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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
Zuschlagskriterien
A) Kurze Übersicht über die Zuschlagskriterien:
| Nr. | Kriterium | Anteil an | ||
|---|---|---|---|---|
| Gesamtbewertung | ||||
| 1 | Preis | 40 % | ||
| 2 | Einschlägige Berufserfahrung | 20 % | ||
| 2.1 | Organisation und Erfahrung des Projektleiters | 20 % | ||
| 3 | Herangehensweise | 40 % | ||
| 3.1 | Untersuchungsbedarf | 15 % | ||
| 3.2 | Umgang mit der Vorplanung | 10 % | ||
| 3.3 | Beschleunigung der Planungsleistungen | 15 % | ||
| Gesamt: | 100 % |
Hinweise:
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich aus dem Kriterium Preis (maximal 40 Punkte) sowie den Kriterien Berufserfahrung (maximal 20 Punkte) und Herangehensweise (maximal 40 Punkte) zusammensetzen; die in den einzelnen Kriterien erreichten Punkte werden addiert.
Die Konzepte, Erläuterungen und Ausführungen sind gemeinsam mit dem Erstangebot – und somit vollständig in elektronischer Form – einzureichen. Sie müssen aus sich heraus verständlich sein, ohne dass Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers erforderlich werden.
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
Die Konzepte sollen konkret auf das Vorhaben bezogen sein. Allgemeine Unternehmensdarstellungen und Darstellungen ohne Bezug zum Vorhaben werden nicht positiv berücksichtigt. Sie werden auf die zulässige Seitenzahl angerechnet.
Konzepte, die die maximale vorgeschriebene Länge überschreiten, werden nur bis zur maximalen Seitenanzahlvorgabe gewertet.
Sämtliche im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien verbindlich angebotenen organisatorischen Maßnahmen, Verfahrensweisen und Leistungszusagen werden im Zuschlagsfall Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
Keine Vergütung: Für die Erstellung der Angebote einschließlich der Konzepte werden keine Kosten erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). Verlangt wird ausschließlich die Darlegung der Herangehensweise. In Unterkriterium 3.1 werden zusätzlich die angebotenen Leistungen als Grundlage der Kalkulation benannt. Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe in Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen werden nicht verlangt. Der Auftraggeber hält § 77 Abs. 2 VgV daher nicht für einschlägig. Darstellungen, die über die geforderte Darlegung hinausgehen, werden weder gewertet noch vergütet.
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
B) Erläuterungen der unter A) genannten Zuschlagskriterien:
| Nr. | Kriterium | Anteil an Gesamt- bewertung | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Preis | 40 % | --- | Für die Wertung des Honorarangebotes wird die | ||
| Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt | ||||||
| der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters | ||||||
| im Preisblatt ermittelt wird. | ||||||
| Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 40 | ||||||
| Punkten bewertet. Wertungspreise, die dem 2-fachen des | ||||||
| Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 | ||||||
| Punkten bewertet. | ||||||
| Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden | ||||||
| Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit | ||||||
| bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender | ||||||
| Formel: P = 80 – (40 x [X/N]) | ||||||
| P = zu ermittelnde Punktzahl | ||||||
| N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen | ||||||
| Angebote | ||||||
| X = zu bewertender Wertungspreis | ||||||
| Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung | ||||||
| ein. |
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| Nr. | Kriterium | Anteil an Gesamt- bewertung | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einschlägige Berufserfahrung | 20 % | --- | |||||||||||
