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„Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung der Stadthalle“ Bohlenstr. 25 in Lübbecke [Stadt Lübbecke] Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 16 VgV
Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung der Stadthalle in
der Bohlenstr. 25 in Lübbecke [Stadt Lübbecke]
Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 16 VgV
Exposé zum Teilnahmewettbewerb – LOS 3: Fachplanung Tragwerksplanung
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Inhaltsverzeichnis
- Informationen zum Projekt und zum Verfahren………………………………… 3 - 15
1.1 Beschreibung des Vorhabens........................................................... 3 - 5
-
Beschreibung der Leistungen......................................................................... 5 - 6
-
Erläuterung zur Bewerberauswahl.................................................................. 7
-
Eignungskriterien für die Bewerber-/Bieterauswahl......................................... 7 - 10
-
Bewertungsmatrix Auswahlkriterien……...……............................................... 11
-
Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.…….. 12
-
Bewertungsmatrix für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.…….. 12 - 14
-
Nebenangebote ……………………………………………………………………. 14
-
Bieterkommunikation und Fristen ……............................................................. 14
9.1 Fristen und Termine……………………………………………………… 14 - 15
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- Informationen zum Projekt und zum Vergabeverfahren
1.1 Beschreibung des Vorhabens
Die Stadt Lübbecke - nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt – ist Eigentümerin des
Gebäudekomplexes Hallenbad, Stadtsporthalle und Stadthalle an der Bohlenstr. 25, 27 und
29 in 32312 Lübbecke.
Der AG beabsichtigt die Stadthalle so zu sanieren, dass sie in ihrer jetzigen Form erhalten
bleibt und eine Brandschutz- sowie eine Erweiterte Sanierung durchgeführt wird, um einen
zukunftssicheren Betrieb zu gewährleisten.
Trotz der technischen und strukturellen Abhängigkeiten zwischen Stadthalle, Hallenbad und
Stadtsporthalle werden die im gleichen Baukomplex angeordnete Stadtsporthalle und das
Hallenbad nicht in diese Maßnahmen einbezogen.
Die Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung der Stadthalle trägt wesentlich zur
Stärkung der kulturellen Infrastruktur und zur Qualifizierung des örtlichen
Veranstaltungsangebots bei und steht im Einklang mit den städtebaulichen Entwicklungszielen
der Stadt. Die gemeinsame Nutzung des Hauses als Veranstaltungs-, Kultur- und
Bildungsstätte durch Schulen, Vereine, kulturelle Initiativen, Orchester und die Bürgerinnen
und Bürger aus Lübbecke sowie den umliegenden Gemeinden schafft einen zentralen Ort der
Begegnung und Interaktion.
Durch die Erweiterte Sanierung und Brandschutzsanierung bleibt die Stadthalle für ein breites
Spektrum an Veranstaltungen – von schulischen Aufführungen über Theater- und
Konzertbetrieb bis hin zu kommunalen und gesellschaftlichen Formaten – zukunftsfähig und
flexibel nutzbar. Die Maßnahme stellt damit eine nachhaltige Investition in die kulturelle und
soziale Lebensqualität der Region dar und stärkt Lübbecke dauerhaft als kulturellen
Identifikations- und Kommunikationsraum.
Die „Brandschutzsanierung“ beinhaltet nur die technisch notwendigen Arbeiten zur
Sicherstellung der im Brandschutzkonzept und damit in der Baugenehmigung geforderten
Maßnahmen, ergänzt um die Sanierung der Eingangstreppe. Hierzu zählen die Ertüchtigung
und Erneuerung der Verlegesysteme im Bereich Saal und Foyer, die Alarmierung/Evakuierung
über eine Sprachalarmierungsanlage, die Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage
(SiBel), die Energieversorgung der maschinellen Entrauchung, der Einbau einer mech.
