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Anlage_05_CAD Pflichtenheft V1.1.pdf

Planungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Gebäudeautomationstechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 08:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Magistrat der Stadt Fulda

- Gebäudemanagement –

CAD/CAFM

Pflichtenheft

Version 1.1

Vereinbarungen über den elektronischen

Datenaustausch für digitale Zeichnungen

für Baumaßnahmen und Bestandsdatenerfassung

im Zuständigkeitsbereich

des Gebäudemanagements der Stadt Fulda

Stand: 07/2025

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

Vorwort

Dieses CAD-Pflichtenheft definiert die Grundlagen einer modellorientierten Planungweise, die zukünftig die zentrale Rolle in der digitalen Projektbearbeitung einnehmen wird.

Die Abgabe von IFC-Modellen wird als Standard festgelegt, um eine offene, interoperable und nachhaltige Datenstruktur sicherzustellen.

3D-Modelle bilden – sofern projektbezogen möglich – die bevorzugte Arbeitsmethode und dienen als technische Basis für zukünftige BIM-Prozesse.

Damit wird ein konsitenter und zukunftsfähiger Rahmen geschaffen, der den Anforderungen moderner Bau- und Betriebsprozesse entspricht.

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

Inhaltsverzeichnis

1 Grundsätzliches ………………………………………………………………… 4

1.1 Ziel

1.2 Urheberrecht und Datenschutz

1.3 Vertraulichkeit der Daten

1.4 Neutralität bei Vergabeunterlagen

1.5 Aktualisierung des Pflichtenheftes

1.6 Sonderfälle

2 Organisation Datenlieferung……….…………………………………………… 6

2.1 Allgemeines

2.1.1 Baumaßnahme

2.1.2 Bestandsaufnahme

2.2 Datenübertragung, Komprimierungsprogramme

2.2.1 Datenübertragung

2.2.2 Datentransfer

2.2.3 Komprimierungsprogramme

2.2.4 CAD-System und Datenformate

2.2.5 Zugelassene Dateiformate und Schnittstellen

3 Kennzeichnungssystematiken Gesamtprojekt ………………………………. 10

3.1 Kennzeichnung Gebäudeteile

3.2 Kennzeichnung Geschosse

3.3 Raumkennzeichnung

3.3.1 Nutzflächen

3.3.2 Verkehrsflächen

3.3.4 Türnummern

3.3.5 Fensternummern

4 CAD Bearbeitung / Zeichnungsstandards…………………………………….. 14

4.1 Allgemeines

4.1.1 Definition Nullpunkt / Einfügepunkt / Koordinaten

4.1.2 Höhenangaben

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

1 Grundsätzliches

1.1 Ziel

Das Gebäudemanagement der Stadt Fulda legt mit dem CAD-Pflichtenheft einen verbindlichen Standard für die strukturelle Erstellung und Bearbeitung von CAD/CAFM-Daten fest. Ziel ist es, einen einheitlichen und reibungslosen Datentransfer zwischen den Vertragspartnern zu gewährleisten.

Dieses Pflichtenheft ist Bestandteil der Architekten- und Ingenieurverträge gemäß HOAI und konkretisiert die Leistungen, welche vom Auftragnehmer zu erbringen sind. Die im Pflichtenheft festgelegten Vorgaben sind von allen beteiligten Vertragspartnern einzuhalten, um nachträglichen Bearbeitungsaufwand zu vermeiden und eine kontinuierliche Verfügbarkeit von Planungszwischenständen im Austausch zu ermöglichen. Zudem soll sichergestellt werden, dass EDV-verwertbare Bestandsdaten bereitgestellt werden.

1.2 Urheberrecht und Datenschutz

Das Urheberrecht bei den erzeugten und den übergebenen Daten liegt grundsätzlich beim Auftraggeber. Für die Weitergabe von Daten an Dritte ist das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.

Beim Austausch sämtlicher Daten sind die geltenden Datenschutzregelungen, insbesondere gemäß DSGVO ist zu beachten.

1.3 Vertraulichkeit der Daten

Werden vom Gebäudemanagement der Stadt Fulda Zeichnungen oder andere Daten in digitaler oder Papierform bereitgestellt, oder erstellt der Auftragnehmer Daten, sind diese mit höchster Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln. Allgemeine sowie sicherheitsrelevante Informationen, die aus diesen Zeichnungen und Daten hervorgehen, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

1.4 Neutralität bei Vergabeunterlagen

Pläne, die im Rahmen einer Ausschreibung den Vergabeunterlagen beigefügt werden, müssen neutral formuliert sein. Dies bedeutet, dass aus den Plänen nicht ersichtlich sein darf, welcher freiberuftlich Tätige an einer Baumaßnahme beteiligt ist.

Alle Anfragen zu den Vergabeunterlagen (einschl. der Pläne) müssen über die Vergabestelle laufen.

1.5 Aktualisierung des Pflichtenheftes

Das Pflichtenheft wird in regelmäßigen größeren Abständen inhaltlich geprüft und fortgeschrieben. Anregungen oder Kritik nehmen wir gerne entgegen.

Mit jeder Aktualisierung des Pflichtenheftes erfolgt eine Erhöhung der Versionsnummer. Bei größeren Änderungen oder Ergänzungen der inhaltlichen Struktur ändert sich die 4

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

Versionsnummer vor dem Punkt. Kleinere Änderungen oder Anpassungen werden durch eine Änderung der Versionsnummer nach dem Punkt gekennzeichnet.

1.6 Sonderfälle

Sonderfälle und Ausnahmen in der Anwendung diese CAD Pflichtenheftes sind mit den Verantwortlichen zu klären.

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

2 Organisation Datenlieferung / Datenaustausch

2.1 Allgemeines

Die Daten unterteilen sich in zwei Kategorien:

● Daten zur Baumaßnahme

● Daten zur Bestandsaufnahme

2.1.1 Baumaßnahme

Der Auftragnehmer (z.B. externe Planer) liefert die grafischen bzw. alphanummerischen Daten gemäß den Anforderungen des Pflichtenheftes nach dem Abschluss der Leistungsphasen (HOAI) bzw. gesonderter Vereinbarung.

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

Bei Abschluss dieser Phase muss es für den Auftraggeber möglich sein, Flächen und Rauminformationen über ein „Raumbuch“ auszuwerten. Weiterhin soll die Möglichkeit bestehen, Rauminformationen wie Nummer, Name, Flächenart etc. auszuwerten.

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

Das Ziel ist es, alle umfangreichen Detailinformationen im Bereich der Ausführung und Technik festzuhalten, bzw. auswerten zu können. Jede Grundriss-, Ansichts-, Detail-, Installationsplan-, Schema- oder andere Zeichnungsdatei stellt einen Plan dar, dessen Inhalt eindeutig über den Dateinamen zu definieren ist.

Generell sind neue Pläne unaufgefordert zu übergeben, wenn:

  • eine relevante Leistungsphase abgeschlossen wurde,
  • Planungsänderungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf andere fachliche Bereiche haben,
  • einzelne Fachbereiche des Auftraggebers die an der Planung mitwirken oder selbst planen
  • Unstimmigkeiten festgestellt oder Fehler korrigiert wurden
  • eine ausdrückliche Aufforderung durch den Auftraggeber erfolgt

Bei Maßnahmen im Bestand stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorhanden digitale Altbestandspläne oder Papierpläne als Arbeitsgrundlage zur Verfügung. Ein Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit oder inhaltliche Richtigkeit dieser Unterlagen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bereitgestellten Daten auf Plausibilität und Verwendbarkeit für die weitere Planung zu überprüfen.

