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Schulzentrum Oedeme
Lehrschwimmhalle
Vorhaben: Energetische Sanierung
Hier: Stellungnahme zur Schwimm- und
Badebeckenwasseraufbereitung (KGR 472)
Auftraggeber: Landkreis Lüneburg
- Gebäudewirtschaft – Am Springintgut 3 21335 Lüneburg
Verfasser: Ingenieurbüro Sylla & Hahn Partnerschaft mbB Haustechnik-Wasseraufbereitung Steintorweg 4 20099 Hamburg
Teilnehmer des Ortstermins am 10.04.2024: Herr Schneider Landkreis Lüneburg, Gebäudewirtschaft Herr Wenzel Hausmeister im Schulzentrum Oedeme Herr Hesse Ingenieurbüro Sylla & Hahn
Verteiler: Herr Schneider Landkreis Lüneburg, Gebäudewirtschaft,
Hinweis: Diese Stellungnahme wird ausschließlich per E-Mail übermittelt.
Aufgestellt: Mai 2024
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- Aufgabenstellung:
Für das Schulzentrum Oedeme im Landkreis Lüneburg ist eine energetische Sanierung der Gebäude sowie die Umstellung der Energieversorgung in Planung und Vorbereitung. Die Planungsleistungen sind bzgl. Hochbau an ein Architekturbüro, und bzgl. technischer Gebäudeausrüstung an ein TGA-Fachplanungsbüro vergeben und in Bearbeitung.
Hinsichtlich der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung der Lehrschwimmhalle wurde das Ingeni- eurbüro Sylla & Hahn für eine zusätzliche unabhängige Beratung angefragt und beauftragt.
Aufgabenstellung zur Bearbeitung durch den Verfasser war die Beurteilung der techn. Anlagen der Schwimmbadtechnik bzgl. erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung / Erneuerung und ggfs. das Aufzeigen von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung des Objektes stehen.
Zum Bearbeitungsumfang sind folgende Gewerke vorgesehen:
- KGR 472 / Gewerk Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung, ohne Hubbodentechnik
Gemäß Aufgabenstellung umfasst der betrachtete Bereich ausschließlich die Technikzentrale Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung unterhalb des Schwimmbads sowie Beckeneinbauten / Beckenver- rohrung des Schwimmbeckens im EG.
Die Bestandsaufnahme erfolgte im Wesentlichen durch örtliche Besichtigung am 10.04.2024 sowie auf- grund von Informationen und Aussagen des zuständigen technischen Personals. Freilegende Arbeiten von Bauteilen wurden nicht vorgenommen und waren nicht Grundlage der Bearbeitung.
Nachstehende Ausarbeitung beinhaltet eine zusammenfassende Erläuterung von als notwendig beurteilten und zu empfehlenden Maßnahmen.
- Vorbemerkung zur Ausgangssituation
Das Schulzentrum Oedeme verfügt über eine Schwimmhalle mit Lehrschwimmbecken, mit einer Wasser- fläche von ca. 132 m². Die Wassertiefe ist variabel von 0 bis ca. 2,20 m einstellbar, da das Becken mit einem Hubboden ausgestattet ist. Das Becken wird nach Angabe des Betreibers mit einer Wassertempe- ratur von aktuell 29 °C betrieben und wird hauptsächlich für Schulschwimmsport und von Vereinen genutzt.
Von der Bauart her handelt es sich um ein Betonbecken mit Fliesenauskleidung. Nach Kenntnisstand des Verfassers wurde die Schwimmhalle in den 1970iger Jahren gebaut, ist somit mittlerweile ca. 50 Jahre alt.
Die Anlagentechnik zur Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung für das Lehrschwimmbecken im Schulzentrum Oedeme wurde vor 13 und 14 Jahren in 2 Sanierungsmaßnahmen erneuert. Dabei wurden in einem ersten Sanierungsschritt 2010 folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Erneuerung der Zirkulationspumpen, mit Installation von Frequenzumrichtern für energetisch optimier- ten Pumpenbetrieb
- Erneuerung des Schwallwasserbehälters / Rohwasserspeichers aus PP-Kunststoff.
- Austausch des Rohrbündelwärmeüberträger mit einer höheren Wärmeüberträgerleistung.
- Teilerneuerung Technikverrohrung
In dem zweiten Sanierungsschritt 2011 sind folgende Maßnahmen durchgeführt worden:
- Erneuerung der Zirkulationspumpen, mit Installation von Frequenzumrichtern für energetisch optimier- ten Pumpenbetrieb.
- Erneuerung der Filterbehälter / Filteranlage einschl. kompletter Filterfrontverrohrung
- Erneuerung Spülluftgebläse und Steuerluftversorgung
- Teilerneuerung Technikverrohrung einschl. Absperrarmaturen. Ohne Beckenverrohrung.
- Erneuerung der Schaltanlage / MSR Technik zur Steuerung der Wasseraufbereitungsanlage
Des Weiteren wurden in den weiteren Jahren im Rahmen der Instandhaltung und Unterhaltung Bauteile und Komponenten erneuert, wie z.B. Messtechnik für die Hygiene-Hilfsparameter.
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- Bestandstechnik:
Das System der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung umfasst die Verfahrenskombination
– Flockung – Mehrschichtfiltration – Chlorung –
und entspricht im Wesentlichen dem anzuwendenden Regelwerk DIN 19643:2023, Teil 2, aktuelle Ausgabe von 2023. Dies gilt für die Ausführung der Anlagentechnik zur Wasseraufbereitung, mit Ausnahme der Beckenhydraulik. Dazu wird im nachfolgenden Kapitel näher eingegangen.
Bild 1: Filteranlage Wasseraufbereitung Bild 2: Filteranlage Wasseraufbereitung Rückseite
Bild 3: Rohwasserspeicher Bild 4: Schaltschrank MSR Technik
Auf eine detaillierte Beschreibung der Anlagentechnik soll an dieser Stelle verzichtet werden, die techni- schen Kenndaten und Auslegungen sind tabellarisch in Tabelle 1 am Ende des Berichtes zusammenge- fasst. Vielmehr sollen ausschließlich die Punkte benannt werden, wo zwingende oder zu empfehlende Maßnahmen notwendig sind.
- Beurteilung und Maßnahmen
Auch wenn die Komponenten der in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen inzwischen schon über 10 Jahre alt sind, so wird hier jedoch kein über die normalen Wartungs- und In- standhaltungsmaßnahmen hinausgehender wesentlicher Bedarf an Erneuerung gesehen. Die Komponen- ten sind in einem guten gewarteten Zustand.
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Ein Handlungs- und Sanierungsbedarf besteht bei der Beckenhydraulik, bei den Beckeneinbauteilen (Be- ckenzu- und Abläufe), die die Beckenhydraulik bestimmen, sowie der Beckenverrohrung. 4.1. Beckenhydraulik und Beckenverrohrung:
Das System der Beckenhydraulik, zu dem im Wesentlichen das Beckendurchströmungsprinzip, das Ein- strömsystem, die Beckenverrohrung und die Wasserabführung über die Überlaufrinne gehören, entspricht nicht den Anforderungen des Regelwerkes DIN 19643:2023. Das Beckendurchströmungsprinzip ist, wie in der damaligen Bauzeit üblich, als Längsdurchströmung ausgeführt, mit Einläufen an einer Beckenstirnseite und einer Wasserabführung anteilig über Beckenabsaugungen an der gegenüberliegenden Becken-Stirn- seite, und anteilig über eine umlaufend ausgeführte Überlaufrinne. Das Volumenstromverhältnis zwischen Bodenabsaugung und Wasserabführung über die Überlaufrinne liegt bei max. 1:1.
Die Norm fordert eine schnelle Einmischung des Reinwassers mit Desinfektionsmittel in alle Beckenberei- che, sowie im Wesentlichen eine 100 % Wasserabführung über die Überlaufrinne, damit eine schnelle Abführung des belasteten Oberflächenwassers gewährleistet wird. Beides ist bei der vorhandenen Becken- hydraulik nicht gegeben.
Des Weiteren ist aufgrund von Korrosion bei den Stahl-Einbauteilen in den Beckenwänden (Wanddurch- führungen Einströmdüsen und Rinnenabläufe), die noch aus der Bauzeit des Bades stammen, zu empfeh- len, diese zu erneuern. In diesem Zuge ist die Anzahl und Dimension der Rinnenabläufe zu erhöhen, damit ein größerer Volumenstromanteil über die Rinne abgeführt werden kann. Die vorhandenen Abläufe sollten ausgetauscht, zusätzlich neue Abläufe gesetzt werden. Die Beckeneinströmungen sind von der Be- ckenstirnseite auf die Beckenlängsseiten zu verlegen.
Bild 5: Rinnenablauf am Beckenkopf, Bild 6: Reinwassereinströmung Umgang Beckenlängsseite Umgang Beckenstirnseite
Die Sanierung der Beckenhydraulik durch Änderung der vorhandenen Längsdurchströmung in eine DIN- gerechte horizontale Querdurchströmung, ist dadurch gekennzeichnet, dass von den Beckenlängsseiten ausgehend die Eindüsung des Reinwassers über gegenüber versetzt angeordnete neue Einlassöffnungen geschieht.
Frühere Begehungen des Schwimmbeckens hatten seinerzeit ergeben, dass die Überlaufrinne auch bau- liche Schäden und Mängel aufweist und aufgrund ungleichmäßiger Höhenlage nur noch einen einge- schränkten Wasserüberlaufbereich zulässt und eine Sanierung in absehbarer Zeit angezeigt war. Nach Angabe des Haustechnikers wurden bisher keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass der Sa- nierungsbedarf weiterhin besteht.
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Bild 7: Lehrschwimmbecken mit hochgefahrenem Bild 8: Blick in Überlaufrinne mit Rinnenablauf Hubboden
Ob eine Anpassung der Beckenhydraulik an die Vorgaben der Norm 19643:2023 hinsichtlich hygienischer Beurteilung zwingend erforderlich ist, ist von den Ergebnissen der Wasserqualität bei entsprechender Nennbelastung abhängig (vgl. dazu Untersuchungsbefunde der regelmäßigen Wasserbeprobungen durch ein akkreditiertes Labor).
Eine Änderung des Systems der Beckenhydraulik ist aufgrund des baulichen Eingriffs immer auch im Zu- sammenhang mit dem Gesamtzustand und dem Sanierungsbedarf des Beckenkörpers und der Becken- auskleidung zu sehen. Der bauliche Zustand des Beckenkörpers, insbesondere des Beckenkopfes, und der Umfang eines Sanierungsbedarf wäre durch einen baulichen Sachverständigen separat zu bewerten.
Der Einbau neuer Einströmdüsen und Rinnenabläufe in Bestandsbetonbecken lässt sich mittel Kernboh- rungen und fachgerechtem Verguss der Einbauteile realisieren. Siehe dazu nachfolgende Detailzeichnun- gen mit Ausführungsdetails als Beispiele.
Bild 9: Detailbeispiel nachträglicher Einbau von horizontalen Einströmdüsen in die Beckenwand
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Bild 10: Detailbeispiel nachträglicher Einbau von neuen Rinnenabläufen in Beckenkopf
4.2. Rohrsystem Beckenverrohrung:
Die technische Auslegung für die Betriebszeit eines Kunststoffrohrsystems liegt bei ca. 25 Jahren. Erfah- rungen zeigen, dass zwar weitaus längere Lebenszyklen erreicht werden können, dies ist aber von vielen Einflussfaktoren abhängig, z.B. Betriebsbedingungen, mechanische Belastungen, Temperaturen, richtige Verarbeitung usw. abhängig. Insbesondere bei PVC-U Rohrleitungen besteht die Gefahr, dass durch Ab- gabe der Weichmacher der Werkstoff spröde und bruchgefährdet ist. Schäden können unvermittelt eintre- ten, ohne dass dies vorher erkennbar war.
Das Rohrleitungssystem der Beckenverrohrung aus PVC-U hat seine Nutzungsdauer deutlich überschrit- ten und eine Erneuerung bis zu den Anschlusspunkten der Technikverrohrung, die 2010/2011 erneuert wurde, wird vom Verfasser als erforderlich beurteilt und bewertet.