| 2.1 | Organisation und Erfahrung des Projektleiters Der Bieter hat in einem Konzept darzulegen, welche Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter für das Vorhaben mitbringt und wie er in die Projektorganisation eingebunden ist. Das Konzept ist in zwei Teile zu untergliedern. Teil 1 – Erfahrung: Der Bieter hat bis zu drei Referenzprojekte darzustellen, in denen der Projektleiter in leitender Funktion tätig war. Zu jedem Referenzprojekt ist zu erläutern, welche Rolle und Verantwortung der Projektleiter hatte, welche Leistungen in welchem Umfang erbracht wurden, welche besonderen Schwierigkeiten zu bewältigen waren und wie das Projekt verlaufen ist. Anschließend ist kurz darzulegen, welche dieser Erfahrungen für welche Anforderungen des Vorhabens von | 20 % | 4 | Bewertung Nr. 2: Wertungsmaßstab: Bewertet wird, inwieweit die Referenzprojekte in der Gesamtschau eine mit dem Vorhaben vergleichbare Erfahrung des Projektleiters belegen und inwieweit seine Einbindung in die Projektorganisation eine wirksame Projektleitung erwarten lässt. Nicht nachvollziehbare oder nicht plausible Angaben gehen zulasten des Bieters. Zielerreichungsgrade: 5 Punkte: Die Referenzprojekte belegen in der Gesamtschau eine in hohem Maße vergleichbare Erfahrung in leitender Verantwortung. Die Bezüge zum Vorhaben und die Einbindung des Projektleiters sind in hohem Maße schlüssig. 4 Punkte: Die Referenzprojekte belegen eine überwiegend vergleichbare Erfahrung in leitender Verantwortung. Bezüge und Einbindung sind schlüssig. |
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | ||||||
| bewertung | ||||||
| Bedeutung sind. Werden mehr als drei Referenzprojekte dargestellt, werden nur die Ausführungen zu den jeweils zuerst benannten Referenzprojekte berücksichtigt. Teil 2 – Einbindung: Der Bieter hat darzulegen, welche Stellung und welche Entscheidungsbefugnisse der Projektleiter im Projektteam hat, in welchem Umfang er für das Vorhaben zur Verfügung steht und wie seine Vertretung bei Abwesenheit sichergestellt ist. Ausführungen dazu, wie die Zusammenarbeit mit anderen an der Planung Beteiligten und mit Dritten organisiert wird, sind ausschließlich im Konzept zu Unterkriterium 3.1 darzustellen und werden nur dort gewertet. Die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit dem Vorhaben wird in einer Gesamtschau ermittelt. Dabei werden Aufgabenstellung, Nutzungsart, Schwierigkeitsgrad, Größenordnung, erbrachte Leistungen sowie Rolle und Verantwortung des Projektleiters | 3 Punkte: Die Referenzprojekte belegen eine in Teilen vergleichbare Erfahrung, mit deutlichen Abweichungen in einzelnen Punkten. Bezüge und Einbindung sind im Wesentlichen schlüssig. 2 Punkte: Die Referenzprojekte belegen nur eine eingeschränkt vergleichbare Erfahrung, oder Rolle, Bezüge oder Einbindung sind nur eingeschränkt nachvollziehbar. 1 Punkt: Die Referenzprojekte belegen kaum eine vergleichbare Erfahrung, oder die Darstellung ist größtenteils nicht nachvollziehbar. 0 Punkte: Es sind keine bewertbaren Angaben enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl: Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl |
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | ||||||||||||||
| bewertung | ||||||||||||||
| einbezogen. Positiv berücksichtigt wird insbesondere, wenn der Projektleiter in den Referenzprojekten die Fachplanung Leit- und Sicherungstechnik sowie die Fachplanung für Gleisbau in die Gesamtplanung eingebunden und die Schnittstellen dazu verantwortlich gesteuert hat. Die Höchstpunktzahl ist auch ohne eine solche Erfahrung erreichbar, wenn die Vergleichbarkeit im Übrigen in hohem Maße gegeben ist. Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf Teil 1. Das Konzept darf nicht länger als 10 DIN-A4- Seiten sein. | ||||||||||||||
| 3 | Herangehensweise | 40 % | --- | |||||||||||
| Für das Unterkriterium 3.1 und das Unterkriterium 3.2 ist jeweils ein Konzept einzureichen. Jedes der beiden Konzepte darf jeweils 10 Seiten nicht überschreiten. | --- | Obergrenze: Hat der Bieter eine in den Verhandlungen besprochene Leistung weder in das Konzept aufgenommen noch nachvollziehbar begründet, warum sie nicht erforderlich ist, werden höchstens 2 Punkte vergeben. Trifft dies auf mehrere besprochene Leistungen zu, wird höchstens 1 Punkt |
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | ||||||||
| bewertung | ||||||||
| Es ist durch den Bieter konkret zu erläutern, wie er an die Bewältigung des Vorhabens herangehen wird. | vergeben. Die Obergrenze geht den Zielerreichungsgraden vor. | |||||||
| 3.1 | Untersuchungsbedarf Der Bieter hat darzulegen, welche Gutachten, Untersuchungen und Bestandsaufnahmen (zum Beispiel weitergehende Vermessungen oder Leitungserfassungen) nach seiner Auffassung für die Leistungserbringung zusätzlich erforderlich sind. Gemeint sind nur Leistungen, die weder in der Leistungsbeschreibung oder im Preisblatt aufgeführt sind und die der Auftraggeber auch nicht ausweislich der Vergabeunterlagen bereits vorliegen hat. Zu jeder Leistung ist zu erläutern, warum sie erforderlich ist, zu welchem Zeitpunkt sie benötigt wird, welche Behörden oder sonstigen Dritten auf welche Art und Weise zu beteiligen sind und wie sie konkret umgesetzt wird | 15 % | 3 | Bewertung Nr. 3.1: | ||||
| Wertungsmaßstab Untersuchungsbedarf: | ||||||||
| Bewertet wird, inwieweit der Untersuchungsbedarf | ||||||||
| vollständig erfasst ist und die Erforderlichkeit, der Zeitpunkt, | ||||||||
| die Beteiligung Dritter und die Umsetzung jeder benannten | ||||||||
| Leistung nachvollziehbar und konkret auf das Vorhaben | ||||||||
| bezogen dargelegt sind. Dazu gehört auch die Behandlung | ||||||||
| der in den Verhandlungen besprochenen Leistungen. | ||||||||
| Leistungen, deren Erforderlichkeit nicht nachvollziehbar | ||||||||
| begründet ist, werden nicht positiv berücksichtigt. | ||||||||
| Zielerreichungsgrade: | ||||||||
| 5 Punkte: Der Untersuchungsbedarf ist vollständig erfasst. | ||||||||
| Die Erforderlichkeit jeder Leistung ist nachvollziehbar | ||||||||
| begründet. Zeitpunkt, Beteiligung Dritter und Umsetzung | ||||||||
| sind konkret und in hohem Maße schlüssig auf das | ||||||||
| Vorhaben bezogen dargelegt. |
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | ||||||
| bewertung | ||||||
| (Umfang, Methode, eigene Leistung oder externe Stelle). Die im Konzept benannten Leistungen sind Gegenstand des Angebots. Sie sind im Tabellenblatt für Objektplanung Gebäude und Innenräume bei den Besonderen Leistungen in der Position „Sonstige Gutachten und Leistungen“ gesammelt zu bepreisen. Der Auftraggeber wird den Untersuchungsbedarf in den Verhandlungen mit allen Bietern unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung besprechen. Dabei wird ggf. auch über die Angaben in den Konzepten hinausgehender Untersuchungsbedarf besprochen, dessen Erforderlichkeit der Auftraggeber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen kann und mithin für klärungsbedürftig hält. Die Besprechung ist keine Festlegung des Auftraggebers, dass die besprochenen Leistungen erforderlich sind. Im Konzept des letztverbindlichen Angebots hat der Bieter zu | 4 Punkte: Der Untersuchungsbedarf ist vollständig erfasst. Die Erforderlichkeit ist nachvollziehbar begründet. Zeitpunkt, Beteiligung Dritter und Umsetzung sind schlüssig dargelegt, mit geringfügigen Lücken. 3 Punkte: Der Untersuchungsbedarf ist im Wesentlichen erfasst. Begründung, Zeitpunkt, Beteiligung Dritter oder Umsetzung sind teilweise allgemein gehalten oder lückenhaft, aber im Wesentlichen nachvollziehbar. 2 Punkte: Der Untersuchungsbedarf ist nur teilweise erfasst, oder die Darlegungen sind überwiegend allgemein gehalten und nur eingeschränkt nachvollziehbar. 1 Punkt: Der Untersuchungsbedarf ist nur in Ansätzen erfasst, oder die Darlegungen sind größtenteils nicht nachvollziehbar. 0 Punkte: Es sind keine bewertbaren Angaben enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl: Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl |
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | ||||||
| bewertung | ||||||
| jeder besprochenen Leistung darzulegen, ob er sie für erforderlich hält. Hält er sie für erforderlich, gelten die Anforderungen an Teil 1 entsprechend. Hält er sie nicht für erforderlich, hat er nachvollziehbar zu begründen, warum. Die Angaben im Konzept werden Vertragsbestandteil. Für Leistungen, die der Bieter als nicht erforderlich bezeichnet, gilt § 3 Abs. 3 des Vertrags. Das Konzept darf nicht länger als 15 DIN-A4- Seiten sein. | ||||||
| 3.2 | Umgang mit der Vorplanung Den Vergabeunterlagen ist die Vorplanung des Auftraggebers beigefügt (Anlage C.7). Ziel ist, diese Vorplanung weiterzuentwickeln, soweit sie sich bei der Prüfung als geeignet erweist. Es ist eine Bauweise anzustreben, die zweck- und zeitoptimiert ist. Dazu ist insbesondere die | 10 % | 2 | Bewertung Nr. 3.2 Wertungsmaßstab Vorplanung: Bewertet wird, inwieweit die Herangehensweise zur Prüfung der Vorplanung, zum Umgang mit Lücken, Widersprüchen und Abweichungen, zur Empfehlung über Übernahme, Anpassung oder Neuplanung, zur Vorlage an den Auftraggeber und zur Einbindung in die weitere Planung |
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | ||||||
| bewertung | ||||||
| Ziffer 1.4.1 der FLB und das dort festgeschriebene übergeordnete Planungsziel zu berücksichtigen. Der Bieter hat darzulegen, wie er dabei vorgeht. Er hat insbesondere darzulegen, ▪ wie er die Vorplanung prüft, ▪ wie er mit Lücken, Widersprüchen und Abweichungen der Vorplanung umgeht, ▪ nach welchen Kriterien er empfiehlt, Teile der Vorplanung zu übernehmen, anzupassen oder neu zu planen ▪ wie er dem Auftraggeber die Ergebnisse der Prüfung mit einer Empfehlung vorlegt und dessen Entscheidung herbeiführt und ▪ wie er die Vorplanung in die weitere Planung einbindet. Darzulegen ist die Herangehensweise. Lösungsvorschläge, Prüfergebnisse oder | vollständig, nachvollziehbar und auf das Vorhaben optimiert bezogen dargelegt ist. Zielerreichungsgrade: 5 Punkte: Die Herangehensweise ist vollständig dargelegt, in hohem Maße schlüssig und auf das Vorhaben bezogen. 4 Punkte: Die Herangehensweise ist vollständig dargelegt, schlüssig und überwiegend auf das Vorhaben bezogen. 3 Punkte: Die Herangehensweise ist im Wesentlichen dargelegt und nachvollziehbar, aber teilweise allgemein gehalten oder lückenhaft. 2 Punkte: Die Herangehensweise ist nur teilweise dargelegt oder überwiegend allgemein gehalten und nur eingeschränkt nachvollziehbar. 1 Punkt: Die Herangehensweise ist nur in Ansätzen dargelegt oder größtenteils nicht nachvollziehbar. 0 Punkte: Es sind keine bewertbaren Angaben enthalten. |
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | ||||||||
| bewertung | ||||||||
| konkrete Änderungen der Vorplanung werden nicht verlangt und nicht gewertet. Untersuchungsbedarf ist ausschließlich im Konzept zu Unterkriterium 3.1 darzustellen und wird nur dort gewertet. Das Konzept darf 5 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. | Hinweis zur Bewertungszahl: Wichtungszahl × Punktevergabe = Bewertungszahl | |||||||
| 3.3 | Beschleunigung der Planungsleistungen Es ist ein Konzept einzureichen, dass Möglichkeiten für die Beschleunigung der Planungsleistungen bis zum Ende der Entwurfsplanung (LPH 3) nachvollziehbar aufzeigt. Das Konzept darf 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. | 15 % | 3 | Bewertung Nr. 3.3 | ||||
| Wertungsmaßstab Vorplanung: | ||||||||
| Bewertet wird, inwieweit die Herangehensweise zur | ||||||||
| Beschleunigung der Planungsleistungen bis Ende LPH 3 | ||||||||
| vollständig, nachvollziehbar und auf das Vorhaben bezogen | ||||||||
| dargelegt ist. | ||||||||
| Zielerreichungsgrade: | ||||||||
| 5 Punkte: Die Herangehensweise ist vollständig dargelegt, | ||||||||
| in hohem Maße schlüssig und auf das Vorhaben bezogen. | ||||||||
| 4 Punkte: Die Herangehensweise ist vollständig dargelegt, | ||||||||
| schlüssig und überwiegend auf das Vorhaben bezogen. |
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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV
| Nr. | Kriterium | Anteil an | Faktor (Wichtungszahl) | Erläuterungen zum Kriterium | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt- | ||||||
| bewertung | ||||||
| 3 Punkte: Die Herangehensweise ist im Wesentlichen dargelegt und nachvollziehbar, aber teilweise allgemein gehalten oder lückenhaft. 2 Punkte: Die Herangehensweise ist nur teilweise dargelegt oder überwiegend allgemein gehalten und nur eingeschränkt nachvollziehbar. 1 Punkt: Die Herangehensweise ist nur in Ansätzen dargelegt oder größtenteils nicht nachvollziehbar. 0 Punkte: Es sind keine bewertbaren Angaben enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl: Wichtungszahl × Punktevergabe = Bewertungszahl |
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