LOS 1-Exposé zur Stadthalle-Objektplanung Gebäude und FreianlagenNEU.pdf

Planungsleistungen für Sanierung und Brandschutz der Stadthalle Lübbecke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 19:43 (Europe/Berlin)

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„Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung der Stadthalle“ Bohlenstr. 25 in Lübbecke [Stadt Lübbecke] Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. 16 VgV

Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung der Stadthalle in

der Bohlenstr. 25 in Lübbecke [Stadt Lübbecke]

Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 16 VgV

Exposé zum Teilnahmewettbewerb – Los 1: Objektplanung Gebäude und Freianlagen

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„Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung der Stadthalle“ Bohlenstr. 25 in Lübbecke [Stadt Lübbecke] Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. 16 VgV

Inhaltsverzeichnis

  1. Informationen zum Projekt und zum Verfahren………………………………… 3 - 17

1.1 Beschreibung des Vorhabens........................................................... 3 - 5

  1. Beschreibung der Leistungen......................................................................... 5 - 7

  2. Erläuterung zur Bewerberauswahl.................................................................. 8

  3. Eignungskriterien für die Bewerber-/Bieterauswahl......................................... 8 - 11

  4. Bewertungsmatrix Auswahlkriterien……...……............................................... 12 - 13

  5. Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.…….. 14

  6. Bewertungsmatrix für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.…….. 14 - 16

  7. Nebenangebote ……………………………………………………………………. 16

  8. Bieterkommunikation und Fristen ……............................................................. 16

9.1 Fristen und Termine……………………………………………………… 16 - 17

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  1. Informationen zum Projekt und zum Vergabeverfahren

1.1 Beschreibung des Vorhabens

Die Stadt Lübbecke - nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt – ist Eigentümerin des

Gebäudekomplexes Hallenbad, Stadtsporthalle und Stadthalle an der Bohlenstr. 25, 27 und

29 in 32312 Lübbecke.

Der AG beabsichtigt die Stadthalle so zu sanieren, dass sie in ihrer jetzigen Form erhalten

bleibt und eine Brandschutz- sowie eine Erweiterte Sanierung durchgeführt wird, um einen

zukunftssicheren Betrieb zu gewährleisten.

Trotz der technischen und strukturellen Abhängigkeiten zwischen Stadthalle, Hallenbad und

Stadtsporthalle werden die im gleichen Baukomplex angeordnete Stadtsporthalle und das

Hallenbad nicht in diese Maßnahmen einbezogen.

Die Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung der Stadthalle trägt wesentlich zur

Stärkung der kulturellen Infrastruktur und zur Qualifizierung des örtlichen

Veranstaltungsangebots bei und steht im Einklang mit den städtebaulichen Entwicklungszielen

der Stadt. Die gemeinsame Nutzung des Hauses als Veranstaltungs-, Kultur- und

Bildungsstätte durch Schulen, Vereine, kulturelle Initiativen, Orchester und die Bürgerinnen

und Bürger aus Lübbecke sowie den umliegenden Gemeinden schafft einen zentralen Ort der

Begegnung und Interaktion.

Durch die Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung bleibt die Stadthalle für ein breites

Spektrum an Veranstaltungen – von schulischen Aufführungen über Theater- und

Konzertbetrieb bis hin zu kommunalen und gesellschaftlichen Formaten – zukunftsfähig und

flexibel nutzbar. Die Maßnahme stellt damit eine nachhaltige Investition in die kulturelle und

soziale Lebensqualität der Region dar und stärkt Lübbecke dauerhaft als kulturellen

Identifikations- und Kommunikationsraum.

Die „Brandschutzsanierung“ beinhaltet nur die technisch notwendigen Arbeiten zur

Sicherstellung der im Brandschutzkonzept und damit in der Baugenehmigung geforderten

Maßnahmen, ergänzt um die Sanierung der Eingangstreppe. Hierzu zählen die Ertüchtigung

und Erneuerung der Verlegesysteme im Bereich Saal und Foyer, die Alarmierung/Evakuierung

über eine Sprachalarmierungsanlage, die Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage

(SiBel), die Energieversorgung der maschinellen Entrauchung, der Einbau einer mech.

