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STÄDTISCHES GEBÄUDEMANAGEMENT BONN (SGB)
Projektbeschreibung Grundschule KGS Buschdorf
Standort:
Die KGS Buschdorf liegt in der „Von den Driesch Str. 2“ in 53117 Bonn, Buschdorf.
Anlass:
Bei der KGS Buschdorf handelt es sich um eine zweizügige Grundschule, bei der zurzeit 200 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen OGS- Platz ab dem 01.08.2026 sowie die funktionale und bauliche Weiterentwicklung des Schulstandorts. Hierzu sind Maßnahmen im Bestand als auch ein Erweiterungsbau erforderlich. Das Schulamt gibt dafür ein Raumprogramm vor, in dem die erforderlichen Räume und ihre Größen angegeben sind. Eine Erhöhung der Zügigkeit wird nicht angestrebt.
Baubeschreibung Bestand:
Bei dem Schulgebäude handelt es sich um ein Hauptgebäude von 1963. 1979 folgte der Anbau einer Turnhalle, sowie 2005 ein Anbau an das Hauptgebäude. Die Nebenräume der Turnhalle, wie Umkleiden und WCs, sowie ein Geräteraum befinden sich im Untergeschoss des Hauptgebäudes. Zu Beginn wurde im ersten Bauabschnitt der südwestliche Teil gebaut, der zweite Bauabschnitt mit den Räumen der Turnhalle wurde 1974 fertiggestellt. Das Hauptgebäude umschließt vollständig einen begrünten, überwiegend unbefestigten Innenhof, der perspektivisch als „grünes Klassenzimmer“ genutzt werden soll. Aufgrund eines fehlenden zweiten Rettungswegs ist eine Nutzung derzeit nicht zulässig. Die Herstellung eines zweiten Rettungswegs für den Innenhof ist Bestandteil der Maßnahme.
Neben dem Turnhallenbereich befindet sich eine Garage, welche als Lagerfläche für den Hausmeister dient.
Das Schulgebäude ist zweigeschossig und gliedert sich in ein Untergeschoss (Halbsouterrain) und ein Erdgeschoss. Die Klassenräume sind überwiegend gut belichtet.
Die Schule kann über einen Haupteingang an der Straße „Von-den-Driesch“ sowie über eine Rampe vom Schulhof begangen werden. Eine weitere Außentür ist auf der Seite der Garage zu finden, die in einem Treppenraum zur Turnhalle und ins Erdgeschoss führt. Im Untergeschoss auf der Straßenseite befindet sich eine weitere Rampe mit einer Außentür, die zu den Kellerräumen und zur Turnhalle führt. Aus dem Heizungsraum im Untergeschoss führt ein Notausgang über eine Treppe ins Freie.
Der Bestand weist einen Sanierungsrückstand auf. So sind Leitungen veraltet, es fehlt teilweise an Sonnenschutzblenden, und in Teilen sind noch Holzfenster im Bestand
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vorhanden. Unter dem Flur zur Mensa und in den Räumen zum Innenhof befinden sich Abwasserleitungen, die genaue Lage ist deutlich durch Schachtdeckel im Flur und durch Unebenheiten erkennbar. Bei einem Blick in einen Schacht ist erkennbar, dass die Leitungen veraltet sind. Eine Sanierung ist im Rahmen der Planung zu prüfen und -sofern erforderlich – vorzusehen.
Die Turnhalle ist in einem recht guten Zustand. Teilweise sind die Fenster im Bereich der Umkleiden und Sanitäranlagen noch veraltete Holzfenster. In den hohen Fenstern der Turnhalle befinden sich insgesamt acht RWAs. Der Prallschutz der Turnhalle weist leichte Beschädigungen auf und soll im Rahmen der Maßnahme ausgetauscht werden. Im Bereich der Turnhalle befinden sich ausreichend Lagerflächen.