Kollisionsprüfung

Alle Fachgewerke sind spätestens ab Leistungsphase 5 verpflichtet, ihre Planungsdaten auf mögliche Kollisionen mit anderen Gewerken zu prüfen. Die Koordination der Modelle bzw. Planungsstände hat regelmäßig und gewerkeübergreifend zu erfolgen. Kollisionsprüfungen

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

sind nachvollziehbar zu dokumentieren und erkannte Konflikte sind in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und dem Auftraggeber zeitnah zu bereinigen.

Vorabzüge und Planungsfreigabe in Leistungsphase 5

Teilleistungen oder unvollständige Planungen in der Leistungsphase 5 sind vom Auftragnehmer eindeutig als Vorabzug zu kennzeichnen. Erst mit dem Vorliegen aller relevanten Angaben, vollständiger Koordination der beteiligten Gewerke und Freigabe durch den Auftraggeber, gilt die Planung als final abgestimmt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die verbindliche Indexführung für die Baustelle. Der erste freigegebene Planstand ist entsprechend mit Index A bzw. 1 zu kennzeichnen.

2.1.2 Bestandsaufnahme

Im Rahmen der Bestandsdatenerfassung stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle ggf. vorhandenen Bestandspläne zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Bestandsdaten übergibt der Auftragnehmer die vollständigen, aktualisierten Aufmaßpläne an den Auftraggeber.

Der Datenaustausch gilt als abgeschlossen, sobald die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber erfolgreich durchgeführt wurde. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, ist ein überarbeiteter Stand der Bestandspläne durch den Auftragnehmer bereitzustellen.

2.2 Datenübertragung, Komprimierungsprogramme

2.2.1 Datenübertragung

Die ein- und ausgehenden Daten müssen von den Vertragspartnern wirksam gegen Verlust und/oder Überschreibung, sowie gegen unberechtigten Zugriff gesichert werden. Der Auftragnehmer hat jeden übermittelten Planungsstand ungeachtet der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen im Originalzustand aufzubewahren, so dass eine Wiederholungsübertragung bis zum Ende des Projektes problemlos möglich ist. Eine Wiederholungsübertragung muss als solche eindeutig erkennbar sein.

Nach Ende der Projektplanung verpflichtet sich der Auftragnehmer die im Verlauf der Planung erstellten Daten dem Auftraggeber zu übergeben.

2.2.2 Datentransfer

Zum Schutz gegen die Einschleppung von Schadcode in das Netzwerk der Stadt Fulda, ist die Nutzung von Datenträgern in Form von USB-Datenträgern und CDs nicht erlaubt.

Zugelassen ist der Datenaustausch über

  • Versand per E-Mail, Mailvolumen pro E-Mail ist auf max. 12 MB beschränkt
  • Versand durch das von der Stadt zur Verfügung gestelltes webbasierendes Dateitransfersystem „ZendTo“. ZendTo unterstützt den Transfer von Dateien bis 20 GB. Zum ZendTo-Service gelangt man über den Browser https://zendto.fulda.de 7

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

2.2.3 Komprimierungsprogramme

Zur Komprimierung der Daten werden folgende Kompressionsprogramme zugelassen:

  • Winzip und kompatible

2.2.4 CAD-System und Datenformate

Das Gebäudemanagement der Stadt Fulda verwendet zurzeit für die Erstellung und Bearbeitung von CAD-Daten folgende CAD-Softwaresysteme:

● allgemeines Betriebssystem Windows 11

● CAD-System im Hochbau Nemetschek Allplan 2024 / ab August 2026 Archicad 29 ● CAD-Kernsystem in der Betriebstechnik DDScad mh-software ● CAD-System in der Freiflächenplanung Vectorworks ● Viewer Adobe Acrobat Reader (PDF) Kofax Power PDF ● Bürokommunikation Outlook ● CAFM-System RIBIMS

2.2.5 Zugelassene Dateiformate und Schnittstellen

Die externen Planungsbüros arbeiten mit unterschiedlichen CAD-Programmen. Um eine reibungslose Übernahme der CAD-Daten zu gewährleisten, werden zur Sicherstellung der Datenkompatibilität die Datenformate für die Übergabe von Zeichnungen vorgeschrieben.

Die digitalen Pläne sind dem Auftraggeber in folgenden Dateiformaten zu übergeben

  • Originaldatenformat des verwendeten CAD-System .ndw
  • Austauschformat 3D / BIM (Standard) .ifc
  • Austauschformat 2D .dxf .dwg
  • PDF-Postscript-Format .pdf

Für die neben den digitalen Plänen ebenfalls erforderlichen Dateien sind folgende Datei- Formate zugelassen:

  • Alle Dateiformate mit Microsoft-Office-Software V2024 Standard
  • PDF
  • Bilddateiformate jpg, tif, bmp

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Datenaustauschs haben alle Hochbau-Beteiligten, die nicht mit Allplan arbeiten, vorab einen Testdatenaustausch mit den CAD-Zeichnern des Auftraggebers durchzuführen.

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

Erfolgt der Datenaustausch bei Fremdsystemen über das DWG / DXF-Format, gehen in den meisten Fällen AEC-Objektinformationen und die 3D-Darstellung verloren. Aus diesem Grund bei einer explizit beauftragten digitalen Bestandsaufnahme, hat der Auftragnehmer die Daten möglichst mit dem gleichen CAD-System (gleiches CAD-System und gleiche Dateiformatversion) aufzunehmen, die der Auftraggeber aktuell verwendet. Dies ist erforderlich, da die erstellten Pläne im Regelfall zur Weiterbearbeitung oder als Grundlage für Neuplanungen verwendet werden soll.

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

3 Kennzeichnungssystematiken Gesamtprojekt

Die nachfolgend dargestellte Kennzeichnung der Gebäudeteile, Geschosse und Räume ist für alle Projektbeteiligten verbindlich anzuwenden. Abweichungen und Anpassungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Dachgeschosse werden als weiteres Obergeschoss gekennzeichnet.

3.1 Kennzeichnung Gebäudeteile

• Besteht ein Objekt aus mehreren freistehenden Einzelgebäuden, werden diese als Gebäudekörper betrachtet (Bsp.: Bonifatiusschule).

• Die Gebäudekörper werden mit einstelligen großen lateinischen Buchstaben bezeichnet („A“, „B“, „C“ usw.).

• Soweit vorhanden wird die Turnhalle als Gebäudekörper „T“, ein freistehendes oder abgetrenntes Hausmeister-Haus mit „H“ und eine Garage mit „G“ bezeichnet. Hat ein Komplex mehrere Turnhallen oder Garagen wird eine Ziffer ergänzt (z. B. „T1“ und „T2“ bzw. „G1“ ff).

• Soweit vorhanden wird ein Gebäudeteil, in dem ausschließlich oder überwiegend die Verwaltung der Schule untergebracht ist, als Gebäudekörper „V“ bezeichnet.

• Das Hauptgebäude erhält die Bezeichnung „A“.

• Ist kein Hauptgebäude vorhanden, erhält der Gebäudekörper mit dem Haupteingang die Bezeichnung „A“ (Bsp.: Kanzlerpalais).

• Besteht das Gebäude aus mehreren gleichberechtigten Gebäudekörpern, werden die Gebäudekörper aus Sicht des Zugangs von links nach rechts beginnend mit „A“ bezeichnet (Bsp.: Feuerwehr- und Bürgerhaus Sickels).

• Die Bezeichnung der weiteren Gebäudekörper erfolgt nach den örtlichen Gegebenheiten.

• Ausnahmen sind aufgrund individueller örtlicher Gegebenheiten möglich. Historisch gewachsene Bezeichnungen sind dafür jedoch nicht ausschlaggebend.

Bonifatiusschule Kanzlerpalais Bürgerhaus Sickels

A A D

A B B C C B H T G

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

3.2 Kennzeichnung Geschosse

Geschosse werden wie folgt bezeichnet:

Dachaufsicht DA Dachgeschoss 3.OG 2.Obergeschoss 2.OG 1.Obergeschoss 1.OG Erdgeschoss EG 1.Untergeschoss 1.UG 2.Untergeschoss 2.UG usw.