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Rauchabzugsanlage im Bereich des Großen Saals, das Öffnen und Schließen der für die

Verlegung der Leitungen für die BMA und Si-Bel erforderlichen Deckenbereiche, der

Austausch der gemäß Brandschutzkonzept notwendigen Brandschutztüren, der Austausch

der brennbaren Unterkonstruktion der Wandbekleidung im Großen und Kleinen Saal, neue

Decken und Beleuchtung im Großen und Kleinen Saal und im Foyer sowie Malerarbeiten nur

in den durch die Installation berührten Teilbereichen.

Für die „Erweiterte Sanierung“ sind darüber hinaus Maßnahmen kalkuliert worden, die zur

Sicherstellung eines zukunftsfähigen Betriebs angenommen werden. Diese, die Maßnahmen

der Brandschutzsanierung ergänzenden Maßnahmen, sind die Erneuerung der

Energieversorgung und Schutzmaßnahmen (Elektroverteilungen), die Erneuerung des

gesamten Leitungsnetzes, die Erneuerung der gesamten Installationsgeräte, der Ausbau einer

strukturierten Verkabelung, die flächendeckende Modernisierung der Beleuchtung auf LED-

Technik, der Austausch der Trinkwasser-zuleitung in der Stadthalle, die Sanierung der

Regenwasserfallleitungen im Bereich der Stadthalle, der Austausch der Aggregate der

Lüftungsanlagen, die Sanierung der sanitären Einrichtung im Untergeschoss incl.

Wasserzuleitungen und Abwasserleitungen, das Öffnen und Schließen der für die Verlegung

der Leitungen erforderlichen Deckenbereiche, das Erstellen und Schließen von Wand-

schlitzen und Durchbrüchen für die Verlegung von Leitungsanlagen sowie eine

Malersanierung in allen Räumen.

Im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen der Stadthalle werden die bestehenden

Pflasterflächen, das angrenzende Pflanzbeet sowie die Stützmauer zur Bohlenstraße

vollständig erneuert.

Die bestehende Treppenanlage einschließlich des zugehörigen Geländers wird zurückgebaut.

Zur Herstellung einer barrierefreien Erschließung erfolgt der Bodenaushub für den Einbau

einer behindertengerechten Rampenanlage. Rampe und Treppenanlage werden mit den

erforderlichen Frostschutzschichten versehen.

Die neue Treppe wird als Blockstufentreppe ausgeführt. Im Bereich der Aufenthaltszonen

werden Sitzblöcke mit Holzlamellenbelag errichtet. Neue Treppengeländer und Handläufe

werden gemäß den geltenden Normen und Vorschriften montiert.

Die neu anzulegende Pflanzterrasse wird mit Solitärgehölzen bepflanzt und erhält eine

Schotterauffüllung als Gestaltungselement und Oberflächenschutz.

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Im Rahmen der Sanierung soll auch die Barrierefreiheit umgesetzt werden, um allen

Menschen gleichberechtigten Umgang zu ermöglichen.

Sämtliche Gutachten und Fachbeiträge werden separat beauftragt und vom AG zur Verfügung

gestellt.

Der oder die Auftragnehmer (AN) soll/en die Planung der zu vergebenden Leistungen zu dem

Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Freianlagen übernehmen. Der Auftrag wird im

Rahmen eines nicht offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben.

Das Gesamtvolumen für das Vorhaben beträgt 9.566.158,58 EUR netto für die

Kostengruppen 200 – 700 (ohne Ausstattung).

  1. Beschreibung der Leistungen

Der AN hat die nachstehend genannten Planungserfolge und -leistungen zu erbringen, ohne

dass es hierzu einer besonderen Aufforderung durch den AG bedürfte. Er hat dabei sparsam

und wirtschaftlich zu handeln.

Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen gem. § 16 VgV i.V.m § 119 GWB. Der

Auftrag wird in einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erteilt.

Für die Baumaßnahme werden Planungsleistungen nach HOAI für das Leistungsbild

Objektplanung Gebäude LPH 3 – 9 gemäß HOAI [2021] § 34 i.V.m. Anlage 10 und Freianlagen

LPH 1 – 9 gemäß HOAI [2021] § 39 i.V.m. Anlage 11 beauftragt. Die geforderten Leistungen

orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2021 wie folgt:

• Los 1: Vollständige Grundleistungen der Objektplanung Gebäude LPH 3 – 9 gemäß HOAI

[2021] § 34 i.V.m. Anlage 10, Honorarzone IV sowie die Leistungsphasen 1 bis 9 der

Objektplanung für Freianlagen gem. § 39 HOAI {2021] i.V.m. Anlage 11, Honorarzone III

Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Projektstufen oder Leistungsphasen.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden zunächst nur die Leistungen bis zur

Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der AG zu einem

späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen. Weiterhin behält sich der AG vor, erforderliche

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weitere Leistungsphasen und sonstige, besondere Leistungen einzeln oder im Ganzen

optional zu übertragen. Der AN ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf

die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Es wurden folgende Nettoherstellungskosten ermittelt, die die Grundlage für das angeforderte

Honorarangebot bilden.

2.1 Baukosten

KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion rd. 2.361.900,00,- EUR

KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen rd. 4.573.600,00,- EUR

KG 500 Bauwerk – Außenanlagen rd. 530.300,00,- EUR

KG 700 Nebenkosten rd. 2.100.358,58,- EUR

2.2 Projektstufe 1:

LPH 1 Grundlagenermittlung der Objektplanung Freianlagen

LPH 2 Vorplanung der Objektplanung Freianlagen

LPH 3 Entwurfsplanung der Objektplanung Gebäude und Freianlagen

LPH 4 Genehmigungsplanung der Objektplanung Gebäude und Freianlagen ➢ Ausführungszeit: April 2026 bis Juli 2026 (4 Monate)

2.3 Projektstufe 2:

LPH 5 Ausführungsplanung der Objektplanung Gebäude und Freianlagen

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe der Objektplanung Gebäude und Freianlagen

LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe der Objektplanung Gebäude und Freianlagen ➢ Ausführungszeit: August 2026 bis März 2027 (8 Monate)

2.4 Projektstufe 3:

LPH 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation der Objektplanung

Gebäude und Freianlagen ➢ Beginn: April 2027

➢ Dauer der Bauausführung: 18 Monate → 4. Quartal 2028

LHP 9 Objektbetreuung

Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Planung gegebenenfalls bereits vor den im Zeitplan

vorgesehenen Terminen zu beginnen. Die angegebenen Projektstufen und -phasen dienen

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lediglich als grobe Orientierung und können im weiteren Verlauf angepasst und verändert

werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Bauausführung planmäßig im April 2027

beginnen kann. Der Detaillierungsgrad und die zeitliche Abfolge der Planungsleistungen sind

daher so zu gestalten, dass dieses Ziel gewährleistet wird.

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  1. Erläuterung zur Bewerberauswahl

Es können Bietergemeinschaften gebildet werden oder Unterauftragnehmer |

Nachunternehmer eingebunden werden. Bietergemeinschaften (ArGe) sind zugelassen mit

Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt, sowie mit gesamtschuldnerischer Haftung in der Rechtsform

Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff. BGB. Im Fall der Einbeziehung von

Unterauftragnehmern ist von diesen eine Erklärung abzugeben, dass sie im Fall der

Auftragserteilung für die Ausführung der angebotenen Leistungen zur Verfügung stehen.

Die entsprechenden Erklärungen im Bewerberbogen sind bei Bedarf abzugeben.

