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Anlage_Aufgabenstellung_Stadtteilzentrum Nordend.pdf

Planungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Gebäudeautomationstechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 08:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Stadt Fulda Sanierung Stadion Johannisaue 2. BA Vergabe von Planungsleistungen

Aufgabenstellung

Vergabe von Planungsleistungen für das Bauvorhaben

„Sanierung Stadion Johannisaue 2. BA Haupttribüne und Betriebshof“

Technische Gebäudeausrüstung für:

  • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
  • Wärmeversorgungsanlagen
  • Lufttechnische Anlagen
  • Nutzungsspezifische Anlagen
  • Gebäudeautomationsanlagen

LPH 1-9 HOAI

Stadt Fulda

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Stadt Fulda Sanierung Stadion Johannisaue 2. BA Vergabe von Planungsleistungen

Inhalt

  1. Projektbeschreibung ....................................................................................................................... 3

1.1. Allgemeine Beschreibung ..................................................................................................................... 3 1.1.1 Vorhabenbeschreibung ..................................................................................................................... 5

1.2 Aufgabenstellung Projekt.......................................................................................................................... 9

1.3 Verzeichnis der Anlagen zu diesem Dokument ....................................................................................... 10 2. Bestandstechnik ............................................................................................................................ 10

2.1 Abwasser- und Wasseranlagen............................................................................................................... 10

2.2 Wärmeversorgungsanlagen ................................................................................................................... 10

2.3 Lufttechnische Anlagen ........................................................................................................................... 10 3. Neuanlagen: .................................................................................................................................. 10

3.1 Gebäudeautomationsanlage .................................................................................................................. 10

3.2 Nutzungsbereiche, Raumprogramm und –Anforderungen ..................................................................... 11

3.3 Energie- und Ressourceneinsparung ....................................................................................................... 11

3.4 Technische Anlagen ................................................................................................................................ 11 3.4.1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (DIN 276 – Kostengruppe 410) ............................................. 11 3.4.2 Wärmeversorgungsanlagen (DIN 276 – Kostengruppe 420) ........................................................... 13 3.4.3 Lufttechnische Anlagen (DIN 276 – Kostengruppe 430) ................................................................. 15 4. Umfang der Planungsleistungen ................................................................................................... 16

4.1 Generelle Anforderungen für die Leistungserbringung ........................................................................... 16

4.2 Kostenrahmen ......................................................................................................................................... 16

4.3 Planungs- und Bauzeit ............................................................................................................................ 16

4.4 Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ................................................................................... 17 4.4.1 Grundleistungen .............................................................................................................................. 17 4.4.2 Besondere Leistungen ..................................................................................................................... 17 4.4.3 Übergabe Unterlagen / Datenaustausch ......................................................................................... 17 4.4.4 Der AN hat folgende Bestimmungen zu beachten .......................................................................... 17 5. Eignungs- u. Wertungsmerkmale .................................................................................................. 18

5.1 Eignungskriterien: ................................................................................................................................... 18

5.2 Wertungskriterien: .................................................................................................................................. 18

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1. Projektbeschreibung

1.1. Allgemeine Beschreibung Die Stadt Fulda (nachfolgend: Auftraggeber“) hatte bereits ein Gesamtkonzept zur Sanierung des Stadion Johannisaue erstellen lassen. Aus dem Gesamtkonzept heraus wurden die Stehtribünen Nord und Süd sowie umfangreiche Infra-struktur in einem 1. Bauabschnitt hergestellt für das gesamte Stadion. Das Stadion hat aktuell ein Fassungsvermögen von 7.500 Zuschauern.

Im 2. Bauabschnitt soll nun die überdachte Sitztribüne Haupttribüne West mit Funktionsgebäude neu geplant werden. Weiterhin soll der Betriebshof des Stadions mit seinem vorhandenen Gebäudekomplex neu geordnet und alle erforderlichen Funktionen in einem kompakten Betriebshofgebäude untergebracht werden. Die Freianlage des Stadions wurde im 1.Bauabschnitt bereits auf der Nord- und Südseite hergestellt. Im Bereich der Westtribüne und Betriebshof soll die Freianlage mit Errichtung der Tribüne und Gebäude ebenfalls neu her-gestellt werden. Dabei soll auch die Erschließung von der Schirrmannstraße für den Betriebshof sowie die Zuschauer am Eingang Nord-West mit betrachtet werden.

Die Gebäude, insbesondere die Neubauten, sollen dabei besondere Anforderungen an die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllen.

Das Stadion Johannisaue befindet sich in der Johannisstraße 45 auf dem Grundstück Gemarkung Fulda, Flur 20, Flurstück 23/67.

Der Sportpark in der Johannisaue wird im Norden durch die Johannisstraße, im Westen die Schirrmannstraße, im Osten die Olympiastraße und im Süden durch Nachbargrundstücke begrenzt.

Neben dem Stadion befinden sich noch drei weitere Trainingsplätze und ein Werfer Feld auf dem Grundstück. Weiterhin sind ein Vereinsgebäude und eine Tennisanlage vorhanden. Im Süden gliedert sich die Start- und Landebahn für Segelflieger an.

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Lageplan

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Auszug Lageplan Gesamtkonzept Vorentwurf

1.1.1 Vorhabenbeschreibung Die Zentrale Sportanlage in der Johannisaue mit dem Stadion der Stadt Fulda ist das sportliche Zentrum von Fulda. Hier können fast alle Rasen- oder Feld-spiele absolviert werden. Die leichtathletischen Einrichtungen im Stadion entsprechen nationalen Standards und bieten so die Gewähr für die Durchführung von nationalen Sportwettkämpfen. Ziel ist das Stadion zu sanieren und zu er-tüchtigen, dass auch sportliche Großereignisse stattfinden können.

Das Fuldaer Stadion ist eines der wenigen Stadien in Hessen die über acht Laufbahnen verfügen.

Die Stadt Fulda richtet im Jahr 2026 den Hessentag aus. Durch dieses für die Stadt bedeutende Großereignis wird auch die Sportanlage in der Johannisaue für Veranstaltungen genutzt und ist auch Bestandteil des „Hessentagsgeländes“.

Mit diesem Hintergrund werden für die Sanierung und Modernisierung des Stadions Fördermittel beantragt.

Das Stadion mit Steh- und Sitztribüne sowie einem überdachten Tribünengebäude war aufgrund seines Alters stark sanierungsbedürftig und erfüllte nicht die Anforderung an eine

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Versammlungsstätte. Das Tribünengebäude West mit den sanitären Einrichtungen und Umkleiden hat sowohl baukonstruktive als auch bauphysikalische Mängel.

Die Freianlagen wurden in den vergangenen Jahrzehnten lediglich nach Bedarf instandgehalten und entsprachen nicht mehr den Anforderungen, die an sie gestellt werden.

In einem ersten Planungsschritt wurde ein Gesamtkonzept für die Sanierung des Stadions 2020 erstellt. Das Stadion soll entsprechend der Versammlungsstättenrichtlinie und Anforderungen an die Regionalliga in mehreren Abschnitten modernisiert werden. Das Fassungsvermögen soll auf insgesamt ca. 10.000 Zuschauer realisiert werden. Nach dem 1.Bauabschnitt sollen ca. 7.500 Zuschauerplätze vorhanden sein. In einem Konzept zur Barrierefreiheit wurde neben der Mobilitätsverbesserung auch ein Leitsystem für Sehbehinderte integriert.

2021 begann die Umsetzung des 1. Bauabschnitts aus dem Gesamtkonzept heraus, welche bis zum Sommer 2024 andauerte. Insgesamt wurden bei diesem Bauabschnitt die Erschließung des gesamten Stadions und Erneuerung der Tribünen Nord und Süd in Stahlbetonbauweise sowie die Vorplätze und Zuwegungen vorgenommen. Bei der Freianlage wurden die Eingänge Nordost und Südost überplant. Auch die Erneuerung der gesamten Infrastruktur wie Entwässerung, Wasserversorgung, Beschallung, Sicherheitsbeleuchtung, Energieversorgung, Netzersatzanlage, Sprachalarmierungsanlag, EDV-Netzwerk und Blitzschutz erfolgte. Die Modernisierung der Flutlichtanlage mit energie- sparender LED-Technik, die auch als Sicherheitsbeleuchtung genutzt werden soll, ist ebenfalls Bestandteil der Umsetzung.

Beschreibung Bestand

Das 1963 erbaute Stadion hatte vor der Sanierung ein Fassungsvermögen von ca. 15.000 Zuschauern.

Nach der bereits im 1.Baubschnitt erfolgten Sanierung hat es derzeit ein Fas- sungsvermögen von ca. 7.500 Personen. Durch die Sanierung werden die An-forderungen an die Versammlungsstätte berücksichtigt und erfüllt.

  1. Innenraum:

Der Stadioninnenraum mit Laufbahn, Weitsprunganlage und Rasenplatz ein-schließlich Beregnungsanlage wurde 2017 bereits erneuert und saniert.

  1. Stehtribüne Süd und Nord

Die auf der Nord- und Südseite befindlichen Stehtribünen, wurden im 1. Bau-abschnitt als Stahlbetonkonstruktion neu errichtet. Fassungsvermögen jeweils ca. 2.400 Stehplätze. Unter den Tribünen befinden sich Einbauten wie Technik-räume, Lagerräume und sanitäre Anlagen auf der Südseite im Gastblock. Die Zuwegungen wurden erneuert. Auf der Südseite wurde Gästefanbereich mit separatem Zugang von Südost errichtet. Im Umfeld der Tribünen sind mobile Versorgungseinheiten für Catering und sanitäre Einrichtungen vorgesehen. Die dafür erforderliche Infrastruktur wurde hergestellt.

  1. Sitztribüne Ost

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Die nichtüberdachte Sitztribüne auf der Ostseite befindet sich noch in einem baulichen akzeptablen Zustand. Auf der Rückseite befindet sich ein Gebäude mit Toiletteneinrichtungen. Die Sitztribüne auf der Ostseite mit 1232 Sitzplätzen bleibt erstmal bestehen und ist nicht Bestandteil der Planung.

  1. Überdachte Sitztribüne mit Stadiongebäude West

Im Gebäude unterhalb der westlich gelegenen überdachten Haupttribüne befinden sich die Funktionsbereiche für den Stadionbetrieb wie Umkleiden und sanitäre Einrichtungen sowie Lagerräume. In der ehemaligen Platzwartwohnung sind Räume von den nutzenden Vereinen (Fußball und Leichtathletik) untergebracht. Das Gebäude besitzt aufgrund seines Alters baukonstruktive und bauphysikalische Mängel. Es wurde bereits eine Betonschadensdiagnose und Untersuchung zur Bauphysik im Oktober 2017 durchgeführt.

Das Tribünengebäude mit überdachter Sitztribüne wurde in den Jahren 1961/1962 geplant und nachfolgend errichtet. Die Tribüne hat aktuell ein Fassungsvermögen von 780 Sitzplätzen. Die Abmessungen im Grundriss betragen ca. 50x13m. Südwestlich schließt ein ehemals aufgeständerter Baukörper an, dieser war ursprünglich als Wohnraum für den Platzwart gedacht, weiterhin war ein Jugendraum vorgesehen. In den Jahren 1986/87 wurde der aufgeständerte Baukörper mit einer Toilettenanlage unterbaut. Die Toilettenanlage ist noch in Betrieb die Räume im Obergeschoss werden als Vereinsräume genutzt.