Das Gebäude weist, besonders im Bereich der Pausenhalle und dem dazugehörigen Flur, seit einigen Jahren Rissen an den Außen- sowie Innenwänden auf. Die überwiegend vertikalen und horizontal verlaufenden Risse befinden sich vorwiegende an der südöstlichen Längsseite des Gebäudes. Die Ursache der Risse konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Eine geotechnische Untersuchung, im Anlagenkonvolut zu finden, lieferte keine Ergebnisse, sodass kürzlich ein Rissmonitoring angebracht wurde, um mögliche Veränderungen feststellen zu können. Zurzeit gibt es keine eindeutigen Aussagen über eine Veränderung der Rissbreiten. Möglich wären die Risse auch als Folge von Setzungen, da sich der Flur von der Pausenhalle aus leicht abgesenkt hat.
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Der Zustand des Dachs ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Stellenweise wölbt sich die Dachpappe und die Entwässerung verläuft nicht optimal, es kommt zur Pfützenbildung. Die Entwässerung läuft zum Schulhof hin über Fallrohre, die in den Stützen verbaut sind. Diese befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand, sodass zwei Fallrohre schon ausgetauscht wurden.
Der Schulhof befindet sich augenscheinlich in einem guten Zustand. Auf dem Schulhof steht zurzeit ein Container, welcher als Streitschlichterbüro genutzt wird. Spätestens im Sommer 2027 ist der Abbau des Containers geplant.
Im hinteren Bereich des Schulhofs ist eine Grünfläche mit Bäumen zu finden. Im vorderen Bereich befindet sich auf der mit Bodenplatten bedeckten Fläche eine Tischtennisplatte sowie ein Klettergerüst. Direkt neben der Rampe steht auf Holzhackschnitzeln ein Kletterschiff aus Holz. Auch daneben befindet sich ein kleiner Container.
Auf Bereichen des Schulhofs befindet sich ein vermutetes Bodendenkmal eines historischen Ortskernes, welches bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen ist.
Der genaue Sanierungsumfang, sowohl hinsichtlich der Turnhalle als auch hinsichtlich des Schulgebäudes, ist im Rahmen der Grundlagenermittlung zu prüfen. Zurzeit wird von nachfolgenden Maßnahmen ausgegangen:
• Austausch Abwasserrohre • Austausch innenliegender Fallrohre • Dachsanierung • Austausch der Holzfenster • Prallschutz der Turnhalle
Objektplanung Gebäude:
Geplant ist der Umbau und die Sanierung der Räume im Bestand, und der Neubau eines (aufgeständerten) Anbaus oder eines freistehenden Neubaus auf der Schulhoffläche, um den Schulbetrieb weiter laufen zu lassen und langwierige, kostenintensive Interimslösungen zu vermeiden. Gemäß der Machbarkeitsstudie ist vorgesehen, einen aufgeständerten Anbau an das Treppenhaus am Haupteingang anzuschließen. Durch die angedachte Aufständerung kann die Fläche unter dem Anbau weiterhin als Schulhoffläche verwendet werden. Durch die Ausbildung einer L-Form kann die Bebauung des Bodendenkmals vermieden werden.
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Durch eine interne Prüfung wurde auf dem Schulhof ein weiterer Standort für den Erweiterungsbau ermittelt.
Der Erweiterungsbau könnte an den Standort der Rampe, oder aufgrund von Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze leicht davon versetzt, vorgesehen werden und durch einen Übergang ins Hauptgebäude eine barrierefreie Erschließung darstellen. Somit könnte durch einen geringen Höhenunterschied der Neubau erreicht werden und wiederum durch einen leichten Höhenunterschied der Übergang zum Bestand erfolgen. Der Platz des Kletterschiffs wäre ebenfalls als Standort des Erweiterungsbaus denkbar.
Die dargestellten Varianten dienen der weiteren Prüfung im Rahmen der Planung. Eine abschließende Festlegung erfolgt im weiteren Projektverlauf.
Die Variante (rosa) stellt derzeit die bevorzugte Lösung dar.
Bei beiden internen Vorschlägen würde eine Bebauung des Bodendenkmals vermieden werden.
Der Erweiterungsbau soll voraussichtlich drei Tagesräume á 75 m² erhalten, um den Raumbedarf nach Raumprogramm zu decken. Der genaue Umfang ist zu prüfen. Der Bestand würde durch kleinere Umbaumaßnahmen an das Raumprogramm angepasst werden, (bspw. Einziehen von Raumteilungswänden, Verlegung der Mensa in die Aula o.ä.). Dazu käme auch die Errichtung einer barrierefreien Toilette im Erdgeschoss.
Nachfolgend einmal die internen Vorschläge:
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Die Umsetzung des Raumprogramms vom Schulamt hat bei der Wahl des Bauvorhabens oberste Priorität, um den geforderten Raumbedarf zu entsprechen.
Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Der Eingriff in unversiegelte Flächen auf dem Grundstück soll durch eine Dachbegrünung auf dem Neubau ausgeglichen werden, welche mit der Installation einer PV-Anlage kombiniert wird.
Der genaue Sanierungsumfang ist im Rahmen der Grundlagenermittlung festzustellen.
Bei den Sanierungsmaßnahmen im Bestand sind besonders die Zeiträume vorzuziehen, in denen die Schule bspw. aufgrund von Schulferien, nicht genutzt wird, um aufwendige und langwierige Interimsmöglichkeiten zu vermeiden. Ziel sollte es sein, dass durch den vorherigen Bau des Neubaus neue Raummöglichkeiten entstehen, durch die ein Leerziehen vereinzelter Räume im Bestand und somit deren Sanierung/ Umbau möglich wird.
Es ist eine durchgehende und gefahrlose Nutzung der Schule zu gewährleisten, einschließlich einer angemessenen Schulhoffläche.
Weiterhin ist bei Umbau-/Sanierungsmaßnahmen im Bestand aufgrund des Baujahrs mit Schadstoffen wie bspw. Asbest zu rechnen.
Technische Gebäudeausrüstung:
Die nachfolgenden Angaben zur Technischen Gebäudeausrüstung basieren auf dem derzeitigen Kenntnisstand und sind im Rahmen der Planung zu überprüfen und zu konkretisieren.
Im Bauvorhaben sind umfassende TGA‑Leistungen zu erbringen. Die Planung im Neubau berücksichtigt den KfW‑40‑Standard, ökologische Kriterien und Lebenszykluskosten gemäß geltenden Normen, Richtlinien und dem Planungsleitfaden Technische Ausrüstung.
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Das bestehende Schmutz- und Regenwassersystem ist bis zum Übergabeschacht zu prüfen und bei Bedarf bis zum öffentlichen Kanal neu zu planen. Ein Konzept für intelligentes Regenwassermanagement – etwa Regenwassernutzung oder Retention nach dem Schwammstadt-Prinzip – ist zu prüfen.
Die Energieversorgung ist so zu planen, dass eine hohe Effizienz und ein geringer Primärenergiebedarf gewährleistet werden. Dabei ist die seit 2025 für den Bestand vorhandenen Wärmepumpe zu berücksichtigen.
Die Elektroplanung berücksichtigt den Planungsleitfaden Elektro der Stadt Bonn, insbesondere die Sicherheitsanforderungen wie Brandschutz und Überspannungsschutz. Zusätzlich sind nach Bedarf sicherheitsrelevante Anlagen wie ELA (Elektroakustische Anlagen), Notbeleuchtung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie weitere Systeme für den Personen- und Gebäudeschutz zu integrieren.
Die Gebäudeautomation ist als integraler Bestandteil der TGA-Planung vollständig zu berücksichtigen. Sie umfasst die Planung, Integration und Koordination aller technischen Gewerke wie Heizung, Lüftung, Beleuchtung, sicherheitsrelevante Systeme und Energieerzeugung. Die Umsetzung erfolgt gemäß dem vorhandenen Pflichtenheft Gebäudeautomation. Dabei sind alle Schnittstellen zwischen den Gewerken sicherzustellen, die Kommunikation über einheitliche Protokolle (z. B. BACnet, KNX) zu planen und die Automationsfunktionen für Betriebsoptimierung, Energieeffizienz und Monitoring vorzusehen. Die Gebäudeautomation ist so auszulegen, dass eine zentrale Bedienung und Überwachung möglich ist und zukünftige Erweiterungen berücksichtigt werden.
