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Anlage 2: Vereinbarte Besondere Leistungen
Bereitstellung einer Datenaustauschplattform (browserbasiert) für sämtliche digitalen Daten (mind. Vermerke, Baustellentagebuch, Vergabeunterlagen, Planunterlagen) für alle am Projekt beteiligten. Die Festlegung der zugriffsberechtigten Benutzer erfolgt in Abstimmung mit dem AG.
Aufnahme der vorhandenen Bausubstanz (Rückwand der bestehenden Parkpalette): Der Auftragnehmer untersucht, ob die Rückwand der bestehenden Parkpalette zur Sicherung des Bauwerks gegen den Hang weitergenutzt werden kann, und fertigt die hierfür erforderlichen Bestandsaufnahmen und Bestandszeichnungen an. Die bestehende Parkpalette wird im Übrigen abgebrochen; eine vollständige Bestandsaufnahme des abzubrechenden Bauwerks ist nicht geschuldet.
Abbruchplanung (keine Grundleistung nach der HOAI): Erstellung einer Leistungsbeschreibung für den Abbruch der bestehenden Parkpalette auf Grundlage einer bauseits beizustellenden Schadstoffanalyse; technische Prüfung und Wertung der Angebote über die Abbrucharbeiten; Bauüberwachung der Abbrucharbeiten sowie Prüfung von deren Abrechnung. Der Abbruch wird als getrennte Leistung durch einen gesonderten Unternehmer ausgeführt; diese besondere Leistung ist unabhängig von der gewählten Variante der Leistungsstufe 2 zu erbringen.
Vorbereitung der Antragsunterlagen für die baufachliche Prüfung (SGD): Erstellung bzw. Zusammenstellung der für die baufachliche Prüfung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) prüffähigen Unterlagen entsprechend den Anforderungen der SGD (u. a. ZBau-Vollständigkeitsprüfung), insbesondere Erläuterungsbericht, prüffähige Bauzeichnungen (in der Regel im Maßstab 1:100), Flächenberechnung nach DIN 277, Kostenberechnung nach DIN 276 (mindestens 2. Ebene), Festlegung der wesentlichen Materialität, Lebenszyklusbetrachtung sowie die erforderlichen Nachweise (u. a. GEG, GEIG, Brandschutz); Mitwirkung an der baufachlichen Prüfung. Die Unterlagen sind zusammen mit der Entwurfsplanung zu erstellen (vgl. Ziffer 6 des Vertrages).
Optional: Unterstützung der Fördermittelbeantragung (Städtebauförderung): Mitwirkung bei der Erstellung und Zusammenstellung der Förderantragsunterlagen sowie Unterstützung der Auftraggeberin im Förderverfahren. Die Vergütung erfolgt auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.
Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach Bedarf. Die Vergütung erfolgt auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.
Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährfristen nach Bedarf. Die Vergütung erfolgt auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands. (Hinweis: Im Zuge der Leistungsphase 9)
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Optional: Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Maßgabe der Baustellenverordnung, Grundleistungen gemäß AHO-Heft Nr. 15 (Ziffer 1.1 „Grundleistungen während der Planung der Ausführung“ sowie Ziffer 1.2. „Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens“).
Optional: Dreidimensionale Darstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung,
Bereitstellung der zeichnerischen Darstellungen in Form von IFC-Dateien.