistungen eintragen, die speziell für Freianlagen notwendig werden = aus Anlage 11 HOAI)
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 80,00
LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfris- ten für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel (einschließlich notwendiger Begehungen), längstens je- doch bis zum Ablauf der mit den bauausführenden Un- ternehmern vereinbarten Gewährleistungsfristen Die fachliche Bewertung hat schriftlich zu erfolgen; ein- geschlossen sind Angaben zu Mangelsymptom, zur möglichen Beseitigung, Verursacher und betroffenen Leistungsbereich und zu der Angemessenheit der Nach- erfüllungsfrist)1,00
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen0,50
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen0,50
Ergänzend bei Freianlagen mit weniger als 7500 € anre- chenbarer Kosten: Hier die Leistungen eintragen, die speziell für Freianlagen notwendig werden = aus Anlage 11 HOAI)anteilig in den übrigen Grundleistungen enthalten
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 90,00

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9.13.1.2 Besondere Leistungen

Bezeichnung der Leistungen
Leistungsstufe 1Honorar
- 3-D oder 4-D Gebäudemodellarbeiten (Buliding Information Mo- delling BIM) - Erarbeiten und Erstellen von bes. bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nut- zung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
Leistungsstufe 2Honorar
- Übergabe der erstellten Planungsunterlagen an den Fachplaner HLS zur Genehmigungsplanung für die unterer Wasserschutz- behörde - Erarbeitung und Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen als Papierpläne zum Aufhängen in bauseitige Rahmen, sowie als pdf und dwg-Dateien
Leistungsstufe 3Honorar
- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswer- tung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - Aufstellen, Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswir- kungen auf die abgestimmte Planung - Mitwirken bei der Mittelabflussplanung - Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
Leistungsstufe 4Honorar
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SIGEKO)

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Anlage zu § 5Gebäude und Innenräume – Grundleistungen und Besondere Leistungen

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungspla- nes

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen

  • Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb einer Verjäh- rungsfrist

  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation

  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen

  • Gebäudeeinmessungen zur Eintragung in das Kataster und den amtlichen Lageplan

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Abschlussberichtes des Bauherrn für Auflagen des vorliegenden Bewilligungsbescheids Sportstätteninvestitionsprogramm 2026

Ausgefertigt:

(Ort), den (Datum) (Ort), den (Datum)


Auftraggeber Auftragnehmer

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