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1 Leistungsverzeichnis 2 3 4 BAUHERRIN Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 5 6
7 BAUVORHABEN Optimierung Wärmeversorgungsanlagen 8 Planungsleistungen Prüfung, Optimierung und Dekarbonisierung von 9 Wärmeversorgungsanlagen 10 11 GEWERK KG420 Wärmeversorgungsanlagen - 12 Heizungstechnik und optional KG440 13 Elektrische Anlagen 14
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15 16 Inhaltsverzeichnis
17 Objektbeschreibung ..................................................................................................................................................... 4
18 Zielstellung der Baumaßnahmen allgemein ............................................................................................................... 4
19 Zielstellung der konkreten Baumaßnahme ............................................................................................................... 4
20 Allgemeine Vorbemerkungen ...................................................................................................................................... 5
21 Spezifische technische Vorbemerkungen ................................................................................................................... 5
22 Vergütung ........................................................................................................................................................... 7
23 01 Optimierung Wärmeversorgungsanlagen .................................................................................... 8
24 01.01 Bestandsaufnahme ....................................................................................................................... 8 25 01.01.0010 LPH 1 Grundlagenermittlung – Bestandsaufnahme .......................................................................................... 8 26 01.01.0020 Bedarfsposition – Erstellung Grundrisspläne ................................................................................................... 11
27 01.02 Planung ........................................................................................................................................ 11 28 01.02.0010 LPH 2 Vorplanung – hydraulischen Abgleich .................................................................................................... 11
29 01.02.0020 Bedarfsposition zur Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheiz- flächentausch ............................. 14
30 01.02.0030 Bedarfsposition aus Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen 31 Wärmeerzeugungsanlage .................................................................................................................................................................. 15 32 01.02.0040 LPH 3 Entwurfsplanung – hydraulischen Abgleich ......................................................................................... 16 33 01.02.0050 Bedarfsposition zu LPH 3 aus Entscheidungsvorlage I................................................................................... 18 34 01.02.0060 Bedarfsposition zu LPH 3 aus Entscheidungsvorlage II ................................................................................. 19
35 01.02.0070 Bedarfsposition aus Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen 36 Wärmeerzeugungsanlage .................................................................................................................................................................. 20
37 01.02.0080 LPH 5 Ausführungsplanung − hydraulischer Abgleich ................................................................................... 21 38 01.02.0090 Bedarfsposition zu LPH 5 aus Entscheidungsvorlage I................................................................................... 22 39 01.02.0100 Bedarfsposition zu LPH 5 aus Entscheidungsvorlage II ................................................................................. 22
40 01.02.0110 LPH 6 Vorbereitung der Vergabe − hydraulischer Abgleich .......................................................................... 23 41 01.02.0120 Bedarfsposition zu LPH 6 aus Entscheidungsvorlage I................................................................................... 24 42 01.02.0130 Bedarfsposition zu LPH 6 aus Entscheidungsvorlage II ................................................................................. 25
43 01.02.0140 LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe − hydraulischer Abgleich ...................................................................... 25 44 01.02.0150 Bedarfsposition zu LPH 7 aus Entscheidungsvorlage I................................................................................... 26 45 01.02.0160 Bedarfsposition zu LPH 7 aus Entscheidungsvorlage II ................................................................................. 26
46 01.02.0170 LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation − hydraulischer Abgleich ............................................ 27
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47 01.02.0180 Bedarfsposition zu LPH 8 aus Entscheidungsvorlage I................................................................................... 30 48 01.02.0190 Bedarfsposition zu LPH 8 aus Entscheidungsvorlage II ................................................................................. 30
49 01.02.0200 LPH 9 Objektbetreuung − hydraulischer Abgleich .......................................................................................... 31 50 01.02.0210 Bedarfsposition zu LPH 9 aus Entscheidungsvorlage I................................................................................... 31 51 01.02.0220 Bedarfsposition zu LPH 9 aus Entscheidungsvorlage II ................................................................................. 32
52 01.02.0230 Umbauzuschlag auf die Leistungen Entscheidungsvorlage II LPH 5 − 9 .................................................. 32 53 Übersicht differenzierter Planungsleistungen im Planungsprozess ......................................................................................... 34 54
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55 56 57 Objektbeschreibung 58 59 Eine konkrete sprintbezogene Objektbeschreibung wird im Rahmen der 60 Aufforderung zur Angebotsabgabe für einzelne Leistungssprints zur Verfügung 61 gestellt. 62 63 Zielstellung der Baumaßnahmen allgemein 64 65 Seitens der Auftraggeberin (im Folgenden auch AGin genannt), der Bundesanstalt 66 für Immobilienaufgaben (BImA), besteht das Ziel der zu realisierenden 67 Baumaßnahmen darin, die Wärmeversorgungsanlagen aller Liegenschaften in ihrem 68 Verantwortungsbereich im Zuge von Energieeinsparmaßnahmen hydraulisch 69 abzugleichen. 70 71 Die nachfolgenden Leistungen sind vom Auftragnehmer im Falle eines Sprints zu 72 erbringen. Ergänzend ist die integrale Planung über alle Leistungsphasen von 73 Randbereichen/Nebenleistungen, z.B. in folgenden Bereichen – soweit im Einzelfall 74 erforderlich – zu erbringen: Einfache Schlitz- und Durchbruchsarbeiten, 75 Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbau/Gerüststellung. 76 77 Zielstellung der konkreten Baumaßnahme 78 79 Ein zentrales Ziel des Projektes besteht darin, die Wärmeversorgungsanlage durch 80 einen hydraulischen Abgleich zu optimieren. Im Rahmen dieser Maßnahme ist 81 entscheidend zu evaluieren, auf Grundlage der Heizlastberechnung sowie der 82 Analyse der Wärmeabgabeflächen, in welchem Umfang die Systemtemperaturen 83 (Vor- und Rücklauftemperaturen) abgesenkt werden können. Diese Erkenntnisse 84 sind anschließend in die weitere Planung zu integrieren. 85 86 Im Projekt sind darüber hinaus zwei Entscheidungsvorlagen zu erarbeiten: 87 88 Entscheidungsvorlage I partieller Raumheizflächentausch: 89 90 Im Rahmen dieser Entscheidungsvorlage gilt es zu ermitteln, ob der Austausch 91 einzelner oder möglicherweise sogar aller Raumheizflächen sinnvoll ist. Der 92 Austausch der Raumheizflächen ist insbesondere relevant, wenn im jeweiligen 93 Objekt Rippen- oder Gliederheizkörper vorhanden sind, was den Einsatz von 94 Niedertemperaturwärmeerzeugern, wie beispielsweise Wärmepumpenkonzepte, 95 erschweren könnte. Eine alternative Maßnahme könnte bei Plattenheizkörpern in 96 Ausnahmefällen die Integration von Heizkörperventilatoren sein, um den 97 konvektiven Wärmeanteil zu erhöhen. Dies ebenfalls im Hinblick der nachfolgend 98 aufgeführten Entscheidungsvorlage II: Austausch oder Erweiterung der zentralen 99 Wärmeerzeugungsanlage. Ebenfalls auch so, dass über ein späteres Projekt die 100 Möglichkeit gegeben ist, eine Niedertemperaturwärmeerzeugungsanlage 101 vorzusehen. Ziel dieser Untersuchung ist es, eine fundierte Entscheidung über die 102 effektivsten Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeversorgungsanlageneffizienz 103 und zur Steigerung des Nutzungskomforts zu treffen.