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Rauchabzugsanlage im Bereich des Großen Saals, das Öffnen und Schließen der für die
Verlegung der Leitungen für die BMA und Si-Bel erforderlichen Deckenbereiche, der
Austausch der gemäß Brandschutzkonzept notwendigen Brandschutztüren, der Austausch
der brennbaren Unterkonstruktion der Wandbekleidung im Großen und Kleinen Saal, neue
Decken und Beleuchtung im Großen und Kleinen Saal und im Foyer sowie Malerarbeiten nur
in den durch die Installation berührten Teilbereichen.
Für die „Erweiterte Sanierung“ sind darüber hinaus Maßnahmen kalkuliert worden, die zur
Sicherstellung eines zukunftsfähigen Betriebs angenommen werden. Diese, die Maßnahmen
der Brandschutzsanierung ergänzenden Maßnahmen, sind die Erneuerung der
Energieversorgung und Schutzmaßnahmen (Elektroverteilungen), die Erneuerung des
gesamten Leitungsnetzes, die Erneuerung der gesamten Installationsgeräte, der Ausbau einer
strukturierten Verkabelung, die flächendeckende Modernisierung der Beleuchtung auf LED-
Technik, der Austausch der Trinkwasser-zuleitung in der Stadthalle, die Sanierung der
Regenwasserfallleitungen im Bereich der Stadthalle, der Austausch der Aggregate der
Lüftungsanlagen, die Sanierung der sanitären Einrichtung im Untergeschoss incl.
Wasserzuleitungen und Abwasserleitungen, das Öffnen und Schließen der für die Verlegung
der Leitungen erforderlichen Deckenbereiche, das Erstellen und Schließen von Wand-
schlitzen und Durchbrüchen für die Verlegung von Leitungsanlagen sowie eine
Malersanierung in allen Räumen.
Im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen der Stadthalle werden die bestehenden
Pflasterflächen, das angrenzende Pflanzbeet sowie die Stützmauer zur Bohlenstraße
vollständig erneuert.
Die bestehende Treppenanlage einschließlich des zugehörigen Geländers wird zurückgebaut.
Zur Herstellung einer barrierefreien Erschließung erfolgt der Bodenaushub für den Einbau
einer behindertengerechten Rampenanlage. Rampe und Treppenanlage werden mit den
erforderlichen Frostschutzschichten versehen.
Die neue Treppe wird als Blockstufentreppe ausgeführt. Im Bereich der Aufenthaltszonen
werden Sitzblöcke mit Holzlamellenbelag errichtet. Neue Treppengeländer und Handläufe
werden gemäß den geltenden Normen und Vorschriften montiert.
Die neu anzulegende Pflanzterrasse wird mit Solitärgehölzen bepflanzt und erhält eine
Schotterauffüllung als Gestaltungselement und Oberflächenschutz.
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Im Rahmen der Sanierung soll auch die Barrierefreiheit umgesetzt werden, um allen
Menschen gleichberechtigten Umgang zu ermöglichen.
Sämtliche Gutachten und Fachbeiträge werden separat beauftragt und vom AG zur Verfügung
gestellt.
Der oder die Auftragnehmer (AN) soll/en die Planung der zu vergebenden Leistungen zu dem
Leistungsbild Fachplanung „Tragwerk“ übernehmen. Der Auftrag wird im Rahmen eines Nicht
offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben.
Das Gesamtvolumen für das Vorhaben beträgt 9.566.158,58 EUR netto für die
Kostengruppen 200 – 700 (ohne Ausstattung).
- Beschreibung der Leistungen
Der AN hat die nachstehend genannten Planungserfolge und -leistungen zu erbringen, ohne
dass es hierzu einer besonderen Aufforderung durch den AG bedürfte. Er hat dabei sparsam
und wirtschaftlich zu handeln.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen gem. § 16 VgV i.V.m § 119 GWB. Der
Auftrag wird in einem Nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erteilt.
