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Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (ZVB) EU
Ein Exemplar zum Verbleib beim Bieter bestimmt
| Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh- | |
|---|---|
| rung von Leistungen (VOL/B). | |
| 1 Art und Umfang der Leistung (§ 1) | |
| Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: | |
| - die Leistungsbeschreibung | |
| - die Besonderen Vertragsbedingungen | |
| - etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen - EVB - | |
| - etwaige Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen - ZVB - | |
| - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). | |
| 2 Preise (§ 2) | |
| Die angebotenen Preise sind feste Preise. | |
| Die vereinbarten Preise für Lieferleistungen enthalten auch die Kosten für Verpackung, | |
| Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungsstelle und Abladen, wenn in der Leistungs- | |
| beschreibung nichts anderes angegeben ist. | |
| Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung | |
| abgegolten. | |
| Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag | |
| einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz | |
| entspricht. | |
| 3 Änderungen der Leistung (§ 2 Nr. 3) | |
| 3.1 Beansprucht der Auftragnehmer auf Grund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, | |
| muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung und mög- | |
| lichst der Höhe nach in Textform anzeigen. | |
| 3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten | |
| Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. | |
| 4 Mehr- oder Minderleistungen (§ 2) | |
| Bei marktgängigen serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag | |
| vorgesehen sind, | |
| - ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag | |
| festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen, | |
| - begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen | |
| Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise. | |
| Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. | |
| 5 Ausführungsunterlagen (§ 3) | |
| 5.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber | |
| als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. | |
| 5.2 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durch- | |
| führung der Leistung und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere | |
| Zwecke nur mit Zustimmung des Auftragnehmers. | |
| 6 Sprache | |
| Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache | |
| abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigun- | |
| gen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung | |
| einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat be- | |
| glaubigt sein. |
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| 7 Ausführung (§ 4) | |
|---|---|
| 7.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leis- | |
| tung zu unterrichten. | |
| 7.2 Der Auftragnehmer hat mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung | |
| bestellt hat. | |
| 7.3 Betriebs- Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne be- | |
| sondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen. | |
| 8 Veröffentlichungen | |
| Veröffentlichungen über die Leistung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung | |
| des Auftraggebers zulässig. |
| 9 Allgemeine Bedingungen und DIN-Vorschriften | |
|---|---|
| Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B und die | |
| weiteren in den Vergabeunterlagen genannten DIN-Normen gelten in der jeweils letz- | |
| ten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Einreichungstermin im Bundesan- | |
| zeiger bekannt gemacht bzw. - bei den weiteren DIN-Normen - angezeigt worden sind. | |
| 10 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4) | |
| 10.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fach- | |
| kundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzli- | |
| chen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen | |
| sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. | |
| Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu | |
| setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. | |
| 10.2. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leis- | |
| tungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in | |
| Textform bekannt zu geben. | |
| 10.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, | |
| ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in | |
| Textform bekannt zu geben; die Nrn. 10.1 und 10.2 gelten entsprechend. | |
| 11 Wettbewerbsbeschränkungen (Antikorruptionsklausel) (§ 8 Nr. 2) | |
| 11.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gemäß | |
| § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, | |
| wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter | |
| a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässi- | |
| ge Wettbewerbsbeschränkung darstellt. | |
| b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, | |
| die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags be- | |
| traut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen | |
| oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, ver- | |
| spricht oder gewährt. | |
| c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straf- | |
| bare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbe- | |
| werbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlich- | |
| keit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § | |
| 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnis- | |
| sen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. | |
| 11.2 Vor Ausübung der Rechte gemäß Nr. 11.1 erhält der Auftragnehmer Gelegenheit, zu | |
| dem Kündigungs- bzw. Rücktrittsgrund Stellung zu nehmen. | |
| 11.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 11.1 vom Vertrag zurück, so ist er berechtigt, aber | |
| nicht verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese, so hat |
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| er ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgegeben, so muss auch der Auftragneh- | |
|---|---|
| mer die empfangenen Leistungen zurückgeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen | |
| Vorschriften über den Rücktritt. | |
| 11.4 Bei Kündigung oder Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einan- | |
| der die Auskünfte zu erteilen, die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche zu be- | |
| messen. | |
| 11.5 Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unbe- | |
| rührt. | |
| 12 Güteprüfung (§ 12) | |
| Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem | |
| Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. | |
| 13 Abnahme, Gefahrenübergang (§ 13) | |
| 13.1 Die Liefer- oder Dienstleistung ist förmlich abzunehmen, sofern in den Vertragsbedin- | |
| gungen nichts anderes vereinbart ist. | |
| 13.2 Lieferleistungen werden an der Anlieferungsstelle abgenommen. Bei der Abnahme | |
| festgestellte Mängel können ungeachtet einer vorherigen Güteprüfung noch geltend | |
| gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor der Abnahme Leistungen dem | |
| Auftraggeber übereignet worden sind oder die Gefahr auf Grund einer Vereinbarung | |
| auf den Auftraggeber übergegangen ist. | |
| 13.3 Die Gefahr geht bei Lieferleistungen, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auf- | |
| traggeber mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle über; bei Montageleistungen | |
| mit der Abnahme. | |
| 14 Mängelansprüche und Verjährung (§ 14) | |
| 14.1 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung. | |
| 14.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche | |
| die gesetzlichen Fristen des BGB. | |
| 14.3 Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Aufwendungen zu tragen, die zum Zwecke | |
| der Nachbesserung oder zur Durchführung der Wandlung erforderlich sind. | |
| 14.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, Reparaturen im | |
| erforderlichen Umfang zu orts- und branchenüblichen Preisen durchzuführen. | |
| 15 Rechnung (§ 15 und § 17) | |
| 15.1 Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Leistungsumfanges gilt nicht | |
| als Anerkenntnis. | |
| 15.2 Die Rechnung ist nur prüfbar, wenn der Rechengang verfolgt und geprüft werden kann. | |
| 15.3 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrech- | |
| nung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind laufend zu num- | |
| merieren. | |
| 15.4 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ord- | |
| nungszahlen (Positionen) der Leistungsbeschreibung aufzuführen und mit Nettopreisen | |
| (Einheitspreisen, Pauschalpreisen, Verrechnungssätzen, Stundenlohnzuschlägen) an- | |
| zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum | |
| Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Be- | |
| wirkens der Leistung gilt. Ist der Steuersatz in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und | |
| Entstehen der Steuer durch Gesetz geändert worden und sind in diesem Zusammen- | |
| hang durch die Änderung anderer Steuern Minderbelastungen eingetreten, so sind die- | |
| se bei der Berechnung des Umsatzsteuerbetrages zu berücksichtigen. | |
| Bereits geleistete Zahlungen einschließlich der darin enthaltenen gesondert auszuwei- | |
| senden Umsatzsteuer sind am Schluss der Rechnung einzeln und in der Nummernfol- | |
| ge aufzuführen und abzusetzen. | |
| 15.5 Alle Rechnungen sind mit den notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenab- |
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| rechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) einfach einzureichen. | |
|---|---|
| 16 Zahlungen (§ 17) | |
| 16.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. | |
| 16.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auf- | |
| traggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der | |
| Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch | |
| nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. | |
| 16.3 Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von einem Rechnungsbetrag abgezo- | |
| gen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden. | |
| Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Rechnungen bei der jeweiligen | |
| Dienststelle. |
16.4 Zahlungen sind nach Leistungserfüllung binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung, bei Skontogewährung binnen 14 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rech- nung zu leisten.
| 16.5 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann | |
|---|---|
| sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) beru- | |
| fen. | |
| 16.6 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. | |
| Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschrei- | |
| bens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in | |
| Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale | |
| gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. | |
| Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. | |
| 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19) | |
| Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste | |
| Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher | |
| Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwi- | |
| schen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch- | |
| land. |
| 18 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers | |
|---|---|
| gelten nicht. |
| 19 Vertragsänderungen | |
|---|---|
| Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. |
20 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist für beide Teile Chemnitz.
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