Bild 11: Rohwasserleitung aus PVC-U Bild 12: Reinwasserverrohrung aus PVC-U
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4.3. Weitere erforderliche Maßnahmen:
4.3.1. Chlorgasversorgung / Chlorgasraum:
Die vorgeschriebenen jährlichen Überprüfungen der Chorgasversorgung durch einen Sachverständigen sind regelmäßig in den Betriebsjahren erfolgt. Unabhängig davon sind bei der Begehung versch. Punkte aufgefallen, die Maßnahmen erforderlich machen.
- An den Chlorgasraum sind brandschutztechnische Anforderungen hinsichtlich der Wände zu Neben- räumen zu stellen (s. DGUV Regel 107-001, und DIN 19606) . Diese müssen in F30 ausgeführt und gasdicht sein. Alle Wanddurchdringungen wie Rohrleitungen und Elektrokabel sind entsprechend mit Rohr- bzw. Kabelschott (R90 bzw. S90) zu versehen. Dies ist so nicht ausgeführt.
Die Anforderungen sind zu erfüllen und die brandschutztechnischen Maßnahmen umzusetzen.
Bild 13: Zugang Chlorgasraum Bild 14: Chlorgasflaschen, und Vakuum-Sammelleitung
- Chlorgasalarmplan:
Es ist kein vollumfänglicher Chlorgasalarmplan vorhanden. Dieser ist u.a. gemäß DGUV Regel 107- 001 zwingend vom Betreiber zu erstellen oder bei Bedarf von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Er muss für alle Beschäftigte einsehbar an einer geeigneten Stelle ausgehängt oder ausgelegt sein. Der Plan enthält die Verhaltensregeln für die Beschäftigten.
Anleitungen für die Erstellung eines Chlorgasalarmplanes gibt z.B. die deutsche Gesellschaft für das Badewesen in dem Arbeitsblatt A28 - Erstellung eines Chlorgas-Alarmplanes-. Das Arbeitsblatt ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
- Weiterleitung Chlorgasalarm (Alarmschwelle Chlorgasausbruch):
Das Warnsignal ist an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten, wenn die unterwiesene Person (hier: Betriebspersonal) das Warnsignal, das den Chlorgasausbruch signalisiert, nicht wahrnehmen kann. (z. B. außerhalb der Betriebszeiten oder bei Abwesenheit). Als ständig besetzte Stelle kommen Leit- stellen von Einsatz- und Rettungskräften oder auch fachkundige beauftragte Personen des Betriebes oder von Wartungsfirmen in Frage.
Diese Weiterleitung ist aktuell nicht vorhanden. Diese sicherheitsrelevante Maßnahme ist umzuset- zen.
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Der im Chlorgasraum eingebaute Bodenablauf hat keinen Geruchsverschluss. Dieser ist vorgeschrie- ben und zwingend, der BA entsprechend umzubauen / zu ersetzen.
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Entwässerung Chlorgasraum:
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Der Bodenablauf des Chlorgasraums ist an das öffentl. Schmutzwassernetz angeschlossen. Bei Ver- wendung von Wasser zur Berieselung im Falle von Chlorgasaustritt im Chlorgasraum ist zu berück- sichtigen, dass häufig aufgrund abwasserrechtlicher Vorschriften das belastete Abwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf. In diesen Fällen können ein Auffangbehälter und/oder eine Neut- ralisationseinrichtung notwendig sein. Der Ablauf muss dann an einen geschlossenen Auffangbehälter angeschlossen werden, der das im Havariefall anfallende Abwasser auffängt und zurückhält.
Dies lässt sich baulich z.B. durch einen vor dem Chlorgasraum im Erdreich einzubauenden wasser- dichten Schacht lösen.
Alternativ gibt es seit einigen Jahren am Markt auch Neutralisationsanlagen, die ausschließlich das im Havariefall austretende Chlorgas über Aktivkohle mittels Luftumwälzung neutralisieren. Dabei wird auf eine wassergeführte Chlorgasniederschlagung über Sprühdüsen verzichtet, so dass kein Abwasser anfällt und ein Bodenablauf nicht erforderlich ist. Diese Anlagen sind allerdings platz- und kostenin- tensiv.
Welche der Lösungen am Standort kostengünstiger und technisch einfacher umzusetzen ist, wäre im Detail zu prüfen.
- Anzahl Chlorgasflaschen:
Der Chlorgasraum verfügt über 3 Aufnahmeplätze für Chlorgasflaschen a 65 kg. Eine Flasche ist in Betrieb, 2 weitere sind als Reserveflaschen vorrätig. Dies ist nicht zulässig. Es darf max. die Anzahl Reserveflaschen vorgehalten werden, wie auch in Betrieb sind. In diesem Fall also 1.
4.3.2. Messwasseransaugung:
Bei der nachträglichen Installation der Messwasserentnahme direkt aus dem Becken fehlen Belüftungsein- richtung bzw. Unterdrucküberwachung. Gemäß Regelwerk muss bei Ansaugöffnungen mit angeschlosse- ner Pumpe zu der Belüftungseinrichtung ein stufenlos einstellbarer Druckschalter in der Saugleitung instal- liert werden, der die Pumpe bei Auftreten eines Unterdruckes abschaltet. Der Wert für den Auslösedruck darf direkt hinter der Ansaugöffnung maximal 100 mbar betragen.
Das Abdecksieb der Messwasseransaugung in der Beckenwand muss gemäß Regelwerke DIN EN 13451 und den Richtlinien der Deutschen Ges. für das Badewesen e.V. hinsichtlich der Einhaltung der sicher- heitsrelevanten Anforderungen geprüft sein. Die Überprüfung bzgl. der zulässigen Ansaugkräfte sowie der Haarfangsicherheit liegt nach Angabe des Betriebspersonals nicht vor. Hier ist der Betreiber in der Pflicht, den sicherheitstechnischen Nachweis mittels Haarfangtest zu erbringen und ggfs. Maßnahmen bei Nicht- einhaltung sofort umzusetzen.
- Betrachtung Maßnahmen zur energetischen Optimierung
Um den Betrieb des Schwimmbades hinsichtlich des Energieverbrauches beurteilen zu können ist zu emp- fehlen, die wesentlichen Verbraucher in einem für die gesamte Gebäudetechnik zu erstellenden überge- ordneten Zählerkonzept mit aufzunehmen. Hier sind insbesondere Wärmemengenzähler für die Becken- wassererwärmung sowie Stromzähler für den elektr. Energieverbrauch zu nennen.
Wasserzähler für den Wasserverbrauch ist vorhanden, am Schaltschrank MSR ist bereits ein Multimess- gerät installiert, über das der elektr. Energieverbrauch ausgelesen werden könnte.
5.1. Beckenwassererwärmung:
Ein wesentlicher Teil des Energieverbrauches eines Schwimmbades macht die Beckenwasserbeheizung aus. Dabei gibt es 2 unterschiedliche Betriebsarten, bei denen sich die erforderliche Heizleistung bedeu- tend unterscheidet.
- Beckenwassererstaufheizung nach Neubefüllung des Beckens:
Bei dieser Betriebsart wird die größte Heizleistung benötigt, daher hat sie Einfluss auf die Auslegung der Wärmeversorgung der Schwimmhalle. Allerdings kann man durch versch. Faktoren den anzuset- zenden Wärmebedarf reduzieren:
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Auswählen / Festlegung einer maximal akzeptablen Aufheizzeit
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- Erstaufheizung Schwimmbadwasser dann vornehmen, wenn noch kein Nutzungsbetrieb des Schwimmbades ist. Somit auch kein Duschbetrieb. In diesem Fall müsste der Wärmebedarf der WWB nicht voll zusätzlich zum Wärmebedarf Beckenwasserbeheizung addiert werden. Das findet üblicher- weise in vielen Bädern auch so statt.
Dadurch kann der max. Gesamtwärmebedarf der Schwimmhalle deutlich niedriger angesetzt werden, was Einfluss auf die geplante Energieversorgung haben kann.
- Temperaturhaltung / Ausgleich der Wärmeverluste
Hier ist der Wärmebedarf deutlich kleiner als bei der Erstaufheizung, daher hat diese Betriebsart kei- nen nennenswerten Einfluss auf die Auslegung / Ermittlung des Gesamtwärmebedarfs der Schwimm- halle.
Der Wärmebedarf ist im Wesentlichen von der gewünschten Wassertemperatur abhängig. Die aktuell im Bad vorgehaltenen Wassertemperatur ist mit 29°C für ein Lehrschwimmbecken schon rel. niedrig angesetzt, üblich sind ca. 30-31°C. 5.2. Belastungsabhängiger Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage:
Nach DIN 19643:2023 darf der Aufbereitungsvolumenstrom als Maßnahme zur Minimierung des Energie- verbrauches außerhalb der Betriebszeit reduziert werden, wenn die Werte für die Hygiene -Hilfsparameter innerhalb der zulässigen Grenzwerte sind. Die Reduzierung erfolgt über Frequenzumformer-gesteuerte Pumpen und kann wahlweise durch das Bedienungspersonal von Hand vorgenommen oder automatisch ausgelöst werden. Die Freigabe zur Reduzierung ist abhängig von den zu messenden Hygiene-Hilfspara- metern.
Die Möglichkeit und techn. Ausführung wurde bereits bei der Sanierungsmaßnahme in 2011 vorgesehen und ist vor Ort vorhanden. Ob sie aktiviert ist, wäre zu prüfen. Der energetischer Nutzen ist von der Belas- tung des Beckens abhängig.
5.3. Aufbereitung Filterspülabwasser für weitere Nutzung
Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Filterspülabwasser nach entsprechender Aufbereitung wer- den in der DIN 19645:2016 geregelt. Darin wird je nach Qualitätsziel das erzeugte Betriebswasser in 3 Kategorien eingeteilt:
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Aufbereitung von Spülabwasser zu Betriebswasser 1: Aufbereitung mit dem Qualitätsziel, dass das Ab- wasser dem Beckenwasser wieder als Füllwasser zugeführt werden kann.
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Aufbereitung von Spülabwasser zu Betriebswasser 2: Aufbereitung zur Nutzung des Spülabwassers in und Außerhalb von Gebäuden, z.B. für Toilettenspülung, Bewässerung etc.
-
Aufbereitung von Spülabwasser zu Betriebswasser 3: Aufbereitung für die mögliche Einleitung des Spül- abwassers in ein Gewässer (Vorfluter) .
Hierbei sind selbstverständlich die zutreffenden Gesetze und VO aus dem Wasser- und Abwasserrecht zu berücksichtigen, eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde wäre erforderlich und zu beantragen.
Voraussetzung für eine Nutzung des Filterspülabwassers für alle 3 Varianten ist die Aufnahme / Speiche- rung des Spülabwassers in einen Behälter. Diese Voraussetzung ist am Standort nicht gegeben und wäre erst mit nicht unerheblichen Kosten zu schaffen.
Zu Typ 1: Die Anlagentechnik ist aufgrund der hohen Anforderungen an die zu erreichende Wasserqualität aufwändig und entsprechend teuer. Da zusätzlich noch die Kosten für ein Abwasserspeicher zu berück- sichtigen sind, wird die Integration einer solchen Spülabwasseraufbereitung vom Verfasser auf mind. 80.000,00 netto geschätzt. Bei der jährlichen Spülabwassermenge von 2 Filtern a 1.400mm Durchmessern wird sich dies nicht wirtschaftlich darstellen.
Zu Typ 2: Nutzung für Toilettenspülung benötigt ein sep. Leitungsnetz. Dies ist im Bestandsgebäude nicht gegeben, eine Herstellung wird als nicht wirtschaftlich bewertet.
Zu Typ 3: Ableitung direkt in einen Vorfluter scheidet aufgrund fehlender Möglichkeit aus. Die Variante Einleitung in die Regenwasserkanalisation wird aufgrund der Herstellkosten für die Anlagentechnik einschl. Spülabwasserspeicher (sowie dem Überwachungs- und Kostenaufwand zum Nachweis der Einhaltung der Einleitgrenzwerte) im Vergleich zu den Einsparpotentialen ebenfalls als nicht wirtschaftlich angesehen.