Für die Baumaßnahme werden Planungsleistungen nach HOAI für das Leistungsbild
Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1 – 6 gemäß HOAI [2021] § 51 i.V.m. Anlage 14
beauftragt. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI
2021 wie folgt:
• Los 3: Vollständige Grundleistungen der Objektplanung Tragwerksplanung LPH 1 – 6
gemäß HOAI [2021] § 51 i.V.m. Anlage 14, Honorarzone III,
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Projektstufen oder Leistungsphasen.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden zunächst nur die Leistungen bis zur
Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der AG zu einem
späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen. Weiterhin behält sich der AG vor, erforderliche
weitere Leistungsphasen und sonstige, besondere Leistungen einzeln oder im Ganzen
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optional zu übertragen. Der AN ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf
die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es wurden folgende Nettoherstellungskosten ermittelt, die die Grundlage für das angeforderte
Honorarangebot bilden.
2.1 Baukosten
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion rd. 2.361.900,00,- EUR
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen rd. 4.573.600,00,- EUR
KG 500 Bauwerk – Außenanlagen rd. 530.300,00,- EUR
KG 700 Nebenkosten rd. 2.100.358,58,- EUR
2.2 Projektstufe 1:
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung ➢ Ausführungszeit: April 2026 bis Juli 2026 (4 Monate)
2.3 Projektstufe 2:
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe ➢ Fertigstellung: August 2026 bis März 2027 (8 Monate)
➢ Beginn der Baumaßnahme: April 2027
➢ Dauer der Ausführung: 18 Monate → 4. Quartal 2028 (voraussichtlich bis
einschl. September 2028)
Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Planung gegebenenfalls bereits vor den im Zeitplan
vorgesehenen Terminen zu beginnen. Die angegebenen Projektstufen und -phasen dienen
lediglich als grobe Orientierung und können im weiteren Verlauf angepasst und verändert
werden.
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- Erläuterung zur Bewerberauswahl
Es können Bietergemeinschaften gebildet werden oder Unterauftragnehmer |
Nachunternehmer eingebunden werden. Bietergemeinschaften (ArGe) sind zugelassen mit
Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, sowie mit gesamtschuldnerischer Haftung in der Rechtsform
Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff. BGB. Im Fall der Einbeziehung von
Unterauftragnehmern ist von diesen eine Erklärung abzugeben, dass sie im Fall der
Auftragserteilung für die Ausführung der angebotenen Leistungen zur Verfügung stehen.
Die entsprechenden Erklärungen im Bewerberbogen sind bei Bedarf abzugeben.
- Eignungskriterien für die Bewerber-/Bieterauswahl
Die Stadt Lübbecke (AG) beabsichtigt planerische Leistungen zu dem Leistungsbild der
Fachplanung „Tragwerk“ an einen geeigneten, also an einen fachkundigen, leistungsfähigen
Bieter, bei denen keine Ausschlussgründe im Sinne der § 123, § 124 GWB vorliegen, zu
vergeben.
Im Rahmen der festgelegten Eignungskriterien dieses Vergabeverfahrens wird die Eignung
der Bewerber anhand von nachfolgenden Nachweisen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit geprüft. Die Bewerber haben über ausreichende Erfahrungen zu verfügen und
die Gewähr für eine wirtschaftliche Planung und Ausführung zu bieten, die anhand von
nachfolgenden Eigenerklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen sind:
➢ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44, 75 VgV)
➢ Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
➢ Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§§ 46, 75 VgV)
4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 Abs. 1 VgV)
• Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des zuständigen
Inhabers/ Geschäftsführers des Bewerbers (bspw. Bestätigung der Eintragung als
Architekt oder Ingenieur / Diplom-Zeugnis etc.)
• Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister des Sitzes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung
vorgesehen ist.
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• Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern
verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise
mit Anderen zusammenarbeitet.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind,
die Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik
Deutschland als Ingenieur/Architekt tätig zu werden.
Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die
Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der
die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
4.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
• Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §
123 Abs. 1, Ziff. 1 bis 10 und Abs. 4 Ziff. 1 und 2 GWB oder des § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis
9 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Angabe
folgender Risiken und Mindestdeckungssummen:
Personenschäden 2,0 Mio. EUR,
Sach- und Vermögensschäden 1,0 Mio. EUR.
