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Planungsleistungen für eine Heizzentrale zur Transformation von Wärmenetzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 08:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Eignung und Begrenzung der Anzahl der Bewerber

  1. Eignungskriterien:

1.1 Mindestumsatz

Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 800.000 EUR. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben.

1.2 Unternehmensreferenzen

Vorzulegen sind

• mindestens vier unternehmensspezifische Referenzen für Projekte zur Planung von Energiezentralen in den letzten drei Jahren mit zweistufiger Großwärmepumpe (>= 1000 kW ), davon th

  • mindestens eine mit Holzkessel (>= 2500 kW ) mit Abgaskondensation, th

  • mindestens eine zusätzlich mit Wärmespeicher (>= 1000 qm³ Wasserinhalt)

• mindestens zwei unternehmensspezifische Referenz in den letzten drei Jahren zur Verbundregelung im Rahmen eines Wärmenetzes mit mindestens drei Heizzentralen

Eigenerklärung: Es hat jeweils die Angabe des Namens und der Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, Ansprechpartner, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Auftragswert und des Leistungszeitraums.

Erweiterungsprojekte um eine der obenstehenden Komponenten innerhalb der letzten drei Jahren können ebenfalls für Anlagenkombinations-Referenzen berücksichtigt werden, auch wenn andere Anlagen der Anlagenkombination (z.B. Großwärmepumpe oder Großwärmespeicher) bereits vor Beginn der Drei-Jahres-Zeitraum realisiert worden sind. In solchem Fall müssen aber auch Letztere vom Bewerber geplant worden sein. Für die geforderte Referenz zur Verbundregelung reicht auch eine solche im Rahmen eines Zubaus einer Heizzentrale aus.

Auch noch nicht abgeschlossene Projekte können berücksichtigt werden. In solchem Fall setzt eine Wertung der Referenz voraus, dass die bereits erbrachten Leistungen angegeben werden und wesentlich sind.

Zur Klarstellung: Eine Referenz kann gleichzeitig für diejenige betreffend Holzkessel (>= 2500 kW ) th mit Abgaskondensation und/oder Wärmespeicher (>= 1000 qm³ Wasserinhalt) herangezogen werden, insgesamt sind aber auch in diesem Fall die Mindestanzahl von insgesamt vier Referenzen für Großwärmepumpen vorzulegen.

Beispiel: Im Fall einer Referenz gleichzeitig mit Holzkessel (>= 2500 kW ) und Wärmespeicher (>= th 1000 qm³ Wasserinhalt) der jeweils geforderten Dimensionierung, bedarf es noch mindestens zwei weiterer mit Großwärmepumpe (>= 1000 kW ). th

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1.3 Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung mindestens 5 Mio. Euro Deckungssumme für Sach- und Personenschäden. Eine Eigenerklärung ist vorzulegen.

1.4 Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure

Für in Deutschland niedergelassene Wirtschaftsteilnehmern: Nachweis der Eintragung des Bewerbers bzw. Büroleiters in die Liste beratender Ingenieure. Für ausländische Berufsangehörige: Nachweis der jeweiligen Befähigung und Erlaubnis zur entsprechenden Berufsausübung gemäß Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU ihres Herkunftslandes.

  1. Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Der Auftraggeber kann gemäß § 45 Abs. 3 SektVO die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, begrenzen. Dies erfolgt auf Basis der nachfolgenden Kriterien:

Nach Anzahl der unter Ziffer 1.2 beschriebenen Referenzen und nach dem Ergebnis der Nachfragen bei den Ansprechpartnern der Referenzen.

Bei der Wertung der Anzahl der Referenzen werden solche mit Großwärmepumpe der angegebenen Dimensionierung ohne weitere Anlagenkombination und solche mit Anlagenkombinationen nach Ziffer 1.2 1. Bulletpoint, 1. bis 2. Spiegelstrich sowie solche zur Verbundregelung nach Ziffer 1.2.2. Bulletpoint unterschiedslos behandelt.

Die Nachfragen erfolgen primär bei den Referenzen, die die Kriterien unter Ziffer 1.2 1. Bulletpoint 1 bis 2. Spiegelstrich und Bulletpoint 2 dieses Dokuments erfüllen, sowie im Übrigen in der Reihenfolge der Nennung durch den Bewerber. Sofern Ansprechpartner nicht oder nicht in angemessener Zeit erreichbar sind, werden die Ansprechpartner weiterer Referenzen in der Reihenfolge wie aufgeführt befragt, maximal 5.

Die Bewertung der Anzahl von Referenzen erfolgt mit 1 bis 3 Punkten,

Staffel: 7 Referenzen (1 Punkt), 8 und 9 Referenzen (2 Punkte) und ab 10 Referenzen (3 Punkte)

Die Bewertung des Ergebnisses der Nachfragen erfolgt wiederum mit 1 bis 3 Punkte auf Basis vergebener Schulnoten 1-6;

Durchschnitt der Referenzen <=3 und > 2,5 (1 Punkt), <=2,5 und > 1,5 (2 Punkte), <=1,5 (3 Punkte).

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend zu hoch, kann die Auswahl der verbleibenden Bewerber im gleichen Rang durch Los erfolgen.

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