[Seite 1]
I.3 (Bedingungen Rückfragen)
Bedingungen zur Stellung von Rückfragen
-
Einreichung von Rückfragen Rückfragen können ausschließlich über die Bieterkommunikation des Vergabeportales „Deutsche eVergabe“ gestellt werden.
-
Erhalt von Antworten und aktualisierten Unterlagen Es wird darauf hingewiesen, dass eine Benachrichtigung über Änderungen und die Bieterkommunikation durch die ausschreibende Stelle nur möglich ist, wenn sich vor dem Download der Vergabeunterlagen zum Verfahren angemeldet wurde. Unternehmen, die die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen somit das Risiko ein, keine wichtigen Informationen wie bspw. Änderungen der Vergabeunterlagen oder auch die Bieterkommunikation zu erhalten.
-
Frist zur Stellung von Rückfragen im Teilnahmewettbewerb Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb können bis zum 21. Oktober 2026 um 18.00 Uhr gestellt werden.
© Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH – Stand Januar 2023
Seite 1 von 1