3.3 Raumkennzeichnung

Die Raum-Nummer setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen

• Gebäudekörper (soweit im jeweiligen Gebäude vorhanden) • ggf. „U“ für Untergeschoss • dreistellige Ziffernfolge (die erste Ziffer beschreibt das Geschoss) • für spätere Ergänzungen und Änderungen: ggf. Zusatz in einstelligen kleinen lateinischen Buchstaben („a“, „b“, „c“ usw.)

Beispiele für ein Gebäude ohne Gebäudekörper-Bezeichnungen:

207 103 a 018 c U 102 U 211 b

Beispiele für ein Gebäude mit Gebäudekörper-Bezeichnungen:

A 207 C 103 a F 018 c B U 102 T1 U 211 b

Räume in Geschossen

Die Räume erhalten in den jeweiligen Geschossen die folgenden Nummern:

2.OG 201- 299 1.OG 101- 199 EG 001- 099 1.UG U101-U199 2.UG U201-U299

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

3.3.1 Nutzflächen

• Die eigentlichen Räume erhalten die Nummern „x01“ ff (z. B. „201“, „202“, „203“ usw.).

• Die Reihenfolge richtet sich dabei nach dem Uhrzeigersinn, beginnend mit dem ersten Raum links vom Haupterschließungsweg (Eingang oder Treppenhaus).

• Ein Raum hat eine durch Türen oder Tür-Durchgänge begrenzte Fläche.

• Eine eigene Raum-Nummer erhalten alle zugänglichen Räume. Als nicht zugänglich sind Räume zu betrachten, welche eine Grundfläche von weniger als 1 m² haben oder deren Höhe an keiner Stelle 1,80 m beträgt.

• Im Bestand werden die Räume, die noch keine Nummer erhalten haben, mit der Nummer des vorhergehenden Raumes und einem Buchstaben-Zusatz bezeichnet (z. B. „103a“).

• Für die Nummerierung spielt es keine Rolle, ob ein Raum direkt vom Flur aus zugänglich ist oder nicht.

• Ist die Reihenfolge zweier hintereinander liegender Räume zweifelhaft, erhält zunächst der vom Gang aus erreichbare Raum eine Nummer, der andere Raum die folgende Nummer.

Beispiel

Palais Altenstein (2. OG)

A 204 A 201

B 209 B 203 A 205 B 210 B 201 B 202 B 203a

A 203 A 202 B 208 B 207 B 206

B 204

B 205

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

3.3.2 Verkehrsflächen

• Horizontale Verkehrsflächen (Eingänge, Flure, Vorräume usw.) erhalten die Nummern „x81“ ff (z. B. „A 281“, „A 282“, „A U181“).

• Treppen werden geschossweise dem jeweils oberen Geschoss zugerechnet (Bsp.: Die Treppe vom EG ins 1.OG gehört zum 1.OG; die Treppe vom 1.OG ins 2.OG gehört zum 2.OG; die Treppe vom EG ins 1. UG gehört zum EG).

Bei offenen Treppenanlagen ohne baulicher Trennung gilt:

Die Raumgrenze des Treppenhauses wird an der vordersten Stufenkante der ersten Stufe definiert. Die angrenzende Verkehrsfläche (Flur, Halle etc.) bleibt hiervon klar getrennt. Podeste, Zwischenpodeste und alle zur Treppenanlage gehördenden Flächen werden dem jeweiligen Treppenhaus zugeordnet.

• Treppenhäuser sowie größere Treppenanlagen sind, insbesondere zur eindeutigen Rettungswegerkennung und Orientierung für die Feuerwehr, grundsätzlich als eigene Räume zu erfassen und mit einer eigenständigen geschossübergreifenden Raumnummer zu versehen. Die Nummerierung erfolgt nach einheitlichem Schema TR01, TR02, etc.

