9.13.1_Anlage_§5-LB_TW.pdf

Planungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung des Lehrschwimmbeckens im Schulzentrum Oedeme

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Anlage zu § 5 Tragwerk – Grundleistungen und Besondere Leistungen

Leistungspflichten der Tragwerksplanung

Die Bewertung der Prozentsätze, die auf die einzelnen Teilleistungen der nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen entfällt, erfolgt im Wesentlichen auf Basis der Bewertungstabelle zu § 8 HOAI (Simmendinger, abrufbar bei www.ibr-online.de). Mit der nachfolgenden Bewertung (= Prozentsätze) werden die Honoraranteile für die Einzelleistungen Vertragsbestandteil.

9.13.1 Grundleistungen

Bezeichnung der Leistungen
Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung
LPH 1 GrundlagenermittlungProzentsatz des Gesamt-
honorars
a) Klären der Aufgabenstellung und Zielvorgaben auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner Gebäude, dem Fachplaner Technische Ausrüstung sowie weiteren Sonderfachleuten (einschl. der finanziellen Rahmenbedingungen der Bauaufgabe unter besonderer Beachtung der Tragwerke); Mitwirken bei der Konkretisierung des Bedarfsprogramms2,00
b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten0,50
c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und Übergeben aller ermittelten Grundlagen0,50
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 13,00
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen (einschl. der Unterlagen nach § 6.1 des Vertrages); Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten (umfasst Abstimmen der Randbedingungen und Zielkonflikte unter Wahrung der Zielvorgaben)0,25
b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit2,50

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Anlage zu § 5 Tragwerk – Grundleistungen und Besondere Leistungen

c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen insgesamt 3 Varianten ) mit skizzenhafter Darstellung (in der Regel M 1:200), Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart erläuternder Text, in dem auch die wesentlichen Festlegungen, Ergebnisse und besondere Auswirkungen auf die Kosten der dem AN beauftragten Tragwerksplanung und des Gebäudes;6,00
d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und den anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit bzw. die Zustimmungsfähigkeit (wenn genehmigungsfrei); eingeschlossen Dritte, wenn das erforderlich ist0,50
e) Mitwirken bei der Ermitteln der Kosten und dem Aufstellen der Kostenschätzung nach DIN 276-1:2008-12 (§ 2 Abs. 10 HOAI) Vergleich mit den in LPH 1 festgestellten finanziellen Rahmenbedingungen (schriftlich und bezogen auf die Tragwerksplanung); bei mehreren Tragwerken in einem oder unterschiedlichen Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst Mitwirken bei der Terminplanung des Objektplaners Gebäude (einschl. den anderen an der Planung Beteiligten)0,50
f) Zusammenfassen, Erläutern und dokumentieren der Entwicklungsschritte und Ergebnisse und Übergeben aller Vorplanungsunterlagen0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 210,00
Leistungsstufe 2: Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung (i. d. R. M 1:100 und Detaildarstellung in größerem Maßstab)3,50
b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung4,00
c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel3,00
d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau2,00

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Anlage zu § 5 Tragwerk – Grundleistungen und Besondere Leistungen

e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht des Objektplaners Gebäude (auch im Benehmen mit dem Planer Technische Ausrüstung)0,50
f) Mitwirken bei bzw. Führen von notwendige Verhandlungen mit Behörden und den anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit0,50
g) Mitwirken bei der Ermitteln der Kosten und dem Aufstellen der Kostenberechnung nach DIN 276-1:2008- 12 (§ 2 Abs. 11 HOAI) und bei der Terminplanung im Benehmen mit dem Objektplaner und der anderen an der Planung Beteiligten und Mitwirken bei der Fortschreibung der Terminpläne des Objektplaners im Benehmen mit den anderen an der Planung Beteiligten0,75
h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung im Benehmen mit dem Objektplaner und den anderen an der Planung Beteiligten, Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung; bei mehreren Tragwerken in einem oder unterschiedlichen Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst.0,50
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwicklungsschritte und Ergebnisse und Übergeben aller Vorplanungsunterlagen0,25
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 315,00
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen22,00
–
c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners4,00
d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung1,00
e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle (wenn Prüfämter und Prüfingenieure nicht zu beteiligen sind)1,00
f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne eingeschlossen die Feststellung von Kostenauswirkungen (schriftliche Übergabe an den Auftraggeber);2,00
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 430,00

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Anlage zu § 5 Tragwerk – Grundleistungen und Besondere Leistungen

LPH 5 Ausführungsplanung
a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen10,00
b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners10,00
c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)15,00
d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung3,00
e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle (wenn Prüfämter und Prüfingenieure nicht zu beteiligen sind); eingeschlossen die Feststellung von Kostenauswirkungen (schriftliche Übergabe an den Auftraggeber)2,00
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 540,00
Leistungsstufe 3: Vorbereitung der Vergabe
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners1,00
b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau0,50
c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks und bei dem Vergabeterminplan0,50
Prozentsatz des Gesamthonorars LPH 62,00

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Anlage zu § 5 Tragwerk – Grundleistungen und Besondere Leistungen

9.13.2 Besondere Leistungen

Bezeichnung der Leistungen
Leistungsstufe 1Honorar
-
Leistungsstufe 2Honorar
- Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen (Klären von Konstruktionsdetails im Bereich der Bunkeranlage) - Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von ausführungsunterlagen durchgeführt wird. - Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen - Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehördende Konstruktionen - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau
Leistungsstufe 3Honorar
-
Leistungsstufe 4Honorar
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z.B. Arbeitsgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen - Mitwirken bei der Überwachung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierung

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Ausgefertigt:

Lüneburg, den , den


Auftraggeber Auftragnehmer

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