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Planungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung zur energetischen Sanierung der Regenbogenschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 17:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Stadt Brühl

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister – Rathaus – 50321 Brühl

Dienststelle: Gebäudemanagement, Klimaschutz und Stadtservice

Abteilung: 70/1 Gebäudemanagement

Dienstgebäude: Engeldorferstraße 2, 50321 Brühl

Objekt: GGS Regenbogenschule Kierberg Ansprechperson: Ciprian Kockler

Maßnahme: Energetische Sanierung Telefon: 02232 79 7485

Bauherr: Stadt Brühl, Der Bürgermeister E-Mail: ckockler@bruehl.de

Anschrift: Uhlstraße 3, 50321 Brühl Ort, Datum: Brühl, 18.08.2026

Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen

GGS Regenbogenschule Kierberg in Brühl

Energetische Sanierung einer Grundschule.

  1. Objektbeschreibung

1.1 Lage

Das zu sanierende Gebäude befindet sich in der Kaiserstraße 158, 50312 Brühl und liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 und am Rande des Trinkwasserschutzgebietes Hürth Efferen der Zone 3B.

Gemarkung Kierberg (054632), Flur 3, Flurstück 4046.

Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 10.000 m², liegt auf einer kleinen Anhöhe im Stadtteil Kierberg in einem ruhigen Wohn- gebiet und lässt sich sowohl über die Kaiserstraße, als auch die Stettiner Straße gut erschließen.

Die Schule setzt sich aus vier separaten Gebäuden zusammen. Einer Schule, einem Offenen Ganztag für Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen, bestehend aus zwei Gebäuden, sowie einer Turnhalle.

Gegenstand der Sanierungsmaßnahmen ist lediglich das Schulgebäude.

Aufgrund der ausgeprägten Hanglage schließt das obere Geschoss auf der Westseite ebenerdig an die Spielwiese an, während das Untergeschoss Richtung Osten als ebenerdiges, souterrainartiges Geschoss in Erscheinung tritt.

1.2 Nutzung

Die GGS-Regenbogenschule Kierberg in Brühl ist eine dreizügige Grundschule der Klassenstufen 1 & 2 für insgesamt 125 Schüler und Schülerinnen, sowie 10 Lehrer:innen.

Das Schulgebäude wurde um 1960 in drei Bauabschnitten errichtet, die jeweils einen eigenen Baukörper bilden, jedoch zu einem zusammenhängenden Gebäudekomplex verbunden sind. Im Jahr 2013 wurde der Bestand um einen vierten Baukörper erwei- tert.

Der südlichste Baukörper umfasst ein kleines Foyer, die Schulverwaltung und den Hausmeisterraum. Er ist teilweise unterkellert und enthält Heizungs- und Lagerräume sowie Kriechkeller mit Gasleitungen zur Versorgung weiterer Gebäude auf dem Grund- stück.

Der zweite Gebäudeteil ist als langgestreckter, zweigeschossiger Riegel ausgebildet. Im oberen Geschoss liegen Klassenräume, welche hohe Decken und großflächige Fensterfronten mit Blick über den Schulhof besitzen. Im unteren Geschoss befindet sich die nach Osten offene Pausenhalle, die durch das darüberliegende Klassengeschoss überdeckt und auf der Rückseite durch die WC-Anlagen begrenzt wird.

Die Grundstruktur und Bauweise des dritten Baukörpers entspricht weitgehend dem zweiten und ist ebenfalls als zweigeschossi- ger, jedoch etwas kürzerer Längsriegel ausgebildet. In beiden Geschossen befinden sich Klassenräume.

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2 An der Westseite des dritten Baukörpers schließt der eingeschossige Erweiterungsbau von 2013 an. Er ist teilweise aufgestän- dert und umfasst zwei Klassenräume.

Insgesamt präsentiert sich die Schule als über mehrere Jahrzehnte gewachsenes, baulich heterogenes Gebäudeensemble. Dem- gegenüber weisen die klar gegliederten Klassenräume mit ihren hohen Decken, großflächigen Fensterfronten und dem Bezug zum Schulhof eine hohe räumliche Qualität auf.

Von allen vier Seiten ist das Schulgebäude von unterschiedlich gestalteten Außen- und Grünflächen eingefasst. Östlich befindet sich der asphaltierte Schulhof, nördlich ein waldartiger Bereich mit großem Baumbestand, westlich eine Spielwiese und südlich ein Spielplatz. Dadurch wird den Schüler:innen ein sehr großes und vielseitiges Angebot an Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten geboten.

1.3 Konstruktion

Durch die abschnittsweise Entstehung weist das Gebäude eine heterogene Kubatur und teilweise unterschiedliche konstruktive Ausbildungen auf.

Die Bestandsbauten sind in Stahlbetonbauweise errichtet worden und mit einer vorgemauerten Klinkerfassade eingekleidet. Sie besitzen, abgesehen von einer veralteten Dachdämmung, keinerlei Wärmedämmung.

Eine Ausnahme bildet der nachträglich errichtete Anbau, welcher eine vom Bestand abweichende Mauerwerkskonstruktion und eine Putzfassade besitzt. Er verfügt über gedämmte Außenwände, dreifach verglaste Fenster und ein Flachdach mit Bitumenab- dichtung.

Die Dachkonstruktionen der Bestandsgebäude stehen der heterogenen Bauweise des Gesamtkomplexes in nichts nach. Das nach innen geneigte Flachdach der Schulverwaltung ist mit einer Bitumenabdichtung ausgeführt, wobei die Dachflächen der beiden Längsriegel mit Trapezblech eingedeckt sind. Diese besaßen jedoch ursprünglich jeweils zwei unterschiedlich hohe, ge- geneinander geneigte Pultdächer über den Klassenräumen und dem Flur. Durch diese Dachgeometrie entstand jedoch eine problematische innen liegende Entwässerung. Das tiefer gelegene Dach über dem Flur wurde deshalb bereits durch eine zusätz- liche Holzkonstruktion verändert. Die Entwässerung dieses Dachs erfolgt nun in dieselbe Richtung des Hauptdachs.

1.4 Erschließung und Zirkulation

Von der Kaiserstraße erfolgt die äußere Haupterschließung über überdachte Laubengänge, die zunächst an den OGS-Gebäuden und der Turnhalle vorbeiführen.

Der Haupteingang befindet sich im südlichsten Baukörper, durch welchen man in ein kleines Foyer gelangt.

Von dort führt die Erschließung über eine vierstufige Treppe in den zweiten Baukörper und über eine weitere Treppe hinab in die überdachte Pausenhalle.

Über den Flur im oberen Geschoss sowie über die Pausenhalle im unteren Geschoss wird der dritte, sowie der vierte angebaute Baukörper erreicht.

Dort trennt ein weiteres kleines Foyer die Baukörper zusätzlich voneinander ab.

Im oberen Geschoss bildet der frühere außenliegende Flur des Bestandsgebäudes, seit der Erweiterung durch den Anbau, die mittlere Erschließungsachse zwischen beiden Baukörpern.

Die innere Organisation des Schulgebäudes ist durch lange, schmale Flure sowie zahlreiche Treppen und Niveauwechsel geprägt. In Verbindung mit der Hanglage verhindern diese eine durchgängig barrierefreie Erschließung.

Jedoch kann über Umwege durch Rampen im Außenbereich, fast jedes Geschoss in den verschiedenen Gebäudeteilen rollstuhl- gerecht erreicht werden.

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3 2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen

2.1 Erfassung des Ist- Zustands

Das Schulgebäude umfasst eine BGF von ca. 1.550 m².

Der aktuelle Gebäudebestand der Regenbogenschule Kierberg in Brühl befindet sich energetisch in einem deutlichen Defizitbe- reich. Die aus dem Baujahr 1960 stammende Gebäudehülle erfüllt längst nicht mehr die aktuellen energetischen Anforderungen. Veraltete Bauteile, ungedämmten Betonaußenwände und Bodenplatten, sowie ineffiziente Fenster mit teils einfachen Vergla- sungen und kaum außenliegendem Sonnenschutz führen zu erheblichen Wärmeverlusten und einem dauerhaft hohen Energie- verbrauch.

Auch die technische Gebäudeausstattung, geprägt durch ein fossil betriebenes Gas-Brennwertgerät und eine reine Fensterlüf- tung ohne jede Wärmerückgewinnung, stammt aus einer Zeit, in der Energieeffizienz eine untergeordnete Rolle spielte, was zu einem ineffizienten Betrieb und zu sehr hohen Betriebskosten führt. Insgesamt ist der energetische Ist-Zustand geprägt von massiven Energieverlusten, einem hohen CO₂-Ausstoß und mangelnder Anpassungsfähigkeit an heutige Klimaschutzziele.

Bei einer im Vorfeld durchgeführten Schadstoffuntersuchung des Gebäudes, ist festgestellt worden, dass ein erheblicher Teil der Gebäudesubstanz von Schadstoffen wie Asbest und PCB befallen ist, weshalb mit deutlichen Mehrkosten und erhöhten Sicher- heitsvorkehrungen bei den Sanierungsmaßnahmen zu rechnen ist.

2.2 Beschreibung der Baulichen Maßnahmen

Aus dem derzeitigen baulichen Zustand der Regenbogenschule Kierberg ergibt sich die Chance, das Gebäude energetisch, funkti- onal und technisch grundlegend neu auszurichten. Der bestehende Sanierungsbedarf ermöglicht es, die Schule im Rahmen eines zusammenhängenden Maßnahmenpakets auf ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Niveau zu heben.

Ein zentraler Bestandteil der Maßnahme ist die energetische Verbesserung der Gebäudehülle. Vorgesehen sind die Dämmung der Bodenplatte, der Außen- und Kellerwände, einige der Geschossdecken gegen Außenluft sowie sämtlicher Dachflächen. Die bestehenden Außenwände verfügen derzeit über keine wirksame Wärmedämmung und sollen daher mit einer 16 cm starken Außendämmung versehen werden. In den erdberührten Bereichen wird die Dämmung bis zur Fundamentsohle geführt, um Wär- meverluste gegen das Erdreich zu minimieren. Auch die Dachflächen werden erneuert, gedämmt und neu eingekleidet, sodass eine zeitgemäße, den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechende Dämmqualität erreicht wird.

Die vorhandenen Fenster entsprechen nicht mehr dem heutigen energetischen Standard und tragen erheblich zu den Wärme- verlusten des Gebäudes bei. Sie sollen vollständig durch moderne Wärmeschutzverglasungen ersetzt werden. In den Klassenräu- men sowie in den sonnenexponierten Bereichen der Schulverwaltung sind zusätzlich außenliegende Raffstoren vorgesehen. Diese reduzieren die sommerliche Überhitzung, verbessern den Nutzerkomfort und verringern den Kühlbedarf.

Auch die erdberührten Fußböden im Untergeschoss sollen nachträglich gedämmt und mit einer Fußbodenheizung ausgestattet werden. Decken gegen Außenluft werden ebenfalls von außen gedämmt. In Bereichen, in denen eine Fußbodenheizung auf- grund begrenzter Aufbauhöhen oder energetischer Anforderungen nicht umsetzbar ist, sollen Deckenheizungen mit zusätzlicher Kühlfunktion eingesetzt werden.

Die Sanierungsmaßnahmen sollen im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden, weshalb die Erstellung einer Interims- Con- taineranlage bestehend aus vier Klassencontainern geplant ist. Die Planung dieser ist nicht Teil der zu vergebenden Planungsleis- tungen.

Aufgrund der Durchführung der Arbeiten im laufenden Betrieb ist besonders auf einen effizienten sowie sicheren Ablauf der Bauleistungen zu achten und sich auch gegebenenfalls an die Ferienzeiten der Schule zu halten um gewisse Arbeiten besser durchführen zu können. Deshalb soll separat ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt werden.

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2.3 Beschreibung der technischen Maßnahmen

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Sanierung ist die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung. Da die Schule bis- lang über keine zentrale Lüftungsanlage verfügt, erfolgt die Belüftung derzeit überwiegend über Fensterlüftung. Dies führt ins- besondere im Winter zu hohen Lüftungswärmeverlusten. Durch den Einbau einer modernen Raumlufttechnik mit effizienter Wärmerückgewinnung und CO₂-geregelter Frischluftzufuhr sollen diese Verluste deutlich reduziert und zugleich die Raumluft- qualität verbessert werden.

Als neues Wärmeerzeugungssystem ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vorgesehen. Die bestehenden Gasthermen sowie die vorhandenen Gasleitungen werden vollständig zurückgebaut. In Verbindung mit einem Niedertemperatursystem aus Fußboden- und Deckenheizung mit Kühlfunktion entsteht eine zukunftsfähige, fossilfreie Wärmeversorgung, die im Winter wie im Sommer zu stabilen und gesunden Raumtemperaturen beiträgt.

Das bestehende Beleuchtungssystem, das zu großen Teilen noch aus Leuchtstoffröhren besteht, soll vollständig durch energieef- fiziente LED-Beleuchtung ersetzt werden. Darüber hinaus ist die Einbindung der gebäudetechnischen Anlagen in ein MSR- bezie- hungsweise GLT-System vorgesehen. Dadurch können die technischen Anlagen zentral gesteuert, überwacht und energetisch optimiert werden. Gleichzeitig lassen sich die Energieverbräuche des Gebäudes erfassen und auswerten.

Ziel der Sanierung ist es, den Primärenergiebedarf der Regenbogenschule Kierberg um mehr als 40 % im Vergleich zu einem Standard-Neubau Referenzgebäude (GEG) zu reduzieren, sowie das Gebäude niedertemperaturfähig zu machen.

  1. Objektplanung

3.1 Förderkulisse

Die geplanten Sanierungsmaßnahmen der Regenbogenschule sollen über die „Revier Gestalten“ Förderung sowie KFW-Förder- mitteln (KfW Kommunen Zuschuss 464 für die Energieeffizienter Sanierung Kommunaler Gebäude) kofinanziert werden.

Die Voraussetzung der beiden Förderungen sind das Erreichen der NT-Readiness (Revier Gestalten) sowie die Effizienzgebäude- stufe 40 (KfW).

Durch die Kombination der beiden Fördermittel wird eine Förderquote von 52% der Gesamtkosten erreicht, weshalb es unab- dingbar ist, beide Fördervoraussetzungen einzuhalten.

Die entsprechenden Förderanträge der „Revier Gestalten“ und der „Kommunen Zuschuss 464“ Förderung wurden bereits ge- stellt.

Sämtliche Baumaßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Fassade, Dach und Bodenplatten, die Erneuerung der Fenster inklusive Einbau eines außenliegenden Sonnenschutzes und Technische Maßnahmen wie, KG 440 (Elektrische Anlagen), sowie KG 480 (Gebäudeautomation), sollen über den KfW Zuschuss gefördert werden.

Die Technische Gebäudeausrüstung wie die neuen Wärmepumpen, Heizflächen und Lüftungsanlagen, soll weiterhin über die „Revier Gestalten“ Förderung gefördert werden, da diese Maßnahmen die Niedertemperaturfähigkeit des Gebäudes am meisten beeinflussen.

Die Kosten der KG 200, insbesondere die Planung und Erstellung der Interimscontaineranlage soll als Umfeldmaßnahme über die „Revier gestalten“ Förderung laufen.

Die Baunebenkosten werden nach Anlagengruppen auf Basis einer Honorarprognose nach HOAI 2021 auf die jeweiligen Förder- programme verteilt.

Die Maßnahmen, welche über die Revier Gestalten Förderung gefördert werden sind so aufgeteilt, dass sie selbst ohne Kombi- nation mit den über die KfW Förderung laufenden Maßnahmen zum Erreichen der NT-Readiness führen.

Durch die Hinzunahme der KfW-Maßnahmen wird der Energiebedarf des Gebäudes reduziert und seine Energieeffizienz so ver- bessert, dass es die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht.

Die genauere Aufteilung der einzelnen Kosten, kann der dazugehörigen Kostenberechnung nach DIN 276 entzogen werden.

Hierbei handelt es sich um eine Kombination der beiden Förderungen und nicht um eine Kumulation, da die Möglichkeit einer Kumulation seitens beider Fördergeber bislang nicht bestätigt und daher als unzulässig betrachtet wurde. Um eine Doppelförde- rung auszuschließen, wurde ausdrücklich darauf geachtet die einzelnen Maßnahmen baulich sowie planerisch voneinander zu trennen und in unabhängige Maßnahmenpakete aufzuteilen.

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5 Die Kosten der einzelnen Maßnahmen werden in den Schlussrechnungen separat kalkuliert und nachvollziehbar ausgewiesen, sodass die Mittelverwendung klar einsehbar bleibt.

Die Förderprogramme sehen zudem vor, dass die Sanierungsmaßnahmen zum Ende des Jahres 2029 abgeschlossen und abge- rechnet sein müssen, weshalb eine höchst zeitoptimierte Planung und Umsetzung erforderlich ist.

3.2 Abgrenzung des förderfähigen Bereichs

Förderfähig im Rahmen des Förderprogramms „Revier Gestalten“ sind die folgenden Leistungen und Bauteile: KG 200: – Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen) – Miet- und Erstellungskosten der Interims Containeranlage zur Auslagerung der Klassenräume während der Sanierungsar- beiten bei laufendem Schulbetrieb. KG 410, 420, 430 – Fußboden und Deckenheiz- und Kühlflächen (höhere Energieeffizienz) – Erneuerung Heizungsanlage: Luft-Wasser-Wärmepumpen Kaskade (Niedertemperaturbetrieb, 55°C VLT) – Erneuerung des Wärmeverteilnetzes – Dezentrale Lüftungsanlagen- mit Wärmerückgewinnung (WRG) in den Klassenräumen KG 570 – Herrichten der Vegetationsflächen nach Abbau der Containeranlage KG 740, 760 – Fachplanung der Anlagengruppen 1-3 – Allgemeine Baunebenkosten (Prüfungen und Genehmigungen)

Nicht förderfähig im Rahmen der „Revier Gestalten“ Förderung sind sämtliche Maßnahmen, die über die KfW Förderung Kom- munen Zuschuss Nr. 464 gefördert werden um eine Doppelförderung zu verhindern: KG 300: – Baugrube und Erdbau – Baustelleneinrichtung, Gerüste, Sicherungs- und Abbruchsmaßnahmen, Materialentsorgung – Energetische Sanierung Außenwand: Wärmedämmung (16cm), verputzen und streichen der Fassade – Umfeldmaßnahmen welche durch die förderfähigen Sanierungsmaßnahmen anfallen. (Verputzen und Streichen von In- nenwänden, Anpassung von Türstürzen an neue Fußbodenaufbauten) – Erneuerung Bodenaufbau im Untergeschoss: Vollständige Erneuerung inkl. Dämmung und neuem Bodenbelag – Erneuerung der Abhangdecken im Rahmen der Elektroerneuerung – Einbau neuer Fenster und Außenverschattungen – Dacherneuerung (GEG-konforme Dämmung, neue Dachbekleidung) KG 440, 480 – Elektroerneuerung (Energiesparende LED-Leuchten) – MSR/Gebäudeautomation Klasse B nach DIN V 18599-11 KG 510, 530 – Herrichten der Geländeoberflächen nach den Sanierungsarbeiten KG 710 - 740 – Bauherrenaufgaben (z.B. SigeKo) – Vorbereitung der Objektplanung – Objektplanung des Gebäudes – Fachplanung der Anlagengruppen 4 und 8 – Brandschutzmaßnahmen (Brandschutztüren, Sicherheitsbeleuchtung)

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6 Nicht Gegenstand der Fördermaßnahmen und daher vom förderfähigen Bereich abzugrenzen sind: – Abbruch und Umbauarbeiten des Bereichs Schulverwaltung im Schulgebäude A2 Diese als nicht förderfähig eingestuften Kosten wurden in der zugehörigen Kostenberechnung (Anlage 8) aufgeführt und sind nicht in den förderfähigen Gesamtkosten integriert. Die Kofinanzierung des Landes berechnet sich lediglich anhand der förderfähigen Kosten der „Revier Gestalten“ Förderung. Diese genauere Aufteilung kann auch der Anlage 8 entnommen werden.

3.3 Planungsstand

Einzelne Planungsleistungen wurden bereits im Rahmen der Konzeptphase erbracht (insbesondere Schadstoffgutachten und Energieberatung). Die Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung wurden bereits abgeschlossen. Ein Bauantrag wird nicht benötigt. Die oben beschriebenen Förderanträge wurden bereits auf Basis der Entwurfsplanung und der dazugehörigen Kostenschätzung eingereicht, weshalb größere Änderungen an den vorhandenen Planungen und der damit verbundenen Fördersummen nur be- dingt möglich sind. Hauptvoraussetzung der weiteren Planungsphasen ist in erster Linie das Erfüllen der Förderbedingungen. Für die „Revier Gestal- ten“ Förderung das Erreichen der NT-Readiness und für die KfW Förderung das Erreichen der Effizienzgebäudestufe EG40. Für die energetische Baubegleitung und die Bereitstellung der für die Förderungen notwendigen Nachweise, wird separat ein Energieberater beauftragt, mit welchem es sich über sämtliche Veränderungen der energetisch relevanten Planungen abzustim- men gilt. Die Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen muss dabei jederzeit beachtet werden und hat oberste Priorität.

3.4 Vergabe

Die Auftragsvergabe der Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 umfasst die Leistungsphasen 5-9, sowie eine gesonderte Vergütung zur Einarbeitung in die vorhandene Planung und für die Erstellung einer vertiefenden Kostenberech- nung.

Bei der Fachplanung TGA gemäß HOAI 2021 sollen die Leistungsphasen 1-9 der Anlagengruppen 1-4 und 8 vergeben werden.

Die Beauftragung soll Stufenweise stattfinden. Mit Vertragsschluss wird zunächst ausschließlich die erste Leistungsstufe verbindlich beauftragt. Alle weiteren Leistungsphasen werden als optionale Leistungsstufen vereinbart und bedürfen eines gesonderten Abrufs durch den Auftraggeber. Der Abruf erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der vorhergehenden Leistungsphase in Textform. Der Auf- tragnehmer darf mit einer optionalen Leistungsphase erst nach deren ausdrücklichem Abruf beginnen.

Brühl, den ___________________________

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