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Leistungsbeschreibung:
Planungsleistungen für die Durchführung der Förderverfahren im Rahmen der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Stadtgebiet Leverkusen
Vorbemerkungen
Die Stadt Leverkusen ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen mit rund 17.000 Lichtpunkten im Stadtgebiet. Für die Betriebsführung und Instandhaltung der Anlage besteht für die Zeit von Juli 2023 bis Juni 2033 ein Vertrag mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL). Aufgrund der teilweisen Überalterung der Anlage ist eine energetische Sanierung von rd. 8.000 Leuchten geplant. Für die Umsetzung der Maßnahme sollen Fördermittel nach der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden. Daher sollen die erforderlichen ingenieurtechnischen Planungsleistungen zur vollständigen Begleitung des Förderverfahrens angeboten werden. Zum Teil können zudem Fördermittel nach der Straßenausbaubeitrags- Erstattungsverordnung NRW generiert werden. Hier wird eine gerichtsfeste Dokumentation benötigt.
Beschreibung der Leistungserbringung
Die Baumaßnahme umfasst die Umrüstung von rd. 8.000 Leuchten auf LED im Stadtgebiet Leverkusen. Die Umsetzung ist abhängig von den Fördervoraussetzungen und dem Bewilligungszeitraum. Die bautechnische Umsetzung soll jedoch möglichst als Gesamtmaßnahme im Jahr 2027 erfolgen.
Die Stadt Leverkusen (AG) benötigt deshalb ein interdisziplinäres Fachingenieurbüro für die Planung von Elektro- und Beleuchtungstechnik insbesondere mit spezifischen Fachkenntnissen im Bereich Straßenbeleuchtung.
Die Aufgabe des Ingenieurbüros (AN) wird es sein, den AG hinsichtlich der Fördermöglichkeiten nach der Kommunalrichtlinie des BMUKN, Projektträger Z.U.G., zu beraten, die Förderanträge für den AG vorzubereiten, die Umsetzung der Baumaßnahme zu begleiten und den Schlussverwendungsnachweis für den AG innerhalb des Bewilligungszeitraums vorzubereiten. Weiterhin wird es die Aufgabe sein, die gerichtsfeste Dokumentation der Bestandsanlagen und Neuanlagen für die Beantragung von Fördermitteln nach der Straßenausbaubeitrags-Erstattungsverordnung NRW zu erstellen.
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Das Projekt gliedert sich in 3 Stufen und wird jeweils separat beauftragt. Sofern eine Förderung abgelehnt wird, endet das Projekt nach Stufe 1. Die Projektstufen gliedern sich wie folgt:
| Projektstufe 1 | |
|---|---|
| Lfd. Nr. | Beschreibung |
| 1.1 | In diese Leistungsstufe sind alle erforderlichen Stunden, basierend auf vergleichbare Projektrealisierungen, die für den AN anfallen sowie Fahrkostenpauschalen und erforderliche Nebenkosten einzukalkulieren. Hier wird davon ausgegangen, dass eine Vorort- Besichtigung der Anlagen nicht notwendig ist. Die Abstimmungen zwischen AN und AG und den weiteren Projektbeteiligten kann überwiegend in Videokonferenzen, telefonisch bzw. per Email erfolgen. Folgende Planungsleistungen sind in dieser Stufe zu erbringen: a) Vervollständigung Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des AG in Abstimmung mit weiteren Beteiligten z. B. EVL. Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggf. zur technischen Erschließung. Analysieren der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten. b) Vor- und Entwurfsplanung Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören z.B.: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details. Hier sind die Standards der Leuchtenniveautabelle der Stadt Leverkusen zur berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich überwiegend um einen Leuchtentausch handeln wird. Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen Abstimmung mit dem AG über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur Kostenschätzung nach DIN 276 (2.Ebene) und bei der Terminplanung Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen |
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| sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzung von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Systemenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmung des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplanenden abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen, sofern für die Beantragung der Fördergelder notwendig Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung c)vollständige Beantragung der Fördergelder über den Projektträger Z.U.G. Vorbereitung des Förderantrags beim Projektträger Z.U.G.. Aus verwaltungsorganisatorischen Gründen wird der Antrag seitens des Zentralen Fördermanagements der Stadt Leverkusen gestellt werden. Daher ist eine fachspezifische Vorbereitung und Beratung erforderlich. Nach der Zustellung des positiven Förderbescheides an die Stadt Leverkusen soll die Förderung weiter begleitet werden, es müssen Evaluierungs- und Zwischenberichte erstellt, sowie alle Förderauflagen des ca. 40-seitigen Förderbescheides eingehalten werden, dies muss durch die beauftragten Personen des AN gewährleistet werden. Nach Abschluss der Maßnahme und mängelfreier Abnahme müssen die beauftragten Personen des AN bestätigen, dass alle Förderkriterien eingehalten worden sind. | |
|---|---|
| 1.2 | Erstellung Bericht o. ä. für städtische Gremien Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 1.3 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Hier ist der Stundensatz des Auftragnehmers anzugeben. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Zuschaltung per Video in die laufenden Sitzungen erfolgen kann, sodass eine Vorort- Verfügbarkeit nicht erforderlich ist. Sofern die Erforderlichkeit doch gegeben ist, wird dies entsprechend im Vorhinein abgestimmt. Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 1.4 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Hier ist der Stundensatz von Mitarbeitenden des Auftragnehmers anzugeben. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Zuschaltung per Video in die laufenden Sitzungen erfolgen kann, sodass eine Vorort- Verfügbarkeit nicht erforderlich ist. Sofern die Erforderlichkeit doch gegeben ist, wird dies entsprechend im Vorhinein abgestimmt. Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
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| 1.5 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Fahrtkosten Hier sind die Fahrtkosten je Person und je Hin- und Rückfahrt vom Firmensitz des Auftragnehmers ins Stadtgebiet Leverkusen anzugeben. Eine Erstattung erfolgt gegen Nachweis und Dokumentation. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
|---|---|
| Projektstufe 2 | |
| 2.1 | Ausführungsplanung In diese Leistungsstufe sind alle erforderlichen Stunden, basierend auf vergleichbare Projektrealisierungen, die für den AN anfallen sowie Fahrkostenpauschalen und erforderliche Nebenkosten einzukalkulieren. Folgende Planungsleistungen sind in dieser Stufe zu erbringen: Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der 1. Stufe (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung, diese Leistung wird für die gesamten Beleuchtungsanlagen erbracht, die Entscheidung für die finale Beleuchtung wird in der 1. Stufe gefällt. Erstellung einer gerichtsfesten Dokumentation der Bestandsanlagen zwecks späterer Erhebung von KAG-Beiträgen, pro Leuchtentyp wird folgende Dokumentation erstellt - Anlagenbilder bei Tag - Erstellen eines Vorher/Nachher-Vergleichs in Form einer Lichtberechnung je beitragsrechtlichen Abschnittes (in der Regel Straßenzugweise) - Dokumentationsbericht mit Anlagenbeschreibung je Leuchtentyp Zur vollständigen Ausführungsplanung gehören Beleuchtungsberechnungen, Strangschema der Energieversorgung, Ausführungspläne, Massenauflistungen für notwendiges Material zur Vorbereitung für das in zu erstellende Leistungsverzeichnis. Vollständige Projektierung mit Ergebnisdokumentation der Steuerung der Beleuchtungsanlage mit Projektierung der Integration in das Bestandssystem der Stadt Leverkusen. |
| 2.2 | Erstellung Leistungsverzeichnis In diese Leistungsstufe sind alle erforderlichen Stunden, basierend auf vergleichbare Projektrealisierungen, die für den AN anfallen sowie Fahrkostenpauschalen und erforderliche Nebenkosten einzukalkulieren. |
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| Folgende Planungsleistungen sind in hier zu erbringen: Ermitteln der Menge als Grundlage für das Aufstellen des Leistungsverzeichnisses in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Mitwirkung bei der Auswahl des Vergabeverfahrens mit den Projektbeteiligten Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen auf Grundlage bestehender Regelwerke und aktuellen normativen Vorgaben Vorschlag für Festlegung von Eignungs- und Wertungskriterien sowie Einarbeitung der mit dem AG abgestimmten Kriterien in die Vergabeunterlagen Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planenenden bepreisten Leistungsverzeichnisse Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planenden bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | |
|---|---|
| 2.3 | In diese Leistungsstufe sind alle erforderlichen Stunden, basierend auf vergleichbare Projektrealisierungen, die für den AN anfallen sowie Fahrkostenpauschalen und erforderliche Nebenkosten einzukalkulieren. Folgende Planungsleistungen sind hier zu erbringen: Mitwirkung bei der Beantwortung von Bieterfragen, Teilnahme an ggf. erforderlichen Aufklärungsgesprächen und bei Verhandlungsverfahren: Organisation und Teilnahme an Verhandlungsgesprächen Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung Prüfen und Werten der Angebote inklusive der Eignungskriterien, Aufstellung der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise, ggf. Ausfüllen, Prüfen und Werten der Wertungsmatrix Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren |
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| Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung | |
|---|---|
| 2.4 | Erstellung Bericht o. ä. für städtische Gremien Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 2.5 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Hier ist der Stundensatz des Auftragnehmers anzugeben. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Zuschaltung per Video in die laufenden Sitzungen erfolgen kann, sodass eine Vorort- Verfügbarkeit nicht erforderlich ist. Sofern die Erforderlichkeit doch gegeben ist, wird dies entsprechend im Vorhinein abgestimmt. Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 2.6 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Hier ist der Stundensatz von Mitarbeitenden des Auftragnehmers anzugeben. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Zuschaltung per Video in die laufenden Sitzungen erfolgen kann, sodass eine Vorort- Verfügbarkeit nicht erforderlich ist. Sofern die Erforderlichkeit doch gegeben ist, wird dies entsprechend im Vorhinein abgestimmt. Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 2.7 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Fahrtkosten Hier sind die Fahrtkosten je Person und je Hin- und Rückfahrt vom Firmensitz des Auftragnehmers ins Stadtgebiet Leverkusen anzugeben. Eine Erstattung erfolgt gegen Nachweis und Dokumentation. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 2.8 | Mitwirkung bei Preisverhandlungen mit dem derzeitigen Betriebsführer für die Straßenbeleuchtung Sofern die Umsetzung des Projektes mit dem derzeitigen Betriebsführer für die Straßenbeleuchtung, EVL, förderunschädlich umgesetzt werden kann, soll auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens verzichtet werden. Mit der EVL sind dann Preisverhandlungen für die Umsetzung dieses Projektes zu führen. Aufgabe des AN wird es sein, den AG hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit der Preise im Vergleich zum Markt vor dem Hintergrund der besonderen Bedingungen der Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Leverkusen mit den bestehenden Verflechtungen zum Netz der allgemeinen Versorgung zu beraten und aus ingenieurtechnischer Sicht die Vertragsgestaltung zu begleiten. Zu berücksichtigen sind hier insbesondere auch die Bestimmungen des Fördergebers. Diese Leistung ist als Alternative anzubieten und kann alternativ zu Ziffer 2.2 und 2.3 beauftragt werden. |
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| Projektstufe 3 | |
|---|---|
| 3.1 | Bauüberwachung In diese Leistungsstufe sind alle erforderlichen Stunden, basierend auf vergleichbare Projektrealisierungen, die für den AN anfallen sowie Fahrkostenpauschalen und erforderliche Nebenkosten einzukalkulieren. Folgende Planungsleistungen sind hier zu erbringen: Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit dem ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montageplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Hierfür ist eine ausreichende Anzahl an Ortsterminen einzukalkulieren. Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten Aufstellen, Fortschreibung und Überwachung des Terminplans (Balkendiagramm) Kontrolle der Dokumentation des Bauablaufs Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den ausgeschriebenen Massen des Leistungsverzeichnisses. Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen |
| 3.2 | Mängelfreie Abnahme In diese Leistungsstufe sind alle erforderlichen Stunden, basierend auf vergleichbare Projektrealisierungen, die für den AN anfallen sowie Fahrkostenpauschalen und erforderliche Nebenkosten einzukalkulieren. Folgende Planungsleistungen sind hier zu erbringen: Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen Sachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellung von Mängeln und Erteilung einer Abnahmeempfehlung Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung |
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| Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Projekts Dokumentation und Prüfung der Bestandsdaten in Bezug auf die erstellte Neuanlage und Übergabe an den AG Prüfung und Aktualisierung der Dokumentation für die Beantragung von Fördermitteln nach der Straßenausbau-Erstattungsverordnung NRW und vollständige Begleitung des Abschlussberichts für den Projektträger Z.U.G, erst danach erhält der AG die letzte Auszahlungsrate der Gesamtförderung. | |
|---|---|
| 3.3 | Rechnungsprüfung Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfung und Bescheinigung des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise |
| 3.4 | Endabwicklung Förderverfahren Ausstellung der Planerbescheinigungen und Erstellung der Abschlussberichte für den Projektträger Z.U.G. sowie für die Fördermittelbeantragung nach der Straßenausbau- Erstattungsverordnung NRW |
| 3.5 | Erstellung Bericht o. ä. für städtische Gremien Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 3.6 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Hier ist der Stundensatz des Auftragnehmers anzugeben. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Zuschaltung per Video in die laufenden Sitzungen erfolgen kann, sodass eine Vorort- Verfügbarkeit nicht erforderlich ist. Sofern die Erforderlichkeit doch gegeben ist, wird dies entsprechend im Vorhinein abgestimmt. Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 3.7 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Hier ist der Stundensatz von Mitarbeitenden des Auftragnehmers anzugeben. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Zuschaltung per Video in die laufenden Sitzungen erfolgen kann, sodass eine Vorort- Verfügbarkeit nicht erforderlich ist. Sofern die Erforderlichkeit doch gegeben ist, wird dies entsprechend im Vorhinein abgestimmt. Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
| 3.8 | Teilnahme an Sitzungen in städtischen Gremien: Fahrtkosten Hier sind die Fahrtkosten je Person und je Hin- und Rückfahrt vom Firmensitz des Auftragnehmers ins Stadtgebiet Leverkusen anzugeben. Eine Erstattung erfolgt gegen Nachweis und Dokumentation. Diese Leistung wird optional beauftragt. |
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Die Beauftragungen sollen als Leistungspauschalen vergeben werden. Eine Vergütung nach HOAI 2021 ist nicht vorgesehen bzw. wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dennoch orientieren sich die Planungsstufen an den jeweiligen Leistungsphasen der HOAI.
Aufgrund des Umstandes, dass der derzeitige Vertrag für die Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage auch ein Konzept für die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen enthält, ist mit dem Fördergeber abzustimmen, ob eine Umsetzung mittels dieses Vertrags gegen die Fördervoraussetzungen verstößt.
Die Laufzeit des Projekts für die zu vergebenden Planungsleistungen wird unmittelbar nach Auftragserteilung bis voraussichtlich Dezember 2028 geschätzt. Sie ist abhängig von den Fördervoraussetzungen und dem Bewilligungszeitraum. Zudem kann sich die Laufzeit sowohl aus arbeitsorganisatorischen als auch haushalterischen Gründen oder anderen Fragestellungen aufgrund fortschreitender Entwicklung des Projekts verzögern. Daher wird eine hohe Flexibilität, was den Einsatz in den unterschiedlichen Projektphasen betrifft, erwartet.
Die vorgenannten Stufen sind oben beschrieben und sollen mit einer Honorarstundenanzahl aus der Erfahrung vorheriger Projekte kalkuliert werden.
In den vorgenannten Stufen behält sich der AG vor, für städtische Gremien ein Projektreporting in Form eines schriftlichen Berichtes oder ähnliches vom AN erstellen zu lassen. Der AN trägt dies eventuell in den entsprechenden Sitzungen vor. Die Stundensätze sind in den einzelnen Stufen jeweils als Option einzutragen.
Stufenweise Beauftragung
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Direkt beauftragt wird mit Zuschlag die Projektstufe 1.
Weitere Projektstufen werden gesondert beauftragt. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Der AN weist dem AG rechtszeitig vor Abschluss einer Projektstufe daraufhin, wenn eine Folgebeauftragung ansteht und bis wann eine Beauftragung zur unterbrechungsfreien Auftragsabwicklung notwendig ist. In der Regel bedarf es beim AG hierfür eine Vorlaufzeit von 4 Wochen.
Weiterhin erwartet der AG eine kreative und zielorientierte Kommunikation mit allen Projektbeteiligten.
Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen Bewerbungsbedingungen, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen sowie sonstige freiberufliche Leistungen und die Besonderen Vertragsbedingungen für die
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Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Leverkusen sowie dieses Leistungsbeschreibung.
Sämtliche Vergabeunterlagen sind als Einheit zu betrachten. Jeder Bietende muss • das Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt, • einen Nachweis zu Referenzen (siehe Formblatt), • einen Nachweis über eine bestehende Zertifizierung zu Qualitätsmanagementmaßnahmen oder eine Erklärung, das keine bestehen und • eine Erklärung über die Anzahl der Mitarbeitenden, die mit dem Projekt betraut werden (siehe Bewertungsmatrix) sollen abgeben, wenn das Angebot gewertet werden soll.
Eine Änderung der beschreibenden Texte sowie Streichungen und Ergänzungen sind unzulässig.
Es können nur Angebote gewertet werden, die die Leistung voll umfänglich erfassen. Soweit einzelne Stufen vom Bietenden nicht angeboten werden, kann das Angebot nicht gewertet werden. Beabsichtigt der Bietende für einzelne Positionen Nachunternehmen zu beauftragen, ist darauf in einer separaten Anlage hinzuweisen.
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Eignung müssen folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden:
Referenzen für mindestens 2 Projekte über die Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, zu benennen. Die Leistung ist vergleichbar, wenn mindestens 2.000 Lichtpunkte eines öffentlichen Auftraggebers auf LED umgerüstet wurden und hierfür beim Projektträger Z.U.G. Fördermittel beantragt wurden. Es ist nicht entscheidend, ob hierfür Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW erhoben wurden oder für Straßenausbaubeiträge Fördermittel beim Land NRW beantragt wurden.
Wertungskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Neben dem Preis gelten die Wertungskriterien „Zertifizierung“ und „Anzahl für das Projekt eingesetzte Mitarbeitende über den geplanten Durchführungszeitraum“ (siehe beigefügte Bewertungsmatrix).
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Kriterium Zertifizierung Sofern der Bietende nicht über ein Zertifikat nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig verfügt und auch kein anderes Zertifikat über Qualitätsmanagementmaßnahmen verfügt, soll für die Erreichung von 50 Punkten eine Beschreibung über eigene Qualitätsmanagementmaßnahmen eingereicht werden. Anstatt einer Beschreibung können auch im Unternehmen fixierte Leitlinien oder ähnliches eingereicht werden. Eigene Qualitätsmanagementmaßnahmen sind zum Beispiel dann gegeben, wenn es Maßnahmen
• zur Sicherstellung der internen und externen Kommunikation bei geplanten und ungeplanten Abwesenheiten der Mitarbeitenden, • standardisierte Dokumentenführung, • Projektzeitenpläne inkl. Controlling, • Vorgaben zur Sicherstellung der Richtigkeit der Arbeitsergebnisse,
gibt. Für die Erreichung von 50 Punkten muss mindestens eine Qualitätsmanagementmaßnahme beschrieben werden. Sofern keine Beschreibung mit dem Angebot vorgelegt wird, wird unterstellt, dass keine Qualitätsmanagementmaßnahmen implementiert sind und das Kriterium wird mit 0 Punkten gewertet.
