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Teilnahmewettbewerb Projektbeschreibung (Stand 12.12.2025)
ERWEITERUNGSNEUBAU AM HAUPTSTANDORT DES
GYMNASIUMS „HOFFMANN-VON-FALLERSLEBEN-SCHULE“
SOWIE PARTIELLE UMBAUTEN IM BESTAND
-Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021–
Anlagengruppen 4 und 5
Auftraggeberin: Stadt Braunschweig Referat Hochbau Vergabestelle: Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle Zentrale Vergabestelle Wendenring 1 38114 Braunschweig Vergabenummer: 6012-0650-25-013 Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV) Abgabefrist Teilnahmeantrag: 15.01.2026 um 10:30
Rückfragen bis: 07.01.2026
Unverbindliche Planung des weiteren Verfahrensablaufs: Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote: 06.02.2026 Rückfragen bis: 26.02.2026 Abgabe der Erstangebote: 05.03.2026 Verhandlungsgespräche: 30.03.2025 (und/oder ggf. 31.03.2025) Abgabe finale Angebote: 24.04.2025 Bindefrist für die Angebote: 15.07.2026 Ausführungszeitraum: ab Juni 2026 bzw. innerhalb von 30 Ta- gen nach Zuschlagserteilung Die mit dem Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellten Formulare sind vom Bewerber* bzw. der gesamten Bewerbergemeinschaft* (später Bietergemeinschaft*) bitte - soweit zutreffend - voll- ständig in Textform, § 126b BGB auszufüllen und ausschließlich elektronisch über die Verga- beplattform deutsche-evergabe.de einzureichen: https://www.deutsche-evergabe.de
Bitte achten Sie darauf, die Einreichung nicht über die allgemeine Kommunikationsfunktion für Bie- terfragen, sondern ausschließlich über die Angebotsabgabe vorzunehmen. Machen Sie sich mit den Funktionen rechtzeitig vertraut und kalkulieren Sie ausreichend Zeit für die elektronische Ein- reichung ein. Bei technischen Problemen wenden Sie sich an den Support der Deutschen eVergabe.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) sowie die Klarstellung, dass außer natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint sein können, verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter sowie nicht-binäre Personen und können sich ggf. auch auf juristische Personen beziehen. Seite 1 von 20
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Der technische Support der Vergabeplattform kann erreicht werden unter: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off Per E-Mail über Kontaktformular auf o. a. Webseite.
Die gültigen AGB der Vergabeplattform (insbesondere die Nutzungsvoraussetzung und Pflichten für Bewerber/Bieter sowie die Supportzeiten) sowie die weiteren nachfolgenden Informationen sind zu beachten. Der Vorgang der Teilnahmeantragsabgabe kann je nach Internetverbindung einige Zeit dauern. Die Übertragung ist erst dann abgeschlossen, wenn das letzte Byte übertragen ist. Dieser Zeitpunkt gilt als Teilnahmeantragsabgabetermin und ist maßgeblich für die Prüfung der Rechtzeitigkeit des Teilnahmeantrags. Der Teilnahmeantrag wird dazu mit einem entsprechenden elektronischen Zeit- stempel versehen. Dies gilt später entsprechend für die Angebotseinreichung. Die Kommunikationsfunktion ist ausschließlich für Nachrichten im laufenden Verfahren zwischen registrierten Interessenten bzw. Teilnehmenden und der Auftraggeberin vorgesehen. Für den Download der Unterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich. Bitte beachten Sie je- doch, dass nur registrierte Unternehmen Bieterinformationen und Nachrichten über Änderungen von Unterlagen, Terminen usw. erhalten können. Für die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern – einschließlich der eventuellen Zuschlagser- teilung – werden automatisch die Daten zu Grunde gelegt, mit denen die Bewerber/Bieter auf der Vergabeplattform registriert sind. Die im Teilnahmeantrag oder später im Angebot gemachten An- gaben zum Bewerber/Bieter bzw. Bevollmächtigten der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind hierfür nicht maßgeblich. Achten Sie daher bitte bei der Registrierung auf eine vollständige und korrekte Firmenangabe (mit Rechtsformbezeichnung und Ort)! Nehmen Sie bitte dort – sofern erforderlich – eine Korrektur oder Ergänzung vor! Daten sollen unverpackt/unkomprimiert/direkt im Teilnahmeantrag bzw. Angebot (kein ZIP-Ordner) geschickt werden. Achten Sie darauf, dass der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot aus technischen Gründen in Summe nicht größer als 500 MB (Megabyte) sein darf. Falls größere Datenmengen eingereicht werden müssen, muss die Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsabgabe mit den weiteren Dateien wiederholt werden. In diesem Fall sind Sie aufgefordert, die Zentrale Vergabestelle darüber in Kenntnis zu setzen. Achten Sie auch auf die Länge Ihrer Dateibezeichnungen und beschränken Sie sich auf maximal 50 Zeichen. Dateien mit überlangen Bezeichnungen können ggf. zwar von Ihnen hochgeladen, aber von der Deutschen eVergabe nicht mehr in einen Datei-Ordner mit allen hochgeladenen Un- terlagen gepackt werden. Es gilt deutsches Recht. Teilnahmeanträge, Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Auf die Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) wird ausdrücklich verwiesen. Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Teilnahmeantrages wird keine Entschädigung gewährt. Das Gleiche gilt für die Angebots- bzw. Verhandlungsphase. Insbeson- dere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch der Bewerber/Bieter.