Nutzungsspezifische Anlagen können ergänzend erforderlich sein. Dazu gehören insbesondere die Küchentechnik für die Schulverpflegung, wie eine Cook & Hold Küche, die spezielle Anforderungen an Lüftung, Elektroinstallation, Warmwasserbereitung und Abwasserentsorgung stellt. Die bestehende Mensa soll erhalten bleiben. Eine Verlagerung (z.B. in die Aula) aufgrund von Platzmangel ist im Rahmen der Planung optional zu prüfen.
Dazu gehören ebenfalls weitere Sonderanlagen wie bspw. Medientechnik für Unterrichtsräume und gegebenenfalls Sportstätten-Technik. Diese Anlagen sind funktional und technisch in das Gesamtkonzept einzubinden, einschließlich der Schnittstellen zu Lüftung, Elektro und Gebäudeautomation.
Informationen zum Bestand:
Ende 2025 wurde an der Schule eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (2x 280 kW) verbaut. Der Aufstellungsort befindet sich neben dem Haupteingang an der Straße „Von-den- Driesch“.
Um das Abwasser aus dem Gebäude abzuleiten ist im Untergeschoss eine Hebeanlage verbaut, die kürzlich erneuert wurde.
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Das Schulgebäude verfügt in der Turnhalle über 8 RWA-Anlagen, sowie über Rauchabzüge in den Treppenräumen.
Im Bestandsgebäude ist ein Hausalarm verbaut. An diesen soll auch der Erweiterungsbau angebunden werden.
Barrierefreiheit:
Das Schulgebäude verfügt im Bestand über keinen Aufzug und ist nicht barrierefrei erschlossen. Es besteht die Möglichkeit, über eine Rampe seitlich der Turnhalle von außen in das Untergeschoss zu gelangen. Der Zugang zur Turnhalle ist allerdings nicht schwellenlos, ebenso wenig wie der Eingang zu den Kellerräumen.
Eine weitere Rampe führt vom Schulhof ins EG des Hauptgebäudes (siehe unten). Dies ist der bei der internen Variante angesprochene Bereich, in dem wir den Anbau/Neubau bevorzugen würden.
Der Haupteingang an der Erschließungsstraße ist aufgrund einer kleinen Trittstufe vor der Eingangstür nicht barrierefrei zugänglich. Eine barrierefreie Erschließung ist dort auch nicht vorgesehen, da sich dort der Treppenraum befindet und dieser auch nicht barrierefrei erschlossen werden kann.
Für den Neubau/Anbau ist eine barrierefreie Erschließung zu prüfen. Grundlage für die Umsetzung im Neubau/Anbau bildet ein Barrierefrei-Konzept, das im Zuge der Planung entwickelt wird und sämtliche technische und gestalterische Maßnahmen definiert.
Außenanlagen:
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über die „Von den Driesch Straße“ und die Buschdorfer Straße.
Eine Gebäudeumfahrung ist ebenso wie eine fußläufige Umrundung nicht möglich.
Der Schulhof weist im Bestand eine Fläche von ca. 2.400 m² auf. Zurzeit gehen wir von einem Planungsraum von ca. 1.760m² aus. Auf dem Außengelände, welches größtenteils mit Bodenplatten belegt ist, befinden sich aufgemalte Basketball- und Volleyballfelder. Weiterhin sind ein Kletterschiff, ein Klettergerüst und eine Tischtennisplatte vorhanden.
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Zum Parkraum lässt sich sagen, dass im Bestand 5 PKW-Stellplätze sowie Fahrradständer am Haupteingang und am Schulhof, sowie an der Turnhalle vorhanden sind. Es ist zu prüfen, ob ausreichend Abstellflächen zur Verfügung stehen, ggf. sind diese zu erweitern.
Grünanlagen gibt es zum einen im begrünten Innenhof, sowie im Bereich der Böschung, welche zum Souterrain-Gebäudeteil abschüssig ist. Auch der hintere Bereich des Schulhofs ist begrünt und auf dem Schulhof, bzw. um den Schulhof herum sind einige Bäume im Bestand vorhanden. Diese sind nach Möglichkeit zu erhalten.
Weiterhin ist für den Innenhof ein zweiter Rettungsweg durch eine Außentreppe ins Gebäude zwingend erforderlich.
