| Bundesstadt Bonn | ||
| SGB 85-21 |
Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Bezug: Honorar-/ Werkvertrag vom zwischen
und dem Städtischen Gebäudemanagement Bonn, SGB 85-21
| Name, Vorname | |
| Geburtsdatum | Geburtsort |
Ich bin beauftragt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung, durchzuführen.
Ich wurde auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten gemäß dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen – Verpflichtungsgesetz – vom 2. März 1974 (BGBl. I 469,545) geändert durch Gesetz v. 15. August 1974 (BGBl. I 1942) verpflichtet.
Damit werden unter anderem die Strafandrohungen der §§ 331 und 332 StGB (Vorteils-nahme und Bestechlichkeit) sowie § 353 StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) auch gegenüber mir wirksam.
Ein Exemplar des Verpflichtungsgesetzes sowie eine Zweitschrift dieser Erklärung wurden mir ausgehändigt.
Bonn,
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben geschlossen
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(Büro)
(Auftragnehmer) (Auftraggeber)