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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme: Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die
Sanierung des DG Lorenzenweg 2
Leistung: Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die
Sanierung des DG Lorenzenweg 2
Vergabe-Nr.: BAM VGV 20 OV 2026
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER Bezirksamt Hamburg-Mitte Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, Deutschland
24.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3
6-001_DSGVO-Information_04 2023 BAM...................................................................................................... 3
5-250_Aufforderung_Erstangebotsabgabe-Verhandlung-0417 BAM............................................................... 7
5-140_Eigenerklaerung_Eignung-0417 BAM................................................................................................... 10
5-150_Erklaerung_Bewerbergemeinschaft-0417............................................................................................. 14
5-180_Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)-0417..................................................................... 15
5-190_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe-0417........................................................................................ 16
5-240_Angebotsbedingungen-0720................................................................................................................. 17
5-330_Eigenerklärung Tariftreue + Mindestlohn_01 2020.pdf......................................................................... 19
Muster-Eigenerklaerung_BMWK_Sanktionen (2)............................................................................................ 20
5-400_Allgemeine Vertragsbedingungen-AVB-0919....................................................................................... 22
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 30
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 32
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 33
Anlagen.................................................................................................................................................................... 34
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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | BAM VGV 20 OV 2026 |
|---|---|
| Maßnahme | Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2 |
| Maßnahme Nummer | |
| Auftragsbezeichnung | Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2 |
| Auftragsbeschreibung | Das Haus der Jugend mit Elternschule und Seniorentreff ist ein kommunales Gebäude im Besitz der Stadt Hamburg, das dem Stadtteil Billstedt für unterschiedliche Nutzergruppen zur Verfügung gestellt wird. Mit einer Bruttogrundfläche von ca. 1.920 m² wurde es etwa 1975 im Lorenzenweg, nahe dem heutigen rückwärtigen Anlieferbereich des Billstedt Centers, errichtet. Das Gebäude ist durch Wasserschäden aus unterschiedlichen Ursachen und starkem Schimmelbefall nicht mehr nutzbar und muss umfassend saniert werden. Hinzu kommt eine energetische Sanierung, für die öffentlichen Fördermitteln beantragt werden sollen. Das Gebäude liegt im RISE-Fördergebiet Billstedt-Zentrum (zugleich Sanierungsgebiet nach BauGB) und soll als ‚herausragendes Klimaschutzprojekt‘ im Rahmen der Strategie der klimaeffizienten Stadtteilentwicklung energetisch saniert und damit zugleich als zentraler Begegnungsort für die Nachbarschaft im Billstedter Zentrum erhalten werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die umfassende Sanierung des Gebäudes „Haus der Jugend / Elternschule / Seniorentreff" am Lorenzenweg 2 in Hamburg-Billstedt. Das Gebäude weist erhebliche Feuchte- und Schimmelschäden sowie einen umfangreichen baulichen, technischen und energetischen Sanierungsbedarf auf. Die Ursachen der Schäden wurden im Rahmen verschiedener Gutachten untersucht und in einer Zustandsbewertung einschließlich Sanierungsempfehlungen zusammengefasst. Diese Unterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und bilden die wesentliche Grundlage für die Planung. Als Sofortmaßnahmen vom Bauherrn initiiert, werden vorab durch gesondert beauftragte Fachunternehmen im Rahmen einer Schadstoff- und Schimmelsanierung schadhafte Bauteile (Putz, Fliesen, Estrich) zurückgebaut, so dass eine weitgehend schimmel- und schadstofffreie Bausubstanz vorgefunden wird. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich auf die anschließende Komplettsanierung des Gebäudes. Umfangreiche Grundrissänderungen sind nicht vorgesehen. Ziel ist die Planung einer vollständigen Sanierung des Gebäudes zur Beseitigung der Ursachen der Feuchte- und Schimmelschäden, einschließlich der Gebäudehülle, der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Innenräume. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (zunächst LP 1 – 3 (4), dann 5– 8). Aufgrund des Gebäudealters sowie der umfangreichen Eingriffe in die Bestandskonstruktion ist während der weiteren Planung und Bauausführung dennoch jederzeit mit zusätzlichen Schadstofffunden zu rechnen. Diese sind im Rahmen der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung angemessen zu berücksichtigen. |
VERFAHREN
| Auftraggeber | Bezirksamt Hamburg-Mitte |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 22111 Hamburg |
| Leistungsart | Freiberufliche Leistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU) (VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | ||
| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
| Zuschlagskriterium | Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50% | |
| Klassifizierungen | Code | Bezeichnung |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen |
| Nachlass | Ja |
| Skonto zugelassen | Nein |
| Skonto Zahlungsziel | Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
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Vertragsart Werkvertrag
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 25.09.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Angebotsfrist | 26.10.2026 11:00:00 |
|---|---|
| Frist Bieterfragen | 26.10.2026 11:00 |
| Eröffnungstermin | |
| Bindefrist | 07.12.2026 |
| Versand Vorabinformation |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | 01.11.2026 |
|---|---|
| Ende | 31.12.2028 |
| Anmerkungen | Ziel ist eine Fertigstellung, d.h. Bezugsfähigkeit des Gebäudes für die vormals Nutzenden, bis zum Ende des Jahres 2028. Das Angebot soll diesbezügliche Aussagen enthalten, bzw. einen groben Terminplan enthalten. Die Einreichung der Angebote ist auf 30 Tage begrenzt, da der ehrgeizige Fertigstellungshorizont Eile gebietet. Für die Angebote wird eine Bindefrist von 6 Wochen gesetzt Die Umsetzung der Planung soll unmittelbar nach dem Zuschlag erfolgen. Die anrechenbaren Kosten (KG 300 – 600) li |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 26.10.2026 11:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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VV-Bau Anlage 6-001 DSGVO-Information
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Vergabestelle Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung
datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis
14 der DSGVO im Vergabeverfahren
Vorbemerkungen
Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu vergeben.
Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? .......................................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragte/r? .................................................................................................. 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ............................................................... 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? .................................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................................... 3 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? ......................................... 4
DSGVO-Information – 12/2022 1 von 4 3
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VV-Bau Anlage 6-001 DSGVO-Information
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten:
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Vergabestelle Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg
E-Mail: vergabestelle@hamburg-mitte.hamburg.de Tel.: +49 40 428 54 - 3430
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt werden und auch nur über diese beantwortet werden dürfen.
2. Wer ist Datenschutzbeauftragte/r?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
Datenschutzbeauftragte/r der Bezirksämter:
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Behördlicher Datenschutzbeauftragte/r der Bezirksämter Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg E-Mail: dsbderbezirke@hamburg-nord.hamburg.de
3. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-
genen Daten verarbeitet?
Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.
Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ unten auf der Startseite des Bieterportals (Bieterportal Hamburg).
Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und VOB/A, WRegG u. a.
DSGVO-Information – 12/2022 2 von 4 4
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VV-Bau Anlage 6-001 DSGVO-Information
4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
• Identifikations- und Kontaktangaben
Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Num- mer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer
• Angaben zur Überprüfung der Bietereignung
Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Be- rufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä.
• Erhebung von Daten bei Dritten
Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-
den?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:
• Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt.
Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt.
• Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonsti- gen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmit- gliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt.
• Vergabekammern/Gerichte
Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.
6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Da- nach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfor- derlich ist.
Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg.
DSGVO-Information – 12/2022 3 von 4 5
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VV-Bau Anlage 6-001 DSGVO-Information
7. Welche Rechte haben Sie?
Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.
• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
• Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berich- tigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.
• Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden.
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
• Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Da- ten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verant- wortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Ver- teidigung von Rechtsansprüchen dient.
• Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen.
Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Infor- mationsfreiheit lauten:
Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
DSGVO-Information – 12/2022 4 von 4 6
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VV-Bau Anlage 5-250 Erstangebotsabgabe/Verhandlung
EU-Aufforderung zur Erstangebotsabgabe/ Verhandlung
(Anlage zu „Informationen zur Ausschreibung“)
Projekt: Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2
Leistung: Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2
Anlagen:
A) die beim Bieter verbleiben und im Verhandlungsverfahren zu beachten sind: Entwurf des Vertrages
Angebotsbedingungen
DSGVO Information
Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
B) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Honorarblatt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Sie, neben anderen Bewerbern, zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren ausgewählt (§51 VgV).
- Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung
Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Sozialraummanagement
zu vergeben.
- Auskünfte: Auskünfte werden wie folgt erteilt:
Die Korrespondenz im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich im elektronischen
Verfahren/Bieterportal.
- Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU- Teilnahmebedingungen genannten – mit dem Erstangebot einzureichen.
Honorarblatt
Aufforderung zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung - 04/2017 Seite 1 von 3
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VV-Bau Anlage 5-250 Erstangebotsabgabe/Verhandlung
-
Losweise Vergabe: Siehe „Informationen zur Ausschreibung“
-
Zuschlagskriterien und Wertung Der Zuschlag erfolgt - unter Beachtung der genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung - auf das wirtschaftlichste Angebot (§ 58 VgV).
Siehe Leistungskriterien
- Verhandlung Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechend der Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung) den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. Sollten sich die Notwendigkeit zur Verhandlung erge- ben, werden Sie mit gesonderten Schreiben dazu eingeladen.
Ich lade Sie hiermit zu einem Verhandlungsgespräch ein: Datum: Uhrzeit: Ort:
Raum:
Gemäß § 17 (10) VgV dienen die Auftragsverhandlungen mit den ausgewählten Bietern der Ermittlung desjenigen Bieters, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachge- rechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.
Das Gespräch soll max. Minuten dauern und folgenden Inhalt haben:
Top 1: (Dauer ca. Minuten)
Weitere Erläuterung:
Top 2: (Dauer ca. Minuten)
Weitere Erläuterung:
Top 3: (Dauer ca. Minuten)
Weitere Erläuterung:
Top 4: (Dauer ca. Minuten)
Weitere Erläuterung:
Falls Sie beabsichtigen, Ihre Präsentation mit einem Präsentationsprogramm zu unterstützen, bitten wir Sie, Ihre Präsentation im DIN A4-Papierformat in -facher Ausfertigung den Vertretern der Vergabe- stelle zu Beginn des Gespräches zu übergeben. Es ist beabsichtigt, am Verhandlungsgespräche zu führen. Wir bitten Sie, den Termin vorsorglich zu reservieren. Sofern Sie zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, erhalten Sie nach Angebotsfrist und Auswertung der Angebote ein gesondertes Schreiben.
Seite 2 von 3 Aufforderung zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung - 04/2017
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VV-Bau Anlage 5-250 Erstangebotsabgabe/Verhandlung
-
Angebote können abgegeben werden: Siehe „Informationen zur Ausschreibung“
-
Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, bitten wir Sie, die Vergabestelle davon um- gehend zu unterrichten.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das Angebot mit den Anlagen im verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Einreichungsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Schriftliche Abgabe entfällt, rein elektronischer Versand
Straße: PLZ/Ort:
Der Umschlag ist bei Abgabe in schriftlicher Form mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe:
Angebot für:
| Projekt: | Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2 |
|---|---|
| Leistung: | Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2 |
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels). Bei elektronischen Angeboten in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen und das Ange- bot mit den Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle ein- zureichen. Bei elektronischer Angebotsabgabe mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Verga- bestelle einzureichen.