Für den Fall, dass die vorhandenen Risiken und/oder Mindestdeckungssummen nicht
den geforderten Risiken und Mindestdeckungssummen entsprechen, ist dem
Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, aus der hervorgeht,
dass im Auftragsfall die Anpassung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung an
die geforderten Risiken und Mindestdeckungssummen erfolgt.
• Eigenerklärungen des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
4.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§§ 46, 75 Abs. 5 VgV):
• Aufstellung der Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigten beim Bewerber jeweils
für die letzten 3 Jahre sowie aktuell und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen, unter
Angabe der Vollzeitstellenäquivalente.
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Mindestanforderung:
Die Anzahl der Ingenieure/Architekten -innen im Bereich Tragwerksplanung der
Gruppen Inhaber / Geschäftsführung und festangestellte Mitarbeiter
(Vollzeitstellenäquivalent) dürfen nicht unter 4,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegen, und
zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 als auch aktuell 2025.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen.
• Eigenerklärung des Bewerbers über Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen
aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die folgende Anforderungen
erfüllen:
Tragwerksplanung
Mindestanforderung:
a. Als Referenznachweis werden mind. 2 unter eigenem Namen realisiertes
Referenzobjekt mit folgenden Besonderheiten gefordert:
Kriterium 1: Planung der Fachplanung Tragwerk, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar ist; für den Neubau, Erweiterung, Umbau oder Sanierung
von Versammlungsstätten oder großen Sonderbauten gem. § 50 Abs. 2 BauO
NRW
Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 – 6 gem. § 51 HOAI 2021
erbracht worden sein; die Referenzobjekte müssen mindestens der
Honorarzone II zugerechnet gewesen sein; erfolgter Abschluss der
Leistungsphase 6 im Jahre 2017 oder später. Die Referenz muss
eigenverantwortlich erbracht sein.
Bitte sehen Sie sich auf der übernächsten Seite die unter Punkt 5 stehende Bewertungsmatrix an.
Sofern keine 2 Referenzprojekte nachgewiesen werden, die jeweils alle Anforderungen
erfüllen, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Es müssen zwingend alle
Mindestanforderungen erfüllt sein.
Mindestanforderung:
Sich bewerbende Wirtschaftsteilnehmer müssen auf dem einschlägigen Markt eine
Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren nachweisen können. Der diesbezügliche
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Nachweis ist über die unter 4. – 4.3 jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre
geforderte Eigen- und Dritterklärungen zu erbringen.
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| 5. Bewertungsmatrix Auswahlkriterien „Tragwerksplanung“ | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriterien | Bewertung | Gewichtung | ||||||
| [Unterge- | ||||||||
| wichtung] | ||||||||
| Wirtschaftliche und finanzielle und Leistungsfähigkeit | 40 % | |||||||
| Umsatz für vergleichbare Leistungen (Tragwerksplanung) der letzten 3 Geschäftsjahre [Durchschnitt der letzten Geschäftsjahre] Punkteverteilung • ≥ 350.000 EUR • > 200.000 bis 350.000 EUR • ≤ 200.000 EUR | 15 Punkte 10 Punkte 5 Punkte | |||||||
| Technische und berufliche Leistungsfähigkeit | 60 % | |||||||
| Referenzliste über vergleichbare Leistungen gem. Bekanntmachung Tragwerksplanung: Kriterium 1: Planung der Fachplanung Tragwerk, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist; für den Neubau, Erweiterung, Umbau oder Sanierung von Versammlungsstätten oder großen Sonderbauten gem. § 50 Abs. 2 BauO NRW Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 – 6 gem. § 51 HOAI 2021 erbracht worden sein; die Referenzobjekte müssen mindestens der Honorarzone II zugerechnet gewesen sein; erfolgter Abschluss der Leistungsphase 6 im Jahre 2017 oder später. Die Referenz muss eigenverantwortlich erbracht sein. Punkteverteilung • Anzahl Referenzen = 4 • Anzahl Referenzen = 3 • Anzahl Referenzen = 2 • Anzahl Referenzen = 0 | 15 Punkte 10 Punkte 5 Punkte 0 Punkte | 40 % | ||||||
| Anzahl der im Bereich Tragwerksplanung beschäftigten Ingenieure/- innen gegliedert nach den Gruppen Inhaber / Geschäftsführung, festangestellte Mitarbeiter und freiberufliche Mitarbeiter (alle Niederlassungen und Standorte) jeweils durchschnittlich für die Jahre 2022 bis 2024 sowie aktuell. Die Anzahl darf nicht unter 4,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegen. Punkteverteilung • Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte (VZÄ) = 7 und mehr • Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte (VZÄ) = 4 - 7 • Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte (VZÄ) = 4 | 15 Punkte 10 Punkte 5 Punkte | 20 % | ||||||
| Die Auswahl der drei besten Teilnahmeanträge erfolgt durch Bildung einer Rangfolge aller | ||||||||
| eingereichten wertbaren Teilnahmeanträge nach der erreichten Punktzahl aus der | ||||||||
| Bewertungsmatrix der Auswahlkriterien unter Punkt 5. |
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| 6. Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt durch Bildung einer Rangfolge alle | ||||||||
| eingereichten wertbaren Angebote. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. | ||||||||
| Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches entsprechend der bekannt gegebenen | ||||||||
| Wertungskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Neben dem Preis sind die in | ||||||||
| der Bewertungsmatrix benannten Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichen | ||||||||
| Angebots zugrunde gelegt. Die Bewertung der Zuschlagskriterien 1.1 – 1.3 erfolgt wertend | ||||||||
| innerhalb der Skalen von jeweils 0 bis 10 Punkten in vollen Punktschritten zwischen 0 und 10 | ||||||||
| Punkten. | ||||||||
| 7. Bewertungsmatrix für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes | ||||||||
| Kriterien | Bewertung | Gewichtung | ||||||
| [Unterge- | ||||||||
| wichtung] | ||||||||
| 1. Projektumsetzung | Bearbeitungsorganisation | 70% | |||||||
| 1.1 Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf / Projektumsetzung - Vorstellung des verantwortlichen Projektleiters, stellv. Projektleiters und des vorgesehenen Bauleiters mit fachlicher Kompetenz und Referenzangaben in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung - Erläuterungen anhand von einem oder mehreren realisierten Projekten mit Fotos (Präsentation von Planung bis zum fertigen Ergebnis) in Bezug auf die zu erbringende Leistung - Erläuterungen zum Einstieg in das Projekt, Projektaufbau- und Ablauforganisation - Erläuterungen der Schnittstellen innerhalb des Teams und zum AG etc.; Punkteverteilung 0 – 2: nicht zufriedenstellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium sind ungenügend oder unzureichend. Die Vorlage enthält keine wertbaren Angaben. 3 - 4: wenig zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen schwerwiegende Defizite und Schwächen auf. Die Angaben des Bieters lassen keine unzureichende Leistungserbringung erwarten. 5 - 6: zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen geringe Defizite und Schwächen auf. | 10 Punkte bis 0 Punkte | 20 % |
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| 7 - 8: sehr zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig. 9 - 10: außerordentlich zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig und in hervorragendem Maß. Die Angaben des Bieters lassen eine hervorragende Leistungserbringung erwarten. | ||
|---|---|---|
| 1.2. Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung - Erläuterungen zum Umgang mit der Aufgabe und Herangehensweise an das Projekt (Erläuterung auch anhand von Beispielprojekten möglich) - inhaltliche und konzeptionelle Umsetzung sämtlicher Auftragsbestandteile in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, den Nutzern und weiteren Beteiligten, etc.] Punkteverteilung 0 – 2: nicht zufriedenstellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium sind ungenügend oder unzureichend. Die Vorlage enthält keine wertbaren Angaben. 3 - 4: wenig zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen schwerwiegende Defizite und Schwächen auf. Die Angaben des Bieters lassen keine unzureichende Leistungserbringung erwarten. 5 - 6: zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen geringe Defizite und Schwächen auf. 7 - 8: sehr zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig. 9 - 10: außerordentlich zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig und in hervorragendem Maß. Die Angaben des Bieters lassen eine hervorragende Leistungserbringung erwarten. | 10 Punkte bis 0 Punkte | 25 % |
| 1.3 Erläuterung bewerberinterner Methoden zur Termin- /Kostenplanung und –koordination bei der Dienstleistungserbringung anhand dieses Projektes Punkteverteilung 0 – 2: nicht zufriedenstellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium sind ungenügend oder unzureichende. Die Vorlage enthält keine wertbaren Angaben 3 - 4: wenig zufrieden stellend • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen schwerwiegende Defizite und Schwächen auf. Die Angaben des Bieters lassen keine unzureichende Leistungserbringung erwarten 5 - 6: zufrieden stellend | 10 Punkte bis 0 Punkte | 25 % |
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| • Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum Wertungskriterium weisen geringe Defizite und Schwächen auf. 7 - 8: sehr zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig 9 - 10: außerordentlich zufrieden stellend • Der Bewerber erfüllt das jeweilige Wertungskriterium vollständig und in hervorragendem Maß. Die Angaben des Bieters lassen eine hervorragende Leistungserbringung erwarten. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis (Honorar) | 30 % | |||||||
| Honorarangebot gem. Angebotsformblatt Punkteverteilung • Das günstigste Angebot (bezogen auf das jeweilige Kriterium) erhält 10 Punkte. Die weiteren Bieter erhalten entsprechend der prozentualen Abweichung gegenüber dem günstigsten Angebot ihre Punkte | günstigstes Angebot 10 Punkte - lineare Abstufung | 100 % | ||||||
| Summe | 100 % | |||||||
| 8. Nebenangebote | ||||||||
| Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden nicht gewertet. | ||||||||
| 9. Bieterkommunikation und Fristen |
Sämtliche Kommunikation sowie Fragen, sind bis spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Frist
für die Angebotsabgabe schriftlich über das Deutsche eVergabeportal der Zentralen
Submissionsstelle des Kreises Minden-Lübbecke (www.owl-vergabeportal.de oder
www.deutsche-evergabe.de) zu stellen. Anderweitig eingehende Unterlagen und Rückfragen
werden nicht berücksichtigt. Nicht weiter berücksichtigt werden allgemeine Werbebroschüren
/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie Angaben, die über die geforderten
hinausgehen. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und
Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise
und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderungen nicht
innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
9.1 Fristen und Termine
Aufforderung zur Teilnahme: 17.12.2025
Eingang Teilnahmeanträge bis zum: 19.01.2026 8:00 Uhr
Auswertung der Teilnahmeanträge (inkl. Nachforderung und Aufklärung): ca. 1 Woche
Aufforderung zur Angebotsabgabe: 28.01.2026
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Eingang der Angebote: bis 25.02.2026, 08:00 Uhr
Vorinformation gem. § 134 GWB: ca. 1 Woche nach Eingang der Angebote
Zuschlag: 10 Tage nach Versand der Vorinformation (ca. Ende März 2026)
Bindefrist: bis 01.04.2026
Die Teilnahmeanträge sowie die Nachweise zu den geforderten Leistungen sind über das
Vergabeportal der Deutsche eVergabe der Zentralen Submissionsstelle des Kreises Minden
Lübbecke (www.owl-vergabeportal.de oder www.deutsche-evergabe.de) bis zum 19.01.2026
um 08:00 Uhr einzureichen.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Verfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb keine Verhandlungen stattfinden. Es ist bei diesem
Verfahren nach Angebotsaufforderung ein verbindliches (finales) Angebot mit allen
geforderten Nachweisen und einer Präsentation/Konzept zum 25.02.2026 08:00 Uhr
einzureichen.
Die Eignungsprüfung erfolgt zudem vor der Angebotswertung. Zur Angebotsabgabe werden 3
geeignete Bieter aufgefordert. Die Auswahl erfolgt nach einer Gewichtung der Punkte der
Auswahlkriterien wie unter Punkt 5 aufgezeigt. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns.
Stadt Lübbecke Der Bürgermeister
Lübbecke, den 17.12.2025
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