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Ertüchtigung der Schießstätte Talbecke
Angaben und Daten zum Angebot
Aufforderung zur Angebotsabgabe / Leistungsbeschreibung
1 Projektbeschreibung
1.1 Einleitung
Die Kreisjägerschaft Oberberg e.V. betreibt die Schießstätte Talbecke in Gummersbach. Die
Schießstätte wird überwiegend für die jagdliche Ausbildung, insbesondere für die
Jungjägerausbildung, genutzt und ist aufgrund ihrer Lage und Nutzungsmöglichkeiten für den
Landesjagdverband NRW e.V. von überregionaler Bedeutung.
Auf der Schießstätte sollen die vorhandenen 100-m-Kugelbahnen, die 25-m-Kurzwaffenbahn
sowie die 50-m-Bahn „laufender Keiler“ baukonstruktiv und sicherheits- technisch ertüchtigt
werden. Ziel ist es, die Anlage zukunftssicher und entsprechend den aktuellen
waffenrechtlichen, schießstandtechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen weiter
betreiben zu können.
1.2 Lage
Die Grundstücke mit der darauf befindlichen Schießstätte befinden sich im Regierungsbezirk
Köln, im Oberbergischen Kreis, in 51647 Gummersbach, Niedernhagener Straße 16. Die
Flächen liegen in der Gemarkung Gummersbach, Flur 14, Flurstücke 894, 895 und 970.
1.3 Erschließung
Die Erschließung der Schießstätte erfolgt von der Niedernhagener Straße in Gummersbach aus,
gegenüber dem bestehenden Steinbruchbetrieb der Basalt AG, über einen Wirtschaftsweg.
Diesem folgend gelangt man den Berg hinauf zur Schießstätte.
Die Zufahrt ist aufgrund der topografischen Lage insbesondere in den Wintermonaten nur
eingeschränkt möglich. Die bestehenden Erschließungsflächen werden im Zuge der
Maßnahme grundsätzlich weiter genutzt.
Schießstand Grunewald – Ertüchtigung und Modernisierung 1
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1.4 Objektbeschreibung Bestand
5 x 100 Meter Kugelbahnen
Der vorhandene 100-Meter-Langwaffenschießstand wird mit fünf Schützenpositionen
betrieben. Von diesen Positionen aus kann mit Großkaliber bis 7.000 Joule Geschossenergie
auf statische Ziele in 50 Meter und 100 Meter Entfernung geschossen werden. Das Schießen
auf die Bockscheibe auf 100 Meter ist zwingender Bestandteil der Jägerprüfung in NRW.
5 x 25 Meter Kurzwaffenbahn
Der vorhandene 25-Meter-Kurzwaffenschießstand wird mit fünf Schützenpositionen
betrieben. Die Anlage ist für Kurzwaffen bis 1.500 Joule ausgelegt und soll im Rahmen der
Maßnahme so ertüchtigt werden, dass künftig auch erweiterte Nutzungsmöglichkeiten
entsprechend den schießstandtechnischen Anforderungen berücksichtigt werden können.
Bestand Kurzwaffenbahn
Der Schießstand teilt sich in die Bereiche Schützenstand, Schießbahn und
Geschossfangkammer auf. Die bestehende Anlage wird im Zuge der Ertüchtigung in den
Oberflächen sowie in den sicherheitstechnisch relevanten Bauteilen angepasst.
50 Meter laufender Keiler
Der vorhandene 50-Meter-Langwaffenschießstand „laufender Keiler“ besteht aus
Schützenstand, Schießbahn und Geschossfangkammer. Vom Schützenstand aus kann von
einer festgelegten Schützenposition auf die 50 Meter entfernte laufende Wildscheibe mit
Großkaliber bis 7.000 Joule Geschossenergie geschossen werden.
Die Disziplin 50 Meter laufende Wildscheibe ist zwingender Bestandteil der Jägerprüfung in
NRW. Die bestehende Geschossfangkammer entspricht nicht mehr den geltenden
Anforderungen und wird im Rahmen der Maßnahme ersetzt.
Vereinsheim
Auf der Schießstätte befindet sich ein Vereinsheim mit Aufenthaltsräumen, Nebenräumen und
WC-Anlagen. Diese Bereiche dienen dem Aufenthalt der Schützen, der Organisation des
Schießbetriebs sowie der jagdlichen Ausbildung.
Das Vereinsheim bleibt von der beantragten Ertüchtigung der Kugelstände grundsätzlich
unberührt und ist nicht Bestandteil der sicherheitstechnischen Umbaumaßnahmen an den
Schießbahnen.
Die vorhandenen Funktions- und Aufenthaltsbereiche werden im Bestand weiter genutzt.
Schießstand Grunewald – Ertüchtigung und Modernisierung 2
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Schrotschießstand Trap / Skeet und Jagdparcours
Der Schrotschießstand als Bestandteil der Gesamtanlage ist nicht Bestandteil der
Ertüchtigungs-Maßnahmen.
Schrotschießstand Skeet zum Wurfscheibenschießen
Der weitere vorhandene Skeetstand zum Wurfscheibenschießen bleibt ebenfalls unverändert
bestehen und ist nicht Teil der geplanten Ertüchtigungsmaßnahme der Kugelstände.
1.5 Objektbeschreibung Ertüchtigung und Modernisierung
Betriebseinheit 1: 5 x 100 Meter Bahnen (Langwaffe)
Der 100-Meter-Langwaffenschießstand ist insgesamt ca. 110 Meter lang und teilt sich in die
Bereiche Schützenstand, Schießbahn und Geschossfangkammer auf. Der bestehende
Schützenstand wird um ca. 5,00 Meter in Schussrichtung verschoben und erhält ein neues
Schleppdach. Die Feuerlinie kann dadurch um ca. 4,00 Meter nach vorne verlegt werden,
sodass im Zugangsbereich Platz für die Integration einer Schallschleuse entsteht.
Die Schallschleuse verbessert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schützen, da
wartende Personen beim Öffnen der Tür nicht mehr unmittelbar dem Mündungsknall
ausgesetzt sind. Die Oberflächen in der Schallschleuse und in dem neuen Schützenstand
werden mit schallabsorbierenden Materialien verkleidet.
Auf der Schießbahn werden neue Hoch- und Tiefblenden eingebaut, um die geforderte
bauliche Höhensicherung nach Schießstandrichtlinie zu gewährleisten und um ein Anschießen
des Bodens zu verhindern. Die bestehenden Geschossfangkammer wird zurückgebaut und
durch eine neue Stb-Konstruktion ersetzt.
Betriebseinheit 2: 5 x 25 Meter Kurzwaffenbahn
Der 25-Meter-Kurzwaffenschießstand ist ca. 40 Meter lang und teilt sich in die Bereiche
Schützenstand, Schießbahn und Geschossfangkammer auf. Auch dieser Schießstand erhält
einen Anbau als Schleppdach. Der vorhandene Schützenstand bleibt in seiner Dimensionierung
erhalten und wird in den Oberflächen von Wand, Decke und Boden schallschutztechnisch
ertüchtigt.
Von den fünf Schützenpositionen aus soll nach der Ertüchigung die Möglichkeit bestehen, mit
Kurz- und Langwaffen auf eine Entfernung von 25 Metern bis 7.000 Joule zu schießen. Darüber
hinaus soll die Schießbahn für die Nutzung mit Kurzwaffen begehbar sein, sodass bis auf eine
Entfernung von 5 Metern an die Zieldarstellung herangegangen werden kann.
Schießstand Grunewald – Ertüchtigung und Modernisierung 3
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Die Schießbahn erhält hierfür einen geschossaufnehmenden Boden aus
Gummigranulatpflaster. Die Seitenwände werden rückprallsicher verkleidet. Die bestehende
Geschossfangkammer wird rückgebaut und durch eine neue, den Anforderungen an statisches
Mehrdistanzschießen entsprechende GFK in Stb-Konstruktion ersetzt.
Betriebseinheit 3: 50 Meter laufender Keiler (Langwaffe)
Der 50-Meter-Langwaffenschießstand ist insgesamt ca. 66 Meter lang und teilt sich ebenso in
die Bereiche Schützenstand, Schießbahn und Geschossfangkammer auf. Auch hier wird die
Feuerlinie nach vorne verlegt und eine Schallschleuse eingebaut. Der bestehende
Schützenstand erhält eine Verkleidung aus schallabsorbierendem Material an Decke, Wand
und Boden. Neue Hochblenden gewährleisten auch hier die nötige Höhensicherung nach
Schießstandrichtlinie. Neue Tiefblenden werden eingebaut, um das Anschießen des Bodens zu
verhindern.
Die bestehende Geschossfangkammer wird vollständig zurückgebaut und durch eine neue GFK
in Stb-Konstruktion ersetzt. Alle anschießbaren Oberflächen werden zu ihrem Schutz mit
hochvergüteten Stahlblechen versehen und rückprallsicher mit einer Holzkonstruktion
verkleidet.
Die Betongüte der neuen Stb-Konstruktionen der Geschossfangkammern soll C25/30 WU sein
und wasserundurchlässig, um den Austrag von Schadstoffen in den Untergrund zu verhindern.
Für einen Schutz gegen Staubentwicklung im Sommer ist eine Berieselung geplant. Alle GFK
erhalten entsprechend dimensionierte „Wartungstüren“, um den turnusmäßigen Austausch
der Geschossfangsande zu ermöglichen. Diesbezüglich bedarf es noch einer weiteren
Abstimmung mit dem Schießstand-Sachverständigen. Es wird erwogen, die Schießbahnen 25-
m und 50-m-laufender Keiler insgesamt nach rechts zu verschieben, um im Bereich der jetzigen
25-m-Bahn eine Durchfahrtsmöglichkeit für entsprechende Fahrzeuge (Radlader o.ä.) zu
schaffen und so den Tausch der Geschossfangsande in allen GFK zukünftig zu vereinfachen.
Betriebseinheiten 4: Vereinsheim
Das Vereinsheim bleibt zwar bislang von allen Maßnahmen ausgenommen, muss aber
aufgrund der Konstruktion aus der Bauzeit (BJ 19..) insbesondere hinsichtlich aller Wand-,
Decken- und Fassadenverkleidungen einer Untersuchung auf eine mögliche
Schadstoffbelastung unterzogen werden. Kommt diese Prüfung zu einem entsprechenden
Ergebnis, muss über den Umgang damit und auch dem möglicherweise notwendigen Rückbau
sowie einer Neuerrichtung neu befunden werden. Ein Nachtragsangebot über die dann zu
erbringenden Leistungsphasen 1-4 wird dann notwendig und beim Bieter angefordert.
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Außenanlagen
Die Außenanlagen bleiben von der geplanten und beantragten Maßnahme weitestgehend
unberührt und in ihrem Bestand erhalten. Die Flächen der bestehenden Schießbahnen werden
im Zuge der Ertüchtigungen von Bewuchs u. ä. freigeräumt und begradigt.
1.6 Projektstand
Der Projektstand ergibt sich aus den vorhandenen Genehmigungen und Projektunterlagen. Für
die Schießstätte Talbecke liegen unter anderem Genehmigungsbescheide vom 07.10.2011,
18.04.2024 und 30.06.2025 vor. Die aktuell genehmigten Betriebszeiten von Montag bis
Samstag, 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, bleiben unverändert; an Sonn- und Feiertagen findet kein
Schießbetrieb statt.
Folgende Realisierungsvoraussetzungen liegen aktuell vor:
-
Genehmigungsbescheid vom 30.06.2025
-
Genehmigungsbescheid vom 02.04.2026
-
Fördermittelantrag
-
Zuwendungsbescheid inklusive Förderbestimmungen
2 Aufgabenstellung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übertragung von Planungsleistungen für die
Objektplanung Gebäude und die Tragwerksplanung. Es wird je Los ein Leistungs- und
Honorarangebot für diese Planungsleistungen auf Grundlage der nachfolgenden Grundlagen
und Projektdaten erbeten. Eine losweise Angebotsabgabe ist zulässig.
Die Maßnahme ist im Gesamten eine Fördermaßnahme. Die Allgemeinen
Förderbestimmungen des Zuwendungsbescheids liegen als Anlage bei. Der AN ist im Rahmen
seiner Leistungspflichten verpflichtet, die ihn betreffenden Vorschriften, Bestimmungen und
Allgemeinen Förderbestimmungen des Zuwendungsgebers einzuhalten.