-
Weiteres Vorgehen Nach ggf. durchgeführten Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines Folgeangebotes bzw. endgültigen Angebotes aufgefordert.
-
Stelle, an die sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestim- mungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB):
Name:
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Straße: Neuenfelder Straße 19
PLZ/Ort:
21109 Hamburg
- Sonstige Bedingungen / Hinweise Die anliegenden EU-Teilnahmebedingungen/Angebotsbedingungen sind zu beachten.
- Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um Daseinsvorsorge i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Vertrages nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG. Nach aktuellem Kenntnisstand der Auftraggeberin wird von einer Veröffentlichung des Vertrages nach dem HmbTG abg
.......................................................... ....................................... .............................................................................. (Ort) . (Datum) (Unterschrift)
(Hinwies: Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig.)
Aufforderung zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung - 04/2017 Seite 3 von 3
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VV-Bau Anlage 5-140 Eigenerklärung zur Eignung
Name und Anschrift des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft Ort: 24.09.2026 Datum: Telefon: Fax: E-Mail: Ausschrei- bungs-Nr.: BAM VGV 20 OV 2026
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Vergabe- und Geschäftsstelle M/VG
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
Eigenerklärung zur Eignung
(Hinweis: vom Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft und ggf. von den Unterauftragnehmern auszufüllen, sofern keine EEE abgegeben wird)
Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2 Projekt:
Leistung: Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2
Bezugshinweis : Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber jederzeit zur Abfrage des „Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“ be- rechtigt ist.
Hierzu werden von mir/uns folgende Angaben gemacht:
Name des Unternehmens, Rechtsform und Sitz oder Anschrift:
Namen der gesetzlichen Vertreter bzw. vertretungsberechtigten Personen mit Geburtsdatum und –ort:
Soweit vorhanden, Handelsregisternummer:
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.):
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.):
| Bezugshinweis : § 45 (4) Nr. 2 VgV | |
|---|---|
| Angaben zum Nachweis einer Berufshaftpflicht- versicherung | Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- pflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschä- den in Höhe von Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von Mio € abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein ent- sprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beigefügt. |
Eigenerklärung zur Eignung - 04/2017 Seite 1 von 4
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VV-Bau Anlage 5-140 Eigenerklärung zur Eignung
| Bezugshinweis : § 45 (4) Nr. 4 VgV | |||
|---|---|---|---|
| Jahr | Gesamtumsatz | Umsatz im Tätigkeitsbe- reich des Auftrags | |
| Erklärung über den Gesamtumsatz und zu dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren | € | € | |
| € | € | ||
| € | € |
| Bezugshinweis : § 46 (3) Nr. 1und § 75 (5) VgV | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 5 Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu verge- benden Leistung vergleichbar sind. Erläuternde Angaben zu den geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste sind in gesonderter Anlage enthalten. 1. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes und des Auftraggebers: 2. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes und des Auftraggebers: 3. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes und des Auftraggebers: | |||||
| Es können auch mehr als drei Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage anzugeben. | |||||
| Bezugshinweis : § 46 (3) Nr. 8 VgV | |||||
| Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlosse- nen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich be- schäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- gruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräf- ten, ggf. auf gesonderter Anlage darstellen. | 1.Jahr | ||||
| 2.Jahr | |||||
| 3.Jahr | |||||
| Bezugshinweis : § 44 (1) VgV | |||||
| Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister | Ich bin / Wir sind eingetragen im Handelsregister | ||||
| unter der Nummer: | |||||
| beim Amtsgericht: | |||||
| Ich bin / Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregis- ter verpflichtet. | |||||
| Ich bin / Wir sind eingetragen als | |||||
| Architekt Stadtplaner Beratender Ingenieur Bauvorlageberechtigter Ingenieur Partnerschaftsgesellschaft | |||||
| bei der Architektenkammer / Ingenieurkammer des Landes | |||||
| Bezugshinweis : § 124 (1) Nr. 2 GWB | |||||
| Ja Nein | |||||
| Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein ver- gleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröff- | Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde bean- |
Seite 2 von 4 Eigenerklärung zur Eignung - 04/2017
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VV-Bau Anlage 5-140 Eigenerklärung zur Eignung
| net oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde | tragt. | ||
|---|---|---|---|
| Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröff- net. | |||
| Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. | |||
| Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestä- tigt. | |||
| Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde(n) ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen. | |||
| Bezugshinweis : § 124 (1) Nr. 2 GWB | |||
| Ja Nein | |||
| Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. | Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Li- quidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. | ||
| Bezugshinweis :Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nrn. 1 bis 10 GWB | |||
| Angabe zu Ausschlussgründen | Ich erkläre / Wir erklären, dass für mein/ unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. |
| Bezugshinweis : § 123 (4) Nr. 1 GWB | |
|---|---|
| Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge- setzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen | Ich erkläre / Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. |
| Bezugshinweis : § 46 (3) Nr. 9 VgV | |
| Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber oder Bieter zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt | Die nötigen Erklärungen mache(n) ich/wir in einer gesonderten Anlage |
| Bezugshinweis : § 46 (3) Nr. 3 VgV | |
| Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Gewährleistung der Qualität | Die nötigen Erklärungen mache(n) ich/wir in einer gesonderten Anlage |
| Bezugshinweis: §46 (3) Nr. 2 und Nr. 6 VgV | |
|---|---|
| Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens | |
| Namen der Personen mit Funktion (auch technische Leitung) | Berufliche Qualifikation |
Eigenerklärung zur Eignung - 04/2017 Seite 3 von 4
12
[Seite 15]
VV-Bau Anlage 5-140 Eigenerklärung zur Eignung
Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf einer gesonderten Anlage mit dem Teilnahme- antrag einzureichen. Anlagen:
– Erklärung Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV Erklärung zur Qualitätssicherung gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV Referenzbescheinigungen (Kopie) gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV Nachweise zu den Personen (Kopie) gemäß § 46 (3) Nr. 2 und Nr. 6 VgV
............................................................ ........................................ ................................................................................ (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Seite 4 von 4 Eigenerklärung zur Eignung - 04/2017
13
[Seite 16]
VV-Bau Anlage 5-150 Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Hinweis: Dieser Vordruck ist nur bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften auszufüllen.