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Inhaltsverzeichnis
1 Überblick über das Verfahren .................................................................................................. 4
1.1 Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) ............................................................................................ 4
1.2 Angebotsphase (Stufe 2 und ggf. weitere) ........................................................................... 5
1.3 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten .. 5
1.4 Ausschlusstatbestände ......................................................................................................... 5
1.5 Bewerber-/Bietergemeinschaften, Teilnahme durch Vertreter ............................................. 6
1.6 Nachunternehmer / Unterauftragnehmer / Subunternehmer / freie Mitarbeiter .................... 6
1.7 Bindefrist/Zuschlagserteilung/Vertragsschluss ..................................................................... 7
2 Allgemeine Angaben zum Projekt ............................................................................................ 7
3 Aufgaben der Elektroplanung ................................................................................................. 12
4 Gegenstand des Auftrags ...................................................................................................... 12
5 Eignungskriterien ................................................................................................................... 13
5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV .................. 13
5.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ........................................................................ 13
5.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV ....................................... 13
5.3.1 Eintragung in ein relevantes Berufsregister / Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen ..................................................................................................................... 13
5.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV .................................... 14
5.4.1 Spezifischer Jahresumsatz/ Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz ................... 14
5.4.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung ......................................................................... 14
5.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV ......................................... 15
5.5.1 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen ................................................................. 15
5.5.2 Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten ................................ 15
5.5.3 Durchschnittliche jährliche Belegschaft .......................................................................... 16
6 Eignungsleihe gem. § 47 VgV .............................................................................................. 16
7 Zuschlagskriterien .................................................................................................................. 17
8 Datenschutz und Geheimhaltung ........................................................................................... 19
9 Einverständnis ........................................................................................................................ 19
10 Übersicht aller Vergabeunterlagen und einzureichender Unterlagen ................................. 19
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1 Überblick über das Verfahren
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
1.1 Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) In der 1. Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, bewerben Sie sich um die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren. Hierbei ist mit dem Teilnahmeantrag bereits die Eignung für die Auftragsausführung nachzuweisen. Es werden Mindestanforderungen an die Eignung gestellt. Die Eignungskriterien entnehmen Sie der Bekanntmachung und dem Formular Teilnahmeantrag. Es werden Eigenerklärungen gefordert. Diese werden ggf. von der Auftraggeberin verifiziert. Fal- sche und fehlende Angaben führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Fehlende Unterlagen können teilweise nachgefordert werden, Sie haben darauf jedoch grundsätz- lich keinen Anspruch. Werden Unterlagen nachgefordert, sind diese zwingend innerhalb der ge- setzten Frist nachzureichen, sonst folgt der Ausschluss vom Verfahren. Der Teilnahmeantrag bzw. später das Angebotsschreiben muss ausgefüllt hochgeladen werden. Nutzen Sie dafür nur den letzten über die Deutsche eVergabe zur Verfügung gestellten Vordruck. Ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot, in dem die in den entsprechenden Vordrucken geforderte Be- stätigung fehlt, wird ausgeschlossen. Ihre eventuellen weitergehenden Erläuterungen zum Teilnahmeantrag bzw. Angebot sind als be- sondere Anlage (= gesondertes Schreiben mit einem entsprechenden Dateinamen) elektronisch beizufügen. Erläuterungen, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, werden grundsätzlich nicht be- achtet. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot soll entsprechend dem vorgegebenen Dateinamen erstellt und hochgeladen werden. Etwaige Ergänzungen zum jeweiligen Dateinamen sollen an das Ende des jeweiligen Dateinamens angefügt werden. Für zusätzlich beizufügende Dateien soll ein „ent- sprechender“ Dateiname verwendet werden, aus dem sich der Inhalt der jeweiligen Datei unprob- lematisch ergibt. Sollten mehr Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden min- destens 3 Plätze, maximal 5 Plätze, für das Verhandlungsverfahren ausgelost. Diese gelosten 5 Bewerber (mindestens 3 Bewerber) werden anschließend zur Abgabe eines Er- stangebots aufgefordert. Die detaillierten Anforderungen an die Planung, das einschlägige Leistungsbild, Planunterlagen und diverse weitere Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen in der Deutschen eVergabe. Beachten Sie bitte, dass Leistungsverzeichnisse/Preisblätter dort separat von den üb- rigen Vergabeunterlagen zu finden sind. Am Ende dieses Dokuments finden Sie eine Übersicht aller Vergabeunterlagen inkl. des zu ver- wendenden Vordrucks „Teilnahmeantrag“. Die Übersicht enthält auch Angaben, welche Unterla- gen (ausgefüllt) einzureichen sind. Die Kommunikation zwischen Interessenten, Bewerbern sowie Bietern und Auftraggeberin erfolgt während des Verfahrens ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabeportals der Deutschen eVergabe.
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1.2 Angebotsphase (Stufe 2 und ggf. weitere) Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe beginnt die Stufe 2 des Verfahrens. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor.
Bereits das Erstangebot muss daher vollständig sein. Fehlende Unterlagen – insbesondere Eigen- erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise – können von der Vergabe- stelle grundsätzlich nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zu- schlagskriterien betreffen, wie zum Beispiel ein gefordertes Konzept oder das Preisblatt, können nicht nachgefordert werden. Das Preisblatt muss mit dem Angebot vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Ein nicht vollstän- dig ausgefülltes Preisblatt führt zum Ausschluss des Angebots. Lediglich wenn unwesentliche Ein- zelpreispositionen fehlen, können diese nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bie- ter jedoch nicht. Jeder Bieter gibt eine Einschätzung zum Projekt ab. Der Bieter benennt sein Projektteam inkl. Qualifikationen. Diese Angaben werden neben dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirt- schaftlichsten Angebots berücksichtigt. Das wirtschaftlichste Angebot wird dabei anhand der höchsten Punktzahl ermittelt. Mindestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung erhalten die unterlegenen Bieter eine Infor- mation gemäß § 134 GWB. Näheres erläutern die Zuschlagskriterien unter Punkt 7.
1.3 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten Änderungen/Ergänzungen/Berichtigungen des Teilnahmeantrags bzw. Angebots sind bis zum Ab- lauf der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsfrist zulässig und nur durch Abgabe eines komplett neuen Teilnahmeantrags bzw. Angebots möglich. Durch Einreichung eines neuen oder berichtig- ten Teilnahmeantrags bzw. Angebots wird ein vorher hochgeladener Teilnahmeantrag bzw. hoch- geladenes Angebot als nicht existent angesehen. Bitte ziehen Sie zuvor eingereichte Angebote dennoch zurück. Eine Anleitung zum Rückzug Ihres Teilnahmeantrages oder Angebotes können Sie über den fol- genden Link finden: https://service.deutsche-evergabe.de/kb/a56/ich-moechte-mein-angebot-zurueckziehen-korrigie- ren.aspx Ein komplett neuer Teilnahmeantrag bzw. neues Angebot ist auch dann hochzuladen, wenn im ursprünglichen Angebot lediglich ein Vordruck (z. B. eine Eigenerklärung) vergessen wurde. Das Hochladen/Nachreichen nur einzelner Dateien/Dokumente ist nicht möglich. Ebenso muss ein komplett neuer Teilnahmeantrag bzw. neues Angebot eingereicht werden, wenn während der Angebotsfrist die Vergabeunterlagen aktualisiert wurden und bereits ein Teilnahme- antrag bzw. Angebot, jedoch nicht mit den aktuellen Unterlagen, übermittelt wurde. Das Hochla- den/der Austausch nur einzelner Dateien/Dokumente ist nicht möglich. Die Rücknahme eines Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist bis zum Ablauf der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsfrist zulässig.
1.4 Ausschlusstatbestände Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen ver- geben werden, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
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Zur Prüfung eines zwingenden oder fakultativen Ausschlusses ist stets der „Teilnahmeantrag“ ein- zureichen. Sämtliche Ausschlusstatbestände und die Möglichkeiten einer sog. Selbstreinigung er- geben sich aus dem Vordruck.
1.5 Bewerber-/Bietergemeinschaften, Teilnahme durch Vertreter Nicht nur Einzelbewerber bzw. Einzelbieter, sondern auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften können Teilnahmeanträge stellen und später Angebote abgeben. Falls ein Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abgegeben werden soll, füllt Mitglied 1 der Bewerbergemeinschaft den Teilnahmeantrag vollständig aus. Mitglied 1 ist Vertreter der Bewerber- /Bietergemeinschaft. Alle anderen Mitglieder (Nr. 2 ff) sind im Teilnahmeantrag mit den zu Ihnen geforderten Angaben einzutragen. Die Mitglieder Nr. 2 ff. der Bewerbergemeinschaft füllen jeweils für sich selbst den Vordruck „Tn-Antrag_ANLAGE_Eignungsleihe_Bewerbergemeinschaft“ aus und lassen diesen durch den Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag über die Deutsche eVergabe einreichen. Gibt ein Bewerber ein Angebot ab, der gleichzeitig Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist, oder beteiligt sich ein Unternehmen an mehreren Bewerbergemeinschaften oder geben zwei konzern- verbundene Unternehmen jeweils einen separaten Teilnahmeantrag ab, so können die betroffenen Teilnahmeanträge nach Maßgabe des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausgeschlossen werden. Sofern eine Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs besteht, müssen die betroffenen Bewerber bei Teilnahmeantragsabgabe diese Vermutung (unaufgefordert) widerlegen; andernfalls sind die betroffenen Teilnahmeanträge oder auch spätere Angebote – wenn die Vermutung erst in der Angebotsphase entsteht – zwingend auszuschließen. Hierfür ist eine formlose Erklärung aus- reichend. Falls ein Vertreter (z. B. Makler, Mitarbeitende eines rechtlich selbstständigen Konzernteils) einen Teilnahmeantrag bzw. ein Angebot abgeben will, benötigt er eine entsprechende Vollmacht. Diese Vollmacht soll als Anlage zum Teilnahmeantrag oder Angebotsschreiben eingereicht werden. Aus der Vollmacht muss der Name, Anschrift, Telefon-Nummer, ggf. Fax-Nummer, E-Mail-Adresse der/des Bevollmächtigten hervorgehen. Aus der Vollmacht muss ferner der Umfang der Bevoll- mächtigung eindeutig hervorgehen (z. B. Teilnahmeantragsabgabe, Angebotsabgabe, Verfahrens- schritte bis zur Zuschlagserteilung, Erledigung von Rügen und Nachprüfungsanträgen). Der Bieter ist und bleibt im gesamten Vergabeverfahren das vollmachtgebende Unternehmen, das im Falle des Zuschlags den Auftrag ausführen will. Alle Erklärungen bzw. Unterlagen müssen also im Hin- blick auf das anbietende Unternehmen – und nicht im Hinblick auf den Vertreter – abgegeben bzw. vorgelegt werden. Die Angaben im Teilnahmeantrag bzw. Angebotsschreiben müssen sich also auf das vollmachtgebende Unternehmen – und nicht auf den Vertreter – beziehen. Vertragspartner wird im Auftragsfall das vollmachtgebende Unternehmen (und nicht der Vertreter). Die Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten durch einen (bevollmächtigten) Vertreter für mehrere Unternehmen ist vergaberechtlich nur unbedenklich, wenn der Vertreter unaufgefordert von sich aus glaubhaft erklärt, dass die Teilnahmeanträge bzw. Angebote der betreffenden Unter- nehmen in Unkenntnis der jeweils anderen Teilnahmeanträge bzw. Angebote erstellt worden sind. Hierfür ist eine formlose Erklärung ausreichend. Anderenfalls sind die betroffenen Teilnahmean- träge bzw. Angebote zwingend auszuschließen.
1.6 Nachunternehmer / Unterauftragnehmer / Subunternehmer / freie Mitar- beiter Zur Klarstellung: Die Begriffe Nachunternehmer, Unterauftragnehmer und Subunternehmer wer- den synonym verwendet. Auch freie Mitarbeiter sind für gewöhnlich Nachunternehmer, da sie keine Arbeitnehmer des Unternehmens, sondern Selbstständige sind. Falls Teile der Leistung nicht selbst, sondern von einem Nachunternehmer erbracht werden kön- nen bzw. sollen, ist dies im „Teilnahmeantrag“ anzugeben.
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Im Falle von Eignungsleihe müssen diese Nachunternehmer den Vordruck „Tn-Antrag_AN- LAGE_Eignungsleihe…“ zusätzlich ausfüllen (Eignungsleihgeber). Dieser ist dann vom Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen, damit die Eignung geprüft werden kann. Nachunternehmer ohne Eignungsleihe treten gegenüber der Auftraggeberin in dieser Stufe des Verfahrens noch nicht in Erscheinung. Lediglich die Leistungen, die an Nachunternehmer verge- ben werden sollen, sind im Teilnahmeantrag anzugeben. Sofern das Angebot des Bieters im weiteren Verfahren in die engere Wahl kommt, wird die Auf- traggeberin dann rechtzeitig vor Zuschlagserteilung den dafür in Betracht kommenden Bieter auf- fordern, die einzusetzenden Nachunternehmer namentlich zu benennen. Von diesem sind dann auch entsprechende Erklärungen abzugeben, dass er tatsächlich zur Verfügung steht, keine Aus- schlussgründe vorliegen usw..
1.7 Bindefrist/Zuschlagserteilung/Vertragsschluss Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein/ihr Angebot ge- bunden. „Freibleibende Angebote“ oder kürzer befristete Angebote können darum nicht berück- sichtigt werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt i. d. R. auf elektronischem Wege, in Form einer Nachricht über die Deutsche eVergabe. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes des wirtschaftlichsten Bieters bzw. der wirtschaftlichsten Bietergemeinschaft rechtskräftig zustande ge- kommen. Dies gilt unbeschadet einer möglichen späteren Festlegung in Form einer Vertragsur- kunde.
2 Allgemeine Angaben zum Projekt
Das Gymnasium Hoffmann-von-Fallersleben-Schule (HvF) soll für eine 5-Zügigkeit sowie für die Kooperation mit der Oswald-Berkhan-Schule (OBS) erweitert werden. Dazu soll zum einen am Hauptstandort Sackring 15 ein mehrgeschossiger Erweiterungsneubau auf einer Teilfläche des hinter der Schule gelegenen Schulsportplatzes errichtet werden. Zum anderen sollen durch Um- nutzungen im Bestand zusätzliche naturwissenschaftliche Fachunterrichtsräume geschaffen wer- den. Der Sportplatz wird im Zuge der Neubaumaßnahme umgebaut und neugestaltet.
Die Vorgaben des Raumprogramms sind konsequent umzusetzen. Es soll zu keinen größeren Über- oder Unterschreitungen der vorgegebenen Raumflächen kommen. Die städtischen Quali- tätsvorgaben gemäß der Qualitätshandbücher sind maßgebend.
Für den Erweiterungsbau wird eine effiziente, funktionale Gestaltung in kompakter Bauweise an- gestrebt, die sich in die vorhandene Bebauung bestmöglich einfügt. Bei der Planung und Ausfüh- rung sind die Vorgaben zur Umsetzung der Klimaschutzziele zu berücksichtigen. Das Gebäude soll den Standard KFW 40 erfüllen. Eine Förderung des Neubaus durch die KFW wird angestrebt. Eine Betrachtung des gesamten Lebenszyklus des Neubaus wird angestrebt.
Der Erweiterungsneubau ist annähernd im vorgegebenen Baufeld gemäß Lageplanskizze zu po- sitionieren. Die Gegebenheiten des Bestandes, u.a. vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der bauliche Brandschutz sind im Rahmen des Entwurfes zu berücksichtigen. Die Umverle- gung von Leitungen und Schächten ist im Rahmen der Maßnahme nicht vorgesehen. Die laut Baumkataster vorhandenen Bäume südöstlich des Hauptgebäudes/ Ecke Sporthalle sind zu erhal- ten. Die Außenanlage wird im Zuge der Gesamtmaßnahme neugestaltet und anschließend wieder als Sportplatz genutzt. Die Einbindung der vorhandenen Laufbahn in den Entwurf ist zu wird.
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Grundstück: Das Grundstück Sackring 15 liegt zentral im westlichen Ringgebiet Braunschweigs sowie in unmit- telbarer Nähe zum Ringgleis. Die Zufahrt erfolgt über die Straße Kälberwiese.
Lageplan: Ein Lageplan sowie eine Lageplanskizze mit ungefährem Baufeld des Erweiterungsneubaus sind als Anlage beigefügt.
Raumprogramm: Das Projekt umfasst einerseits die Planung und Errichtung des Erweiterungsneubaus sowie zu- sätzlich Umwidmungen im Bestand. Eine detaillierte Übersicht über das Raumprogramm befindet sich in den Anlagen.
Erweiterungsneubau: Für den Erweiterungsbau kommt das Standardraumprogramm (SRP) für Gymnasien zur Anwen- dung. Das Projekt umfasst u.a. die Schaffung von sieben allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR), einem großen Differenzierungsraum, zwei Fachunterrichtsräumen (FUR) Musik, einer Musik- sammlung, einem Putzmittelraum, einer WC-Anlage sowie einer Lehrerstation. Zusätzlich sind im Neubau ein weiterer AUR für die Kooperationsklassen der OBS vorzusehen. Die geplante Lehrer- station wird von der HvF und der OBS gemeinsam genutzt. Insgesamt ergibt sich für den Erweite- rungsbau eine Nutzfläche von 836 m².
Der für die Erweiterung gewählte Ansatz WC-Fläche stellt nur eine erste Annahme dar. Der tat- sächliche Bedarf wird im Rahmen der Planung auf der Grundlage des Entwurfskonzeptes und unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bedarfsgerecht ermittelt.
Auf eine pädagogisch und organisatorisch sinnvolle Anordnung der Unterrichts-, Verwaltungs- und Nebenräume wird geachtet. Es wird ein funktionales Raumkonzept unter Berücksichtigung der un- terschiedlichen Nutzungsbereiche für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Verwaltung etc. ent- wickelt. Die Flächenökonomie ist nachzuweisen. Eine barrierefreie Erschließung aller Bereiche ist sicherzustellen. Erforderliche Räume für Betriebs- und Gebäudetechnik (z.B. Heizung) sind ent- wurfs-/betriebsabhängig vorzusehen.
Umwidmungen im Bestand: Am Hauptstandort Sackring 15 werden aufgrund der Fünfzügigkeit zusätzliche FUR im naturwis- senschaftlichen Bereich (Biologie, Chemie und Physik) benötigt. Unter Berücksichtigung der curri- cularen Vorgaben und in Abstimmung mit der Schule sollen die zusätzlichen NTW-Räume mög- lichst an den bereits bestehenden NTW-Bereich der Schule angegliedert werden, um die dort vor- handenen Leitungen, Anschlüsse und Sammlungen mitnutzen zu können. Der vorhandene NTW- Bereich befindet sich im Ostflügel des Hauptgebäudes.
Die sich ebenfalls im EG des Ostflügels befindlichen bisherigen FUR-Musik, zuzüglich der Samm- lungsräume, sollen daher zu zwei multifunktionalen FUR im NTW-Bereich umgebaut werden. Die NUF beträgt ca. 218 m². Die dadurch entfallenden FUR-Musik inkl. Sammlung sollen im Erweite- rungsneubau errichtet werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten für die Umnutzung im Bestand nach Fertigstellung des Neubaus und Umzug der FUR-Musik durchgeführt werden. Die Maßnahme ist in den Niedersäch- sischen Ferien durchzuführen.
Für die Planung der NTW-Räume ist zu beachten, dass es eine Ergänzung an die Anforderung an NTW-Räume des Raumtypenbuchs gibt. Die sich hieraus ergebenden Anpassungen gilt es in der Planung umzusetzen.
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Inklusion/ Barrierefreiheit: Die Stadt Braunschweig verfolgt das Ziel Neubauten im Sinne der Inklusion zu errichten. Eine be- sondere Aufmerksamkeit liegt dabei auf dem Thema Barrierefreiheit. Der Neubau muss barrierefrei und schwellenlos erschlossen werden. Zur rollstuhlgerechten Erschließung der Obergeschosse ist ein Aufzug zu planen.
Anschluss an Bestand: Der Neubau ist als eigenständiger Baukörper zu denken und hat zunächst keinen baulichen An- schluss an die Bestandsbauten Schulgebäude und Sporthalle. Auf Grund der Nutzungsaufteilung müssen die SchülerInnen jedoch häufig die Gebäude wechseln. Eine regensichere Verbindung insbesondere zwischen dem Bestandsgebäude und dem Neubau ist planerisch zu prüfen.
Containerstellung: Da die oben beschriebenen baulichen Erweiterungen am Hauptstandort für die Kooperation und die Erweiterung zur 5-Zügigkeit nicht rechtzeitig realisiert werden können, werden nach derzeitiger Planung zusätzliche Schulraumcontainer als Interim auf der Parkplatzfläche vor der Aula (Sackring 19) errichtet. Diese Maßnahme ist nicht Bestandteil der Aufgabenstellung und wird nur der Voll- ständigkeit halber zur Information aufgeführt.
Flächeneffizienz: Folgende Flächenkennwerte liegen der Maßnahme zugrunde: Schule: Grenzwert BGF/NUF = 1,59
Eine Flächenwirtschaftlichkeit ist nachzuweisen.
Schülerzahlen: Schülerzahlen (Prognose): 900 Schülerinnen und Schüler (SuS) Lehrende (Prognose): ca. 85 Lehrer und Lehrerinnen (LuL)
Stellplätze: Für die Berechnung der Fahrrad- und PKW-Einstellplätze ist die aktuelle rechtsgültige Niedersächsische Bauordnung zu berücksichtigen. Eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen ist nachzuweisen.
Nach aktuellem Stand sind voraussichtlich keine zusätzlichen PKW-Einstellplätze nachzuweisen.
| PKW Stellplätze Bestand Schule + MZH | 28+32 | 60 |
|---|---|---|
| PKW Stellplätze Bedarf Schule (1/25 SuS) | 900/25 | 36 |
| PKW Stellplätze Bedarf Schule (1/7,5 Ü18 SuS) | 125/25 | 17 |
| PKW Stellplätze Bedarf Schule | 53 | |
| PKW Stellplätze Bestand /Bedarf MZH | Erf. | 49 keine zeitgleiche Nutzung |
Während der Containerstellung sowie während der Bauphase kann die notwenige Anzahl voraus- sichtlich nicht nachgewiesen werden. Hier ist mit Hilfe eines Mobilitätskonzeptes gemäß NBauO zu argumentieren.
Der erforderliche Bedarf an Fahrradstellplätzen beläuft sich auf ca. 270 Stück (0,3 x 900 SuS). Der Bestand ist nach aktuellem Kenntnisstand zu ergänzen.
Außenanlagen: Die notwendigen Schulhofflächen sind nachzuweisen. Nach aktuellem Stand werden die notwen- digen Flächenbedarfe auch mit neuer SuS-Zahl eingehalten.
Ein Teil des Schulhofes (Innenhof Hauptgebäude) wird derzeit umgestaltet. Die Arbeiten haben keinen Einfluss auf die geplante Baumaßnahme.
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Eine Feuerwehrzufahrt mit Aufstellfläche sowie das Erfordernis einer Feuerwehrumfahrt sind zu prüfen und zu berücksichtigen.
Baumbestand: Der geplante Standort beansprucht unversiegelte und begrünte Flächen. Das Vorhaben soll daher möglichst flächeneffizient umgesetzt werden. Im Bereich südöstlich des Hauptgebäudes/ Ecke Sporthalle sind drei Bestandsbäume vorhanden, die zwingend zu erhalten sind. Siehe hierzu die Anlage Stadtgrün.
Bebauungsplan/Bauordnung: Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plans. §34 BauGB ist zugrunde zu legen.
Denkmalschutz: Der Hauptstandort steht nicht unter Denkmalschutz. Auch in der näheren Umgebung befinden sich keine Baudenkmäler.
Baugrund: Ein Bodengutachten liegt derzeit nicht vor. Zur ersten Orientierung ist ein Bodengutachten des Projektes Neubau Umkleide in den Anlagen beigefügt. Das Baufeld befindet sich in unmittelbarer Nähe des geplanten Erweiterungsneubaus.
Aus Altlastensicht bestehen keine Bedenken gegen den Standort auf dem Sportplatz.
Bei Erdarbeiten kann Bodenaushub anfallen, der als Abfall zu entsorgen ist. Hinsichtlich der An- forderungen an die Probenahme und Untersuchung von Bodenmaterial sowie an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in tech- nische Bauwerke sind die abfallrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der Ersatzbaustoffverordnung, zu beachten.
Die genannten Abfälle sowie alle sonstigen Abfälle, die bei Maßnahmen im Planungsgebiet anfal- len, sind unter Beachtung der abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Es liegen kampfmittelrelevante Informationen vor. Es besteht der Verdacht, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sein könnten. Aus Sicherheitsgründen sollte die geplante Baufläche vor dem Beginn der Erdarbeiten auf Kampfmittel sondiert werden.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Die Stadt Braunschweig verfolgt mit dem Klimaschutzkonzept 2.0 das Ziel einer nachhaltigen Er- stellung und eines nachhaltigen Betriebs von Gebäuden, verbunden mit einer CO2-Neutralität ab 2030.
Die Gebäudeplanung soll auf eine klimaresiliente Bauweise ausgerichtet werden, um besser auf den Klimawandel vorbereitet zu sein. Dies beinhaltet die Verwendung energieeffizienter Materia- lien und Technologien, die dazu beitragen, den Energiebedarf von Gebäuden und damit die Treib- hausgasemissionen zu reduzieren. Die Wahl von wärmeabsorbierenden Materialien soll dazu bei- tragen, den enormen Einfluss von Hitze auf Gebäude zu reduzieren. Helle Oberflächen sind dunk- len vorzuziehen.
Das zu planende Gebäude ist grundsätzlich nach dem KfW40-Standard Nichtwohngebäude zu errichten. Eine Förderung des Neubaus durch die KFW wird angestrebt. Die entsprechenden ener- getischen Mindestanforderungen sind durch den Auftragnehmenden planerisch umzusetzen.
Dazu sollen im Rahmen des Projektes alle baulichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten un- tersucht und bewertet werden, die das Erreichen dieser Ziele unterstützen und ermöglichen. Hierzu
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zählen u.a. der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Stromerzeugung, die Energieeffi- zienz der Gebäudetechnik und der Gebäudehülle sowie der Einsatz nachhaltiger und nachwach- sender Baustoffe und das zirkuläre Bauen.
Der Einsatz einer Fassadenbegrünung sowie einer Dachbegrünung sind dabei als Elemente des nachhaltigen Bauens verbindlich umzusetzen. Darüber hinaus sollen alle Voraussetzungen ge- schaffen werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eine möglichst große Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des Neubaus ergänzen zu können. Die Unterkonstruktion der PV-Anlage ist durch die Objektplanung zu beplanen und auszuführen. Die Planung, Errichtung und der Betrieb der PV-Anlage sind nicht Bestandteil dieses Projektes, sondern werden durch die stadteigene „Energiegenossenschaft Braunschweiger Land e.G.“ durchgeführt.
Klimaneutralität anzustreben bedeutet, den gesamten Lebenszyklus (Planung, Bau, Betrieb, Sa- nierung, Rückbau und Folgekosten) zu betrachten. Entsprechend sind die Gesamtkosten sowie die Lebenszykluskosten für wesentliche Bauteile zu ermitteln und ggf. für Variantenvergleiche in LPH 2 heranzuziehen.
Während in der Vergangenheit das Regenwasser grundsätzlich vollständig abgeleitet wurde, ist insbesondere zu prüfen, ob und wie eine Speicherung zur Nutzung des anfallenden Regenwas- sers, z.B. zur Bewässerung von Grünflächen, sinnvoll ermöglicht werden kann.
Nach Fertigstellung ist ein Energieausweis gemäß des zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gülti- gen GEG zu erstellen und der Auftraggeberin im Original zu übergeben.
Terminschiene: Baufertigstellung bzw. Nutzungsbeginn bis zum Schuljahresbeginn 2029/30.
Kosten: Für die Gesamtmaßnahme wird ein grober Kostenrahmen für die Kostengruppen 200-600 von rd. 7.665.967 € brutto bzw. 6.441.989 € netto angenommen, der im weiteren Verfahren zu überprüfen ist.
Der Kostenrahmen für den Erweiterungsneubau gliedert sich wie folgt auf:
| Kostengruppe | Euro (brutto) | Euro (netto) |
|---|---|---|
| KG 200 | 251.017 € | 210.939 € |
| KG 300 | 4.197.830 € | 3.527.588 € |
| KG 400 | 1.254.387 € | 1.054.107 € |
| KG 500 | 398.012 € | 334.464 € |
| KG 600 | 196.279 € | 164.941 € |
| Summe KG 200 -600 | 6.297.526 € | 5.292.039 € |
Der Kostenrahmen für die Umwidmung im Bestand gliedert sich wie folgt auf:
| Kostengruppe | Euro (brutto) | Euro (netto) |
|---|---|---|
| KG 300 | 154.606 € | 129.921 € |
| KG 400 | 47.230 € | 39.689 € |
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Summe KG 300 + 400 210.836 € 169.610 €
Der Kostenrahmen für die Neugestaltung des Sportplatzes gliedert sich wie folgt auf:
| Kostengruppe | Euro (brutto) | Euro (netto) |
|---|---|---|
| KG 500 | 1.166.606 € | 980.341 € |
| Summe KG 500 | 1.166.606 € | 980.341 € |
Die Kosten für die Neugestaltung des Sportplatzes werden nur der Vollständigkeit halber aufgeführt und sind nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten der Technischen Gebäudeausrüstung.
Die Kosten wurden im Rahmen einer ersten groben Kostenannahme ermittelt und sind als Zielvor- gabe für die weitere Projektbearbeitung anzustreben. Die dargestellten Kosten sind indiziert und stellen den Kostenrahmen zum Zeitpunkt der Submission der Bauleistungen dar.
Das im Rahmen dieser Ausschreibung einzureichende vorläufige Honorarangebot ist auf Basis der o.g. Kosten zu erstellen. Es ist eine realistische Projektkostenschätzung entsprechend der Vorgabe des Kostenrahmens vorzunehmen.
3 Aufgaben der Elektroplanung
Für die technische Ausrüstung soll ein wirtschaftliches und energetisch sinnvolles Gesamtkon- zept erarbeitet werden. Welches neben der Errichtung auch den Betrieb der gesamten Anlage berücksichtigt. Dazu gehören die Planung von Stromverteilungen, Beleuchtung, Sicherheits- und Kommunikati- onssystemen, die Berechnung des Strombedarfs, die Festlegung von Leitungen und Sicherun- gen, die Erstellung von Ausschreibungen beim öffentlichen Auftraggeber und die Überwachung der Umsetzung. Enge Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Planern, sowie Klärung der Schnittstellen werden vorausgesetzt. Der naturwissenschaftliche Bereich im Bestand wird nach den geltenden Regeln und Normen ge- plant. Die Einrichtung und Ausstattung sind Bestandteil der Planung.
4 Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 Anlagengruppen 4 und 5 Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9
für den Erweiterungsneubau am Hauptstandort des Gymnasiums „Hoffmann-von-Fallersleben- Schule“ sowie partielle Umbauten im Bestand. Die Projektsprache ist Deutsch. Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI, und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen stufenweise weiter zu beauf- tragen. Es besteht weder Anspruch auf weitere Beauftragung noch können daraus sonstige ver- tragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Ab- rufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Gan- zen, zu erbringen.
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5 Eignungskriterien
Die Feststellung der Eignung erfolgt anhand der im Teilnahmeantrag angegebenen Eignungskrite- rien (ab Ziffer 2). Diese sind Teil der EU-weiten Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens. Es ist zu beachten, dass die im Teilnahmeantrag genannten Eignungskriterien zwingend nachzu- weisen sind. Teilnahmeanträge, die die benannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden, ggf. nach Nachforderungen, ausgeschlossen. Konnte bei mindestens 5 Teilnahmeanträgen die Eignung ohne Nachforderung festgestellt werden, verzichtet die Auftraggeberin auf die Nachforde- rung von Unterlagen bei den übrigen Teilnehmenden, die die Eignung erst durch Nachforderung nachweisen könnten. Die Eigenerklärungen und Eignungskriterien werden im Teilnahmeantrag abgefragt.
5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen abzugeben. Die Bewerber, die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eig- nungsleihgeber und der/die Nachunternehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, ins- besondere nicht nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist von jedem Bewerber, bei Be- werber-/Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern, bei Nachunternehmern/Eignungsleihe von je- dem Nachunternehmer/dritten Unternehmen vollständig auszufüllen und vorzulegen Diese nutzen dafür die Datei „Tn-Antrag_ANLAGE_Eignungsleihe…“ und füllen diese ebenfalls jeweils für sich aus (es sind dann mehrere entsprechend bezeichnete Dateien in der Deutschen eVergabe hochzuladen). Für reine Nachunternehmer ohne Eignungsleihe sind die Angaben in die- ser Phase des Verfahrens noch nicht zwingend.
5.2 Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket Die Bewerber, die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Nachunternehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket abzugeben. Die Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ist von jedem Bewerber, bei Bewerber-/Bieterge- meinschaften von allen Mitgliedern, bei Nachunternehmern/Eignungsleihe von jedem Nachunter- nehmer/dritten Unternehmen vollständig auszufüllen und vorzulegen. Hierfür wird vom Bewerber bzw. Mitglied 1 der Bietergemeinschaft ebenfalls der Teilnahmeantrag genutzt. Alle anderen nut- zen die Datei „Tn-Antrag_ANLAGE_Eignungsleihe…“ und stellen diese dem Bieter bzw. Vertreter Ihrer Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. (s. 1.6 AzA-TNA)
5.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV 5.3.1 Eintragung in ein relevantes Berufsregister / Relevante Bildungs- und Berufs- qualifikationen Als Berufsqualifikation wird ein Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich Elektrotechnik gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entspre- chend tätig zu werden. Seite 13 von 20
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Juristische Personen werden als Auftragnehmer/in zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berech- tigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.
Die Berufsqualifikation ist auf entsprechende Aufforderung, spätestens vor der Zuschlagserteilung, nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert:
- Diplom-, Bachelor- oder Masterurkunde oder Kammereintragungsurkunde bzw. eine ver- gleichbare anderweitige Bestätigung der beruflichen Qualifikation
Bei Einsatz eines Nachunternehmers oder bei Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzu- weisen.
5.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV 5.4.1 Spezifischer Jahresumsatz/ Durchschnittlicher spezifischer Jahresum- satz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren je- weiligen Gesamtumsatz (netto) für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüs- tung § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 4 und 5, Anlage 15, in EUR der letzten drei Geschäfts- jahre (2022, 2023, 2024) sowie im Mittel angeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Umsatzzahlen zu addieren.
Falls für das Geschäftsjahr 2024 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2024 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder Ähnlichem. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an.
Die Auftraggeberin verlangt einen durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 100.000 € netto pro Jahr.
5.4.2 Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Pro- jektversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abge- schlossen ist. Spätestens im Auftragsfall sind folgende Deckungssummen durch Vorlage der Ver- sicherungspolice oder sonstige Bestätigung des Versicherers für dieses Projekt nachzuweisen:
Personenschäden: mind. 3 Mio. € je Schadensfall
Sach-/Vermögens- und sonstige Schäden: mind. 3 Mio. € je Schadensfall
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Dreifache der Deckungssumme betra- gen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in vol- ler Höhe bestehen. Diese Erklärung ist von allen Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaften auszufüllen und zu unterschreiben.
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5.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV 5.5.1 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eig- nung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Nachunternehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen in ihrer Gesamtheit mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Ab- sendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zum Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers wird von der Vergabestelle die Vorlage von Referenzen erbeten, deren Eigenschaft durch den Gegenstand der ausgelobten Dienstleistung: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 nach §§ 53 ff. HOAI 2021 gerechtfertigt sind (§ 46 Abs. 3 VgV). Bei den zwei Referenzprojekten muss es sich um Neubauten handeln. Die zwei Referenzen müssen die nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen:
• Neubau-Projekt • Abschluss LPH 8 nach 12/2020 und vor 01/2026 • komplett in den Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 HOAI • Baukosten der KG 440+450 >= 350.000. EUR brutto • Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB Referenzen, die mit einem Öffentlichen Auftraggeber § 99 GWB Nummer 2-4 projektiert wurden, ist dem Referenzblatt ein gesonderter Nachweis beizufügen, damit eine Prüfung durch die Auftraggeberin erfolgen kann. Bei Nichtvorliegen gilt das Mindestkriterium als nicht erfüllt. • Honorarzone II oder höher § 56 HOAI (oder gleichwertig) Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft jeweils einzeln vorgewiesen werden. Vielmehr ist die Angabe zu dem Referenzprojekt von der Arbeitsge- meinschaft (inkl. Eignungsleihgeber, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Dabei ist allerdings deutlich zu machen, wer die Referenz beisteuert für die Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt Der Nachweis für jede Referenz erfolgt durch Eintragungen in die Tabelle des Teilnahmeantrages sowie durch je ein gesondertes Referenzblatt im PDF-Format, wobei sich die Auftraggeberin auch die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Je Referenz ist maximal eine DIN A4 Seite gewünscht. Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben in der Tabelle mit den Angaben auf dem Referenzblatt übereinstimmen bzw. plausibel nachvollziehbar sind. 5.5.2 Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eig- nung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Nachunternehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens techni- sche Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungser- bringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Im Teilnahmeantrag sind die Ausbildung des von dem Bewerber bzw. der Bewerber-/Bietergemein- schaft eingesetzten Projektteams anzugeben. Es ist eine designierte Projektleitung anonymisiert zu benennen. Die Projektleitung darf nur im Einvernehmen mit der Auftragnehmerin gewechselt werden. Insbesondere hat der Auftragnehmende in diesem Fall einen in der Qualifikation und Be- rufserfahrung gleichwertigen Ersatz vorzuschlagen Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, muss das Büro mind. eine Mitarbeiterin/einen Mitar- beiter (Büroinhaberin/Büroinhaber) mit entsprechender Qualifikation in Vollzeit (mind. 35h/Woche) nachweisen.
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Alternativ kann ein Konzept zur geteilten Projektleitung vorgestellt werden und/oder die Aufgaben- felder können entsprechenden den Leistungsphasen (Planungsphase und Bauphase) durch unter- schiedliche Personen betreut werden. Folgende Anforderungen werden mindestens gestellt:
• 1 Fachplanerin/Fachplaner Elektroplanung (Hauptansprechperson) mit Berufserfahrung in der Fachplanung im Bereich Elektroplanung LPH 1 bis 3 und 5 bis 8 mit Baustellenerfahrung
• alle benannten Personen müssen eine Ausbildung (Bachelor/Master bzw. entsprechender Fachhochschulabschluss Diplom FH) vorweisen. Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle der Auf- tragserteilung das im Angebot benannte Projektpersonal für die Auftragsausführung bzw. ein Pro- jektpersonal mit den zugesicherten persönlichen und beruflichen Qualifikationen eingesetzt wird. 5.5.3 Durchschnittliche jährliche Belegschaft Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eig- nung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Nachunternehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren nach- weisen.
Im Teilnahmeantrag ist die Anzahl der Mitarbeitenden des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bieter- gemeinschaft der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) anzugeben. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, ist mindestens eine Fachplanerin/ein Fachplaner im Bereich der TGA- Elektroplanung der letzten drei Jahre vorzuweisen.
6 Eignungsleihe gem. § 47 VgV
Falls sich Bewerber/Bieter bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften zum Nachweis ihrer wirtschaftli- chen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen – i. d. R. sind dies Nachunternehmer – im Rahmen einer sog. Eignungsleihe bedie- nen wollen bzw. müssen, ist hierfür auch der Vordruck Teilnahmeantrag_ANLAGE für Eignungs- leihgeber und Bewerbergemeinschaft zu verwenden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Kapazitäten (z. B. Referenzen, Um- sätzen oder Qualifikationen) von natürlichen oder juristischen Personen, die verschieden vom ei- genen Unternehmensträger sind. Sofern sich der Bewerber/Bieter auf Kapazitäten eines dritten Unternehmens beruft, um eine Eignungsanforderung (z. B. Referenz) nachzuweisen, handelt es sich um eine Eignungsleihe. Nur für die Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Gemäß § 47 Abs. 3 VgV verlangt die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Eignungsleihgebers und des Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Nur für die Leihe der beruflichen Befähigung oder der beruflichen Erfahrung gilt: Die Auftraggeberin verlangt, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nimmt, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Leistungen der Nachunternehmer Falls der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerber- /Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt. Mitglieder und Leistungsteile der Bewerber-/Bietergemeinschaft
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Falls der Teilnahmeantrag von einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerber-/Bieter- gemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerber-/Bie- tergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden.
7 Zuschlagskriterien
Die Angebote werden anhand der nachfolgenden Wertungsmatrix bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot wird dabei anhand der höchsten Punktzahl ermittelt.
| Nr. | Kriterium | Wertigkeit |
|---|---|---|
| I | Organisation, Qualifikation und Erfahrung | 40% |
| Projektleitung | 10 % | |
| Bauleitung | 10 % | |
| Verfügbarkeit + Örtliche Präsenz | 10 % | |
| Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern | 10 % | |
| II | Qualität exemplarischer Ansatz/ Einschätzung zum Projekt | 30 % |
| Einschätzung projektspezifischer Besonderheiten & Herausforde- rungen | 10 % | |
| Klimagerechtes Bauen | 5 % | |
| Umbau des Bestandes | 5 % | |
| Änderungsmanagement, Kosten- und Terminsteuerungsinstru- mente im Hinblick auf Kosten- und Terminsicherheit, Kostenverfol- gungskonzept | 10 % | |
| III | Honorarangebot | 30 % |
Für die Kriterien werden jeweils 0 bis 5 Punkte vergeben. Maximal können in der Bewertung 500 Punkte erreicht werden. Organisation, Qualifikation und Erfahrung / Qualität exemplarischer Ansatz/ Einschätzung zum Projekt Für die Kriterien werden jeweils 0 bis 5 Punkte vergeben. Maximal können in der Bewertung Organisation, Qualifikation und Erfahrung 200 Punkte er- reicht werden. Maximal können in der Bewertung Qualität exemplarischer Ansatz/ Einschätzung zum Projekt 150 Punkte erreicht werden.
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Der Bieter erhält pro Kriterium jene Bewertungspunkte, die sich aus der Division der vergebenen aufsummierten Punkte pro Kriterium durch die Anzahl der stimmberechtigten Kommissionsmitglie- der ergeben. Die Bewertung ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungspunkte mit der Wichtung.
0 Punkte: fehlende Darstellung bzw. nicht überzeugende Darstellung 1 Punkt: wenig überzeugende Darstellung (Thema/Aspekt kaum/nicht angesprochen) 2 Punkte: nur teilweise überzeugende Darstellung (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein ge- haltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufga- benstellung nur gering erkannt / Problemstellung nur gering bewältigt) 3 Punkte: durchschnittlich überzeugende Darstellung (zufriedenstellende / plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt / Problemstellungen befriedigend bewältigt) 4 Punkte: überzeugende Darstellung mit geringen Abstrichen (wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt / Problemstellungen gut bewältigt) 5 Punkte: besonders überzeugende Darstellung (überzeugende / projektspezifisch angemessene / innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung sehr gut erkannt und dargestellt / Problemstellungen sehr gut bewältigt und viele Aspekte berücksichtigt)
Honorarangebot Maximal können in der Bewertung Honorarangebot 150 Punkte erreicht werden. Das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl (5), das 1,5-fache des günstigsten Angebotes ergibt die geringste Punktzahl (1). Dazwischen liegende Angebote werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle (x,y) gewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 1 be- wertet. Die erzielte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert. Bitte beachten Sie: Kann ein Zuschlagskriterium aufgrund fehlender Unterlagen/Angaben zu die- sem Kriterium insgesamt überhaupt nicht bepunktet werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
Den Angebotsunterlagen (Stufe 2 des Verfahrens) müssen entsprechend der Wertungs- matrix folgende Inhalte zu entnehmen sein: I. Organisation, Qualifikation und Erfahrung Vorstellung der für die Projektleitung und Bauleitung vorgesehenen Personen (Berufserfahrung und Umfang der bearbeiteten Leistungsphasen), sowie Darstellung der Verfügbarkeit und der Koordination, Informationen zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz, sowie Erfahrung mit öf- fentlichen Auftraggebern
II. Qualität exemplarischer Ansatz/ Einschätzung zum Projekt Vorstellung und Einschätzung der projektspezifischen Besonderheiten der Planungsaufgabe und Herausforderungen des Projekts. Darstellung der Auseinandersetzung mit Klimagerechtem Bauen, sowie Vorstellung des Umgangs mit dem Umbau im Bestand. Darstellung des Ände- rungsmanagement, inklusive Kosten- und Terminsteuerungsinstrumente im Hinblick auf Kos- ten- und Terminsicherheit, sowie des Kostenverfolgungskonzepts.
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III. Honorarangebot Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot auf der Grundlage des übersandten Vertragsentwurfes durch den Bieter vorzulegen. Das Honorar ist in die beigefügten Honorarblätter einzutragen. Ebenso ist die Honorarzone eigenständig festzulegen. Zur Vergleichbarkeit der Angebote wird von den anrechenbaren Kosten gemäß dem Dokument „Honorarangebot zum Ingenieurvertrag“ ausgegangen. Die anrechenbaren Kosten sind zunächst von der Auftraggeberin auf Basis der DIN 276 vorgegeben und beizubehalten.
8 Datenschutz und Geheimhaltung
Bitte beachten Sie das beigefügte mehrseitige Datenschutzmerkblatt der Stadt Braunschweig.
9 Einverständnis
Jeder am Verfahren beteiligte Bewerber/Bieter bzw. jede Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich durch seine/ihre Beteiligung und Mitwirkung mit den vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf des Verfahrens vor und während der Laufzeit des gesamten Vergabeverfahrens einschließlich der Veröffentlichung aller Ergebnisse dürfen nur durch die Zentrale Vergabestelle abgegeben werden. Änderungen oder Ergänzungen an den Teilnahmebedingungen sind unzulässig und führen zwin- gend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Wenn ein Bewerber/Bieter bzw. eine Bewerber-/Bie- tergemeinschaft eigene Geschäftsbedingungen verwendet, wird dies als Abänderung der Vorga- ben der Teilnahmebedingungen gewertet und führt zwingend zum Ausschluss des Bewerbers/Bie- ters bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft.
10 Übersicht aller Vergabeunterlagen und einzureichender Unterlagen
In der Deutschen eVergabe sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zur Einschätzung des zu vergebenden Auftrags neben dieser Datei verfügbar:
Teilnahmeantrag ☒ Teilnahmeantrag ☒ Teilnahmeantrag_ANLAGE für Eignungsleihgeber und Bewerbergemeinschaft
Vertragsbedingungen
☒ Vertragsentwurf ☒ Entwurf Honorarangebot / Preisblatt (2 Dateien 00538_HvF_ERR0040_honorar…) ☒ Allgemeine Vertragsbedingungen (avbarching)
Projektspezifische Anlagen
☒ 00_Gremien ☒ 01_Raumprogramm (-beschluss) ☒ 02_Lageplan ☒ 03_Aktueller Bebauungsplan (Auszug) ☒ 04_Eigentum ☒ 05_Gefährdung ☒ 06_Kampfmittel ☒ 07 _Stadtgrün ☒ 08_Starkregen
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☒ 09_Lärmkartierung ☒ 10_Leitungsauskunft ☒ 11_Baugrund_Grundwasser ☒ 12_Bestand (-sunterlagen)
Im Zuge der Stufe 2 werden zusätzliche Anlagen, wie beispielsweise Qualitätsstandards der Stadt Braunschweig, über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Für die Bewerbung um die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren (Stufe 1) sind fol- gende Unterlagen mindestens einzureichen:
☒ 013_Tn-antrag_Stufe1
☒ Ergänzende Unterlagen zu den Referenzen und sofern erforderlich auch Nachweise „Öf- fentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr 2-4 GWB“
Hinweise zum Dokument „013_Tn-antrag_Stufe1“:
Als Einzelbieter/in bzw. bevollmächtigtes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist das oben- stehende Dokument „013_Tn-antrag_Stufe1“ seitens des Einzelbieters/ der Einzelbieterin bzw. des bevollmächtigten Mitgliedes der Bewerber-/ Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei Bildung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist zusätzlich für jedes Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft das obenstehende Dokument „013_Tn-antrag_ANLAGE“ mit ergänzender Dateibezeichnung einzureichen.
Bei Eignungsleihe ist zusätzlich für jeden Eignungsleihgeber/jede Eignungsleihgeberin das oben- stehende Dokument „013_Tn-antrag_ANLAGE“ einzureichen mit ergänzender Dateibezeichnung einzureichen.
Dabei soll der Dateiname klarstellen, um wessen Erklärung es sich handelt. Achten Sie aber bitte darauf, keine überlangen Datei-Bezeichnungen zu verwenden (max. 50 Zei- chen).
Mit dem Erstangebot (Stufe 2) einzureichen und noch nicht Bestandteil der Vergabeunter- lagen im Teilnahmewettbewerb: ☒ A1_Angebotsschreiben an die Auftraggeberin
☒ A2_Unterlagen zu Organisation, Qualifikation und Erfahrung
☒ A3_Unterlagen zu Qualität exemplarischer Ansatz/ Einschätzung zum Projekt
☒ A4_Honorarangebot auf Basis des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter
☒ A5_Verpflichtungserklärung
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