  1. Eignungskriterien für die Bewerber-/Bieterauswahl

Die Stadt Lübbecke (AG) beabsichtigt planerische Leistungen zu dem Leistungsbild der

Objektplanung Gebäude und Freianlagen an einen geeigneten, also an einen fachkundigen,

leistungsfähigen Bieter, bei denen keine Ausschlussgründe im Sinne der § 123, § 124 GWB

vorliegen, zu vergeben.

Im Rahmen der festgelegten Eignungskriterien dieses Vergabeverfahrens wird die Eignung

der Bewerber anhand von nachfolgenden Nachweisen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

Zuverlässigkeit geprüft. Die Bewerber haben über ausreichende Erfahrungen zu verfügen und

die Gewähr für eine wirtschaftliche Planung und Ausführung zu bieten, die anhand von

nachfolgenden Eigenerklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen sind:

➢ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44, 75 VgV)

➢ Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

➢ Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§§ 46, 75 VgV)

4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 Abs. 1 VgV)

• Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des zuständigen

Inhabers/ Geschäftsführers des Bewerbers (bspw. Bestätigung der Eintragung als

Architekt oder Ingenieur / Diplom-Zeugnis etc.)

• Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister des Sitzes des

Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung

vorgesehen ist.

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• Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern

verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise

mit Anderen zusammenarbeitet.

Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.

Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind,

die Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik

Deutschland als Ingenieur/Architekt tätig zu werden.

Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die

Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der

die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

4.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §

123 Abs. 1, Ziff. 1 bis 10 und Abs. 4 Ziff. 1 und 2 GWB oder des § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis

9 GWB vorliegen.

• Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Angabe

folgender Risiken und Mindestdeckungssummen:

Personenschäden 3,0 Mio. EUR,

Sach- und Vermögensschäden 3,0 Mio. EUR.

Jeweils 2fach pro Jahr maximiert

Für den Fall, dass die vorhandenen Risiken und/oder Mindestdeckungssummen nicht

den geforderten Risiken und Mindestdeckungssummen entsprechen, ist dem

Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, aus der hervorgeht,

dass im Auftragsfall die Anpassung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung an

die geforderten Risiken und Mindestdeckungssummen erfolgt.

• Eigenerklärungen des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahren.

4.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§§ 46, 75 Abs. 5 VgV):

• Aufstellung der Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigten beim Bewerber jeweils

für die letzten 3 Jahre sowie aktuell und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen, unter

Angabe der Vollzeitstellenäquivalente.

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Mindestanforderung:

Die Anzahl der Ingenieure/Architekten -innen im Bereich Objektplanung „Gebäude“ und

„Freianlagen“ (kumuliert) der Gruppen Inhaber / Geschäftsführung und festangestellte

Mitarbeiter (Vollzeitstellenäquivalent) sollte nicht unter 7,00 (Vollzeitstellenäquivalent)

liegen, und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 als auch

aktuell 2025. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen.

• Eigenerklärung des Bewerbers über Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen

aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die folgende Anforderungen

erfüllen:

Objektplanung Gebäude und Freianlagen

Mindestanforderung:

a. Als Referenznachweis werden mind. 2 unter eigenem Namen realisierte

Referenzobjekte mit folgenden Besonderheiten gefordert:

Kriterium 1: Planung der Objektplanung für Gebäude, die mit der

ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist; für den Neubau, Erweiterung,

Umbau oder Sanierung von Versammlungsstätten oder großen Sonderbauten

gem. § 50 Abs. 2 BauO NRW; mind. Honorarzone III; anrechenbare Kosten der

Objektplanung liegen bei mind. 3.000.000 EURO/netto.

Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 – 8 gem. § 34 HOAI 2021

erbracht worden sein; erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahre 2017

oder später. Die Referenz muss eigenverantwortlich erbracht worden sein.

UND

b. Als Referenznachweis werden 2 unter eigenem Namen realisierte

Referenzobjekte mit folgenden Besonderheiten gefordert:

Kriterium 2: Planung der Objektplanung für Gebäude, die mit der

ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist; für den Neubau, Erweiterung,

Umbau oder Sanierung von individuell nutzbaren Räumen mit Bühnentechnik;

mind. Honorarzone II

Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 – 8 gem. § 34 HOAI 2021

erbracht worden sein; erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahre 2017

oder später. Die Referenz muss eigenverantwortlich erbracht sein.

UND

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c. Als Referenznachweis werden 2 Referenzobjekte mit folgenden

Besonderheiten gefordert:

Kriterium 3: Planung der Objektplanung für Freianlagen, die mit der

ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist; für den Neubau, Erweiterung,

Umbau oder Sanierung von Außenanlagen mit barrierefreier Gestaltung von

Versammlungsstätten oder großen Sonderbauten gem. § 50 Abs. 2 BauO

NRW; mind. Honorarzone II

Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 – 8 gem. § 39 HOAI 2021

erbracht worden sein; erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahre 2017

oder später.

Bitte sehen Sie sich auf der nächsten Seite die unter Punkt 5 stehende Bewertungsmatrix an.

Es müssen zwingend alle Mindestanforderungen bzw. alle drei Kriterien erfüllt sein. Sofern

eine Referenz die Anforderungen mehrere Kriterien gleichzeitig erfüllt (z.B. Kriterium 1, 2 oder

3), kann diese Referenz für jedes der entsprechenden Kriterien angerechnet werden.

Mindestanforderung:

Sich bewerbende Wirtschaftsteilnehmer müssen auf dem einschlägigen Markt eine

Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren nachweisen können. Der diesbezügliche

Nachweis ist über die unter 4. – 4.3 jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre

geforderte Eigen- und Dritterklärungen zu erbringen.

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5. Bewertungsmatrix Auswahlkriterien „Gebäude und Freianlagen“
KriterienBewertungGewichtung
[Unterge-
wichtung]
Wirtschaftliche und finanzielle und Leistungsfähigkeit40 %
Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) der letzten 3 Geschäftsjahre [Durchschnitt der letzten Geschäftsjahre] → kumulierter Wert Punkteverteilung • ≥ 2.000.000 EUR • > 1.000.000 < 2.000.000 EUR • ≤ 1.000.000 EUR15 Punkte 10 Punkte 5 Punkte
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit60 %
Referenzliste über vergleichbare Leistungen gem. Bekanntmachung Objektplanung Gebäude: Kriterium 1: Planung der Objektplanung für Gebäude, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist; für den Neubau, Erweiterung, Umbau oder Sanierung von Versammlungsstätten oder großen Sonderbauten gem. § 50 Abs. 2 BauO NRW; mind. Honorarzone III; anrechenbare Kosten der Objektplanung liegen bei mind. 3.000.000 EURO/netto Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 – 8 gem. § 34 HOAI 2021 erbracht worden sein; erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahre 2017 oder später. Die Referenz muss eigenverantwortlich erbracht worden sein. Punkteverteilung • Anzahl Referenzen = 4 • Anzahl Referenzen = 3 • Anzahl Referenzen = 2 • Anzahl Referenzen = 0 Kriterium 2: Planung der Objektplanung für Gebäude, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist; für den Neubau, Erweiterung, Umbau oder Sanierung von individuell nutzbaren Räumen mit Bühnentechnik; mind. Honorarzone II Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 – 8 gem. § 34 HOAI 2021 erbracht worden sein; erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahre 2017 oder später. Die Referenz muss eigenverantwortlich erbracht worden sein. Punkteverteilung • Anzahl Referenzen = 2 • Anzahl Referenzen = 0 Objektplanung Freianlagen: Kriterium 3: Planung der Objektplanung für Freianlagen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist; für den Neubau,15 Punkte 10 Punkte 5 Punkte 0 Punkte 15 Punkte 0 Punkte40 %

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Erweiterung, Umbau oder Sanierung von Außenanlagen mit barrierefreier Gestaltung von Versammlungsstätten oder großen Sonderbauten gem. § 50 Abs. 2 BauO NRW; mind. Honorarzone II Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 – 8 gem. § 39 HOAI 2021 erbracht worden sein; erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahre 2017 oder später. Punkteverteilung • Anzahl Referenzen = 2 • Anzahl Referenzen = 015 Punkte 0 Punkte
Anzahl der im Bereich Objektplanung Gebäude und Freianlagen (kumuliert) beschäftigten Ingenieure/-innen gegliedert nach den Gruppen Inhaber / Geschäftsführung, festangestellte Mitarbeiter und freiberufliche Mitarbeiter (alle Niederlassungen und Standorte) jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022 bis 2024 sowie aktuell. Die Anzahl sollte nicht unter 7,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegen. Punkteverteilung • Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte (VZÄ) = 15 und mehr • Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte (VZÄ) = 7 - 15 • Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte (VZÄ) = 715 Punkte 10 Punkte 5 Punkte20 %
Die Auswahl der drei besten Teilnahmeanträge erfolgt durch Bildung einer Rangfolge aller
eingereichten wertbaren Teilnahmeanträge nach der erreichten Punktzahl aus der
Bewertungsmatrix der Auswahlkriterien unter Punkt 5.

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6. Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt durch Bildung einer Rangfolge alle
eingereichten wertbaren Angebote. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches entsprechend der bekannt gegebenen
Wertungskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Neben dem Preis sind die in
der Bewertungsmatrix benannten Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichen
Angebots zugrunde gelegt. Die Bewertung der Zuschlagskriterien 1.1 – 1.3 erfolgt wertend
innerhalb der Skalen von jeweils 0 bis 10 Punkten in vollen Punktschritten zwischen 0 und 10
Punkten.
7. Bewertungsmatrix für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
KriterienBewertungGewichtung
[Unterge-
wichtung]
1. Projektumsetzung | Bearbeitungsorganisation70%
1.1 Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf / Projektumsetzung - Vorstellung des verantwortlichen Projektleiters, stellv. Projektleiters und des vorgesehenen Bauleiters mit fachlicher Kompetenz und Referenzangaben in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung - Erläuterungen anhand von einem oder mehreren realisierten Projekten mit Fotos (Präsentation von Planung bis zum fertigen Ergebnis) in Bezug auf die zu erbringende Leistung - Erläuterungen zum Einstieg in das Projekt, Projektaufbau- und Ablauforganisation - Erläuterungen der Schnittstellen innerhalb des Teams und zum AG etc.; Punkteverteilung 0 – 2: nicht zufriedenstellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium sind ungenügend oder unzureichend. Die Vorlage enthält keine wertbaren Angaben. 3 - 4: wenig zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen schwerwiegende Defizite und Schwächen auf. Die Angaben des Bieters lassen keine unzureichende Leistungserbringung erwarten. 5 - 6: zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen geringe Defizite und Schwächen auf.10 Punkte bis 0 Punkte20 %

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7 - 8: sehr zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig. 9 - 10: außerordentlich zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig und in hervorragendem Maß. Die Angaben des Bieters lassen eine hervorragende Leistungserbringung erwarten.
1.2. Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung - Erläuterungen zum Umgang mit der Aufgabe und Herangehensweise an das Projekt (Erläuterung auch anhand von Beispielprojekten möglich) - inhaltliche und konzeptionelle Umsetzung sämtlicher Auftragsbestandteile in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, den Nutzern und weiteren Beteiligten, etc.] Punkteverteilung 0 – 2: nicht zufriedenstellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium sind ungenügend oder unzureichend. Die Vorlage enthält keine wertbaren Angaben. 3 - 4: wenig zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen schwerwiegende Defizite und Schwächen auf. Die Angaben des Bieters lassen keine unzureichende Leistungserbringung erwarten. 5 - 6: zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen geringe Defizite und Schwächen auf. 7 - 8: sehr zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig. 9 - 10: außerordentlich zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig und in hervorragendem Maß. Die Angaben des Bieters lassen eine hervorragende Leistungserbringung erwarten.10 Punkte bis 0 Punkte25 %
1.3 Erläuterung bewerberinterner Methoden zur Termin- /Kostenplanung und –koordination bei der Dienstleistungserbringung anhand dieses Projektes Punkteverteilung 0 – 2: nicht zufriedenstellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium sind ungenügend oder unzureichende. Die Vorlage enthält keine wertbaren Angaben 3 - 4: wenig zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen schwerwiegende Defizite und Schwächen auf. Die Angaben des Bieters lassen keine unzureichende Leistungserbringung erwarten 5 - 6: zufrieden stellend10 Punkte bis 0 Punkte25 %

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• Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen geringe Defizite und Schwächen auf. 7 - 8: sehr zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig 9 - 10: außerordentlich zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig und in hervorragendem Maß. Die Angaben des Bieters lassen eine hervorragende Leistungserbringung erwarten.
Preis (Honorar)30 %
Honorarangebot gem. Angebotsformblatt Punkteverteilung • Das günstigste Angebot (bezogen auf das jeweilige Kriterium) erhält 10 Punkte. Die weiteren Bieter erhalten entsprechend der prozentualen Abweichung gegenüber dem günstigsten Angebot ihre Punktegünstigstes Angebot 10 Punkte - lineare Abstufung100 %
Summe100 %
8. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden nicht gewertet.
9. Bieterkommunikation und Fristen

Sämtliche Kommunikation sowie Fragen, sind bis spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Frist

für die Angebotsabgabe schriftlich über das Deutsche eVergabeportal der Zentralen

Submissionsstelle des Kreises Minden-Lübbecke (www.owl-vergabeportal.de oder

www.deutsche-evergabe.de) zu stellen. Anderweitig eingehende Unterlagen und Rückfragen

werden nicht berücksichtigt. Nicht weiter berücksichtigt werden allgemeine Werbebroschüren

/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie Angaben, die über die geforderten

hinausgehen. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und

Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise

und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderungen nicht

innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.

9.1 Fristen und Termine

Aufforderung zur Teilnahme: 17.12.2025

Eingang Teilnahmeanträge bis zum: 19.01.2026 08:00 Uhr

Auswertung der Teilnahmeanträge (inkl. Nachforderung und Aufklärung): ca. 1 Woche

Aufforderung zur Angebotsabgabe: 28.01.2026

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„Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung der Stadthalle“ Bohlenstr. 25 in Lübbecke [Stadt Lübbecke] Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. 16 VgV

Eingang der Angebote: bis 25.02.2026, 08:00 Uhr

Vorinformation gem. § 134 GWB: ca. 1 Woche nach Eingang der Angebote

Zuschlag: 10 Tage nach Versand der Vorinformation (ca. Ende März 2026)

Bindefrist: bis 01.04.2026

Die Teilnahmeanträge sowie die Nachweise zu den geforderten Leistungen sind über das

Vergabeportal der Deutsche eVergabe der Zentralen Submissionsstelle des Kreises Minden

Lübbecke (www.owl-vergabeportal.de oder www.deutsche-evergabe.de) bis zum 19.01.2026

um 08:00 Uhr einzureichen.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Verfahren mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb keine Verhandlungen stattfinden. Es ist bei diesem

Verfahren nach Angebotsaufforderung ein verbindliches (finales) Angebot mit allen

geforderten Nachweisen und einer Präsentation/Konzept zum 19.01.2026 um 08:00 Uhr

einzureichen.

Die Eignungsprüfung erfolgt zudem vor der Angebotswertung. Zur Angebotsabgabe werden 3

geeignete Bieter aufgefordert. Die Auswahl erfolgt nach einer Gewichtung der Punkte der

Auswahlkriterien wie unter Punkt 5 aufgezeigt. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns.

Stadt Lübbecke Der Bürgermeister

Lübbecke, den 17.12.2025

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