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An alle Verfahrensteilnehmer
Stadt Neustadt an der Donau - Neubau Hallenbad und 3-fach Sporthalle Leistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1-3, 7, 8 Bieterfragen 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns gingen Bieterfragen zu, welche wir mit diesem Schreiben beantworten.
Frage 1: Wir beabsichtigen, die Anlagengruppe 7 an einen Nachunternehmer zu vergeben. Wie sollen hier die anrechenbaren Kosten angegeben werden?
Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden.
Frage 2: Kann für die Referenz 1 eine zweigeteilte Referenz vom Hauptbüro und vom Nachunternehmerbüro zusammengefasst angegeben werden? z.B. Referenz 1: Hauptbüro: Anlagengruppe 1,2,3,8 Summe x Nachunternehmerbüro: Anlagengruppe 7 Summe x
Antwort: Nein. Es können insgesamt bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Da es sich um Büroreferenzen handelt, können diese vom Bewerber, von einer Bewerbergemeinschaft oder als Eignungsleihe eingereicht werden. Details sind dem Teilnahmeantrag und der Verfahrensanweisung zu entnehmen.
Frage 3a: Bitte erläutern Sie die Angabe Referenz mit vergleichbaren Planungsanforderungen. Muss es sich bei den Referenzen 1 und 3 zwingend um ein Hallenbad handeln?
Antwort: Nein. Die Erläuterung ist bereits aufgeführt: mind. Honorarzone II, §56 Abs. 2 HOAI
Frage 3b: Oder können Projekte in vergleichbarer Größe auch als Referenz angegeben werden?
Antwort: Nein. Die vergleichbare Größe ist in einem anderen Unterkriterium beschrieben.
Frage 4: Können Sie die ungewöhnlich hohen Kosten auf Hallenbad und Sporthalle aufteilen?
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Antwort: Ja. Ungewöhnlich hohe Kosten liegen jedoch nicht vor. Der Kostenansatz wurde auf Basis der Kostenkennwerte des Fördermittelgebers ermittelt.
Frage 5: Welchen Anteil hat die Badewassertechnik an den >3 Mio. € Investitionskosten?
Antwort: Durch die Vergabestelle wurden keine >3 Mio. € Investitionskosten definiert. Die aufgeführte Summe bezieht sich auf die vergleichbare Größe der Referenz für die Kostengruppen 410, 420, 430, 470 Badewassertechnik und 480, nicht auf tatsächliche Investitionskosten. Diese werden erst nach Auftragsvergabe im Zuge der Leistungsphasen 2 und 3 ermittelt. Eine Differenzierung der Badewassertechnik hinsichtlich der weiteren Anlagegruppen wird zur Bewertung nicht gefordert. Die Frage ist dahingehend irrelevant. Für das Kriterium Honorar in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens wurde eine Untergliederung der anrechenbaren Kosten vorgenommen, siehe Anlage 4 des Vertragsmusters.
Frage 6: Welche besonderen Anforderungen bestehen an die Planung der Badewassertechnik, nachdem mind. zwei Referenzen für Hallenbäder in dem hierfür relativ kurzen Zeitraum von 5 Jahren gefordert wird?
Antwort: Die Anforderungen an die Badewassertechnik ist unabhängig von der Anzahl der Referenzen und des Referenzzeitraumes zu betrachten. Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der geeignetsten Bewerber, auch in Bezug auf die Badewassertechnik. Um auf die Aktualität hinsichtlich dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der energetischen Anforderungen einzugehen, ist ein angemessener Referenzzeitraum erforderlich. Der Referenzzeitraum beträgt nicht 5, sondern über 6 Jahre. Die Aussage mindestens zwei Referenzen mit Hallenbäder ist nicht korrekt, da es sich nicht um Mindestkriterien handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle