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Anlage zu § 5 Freianlagen – Grundleistungen und Besondere Leistungen
Spezifische Leistungspflichten im Leistungsbild Freianla-
gen
Die Bewertung der Prozentsätze, die auf die einzelnen Teilleistungen der nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen entfällt, erfolgt im Wesentlichen auf Basis der Bewertungstabelle zu § 8 HOAI (SIM- MENDINGER, abrufbar bei www.ibr-online.de). Mit der nachfolgenden Bewertung (= Prozentsätze) werden die Honoraranteile für die Einzelleistungen Vertragsbestandteil.
9.13.2.1 Grundleistungen
| Bezeichnung der Leistungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsstufe 1: | ||||||
| Grundlagenermittlung, Vorplanung | ||||||
| LPH 1 Grundlagenermittlung | Prozentsatz des | |||||
| Gesamthonorars | ||||||
| a) Klären der Aufgabenstellung und Zielvorgaben auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auf- traggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmi- gungsunterlagen (einschließlich der finanziellen Rah- menbedingungen der Bauaufgabe); Konkretisieren des Bedarfsprogramms | 1,5 | |||||
| b) Ortsbesichtigung | 0,2 | |||||
| c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungs- bedarf | 0,5 | |||||
| d) Beraten zu und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter | 0,5 | |||||
| e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Er- gebnisse und Übergabe aller ermittelten Grundlagen | 0,3 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 1 | 1,30 | |||||
| LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | ||||||
| a) Analysieren der Grundlagen und der übergebenen Un- terlagen (einschließlich der in § 6.1 des Vertrages ge- nannten Unterlagen), Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten | 0,5 | |||||
| b) Abstimmen der Zielvorstellungen; Abstimmen der Rand- bedingungen und etwaiger Zielkonflikte jeweils im Be- nehmen mit den anderen an der Planung Beteiligten | 0,5 | |||||
| c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkun- gen im Ökosystem | 2,0 | |||||
| d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Unter- suchen und Bewerten von 3 Varianten nach gleichen An- forderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel | 4,0 |
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| – der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen, – der Umweltbelange einschließlich der natur- und arten- schutzrechtlichen Anforderungen und der vegetations- technischen Bedingungen, – der gestalterischen und funktionalen Anforderungen, – Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, – Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Anga- ben zum terminlichen Ablauf | 2,0 | |||||
| f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | 0,75 | |||||
| g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwicklungsschritte sowie der Vorplanungsergebnisse und Übergabe der Vorplanungsunterlagen an den Auf- traggeber | 0,25 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 2 | 10,00 | |||||
| Leistungsstufe 2: | ||||||
| Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung | ||||||
| LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | ||||||
| a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vor- planung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalteri- schen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, öko- logischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderun- gen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter – Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen – Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Mo- delle, Perspektiven, Animationen – Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengrup- pen bei Planung und Ausführung | 5,0 | |||||
| b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden | 0,5 | |||||
| c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere - zur Bepflanzung, - zu Materialien und Ausstattungen, - zum vorhandenen, zu erhaltenden Baum- und Gehölzbe- wuchs, - zu den auf dem Baugrundstück vorhandenen öffentlichen Versorgungsleitungen, - zu den geplanten Wegen, Straßen, Stellplätzen mit Hö- henangaben, - zu den am Baugrundstück vorbeiführenden Straßen, | 7,0 |
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| - zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben, - zum terminlichen Ablauf | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrecht- lichen Eingriffsregelung | 1,0 | |||||
| e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 ein- schließlich zugehöriger Mengenermittlung | 1,0 | |||||
| f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschät- zung | 1,0 | |||||
| g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse | 0,5 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 3 | 16,00 | |||||
| LPH 4 Genehmigungsplanung | ||||||
| a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für sämtliche öffentlich-rechtlichen Genehmi- gungen oder Zustimmungen einschließlich erforderlicher Anträge auf Ausnahmen und/oder Befreiungen sowie not- wendige Verhandlungen mit Behörden (einschließlich Dritter und anderer an der Planung fachlich Beteiligter) unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | 3,0 | |||||
| b) Einreichen der Vorlagen und Nachweise, soweit für die Genehmigung bzw. die Zustimmung erforderlich | 0,25 | |||||
| c) Ergänzen, Anpassen und Vervollständigen der Pla- nungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; Überarbeiten und Ergänzen der Bau- antragsunterlagen auf Verlangen der zuständigen Behör- den | 0,75 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 4 | 4,00 | |||||
| LPH 5 Ausführungsplanung | ||||||
| a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausfüh- rungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leis- tungsphasen | 7,0 | |||||
| b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50 | 7,0 | |||||
| c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (in zeit- licher und technischer Hinsicht) | 1,5 | |||||
| d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeich- nungen, insbesondere – zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief, | 8,0 |
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| – zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattun- gen, – zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Quali- täten, – zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf | 0,5 | |||||
| f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Ob- jektausführung bzw. nach Fertigstellung, soweit während der Objektausführung nicht erfolgt | 1,0 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 5 | 25,00 | |||||
| Leistungsstufe 3: | ||||||
| Grundleistungen für die Vorbereitung und | ||||||
| Mitwirkung bei der Vergabe | ||||||
| LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | ||||||
| a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungs- verzeichnissen | 2,0 | |||||
| b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grund- lage der Ausführungsplanung | 2,5 | |||||
| c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibun- gen mit den an der Planung fachlich Beteiligten (in zeitli- cher und technischer Hinsicht) | 0,25 | |||||
| d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jah- reszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbeding- ter Erfordernisse | 0,5 | |||||
| e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer be- preisten Leistungsverzeichnisse (bezogen auf die Ge- samtleistung und auch dann, wenn gewerkeweise oder zeitlich versetzt vergeben wird; auf Anordnung des Auf- traggebers auch für einzelne Teil der Gesamtleistung) | 1,0 | |||||
| f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreis- ten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung vor Vergabe der Leistungen (bei vom Auftraggeber an- geordneter gewerkeweiser oder zeitlich vesetzter Erstel- lung der bepreisten Leistungsverezeichnisse auch bezo- gen auf die jeweils zu vergebende Leistung) | 0,5 | |||||
| g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen und Übergabe an den Auftraggeber | 0,25 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 6 | 0,00 | |||||
| LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | ||||||
| a) Mitwirken beim Einholen von Angeboten (einschließlich Beantwortung von Bieterfragen | 0,25 |
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| b) Fachtechnisches und Rechnerisches Prüfen und Werten der Angebote (inklusive der Angemessenheit der Preise) einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels unter Ein- bindung aller fachlich Beteiligter nach Einzelpositionen oder Teilleistungen (einschließlich der Prüfung alternativ angebotener Produkte auf Gleichwertigkeit; Prüfen und Werten von Nebenangeboten auf Gleichwertigkeit), Einholen, Prüfen und Werten von Nachtragsangeboten für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausfüh- renden Unternehmen und einschließlich der Prüfung der Preisermittlung nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und 8 VOB/B auf Angemessenheit der Preise | 1,25 | |||
|---|---|---|---|---|
| c) Mitwirken beim Führen von Bietergesprächen im Beisein des Auftraggebers (einschließlich der Identifizierung und Mitwirkung bei der Aufklärung von preislichen Auffällig- keiten) | 0,25 | |||
| d) Erstellen der Vergabevorschläge und Dokumentation des Vergabeverfahrens unter Verwendung der vom Auf- traggeber benannten Formulare / Formblätter | 0,25 | |||
| e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen auf Grundlage der vergaberechtlichen Vorgaben in der bei Leistungser- bringung gültigen Fassung | 0,25 | |||
| f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungs- ergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsver- zeichnissen und der Kostenberechnung (bei vom Auf- traggeber angeordneter gewerkeweiser, zeitlich versetz- ter Vergabe auch bezogen auf die jeweils betreffende Leistung) | 0,5 | |||
| g) Mitwirken bei der Auftragserteilung | 0,25 | |||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 7 | 0,00 | |||
| Leistungsstufe 4: | ||||
| Leistungen für die Objektüberwachung (Bauüberwachung) | ||||
| und Dokumentation | ||||
| LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) | ||||
| und Dokumentation | ||||
| a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Überein- stimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausfüh- rungsunterlagen (einschließlich von Werk- und Montage- plänen), den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik | 16,0 | |||
| b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen | 1,0 | |||
| c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objekt- überwachung fachlich Beteiligten (in zeitlicher und tech- nischer Hinsicht) | 1,0 | |||
| d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter | 1,0 |
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| und witterungsbedingter Erfordernisse und unter Berück- sichtigung der mit den ausführenden Unternehmen ver- einbarten Ausführungsfristen (z. B. Balkendiagramm) | ||
|---|---|---|
| e) Dokumentation des Bauablaufes , Feststellen des An- wuchsergebnisses; die Dokumentation des Bauablaufs hat mit einem Bautagebuch zu erfolgen, das folgende Angaben enthalten muss: - Datum - Witterungsverhältnisse - tätige Unternehmer - Leistungen - Beginn und Ende der Arbeiten der ausführenden Unter- nehmen - Erklärungen des Auftraggebers / des Bauüberwachers. | 1,0 | |
| f) Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen jeweils fortlaufend nach Baufortschritt und unabhängig von Rechnungszugängen (bei durch Folgeleistungen ver- deckten Arbeiten so rechtzeitig, das eine Leistungsüber- prüfung stattfinden kann) | 1,0 | |
| g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen | 2,0 | |
| h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen (einge- schlossen die Grundleistung oben 7 b) | 0,5 | |
| i) Organisation und Durchführung der Abnahme der Bau- leistungen im Beisein des Auftraggebers unter Mitwir- kung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Erstellung des Abnahmeprotokolls mit allen erforderlichen Vorbehalten, Feststellung von Mängeln einschließlich Bestimmung angemessener Fris- ten zur Nacherfüllung, Abnahmeempfehlung für den Auf- traggeber; fachtechnisches Feststellen der Abnahmereife der Leis- tungen und des Leistungszustandes gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B unter Mitwirkung anderer an der Planung und der Objektüberwachung fachlich Beteiligter; Einholen der jeweils erforderlichen Unterlagen wie z. B. Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Pflegehinweise, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise, Fachunter- nehmererklärungen | 1,5 | |
| j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teil- nahme daran (einschließlich Protokollierung) | 0,25 | |
| k) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Pflegehinweise, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise, Fachunter- nehmererklärungen (jeweils 3-fach), Bautagebuch etc. | 0,25 | |
| l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme fest- gestellten Mängel einschließlich der Abnahme der Man- gelbeseitigungsarbeiten (s. Grundleistung 8 i) | 1,0 | |
| m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | 0,25 | |
| n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetations- technischen Maßnahmen | 1,0 |
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| o) Fortlaufende Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagser- teilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und den in LPH 6 bepreisten Leistungs- verzeichnissen, bei mehreren Objekten jeweils getrennt und zusammengefasst | 1,0 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| p) Kostenfeststellung nach DIN 276 | 1,0 | |||||
| q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen (2-fach auf Papier und digital als CAD-Datei (dwg- oder dxf-Format) und im pdf- Format) und der rechnerischen Ergebnisse des Objekts (Kosten, Flächen und Volumen: NGF, BGF, umbauter Raum und Glasflächen) unter Verwendung vom Auftrag- geber vorgegebener oder üblicher Erhebungsformulare | 0,25 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 8 | 0,00 | |||||
| LPH 9 Objektbetreuung | ||||||
| a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfris- ten für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel (einschließlich notwendiger Begehungen), längstens je- doch bis zum Ablauf der mit den bauausführenden Un- ternehmern vereinbarten Gewährleistungsfristen Die fachliche Bewertung hat schriftlich zu erfolgen; einge- schossen sind Angaben zum Mangelsymptom, zur mögli- chen Beseitigung, zum Verursacher und zum betroffenen Leistungsbereich und zur Angemessenheit der Nacher- füllungsfrist | 1,0 | |||||
| b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen | 0,5 | |||||
| c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | 0,5 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 9 | 0,00 |
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9.13.2.2 Besondere Leistungen
| Bezeichnung der Leistungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | Honorar | |||||
| - Begutachtung des Standortes mit bes. Methoden (Bodenana- lyse) - Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfah- ren - Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bau- teile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenen Gehölze oder Vegetationsbestände | ||||||
| Leistungsstufe 2 | Honorar | |||||
| - Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauf- tragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) - Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht - Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen - Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach bes. Anforderungen (Erdwärmesondenfeld) - Erarbeitung von Unterlagen für bes. techn. Prüfverfahren (Last- plattendruckversuch) | ||||||
| Leistungsstufe 3 | Honorar | |||||
| Leistungsstufe 4 | Honorar | |||||
| - Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation inkl. Erdwär- mesondenfeld |
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