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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV), Billhorner Deich 96 Feuerwehr D - 20539 Hamburg Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) Bezirksamt Hamburg-Mitte Billhorner Deich 96 D - 20539 Hamburg Bernd Schmidt Servicehotline 040 - 428 51 - 4115 Caffamacherreihe 1-3 E-Fax 040 - 4279 - 51029 Ansprechpartner:in Müller 20355 Hamburg Zimmer B.06.014 E-Mail gerd.mueller@feuerwehr.hamburg.de Leitzeichen: F046
Hamburg, den 19.05.2025
Ihr Zeichen: M/SR-Bau_1_0221 Ihr Antrag vom 24.04.2025, Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung, Lorenzenweg 2, 2a, 2b Unser Geschäftszeichen: BIS/F046-25/02594_1 Bei Antwort bitte angeben
Sehr geehrter Herr Bernd Schmidt,
hiermit erhalten Sie, zusammen mit dem beiliegenden Lageplan, das Ergebnis der Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung gemäß der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung - KampfmittelVO) vom 13. Dezember 2005 in der geltenden Fassung. Grundlagen dieser Auswertung sind ausschließlich Luftbildaufnahmen aus dem II. Weltkrieg und Kriegsfolgedokumentationen.
Flächen ohne Kampfmittelverdacht innerhalb der von Ihnen abgefragten Fläche sind im beiliegenden Lageplan dargestellt. Detailinformationen entnehmen Sie der Legende und/ oder dem Kartenblatt.
Flächen mit Kampfmittelverdacht innerhalb der von Ihnen abgefragten Fläche sind im beiliegenden Lageplan dargestellt und gemäß § 1 Abs. 4 KampfmittelVO als Verdachtsflächen eingestuft. Laut § 12 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (Hamburgisches Vermessungsgesetz – HmbVermG) vom 20. April 2005 in der geltenden Fassung ist die Belastung „Bombenblindgängerverdacht“ im ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) eingetragen.
Innerhalb Ihrer abgefragten Fläche stellen folgende Sachverhalte Verdachtsflächen dar:
- vergrabene Kampfmittel
Einzelheiten zu den aufgeführten Sachverhalten entnehmen Sie bitte der Legende des Lageplans. Nach § 6 Abs. 2 KampfmittelVO ist die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer oder die Veranlasserin bzw. der Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund verpflichtet, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind.
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Zur dauerhaften Aufhebung des Kampfmittelverdachts nach § 8 KampfmittelVO sind Verdachtsflächen nach Maßgabe der TA- KRD Hamburg 2017 durch ein geeignetes Unternehmen zu untersuchen. Bei Auftragserteilung ist dem Unternehmen eine Kopie dieser Stellungnahme inklusive des Lageplans auszuhändigen. Das aktuelle Register geeigneter Unternehmen nach § 10 Abs. 2 KampfmittelVO finden Sie unter www.feuerwehr.hamburg/krd-815362 .
Weiterführende Informationen zu grundsätzlichen Belangen, Herstellung der Kampfmittelfreiheit, geeigneten Maßnahmen, Pflichten und Normen sowie der KampfmittelVO entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter www.feuerwehr.hamburg/gekv-845602.
Diese Stellungnahme gilt nur für die auf dem anliegenden Plan farblich dargestellten Flächen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Einstufungen hinsichtlich des Kampfmittelverdachtes auf das Datum dieser Stellungnahme beziehen.
Für erneute Eingriffe in den Baugrund können Sie über unseren Online-Dienst "Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen" prüfen, ob neue Informationen vorliegen, die ggf. eine erneute Antragstellung notwendig machen. Der Online-Dienst ist unter folgendem Link erreichbar: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=InfKampfMB
Mit freundlichen Grüßen
Müller
Dieses Schreiben wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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