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Anlage 02 – Leistungsbeschreibung B30/42404710 – 29.09.2026
Leistungsbeschreibung
Gebäude 15.4wy (Labor- und Bürogebäude)
Planungs- und Fachgutachterleistungen für die Schadstoffentfrachtung und den Rückbau von zwei Gebäudeflügeln des Gebäudes
auf dem Campus der Forschungszentrum Jülich GmbH
Leistungsbereiche: Planungsleistungen Rückbau Fachgutachterleistungen Schadstoffentfrachtung
Auftraggeber: Forschungszentrum Jülich GmbH
Vergabestelle: Geschäftsbereich Einkauf und Materialwirtschaft 52425 Jülich
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Inhaltsverzeichnis
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Beschreibung der Planungsaufgabe 1.1 Allgemeines 1.2 Bedarfsbeschreibung
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Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Allgemeine Hinweise zum Leistungsumfang 2.2 Kostensteuerung 2.3 Terminplanung 2.4 Unterlagen 2.5 Projektleiter des AN 2.6 Koordinierung und Abstimmung mit dem AG 2.7 Leistungen des Auftraggebers 2.8 Termine 2.9 Unterlagen, die Vertragsbestandteil werden
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Kommerzielle Bedingungen 3.1 Zahlung 3.2 Quantitäten/Qualitäten 3.3 Pflichten zur Erreichung der Projektziele 3.4 Leistungsänderungen 3.5 Behandlung von Unterlagen 3.6 Vertragspartner 3.7 Erfüllung 3.8 Erfüllungsort 3.9 Gerichtsstand 3.10 Vertragsbasis 3.11 Ansprechpartner 3.12 Vergütung 3.13 Vertraulichkeit und Urheberrecht
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- BESCHREIBUNG DER PLANUNGSAUFGABE
1.1 Allgemeines
Mit rund 7.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört das Forschungszentrum Jülich GmbH, Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, zu den großen, interdisziplinären Forschungseinrichtungen in Europa. Die Forschungszentrum Jülich GmbH forscht an umfassenden Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in den Bereichen Energie und Umwelt sowie Information und Gehirn. Ziel ist es, Grundlagen für zukünftige Schlüsseltechnologien zu schaffen. Die Organisationsstruktur des Forschungszentrums Jülich besteht aus 15 Forschungsinstituten mit ca. 70 Institutsbereichen.
Gesellschafter der Forschungszentrum Jülich GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland (90%) und das Land Nordrhein-Westfalen (10%). Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt. Das Zentralgelände liegt im Stetternicher Forst mit Zufahrt von der Stadt Jülich über die Leo-Brandt- / Wilhelm-Johnen-Straße. Die Gesamtfläche des Zentralgeländes umfasst ca. 2,2 km².
Die wissenschaftlichen und technischen Anforderungen prägen die Infrastruktur des Geländes und der ca. 240 Gebäude und Bauwerke mit 1,4 Mio. m³ umbauten Raum. Die wissenschaftliche Infrastruktur umfasst Laborgebäude für chemische und physikalische Laboratorien, Gebäude für Elektronik und allgemeine Technologie, für ein Rechenzentrum und diverse Großgeräte. Nähere Informationen können Sie unter http://www.fz-juelich.de erhalten.
1.2 Bedarfsbeschreibung Vergabegegenstand sind alle Planungsleistungen mit dem Ziel der Schadstoffentfrachtung, des kompletten Rückbaus und der Wiederverfüllung der Baugrube der in der oben genannten baulichen Anlagen (Geb. 15.4, Flügel w und y) inklusive der Technischen Gebäudeausstattung und der mit dem Gebäude verbundenen Laborausstattung-/möblierung.
Das Gebäude 15.4 befinden sich in einem Gebäudeverbund innerhalb des Forschungszentrums Jülich (FZJ) im Nordwesten des Geländes und besteht aus 4 verschiedenen Flügeln (u, v, w, y). Unmittelbar nordwestlich angebaut ist Gebäude 15.1. Die Flügel 15.4w und 15.4y sollen zurückgebaut werden, um Platz für einen Neubau zu schaffen. Die abzubrechenden Gebäudeflügel sind schadstoffbelastet und müssen daher vor dem Rückbau entfachtet werden. Ein Schadstoffkataster aus dem Jahr 2020 liegt vor und ist in der Anlage beigefügt.
Das Schadstoffkataster muss um alle für einen vollständigen Rückbau erforderlichen Untersuchungen noch ergänzt werden, dies ist Teil der beschriebenen Planungsleistungen.
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Die abzubrechenden Flügel wurden ca. 1964 errichtet. Flügel w ist 3-geschossig (KG, EG, 1.OG, DG), dieser Flügel wurde im EG und im 1.OG als Labor- und Büroflächen genutzt, der Raum im KG wurde für die Betriebstechnik genutzt. Flügel y ist 4-geschossig (KG, EG, 1.OG, DG), dieser Flügel wurde im EG als Labor-, Lager-, Büroflächen und für die Betriebstechnik genutzt, im 1. OG befinden sich Flächen für Labor und Büroräume, im KG befinden sich Abstell-, Betriebstechnik, Labor-, Umkleide- und Lagerräume. Das DG wird für die Technik genutzt.
Beide rückzubauende Flügel werden aktuell nicht mehr genutzt. Die Gebäude werden aktuell durch das FZJ außer Betrieb genommen und vom Netz getrennt.
Die angebauten Gebäude 15.1 und Gebäude 15.4u bleiben weiter in Betrieb. Technische Abhängigkeiten zu den abzubrechenden Flügeln werden aktuell durch das FZJ beseitigt, so dass für die Planungen von einem technisch autarken Gebäude ausgegangen werden kann.
Vor dem Abbruch müssen die Gebäudeübergänge zu den bestehen bleibenden Gebäuden geschlossen werden, dies ist Teil der Planungsleistung.
Gebäudemaße / NRF nach DIN 277 Nettoraumflächen der Flügel für Geb. 15.4: Flügel w: ca. 914,73 m² Flügel y: ca. 2.740,53 m²
NRF Flügel w, y: 3.655 m² BRI Flügel w, y: ca. 16.000 m³
Die Ausschreibung der Bauleistungen ist für das II. Quartal 2027 vorgesehen, die Fertigstellung der Maßnahme (Schadstoffentfrachtung und vollständiger Rückbau) soll im I. Quartal 2029 abgeschlossen sein.
- LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS
2.1 Allgemeine Hinweise zum Leistungsumfang Die anzubietenden Leistungen umfassen alle Planungsleistungen mit dem Ziel der Schadstoffentfrachtung, des kompletten Rückbaus und der Wiederverfüllung der Baugrube der oben genannten baulichen Anlagen (Geb. 15.4, Flügel w und y) inklusive des Rückbaus der Technischen Gebäudeausstattung und der mit dem Gebäude verbundenen Laborausstattung-/möblierung.
Die Leistungen werden als im Wesentlichen als Pauschalen abgerechnet. Die Bauüberwachung und die Analytik werden mengenabhängig abgerechnet. Grundlage für die Honorarermittlung sind die beigefügten Unterlagen.
Die Leistungen umfassen die im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) genannten Positionen der Leistungspakete 1 – 4.
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In alle beschriebenen Positionen der Leistungspakete 1 – 4 sind sämtliche erforderlichen An- und Abfahrten (Personal und Fahrzeug), Probenahmekonzepterstellung, Abstimmungen mit dem AG per Mail und Telefon, Terminplanung, Tätigkeiten vor Ort in Verbindung zur Probenahme und Dokumentation von Schadstoffbelasteten Bauteilen, Materialbedarf, Personaleinsatz, Maschinen und Geräteverschleiß einzupreisen.
Bei Bedarf ist eine Ortsbesichtigung nach Terminvereinbarung möglich.