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104 105 Entscheidungsvorlage II Austausch oder Erweiterung der zentralen 106 Wärmeerzeugungsanlage: 107 108 In dieser Entscheidungsvorlage soll untersucht werden, inwieweit es sinnvoll ist, die 109 bestehende Wärmeerzeugungsanlage durch CO -neutrale und nachhaltige Systeme 2 110 zu ersetzen oder diese durch innovative Technologien zu erweitern. Ziel kann auch 111 sein, die Grundlast mit nachhaltigen Wärmeerzeugern und die Spitzenlast durch das 112 vorhandene System abzudecken. Die zentrale Fragestellung dieser 113 Entscheidungsvorlage besteht darin, verschiedene Optionen zu bewerten, um ein 114 ganzheitliches und nachhaltiges Versorgungskonzept zu entwickeln. Dabei sollen 115 insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 116 117 • Effizienzsteigerung bestehender Systeme 118 • Integration nachhaltiger Wärmeerzeuger 119 • Wirtschaftlichkeit und Kosten-Nutzen-Analyse 120 121 Weitere wichtige Optionen: Im Rahmen dieser Analyse werden je nach 122 Gebäudemöglichkeit verschiedene technologische Konzepte zur Erreichung der 123 Dekarbonisierung betrachtet. 124 125 Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen: Bis zu einem Bauvolumen von 100.000 € (Netto) 126 ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach dem Amortisationsmodel zu erbringen. 127 Ab einem Bauvolumen von >100.000 € (Netto) ist zur fundierten Bewertung der 128 wirtschaftlichsten Umsetzung eine Wirtschaftlichkeitsanalyse gemäß der Richtlinien 129 VDI 2067 − „Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen – Grundlagen und 130 Kostenberechnung“ durchzuführen. Hierbei werden sowohl die Anschaffungs- und 131 Installationskosten als auch die laufenden Betriebskosten der neuen Systeme in die 132 Betrachtung einbezogen, um eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu schaffen. 133 134 Ergebnis soll sein, zu betrachten und eine Handlungsempfehlung zu erhalten, die 135 folgende Varianten vorsieht: 136 • A − Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage 137 • B − Austausch der zentralen Wärmeerzeugungsanlage und 138 • C − Verzicht auf Austausch der zentralen Wärmeerzeugungsanlage 139 140 Allgemeine Vorbemerkungen 141 142 Alle Leistungen der abrufsprintbezogenen konkreten Liegenschaft sind 143 grundsätzlich in den, in Verbindung mit der Angebotsaufforderung kommunizierten 144 Dienstzeiten, zu erbringen. Abweichungen davon sind ausdrücklich vorher mit allen 145 Beteiligten bzw. Verantwortlichen abzustimmen und zu protokollieren. 146 147 Insbesondere zur Klärung der Aufgabenstellung, zur Erstellung der Bedarfsplanung 148 und zur Ermittlung der Planungsrandbedingungen sind Abstimmungen mit der AGin 149 und der Nutzung der Liegenschaften zu führen. 150 151 Spezifische technische Vorbemerkungen 152
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153 Die zu planenden betriebsfertigen und voll funktionsfähigen 154 Wärmeversorgungsanlagen inkl. dazugehöriger Peripherie (z.B. KG 440) sind nach 155 den neuesten und gültigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der 156 Technik zu erstellen. 157 158 Dazu gehören insbesondere: 159 160 • Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien 161 zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, (kurz Gebäudeenergiegesetz 162 (GEG)), 163 • DIN V 18599 – „Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des 164 Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, 165 Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ 166 • Hinweise zu § 71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage zur AMEV-Empfehlung 167 Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. folgende 168 • EEFB Richtlinien des Bundes 169 • die VOB/C, insbesondere: 170 - DIN 18380 − VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – 171 Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen 172 (ATV) – Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen 173 - DIN 18382 − VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – 174 Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen 175 (ATV) – Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen 176 • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) 177 • Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler 178 Verwaltungen – AMEV-Empfehlung „Wärmeversorgungsanlagen“ 179 • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 180 • die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) 181 • Produktsicherheitsgesetz Überwachungsbedürftige Anlagen, 182 Betriebssicherheitsverordnung (ProdSG) 183 • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 184 • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 185 • Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) 186 • Baugenehmigung und Brandschutzkonzept 187 • Verwendbarkeitsnachweise (Teil der Dokumentation) 188 • VDI 2073 − Hydraulik in Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung 189 • VDI 2035 − Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen 190 • VDI 6026-1 − „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) - 191 Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und 192 Revisionsunterlagen“ 193 • VDI 6026-1.1 − „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung - 194 Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und 195 Revisionsunterlagen - FM-spezifische Anforderungen an die Dokumentation“ 196 • DIN EN 12831 – Energetische Bewertung von Gebäuden inkl. der 197 DIN/TS 12831 – Verfahren zur Berechnung der Raumheizlast 198 • DIN 4726 Warmwasser-Flächenheizungen und Heizkörperanbindungen - 199 Kunststoff- und Verbundrohrleitungssysteme 200 • DIN 3502 Absperrarmaturen für Trinkwasserinstallationen in Grundstücken 201 und Gebäuden – Ventile in Durchgangsform – Oberteil, schräg stehend, PN 10
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202 (Schrägsitzventil) 203 • DIN EN 215 Thermostatische Heizkörperventile – Anforderungen und Prüfung 204 • DIN EN 14597 Temperaturregeleinrichtungen und Temperaturbegrenzer für 205 wärmeerzeugende Anlagen 206 • DIN EN 1264 Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit 207 Wasserdurchströmung 208 • DIN 4703 Raumheizkörper 209 • DIN EN 12828 Heizungsanlagen in Gebäuden – Planung von Warmwasser- 210 Heizungsanlagen 211 • DIN 4753 Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und 212 Speicher-Trinkwassererwärmer 213 • DIN EN ISO 52016 Energetische Bewertung von Gebäuden – Energiebedarf für 214 Heizung und Kühlung, Innentemperaturen sowie fühlbare und latente 215 Heizlasten 216 • ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ Verfahren B 217 • DIN 94679 – Hydraulische Systeme in heiz-, kühl- und raumlufttechnischen 218 Anlagen bzw. sofern durch neue a. a. R. d. T. ersetzt, gelten automatisch Ihre 219 entsprechenden Nachfolger. 220 221 222 Vergütung 223 224 Die Vergütung erfolgt auf Basis der, mit dem sprintspezifischen Angebot ausgefüllten 225 Leistungsverzeichnis, eingetragenen Einheitspreise und der Nettogrundfläche der 226 jeweiligen Gebäudeteile (NGF) mit den Eckdaten gemäß den Vorbemerkungen zum 227 Leistungsverzeichnis, auf die sich die jeweiligen differenzierten Mengen der jeweils 228 anzuwendenden Positionen beziehen. Die Zusatzleistung aus der Bedarfsposition 229 Entscheidungsvorlage I – Austausch Raumheizflächen – wird nach Stück honoriert. 230 Die Zusatzleistung aus der Bedarfsposition Entscheidungsvorlage II – Austausch oder 231 Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage – wird nach anrechenbaren 232 Kosten gemäß Verordnung über die Honorare für Architekten- und 233 Ingenieurleistungen (kurz HOAI) honoriert. 234
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Position Beschreibung Menge Einh 235 236
237 01 Optimierung Wärmeversorgungsanlagen
238 01.01 Bestandsaufnahme
239 ***
240 01.01.0010 LPH 1 Grundlagenermittlung – Bestandsaufnahme 241 242 Es sind alle Leistungen pauschal zu erbringen, welche zur umfassenden 243 Bestandsaufnahme erforderlich sind. Für sämtliche Wärmeversorgungsanlagen, 244 Raumheizflächen und der damit verbundenen Komponenten des Gebäudes ist eine 245 umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen. 246 247 Die Begehung(en) zur Bestandsaufnahme finden in Abstimmung mit dem 248 Objektteam der AGin statt. 249 250 Als Grundlage für die Bestandsaufnahme werden von der AGin Grundrisspläne der 251 Geschosse im PDF-Format und im DWG-Format, wenn vorhanden, zur Verfügung 252 gestellt (siehe Pos. 01.01.0020). Es ist davon auszugehen, dass keine Bestands- oder 253 Revisionsunterlagen für die technische Ausrüstung des Gebäudes vorhanden sind. 254 Sämtliche für die Planungsleistungen der Wärmeversorgungsanlagen, insbesondere 255 die Heizlast-, Rohrnetzberechnung und das Leistungsverzeichnis erforderlichen 256 Eingangsdaten, sind im Zuge der Bestandsaufnahme zu erheben, festzustellen und 257 schriftlich zu dokumentieren. 258 259 Es sind insbesondere folgende Leistungen des Leistungsbildes Technische 260 Ausrüstung gefordert: 261 262 • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung 263 der Auftraggeberin, 264 • Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und 265 gegebenenfalls zur technischen Erschließung, 266 • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse. 267 268 Mindestens zu erbringende Arbeitsergebnisse: 269 270 1. Konkret sind dabei alle Räume, Flure und Treppenhäuser in der Liegenschaft zu 271 begehen und die vorhandenen Raumheizflächen sind mit den folgenden 272 Merkmalen aufzunehmen, tabellarisch sowie örtlich in den Geschossgrundrissen 273 der Objektplanung darzustellen: 274 275 • Raumheizflächen mit u.a. Art der Verbraucher (Fußboden-, Decken- 276 Wandheizung, Heizkörper usw.), Angabe Fabrikat, Typ, Anzahl der Heizkreise, 277 Rippen oder Platten, nutzungsspezifische Besonderheiten, 278 • Nutzungsart des Raumes gemäß Türschild und örtlicher Situation, 279 • Raumnummer gemäß Türschild, 280 • Deckenhöhe,
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Position Beschreibung Menge Einh 281 • Regelung der Raumheizfläche, 282 • Anzahl der Heizschlangen pro Heizkreisverteiler, 283 • Besonderheiten 284 285 2. Sichten der vorhandenen Unterlagen, wie zum Beispiel: 286 287 • Zeichnungen, 288 • Berechnungen, 289 • Eventuelle Aufzeichnungen aus vorherigen Begehungen, 290 • Versorgerunterlagen wie zum Beispiel: 291 • Wärmeverbrauchsrechnungen, 292 • Gasrechnungen, 293 • Wasserverbrauchsabrechnungen (zur Differenzierung des 294 Warmwasserverbrauchs), 295 • Stromabrechnungen (für energetische Maßnahmen, Photovoltaik 296 etc.) 297 Diese Unterlagen werden, wenn soweit vorhanden, vom Eigentümer/Nutzer zur 298 Verfügung gestellt. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Übergebenen und 299 dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 300 301 3. Begehung, Aufmessung und Dokumentation des Gebäudes inkl. folgender 302 Punkte: 303 304 • Aufnahme aller Wärmeerzeugungsanlage(n), insbesondere: 305 • Hersteller, Fabrikat und Typ, 306 • Typenschild, 307 • Wartungsnachweise (z.B. Schornsteinfegeraufkleber), 308 • Inspektionsdokumente, 309 • Aufnahme von äußerlichen Schäden (z.B. Undichtigkeiten, fehlende 310 Isolierung), 311 • Pufferspeicher, 312 • Membranausdehnungsgefäße, 313 • Pumpen, 314 • Regel- und Absperrventile, 315 • Abgasdimensionen (wenn möglich auch den Abgasschacht), 316 • Einbindung in die Gebäudeautomation (Hersteller, Fabrikat und Typ) 317 und Prüfung ob die Wärmeversorgungsanlage auf eine zukünftige 318 Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 319 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und 320 Fortschreibung der Verpflichtung zum Einbau von 321 Gebäudeautomationssystemen für Nichtwohngebäude ab 2030 für 322 Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen mit einer Nennleistung 323 >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) 324 und Hinweise zu § 71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage zur 325 AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und 326 ggfs. folgende., 327 • Aufnahme der Heizflächen/Kühlflächen pro Raum (Fußboden- und 328 Wandheizung, Verlegeabstände über Wärmebildkamera), Heizkörper, Fancoils,
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Position Beschreibung Menge Einh 329 Deckenstrahlplatten, Sockelheizung, Betonkernaktivierung, Elektroheizflächen 330 etc.), 331 • Erfassen von Ventilen und anderen Regeleinrichtungen (inkl. Voreinstellungen, 332 Heizkurven, Zeitparametern etc.), 333 • Sommerlicher Wärmeschutz (innen- bzw. außenliegenden Sonnenschutz), 334 • Aufnahme der Lüftung pro Raum, 335 • Aufnahme der Technikräume inkl. aller wesentlichen Bauteile (Kessel, 336 Ausdehnungsgefäß, Pumpen, Regelung etc.), 337 • Trinkwarmwasserversorgung einhergehend mit der Zirkulationsleitung (de- und 338 zentral, Warmwasserspeicher, 339 • Trinkwasserstation, Elektrische Durchlauferhitzer etc.), 340 • Leistungsparameter der eingesetzten Versorgungsanlagen (Heizung, Kälte, 341 Lüftung, Trinkwarmwasserversorgung, Elektro), 342 • Raumweise Darstellung in einer Tabellen Format, 343 344 4. Erfassung und Dokumentation des vorhandenen Rohrnetzes inkl. folgender 345 Punkte: 346 347 • Rohrnetz, soweit möglich (siehe auch: ZVSHK-Fachregel „Optimierung von 348 Heizungsanlagen im Bestand“, aktuellste Fassung), 349 • Wärmedämmung von Rohrleitungen und Anlagenbauteilen (Ventile etc.), 350 • Darstellung in einer Zeichnung (2D oder idealerweise 3D), Grundriss und oder 351 Schema in Abhängigkeit des Rohrnetzberechnungsprogrammes (siehe auch: 352 ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, aktuellste 353 Fassung). 354 355 5. Für die Bestandsaufnahme ist weiterhin eine Fotodokumentation in dem im 356 Einzelfall für die Heizlast- und Rohrnetzberechnung erforderlichen Maß zu 357 erstellen. 358 359 6. Für die Planung der Heizlast- und Rohrnetzberechnung wesentliche örtliche 360 Abweichungen von den zur Verfügung gestellten Grundrissplänen sind in den 361 Plänen einzutragen und diese auf die tatsächliche örtliche Situation 362 fortzuschreiben. 363 364 7. Eine Typisierung ist zulässig, wenn die Räume mit Ihren Eingangsdaten für die 365 Heizlast- und Rohrnetzberechnung und Planung anwendbar sind. Die gewählten 366 Raumtypen sind tabellarisch in den Grundrissen und in den Berechnungen zu 367 kennzeichnen. 368 369 Pos. 01.01.0010 m² (NGF)
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P osition Beschreibung Menge Einh
370 01.01.0020 Bedarfsposition – Erstellung Grundrisspläne
371 372 Optionale Erstellung von Grundrissplänen der Bestandsgebäude mit vollständiger 373 Vermaßung in CAD im DWG-Format als Grundlage für die Bestandsaufnahme. 374 375 Alle notwendigen Gebäudedaten und -maße sind im erforderlichen Umfang 376 vollständig als Grundlage für die Planerstellung durch den AN eigenständig zu 377 erheben. Die Pläne müssen außerdem für jeden Raum mindestens folgende Angaben 378 enthalten: 379 380 • Raumnummer, 381 • Raumbezeichnung, 382 • Fläche in m², 383 • Raumhöhe, 384 • Jeder Plan muss mit einem vollständigen Plankopf gemäß Vorgabe der AGin, 385 lagerichtigem Nordpfeil und einer vollständigen Legende versehen sein, 386 • Die Wände sind korrekt schraffiert gemäß Material, alle Türen und Fenster 387 lagerichtig und vollständig darzustellen, 388 • Die Pläne sind auch im Maßstab 1:100 als PDF-Datei zu erstellen. 389 390 Mindestens vorzulegende Arbeitsergebnisse: 391 392 Die PDF- und DWG-Dateien der erstellten Grundrisspläne sind in vollem Umfang an 393 den AGin zu übergeben. 394 395 Pos. 01.01.0020 m² (NGF) 396
397 01.02 Planung
398 *** 399
400 01.02.0010 LPH 2 Vorplanung – hydraulischen Abgleich 401 402 In der Leistungsphase 2 – Vorplanung – sind die planerischen Vorleistungen für die 403 Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – zu erbringen. Als Grundlage für die 404 Vorplanung sind, sofern vorhanden, die von der Auftraggeberin im PDF- und/oder 405 DWG-Format übergebenen und im Zuge der Bestandsaufnahme fortgeschriebenen 406 oder die im Rahmen der Pos. 01.01.0020 – Bedarfsposition Erstellung 407 Grundrisspläne der Geschosse – zu verwenden. 408 409 Auf Grundlage der LPH 2 zu erstellenden Entscheidungsvorlagen entscheidet die 410 AGin, ob, wie in Entscheidungsvorlage I enthalten, ein partieller 411 Raumheizflächentausch erfolgt, um die Gesamteffizienz des 412 Wärmeversorgungssystems zu verbessern und ob, wie in Entscheidungsvorlage II 413 enthalten, ein Austausch oder eine Erweiterung der zentralen 414 Wärmeerzeugungsanlage vorzusehen ist (siehe nachfolgende Positionen).
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P osition Beschreibung Menge Einh
415 416 Es sind alle Leistungen pauschal zu erbringen, welche dem funktionalen Zweck 417 entsprechen: Austausch oder Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen und/oder 418 der Raumheizflächen. 419 420 Diese umfassen insbesondere die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes 421 Technische Ausrüstung auf Grundlage der vorherigen Planungsphase: 422 423 • Analysieren der Grundlagen, 424 • Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten, 425 • Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: 426 • Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden 427 Anlagenteile, 428 • Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen 429 Nutzungsanforderungen einschließlich, 430 • Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, 431 • Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage, 432 • Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, 433 Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der 434 technischen Anlagen, 435 • Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung, 436 • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse, 437 • Zusammenfassen der Unterlagen gemäß RBBau und Übergeben in von der 438 Auftraggeberin festzulegender Ausfertigung sofern erforderlich.
439 440 Im Rahmen des Abrufsprints behält sich der AG vor, folgende Möglichkeiten zur 441 Dokumentationserstellung festzulegen (Kalkulation). Bei etwaigen 442 Unstimmigkeiten im Projektverlauf ist mit allen Projekt- bzw. an der Planung-/ 443 Betrieb- Beteiligten die fachtechnisch sinnvollste Lösung gemeinschaftlich 444 festzulegen u. entsprechend in guter fachtechnischer Qualität, Lösungs- u. an den 445 benannten Richtlinien orientiert, umzusetzen. 446 447 Variante A (VA): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - 448 Bestandsdokumentationen wurde nach BBR - Richtlinien erstellt u. liegt als 449 Grundlage in entsprechend fachtechnisch guter Qualität vor. Daher sind die aktuell 450 gültigen BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung 451 „hydraulischer Abgleich, Optimierung der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, 452 entsprechend anzuwenden. (für Museumsinsel und Pergamonmuseum gelten Ihre 453 spezifizierten BBR Richtlinien) Dabei werden die Anforderungen aus VDI 6026 454 sowie die BImA DokuCheckliste angewendet u. berücksichtigt. 455 456 Variante B (VB): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 457 wurde nach BBR - Richtlinien erstellt u. liegt als Grundlage in entsprechend 458 schlechter fachtechnisch Qualität (Z.B. Strangschema unvollständig bzw. Daten im 459 Schema fehlen, CAD Vorgaben nicht beachtet, etc.) vor. Daher sind die 460 bestehenden Dokumentationsunterlagen mit den aktuell gültigen BBR Richtlinien
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P osition Beschreibung Menge Einh
461 inkl. deren Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, 462 Optimierung der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend auf 463 fachtechnisch gute Qualität zu aktualisieren bzw. im Rahmen des Projektes 464 anzuwenden. (für Museumsinsel und Pergamonmuseum gelten Ihre spezifizierten 465 BBR Richt-linien) Dabei werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA 466 DokuCheckliste angewendet u. berücksichtigt. 467 468 Variante C (VC): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 469 wurde nach jeweiliger Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinie erstellt u. 470 liegt als Grundlage in entsprechend fachtechnisch guter Qualität vor. Daher sind 471 die aktuell gültigen Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinien inkl. deren 472 Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung 473 der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend anzuwenden. Dabei 474 werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste 475 angewendet u. berücksichtigt. 476 477 Variante D (VD): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - 478 Bestandsdokumentationen wurde nach jeweiliger 479 Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinie erstellt u. liegt als Grundlage in 480 entsprechend schlechter fach-technisch Qualität (Z.B. Strangschema- bzw. Daten 481 im Schema fehlen) vor, Es sind die bestehenden Dokumentationsunterlagen mit 482 den aktuell gültigen BBR Richtlinien BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im 483 Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung der 484 Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend auf fachtechnisch gute 485 Qualität zu aktualisieren bzw. im Rahmen des Projektes anzuwenden. Dabei 486 werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste 487 angewendet u. berücksichtigt. 488 489 Variante E (VE): Es liegt keine Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 490 vor. Es sind die aktuell gültigen BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im Rahmen der 491 Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung der 492 Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend anzuwenden und die 493 Dokumentation somit auf ein fachtechnisch sinnvolles Maß im Rahmen des o.g. 494 Projektes zu aktualisieren bzw. zu bearbeiten. (für Museumsinsel und 495 Pergamonmuseum gelten Ihre spezifizierten BBR Richtlinien) Dabei werden die 496 Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste angewendet u. 497 berücksichtigt. 498 WE-Nr.: Gebäude: Gebäudebezeichnung: Ort: PLZ: Straße: VA VB VC VD VE
499 500 Es sind insbesondere weitere Leistungen zu erbringen: 501 502 • Im Zuge der Planung und der erforderlichen Heizlast- und Rohrnetzberechnung 503 ist für jeden Raum zu überprüfen, ob die normativen Grenzwerte, der in den 504 Vorbemerkungen aufgeführten technischen Regelwerke, eingehalten werden.