Für das Vorhaben ist ein ganzheitliches Entwässerungskonzept zu entwickeln, das die kontrollierte Versickerung, Rückhaltung und gegebenenfalls gedrosselte Einleitung von Regenwasser sicherstellt. Im Zuge der Umgestaltung im Bereich des Erweiterungsbaus sind Oberflächenbeläge einschl. der Entwässerungselemente und Teile des Unterbaus an den Neubau anzupassen bzw. zu erneuern. Es ist zu prüfen, ob aufgrund des Alters des Flächenbelags und durch Beschädigungen durch Baumaßnahmen der gesamte Flächenbelag auszutauschen ist. Der Anteil der befestigten Flächen muss ausreichend groß sein um alle wichtigen Funktionen wie z.B. Ballspielen, Flächen für Roller und Fahrräder, Schulfeste etc. erfüllen zu können
Bei der Konzeptentwicklung sind sowohl die Baustellenlogistik als auch der laufende Schulbetrieb zu berücksichtigen. Während der Bauphase ist zudem eine angemessene Ausweichspielfläche bereitzustellen, um den Pausenbetrieb weiterhin gewährleisten zu können. Insbesondere die Einrichtung der Baustellenlogistik ist aufgrund des geringen Platzbedarfs frühzeitig zu planen.
Die durch die Baumaßnahme beanspruchten Außenanlagen sollen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, Nutzungsbelangen und Wirtschaftlichkeit neugestaltet werden. Die Umgestaltung der Schulhoffläche ist gemäß Schulbauleitlinie für städtische Grundschulen und dem Planungsleitfaden der Stadt Bonn zu planen. Die Außenanlagen sind so zu gestalten, dass barrierefreie bzw. barrierearme Bereiche in angemessenem Umfang entstehen und der zukünftige Pflege- und Unterhaltungsaufwand in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleibt.
Hinweis:
Im Bereich des Schulhofs entlang der „Von-den-Driesch-Straße“ bis zur Ecke „Buschdorfer Straße“ befindet sich ein Bodendenkmal. Dies gilt es bei den Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Auf der untenstehenden Abbildung ist es in orange dargestellt.
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Nachhaltigkeit / Energieeffizienz / Zertifizierung:
Das neue Gebäude soll unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens als Effizienzgebäude 40 (EG40) errichtet werden. Hierfür kommen standardisierte Nachhaltigkeitsinstrumente wie die Lebenszyklus-Analyse in Form einer Ökobilanz (LCA) und die Lebenszykluskostenrechnung (LCC) der Baukonstruktion und Energieversorgung für die Planung und Entscheidungsfindung zur Anwendung.
Als Zielwert für den CO2 Ausstoß eines Gebäudes gelten bei der Lebenszyklusanalyse dabei die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus“. Die Planung ist dahingehend zu überprüfen und ggfs. entsprechend anzupassen, dass die Anforderungswerte eingehalten werden.
Grundsätzlich ist für das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Bonn 2035 dabei der CO2- Ausstoß möglichst gering zu halten und alle Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit dementsprechend auszuschöpfen. Da die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 < 15 Mio. Euro brutto sind, wird für das Bauvorhaben jedoch auf eine formale Nachhaltigkeitszertifizierung verzichtet.
Kosten:
Der Kostenrahmen basiert auf einer Kostenannahme aus der Machbarkeitsstudie und dient als Orientierungswert. Eine Fortschreibung bzw. Neuermittlung im Rahmen der Planung ist erforderlich. Der aktuelle Kostenrahmen für die Umsetzung der Maßnahme beläuft sich auf ca. 4 Mio. Euro netto (KG 300 + KG 400).
Zeitschiene:
Die Auftragsvergabe an die Fachplaner ist für Winter 2026 vorgesehen, mit einem unmittelbaren Projektstart nach der Beauftragung. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende 2030 vorgesehen.
− Fertigstellung LPH 2: bis 4 Monate nach Zuschlagserteilung
− Fertigstellung LPH 3: bis 4 Monate nach Abruf Stufe 2
− Baubeginn: bis 4 Monate nach Erteilung Baugenehmigung
− Fertigstellung Gebäude: bis 21 Monate nach Baubeginn
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