Die Leistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Der AN hat bei der Planung/Objektüberwachung insbesondere folgende Vorschriften zu be- achten:
- Vergabehandbuch des Bundes (VHB)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die Leistungen sind auch dann vollständig zu erbringen, wenn sie vom AG nicht näher spezifiziert worden sind.
Dem AN obliegt, sich ständig über das Projekt zu informieren und vom AG bereitzustellende Informationen und Unterlagen rechtzeitig schriftlich anzufordern. Der AN ist verpflichtet, den AG über alle Gegebenheiten, die die vereinbarten Projektziele (besonders hinsichtlich der Baukosten, der einzuhaltenden Termine und der vereinbarten Qualitäten) gefährden, unmittelbar zu informieren. Der AN hat alle Unterlagen, die zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, rechtzeitig beim AG oder anderen Beteiligten anzufordern, um den vereinbarten Projektablauf zu sichern. Ebenso hat der AN sämtliche Unterlagen, die von ihm zu erstellen, bzw. als Grundlage den anderen Projektbeteiligten zur Verfügung zu stellen sind, so rechtzeitig zu veranlassen, dass die anderen Projektbeteiligten ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen können.
Dem AN obliegt eine übergeordnete Koordinations- und Steuerungsverantwortung. Er erbringt Leistungen aus den Bereichen Projektkoordination, Kosten- und Terminplanung und sowie Kosten – und Terminsteuerung. Der AN ist für die Koordination, Abstimmung und Integration aller fachlich Beteiligten (Behörden, Sonderfachleuten) verantwortlich.
2.2 Kostensteuerung Der AN ist für die Überprüfung und Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Quantitäten und Qualitäten verantwortlich. Er hat dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit zu beachten. Die Planung muss Betriebsabläufe funktionell optimieren und den Weiterbetrieb der benachbarten Bebauung ermöglichen.
Die Baumaßnahme wird als Zuwendungsbaumaßnahme mit Mitteln des Bundes (90 %) und des Landes NRW (10 %) finanziert. Die Realisierung des Bauvorhabens steht unter dem Finanzierungsvorbehalt der Zuwendungsgeber.
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2.3 Terminplanung Aufgabe des AN ist es, nach Beauftragung einen Terminplan für die von ihm zu erbringenden Leistungen aufzustellen, der die Gesamtterminplanung des AG berücksichtigt (Planungsterminplan). In diesem Terminplan sind auch die Leistungen der anderen fachlich beteiligten Planer zu berücksichtigen. Ferner ist durch den AN ein Steuerungsterminplan der Gesamtmaßnahme zu erstellen und fortzuschreiben (Planung, Vergaben, Ausführung, Abnahmen und Übergaben). Die vom AG vorgegebenen Regelabläufe für Vergaben sind dabei zu berücksichtigen.
2.4 Unterlagen Die von dem AN vorzulegenden Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sind dem AG digital übergeben (pdf-Format). Die Genehmigungsunterlagen einschließlich Anlagen und Nachträgen sind zusätzlich abgabefertig in Papierform in 3-facher Ausfertigung zu übergeben.
2.5 Projektleiter des AN Der Projektleiter des AN, der zur Durchführung der beauftragten Leistung eingesetzt werden soll, ist mit der Angebotsabgabe namentlich (siehe auch Darstellung des Projektteams) zu benennen. Er ist der zentrale Ansprechpartner des AG. Ein Wechsel dieser Person kann nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
2.6 Koordinierung und Abstimmung mit dem AG Bestandteil des Leistungsumfangs des AN ist auch die Durchführung von regelmäßigen Abstimmungs- und Koordinationsgesprächen mit dem AG, sowie deren Vorbereitung, Leitung und Protokollierung, sowie aller erforderlichen Ablauf- und Planungsbesprechungen. Die Besprechungen mit dem Auftraggeber finden im Forschungszentrum Jülich statt. Jour-fixe-Termine mit dem Auftraggeber sind dabei mindestens 14-tägig durchzuführen. Planungsbesprechungen, Abstimmungen mit dem Nutzer, Behördentermine etc. werden nach Bedarf durchgeführt. Baubesprechungen während der Bauzeit sind wöchentlich durchzuführen, nach Bedarf auch häufiger.
Der Auftragnehmer wird über die regelmäßigen Abstimmungen mit dem Projektleiter des Auftraggebers hinaus bei folgenden Abstimmungen beteiligt: • Abstimmung mit allen Genehmigungsbeteiligten. • Abstimmungen Planungen die Sicherheit betreffend, mit der Fachabteilung für Sicherheit und der Feuerwehr
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2.7 Leistungen des Auftraggebers Durch den AG werden folgende Leistungen erbracht bzw. gesondert beauftragt:
- Durchführung der Angebotseinholung mit Submission, formaler Prüfung und Erstellung des Preisspiegels bei den VOB-Ausschreibungen
- Beauftragung SiGeKo
- Beauftragung Abbruchstatik
- Beauftragung Prüfstatik, soweit erforderlich
- Beauftragung Bodengutachten hinsichtlich Abbruch Keller und Wiederverfüllung
- Provisorisches Wiederverschließen von Bauteilöffnungen an der Gebäudehülle im Rahmen der Schadtstoffanalytik
- Vermessungstechnische Leistungen (Geländeaufmaß, amtliche Gebäudeeinmessung durch ÖBVI und Dokumentation)
- Erstellung eines Brandschutzkonzeptes / Brandschutzgutachtens (soweit erforderlich)
- Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß Baustellenverordnung
- Untersuchung des Baufeldes auf gegebenenfalls vorhandene Kampfmittel
Dieses ist durch den AN bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
2.8 Termine Der unter 2.3 erwähnte Terminplan ist unter Berücksichtigung folgender Randtermine aufzustellen:
Auftragserteilung: Voraussichtlich ca. Februar 2027 Fertigstellung Leistungspaket 1: 5 Monate nach Auftragserteilung Fertigstellung Leistungspaket 2 (Ausschreibungsunterlagen): 7 Monate nach Auftragserteilung Start Leistungspaket 3 (Beginn Bauarbeiten): Ca. 12 Monate nach Auftragserteilung Fertigstellung Phase 3 (Fertigstellung Abbruch): Ca. 29 Monate nach Auftragserteilung
2.9 Unterlagen, die Vertragsbestandteil werden
Folgende dieser Angebotsaufforderung beigefügten Unterlagen werden Vertragsbestandteil: • [00] Angebotserklärung • [01] Allgemeine Angaben • [02] Leistungsbeschreibung • [03] Leistungsverzeichnis • [04] Projektübersicht • [05] Bewertungsmatrix • [06] Formblatt 124_LD • [07] Sonstige Anlagen 07.1_Pläne 15.4wy abzubrechende Gebäude 07.2_Pläne angrenzende Gebäude 07.3_Schadstoffgutachten 07.4_Fotodokumentation 07.5_Angaben zu Statik
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- KOMMERZIELLE BEDINGUNGEN
3.1 Zahlung Abschlagszahlungen erfolgen nach vollständig erbrachten und abgenommenen Leistungspaketen. Für das Leistungspaket 3 können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Leistungsstand (25 %, 50 %, 75 %) gestellt werden. Das gesamte Honorar ist fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und mit uneingeschränktem Gutbefund abgenommen wurde, sowie der Vorlage einer prüffähigen Honorarschlussrechnung.
3.2 Quantitäten/Qualitäten Der AN ist verpflichtet, die vom AG genannten Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der AN bei Bedarf in Abstimmung mit dem AG zu präzisieren. Die Vorgaben des AG sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG.
3.3 Pflichten zur Erreichung der Projektziele Der AN hat Anordnungen des AG unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Kosten-, Quantitäts-, Qualitäts-, Termin- oder sonstigen Vorgaben gefährden. Hat der AN insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie schriftlich zu begründen. Wird erkennbar, dass in Leistungspaket 1 vereinbarte Kosten, die quantitativen und qualitativen Ziele oder die vereinbarten Termine mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der AN den AG unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf Kosten, Quantitäten, Qualitäten, Termine und Wirtschaftlichkeit des Objektes darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die vereinbarten Kosten doch noch eingehalten werden können.
3.4. Leistungsänderungen Der AG ist berechtigt, die vereinbarten Quantitäts-, Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies wegen der Kosten- und Terminentwicklung, geänderten Bauprogramms oder anderer qualitativer, funktionaler oder besonderer technischer Anforderungen erforderlich wird. Werden über die vereinbarten Planungsleistungen hinaus andere oder weitere Planungsleistungen zur Erfüllung oder Optimierung der vereinbarten Quantitäts-, Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben erforderlich, hat sie der AN nach schriftlicher Aufforderung des AG zu erbringen, es sei denn, sein Büro ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet.
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3.5. Behandlung von Unterlagen Der AN hat sämtliche ihm vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den vereinbarten Quantitäts-, Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben nicht vereinbar ist. Der AN hat Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen gemäß den Vorschriften des AG zu erstellen, aufeinander abzustimmen und sachlich in sich schlüssig dem AG vorzulegen. Sie müssen den Vorgaben der RBBau und dem VHB entsprechen. Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen, Beschreibungen einschl. der Leistungsverzeichnisse und der Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form auf Datenträger zu übergeben. Der AN hat sicherzustellen, dass seine Arbeitsergebnisse über die DV-Anlagen des AG und der übrigen fachlich Beteiligten ausgetauscht werden können.
3.6 Vertragspartner Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Planer, sowie dem Forschungszentrum Jülich GmbH.
3.7 Erfüllung Der Vertrag ist erfüllt nach Vorlage und Gutbefund der in den einzelvertraglich genannten Unterlagen für jedes einzelne Leistungspaket, sowie Gutbefund der gesamten Leistungspakete.
3.8 Erfüllungsort Der Erfüllungsort der Leistung ist das Forschungszentrum Jülich in Jülich.
3.9 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Jülich.
3.10 Vertragsbasis Für die Ausführung der Leistung gilt nachfolgende Reihenfolge:
- Die einzelvertraglichen Bestimmungen
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen -AVB- Verträgen für freiberuflich Tätige - in der gültigen Fassung der RBBau
- Die Bestimmungen der AHO
- Die Zusätzlich ergänzenden Vertragsbedingungen für Dienst-, Werk- und Lieferleistungen (ZVDWL)
- Das BGB der Bundesrepublik Deutschland
Die AVB sind abrufbar unter https://www.fz-juelich.de/de/ueber-uns/menschen/organisation/geschaeftsbereiche-und- stabsstellen/einkauf-und- materialwirtschaft/beschaffungen/geschaeftsbedingungen/allgemeinevbfuerfreiberufler.pdf
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3.11 Ansprechpartner Ansprechpartner in Forschungszentrum Jülich GmbH ist:
Frau Fichtner, Geschäftsbereich M-EB, Telefon 02461/61-85374 Email: vergabe-bau@fz-juelich.de
3.12 Vergütung Angebotserstellung Eine Vergütung wird dem Auftragnehmer für die Ausarbeitung des Honorarangebotes nicht gewährt.
3.13 Vertraulichkeit und Urheberrecht Dem Bieter werden Ausschreibungsunterlagen nur zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellt. Eine andere Nutzung dieser Informationen und der offengelegten technischen und betrieblichen Belege für eigene oder fremde Zwecke ist nicht gestattet. Die Weitergabe der Unterlagen an Dritte ist nur mit Einwilligung des Forschungszentrums Jülich gestattet. Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Vorgaben.
Sämtliche Planungsergebnisse einschließlich der Urheberrechte gehen nach Fertigstellung des Gebäudes ins Eigentum der Forschungszentrum Jülich GmbH über.