• Aufzüge sind als vertikale Verkehrsanlagen zu erfassen und erhalten eine gebäudeweit eindeutige Kennung. Zur eindeutigen Abgrenzung von Gebäudeteilen wird der Kennung der Buchstabe „ZA“ vorangestellt (ZA01, ZA02 etc.). Die Kennung ist geschossübergreifend identisch.

• Die Reihenfolge richtet sich nach der Haupterschließung (Weg eines Besuchers bis zum am weitesten entfernten Raum).

• Im Zweifelsfall richtet sich die Reihenfolge nach dem Uhrzeigersinn.

• Sofern ein aktueller Feuerwehrplan vorliegt, ist die Kennzeichnung der Treppenhäuser und ggf. Aufzüge an die dort verwendete Bezeichung anzupassen, um eine eindeutige und widerspruchsfreie Orientierung für Einsatzpläne sicherzustellen.

Beispiel Palais Altenstein (2. OG)

A 281 TR02 B 281 TR01

A 282 13

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

3.3.5 Türnummern

Die Türnummern werden über die Raumkennzeichnung festgelegt, dabei wird die Raumkennzeichnung um die Türnummer erweitert. Bei der Türnnumerierung ist zu beachten, dass die Kodierungsmerkmale durch einen Punkt getrennt werden. Die Türnummerierung erfolgt von der raumschließenden Tür im Uhrzeigersinn. Die Tür wird dem Raum zugeordnet, dessen Bodenfläche sie überstreicht. Ausgenommen von dieser Regel sind die Außentüren, diese werden dem Raum zugeordnet, dessen Raum sie erschließen. Die Türnummer muss in jedem Raum eindeutig sein.

Beispiel siehe Raumnnumerierung Palais Altenstein

T.A202.01

T.A202.02

T.B208.01

3.3.6 Fensternummern

Die Fensternummern werden über die Raumkennzeichnung festgelegt, sie erfolgt analog zu den Türnummern. Die Raumkennzeichnung wird um die Fensternummer erweitert. Bei der Fensternummerierung ist ebenfalls zu beachten, dass die Kodierungsmerkmale durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Die Fensternummerierung erfolgt von der raumerschließenden Tür im Uhrzeigersinn. Die Fensternummer muss im Raum eindeutig sein.

Beispiel siehe Raumnummerierung Palais Altenstein

F.A202.01

F.B208.01

F.B208.02

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

4 CAD Bearbeitung / Zeichnungsstandards

4.1 Allgemeines

4.1.1 Definition Nullpunkt / Einfügepunkt / Koordinaten

In den Geschossgrundrissen ist ein lokaler Baukörper-Nullpunkt bei x=0,0 und y=0,0 festzulegen. Dieser sollte vorzugsweise am linken unteren Eckpunkt des Gebäudes (OK Rohdecke / Rohwand, EG) positioniert werden. Der Nullpunkt muss in allen Geschossgrundrissen sowie im Lageplan lageidentisch sein.

Nullpunkt linke untere Gebäudeecke Rohbau

Nullpunkt linke untere Gebäudeecke Gebäude A

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

Der Lageplan bzw. Freiflächenplan ist im Koordinatensystem Gauß-Krüger (bezogen auf das jeweilig Streifen- / Zonen-System) darzustellen.

Der Nullpunkt ist verbindlich georeferenziert im amtlichen Koordinatensystem der Stadt Fulda zu setzen. Er bildet den einheitlichen Lagebezug für alle Fachplanungen und ist als fester Projektursprung in sämtlichen Planständen zu verwenden.

Die Georeferenzierung stellt sicher, dass alle Planungsbeteiligten auf einer konsistenten Koordinatenbasis arbeiten und ein verlustfreier Datenaustausch – insbesondere mit Vermessungsdaten, Bestandsplänen und GIS-System – möglich ist.