Im Gebäude befinden sich die Funktionsbereiche für den Stadionbetrieb wie Umkleiden und sanitäre Einrichtungen sowie Lagerräume. In der ehemaligen Platzwartwohnung sind Räume von den nutzenden Vereinen (Fußball und Leichtathletik) untergebracht. Das Tribünengebäude wurde nicht wesentlich seit der Errichtung verändert. Die Umkleide- und Sanitärräume wurden in der jüngeren Vergangenheit neu ausgekleidet. Die Außenfassade wurde auf der dem Sportfeld abgewandten Seite mit einem Wärmedämmverbundsystem ver- sehen.

Das Gebäude wurde bereits in Bezug auf Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit untersucht. Im Ergebnis sind sowohl bauphysikalische als auch konstruktive Mängel auch aufgrund des Alters der Konstruktion vor-handen. Eine umfassende Sanierung ist bei mittel- und langfristiger Nutzung erforderlich.

Funktional sind die Räumlichkeiten im vorhandenen Gebäude begrenzt. Es wurden bereits Überlegungen angestellt, durch einen Anbau die Funktionsbereiche des Stadionbetriebes wie Umkleiden, Schiedsrichterräume zu erweitern. Dabei könnte auch im Obergeschoss ein Bereich für Versorgung und Bewirtung sowie Mehrzwecknutzung der Vereine entstehen.

Jedoch hat das Tribünengebäude umfangreiche bauliche und funktionale Mängel daher soll an gleicher Stelle eine moderne überdachte Sitztribüne mit integrierten Funktionsräumen für den Stadionbetrieb geplant werden.

Im Rahmen der Erstellung des Gesamtkonzeptes wurde bereits ein Raumpro-gramm in Zusammenarbeit mit dem AG bzw. den Nutzern entwickelt.

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  1. Stehtribüne West (Nord)

Die im Gesamtkonzept als Stehtribüne vorgesehene Bereich wurde im 1. BA zurück gebaut und dient als Reservefläche für eine Erweiterung der Zuschauerkapazität ist aber nicht Bestanteil der Planungen.

  1. Stehtribüne West (Süd)

Dieser Abschnitt mit ca. 560 Stehplätzen besteht aus befestigten Stehstufen aus Betonfertigelementen. Die Tribünenteile und Wellenbrecher sind in einem schlechten baulichen Zustand und sind abgängig.

Hier befindet sich auf Höhe des Zieleinlaufes der Kurzstreckenbahn ein Turm, in dem Zeitmesseinrichtungen untergebracht sind. Dieser ist abzubrechen.

  1. Stadionumfeld

Das gesamte Stadionumfeld wurde im 1.BA mit Einzäunungen, Zuwegungen und Zugängen bereits erneuert bis auf die Westseite. Es wurden im Bereich der Tribünen Nord- und Süd entsprechende Versorgungseinheiten mit Infrastruktur hergestellt.

Die Zuwegungen und Eingänge auf der Ostseite wurden erneuert. Auf der Südostseite wurde eine neue Zuwegung mit einem separaten Zugang zum Gastfanblock von der Olympiastraße aus errichtet. In diesem Bereich befindet sich auch ein Lagerplatz für den Stadionbetriebshof.

  1. Technische Anlagen:

Folgende Technische Anlagen wurden bereits im 1. BA errichtet:

  • Entwässerung bis auf Anschluss Westseite
  • Trinkwasserleitung im gesamten Stadion
  • Beleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung/Energieversorgung mit Trafoanlage und Netzersatzanlage für das gesamte Stadion
  • Blitzschutz- und Erdungsanlagen
  • EDV-Netzwerk inklusive der dafür erforderlichen Leitungstrassen
  • Infrastruktur für mobile Versorgungseinheiten
  • Beschallungs- und Sprachalarmierungsanlagen, Gefahrenmeldeanlage
  • Flutlichtanlage Leuchtkörper LED und Verkabelung wurden erneuert
  • Videoleinwand
  • Raumlufttechnische Anlagen für die WC-Bereiche der Stehtribünen
  • Klima-Split-Geräte zur Kühlung der Technikräume unterhalb der Stehtribünen
  • Diverse Einzel-Abluftanlagen mit Zuluftnachströmung zur Belüftung der Technikräume unterhalb der Stehtribünen

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  1. Betriebshof

Der Betriebshof mit Gebäuden befindet sich im südwestlichen Bereich des Stadions. In den Gebäuden befinden sich Sozialräume für Mitarbeiter, Werkstatt- und Lagerräume für den Betriebshof und teilweise für den Stadionbetrieb. Der überwiegende Gebäudebestand stammt aus den 1960er und 1970er Jahren. Die Gebäude wurden teilweise instandgehalten, weisen aber teilweise auch aufgrund ihres Alters baukonstruktive Mängel auf.

1.2 Aufgabenstellung Projekt

Aufgabe sind Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt, welche die Erneuerung der Haupttribüne mit Funktionsgebäude und die Neuordnung des Betriebshofes vorsieht zu erbringen.

Dies ist in Form von Planungen gemäß Lph1-9 HOAI für Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zu erbringen. Vorzugsweise sollte dies durch ein Büro mit Erfahrung im Sportstätten- / Stadionbau erfolgen. Insbesondere sollten folgende Randbedingungen bei der Planung Berücksichtigung finden:

  1. Anforderungen an die Versammlungsstätten-Richtlinie.
  2. Anforderungen Fußball an die Regionalligatauglichkeit und ggf. 3.Bundesliga, sofern diese keinen zusätzlichen Aufwand bedeuten.
  3. Abbruch und Ersatzneubau der sanierungsbedürftigen überdachten Sitztribüne West mit Funktionsgebäude und damit verbundene Zuwegungen, Erschließungen und Anschlüsse. Gemäß Raumprogramm sind Umkleiden und Räumlichkeiten für den Stadionbetrieb sowie für Rettungskräfte, Polizei, Sicherheitsdienst und Katastrophenschutz zu planen. Für Veranstaltungen und den Stadionbetrieb sollen multifunktionale Räumlichkeiten errichtet werden. Der Bereich der Stehtribüne West (Süd) soll mit abgebrochen werden und kann mit genutzt werden.
  4. Abbruch und Ersatzneubau Betriebshofgebäude als kompaktes Gebäude für Nutzungen Sozial- und Bürobereich für 12 Mitarbeiter, Werkstatt- und Lagerbereich, Stellplätze KFZ, Polizeiwache mit Verwahrräumen sowie Außenbereich.

Die bauliche Umsetzung soll in Abschnitten erfolgen, dabei ist der Stadionbetrieb für Fußballspiele und Leichtathletikveranstaltungen sowie Nutzung der Leichtathletikanlage durch Schulen aufrecht zu erhalten.

Die Abbrucharbeiten der Haupttribüne soll nach dem Hessentag 2026 im Sommer beginnen und anschließend die Neuerrichtung.

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1.3 Verzeichnis der Anlagen zu diesem Dokument Anlage 01 Raumprogramm

Anlage 02 Lageplan Projektgrundstück(e)

Anlage 03 Vertragsentwurf

Anlage 04 Simmerdinger Tabelle

Anlage 05 CAD-Pflichtenheft

2. Bestandstechnik

2.1 Abwasser- und Wasseranlagen Die Bestandtechnik der Sitztribüne mit Stadiongebäude und des Wirtschaftsgebäudes ist komplett zurückzubauen. Hierzu muss im Vorfeld eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden.

2.2 Wärmeversorgungsanlagen Zum momentanen Zeitpunkt wird die Stehtribüne mit Stadiongebäude mittels Gas- Brennwertkessel beheizt. Die Wärmeverteilung erfolgt über Kupferrohre und Heizkörper. Der Energieträger ist Gas. Auch diese veraltete Technik muss zurückgebaut werden und durch eine Bestandsaufnahme erfasst und entsprechend neu geplant werden. Immer unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes.

2.3 Lufttechnische Anlagen Im Bestandsgebäude sind, soweit bekannt, keinerlei lufttechnische Anlagen installiert. Lediglich im Technikraum ist zur Belüftung eines ELT-Raumes ein Abluftventilator installiert. Hier wird auch alles zurückgebaut.

3. Neuanlagen:

Gemäß der nachstehenden Nutzungsbereichs- und Raumprogrammbeschrei-bung, sollen die erforderlichen Anlagensysteme der KG 410, 420, 430, 470 u. 480 konzipiert, geplant und ausgeführt werden.

3.1 Gebäudeautomationsanlage Für die neuen Anlagentechniken soll eine übergeordnete Automationsanlage mittels KNX geplant und ausgeführt werden, die es erlaubt, von zentraler Stelle aus auf die einzelnen Anlagen und ihre Wirkbereiche einzuwirken, bzw. diese betriebs- und energieoptimiert überwachen und betreiben zu können. Ggf. auch aus dem Bereich der Elektrotechnischen Anlagen, wie Beleuchtung und andere Systeme. Der Umfang und die Ausgestaltung der Automationstechnik sind im Planungs-prozess mit dem AG und den weiteren Beteiligten zu erarbeiten.

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Ob die bereits vorhandene RLT-Anlagen und Klima-Split-Anlagen der Stehtribünen miterfasst werden sollen, muss ebenfalls im Planungsprozess noch ab-gestimmt und festgelegt werden.

3.2 Nutzungsbereiche, Raumprogramm und –Anforderungen Grundlage der Planung ist das Raumprogramm, dass als Anlage 01 beigefügt ist.

3.3 Energie- und Ressourceneinsparung Es wird eine nachhaltige und zukunftsorientierte ökologische Bauweise gewünscht, bei der Bau und Betrieb optimal aufeinander abgestimmt sind.

Es sind grundsätzlich die neuesten Wärmeschutzanforderungen gemäß der gesetzlich gültigen EnEV / GEG und Wärmedämmvorschriften gem. DIN 4108 – 1 bis 3, u.a. einzuhalten und möglichst zu übertreffen. Für die Erstellung des Wärmeschutznachweises wird ein Fachplaner durch den Auftraggeber beauftragt.

Ebenso sind alle Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie (insbesondere der sommerliche Wärmeschutz) einzuhalten.

Der sommerliche Wärmeschutz soll möglichst nicht über klimatisierte Geräte (Ausnahme evtl. Serverraum) sondern über geeignete bauliche Maßnahmen (Verschattungen, Vordächer, höhere Fensterleibungstiefen etc.) erzielt werden.

Grundsätzlich ist bei der Wahl der Verbraucher zu beachten, dass eine Einsparung im Vergleich zu höheren Investitionskosten und den Kosten der Unterhaltung sichergestellt ist. Eine entsprechend optimale Abstimmung zwischen Bau und Betrieb ist hierzu erforderlich.

Bei den verwendeten Bauprodukten und Bauverfahren ist ebenfalls eine ressourcenschonende Auswahl zu berücksichtigen. Nachwachsende Baustoffen sind zu bevorzugen.

3.4 Technische Anlagen Grundsätzlich sind alle erforderlichen Maßnahmen zu Abwasser, Wasser, Gasanlagen (KGR 410), Wärmeversorgungsanlagen (KGR 420), Lufttechnische Anlagen (KGR 430), Nutzungsspezifische Anlagen (KGR 470), Gebäudeautomation (KGR 480), gem. in der Gesamtplanung und Ausführung zu berücksichtigen.

3.4.1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (DIN 276 – Kostengruppe 410) Installation allgemein

Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen sollen sich nach den folgenden Anforderungen richten

 Alle Installationen müssen den notwendigen oder definierten Standards bzw. dem Stand der Technik und allen Vorschriften und Richtlinien entsprechen;  Hinsichtlich der Wasserversorgung ist darauf zu achten, dass Trinkwasserqualität gewährleistet ist und alle Einbauteile mit DVGW- Zulassung sind;

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 Wasserleitungen sind bis zu den Entnahmestellen in geeigneter und zugelassener Ausführung, in ausreichender Dimensionierung und in angemessener Temperatur bereitzustellen;  Die Systeme müssen hinsichtlich ihres Verfahrens, ihrer Funktion und dem speziellen Bereich, den sie versorgen, sicher funktionieren;  Alle Wasserversorgungsinstallationen müssen sich nach den Anforderungen der geltenden Vorschriften und Richtlinien richten und in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen des Gesundheitsschutzes installiert und betrieben werden. Insbesondere ist hier die Vorbeugung und Kontrolle in Bezug auf Legionellenbefall zu beachten;  Wasserleitungen sollen nicht durch Räume und Bereiche geführt werden, in denen sie nennenswerte Schäden verursachen können;  Wasserspeicher müssen so angeordnet werden, dass sie ohne Störung des Schulbetriebes gereinigt werden können und die oben genannten Anforderungen erfüllen.  Brauchwasserentnahmestellen müssen mit “Kein Trinkwasser” deutlich sichtbar gekennzeichnet sein und dürfen nicht in Bereichen angeordnet werden, zu denen Schüler unbeaufsichtigt Zugang haben.  Das eingesetzte Entwässerungssystem muss unter hygienischen Bedingungen und unter Einhaltung aller technischen Vorschriften und behördlichen Auflagen Schmutzwasser, Oberflächenwasser und sonstige Flüssigkeiten von den Schulen und ihren Einrichtungen abführen;  Die Abwasserleitungen sind in den Sanitärbereichen aus Guss bzw. Kunststoff herzustellen;  Eventuell notwendig werdende Abwasserhebeanlagen sind als Doppelpumpenanlage auszuführen;  Fettabscheider sind für Küchen vorzusehen und entsprechend zu bemessen;  Die Dämmung ist in Zentralen und Sichtbereichen unter 2 m Höhe mittels Blechummantelung im nicht sichtbaren Bereichen alukaschiert auszuführen  Kaltwasserleitungen sind gegen Schwitzwasser zu isolieren;  Grundsätzlich sind ausreichend sowie gut zugängliche Revisionsöffnungen zu planen und auszuführen;  In allen Räumen, mit Ausnahme solcher in untergeordneten Nutzungsbereichen (z.B. Keller-, Lager- oder Putzräume etc.) sind alle Leitungen und Verrohrungen nicht sichtbar auszuführen; Für Lüftungsleitungen, die in ein architektonisches Gesamtkonzept optisch und technisch eingebunden werden, können hierfür Abweichungen zugelassen werden. Sichtbare Lüftungsleitungen müssen im Rahmen der geforderten Bemusterung durch den Auftraggeber freigegeben werden.  Es ist eine zentrale Warmwasserbereitung, soweit sinnvoll, anzubieten für z.B. Küchen, einschließlich Warmwasserzirkulation und Legionellenschaltung. Entscheidend hierfür ist der sinnvolle Umgang mit den Ressourcen;  Ansonsten sind dezentrale elektrische Warmwasserbereiter möglich.  Bezüglich der Handwaschbecken im Bereich der Küche sind die besondere hygienische Anforderungen zu beachten  Maximale Innengeräuschpegel aller Maschinen und Anlagen und aller anderen Ausrüstungen müssen dem Stand der Technik, sowie allen Vorschriften und Richtlinien entsprechen;  Die Leitungsführung soll eine größtmögliche Flexibilität für die Grundrissgestaltung gewährleisten;

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Sanitärbereiche und Sanitäreinrichtungen

Sanitäre Einrichtungen sollen die folgenden Anforderungen erfüllen:

Die Ausstattung der Sanitäranlagen ist gemäß allen geltenden Vorschriften und Richtlinien auszuführen. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an Schulen und Arbeitsstätten zu berücksichtigen;

Die Sanitärbereiche müssen alle für den Stadion Betrieb erforderlichen Hygieneeinrichtungen erhalten;

Armaturen sind robust und schwer manipulierbar, in Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen;

Handwaschbecken müssen mit Hilfe einer soliden und schwer manipulierbaren Konstruktion befestigt werden. Dies kann z. B. durch eine zentrische Unterstützung erfolgen. Beschädigungen, z. B. durch Sitzen der Schüler auf dem Waschbecken, muss vorgebeugt werden;

Im Sanitätsraum (Erste-Hilfe-Raum) ist ein Handwaschbecken mit Warmwasser vorzusehen.

Steuerungen / Armaturen / Zähleinrichtungen

Die Steuerungen / Armaturen / Zähleinrichtungen sollen sich nach den folgenden Anforderungen richten:

 Die Urinalsteuerungen ist elektronisch auszuführen  Für Waschbecken und Duschen sollen Selbstschlussarmaturen zur Ausführung kommen;  Alle verbrauchten Versorgungsmedien müssen getrennt gemessen werden können;  Getrennte Messungen sind vor allem für Bereiche mit möglicher Fremdnutzung gefordert;  3.4.2 Wärmeversorgungsanlagen (DIN 276 – Kostengruppe 420) Heizung allgemein

 Die Wahl der Heiztechnik bleibt grundsätzlich dem Auftragnehmer überlassen, jedoch sind eine besonders hohe Energieeffizienz und der Einsatz regenerativer Energien und Systeme durch den Auftraggeber ausdrücklich gewünscht. Im Zuge der LPH1 sind Variantenvergleiche bzgl. der Geothermienutzung gegenüberzustellen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen.  Die Heiztechnik im Allgemeinen und in Abhängigkeit des gewählten Systems soll grundsätzlich die folgenden Anforderungen erfüllen:  Alle Installationen müssen den notwendigen oder definierten Standards bzw. dem Stand der Technik und allen Vorschriften und Richtlinien entsprechen;  Das System soll effizient, energiesparend und langlebig sein;  Es ist zu gewährleisten, dass ein Notfallsystem vorhanden und verfügbar ist, um die Verfügbarkeit der Schule bei Systemstörungen aufrechterhalten zu können; Hinweis: für das Notfallsystem sind entgegen der an anderer Stelle formulierten Forderung nach ausschließlich regenerativen Energien auch andere Energieträger zulässig, da der Einsatz eines Notfallsystems bei Heizungsausfall nicht in die Berechnung der Gesamtenergiebilanz eingeht.

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 Die Systeme sollen flexibel genug sein um eine multifunktionale Nutzung der Gebäude, einschließlich einer Nutzung durch Dritte, ohne den Verlust der Energieeffizienz und den Einsatz von komplexen Steuerungs- und Bediensystemen zu erreichen;  Die Verlegung der Heizungsleitungen soll optisch generell verdeckt erfolgen. Wasser- /Heizleitungen sollen nicht durch Räume und Bereiche geführt werden, in denen sie nennenswerte Schäden verursachen können;  Die Heizungsanlage ist entsprechend den geltenden Vorschriften für die jeweilige Nutzung nach erforderlichen Mindestraumtemperaturen auszulegen;  Die Heizungsverteilung hat im Zweirohrsystem zu erfolgen;  Im Falle statischer Heizflächen sind diese nach GUV auszuwählen und zu errichten;  Die Heizanlage muss witterungsgeführt sein;  Es ist eine sinnvolle Aufteilung der Heizkreisgruppen zu wählen;  In den Innenräumen muss der sommerliche Wärmeschutz gem. zur Baugenehmigung gültigen GEG (Gebäudeenergiegesetz) berücksichtigt werden;  Die Beheizung von Mehrzweckräumen muss entsprechend der jeweiligen Nutzung regulierbar sein;  Die Vorlauftemperatur soll 55° C nicht überschreiten;  Freiliegende Heizleitungen und Heizkörper dürfen die Maximalwerte von 55° C (entsprechend der Vorgaben für die Vorlauftemperatur) nicht überschreiten, damit Verbrennungen vermieden werden;

Heizenergieerzeugung

Die Heiztechnik im Rahmen des Projektes soll die folgenden Anforderungen erfüllen:

 Der Energieerzeugung muss zum größtmöglichen Teil aus regenerativen Energie erfolgen (grundsätzlich angestrebt sind 100%). Als regenerative Energien werden insbesondere Wasserkraft, Windenergie, Biogas, Geothermie, Solarthermie, Biomasse und Photovoltaik angesehen.  Alle Leitungen sind gem. Gebäudeenergiegesetz zu dämmen, um die Leitungsverluste zu minimieren. Wärmeverteilung / Endverteilung / Regelung

Die Wärmeverteilung soll die folgenden Anforderungen erfüllen:

 Für die Wärmeverteilung bei Wärmepumpenbetrieb bieten sich Flächenheizsysteme an. Dies können Fußbodenheizsysteme oder Wandheizplatten unter den Fenstern sein.  im Falle der Wahl von Heizkörpern o Heizkörper sind bevorzugt in den Brüstungsbereichen der Fenster und an den Außenwänden anzuordnen; o Heizkörper mit stabiler Befestigung; hoher Beanspruchung genügend, den Richtlinien des GUV entsprechend mit Pulver-Einbrenn- Fertiglackierung; Farbton nach RAL als Standardfarbe weiß bzw. eine Farbe gemäß Farb- und Materialkonzept vorzusehen; o Thermostatisches Heizkörperventil, vandalismusresistent als Behördenmodell nach DIN EN 215 mit Frostschutzsicherung entsprechend den Anforderungen der Beanspruchungsklasse 1; absperrbare Rücklaufverschraubungen und Entlüftungsstopfen.  Jeder Raum bzw. Nutzungseinheit muss, sinnvoll, gesondert regelbar sein;  Die Regelung muss so einfach gestaltet sein, dass sie durch eingewiesene Nutzer bedient werden kann;

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 Der Auftragnehmer soll ein zusammenhängendes MSR-System für die Schulgebäude liefern, einschließlich der Steuerung der Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungssysteme.

3.4.3 Lufttechnische Anlagen (DIN 276 – Kostengruppe 430) Die Lufttechnischen Anlagen sind nach den folgenden Anforderungen richten:

Lüftung allgemein

 Alle Installationen müssen den notwendigen oder definierten Standards bzw. dem Stand der Technik und allen Vorschriften und Richtlinien entsprechen;  Das System soll effizient, energiesparend und langlebig sein;  Für die Verwendung von RLT-Anlagen in Schulen sind die „Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT- Anlagenbau 2004)“ gem. AMEV zu beachten.  Es sind alle geltenden Vorschriften und Richtlinien sowie der Stand der Technik zu berücksichtigen;  Alle Methoden der Lüftung (z. B. natürlich, passiv oder mechanisch) müssen ins Gebäude integriert und mit dem Brandschutzkonzept abgestimmt sein.  Die Systeme müssen flexibel genug sein, um reduzierte Lüftungsraten für geringe Raumbelegungen oder Nutzungen während der Nebenzeiten zu ermöglichen;  Die pandemischen Erfahrungen im Bezug auf die Lüftung in Klassenräumen muss berücksichtigt werden, um ein Öffnen der Fenster im Winter zu vermeiden.  Kühlung und Klimatisierung von Räumen und Nutzungsbereichen ist möglichst zu vermeiden (Ausnahme ggf. Serverraum);  In Serverräumen ist eine ausreichende Kühlung ggf. über Klimageräte sicherzustellen. Die Wärmelast der Geräte ist mit der IT-Abteilung der Stadt Fulda abzustimmen. Die Kühlleistung ist in Abhängigkeit zur Lage des Serverraumes und der damit verbundenen möglichen Sonneneinstrahlung zu ermitteln. Die Temperatur im Serverraum sollte 25 Grad nicht über einen längeren Zeitraum überschreiten.  Die Aula ist als Versammlungsstätte zu konzipieren. Der notwendige Luftwechsel ist ggf. über die mechanische Lüftung zu gewährleisten. Um eine zu hohe Dimensionierung für die motorische Lüftung zu vermeiden, kann jedoch auch geprüft werden, ob der notwendige erhöhte Luftwechsel bei Veranstaltungen ggf. über Oberlichter oder Lichtkuppeln zu gewährleisten ist. Eventuelle Forderungen aus den Versammlungsstätten-Richtlinien in Bezug auf die Lüftung müssen vorrangig beachtet werden. Ein separates Lüftungssystem für die Aula wäre ebenfalls denkbar.  Der Anforderung an eine leichte Demontierbarkeit und Wiedermontierbarkeit des Daches (bei einer möglichen Geschosserweiterung) soll grundsätzlich entsprochen werden. Hierzu gehört auch, dass die Lüftungstechnik möglichst nicht auf dem Dach befestigt wird.  Ebenfalls soll die motorische Lüftung über Bewegungsmelder in den allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) und Fachräumen gesteuert werden, so dass sich diese bei Nicht-Aufenthalt von Personen abstellt.  Bei der Auslegung der Lüftungsanlage wird auf hochwertige Lüftungsgeräte mit hoher Wärmerückgewinnung gesetzt  Bedingt durch die Anforderung an die notwendige Luftwechselrate und der Wunsch nach vertretbarer Luftfeuchte im Winter sollte von einer reinen Luftheizung abgesehen werden. Einer reinen Luftheizung gegenüber bestehen Zweifel an der Behaglichkeit, wenn man die geringe Personenbelegung gegenüber dem Volumen, die Stillstandzeiten an den Wochenenden und Schulferien in Betracht zieht. Sommerlicher Wärmeschutz

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Es ist zu gewährleisten, dass die Übertemperaturhäufigkeit über 25°C in weniger als 10% der gesamten Jahreszeit überschritten wird.

Die entsprechende Forderung wird im Regelfall mit dem geforderten außenliegenden oder im Fenster integrierten Verschattungssystem, einem Sommerlüftungskonzept, sowie ggf. mit einer passiven Kühlung (z. B. Kühlung über Solekörbe, bzw. Bypass in der Wärmepumpentechnik) und einer optimierten energiesparenden Elektrotechnik erfüllt werden.

4. Umfang der Planungsleistungen

4.1 Generelle Anforderungen für die Leistungserbringung Der Kostenrahmen für den 2. Bauabschnitt Gebäude nebst Außenanlagen sieht Gesamtkosten von ca. 13,378 Mio. Euro brutto gemäß Kostenprognose vor.

4.2 Kostenrahmen Auf Grundlage aktuelleren Konzeption innerhalb des Architekturwettbewebs, wurden die anrechenbaren Netto-Kosten für die KG 410, 420, 430, 470 u. 780 geschätzt und belaufen sich auf folgende Größenordnungen:

KG 410 (Wasser-, Abwasser oder Gasanlagen) 270.000,00 €

KG 420 (Wärmeversorgungsanlagen) 517.000,00 €

KG 430 (Lufttechnische Anlagen) 470.000,00 €

KG 480 (Gebäudeautomation) 80.000,00 €

Diese Netto-Schätzkosten sind als anrechenbar. Kosten der Angebotserstellung zu Grunde zu legen.

4.3 Planungs- und Bauzeit Zeitraum der Ausführung:

Durchführung des Vergabeverfahrens bis März 2026 und Start der Planungsleistung umgehend nach Abschluss des VgV. Danach:

  • Beginn Planungsphase April 2026 (Einreichung Bauantrag Ende 2026)
  • Beginn Bauausführung Abbruch Mitte 2026, Beginn Neubau Anfang 2027
  • Fertigstellung / Inbetriebnahme Tribüne mit Funktionsgebäude Mitte 2028
  • Geplante Inbetriebnahme des neuen Betriebshof Mitte 2029
  • Gesamtfertigstellung Mitte 2029

Um zu einem zügigen Baubeginn (Rohbauarbeiten) zu gelangen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Zeit- und Personalressourcen vorzuhalten.

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4.4 Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der AN folgende Leistungen zu erbringen:

4.4.1 Grundleistungen Zu erbringen sind durch den AN die Leistungsphasen 1 bis 9 des § 56 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, - Anlage 15 in den aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.

Der AG wählt die stufenweise Beauftragung – es werden zunächst die LPH 1 – 2 beauftragt. Der AG beabsichtigt, dem AN in weiteren Stufen die LPH 3 – 9 zu übertragen. Die Übertragung hat schriftlich zu erfolgen.

In den einzelnen Leistungsphasen werden teilweise Leistungen vom AG übernommen und in enger Absprache zusammen mit dem AN erbracht. Die verschiedenen Grundleistungen sind der Teilleistungstabelle nach Simmerdinger zu entnehmen (Anlage 6).

4.4.2 Besondere Leistungen Eine Beauftragung von möglichen besonderen Leistungen wird mit Vertragsschluss vereinbart. Zunächst vorgesehen ist die Aufstellung eines Brandschutzkatasters für alle Brandschutz- Schottungen an den jeweiligen Anlagengruppen. Die Schottungen der einzelnen Anlagengruppen sollen gesammelt und geordnet als Nachweis für die ordnungsgemäße Ausführung an den Brandschutzsachverständigen übergeben werden.

4.4.3 Übergabe Unterlagen / Datenaustausch Entsprechend den Vorgaben des CAD-Pflichtenhefts zum Datenaustausch des Gebäudemanagements der Stadt Fulda (Anlage 07) sind alle relevanten Planunterlagen zur weiteren Verwendung im Dateiformat dxf / dwg sowie als pdf-Datei und einfach in Papier zu übergeben (LP 4 ggf. mehrfach). Dies gilt auch für weitere Technische Unterlagen und Dokumentationen.

4.4.4 Der AN hat folgende Bestimmungen zu beachten

• Vergabeverordnung VOB-A, B, C, in jeweils gültiger Fassung • Hessische Richtlinie über den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten H- VStättR • Alle für die Baumaßnahme zutreffenden und geltenden Bau- und sonstigen Verordnungen • Alle Planungen und Ausführungen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik auszuführen

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5. Eignungs- u. Wertungsmerkmale

5.1 Eignungskriterien: Die beigefügten Formblätter (Anlagen a. bis d.) über Eigenerklärungen, sind vollständig mit einzureichen:

a. Eigenerklärung zu Eignung Liefer-/Dienstleistungen VHB 124 LD

b. Eigenerklärung zu Ausführungs- oder Lieferanteninteressen

Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass der zu findende Auftragnehmer unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen ist. Eine Eigenerklärung nach beiliegendem Muster „Eigenerklärung zu Ausführungs- oder Lieferanteninteressen“ ist mit dem Angebot einzureichen.

c. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB

d. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB

Nicht ausreichend nachgewiesene und vollständig eingereichte Eignungskriterien (a bis d) führen zum Ausschluss. Unterlagen zu den genannten Eignungskriterien werden nicht nachgefordert.

5.2 Wertungskriterien: Aufgeschlüsselt jeweils nach einem Punkteverteilungsschlüssel nach den Gewichtungen für:

5.2.1 Fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Referenzen = 60 % und

5.2.2 Honorarangebot = 40 %.

Gemäß Anlage 15 Nr. 15.2 weist die HOAI für die Technische Ausrüstung von Gebäuden und ihren zugehörigen baulichen Anlagen für die Technische Ausrüstung nachfolgende Honorarzonen aus, die unserer Schätzung zugrunde liegen:

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:

Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung gem. §55 ff HOAI 2021

Honorarangebot auf Grundlage folgender Untergliederung und prozentualer Aufteilung der Leistungsphasen in Anlehnung an die Simmerdinger-Tabelle (siehe auch „Aufgabenstellung“, Anlagen):

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Für folgende Anlagengruppen:

Anl.-Gruppe:KG 410KG 420KG 430KG 480
Honorarzone:IIIIIIIII
LP 1:2,0 %2,0 %2,0 %2,0 %
LP 29,0 %9,0 %9,0 %9,0 %
LP 315,5 %16,0 %15,5 %15,5 %
LP 42,0 %2,0 %2,0 %0,0 %
LP 520,5 %20,5 %20,5 %16,5 %
LP 66,5 %6,5 %6,5 %6,5 %
LP 73,5 %3,5 %3,5 %3,5 %
LP 831,75 %31,75 %31,75 %31,75 %
LP 91,0 %1,0 %1,0 %1,0 %
Gesamt91,75 %92,25 %91,75 %85,75 %

Zu 5.2.1. Die nachfolgend aufgeführten Punkte über die Qualifikationen, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und der Referenzobjekte des Unternehmens sind detailliert mit anzugeben:

• Nachweis der fachlichen Qualifikation des Mitarbeiters der Projektleitung mit Angabe des Namens und der Berufserfahrung in diesem Bereich • Nachweis der fachlichen Qualifikation des Mitarbeiters der Bauüberwachung mit Angabe des Namens und der Berufserfahrung in diesem Bereich • Nachweis der fachlichen Qualifikation des Mitarbeiters für die Gebäudeautomation mit Angabe des Namens und der Berufserfahrung in diesem Bereich • Die Tätigkeitsfelder des Unternehmens • Erfahrungen mit Kommunalen Auftraggebern und deren Verwaltungsabläufen • Welche Leistungsbereiche und Leistungsphasen der HOAI werden abgedeckt • Anzahl der Mitarbeiter, deren Titel (Ausbildung) und Einsatzbereiche • Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, in Euro (netto) • Angabe über die Reaktionszeit und Anfahrtsdauer bis zur Baustelle während der Bauzeit • Angabe über die Ausstattung der Arbeitsplätze, Softwareprogramme, sowie mögliche Mess- u. Überprüfungsgeräte • Angabe, ob das Unternehmen in den vergangenen 8 Jahren für den AG gearbeitet hat • Angabe über 3 Referenzen der letzten fünf Jahre, die der beschriebenen Maßnahme in Art und Umfang entsprechen. Mit Angabe von: o Kurze Beschreibung der Maßnahme o Kurze Beschreibung der ausgeführten Planungs- u. Bauüberwachungsaufgaben

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o Angabe über die anrechenbaren Kosten je Kostengruppe o Kurze Angabe über den Maßnahmenbeginn und Ende o Angaben über Ansprechpartner der Referenzobjekte mit Name, Adresse, Tel.-Nr. u. Email

Zu 5.2.2. Die nachfolgend honorarrelevanten Punkte sind detailliert mit anzugeben:

• Prüfen u. werten von Nebenangeboten für die Anlagengruppen, im einzeln für die KG 410, KG 420, KG 430, KG 470 u. KG 480, jeweils als Netto-Pauschalbetrag • Erstellen eines Brandschutzkatasters für jede Anlagengruppe, im einzeln für die KG 410, KG 420, KG 430, KG 470 u. KG 480, jeweils als Netto-Pauschalbetrag • Vergütung zusätzlicher Einarbeitungsaufwand HOAI § 8 Abs. 3 • Mitzuverarbeitende Bausubstanz HOAI § 4 Abs. 3 • Modernisierungs- und Umbauzuschlag HOAI § 6 Abs. 2 • Honorarsatz HOAI § 56 Abs. 1 • Instandsetzungs- und Instandhaltungszuschlag LP 8 • Nebenkosten • Stundensätze für: o Büroinhaber o Ingenieur o Techniker/Meister o Zeichner o Sekretariat Die Angaben zu Einarbeitungsaufwand, mitzuverarbeitende Bausubstanz, Modernisierungs- u. Umbauzuschlag, sowie Instandsetzungs- u. Instandhaltungszuschlag, können auch mit „0“ angegeben werden.

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