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5.4. Wärmeenergienutzung aus Filterspülwasser
Das Schwimmbadabwasser besteht vorwiegend aus dem Spülabwasser der Filteranlagen. Das bei der Spülung der Druckfilter entstehende Spülabwasser wird direkt über einen Übergabeschacht, der außerhalb des Gebäudes positioniert ist, in das Abwassersiel eingeleitet und in das öffentliche Abwassernetz abge- führt. Da beim Spülprozess kein nennenswerter Temperaturverlust des Wassers auftritt, wird das Spülab- wasser annähernd mit Beckenwassertemperatur, also ca. 29°C, in das Abwasser eingeleitet. Damit geht eine erhebliche Menge an Wärmeenergie verloren.
Bei einer Zwischenspeicherung des Spülwassers ist eine Wärmerückgewinnung der Wärmeenergie aus dem Spülwasser möglich. Diese kann zur Vorwärmung des kalten Füllwassers (ca. 10-13°C) genutzt wer- den. Voraussetzung für die Energienutzung ist allerdings die Installation eines Spülwasserspeichers in der Größe ca. 20 m³, was mit entsprechenden Herstellkosten verbunden ist.
Zur Wärmerückgewinnung aus dem Spülwasser wird das stetig ablaufende Wasser aus dem Beckenkreis- lauf über einen Wärmeüberträger (PWÜ) zum Spülwasserspeicher geleitet. Das notwendige Ersatzwasser (Nachspeisewasser) aus dem Trinkwassernetz wird zeitgleich ebenfalls über diesen PWÜ geführt und ent- nimmt so die Wärme aus dem wärmeren Stetsablaufwasser. Das vorgewärmte Trinkwasser wird dann in den Rohwasserbehälter als Nachspeisung eingeleitet. Auf diese Weise lassen sich bis zu 80 % der Wär- meenergie aus dem Spülwasser gewinnen. Ob eine Umsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist, müsste anhand einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beurteilt werden.
Aufgestellt: Hamburg, Mai 2024 Dipl.-Ing. Th. Hesse
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Anlage: Tabellarische Darstellung der Kenndaten / Anlagendimensionierung der Wasseraufbereitung
Beschreibung Einheit Daten
Beckenart Variobecken /
Beckennutzung: Lehrschwimmerbecken
Bauart Betonbecken, gefliest
| Beckenabmessung | ||
|---|---|---|
| Fläche Wassertiefe Länge / Breite | m² m m | 132 variabel, da Hubboden 0 - 2 16,5 8,0 m |
| Beckenauslegung | ||
|---|---|---|
| Beckenfunktion (Definition gem. DIN 19643:2022) Wasserfläche pro Person Belastungsfaktor Nennbelastung Beckenwassertemperatur | m² 1/m³ 1/h °C | Nichtschwimmerbecken 2,7 0,5 48 29 - 30 |
| Hydraulische Bemessung Wasseraufbereitung | ||
|---|---|---|
| Aufbereitungsvolumenstrom Zuschlag (für Attraktionen) Gewählter Aufbereitungsvolumenstrom | m³/h m³/h m³/h | 92 - 92 |
| Filteranlage: | ||
|---|---|---|
| Filtertyp Filteranzahl Erforderliche Filterfläche Filterleistung / Umwälzleistung je Filter Filtergeschwindigkeit Filtermaterial / Kombination Rückspülgeschwindigkeit | Stk. m² m³/h m/h m/h | Mehrschichtfilter 2 2x 1,54 46 30 Sand / Aktivkohle 45 – 50 |
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Beschreibung Einheit Daten
| Desinfektion: | ||
|---|---|---|
| Desinfektionsmittel: Chlorzugabe max. 2 g je m³ Filtrat | g/h | Chlorgas 180 |
| Chemikalien Dosierung zur Wasseraufbereitung | ||
|---|---|---|
| pH-Korrektur Flockungsmittel | Verdünnte Lauge Aluminiumhydroxidchlorid |
| Wasserspeicher | ||
|---|---|---|
| Bauart Nutzvolumen ohne Rückspülwasservolumen Rückspülwasserbevorratung Gesamtvolumen Speicher Hinweis: Zum Filterrückspülen wird anteilig Wasser aus dem Becken entnommen. | m³ m³ | Kunststoff Ca. 8,80 ca. 10 |
| Beckenbefüllung / Füllwasser | ||
|---|---|---|
| Medium | Trinkwasser aus öffentl. Netz- versorgung |
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