Bei 3D-Modellen bzw. BIM-Projekten ist der georeferenzierte Nullpunkt ebenfalls zwingend zu berücksichtigen, um die korrekte räumliche Einordnung und Weiterbearbeitung der Modelle über Fachbereiche hinweg zu gewährleisten (z.B. in Koordinationsmodellen, IFC- Exporten oder Visualisierungen).

Bei Abweichungen oder Unsicherheiten ist vorab Rücksprache mit dem Auftraggeber zu halten.

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Lagebezugs wird vom Auftraggeber ein verbindlicher Nullpunkt (Projektursprung) vorgegeben. Dieser ist mit einer festgelegten, georeferenzierten Koordinate verknüpft – entweder am Bestandsgebäude oder an einem definierten Bezugspunkt (z. B. Grenzecke) im Gelände. Die georeferenzierte Koordinate wird entweder direkt in der CAD-Vorlagedatei verortet oder als eindeutiger Planhinweis (z. B. Textfeld mit Koordinatenangabe) kenntlich gemacht.

Alle Planungen sind vom Auftragnehmer verbindlich auf diesen Nullpunkt zu beziehen.

Insbesondere bei der Verwendung externer Referenzen (Xrefs) ist die korrekte Lage der Pläne im Koordinatensystem zwingend erforderlich. Der vorgegebene Nullpunkt gewährleistet, dass alle eingebundenen Zeichnungen lagegenau überlagert werden können, z.B. bei der Architektur-, TGA- oder Freianlagenplanungen. Ein fehlerhafter Nullpunkt führt zu Darstellungsproblemen und unnötigen Abstimmungsaufwand.

Diese Datei ist von allen Planungsbeteiligten als Grundlage für die weitere Bearbeitung zu verwenden. Eine eigenständige Festlegung oder Verschiebung des Nullpunktes ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

4.1.2 Höhenangaben

Baumaßnahme

Zur Sicherstellung einer konsistenten und nachvollziehbaren Planung sind alle relevanten Höhenangaben ab der Leistungsphase 2 verpflichtend in den Planunterlagen darzustellen.

Dies umfasst insbesondere:

● Geschosshöhen (z.B. OK Rohdecke, OK Fertigfußboden)

● Höhen von Dachflächen (z.B. First-, Trauf- und Attikahöhen)

● Gelände- bzw. Geländemodell-Höhen (Bestand und Planung)

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Gebäudemanagement der Stadt Fulda

Diese Höhen sind sowohl im Grundriss, als auch in den Schnitten, Ansichten und Lage- Freiflächenplan eindeutig anzugeben und mit nachvollziehbaren Bezugshöhen (z.B. NN oder ± 0.00 definiert als OKFFB EG) zu versehen.

Ab der Leistungsphase 4 sind zusätzlich die Höhenlagen der Entwässerungselemente vom Architekturbüro oder Fachplaner (z.B. Schmutz- und Regenwasserleitungen, Entwässerungsrinnen, Schächte, Anschlusspunkte) in die Planung aufzunehmen und in den relevanten Plänen darzustellen.

Bestandsaufnahme

In allen Bestandsplänen sind die vorhandenen Höhenangaben, insbesondere der Geschosse, Dachflächen, Geländeoberflächen sowie ggf. Entwässerungselemente in den Grundrissen, Schnitten und Ansichten vollständig darzustellen.

Sie bilden die Grundlage für

○ die weitere Planung und müssen eindeutig und nachvollziehbar aus den Plandaten hervorgehen

○ der korrekten Einordnung des Bauwerks in das Gelände

○ der Einhaltung planungs- und baurechtlicher Vorgaben (z.B. Trauf-u. Firsthöhen)

○ der Koordination mit angrenzenden Bauwerken oder Geländeverläufen

○ der Durchführung technischer Fachplanungen wie der Entwässerungsplanung (z.B. Gefälle, Rückstauebene)

○ sowie der Erstellung bauphysikalischer Berechnungen (z.B. Volumen, Energiebedarf etc.)

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung