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Anlage zu § 5 Tragwerk – Grundleistungen und Besondere Leistungen
Leistungspflichten der Tragwerksplanung
Die Bewertung der Prozentsätze, die auf die einzelnen Teilleistungen der nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen entfällt, erfolgt im Wesentlichen auf Basis der Bewertungstabelle zu § 8 HOAI (Simmendinger, abrufbar bei www.ibr-online.de). Mit der nachfolgenden Bewertung (= Prozentsätze) werden die Honoraranteile für die Einzelleistungen Vertragsbestandteil.
9.13.1 Grundleistungen
| Bezeichnung der Leistungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung | ||||||
| LPH 1 Grundlagenermittlung | Prozentsatz des Gesamt- | |||||
| honorars | ||||||
| a) Klären der Aufgabenstellung und Zielvorgaben auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner Gebäude, dem Fachplaner Technische Ausrüstung sowie weiteren Sonderfachleuten (einschl. der finanziellen Rahmenbedingungen der Bauaufgabe unter besonderer Beachtung der Tragwerke); Mitwirken bei der Konkretisierung des Bedarfsprogramms | 2,00 | |||||
| b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten | 0,50 | |||||
| c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und Übergeben aller ermittelten Grundlagen | 0,50 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 1 | 3,00 | |||||
| LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | ||||||
| a) Analysieren der Grundlagen (einschl. der Unterlagen nach § 6.1 des Vertrages); Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten (umfasst Abstimmen der Randbedingungen und Zielkonflikte unter Wahrung der Zielvorgaben) | 0,25 | |||||
| b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit | 2,50 |
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| c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen insgesamt 3 Varianten ) mit skizzenhafter Darstellung (in der Regel M 1:200), Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart erläuternder Text, in dem auch die wesentlichen Festlegungen, Ergebnisse und besondere Auswirkungen auf die Kosten der dem AN beauftragten Tragwerksplanung und des Gebäudes; | 6,00 | |||
|---|---|---|---|---|
| d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und den anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit bzw. die Zustimmungsfähigkeit (wenn genehmigungsfrei); eingeschlossen Dritte, wenn das erforderlich ist | 0,50 | |||
| e) Mitwirken bei der Ermitteln der Kosten und dem Aufstellen der Kostenschätzung nach DIN 276-1:2008-12 (§ 2 Abs. 10 HOAI) Vergleich mit den in LPH 1 festgestellten finanziellen Rahmenbedingungen (schriftlich und bezogen auf die Tragwerksplanung); bei mehreren Tragwerken in einem oder unterschiedlichen Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst Mitwirken bei der Terminplanung des Objektplaners Gebäude (einschl. den anderen an der Planung Beteiligten) | 0,50 | |||
| f) Zusammenfassen, Erläutern und dokumentieren der Entwicklungsschritte und Ergebnisse und Übergeben aller Vorplanungsunterlagen | 0,25 | |||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 2 | 10,00 | |||
| Leistungsstufe 2: Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung | ||||
| LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | ||||
| a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung (i. d. R. M 1:100 und Detaildarstellung in größerem Maßstab) | 3,50 | |||
| b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung | 4,00 | |||
| c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel | 3,00 | |||
| d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau | 2,00 |
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| e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht des Objektplaners Gebäude (auch im Benehmen mit dem Planer Technische Ausrüstung) | 0,50 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| f) Mitwirken bei bzw. Führen von notwendige Verhandlungen mit Behörden und den anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | 0,50 | |||||
| g) Mitwirken bei der Ermitteln der Kosten und dem Aufstellen der Kostenberechnung nach DIN 276-1:2008- 12 (§ 2 Abs. 11 HOAI) und bei der Terminplanung im Benehmen mit dem Objektplaner und der anderen an der Planung Beteiligten und Mitwirken bei der Fortschreibung der Terminpläne des Objektplaners im Benehmen mit den anderen an der Planung Beteiligten | 0,75 | |||||
| h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung im Benehmen mit dem Objektplaner und den anderen an der Planung Beteiligten, Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung; bei mehreren Tragwerken in einem oder unterschiedlichen Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst. | 0,50 | |||||
| i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwicklungsschritte und Ergebnisse und Übergeben aller Vorplanungsunterlagen | 0,25 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 3 | 15,00 | |||||
| LPH 4 Genehmigungsplanung | ||||||
| a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen | 22,00 | |||||
| – | ||||||
| c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners | 4,00 | |||||
| d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung | 1,00 | |||||
| e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle (wenn Prüfämter und Prüfingenieure nicht zu beteiligen sind) | 1,00 | |||||
| f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne eingeschlossen die Feststellung von Kostenauswirkungen (schriftliche Übergabe an den Auftraggeber); | 2,00 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 4 | 30,00 |
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| LPH 5 Ausführungsplanung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen | 10,00 | |||||
| b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners | 10,00 | |||||
| c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen) | 15,00 | |||||
| d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung | 3,00 | |||||
| e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle (wenn Prüfämter und Prüfingenieure nicht zu beteiligen sind); eingeschlossen die Feststellung von Kostenauswirkungen (schriftliche Übergabe an den Auftraggeber) | 2,00 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 5 | 40,00 | |||||
| Leistungsstufe 3: Vorbereitung der Vergabe | ||||||
| LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | ||||||
| a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners | 1,00 | |||||
| b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau | 0,50 | |||||
| c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks und bei dem Vergabeterminplan | 0,50 | |||||
| Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 6 | 2,00 |
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9.13.2 Besondere Leistungen
| Bezeichnung der Leistungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsstufe 1 | Honorar | |||||
| - | ||||||
| Leistungsstufe 2 | Honorar | |||||
| - Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen (Klären von Konstruktionsdetails im Bereich der Bunkeranlage) - Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von ausführungsunterlagen durchgeführt wird. - Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen - Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehördende Konstruktionen - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau | ||||||
| Leistungsstufe 3 | Honorar | |||||
| - | ||||||
| Leistungsstufe 4 | Honorar | |||||
| - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z.B. Arbeitsgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen - Mitwirken bei der Überwachung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierung |
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Ausgefertigt:
Lüneburg, den , den
Auftraggeber Auftragnehmer
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