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505 • Wenn dies nicht durch den Ersatz der Raumheizflächen erreicht werden kann, 506 sind zusätzliche oder optimierte Raumheizflächen zu planen, so dass die 507 normativen Grenzwerte erfüllt werden (Entscheidungsvorlage I). 508 • Sichtung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage auf Alter und CO -Neutralität. 2 509 Sollte im Zuge der Wärmeversorgungsanlagenplanung sich herausstellen, dass 510 die Wärmeerzeugungsanlage auszutauschen oder zu erweitern ist, dies kann 511 zum Beispiel der Fall sein, wenn die Voraussetzungen des GEGs nicht erfüllt sind 512 oder es Anlagenkonzepte sind die einen überdurchschnittlichen hohen CO - 2 513 Ausstoß haben, ist hier eine Entscheidungsvorlage II zum Austausch oder zur 514 Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlage zu erarbeiten. 515 516 Erfassung von Optimierungspotenzial, wie z.B.: 517 518 • Mit den jeweiligen Einstellungswerten, 519 • Konkrete Vorgaben zur Einstellung der Regelung, 520 • Einbau eines Magnetitabscheiders und/oder Entgasungsanlage, 521 • Austausch von beschädigten Einbauteilen und Dämmstoffen, 522 • Nachträgliche Dämmarbeiten an sichtbaren Stellen oder an Stellen, die bei 523 Eröffnung der Bausubstanz sichtbar ungedämmt hervorgehen, 524 • regelungstechnische Einstellungen an der Anlage zur energetischen 525 Optimierung. 526 527 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 528 529 • Sofern erforderlich Entscheidungsvorlage I partieller Raumheizflächentausch 530 (siehe nachfolgende Positionen), 531 • Sofern erforderlich Entscheidungsvorlage II Austausch oder Erweiterung der 532 zentralen Wärmeerzeugungsanlage (siehe nachfolgende Positionen), 533 • Alle Ergebnisse der o.g. Grund- und Besonderen Leistungen der LPH 2. 534 535 Pos. 01.02.0010 m² (NGF) 536 537 01.02.0020 Bedarfsposition zur Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch 538 539 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 540 abhängig von der Objektbegehung und dem Erfordernis zum 541 Raumheizflächentausch, um die Gesamtheizsystemeffizienz durch Absenkung der 542 Vor- und Rücklauftemperaturen zu erhöhen (siehe auch: ZVSHK-Fachregel 543 „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, aktuellste Fassung). 544 545 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0010 546 LPH 2 − Vorplanung aufgeführt zu erbringen. Darüber hinaus sind folgende 547 Leistungen erforderlich: 548 549 • Ausgearbeitete Entscheidungsvorlage I, 550 • Auswahl der äquivalenten Raumheizflächen oder alternativer Raumheizflächen 551 (z.B. Konvektoren), 552 • Bemusterungsliste,
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553 • Kennzeichnung in einer Raumliste und Grundrissen bei Austausch, 554 • Erstellung eines Terminplans mit aufgeführten Einzelräumen. 555 556 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 557 558 • Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch, 559 • Raum- und Raumheizflächenliste, 560 • Bei Teilaustausch mit Grundrisseintragungen, 561 • Terminplan. 562 563 Pos. 01.02.0020 €/Stk. 564 565 01.02.0030 Bedarfsposition aus Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der 566 zentralen Wärmeerzeugungsanlage 567 568 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 569 abhängig von der Objektbegehung und dem Erfordernis zum Austausch oder 570 Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage, um den CO -Ausstoß zu 2 571 reduzieren oder zu verhindern und um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. 572 573 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0010 574 LPH 2 − Vorplanung aufgeführt zu erbringen. Darüber hinaus sind folgende 575 Leistungen erforderlich: 576 • Ausgearbeitete Entscheidungsvorlage II, 577 • Entscheidungsmöglichkeit zur Auswahl der äquivalenten 578 Wärmeerzeugungsanlagen oder alternativer Energieträger (z.B. Wärmepumpe), 579 • Vordimensionierung wesentlicher Komponenten (z.B. Wärmeerzeugung, 580 Speicher, Verteiler, Pumpen), 581 • Darstellung der maßbestimmten Anlagenteile und Hauptkomponenten, 582 • Übernahme des Kennzeichnungs- und Adressierungssystems bis zur 583 Anlagenebene, 584 • Berücksichtigung das die Wärmeversorgungsanlage auf eine ggfs. vorhandene 585 oder zukünftige Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 586 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und Fortschreibung der 587 Verpflichtung zum Einbau von Gebäudeautomationssystemen für 588 Nichtwohngebäude ab 2030 für Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen 589 mit einer Nennleistung >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings 590 Directive – EPBD) und Hinweise zu §71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 591 zur AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. 592 folgende. 593 • Prüfung der Lastannahmen für Boden/Decken, 594 • Erstellung eines Terminplans zum möglichen Umbau (z.B. Sommerzeit) und 595 Betrachtung von Interimsmaßnahmen. 596 597 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 598 599 • Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen
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600 Wärmeerzeugungsanlage zur Gegenüberstellung folgender Varianten: 601 • A − Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage, 602 • B − Austausch der zentralen Wärmeerzeugungsanlage und, 603 • C − Verzicht auf Austausch der zentralen Wärmeerzeugungsanlage 604 • Exemplarische Detaildarstellung, z.B. Technikzentrale inkl. Berücksichtigung 605 von Wartungs- und Inspektionsflächen, 606 • Wirtschaftlichkeitsberechnung, 607 • Terminplan. 608 609 Die Leistung ist auf Grundlage der anrechenbaren Kosten, der jeweiligen 610 Honorarzone und Honorarsätze (Basis-, Viertel-, Mittel-, Dreiviertel- oder Oberer 611 Honorarsatz) zu ermitteln: 612 613 Pos. 01.02.0030 Honorarsatz:
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615 01.02.0040 LPH 3 Entwurfsplanung – hydraulischen Abgleich 616 617 Auf Basis der Ergebnisse der Heizlast- und Rohrnetzberechnung ist die LPH 3 – 618 Entwurfsplanung aufzubauen. 619 620 Es sind alle Leistungen pauschal zu erbringen, welche dem funktionalen Zweck 621 entsprechen: Hydraulischer Abgleich erfordert. Diese umfassen insbesondere die 622 folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung auf Grundlage 623 der vorherigen Planungsphasen: 624 625 • Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) 626 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter 627 Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum 628 vollständigen Entwurf, 629 • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile, 630 • Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, 631 • Übergeben der Berechnungsergebnisse, 632 • Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung, 633 • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der 634 Kostenschätzung, 635 • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse, 636 • Zusammenfassen der Unterlagen zur Bauunterlage gemäß RBBau und 637 Übergeben in von der Auftraggeberin festzulegender Ausfertigung.
638 639 Im Rahmen des Abrufsprints behält sich der AG vor, folgende Möglichkeiten zur 640 Dokumentationserstellung festzulegen (Kalkulation). Bei etwaigen 641 Unstimmigkeiten im Projektverlauf ist mit allen Projekt- bzw. an der Planung-/ 642 Betrieb- Beteiligten die fachtechnisch sinnvollste Lösung gemeinschaftlich 643 festzulegen u. entsprechend in guter fachtechnischer Qualität, Lösungs- u. an den 644 benannten Richtlinien orientiert, umzusetzen.
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645 646 Variante A (VA): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - 647 Bestandsdokumentationen wurde nach BBR - Richtlinien erstellt u. liegt als 648 Grundlage in entsprechend fachtechnisch guter Qualität vor. Daher sind die aktuell 649 gültigen BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung 650 „hydraulischer Abgleich, Optimierung der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, 651 entsprechend anzuwenden. (für Museumsinsel und Pergamonmuseum gelten Ihre 652 spezifizierten BBR Richtlinien) Dabei werden die Anforderungen aus VDI 6026 653 sowie die BImA DokuCheckliste angewendet u. berücksichtigt. 654 655 Variante B (VB): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 656 wurde nach BBR - Richtlinien erstellt u. liegt als Grundlage in entsprechend 657 schlechter fachtechnisch Qualität (Z.B. Strangschema unvollständig bzw. Daten im 658 Schema fehlen, CAD Vorgaben nicht beachtet, etc.) vor. Daher sind die 659 bestehenden Dokumentationsunterlagen mit den aktuell gültigen BBR Richtlinien 660 inkl. deren Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, 661 Optimierung der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend auf 662 fachtechnisch gute Qualität zu aktualisieren bzw. im Rahmen des Projektes 663 anzuwenden. (für Museumsinsel und Pergamonmuseum gelten Ihre spezifizierten 664 BBR Richt-linien) Dabei werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA 665 DokuCheckliste angewendet u. berücksichtigt. 666 667 Variante C (VC): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 668 wurde nach jeweiliger Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinie erstellt u. 669 liegt als Grundlage in entsprechend fachtechnisch guter Qualität vor. Daher sind 670 die aktuell gültigen Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinien inkl. deren 671 Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung 672 der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend anzuwenden. Dabei 673 werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste 674 angewendet u. berücksichtigt. 675 676 Variante D (VD): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - 677 Bestandsdokumentationen wurde nach jeweiliger 678 Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinie erstellt u. liegt als Grundlage in 679 entsprechend schlechter fach-technisch Qualität (Z.B. Strangschema- bzw. Daten 680 im Schema fehlen) vor, Es sind die bestehenden Dokumentationsunterlagen mit 681 den aktuell gültigen BBR Richtlinien BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im 682 Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung der 683 Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend auf fachtechnisch gute 684 Qualität zu aktualisieren bzw. im Rahmen des Projektes anzuwenden. Dabei 685 werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste 686 angewendet u. berücksichtigt. 687 688 Variante E (VE): Es liegt keine Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 689 vor. Es sind die aktuell gültigen BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im Rahmen der 690 Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung der 691 Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend anzuwenden und die
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692 Dokumentation somit auf ein fachtechnisch sinnvolles Maß im Rahmen des o.g. 693 Projektes zu aktualisieren bzw. zu bearbeiten. (für Museumsinsel und 694 Pergamonmuseum gelten Ihre spezifizierten BBR Richtlinien) Dabei werden die 695 Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste angewendet u. 696 berücksichtigt. 697 WE-Nr.: Gebäude: Gebäudebezeichnung: Ort: PLZ: Straße: VA VB VC VD VE
698 699 Es sind insbesondere weitere Leistungen zu erbringen: 700 701 • Detaillierte, rechnergestützte Heizlast- und Rohrnetzberechnungen für alle 702 Räume des Gebäudes erstellen (diese Berechnung muss über eine zertifizierte 703 IFC-Schnittstelle erfolgen, exportiert und der AGin übergeben werden), 704 • Berechnung und Bemessung aller Anlagenteilbereiche, sodass grundsätzliche 705 Änderungen in der Ausführungsplanung bei unveränderten 706 Planungsgrundlagen vermieden werden, 707 • Berücksichtigung für Bedienung und Wartung, 708 • Raumtypenliste Heizlast- und Rohrnetzberechnung für alle Räume des 709 Gebäudes mit Zuordnung jedes Raumes zu einem Raumtyp der Heizlast- und 710 Rohrnetzberechnungen sowie Angabe der Raumnutzung, 711 • Welche fundiert begründete Entscheidungsvorschläge, unter anderem auf Basis 712 des ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, die die 713 aktuellste Fassung beinhalten. 714 715 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 716 717 • Berechnungsergebnisse zur Heizlast- und Rohrnetzberechnung inkl. 718 Raumtypenlisten, 719 • Zeichnungen mit Darstellung mit Hauptdimension in einem geeigneten 720 Maßstab (in der Regel 1:100) unter Berücksichtigung der erforderlichen 721 Dämmmaßnahmen, 722 • Zusammenstellung der technischen Daten (Eigenschaften) aller geplanten bzw. 723 eingesetzten Komponenten, 724 • Anlagenbezogene Kostenberechnung bis zur 3. Ebene der Kostengliederung 725 nach DIN 276, 726 • Terminplanung, 727 • Gegenüberstellung der Kostenschätzung zur Kostenberechnung mit 728 Begründung der Abweichungen, 729 • Zusammenfassung/Dokumentation der Ergebnisse, Erläuterungsbericht. 730 731 Pos. 01.02.0040 m² (NGF) 732 733 01.02.0050 Bedarfsposition zu LPH 3 aus Entscheidungsvorlage I 734 735 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist
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736 abhängig vom Ergebnis Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch. 737 738 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0040 739 LPH 3 − Entwurfsplanung aufgeführt zu erbringen. Diese umfassen insbesondere die 740 folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung auf Grundlage 741 der vorherigen Planungsphasen: 742 743 • Fortschreibung der Kennzeichnung in einer Raumliste und Grundrissen bei 744 Austausch, 745 • Fortschreibung eines Terminplans mit aufgeführten Einzelräumen. 746 747 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 748 749 • Einzuarbeiten in die Entwurfsplanung. Siehe Pos. 01.02.0050 LPH 3 − 750 Entwurfsplanung. 751 752 Die Leistung ist abzurechnen anhand der Anzahl der auszutauschenden 753 Raumheizflächen: 754 755 Pos. 01.02.0050 €/Stk. 756 757 01.02.0060 Bedarfsposition zu LPH 3 aus Entscheidungsvorlage II 758 759 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 760 abhängig vom Ergebnis Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der 761 zentralen Wärmeerzeugungsanlage. 762 763 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0040 764 LPH 3 − Entwurfsplanung aufgeführt zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die 765 folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung auf Grundlage 766 der vorherigen Planungsphasen: 767 768 • Berücksichtigung des Platzbedarfs für Bedienung, Wartung sowie Einbringung 769 und Transportwege für alle relevanten Komponenten und Revisionsöffnungen 770 mit Übernahme des Kennzeichnungs- und Adressierungssystems bis zu 771 Betriebsmittelebene. 772 • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für 773 Stoffbilanzen, etc. hier Gebäudeautomation. 774 775 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 776 777 • Einzuarbeiten in die Entwurfsplanung, siehe Pos. 01.02.0050 LPH 3 − 778 Entwurfsplanung. 779 • Berücksichtigung das die Wärmeversorgungsanlage auf eine ggfs. vorhandene 780 oder zukünftige Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 781 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und Fortschreibung der 782 Verpflichtung zum Einbau von Gebäudeautomationssystemen für
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783 Nichtwohngebäude ab 2030 für Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen 784 mit einer Nennleistung >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings 785 Directive – EPBD) und Hinweise zu §71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 786 zur AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. 787 folgende. 788 789 Die Leistung ist auf Grundlage der anrechenbaren Kosten der jeweiligen 790 Honorarzone und Honorarsätze (Basis-, Viertel-, Mittel-, Dreiviertel- oder Oberer 791 Honorarsatz) zu ermitteln: 792 793 Pos. 01.02.0060 Honorarsatz: 794 795 796 01.02.0070 Bedarfsposition aus Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der 797 zentralen Wärmeerzeugungsanlage 798 799 LPH 4 Genehmigungsplanung (Zusatzleistung Austausch oder Erweiterung der 800 zentralen Wärmeerzeugungsanlage) 801 802 Die Genehmigungsplanung bildet die Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit der 803 auszutauschenden Wärmeerzeugungsanlage(n). Beispielsweise ist diese erforderlich beim 804 Einsatz von Wärmepumpenkonzepten, der Erstellung der Ausführungsplanung und des 805 Leistungsverzeichnisses sowie für die Ausführung der erforderlichen Leistungen durch 806 eine zu beauftragende Fachfirma. Die Ausführungspläne bilden die direkte 807 Grundlage für die Ausführung, Revisionspläne und die Bestandsdokumentation. 808 809 Es sind alle Leistungen pauschal zu erbringen, welche dem funktionalen Zweck 810 entsprechen. 811 812 Diese umfassen insbesondere die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes 813 Technische Ausrüstung auf Grundlage der vorherigen Planungsphasen: 814 815 • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich- 816 rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf 817 Ausnahmen oder Befreiungen, sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit 818 Behörden und/oder Energieversorgungsunternehmen, 819 • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und 820 Berechnungen, 821 822 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 823 824 • Beschreibung als Anlage/Bestandteil zum Gesuch, 825 • Beschreibung aller genehmigungsrelevanten Komponenten entsprechend den 826 Anforderungen der genehmigten Stelle, 827 • Darstellung und Dokumentation der von den genehmigenden Stellen 828 geforderten Genehmigungsunterlagen (z.B. Pläne und Berechnungen) zur 829 Vorlage 830 • Berücksichtigung das die Wärmeversorgungsanlage auf eine ggfs. vorhandene
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831 oder zukünftige Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 832 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und Fortschreibung der 833 Verpflichtung zum Einbau von Gebäudeautomationssystemen für 834 Nichtwohngebäude ab 2030 für Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen 835 mit einer Nennleistung >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings 836 Directive – EPBD) und Hinweise zu §71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 837 zur AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. 838 folgende. 839 840 Pos. 01.02.0070 Honorarsatz: 841
842 01.02.0080 LPH 5 Ausführungsplanung − hydraulischer Abgleich 843 844 Die Ausführungsplanung bildet die Grundlage für die Erstellung der 845 Leistungsverzeichnisse sowie für die Ausführung der erforderlichen Leistungen 846 durch eine zu beauftragende Fachfirma. Die Ausführungspläne bilden die direkte 847 Grundlage für die Ausführung, Revisionspläne und die Bestandsdokumentation. Es 848 sind alle Leistungen pauschal zu erbringen, welche dem funktionalen Zweck 849 entsprechen. 850 851 Diese umfassen insbesondere die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes 852 Technische Ausrüstung auf Grundlage der vorherigen Planungsphasen: 853 854 • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der 855 Leistungsphase 3 bis zur ausführungsreifen Lösung, 856 • Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der 857 technischen Anlagen und Anlagenteile, 858 • Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem abgestimmten 859 Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad, (siehe festgelegte Doku Variante A-E 860 aus LPH 3 – Entwurfsplanung und/oder LPH 8 - Objektüberwachung und 861 Dokumentation u. deren damit automatisch zur Anwendung festgelegten 862 Fortführung in LPH 5 – Ausführungsplanung) 863 • Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen 864 bzw. der GA-Funktionslisten, 865 • Fortschreibung des Terminplans. 866 867 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 868 869 • Darstellung und Dokumentation der ausführungsreifen/auszuführenden 870 Lösung mit Umsetzung, 871 • Darstellung der Revisionsöffnungen und Freiflächen für die Bedienung und 872 Wartung, 873 • Auswahl/Aufstellung von Wartungslisten, 874 • Die Unterlagen für eine fachgerechte Ausführung der Installationsarbeiten, 875 • Zusammengestellte Unterlagen der LPH 2 und 3, 876 • Fortgeschriebene Berechnungen und Bemessungen, 877 • Zeichnerische Darstellung,
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878 • Terminplan. 879 880 Pos. 01.02.0080 m² (NGF) 881
882 01.02.0090 Bedarfsposition zu LPH 5 aus Entscheidungsvorlage I 883 884 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist abhängig 885 vom Ergebnis Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch. 886 887 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0080 888 LPH 5 − Ausführungsplanung aufgeführt zu erbringen. Diese umfassen 889 insbesondere die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes Technische 890 Ausrüstung auf Grundlage der vorherigen Planungsphasen: 891 892 • Fortschreibung der Kennzeichnung in einer Raumliste und Grundrissen bei 893 Austausch, 894 • Fortschreibung eines Terminplans mit aufgeführten Einzelräumen, 895 896 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 897 898 • Einzuarbeiten in die Ausführungsplanung. Siehe Pos. 01.02.0080 LPH 5 − 899 Ausführungsplanung. 900 901 Die Leistung ist abzurechnen anhand der Anzahl der auszutauschenden 902 Raumheizflächen: 903 904 Pos. 01.02.0090 €/Stk. 905
906 01.02.0100 Bedarfsposition zu LPH 5 aus Entscheidungsvorlage II 907 908 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist abhängig 909 vom Ergebnis Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen 910 Wärmeerzeugungsanlage. 911 912 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0080 913 LPH 5 − Ausführungsplanung aufgeführt zu erbringen. Diese umfassen 914 insbesondere die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes Technische 915 Ausrüstung auf Grundlage der vorherigen Planungsphasen: 916 917 • Vollständige Entwurfs- und geprüfte Genehmigungsplanung, 918 • Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen 919 bzw. der GA-Funktionslisten, 920 • Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit der Objektplanung und der 921 übrigen Fachplanung, 922 • Berücksichtigung der Auflagen der Genehmigung, 923 • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen,
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924 • Berücksichtigung des Platzbedarfs für Bedienung, Wartung sowie Einbringung 925 und Transportwege für alle relevanten Komponenten und Revisionsöffnungen 926 mit Übernahme des Kennzeichnungs- und Adressierungssystems bis zu 927 Betriebsmittelebene, 928 • Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel 929 Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen, 930 • Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen (für die Wärmeerzeugungsanlage). 931 932 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 933 934 • Einzuarbeiten in die Ausführungsplanung. Siehe Pos. 01.02.0080 LPH 5 − 935 Ausführungsplanung. 936 • Berücksichtigung das die Wärmeversorgungsanlage auf eine ggfs. vorhandene 937 oder zukünftige Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 938 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und Fortschreibung der 939 Verpflichtung zum Einbau von Gebäudeautomationssystemen für 940 Nichtwohngebäude ab 2030 für Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen 941 mit einer Nennleistung >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings 942 Directive – EPBD) und Hinweise zu §71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 943 zur AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. 944 folgende. 945 946 Die Leistung ist auf Grundlage der anrechenbaren Kosten, der jeweiligen 947 Honorarzone und Honorarsätze (Basis-, Viertel-, Mittel-, Dreiviertel- oder Oberer 948 Honorarsatz) zu ermitteln: 949 950 Pos. 01.02.0100 Honorarsatz: 951
952 01.02.0110 LPH 6 Vorbereitung der Vergabe − hydraulischer Abgleich 953 954 In der Leistungsphase 6 − Vorbereitung der Vergabe − sind die erforderlichen 955 Leistungsbeschreibungen mit Einzelpositionen und Mengen auf Grundlage einer von 956 der AGin zur Verfügung gestellten Musterausschreibung zu erstellen. In dieser 957 Musterausschreibung sind der Aufbau der Ausschreibungsunterlagen, 958 grundsätzliche Anforderungen sowie häufig vorkommende Leistungen dargestellt. 959 Objektspezifische Besonderheiten der Wärmeversorgungsanlagen sind auf 960 Grundlage der Ergebnisse der vorherigen Leistungsphasen in den 961 Ausschreibungsunterlagen konkret für das jeweilige Gebäude zu ergänzen. 962 In dem Muster-LV sind Fabrikate beispielhaft angegeben. Die Fabrikats- und 963 Typangaben stellen keine verbindliche Vorgabe dar. In der Leistungsbeschreibung 964 für ein konkretes Gebäude sind die Fabrikate und Typen der in der 965 Rohrnetzberechnung verwendeten Komponenten sowie der Zusatz "oder 966 gleichwertig" anzugeben. Die Gleichwertigkeit muss vom Bieter bei Abgabe seines 967 Angebotes durch eine Rohrnetzberechnung mit den Alternativfabrikaten 968 nachgewiesen werden. Zum Abschluss der LPH 6 sind sämtliche Vergabeunterlagen 969 vollständig zusammenzustellen und an die Vergabestelle der BImA zur weiteren 970 Bearbeitung und zum Versand an die Bieter zu übergeben. In den
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971 Ausschreibungsunterlagen sind auch ausführlich die örtliche Lage der Baustelle 972 (Objektbeschreibung), die Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle, erforderliche 973 Anmeldungen von Fahrzeugen und Mitarbeitern, für den AN zur Verfügung stehende 974 Lagerflächen sowie Flächen für die Baustelleneinrichtung des AN sowie 975 Anforderungen an die Baustellenlogistik zu beschreiben. 976 977 Es sind alle Leistungen pauschal zu erbringen, welche dem funktionalen Zweck 978 entsprechen: Hydraulischer Abgleich und falls notwendig Entscheidungsvorlage I − 979 partieller Raumheizflächentausch. 980 981 Diese umfassen insbesondere die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes 982 Technische Ausrüstung auf Grundlage der vorherigen Planungsphasen: 983 984 • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von 985 Leistungsverzeichnissen, 986 • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen 987 nach Leistungsbereichen, 988 • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der von Fachplanung bepreisten 989 Leistungsverzeichnissen, 990 • Kostenkontrolle durch Vergleich der von Fachplanung bepreisten 991 Leistungsverzeichnissen mit der Kostenberechnung, 992 • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen. 993 994 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 995 996 • Vergabeunterlagen. 997 998 Pos. 01.02.0110 m² (NGF) 999
1000 01.02.0120 Bedarfsposition zu LPH 6 aus Entscheidungsvorlage I 1001 1002 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 1003 abhängig vom Ergebnis Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch. 1004 1005 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0100 1006 LPH 6 − Vorbereitung der Vergabe aufgeführt zu erbringen. 1007 1008 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1009 1010 • Einzuarbeiten in die Vorbereitung der Vergabe. Siehe Pos. 01.02.0120 LPH 6 − 1011 Vorbereitung der Vergabe. 1012 1013 Die Leistung ist abzurechnen anhand der Anzahl der auszutauschenden 1014 Raumheizflächen: 1015 1016 Pos. 01.02.0120 €/Stk. 1017
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1018 01.02.0130 Bedarfsposition zu LPH 6 aus Entscheidungsvorlage II 1019 1020 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 1021 abhängig vom Ergebnis Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der 1022 zentralen Wärmeerzeugungsanlage. 1023 1024 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0120 LPH 6 − Vorbereitung der 1025 Vergabe aufgeführt zu erbringen. 1026 1027 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1028 1029 • Je nach Entscheidung, ob hydraulischer Abgleich und Austausch oder 1030 Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugung parallel erfolgt, Einzuarbeiten in 1031 die Entwurfsplanung. Siehe Pos. 01.02.0120 LPH 6 − Vorbereitung der Vergabe, 1032 sonst separates LV. 1033 • Berücksichtigung das die Wärmeversorgungsanlage auf eine ggfs. vorhandene 1034 oder zukünftige Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 1035 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und Fortschreibung der 1036 Verpflichtung zum Einbau von Gebäudeautomationssystemen für 1037 Nichtwohngebäude ab 2030 für Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen 1038 mit einer Nennleistung >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings 1039 Directive – EPBD) und Hinweise zu §71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 1040 zur AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. 1041 folgende. 1042 1043 Die Leistung ist auf Grundlage der anrechenbaren Kosten, der jeweiligen 1044 Honorarzone und Honorarsätze (Basis-, Viertel-, Mittel-, Dreiviertel- oder Oberer 1045 Honorarsatz) zu ermitteln: 1046 1047 Pos. 01.02.0130 Honorarsatz: 1048
1049 01.02.0140 LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe − hydraulischer Abgleich 1050 1051 Die Wertung und Prüfung der Angebote in fachlicher und technischer Hinsicht sind 1052 in der Leistungsphase 7 − Mitwirkung bei der Vergabe zu erbringen. Insbesondere 1053 ist hierbei eng mit der Vergabestelle der BImA zusammenarbeiten, welche die 1054 formale und rechnerische Prüfung der Angebote durchführt. 1055 1056 Diese umfassen insbesondere die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes 1057 Technische Ausrüstung auf Grundlage der vorherigen Planungsphasen: 1058 1059 • Technische Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach 1060 Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder 1061 geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der 1062 Angemessenheit der Preise, 1063 • Unterstützung bei der Beantwortung von Bieterfragen, 1064 • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den von Seiten Planung
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1065 bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung, 1066 • Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der 1067 Vergabeverfahren, 1068 • Mitwirkung bei der Zusammenstellung der Vertragsunterlagen. 1069 1070 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1071 1072 • Technische Auswertung der Angebote, 1073 • Vertragsunterlagen, 1074 • Im Ergebnis der gemeinsamen Prüfung mit der Vergabestelle ist ein digitaler 1075 Vergabevorschlag zusammen mit der Vergabestelle der BImA zu erstellen, 1076 welcher die Grundlage für die Beauftragung der ausführenden Firma ist. 1077 1078 Pos. 01.02.0140 m² (NGF) 1079
1080 01.02.0150 Bedarfsposition zu LPH 7 aus Entscheidungsvorlage I 1081 1082 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist abhängig 1083 vom Ergebnis Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch. 1084 1085 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0140 1086 LPH 7 − Mitwirkung bei der Vergabe aufgeführt zu erbringen. 1087 1088 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1089 1090 • Einzuarbeiten in die Mitwirkung bei der Vergabe. Siehe Pos. 01.02.0140 LPH 7 1091 − Mitwirkung bei der Vergabe. 1092 1093 Die Leistung ist abzurechnen anhand der Anzahl der auszutauschenden 1094 Raumheizflächen: 1095 1096 1097 Pos. 01.02.0150 €/Stk. 1098 1099
1100 01.02.0160 Bedarfsposition zu LPH 7 aus Entscheidungsvorlage II 1101 1102 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 1103 abhängig vom Ergebnis Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der 1104 zentralen Wärmeerzeugungsanlage. 1105 1106 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0160 1107 LPH 7 − Mitwirkung bei der Vergabe aufgeführt zu erbringen. 1108 1109 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1110 1111 • Einzuarbeiten in die Mitwirkung bei der Vergabe. Siehe Pos. 01.02.0160 LPH 7
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1112 − Mitwirkung bei der Vergabe. 1113 • Berücksichtigung das die Wärmeversorgungsanlage auf eine ggfs. vorhandene 1114 oder zukünftige Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 1115 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und Fortschreibung der 1116 Verpflichtung zum Einbau von Gebäudeautomationssystemen für 1117 Nichtwohngebäude ab 2030 für Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen 1118 mit einer Nennleistung >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings 1119 Directive – EPBD) und Hinweise zu §71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 1120 zur AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. 1121 folgende. 1122 1123 Die Leistung ist auf Grundlage der anrechenbaren Kosten, der jeweiligen 1124 Honorarzone und Honorarsätze (Basis-, Viertel-, Mittel-, Dreiviertel- oder Oberer 1125 Honorarsatz) zu ermitteln: 1126 1127 Pos. 01.02.0160 Honorarsatz: 1128
1129 01.02.0170 LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation − hydraulischer Abgleich 1130 1131 Es sind alle Leistungen pauschal zu erbringen, welche dem funktionalen Zweck 1132 hydraulischer Abgleich entsprechen. Diese umfassen insbesondere die folgenden 1133 Teilleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung auf Grundlage der 1134 vorherigen Planungsphasen: 1135 1136 • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der 1137 öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den 1138 ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und 1139 Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein 1140 anerkannten Regeln der Technik, 1141 • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten, 1142 • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm), 1143 • Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch), 1144 • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher 1145 Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise, 1146 • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, 1147 • Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und 1148 Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungs- 1149 nachweise, 1150 • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der 1151 ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem 1152 Kostenanschlag, 1153 • Kostenfeststellung, 1154 • Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen, 1155 • fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten 1156 Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln 1157 und Erteilen einer Abnahmeempfehlung,
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1158 1159 Im Rahmen des Abrufsprints behält sich der AG vor, folgende Möglichkeiten zur 1160 Dokumentationserstellung festzulegen (Kalkulation). Bei etwaigen 1161 Unstimmigkeiten im Projektverlauf ist mit allen Projekt- bzw. an der Planung-/ 1162 Betrieb- Beteiligten die fachtechnisch sinnvollste Lösung gemeinschaftlich 1163 festzulegen u. entsprechend in guter fachtechnischer Qualität, Lösungs- u. an den 1164 benannten Richtlinien orientiert, umzusetzen. 1165 1166 Variante A (VA): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - 1167 Bestandsdokumentationen wurde nach BBR - Richtlinien erstellt u. liegt als 1168 Grundlage in entsprechend fachtechnisch guter Qualität vor. Daher sind die aktuell 1169 gültigen BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung 1170 „hydraulischer Abgleich, Optimierung der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, 1171 entsprechend anzuwenden. (für Museumsinsel und Pergamonmuseum gelten Ihre 1172 spezifizierten BBR Richtlinien) Dabei werden die Anforderungen aus VDI 6026 1173 sowie die BImA DokuCheckliste angewendet u. berücksichtigt. 1174 1175 Variante B (VB): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 1176 wurde nach BBR - Richtlinien erstellt u. liegt als Grundlage in entsprechend 1177 schlechter fachtechnisch Qualität (Z.B. Strangschema unvollständig bzw. Daten im 1178 Schema fehlen, CAD Vorgaben nicht beachtet, etc.) vor. Daher sind die 1179 bestehenden Dokumentationsunterlagen mit den aktuell gültigen BBR Richtlinien 1180 inkl. deren Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, 1181 Optimierung der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend auf 1182 fachtechnisch gute Qualität zu aktualisieren bzw. im Rahmen des Projektes 1183 anzuwenden. (für Museumsinsel und Pergamonmuseum gelten Ihre spezifizierten 1184 BBR Richt-linien) Dabei werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA 1185 DokuCheckliste angewendet u. berücksichtigt. 1186 1187 Variante C (VC): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 1188 wurde nach jeweiliger Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinie erstellt u. 1189 liegt als Grundlage in entsprechend fachtechnisch guter Qualität vor. Daher sind 1190 die aktuell gültigen Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinien inkl. deren 1191 Anlagen im Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung 1192 der Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend anzuwenden. Dabei 1193 werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste 1194 angewendet u. berücksichtigt. 1195 1196 Variante D (VD): Die vorliegenden Gebäude- bzw. TGA - 1197 Bestandsdokumentationen wurde nach jeweiliger 1198 Landesbauverwaltungsdokumentationsrichtlinie erstellt u. liegt als Grundlage in 1199 entsprechend schlechter fach-technisch Qualität (Z.B. Strangschema- bzw. Daten 1200 im Schema fehlen) vor, Es sind die bestehenden Dokumentationsunterlagen mit 1201 den aktuell gültigen BBR Richtlinien BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im 1202 Rahmen der Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung der 1203 Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend auf fachtechnisch gute 1204 Qualität zu aktualisieren bzw. im Rahmen des Projektes anzuwenden. Dabei
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1205 werden die Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste 1206 angewendet u. berücksichtigt. 1207 1208 Variante E (VE): Es liegt keine Gebäude- bzw. TGA - Bestandsdokumentationen 1209 vor. Es sind die aktuell gültigen BBR Richtlinien inkl. deren Anlagen im Rahmen der 1210 Projektbearbeitung „hydraulischer Abgleich, Optimierung der 1211 Wärmeversorgungsanlagen“ verbindlich, entsprechend anzuwenden und die 1212 Dokumentation somit auf ein fachtechnisch sinnvolles Maß im Rahmen des o.g. 1213 Projektes zu aktualisieren bzw. zu bearbeiten. (für Museumsinsel und 1214 Pergamonmuseum gelten Ihre spezifizierten BBR Richtlinien) Dabei werden die 1215 Anforderungen aus VDI 6026 sowie die BImA DokuCheckliste angewendet u. 1216 berücksichtigt. 1217 WE-Nr.: Gebäude: Gebäudebezeichnung: Ort: PLZ: Straße: VA VB VC VD VE
1218 1219 • Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, 1220 Vollständigkeit und Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der 1221 Ausführung. Es ist zu berücksichtigen das folgende Prüfanforderung von Seiten 1222 Fachplanung zu erfüllen sind: 1223 - RBBau 1224 - Baufachliche Richtlinien Gebäude Bestand (BFR GBestand) 1225 - BImA Doku-Checkliste – Anforderungen an die Dokumentation im Zuge von 1226 Bauvorhaben – Gesamtpaket 1227 - VDI 6026-1 − „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) - 1228 Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und 1229 Revisionsunterlagen“ 1230 - VDI 6026-1.1 − „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung - 1231 Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und 1232 Revisionsunterlagen - FM-spezifische Anforderungen an die Dokumentation“ 1233 • Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung, 1234 • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, 1235 • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen 1236 Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts, 1237 1238 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1239 1240 • Terminplan (Balkendiagramm), 1241 • Liste der Nachträge und Nachtragsvereinbarungen, 1242 • Aufmaße, 1243 • Kostenkontrolle und Kostenfeststellung, 1244 • Dokumentation zur Leistungs- u. Funktionsprüfungen, 1245 • Vorlage der Mängellisten, Abnahmeprotokoll und Vorlage der 1246 Abnahmeempfehlung, Bautagebuch, 1247 • Liste der Verjährungsfristen, 1248 • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation.
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1249 1250 Pos. 01.02.0170 m² (NGF) 1251 1252
1253 01.02.0180 Bedarfsposition zu LPH 8 aus Entscheidungsvorlage I 1254 1255 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 1256 abhängig vom Ergebnis Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch. 1257 1258 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0170 1259 LPH 8 − Objektüberwachung und Dokumentation aufgeführt zu erbringen. 1260 1261 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1262 • Einzuarbeiten in die Objektüberwachung und Dokumentation. Siehe Pos. 1263 01.02.0170 LPH 8 − Objektüberwachung und Dokumentation. 1264 1265 Die Leistung ist abzurechnen anhand der Anzahl der auszutauschenden 1266 Raumheizflächen: 1267 1268 1269 Pos. 01.02.0180 €/Stk. 1270 1271
1272 01.02.0190 Bedarfsposition zu LPH 8 aus Entscheidungsvorlage II 1273 1274 Der Abruf der in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistungen ist 1275 abhängig vom Ergebnis der Entscheidungsvorlage II - Austausch oder Erweiterung 1276 der zentralen Wärmeerzeugungsanlage. 1277 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0170 1278 LPH 8 − Objektüberwachung und Dokumentation aufgeführt zu erbringen. Diese 1279 umfassen insbesondere die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes 1280 Technische Ausrüstung auf Grundlage der vorherigen Planungsphasen: 1281 1282 • Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen, 1283 • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel 1284 Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility 1285 Management-Konzepte. 1286 1287 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1288 1289 • Einzuarbeiten in die Objektüberwachung und Dokumentation. Siehe Pos. 1290 01.02.0170 LPH 8 − Objektüberwachung und Dokumentation 1291 • Berücksichtigung das die Wärmeversorgungsanlage auf eine ggfs. vorhandene 1292 oder zukünftige Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 1293 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und Fortschreibung der 1294 Verpflichtung zum Einbau von Gebäudeautomationssystemen für 1295 Nichtwohngebäude ab 2030 für Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen
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1296 mit einer Nennleistung >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings 1297 Directive – EPBD) und Hinweise zu §71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 1298 zur AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. 1299 folgende. 1300 1301 Die Leistung ist auf Grundlage der anrechenbaren Kosten, der jeweiligen 1302 Honorarzone und Honorarsätze (Basis-, Viertel-, Mittel-, Dreiviertel- oder Oberer 1303 Honorarsatz) zu ermitteln: 1304 1305 Pos. 01.02.0190 Honorarsatz: 1306 1307
1308 01.02.0200 LPH 9 Objektbetreuung − hydraulischer Abgleich 1309 1310 Es sind alle Leistungen pauschal zu erbringen, welche dem funktionalen Zweck 1311 hydraulischer Abgleich entsprechen. Diese umfassen insbesondere die folgenden 1312 Teilleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung auf Grundlage der 1313 vorherigen Planungsphasen: 1314 1315 • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für 1316 Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum 1317 Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger 1318 Begehungen, 1319 • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für 1320 Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen, 1321 • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. 1322 1323 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1324 1325 • Dokumentation (Bericht) zur fachlichen Bewertung der innerhalb der 1326 Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel. 1327 1328 1329 Pos. 01.02.0200 m² (NGF) 1330 1331
1332 01.02.0210 Bedarfsposition zu LPH 9 aus Entscheidungsvorlage I 1333 1334 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 1335 abhängig vom Ergebnis Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch. 1336 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0200 LPH 1337 9 − Objektbetreuung aufgeführt zu erbringen. 1338 1339 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1340 1341 • Einzuarbeiten in die Objektbetreuung. Siehe Pos. 01.02.0200 LPH 9 − 1342 Objektbetreuung.
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1343 1344 Die Leistung ist abzurechnen anhand der Anzahl der auszutauschenden 1345 Raumheizflächen: 1346 1347 1348 Pos. 01.02.0210 €/Stk. 1349 1350
1351 01.02.0220 Bedarfsposition zu LPH 9 aus Entscheidungsvorlage II
1352 1353 Der Abruf in der nachfolgenden Bedarfsposition beschriebenen Leistung ist 1354 abhängig vom Ergebnis Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der 1355 zentralen Wärmeerzeugungsanlage. 1356 Es sind je nach Erfordernis die gleichen Grundleistungen wie in Pos. 01.02.0200 1357 LPH 9 − Objektbetreuung aufgeführt zu erbringen. Diese umfassen insbesondere 1358 die folgenden Teilleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung auf 1359 Grundlage der vorherigen Planungsphasen: 1360 1361 • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen. 1362 1363 Vorzulegende Arbeitsergebnisse: 1364 1365 • Einzuarbeiten in die Objektbetreuung. Siehe Pos. 01.02.0200 LPH 9 − 1366 Objektbetreuung. 1367 • Berücksichtigung das die Wärmeversorgungsanlage auf eine ggfs. vorhandene 1368 oder zukünftige Gebäude- und Anlagenautomation aufgeschaltet werden kann. 1369 Verweis hier auf §71a GEG „Gebäudeautomation“ und Fortschreibung der 1370 Verpflichtung zum Einbau von Gebäudeautomationssystemen für 1371 Nichtwohngebäude ab 2030 für Lüftungs- Klima- und/oder Heizungsanlagen 1372 mit einer Nennleistung >70 kW (siehe Energy Performance of Buildings 1373 Directive – EPBD) und Hinweise zu §71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anlage 1374 zur AMEV-Empfehlung Energie, Empfehlung Nr. 173 (1. Ergänzung) und ggfs. 1375 folgende. 1376 1377 Die Leistung ist auf Grundlage der anrechenbaren Kosten, der jeweiligen 1378 Honorarzone und Honorarsätze (Basis-, Viertel-, Mittel-, Dreiviertel- oder Oberer 1379 Honorarsatz) zu ermitteln: 1380 1381 Pos. 01.02.0220 Honorarsatz: 1382 1383
1384 01.02.0230 Umbauzuschlag auf die Leistungen Entscheidungsvorlage II LPH 5 − 9 1385 1386 Anhand der beschriebenen Leistungen ist ein Prozentualer Umbau- und 1387 Modernisierungszuschlag auf die Leistungen der Entscheidungsvorlage II 1388 Leistungsphasen 5 Ausführungsplanung bis einschließlich 9 Objektbetreuung (Pos. 1389 01.02.0100, 01.02.0130, 01.02.0160, 01.02.0180, 01.02.0210) für die beauftragen
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P osition Beschreibung Menge Einh
1390 Stufen anzugeben. 1391 Gemäß §56 Abs. 5 HOAI maximal 50%. 1392 1393 Pos. 01.02.0230 % 1394
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P osition Beschreibung Menge Einh
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1396 Übersicht differenzierter Planungsleistungen im Planungsprozess 1397
| n e n o itis o p - v ita n re tlA d n u - s fra n o d itis e B o e P iw V o L s | h c ie lg b A re h c s ilu a rd y h ru n | h c s u a tn e h c ä lfz ie h m u a R re lle itra p | n e la rtn e z re d g n u re e g tie a ln w a rE s g n re u d o g u e h z c re s u a e m ts rä u A W | |
|---|---|---|---|---|
| Zuschlagserteilung an Fachplanung | ||||
| 01.01.0010 - LPH 1 | Grundlagenermittlung - Bestandsaufnahme | X | X | X |
| 01.01.0020 - LPH 1 | Bed.-Pos. – Erstellung Grundrisspläne | X | X | X |
| 01.02.0010 - LPH 2 | Vorplanung − hydraulischen Abgleich | X | X | X |
| 01.02.0020 - LPH 2 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch | X | X | - |
| 01.02.0030 - LPH 2 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | X | - | X |
| Entscheidung: Entscheidung I: partieller Raumheizflächentausch Entscheidung II: Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | ||||
| 01.02.0040 - LPH 3 | Entwurfsplanung − hydraulischen Abgleich | X | X | X |
| 01.02.0050 - LPH 3 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch | X | X | - |
| 01.02.0060 - LPH 3 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | X | - | X |
| Bestätigung: Entscheidung I: partieller Raumheizflächentausch Entscheidung II: Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | ||||
| 01.02.0040 - LPH 3 | Entwurfsplanung − hydraulischen Abgleich | X | X | X |
| 01.02.0050 - LPH 3 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch | X | X | - |
| 01.02.0060 - LPH 3 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | X | - | X |
| 01.02.00190 - LPH 4 | Bed.-Pos. Genehmigungsplanung – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | - | - | X |
| 01.02.0080 - LPH 5 | Ausführungsplanung − hydraulischer Abgleich | X | X | X |
| 01.02.0090 - LPH 5 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch | X | X | - |
| 01.02.0100 - LPH 5 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | X | - | X |
| 01.02.0110 - LPH 6 | Vorbereitung der Vergabe − hydraulischen Abgleich | X | X | X |
| 01.02.0120 - LPH 6 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch | X | X | - |
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P osition Beschreibung Menge Einh
| 01.02.0130 - LPH 6 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | X | - | X |
|---|---|---|---|---|
| 01.02.0140 - LPH 7 | Mitwirkung bei der Vergabe − hydraulischen Abgleich | X | X | X |
| 01.02.0150 - LPH 7 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch | X | X | - |
| 01.02.0160 - LPH 7 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | X | - | X |
| Zuschlagserteilung an bauausführendes Unternehmen | ||||
| 01.02.0160 - LPH 8 | Objektüberwachung und Dokumentation − hydraulischen Abgleich | X | X | X |
| 01.02.0170 - LPH 8 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch | X | X | - |
| 01.02.0180 - LPH 8 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | X | - | X |
| 01.02.0190 - LPH 9 | Objektbetreuung − hydraulischen Abgleich | X | X | X |
| 01.02.0200 - LPH 9 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage I − partieller Raumheizflächentausch | X | X | - |
| 01.02.0210 - LPH 9 | Bed.-Pos. – Entscheidungsvorlage II − Austausch oder Erweiterung der zentralen Wärmeerzeugungsanlage | X | - | X |
| 01.02.0220 - LPH 9 | Umbauzuschlag auf die Leistungsphasen 5 - 9 | X | X | X |
| 01.02.0230 | Umbauzuschlag auf die Leistungen der Entscheidungsvorlage II Leistungsphasen 5 - 9 | - | - | X |
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