9.13.2 Anlage zu § 5_Freianlagen.pdf

Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung des Lehrschwimmbeckens im Schulzentrum Oedeme

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Anlage zu § 5 Freianlagen – Grundleistungen und Besondere Leistungen

Spezifische Leistungspflichten im Leistungsbild Freianla-

gen

Die Bewertung der Prozentsätze, die auf die einzelnen Teilleistungen der nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen entfällt, erfolgt im Wesentlichen auf Basis der Bewertungstabelle zu § 8 HOAI (SIM- MENDINGER, abrufbar bei www.ibr-online.de). Mit der nachfolgenden Bewertung (= Prozentsätze) werden die Honoraranteile für die Einzelleistungen Vertragsbestandteil.

9.13.2.1 Grundleistungen

Bezeichnung der Leistungen
Leistungsstufe 1:
Grundlagenermittlung, Vorplanung
LPH 1 GrundlagenermittlungProzentsatz des
Gesamthonorars
a) Klären der Aufgabenstellung und Zielvorgaben auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auf- traggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmi- gungsunterlagen (einschließlich der finanziellen Rah- menbedingungen der Bauaufgabe); Konkretisieren des Bedarfsprogramms1,5
b) Ortsbesichtigung0,2
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungs- bedarf0,5
d) Beraten zu und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter0,5
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Er- gebnisse und Übergabe aller ermittelten Grundlagen0,3
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 11,30
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen und der übergebenen Un- terlagen (einschließlich der in § 6.1 des Vertrages ge- nannten Unterlagen), Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten0,5
b) Abstimmen der Zielvorstellungen; Abstimmen der Rand- bedingungen und etwaiger Zielkonflikte jeweils im Be- nehmen mit den anderen an der Planung Beteiligten0,5
c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkun- gen im Ökosystem2,0
d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Unter- suchen und Bewerten von 3 Varianten nach gleichen An- forderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel4,0

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– der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen, – der Umweltbelange einschließlich der natur- und arten- schutzrechtlichen Anforderungen und der vegetations- technischen Bedingungen, – der gestalterischen und funktionalen Anforderungen, – Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, – Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Anga- ben zum terminlichen Ablauf2,0
f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen0,75
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwicklungsschritte sowie der Vorplanungsergebnisse und Übergabe der Vorplanungsunterlagen an den Auf- traggeber0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 210,00
Leistungsstufe 2:
Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vor- planung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalteri- schen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, öko- logischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderun- gen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter – Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen – Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Mo- delle, Perspektiven, Animationen – Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengrup- pen bei Planung und Ausführung5,0
b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden0,5
c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere - zur Bepflanzung, - zu Materialien und Ausstattungen, - zum vorhandenen, zu erhaltenden Baum- und Gehölzbe- wuchs, - zu den auf dem Baugrundstück vorhandenen öffentlichen Versorgungsleitungen, - zu den geplanten Wegen, Straßen, Stellplätzen mit Hö- henangaben, - zu den am Baugrundstück vorbeiführenden Straßen,7,0

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- zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben, - zum terminlichen Ablauf
d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrecht- lichen Eingriffsregelung1,0
e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 ein- schließlich zugehöriger Mengenermittlung1,0
f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschät- zung1,0
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse0,5
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 316,00
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für sämtliche öffentlich-rechtlichen Genehmi- gungen oder Zustimmungen einschließlich erforderlicher Anträge auf Ausnahmen und/oder Befreiungen sowie not- wendige Verhandlungen mit Behörden (einschließlich Dritter und anderer an der Planung fachlich Beteiligter) unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter3,0
b) Einreichen der Vorlagen und Nachweise, soweit für die Genehmigung bzw. die Zustimmung erforderlich0,25
c) Ergänzen, Anpassen und Vervollständigen der Pla- nungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; Überarbeiten und Ergänzen der Bau- antragsunterlagen auf Verlangen der zuständigen Behör- den0,75
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 44,00
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausfüh- rungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leis- tungsphasen7,0
b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:507,0
c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (in zeit- licher und technischer Hinsicht)1,5
d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeich- nungen, insbesondere – zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,8,0

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– zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattun- gen, – zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Quali- täten, – zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf0,5
f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Ob- jektausführung bzw. nach Fertigstellung, soweit während der Objektausführung nicht erfolgt1,0
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 525,00
Leistungsstufe 3:
Grundleistungen für die Vorbereitung und
Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungs- verzeichnissen2,0
b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grund- lage der Ausführungsplanung2,5
c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibun- gen mit den an der Planung fachlich Beteiligten (in zeitli- cher und technischer Hinsicht)0,25
d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jah- reszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbeding- ter Erfordernisse0,5
e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer be- preisten Leistungsverzeichnisse (bezogen auf die Ge- samtleistung und auch dann, wenn gewerkeweise oder zeitlich versetzt vergeben wird; auf Anordnung des Auf- traggebers auch für einzelne Teil der Gesamtleistung)1,0
f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreis- ten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung vor Vergabe der Leistungen (bei vom Auftraggeber an- geordneter gewerkeweiser oder zeitlich vesetzter Erstel- lung der bepreisten Leistungsverezeichnisse auch bezo- gen auf die jeweils zu vergebende Leistung)0,5
g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen und Übergabe an den Auftraggeber0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 60,00
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a) Mitwirken beim Einholen von Angeboten (einschließlich Beantwortung von Bieterfragen0,25

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b) Fachtechnisches und Rechnerisches Prüfen und Werten der Angebote (inklusive der Angemessenheit der Preise) einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels unter Ein- bindung aller fachlich Beteiligter nach Einzelpositionen oder Teilleistungen (einschließlich der Prüfung alternativ angebotener Produkte auf Gleichwertigkeit; Prüfen und Werten von Nebenangeboten auf Gleichwertigkeit), Einholen, Prüfen und Werten von Nachtragsangeboten für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausfüh- renden Unternehmen und einschließlich der Prüfung der Preisermittlung nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und 8 VOB/B auf Angemessenheit der Preise1,25
c) Mitwirken beim Führen von Bietergesprächen im Beisein des Auftraggebers (einschließlich der Identifizierung und Mitwirkung bei der Aufklärung von preislichen Auffällig- keiten)0,25
d) Erstellen der Vergabevorschläge und Dokumentation des Vergabeverfahrens unter Verwendung der vom Auf- traggeber benannten Formulare / Formblätter0,25
e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen auf Grundlage der vergaberechtlichen Vorgaben in der bei Leistungser- bringung gültigen Fassung0,25
f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungs- ergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsver- zeichnissen und der Kostenberechnung (bei vom Auf- traggeber angeordneter gewerkeweiser, zeitlich versetz- ter Vergabe auch bezogen auf die jeweils betreffende Leistung)0,5
g) Mitwirken bei der Auftragserteilung0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 70,00
Leistungsstufe 4:
Leistungen für die Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Dokumentation
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Dokumentation
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Überein- stimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausfüh- rungsunterlagen (einschließlich von Werk- und Montage- plänen), den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik16,0
b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen1,0
c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objekt- überwachung fachlich Beteiligten (in zeitlicher und tech- nischer Hinsicht)1,0
d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter1,0

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und witterungsbedingter Erfordernisse und unter Berück- sichtigung der mit den ausführenden Unternehmen ver- einbarten Ausführungsfristen (z. B. Balkendiagramm)
e) Dokumentation des Bauablaufes , Feststellen des An- wuchsergebnisses; die Dokumentation des Bauablaufs hat mit einem Bautagebuch zu erfolgen, das folgende Angaben enthalten muss: - Datum - Witterungsverhältnisse - tätige Unternehmer - Leistungen - Beginn und Ende der Arbeiten der ausführenden Unter- nehmen - Erklärungen des Auftraggebers / des Bauüberwachers.1,0
f) Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen jeweils fortlaufend nach Baufortschritt und unabhängig von Rechnungszugängen (bei durch Folgeleistungen ver- deckten Arbeiten so rechtzeitig, das eine Leistungsüber- prüfung stattfinden kann)1,0
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen2,0
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen (einge- schlossen die Grundleistung oben 7 b)0,5
i) Organisation und Durchführung der Abnahme der Bau- leistungen im Beisein des Auftraggebers unter Mitwir- kung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Erstellung des Abnahmeprotokolls mit allen erforderlichen Vorbehalten, Feststellung von Mängeln einschließlich Bestimmung angemessener Fris- ten zur Nacherfüllung, Abnahmeempfehlung für den Auf- traggeber; fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leis- tungen und des Leistungszustandes gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B unter Mitwirkung anderer an der Planung und der Objektüberwachung fachlich Beteiligter; Einholen der jeweils erforderlichen Unterlagen wie z. B. Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Pflegehinweise, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise, Fachunter- nehmererklärungen1,5
j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teil- nahme daran (einschließlich Protokollierung)0,25
k) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Pflegehinweise, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise, Fachunter- nehmererklärungen (jeweils 3-fach), Bautagebuch etc.0,25
l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme fest- gestellten Mängel einschließlich der Abnahme der Man- gelbeseitigungsarbeiten (s. Grundleistung 8 i)1,0
m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche0,25
n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetations- technischen Maßnahmen1,0

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o) Fortlaufende Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagser- teilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und den in LPH 6 bepreisten Leistungs- verzeichnissen, bei mehreren Objekten jeweils getrennt und zusammengefasst1,0
p) Kostenfeststellung nach DIN 2761,0
q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen (2-fach auf Papier und digital als CAD-Datei (dwg- oder dxf-Format) und im pdf- Format) und der rechnerischen Ergebnisse des Objekts (Kosten, Flächen und Volumen: NGF, BGF, umbauter Raum und Glasflächen) unter Verwendung vom Auftrag- geber vorgegebener oder üblicher Erhebungsformulare0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 80,00
LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfris- ten für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel (einschließlich notwendiger Begehungen), längstens je- doch bis zum Ablauf der mit den bauausführenden Un- ternehmern vereinbarten Gewährleistungsfristen Die fachliche Bewertung hat schriftlich zu erfolgen; einge- schossen sind Angaben zum Mangelsymptom, zur mögli- chen Beseitigung, zum Verursacher und zum betroffenen Leistungsbereich und zur Angemessenheit der Nacher- füllungsfrist1,0
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen0,5
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen0,5
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 90,00

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9.13.2.2 Besondere Leistungen

Bezeichnung der Leistungen
Leistungsstufe 1Honorar
- Begutachtung des Standortes mit bes. Methoden (Bodenana- lyse) - Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfah- ren - Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bau- teile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenen Gehölze oder Vegetationsbestände
Leistungsstufe 2Honorar
- Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauf- tragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) - Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht - Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen - Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach bes. Anforderungen (Erdwärmesondenfeld) - Erarbeitung von Unterlagen für bes. techn. Prüfverfahren (Last- plattendruckversuch)
Leistungsstufe 3Honorar
Leistungsstufe 4Honorar
- Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation inkl. Erdwär- mesondenfeld

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