2.1 Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021
einschließlich Nebenkosten und einem ggf. angebotenen Umbauzuschlag und/oder Auf-
/Abschlag für die folgenden zu übertragenden Leistungen (Fahrten zum Bauort vor
Angebotsabgabe werden nicht vergütet):
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Los 1: § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude)
Honorarzone III (vorgegeben)
Jeweils alle Grundleistungen der:
-
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
-
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
-
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
-
Leistungsphase 8 (Objekt-, Bauüberwachung)
Besondere Leistungen
(ca. 200 Std. – diese Leistungen sind im Stundensatz anzubieten)
-
Projektmanagement, z. B.:
-
Projektleitung
-
Projektsteuerung
-
Abstimmungen mit Behörden außerhalb des Bau- und Planungsrechts
-
Koordination der Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien
-
Koordination von zusätzlichen Projektbeteiligten
-
Koordination, Begleitung und Planung schießstandspezifischer Fachleistungen
-
Erstellen von Zahlplänen
-
Erstellen von Verwendungsmittelnachweisen
Los 2: § 51 HOAI (Tragwerksplanung)
Honorarzone III (vorgegeben)
Jeweils alle Grundleistungen der
-
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)
-
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
Besondere Leistungen
(ca. 75 Std. – diese Leistungen sind im Stundensatz anzubieten)
- begleitende Objekt- und Bauüberwachung
2.2 Kosten
Nach der vorliegenden Kostenberechnung vom 02.09.2025 betragen die Kosten (maßgeblich
für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten):
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für die KGR 300 (Bauwerk – Baukonstruktion): 1.742.375 Euro netto
für die KGR 400 (Bauwerk – Technische Anlagen): 99.500,00 Euro netto
für die KGR 500 (Außenanlagen): 49.750 Euro netto
für die KGR 600 (Ausstattung): 127.500,00 Euro netto
2.3 Termine
Die Ausführungsplanung soll unmittelbar nach der Beauftragung im November 2026 beginnen.
Die Fertigstellung der Bauleistungen ist vorgesehen für Ende 2027.
3 Verfahrensablauf
3.1 Der Auftraggeber führt eine öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an die UVgO durch.
3.2 Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
3.3 Für die Beurteilung der Eignung der Bieter sind folgende Eignungskriterien maßgeblich:
- Erfahrung mit der Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind; vergleichbar sind Planungsleistungen für Schießstände oder
vergleichbare Vorhaben;
- Eigenerklärung bzw. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes und
-
Eigenerklärung bzw. Angaben
-
ob ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung
mangels Masse abgelehnt worden ist,
-
ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
-
über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellt.
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Zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien haben die Bieter die Eigenerklärung zur
Eignung sowie die Referenzliste mit dem Angebot vorzulegen.
3.4 Das Angebot muss bis zum
03.11.2026 - 10:00 UHR
elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal über die Funktion zur
Angebotsabgabe, bei folgender Stelle in einem verschlossenen Umschlag oder per E-Mail
eingehen:
Kreisjägerschaft Oberberg e.V.
c/o Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft
mbB
Herr Rechtsanwalt Garthoff
Möserstraße 2-3
49074 Osnabrück
Bestandteil des Angebotes je Los müssen folgende Unterlagen sein:
- ein konkretes (frei formuliertes) Honorarangebot für die Objektplanung (Los 1) und/oder
die Tragwerksplanung (Los 2) unter Berücksichtigung der Kalkulationsvorgaben unter
vorstehender Ziffer 2.1;
- die je Los auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung (Formular B Eigenerklärung Eignung)
und
- die Liste „Erfahrungen mit vergleichbaren Planungsleistungen“ (Formular C Referenzliste)
für die Lose 1 und/oder 2 und mit einer kurzen Vorstellung des für die Projektbearbeitung
je Los vorgesehenen Projektteams (insbesondere des verantwortlichen Planers).
Die Auftraggeberin behält sich eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen vor.
4 Anlagen
4.1 Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz vom 02.04.26
und 30.06.2025
4.2 Kostenberechnung vom 02.09.2025 (auf Anfrage)
4.3 Bedingungen Fördermittelbescheid
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