Kriterium Anzahl für das Projekt eingesetzte Mitarbeitende über den geplanten Durchführungszeitraum
Es werden die Anzahl der Mitarbeitenden mit folgender Qualifikation gewertet:
Diplomingenieurin der Fachrichtung Elektrotechnik oder gleichwertig Staatlich geprüfte Elektrotechnikerinnen oder gleichwertig
Eine Beschreibung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, die mit dem Projekt betraut werden sollen, ist für die Berücksichtigung in der Bewertung ausreichend. Die Vorlage entsprechender Qualifikationsnachweise der betreffenden Personen behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor. Sofern keine Beschreibung mit dem Angebot vorgelegt wird, wird unterstellt, dass eine mitarbeitende Person, die mit dem Projekt betraut werden soll, über die Qualifikation eines/r Diplomingenieurs/in verfügt und das Kriterium wird mit 0 Punkten gewertet.
Führung eines Vorstellungsgesprächs
Aufgrund der Besonderheiten der zu vergebenden Leistung wird sich vorbehalten, ein Vorstellungsgespräch per Videokonferenz zu führen. Hier soll der Bietende ein in den Referenzen aufgeführtes Projekt vorstellen und von den während der Abwicklung entstandenen Besonderheiten berichten, soweit aus Datenschutzgründen möglich.
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Für das Gespräch ist eine Zeit von etwa einer halben Stunde einzuplanen. Hierfür entstehende Kosten trägt der Bietende.
Preisgarantie
Der Bietende sichert zu, dass die angegebenen Preise bis zum Abschluss des gesamten Projektes garantiert werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2028. Sollte eine Projektstufe über den Zeitraum hinaus fortgeführt werden müssen, gelten auch hier bis zum Abschluss dieses Projektes die vereinbarten Preise. Ab dem 01.01.2029 neu begonnene Projektstufen können mit einem Aufschlag von 2 Prozent auf die beauftragten Einheitspreise dieses Leistungsverzeichnisses in Rechnung gestellt werden (gültig bis 31.12.2030). Darüber hinaus muss neu verhandelt werden.
Unterlagen des Auftraggebers
Die umzurüstenden Bestandsanlagen mit Stand vom 12.03.2026 sind in Anlage 1 beigefügt.
Dokumentation
Das gesamte Projekt ist in schriftlicher Form (zur elektronischen Übersendung) übersichtlich zu dokumentieren. Die Protokollführung obliegt während der Meetings bzw. Baubesprechungen dem AN. Gleiches gilt für Abreden zwischen Dritten (z. B. ausführendes Unternehmen).
Honorar und Nebenkosten
In der Kalkulation der unterschiedlichen Stufen des Leistungsverzeichnisses sollen alle erforderlichen Stunden basierend auf vergleichbare Projektrealisierungen, die für den AN anfallen, Berücksichtigung finden. Fahrtkostenpauschalen und erforderliche Nebenkosten sind hier ebenfalls einzukalkulieren. Dabei sollen bei den Fahrtkosten die An- und Abfahrtspauschale (also für eine Hin- und Rückfahrt vom Bürostandort zur Stadt Leverkusen und von dort wieder zum Bürostandort) Berücksichtigung finden. In den Nebenkosten sind Auslagen wie Telefon-, Porto-, Kopierkosten, sonstige Kosten, Parkgebühren, Fahrzeiten, usw., die für die Erfüllung des Projektes erforderlich und üblich sind, einzukalkulieren.
Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden nicht vergütet.
Ausführung
Sämtliche Unterlagen, die im Rahmen der Projektarbeit anfallen, gehen in das Eigentum des AG über. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages ist nicht gestattet. Der AG erhält mit Übergabe der Projektdokumentation das
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uneingeschränkte Nutzungsrecht, die Planungsleistungen des AN zu verwerten. Ferner erhält er das Recht, die Planunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt als Planungsgrundlage zu verwenden und an Dritte zwecks Umsetzung zu übergeben.
Stillschweigen
Der AN bzw. auch die Bietenden, die nicht den Zuschlag erhalten, sind verpflichtet über bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.