A Angebotsaufforderung Auschreibung Planungsleistungen 2026-10-21.pdf

Planungsleistungen zur Ertüchtigung der Schießstätte Talbecke II

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 09:16 (Europe/Berlin)

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Ertüchtigung der Schießstätte Talbecke


Angaben und Daten zum Angebot

Aufforderung zur Angebotsabgabe / Leistungsbeschreibung


1 Projektbeschreibung

1.1 Einleitung

Die Kreisjägerschaft Oberberg e.V. betreibt die Schießstätte Talbecke in Gummersbach. Die

Schießstätte wird überwiegend für die jagdliche Ausbildung, insbesondere für die

Jungjägerausbildung, genutzt und ist aufgrund ihrer Lage und Nutzungsmöglichkeiten für den

Landesjagdverband NRW e.V. von überregionaler Bedeutung.

Auf der Schießstätte sollen die vorhandenen 100-m-Kugelbahnen, die 25-m-Kurzwaffenbahn

sowie die 50-m-Bahn „laufender Keiler“ baukonstruktiv und sicherheits- technisch ertüchtigt

werden. Ziel ist es, die Anlage zukunftssicher und entsprechend den aktuellen

waffenrechtlichen, schießstandtechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen weiter

betreiben zu können.

1.2 Lage

Die Grundstücke mit der darauf befindlichen Schießstätte befinden sich im Regierungsbezirk

Köln, im Oberbergischen Kreis, in 51647 Gummersbach, Niedernhagener Straße 16. Die

Flächen liegen in der Gemarkung Gummersbach, Flur 14, Flurstücke 894, 895 und 970.

1.3 Erschließung

Die Erschließung der Schießstätte erfolgt von der Niedernhagener Straße in Gummersbach aus,

gegenüber dem bestehenden Steinbruchbetrieb der Basalt AG, über einen Wirtschaftsweg.

Diesem folgend gelangt man den Berg hinauf zur Schießstätte.

Die Zufahrt ist aufgrund der topografischen Lage insbesondere in den Wintermonaten nur

eingeschränkt möglich. Die bestehenden Erschließungsflächen werden im Zuge der

Maßnahme grundsätzlich weiter genutzt.

Schießstand Grunewald – Ertüchtigung und Modernisierung 1

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1.4 Objektbeschreibung Bestand

5 x 100 Meter Kugelbahnen

Der vorhandene 100-Meter-Langwaffenschießstand wird mit fünf Schützenpositionen

betrieben. Von diesen Positionen aus kann mit Großkaliber bis 7.000 Joule Geschossenergie

auf statische Ziele in 50 Meter und 100 Meter Entfernung geschossen werden. Das Schießen

auf die Bockscheibe auf 100 Meter ist zwingender Bestandteil der Jägerprüfung in NRW.

5 x 25 Meter Kurzwaffenbahn

Der vorhandene 25-Meter-Kurzwaffenschießstand wird mit fünf Schützenpositionen

betrieben. Die Anlage ist für Kurzwaffen bis 1.500 Joule ausgelegt und soll im Rahmen der

Maßnahme so ertüchtigt werden, dass künftig auch erweiterte Nutzungsmöglichkeiten

entsprechend den schießstandtechnischen Anforderungen berücksichtigt werden können.

Bestand Kurzwaffenbahn

Der Schießstand teilt sich in die Bereiche Schützenstand, Schießbahn und

Geschossfangkammer auf. Die bestehende Anlage wird im Zuge der Ertüchtigung in den

Oberflächen sowie in den sicherheitstechnisch relevanten Bauteilen angepasst.

50 Meter laufender Keiler

Der vorhandene 50-Meter-Langwaffenschießstand „laufender Keiler“ besteht aus

Schützenstand, Schießbahn und Geschossfangkammer. Vom Schützenstand aus kann von

einer festgelegten Schützenposition auf die 50 Meter entfernte laufende Wildscheibe mit

Großkaliber bis 7.000 Joule Geschossenergie geschossen werden.

Die Disziplin 50 Meter laufende Wildscheibe ist zwingender Bestandteil der Jägerprüfung in

NRW. Die bestehende Geschossfangkammer entspricht nicht mehr den geltenden

Anforderungen und wird im Rahmen der Maßnahme ersetzt.

Vereinsheim

Auf der Schießstätte befindet sich ein Vereinsheim mit Aufenthaltsräumen, Nebenräumen und

WC-Anlagen. Diese Bereiche dienen dem Aufenthalt der Schützen, der Organisation des

Schießbetriebs sowie der jagdlichen Ausbildung.

Das Vereinsheim bleibt von der beantragten Ertüchtigung der Kugelstände grundsätzlich

unberührt und ist nicht Bestandteil der sicherheitstechnischen Umbaumaßnahmen an den

Schießbahnen.

Die vorhandenen Funktions- und Aufenthaltsbereiche werden im Bestand weiter genutzt.

Schießstand Grunewald – Ertüchtigung und Modernisierung 2

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Schrotschießstand Trap / Skeet und Jagdparcours

Der Schrotschießstand als Bestandteil der Gesamtanlage ist nicht Bestandteil der

Ertüchtigungs-Maßnahmen.

Schrotschießstand Skeet zum Wurfscheibenschießen

Der weitere vorhandene Skeetstand zum Wurfscheibenschießen bleibt ebenfalls unverändert

bestehen und ist nicht Teil der geplanten Ertüchtigungsmaßnahme der Kugelstände.

1.5 Objektbeschreibung Ertüchtigung und Modernisierung

Betriebseinheit 1: 5 x 100 Meter Bahnen (Langwaffe)

Der 100-Meter-Langwaffenschießstand ist insgesamt ca. 110 Meter lang und teilt sich in die

Bereiche Schützenstand, Schießbahn und Geschossfangkammer auf. Der bestehende

Schützenstand wird um ca. 5,00 Meter in Schussrichtung verschoben und erhält ein neues

Schleppdach. Die Feuerlinie kann dadurch um ca. 4,00 Meter nach vorne verlegt werden,

sodass im Zugangsbereich Platz für die Integration einer Schallschleuse entsteht.

Die Schallschleuse verbessert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schützen, da

wartende Personen beim Öffnen der Tür nicht mehr unmittelbar dem Mündungsknall

ausgesetzt sind. Die Oberflächen in der Schallschleuse und in dem neuen Schützenstand

werden mit schallabsorbierenden Materialien verkleidet.

Auf der Schießbahn werden neue Hoch- und Tiefblenden eingebaut, um die geforderte

bauliche Höhensicherung nach Schießstandrichtlinie zu gewährleisten und um ein Anschießen

des Bodens zu verhindern. Die bestehenden Geschossfangkammer wird zurückgebaut und

durch eine neue Stb-Konstruktion ersetzt.

Betriebseinheit 2: 5 x 25 Meter Kurzwaffenbahn

Der 25-Meter-Kurzwaffenschießstand ist ca. 40 Meter lang und teilt sich in die Bereiche

Schützenstand, Schießbahn und Geschossfangkammer auf. Auch dieser Schießstand erhält

einen Anbau als Schleppdach. Der vorhandene Schützenstand bleibt in seiner Dimensionierung

erhalten und wird in den Oberflächen von Wand, Decke und Boden schallschutztechnisch

ertüchtigt.

Von den fünf Schützenpositionen aus soll nach der Ertüchigung die Möglichkeit bestehen, mit

Kurz- und Langwaffen auf eine Entfernung von 25 Metern bis 7.000 Joule zu schießen. Darüber

hinaus soll die Schießbahn für die Nutzung mit Kurzwaffen begehbar sein, sodass bis auf eine

Entfernung von 5 Metern an die Zieldarstellung herangegangen werden kann.

Schießstand Grunewald – Ertüchtigung und Modernisierung 3

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Die Schießbahn erhält hierfür einen geschossaufnehmenden Boden aus

Gummigranulatpflaster. Die Seitenwände werden rückprallsicher verkleidet. Die bestehende

Geschossfangkammer wird rückgebaut und durch eine neue, den Anforderungen an statisches

Mehrdistanzschießen entsprechende GFK in Stb-Konstruktion ersetzt.

Betriebseinheit 3: 50 Meter laufender Keiler (Langwaffe)

Der 50-Meter-Langwaffenschießstand ist insgesamt ca. 66 Meter lang und teilt sich ebenso in

die Bereiche Schützenstand, Schießbahn und Geschossfangkammer auf. Auch hier wird die

Feuerlinie nach vorne verlegt und eine Schallschleuse eingebaut. Der bestehende

Schützenstand erhält eine Verkleidung aus schallabsorbierendem Material an Decke, Wand

und Boden. Neue Hochblenden gewährleisten auch hier die nötige Höhensicherung nach

Schießstandrichtlinie. Neue Tiefblenden werden eingebaut, um das Anschießen des Bodens zu

verhindern.

Die bestehende Geschossfangkammer wird vollständig zurückgebaut und durch eine neue GFK

in Stb-Konstruktion ersetzt. Alle anschießbaren Oberflächen werden zu ihrem Schutz mit

hochvergüteten Stahlblechen versehen und rückprallsicher mit einer Holzkonstruktion

verkleidet.

Die Betongüte der neuen Stb-Konstruktionen der Geschossfangkammern soll C25/30 WU sein

und wasserundurchlässig, um den Austrag von Schadstoffen in den Untergrund zu verhindern.

Für einen Schutz gegen Staubentwicklung im Sommer ist eine Berieselung geplant. Alle GFK

erhalten entsprechend dimensionierte „Wartungstüren“, um den turnusmäßigen Austausch

der Geschossfangsande zu ermöglichen. Diesbezüglich bedarf es noch einer weiteren

Abstimmung mit dem Schießstand-Sachverständigen. Es wird erwogen, die Schießbahnen 25-

m und 50-m-laufender Keiler insgesamt nach rechts zu verschieben, um im Bereich der jetzigen

25-m-Bahn eine Durchfahrtsmöglichkeit für entsprechende Fahrzeuge (Radlader o.ä.) zu

schaffen und so den Tausch der Geschossfangsande in allen GFK zukünftig zu vereinfachen.

Betriebseinheiten 4: Vereinsheim

Das Vereinsheim bleibt zwar bislang von allen Maßnahmen ausgenommen, muss aber

aufgrund der Konstruktion aus der Bauzeit (BJ 19..) insbesondere hinsichtlich aller Wand-,

Decken- und Fassadenverkleidungen einer Untersuchung auf eine mögliche

Schadstoffbelastung unterzogen werden. Kommt diese Prüfung zu einem entsprechenden

Ergebnis, muss über den Umgang damit und auch dem möglicherweise notwendigen Rückbau

sowie einer Neuerrichtung neu befunden werden. Ein Nachtragsangebot über die dann zu

erbringenden Leistungsphasen 1-4 wird dann notwendig und beim Bieter angefordert.

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Außenanlagen

Die Außenanlagen bleiben von der geplanten und beantragten Maßnahme weitestgehend

unberührt und in ihrem Bestand erhalten. Die Flächen der bestehenden Schießbahnen werden

im Zuge der Ertüchtigungen von Bewuchs u. ä. freigeräumt und begradigt.

1.6 Projektstand

Der Projektstand ergibt sich aus den vorhandenen Genehmigungen und Projektunterlagen. Für

die Schießstätte Talbecke liegen unter anderem Genehmigungsbescheide vom 07.10.2011,

18.04.2024 und 30.06.2025 vor. Die aktuell genehmigten Betriebszeiten von Montag bis

Samstag, 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, bleiben unverändert; an Sonn- und Feiertagen findet kein

Schießbetrieb statt.

Folgende Realisierungsvoraussetzungen liegen aktuell vor:

  • Genehmigungsbescheid vom 30.06.2025

  • Genehmigungsbescheid vom 02.04.2026

  • Fördermittelantrag

  • Zuwendungsbescheid inklusive Förderbestimmungen

2 Aufgabenstellung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übertragung von Planungsleistungen für die

Objektplanung Gebäude und die Tragwerksplanung. Es wird je Los ein Leistungs- und

Honorarangebot für diese Planungsleistungen auf Grundlage der nachfolgenden Grundlagen

und Projektdaten erbeten. Eine losweise Angebotsabgabe ist zulässig.

Die Maßnahme ist im Gesamten eine Fördermaßnahme. Die Allgemeinen

Förderbestimmungen des Zuwendungsbescheids liegen als Anlage bei. Der AN ist im Rahmen

seiner Leistungspflichten verpflichtet, die ihn betreffenden Vorschriften, Bestimmungen und

Allgemeinen Förderbestimmungen des Zuwendungsgebers einzuhalten.

2.1 Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021

einschließlich Nebenkosten und einem ggf. angebotenen Umbauzuschlag und/oder Auf-

/Abschlag für die folgenden zu übertragenden Leistungen (Fahrten zum Bauort vor

Angebotsabgabe werden nicht vergütet):

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Los 1: § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude)

Honorarzone III (vorgegeben)

Jeweils alle Grundleistungen der:

  • Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)

  • Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)

  • Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)

  • Leistungsphase 8 (Objekt-, Bauüberwachung)

Besondere Leistungen

(ca. 200 Std. – diese Leistungen sind im Stundensatz anzubieten)

  • Projektmanagement, z. B.:

  • Projektleitung

  • Projektsteuerung

  • Abstimmungen mit Behörden außerhalb des Bau- und Planungsrechts

  • Koordination der Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien

  • Koordination von zusätzlichen Projektbeteiligten

  • Koordination, Begleitung und Planung schießstandspezifischer Fachleistungen

  • Erstellen von Zahlplänen

  • Erstellen von Verwendungsmittelnachweisen

Los 2: § 51 HOAI (Tragwerksplanung)

Honorarzone III (vorgegeben)

Jeweils alle Grundleistungen der

  • Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)

  • Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)

Besondere Leistungen

(ca. 75 Std. – diese Leistungen sind im Stundensatz anzubieten)

  • begleitende Objekt- und Bauüberwachung

2.2 Kosten

Nach der vorliegenden Kostenberechnung vom 02.09.2025 betragen die Kosten (maßgeblich

für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten):

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für die KGR 300 (Bauwerk – Baukonstruktion): 1.742.375 Euro netto

für die KGR 400 (Bauwerk – Technische Anlagen): 99.500,00 Euro netto

für die KGR 500 (Außenanlagen): 49.750 Euro netto

für die KGR 600 (Ausstattung): 127.500,00 Euro netto

2.3 Termine

Die Ausführungsplanung soll unmittelbar nach der Beauftragung im November 2026 beginnen.

Die Fertigstellung der Bauleistungen ist vorgesehen für Ende 2027.

3 Verfahrensablauf

3.1 Der Auftraggeber führt eine öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an die UVgO durch.

3.2 Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

3.3 Für die Beurteilung der Eignung der Bieter sind folgende Eignungskriterien maßgeblich:

  • Erfahrung mit der Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung

vergleichbar sind; vergleichbar sind Planungsleistungen für Schießstände oder

vergleichbare Vorhaben;

  • Eigenerklärung bzw. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder

Wohnsitzes und

  • Eigenerklärung bzw. Angaben

  • ob ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung

mangels Masse abgelehnt worden ist,

  • ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,

  • über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und

Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen,

  • dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit

als Bewerber in Frage stellt.

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Zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien haben die Bieter die Eigenerklärung zur

Eignung sowie die Referenzliste mit dem Angebot vorzulegen.

3.4 Das Angebot muss bis zum

03.11.2026 - 10:00 UHR

elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal über die Funktion zur

Angebotsabgabe, bei folgender Stelle in einem verschlossenen Umschlag oder per E-Mail

eingehen:

Kreisjägerschaft Oberberg e.V.

c/o Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft

mbB

Herr Rechtsanwalt Garthoff

Möserstraße 2-3

49074 Osnabrück

garthoff@wolter-hoppenberg.de

Bestandteil des Angebotes je Los müssen folgende Unterlagen sein:

  • ein konkretes (frei formuliertes) Honorarangebot für die Objektplanung (Los 1) und/oder

die Tragwerksplanung (Los 2) unter Berücksichtigung der Kalkulationsvorgaben unter

vorstehender Ziffer 2.1;

  • die je Los auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung (Formular B Eigenerklärung Eignung)

und

  • die Liste „Erfahrungen mit vergleichbaren Planungsleistungen“ (Formular C Referenzliste)

für die Lose 1 und/oder 2 und mit einer kurzen Vorstellung des für die Projektbearbeitung

je Los vorgesehenen Projektteams (insbesondere des verantwortlichen Planers).

Die Auftraggeberin behält sich eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen vor.

4 Anlagen

4.1 Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz vom 02.04.26

und 30.06.2025

4.2 Kostenberechnung vom 02.09.2025 (auf Anfrage)

4.3 Bedingungen Fördermittelbescheid

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung