Anlage - Zuschlagskriterien_TGA.pdf

Planungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau einer Kinderklinik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 14:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen Umbau einer Kinderklinik TGA-Planungsleistungen

Anlage Zuschlagskriterien/Zuschlagsmatrix

Leistung: TGA-Planungsleistungen Anlagegruppen 410 – 450, 470, 480, LP 1-8, § 55 HOAI zum Umbau einer Kinderklinik

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, §§ 17, 74 VgV

Vergabenummer: 2026-KKGB-KK-TGA-Planung

Der Zuschlag erfolgt gem. § 127 GWB, § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:

Zuschlagskriterien: Gewichtung Bewertung

in v.H.

Konzeption einer Planungsleistung unter Berücksichtigung der nachfolgenden a. – c.

a. Projektorganisation 10 % 0-5 volle Punkte Bürovorstellung, Projektteam, Projektorganisation Vertretungsregelung, Verfügbarkeit vor Ort, Erreichbarkeit, Kommunikationswege, Protokollierung/Dokumentation, Informationsaustausch, DAD- u. AVA-Programme, Einstieg in das Projekt, Qualitätssicherung

b. Herangehensweise 40 % 0-5 volle Punkte Umgang mit der Aufgabe und Herangehensweise an das Projekt, Darstellung eines Projektablaufs einer beispielhaften vergleichbaren Leistungsbeschreibung, Vorstellung von Methoden zur Erreichung besonders wirtschaftlicher Lösungen, Vorstellung von Methoden zur Erreichung nachhaltiger Lösungen

c. Termine und Kosten 10 % 0-5 volle Punkte Methoden zur Einhaltung vorgegebener Termine, Angaben zum geschätzten Zeitbedarf, Methoden zur Erreichung einer Kostensicherheit, Methoden der Termin und Kostenverfolgung

d. Honorar 40% 0,00 – 5,00 Punkte

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Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen Umbau einer Kinderklinik TGA-Planungsleistungen

Detailbeschreibung Punktevergabe a. – c.

0 Punkte: Es wird keine Darstellung eingereicht.

1 Punkt: Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich bewähren wird.

2 Punkte: Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich ohne erhebliche Modifikationen bewähren wird.

3 Punkte: Die Darstellung ist nachvollziehbar. Die Darstellung lässt ein Konzept erkennen, das dem Bieter, teilweise mit Modifikationen, grundsätzlich in die Lage versetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen.

4 Punkte: Die Darstellung ist gut und schlüssig. Sie lässt ein Konzept erkennen, das den Bieter in die Lage versetzt, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu meistern.

5 Punkte: Die Darstellung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Sie lässt ein Konzept erkennen, das eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lässt.

Bewertungsformel für Ermittlung der Punktzahl für das Honorar, d.:

𝐇𝐨𝐧𝐨𝐫𝐚𝐫− 𝐍𝟏 x Punkte = 5 – ( 𝟓 𝐱 ) 𝐍𝟏

N1 = bestes Honorar

Grundlage der Zuschlagswertung (a. – c., Gesamtwertungsanteil 60%) ist die im Verhandlungstermin gehalten Livepräsentation.

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