Projekt: Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2
Leistung: Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg 2
Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerbergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder: Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Aufforderung zur Verhandlung / zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft zu
bilden.
Wir erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zutref- fend sind und
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Ziffer 3 - vor Weitergabe des Vordrucks an Bewerber- gemeinschaft - löschen, sofern im begründeten Einzelfall keine gesamtschuldnerische Haftung ge- wollt ist)
............................................................ ........................................ ................................................................................ (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift des Mitglieds)
............................................................ ........................................ ................................................................................ (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift des Mitglieds)
............................................................ ........................................ ................................................................................ (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift des Mitglieds)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft - 04/2017 Seite 1 von 1
14
[Seite 17]
VV-Bau Anlage 5-180 Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)
Hinweis: Dieser Vordruck ist nur auszufüllen, wenn eine Eignungsleihe beabsichtigt ist.
Projekt: Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg
2 Leistung:
Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg
2
Verzeichnis der anderen Unternehmen
(Eignungsleihe)
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich/wir, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
Namen, gesetzliche Vertreter, Anschriften Angabe zu der überlassenen Kapazität der Unternehmen
Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) - 04/2017 Seite 1 von 1
15
[Seite 18]
VV-Bau Anlage 5-190 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Projekt
Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg
2
Leistung
Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die Sanierung des DG Lorenzenweg
2
Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe
(Hinweis: Von jedem anderen Unternehmen auszufüllen)
(Name, gesetzlicher Vertreter und Anschrift des anderen Unternehmens)
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns im Falle der Auftragserteilung an die
(Name, gesetzlicher Vertreter und Anschrift des Bewerbers oder Bieters/Name der Bewerber- oder Bietergemeinschaft, Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber- oder Bietergemeinschaft)
die im „Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)“ genannten Kapazitäten zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und / oder beruflichen Leistungsfähigkeit bereitzustellen.
Haftungserklärung im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe Der Bewerber oder Bieter bzw. die Bewerber- oder Bietergemeinschaft nimmt zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des nachstehend mitunterzeichnenden Unternehmens in Anspruch. Dieses verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber oder Bieter bzw. an die Bewerber- oder Bietergemeinschaft mit diesem bzw. dieser gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift (Stempel und Unterschrift des Bewerbers/Bieters) des anderen Unternehmens)
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - 04/2017 Seite 1 von 1
16
[Seite 19]
VV-Bau Anlage 5-240
Angebotsbedingungen
Angebotsbedingungen
für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabeverordnung- VgV“(Recht zum Zeitpunkt der Einleitung des
Verfahrens maßgebend).
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden
ist.
3. Angebot einschließlich Anlagen
3.1 Das Angebot nebst Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Angeboten
nebst Anlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen, bei Zweifeln gilt
die deutsche Übersetzung.
3.2 Es sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot nebst
Anlagen ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergabestelle bestimmten Form
einzureichen. Ein nicht form- und fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5 Bei Preisen/Honoraren, die einer Preisverordnung unterliegen, ist diese zu beachten.
3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer
anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
[Hinweis: In der Abrechnung der Leistung ist der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende
Steuersatz auszuweisen. Durch die temporäre Absenkung der USt. zwischen dem 01.07.2020 und
31.12.2020 können die Steuersätze in Angebot und Abrechnung ggf. abweichen.]
4. Nebenangebote
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die
geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5. Bietergemeinschaften
5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vor-
druck „Erklärung der Bietergemeinschaft“ abzugeben.
5.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.
6. Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er
Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen und nachweisen, dass ihm die
erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Des Weiteren hat er
nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen zwingende Ausschlussgründe vorliegen, zu ersetzen.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe hat der Bieter Unterauftragnehmer innerhalb einer von
der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen, sofern diese dies verlangt.
Angebotsbedingungen - 07/2020 Seite 1 von 2
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[Seite 20]
VV-Bau Anlage 5-240
Angebotsbedingungen
Die Vordrucke „EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer“ und „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung sowie der Vordruck „Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer“ sind vorzulegen.
Angebotsbedingungen - 07/2020 Seite 2 von 2
18
[Seite 21]
VV-Bau Anlage 5-330 Eigenerklärung Tariftreue/Mindestlohn
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen
vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG)
nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich, per Telefax oder in Textform mithilfe elekt-
ronischer Mittel dazu verpflichten,
1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu
zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages ent-
spricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (§ 3
Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmer-
überlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
2. ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein Ent-
gelt nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen,
soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird (§ 3 Abs. 2
HmbVgG).
3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu
sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung
der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern des Entleihers (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
4. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu ver-
pflichten, den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4
Nr. 4 HmbVgG).
Der Auftragnehmer/Anbieter erklärt hiermit:
Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmer-
überlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
1. Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich/veranlassen
wir, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeits-
entgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meines/unseres Un-
ternehmens.
2. Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich/verpflichten
wir uns, dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubil-
dende) für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens
eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), zu
zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir/uns kontrolliert (§ 5 Abs. 4 Nr. 4
HmbVgG).
3. Ich habe/Wir haben die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem MiLoG
sowie die möglichen Sanktionen gemäß § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Ver-
pflichtungen aus § 3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen
(Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag)
und bestätige/n dies mit meiner/unserer Unterschrift.
Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer erklären:
Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz
gebunden bin.
24.09.2026
_____________________________ __________________________________________
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel (siehe Hinweis)
Hinweis: Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder Angebot elektronisch über das e-Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Eintragung des Vor- und Zunamens der handelnden Person im obigen Feld Unterschrift. In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.
Eigenerklärung Tariftreue/Mindestlohn - 11/2018 1 von 1 19
[Seite 22]
-Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
Eigenerklärung
(Bveozne iacllhennu Bnegw deersb eVrenr /g aBbieetveerrnf a/ harlleenns M /i tAgulifetdraergns :v on Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Geschäftszeichen des Auftraggebers:
BAM VGV 20 OV 2026
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für
die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
Bewerber / Bieter
1. ArtikDeel r5 / k d)ie gehört / gehören nicht zu den
in Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
agnegneasnicnhttesn d Peer rHsaonndelnu nogdeenr R Uunstselarnndesh, mdieen d,i de iLea egien ienn d Bere zUukgr aziun eR duessstlaabnidli siimer eSnin, ne der
Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten
von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
2. Die am Auftrag als
genommen werden
, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift.
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden
, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt.
U__n__t_e_r_s_c__h_r__if_t_e__n_ (b_e_i e l e k t r o n i s cher Übe r, mdiettnlu n_g: N_a_m__e d__e_r e_r_k_l_ä_r_e_n_d_e_n_ P_e_r_s_o_n
20
[Seite 23]
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien
über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e,
Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die
Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel
21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13
Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen
weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar
oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der
Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer
radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die
Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und
ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und
ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung
sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder
nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der
Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler
Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter
Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch
Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in
Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede
nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von
Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
21
[Seite 24]
VV-Bau Anlage 5-400
Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
zu den Verträgen für freiberuflich Tätige
§ 1 - Allgemeine Pflichten der bzw. des AN
§ 2 - Verpflichtung bei Leistungen für Ausschreibung, Vergabe und Objekt-
(Bau-)überwachung
§ 3 - Zusammenarbeit zwischen AG, AN und anderen fachlich Beteiligten
§ 4 - Vertretung der AG durch die bzw. den AN
§ 5 - Auskunftspflicht der bzw. des AN
§ 6 - Herausgabeanspruch der AG
§ 7 - Urheberrecht
§ 8 - Abnahme
§ 9 - Zahlungen
§ 10 - Abtretung
§ 11a - Kündigung durch die AG
§ 11b - Kündigung durch die bzw. den AN
§ 12 - Haftung und Verjährung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen
§ 13 - Haftpflichtversicherung
§ 14 - Erfüllungsort, Streitigkeiten,Gerichtsstand
§ 15 - Arbeitsgemeinschaft
§ 16 - Werkvertragsrecht
§ 17 - Schriftform
§ 18 - Umsatzsteuer
Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 Seite 1 von 8
22
[Seite 25]
VV-Bau Anlage 5-400
Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
§ 1
Allgemeine Pflichten der Auftragnehmerin bzw.
des Auftragnehmers (AN)
(1) Die Leistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen sowie den
örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen.
(2) Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer (AN) hat insbesondere zu beachten
- das Bauhandbuch (VV-Bau),
- oberhalb des EU-Schwellenwertes den Vierten Teil des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV),
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB -.
(3) Als Sachwalterin bzw. Sachwalter ihrer/seiner Auftraggeberin (AG) darf die bzw. der AN
keine Unternehmerinnen- bzw. Unternehmer- oder Lieferantinnen- bzw.
Lieferanteninteressen vertreten. Sie/Er hat gemäß ihrem/seinem Berufs- und
Standesrecht im Rahmen des Vertrages ihr/ihm übertragene
Vermögensbetreuungspflichten ausschließlich für die AG wahrzunehmen.
(4) Weder die bzw. der AN noch eine der in § 6 Vergabeverordnung (VgV) genannten
Personen dürfen in einem von ihr/ihm vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren für
eine Bewerberin bzw. einen Bewerber oder Bieterin bzw. Bieter tätig sein. Dies gilt für
alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der in der VgV festgelegten
Schwellenwerte für EG-Vergabeverfahren.
(5) Die bzw. der AN hat ihrer/seiner Leistung die schriftlichen Anordnungen und Anregungen
der AG zugrunde zu legen und etwaige Bedenken hiergegen der AG unverzüglich
schriftlich mitzuteilen; sie/er hat ihre/seine vereinbarten Leistungen vor ihrer endgültigen
Ausarbeitung mit der AG und den anderen fachlich Beteiligten (vgl. §
3) abzustimmen.
Die bzw. der AN hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob ihrer/seiner Leistung
öffentlich-rechtliche Hindernisse und Bedenken entgegenstehen.
Die Haftung der bzw. des AN für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer/seiner
Leistungen wird durch Anerkennung oder Zustimmung der AG nicht eingeschränkt.
(6) Notwendige Überarbeitungen der Unterlagen bei unverändertem Programm und bei nur
unwesentlich veränderten Forderungen begründen keinen Anspruch auf zusätzliches
Honorar. Nicht vereinbarte Leistungen, die die AG zur Herstellung der baulichen Anlage
fordert, hat die bzw. der AN mit zu übernehmen; die Vergütung hierfür hat die bzw. der
AN vor Leistungsbeginn mit der AG zu vereinbaren. Das gleiche gilt für Änderungen der
vereinbarten Leistung; in solchen Fällen richtet sich das Honorar nach den
Ermittlungsgrundlagen der vereinbarten Leistung.
(7) Die bzw. der AN ist bei der Bearbeitung der Leistungen an die von der AG anerkannte
Planung gebunden. Wenn von der AG vor Leistungserbringung eine Kostenobergrenze
mitgeteilt wurde, hat die bzw. der AN diese unter Einschluss aller planerischen
Maßnahmen zur Optimierung des Planungskonzepts zu beachten.
Wird erkennbar, dass die von der AG anerkannten Kosten und die vereinbarten Termine
bei der Verfolgung der bisherigen Planung oder nach dem Ergebnis der Ausschreibung
einer Leistung nicht eingehalten werden, hat sie/er die AG unverzüglich unter Darlegung
der aus ihrer/seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf
Kosten, Termine und Wirtschaftlichkeit des Objekts zu unterrichten.
Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 Seite 2 von 8
23
[Seite 26]
VV-Bau Anlage 5-400
Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
(8) Die bzw. der AN hat die ihr/ihm übertragenen Leistungen in ihrem/seinem Büro zu er-
bringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AG ist eine Unterbeauftragung
zulässig.
§ 2
Verpflichtung bei Leistungen für Ausschreibung, Vergabe
und Objekt-(Bau-)überwachung
Die bzw. der AN und ihre/seine mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen
befassten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter müssen sich auf die gewissenhafte Erfüllung
ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I
S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) in Verbindung
mit § 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten lassen.
Der Einsatz anderer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter als der besonders Verpflichteten
darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen. Der AG sind diese unverzüglich zu
benennen.
§ 3
Zusammenarbeit zwischen AG, AN und anderen fachlich Beteiligten
(1) Der bzw. dem AN gegenüber ist nur die vertragsschließende Stelle weisungsbefugt.
(2) Die AG unterrichtet die bzw. den AN rechtzeitig über die Leistungen, die andere fachlich
Beteiligte zu erbringen haben und über die mit diesen vereinbarten Termine/Fristen.
(3) Die bzw. der AN ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen
Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen
ordnungsgemäß erbringen können.
(4) Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen
der bzw. dem AN und anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat die bzw. der AN
unverzüglich schriftlich die Entscheidung der AG herbeizuführen.
§ 4
Vertretung der AG durch die bzw. den AN
(1) Die bzw. der AN ist zur Wahrung der Rechte und Interessen der AG im Rahmen der
ihr/ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Sie/Er hat die AG
unverzüglich über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche gegen mit der
Bauausführung beauftragte Unternehmen ergeben können. Die Geltendmachung
derartiger Ansprüche obliegt der AG.
(2) Die AG bindende Erklärungen, insbesondere solche mit finanziellen Verpflichtungen,
darf die bzw. der AN nicht abgeben. Dies gilt auch für den Abschluss, die Änderung und
Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise.
(3) Die bzw. der AN darf unbeschadet § 3 Abs. 3 Dritten ohne Einwilligung der AG keine
Unterlagen aushändigen und keine Auskünfte geben, die sich auf die Baumaßnahme
beziehen.
§ 5
Auskunftspflicht der bzw. des AN
Die bzw. der AN hat der AG auf Anforderung über ihre/seine Leistungen unverzüglich
und ohne besondere Vergütung sowohl mündlich als auch schriftlich Auskunft zu
erteilen, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für die Baumaßnahme für abgeschlossen
erklärt ist.
Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 Seite 3 von 8
24
[Seite 27]
VV-Bau Anlage 5-400
Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
§ 6
Herausgabeanspruch der AG
Die von der bzw. dem AN zur Erfüllung dieses Vertrages angefertigten Unterlagen
– Pläne oder Zeichnungen als Transparentpausen oder digitale Datenträger – sind an
die AG herauszugeben; sie werden deren Eigentum. Die der bzw. dem AN überlassenen
Unterlagen sind der AG spätestens nach Erfüllung ihres/seines Auftrages
zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis
beruhen, sind ausgeschlossen.
Auf Anforderung der AG hat die bzw. der AN die ihr/ihm digital zur Verfügung gestellten
Daten in ihrem/seinem DV-System zu löschen.
§ 7
Urheberrecht
(1) Soweit die von der bzw. dem AN gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz
oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte der AG auf
Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach den Abs. 2 bis 5.
(2) Die AG darf die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme und das
ausgeführte Werk ohne Mitwirkung der bzw. des AN nutzen. Die Unterlagen dürfen auch
für eine etwaige Wiederherstellung des ausgeführten Werks benutzt werden.
(3) Die AG darf die Unterlagen sowie das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung der bzw. des
AN ändern. Eine solche Änderung setzt voraus, dass das Schutzinteresse der bzw. des
AN hinter dem Gebrauchsinteresse der AG zurücktreten muss. Bei der
Interessenabwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit die Änderung
nutzungsbedingt und/oder technisch erforderlich bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist.
Änderungen, die zu einer Entstellung führen (§ 14 Urheberrechtsgesetz), sind von dem
hier geregelten Änderungsrecht nicht umfasst.
Beabsichtigt die AG eine Änderung, so wird sie die bzw. den AN über das Vorhaben
unterrichten und ihr bzw. ihm Gelegenheit geben, innerhalb einer von der AG bestimmten
angemessenen Zeit mitzuteilen, ob und in welcher Weise sie bzw. er mit einer Änderung
einverstanden ist.
(4) Müssen am ausgeführten Werk Mängel, die insbesondere eine Gefahr für die Sicherheit
darstellen oder die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vertragsgemäßen
Nutzung des Gebäudes führen und die nicht ohne eine Änderung des ursprünglichen
Werkes behoben werden können, beseitigt werden, kann die AG das ausgeführte Werk
ohne Mitwirkung der bzw. des AN ändern. Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend mit der
Maßgabe, dass an die Stelle des Gebrauchsinteresses der AG das Interesse der AG an
einer mangelfreien Werkausführung tritt. Soweit möglich, wird sie die bzw. den AN vor
Ausführung anhören und deren bzw. dessen Auffassung bei ihrer Entscheidung nach
Möglichkeit berücksichtigen.
(5) Die AG hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe der bzw. des AN. Das
Veröffentlichungsrecht der bzw. des AN unterliegt der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der AG, wenn Geheimhaltungs- oder Sicherheitsinteressen der AG berührt
oder sonstige, vergleichbare Interessen der AG beeinträchtigt werden.
(6) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vor, darf die AG die Unterlagen für die im
Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung der bzw. des AN nutzen und ändern;
dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Die AG hat das Recht zur Veröffentlichung
unter Namensangabe der bzw. des AN.
Das Veröffentlichungsrecht der bzw. des AN unterliegt der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der AG.
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Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
Die Planungs- und Kostendaten der Baumaßnahme dürfen von der bzw. dem AN nicht an
Dritte weitergegeben werden.
(7) Die AG kann ihre vorgenannten Rechte auf die jeweilige/den jeweiligen zur Verfügung
über das Grundstück Berechtigte bzw. Berechtigten übertragen.
§ 8
Abnahme
(1) Die vertragsgemäßen Leistungen der bzw. des AN müssen – nach Erbringung der letzten
beauftragten Leistungsstufe – förmlich abgenommen werden. Wegen unwesentlicher
Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Das Ergebnis der Abnahme ist in
einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhandene Mängel
festzustellen und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die bzw. der AN ab der Abnahme der letzten
Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer
eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen (§ 650s BGB).
§ 9
Zahlungen
(1) Auf Anforderung der bzw. des AN werden Abschlagszahlungen für nachgewiesene
vertragsgemäße Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Die
Abschlagsrechnung muss prüffähig sein.
(2) Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird fällig, wenn die Leistung abgenommen, eine
prüffähige Schlussrechnung überreicht und diese in angemessener Zeit geprüft worden
ist. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der
von der bzw. dem AN vorgelegte prüfbaren Honorarschlussrechnung fällig, spätestens
innerhalb von 30 Tagen nach Zugang. Eine prüffähige Rechnung muss diejenigen
Angaben enthalten, die nach dem geschlossenen Vertrag und der HOAI objektiv
unverzichtbar sind, um die sachliche und rechnerische Überprüfung der
Honorarforderung zu ermöglichen. Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der
Rechnung müssen unter Angabe der Gründe innerhalb der in Satz 2 genannten Frist von
30 Tagen erhoben werden, andernfalls kann sich die AG nicht mehr auf fehlende
Prüfbarkeit berufen. Wenn die Rechnung nur in Teilen prüffähig ist, kann die bzw. der
AN die Zahlung eines Guthabens verlangen, das unter Berücksichtigung eventueller
Voraus- und Abschlagszahlungen bereits feststeht.
Alle Rechnungen (einschließlich Nachweise für Nebenkosten) sind im Original mit zwei
Durchschriften einzureichen.
(3) Wird nach Annahme der Schlusszahlung festgestellt, dass das Honorar abweichend vom
Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist die
Abrechnung zu berichtigen. Das gleiche gilt bei Aufmaß-, Rechen- oder
Übertragungsfehlern. AG und AN sind verpflichtet, die sich danach ergebenden Beträge
zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818
Abs. 3 BGB) berufen.
(4) Im Falle einer Überzahlung hat die bzw. der AN den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet sie/er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet sie/er sich ab diesem Zeitpunkt mit ihrer/seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem
Basiszinssatz des § 247 BGB sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich die bzw. der AN nicht berufen.
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Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
(5) Die Verjährung einer auf eine nicht prüffähige Honorarschlussrechnung gestützten
Forderung beginnt spätestens, wenn die Frist von 30 Tagen abgelaufen ist, ohne dass
die AG substantiierte Einwendungen gegen die Prüffähigkeit vorgebracht hat. Ist die
Rechnung nur teilweise prüffähig, beginnt die Verjährung der Honorarschlussrechnung
grundsätzlich erst mit der Erstellung einer insgesamt prüffähigen Schlussrechnung.
(6) Die Absätze 2 bis 5 gelten auch für Teilschlusszahlungen und Teilschlussrechnungen.
§ 10
Abtretung
Forderungen der bzw. des AN gegen die AG können ohne Zustimmung der AG nur
abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen in voller Höhe aus
dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen Nachträge erstreckt.
Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der AG gegen sie wirksam.
§§ 398 ff BGB, 354a HGB bleiben unberührt.
§ 11a
Kündigung durch die AG
(1) Die AG kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung jederzeit den Vertrag
kündigen. Die bzw. der AN ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu
verlangen. Sie/er muss sich je- doch anrechnen lassen, was sie/er infolge der Aufhebung
des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer/seiner
Arbeitskraft und ihrer/seines Unternehmens / Büros erwirbt oder zu erwerben böswillig
unterlässt (§ 648 Satz 2, 2. Halbsatz BGB). Die ersparten Aufwendungen werden für die
noch nicht erbrachten Leistungen der Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung
und Dokumentation auf 60 %, für die noch nicht erbrachten übrigen Leistungen auf 40 %
festgelegt, es sei denn, geringere oder höhere ersparte Aufwendungen werden
nachgewiesen.
(2) Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat die bzw. der AN nur Anspruch auf
Vergütung der bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen
und nachgewiesenen Leistungen, einschließlich der nachweisbar entstandenen
notwendigen Nebenkosten. Schadensersatzansprüche der AG bleiben unberührt.
(3) Die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandes nach
Kündigung richten sich nach § 648a Absatz 4 BGB. Insbesondere kann die bzw. der AN
die Feststellung und Abnahme ihrer bzw. seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistungen
alsbald nach der Kündigung verlangen; nach Feststellung und Abnahme ist eine
prüffähige Rechnung über die ausgeführten Leistungen unverzüglich vorzulegen.
(4) Kündigungen sind schriftlich zu erklären. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund soll
die AG – unbeschadet ihres Rechts auf Nachbenennung – die Kündigungsgründe in
kurzer, nachvollziehbarer Weise im Kündigungsschreiben darlegen.
(5) Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben insbesondere die
Ansprüche der Vertragsparteien aus den §§ 5 bis 7 unberührt.
(6) Für die Kündigung bei Verstößen gegen das Vergaberecht gilt § 133 GWB.
§ 11b
Kündigung durch die bzw. den AN
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Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
(1) Unbeschadet des § 650r BGB kann die bzw. der AN den Vertrag nur aus wichtigem
Grund kündigen.
(2) § 11a Abs. 3 bis 5 gelten entsprechend.
§ 12
Haftung und Verjährung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen
(1) Mängel- und Schadensersatzansprüche der AG richten sich nach den gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Haftet die bzw. der AN wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die allgemein
anerkannten Regeln der Technik oder sonstiger schuldhafter Verletzung ihrer/seiner
Vertragspflichten, so hat sie/er den Schaden an der baulichen Anlage und die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachten anderen Schäden in voller Höhe zu ersetzen. Im
Übrigen haftet sie/er für jede Pflichtverletzung bis zur Höhe der tatsächlich
abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, mindestens bis zur Höhe der im Vertrag
vereinbarten Deckungssummen der Haftpflichtversicherung.
(3) Im Falle ihrer/seiner Inanspruchnahme kann die bzw. der AN verlangen, dass sie/er an
der Beseitigung des Schadens beteiligt wird.
(4) Die Mängelansprüche der AG gegen die bzw. den AN verjähren nach 5 Jahren. Die
Verjährung beginnt mit der (Teil-) Abnahme der Leistungen gemäß § 8.
§ 13
Haftpflichtversicherung
(1) Die bzw. der AN muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten
Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung
eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten
Deckungssummen besteht. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen.
(2) Die bzw. der AN hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf
Leistungen der AG. Die AG kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des
Versicherungsschutzes abhängig machen.
(3) Die bzw. der AN ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und
soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Sie/Er ist in diesem Fall
verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung
in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten
und nachzuweisen.
§ 14
Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort für die Leistungen der bzw. des AN ist die Baustelle, soweit diese
Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz der AG.
(3) Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll die bzw. der AN zunächst die der
auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle anrufen. Streitigkeiten
berechtigen die bzw. den AN nicht, die Arbeiten einzustellen.
(4) Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet
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Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach dem Sitz der für die Prozessvertretung der
AG zuständigen Stelle.
§ 15
Arbeitsgemeinschaft
(1) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft AN ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte,
im Vertrag genannte Mitglied die Federführung.
Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der AG gegenüber. Beschränkungen
seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben,
sind gegenüber der AG unwirksam.
(2) Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
(3) Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die AG ausschließlich an die/den im
Vertrag genannte Vertreterin/genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
deren/dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der
Arbeitsgemeinschaft.
§ 16
Werkvertragsrecht
Die Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) finden ergänzend
Anwendung.
§ 17
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 18
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist gemäß Umsatzsteuergesetz in Abschlagsrechnungen mit dem zum
Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem
zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung geltenden Steuersatz anzusetzen; bei
Überschreiten von Vertragsfristen, die die bzw. der AN zu vertreten hat, gilt der bei
Fristablauf maßgebende Steuersatz.
Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 Seite 8 von 8
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 24.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: BAM VGV 20 OV 2026 - Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die
Sanierung des DG Lorenzenweg 2
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Gesamtpreis Honorar (netto) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Bitte tragen Sie hier den Netto-Gesamtpreis Ihres Angebots ein gemäß der Angaben im Vertragsentwurf siehe Anlagen.
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 1/2
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 24.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: BAM VGV 20 OV 2026 - Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die
Sanierung des DG Lorenzenweg 2
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 2/2
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KRITERIENKATALOG 24.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: BAM VGV 20 OV 2026 - Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die
Sanierung des DG Lorenzenweg 2
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Hinweis Eignungskriterien
Eignungskriterien finden Sie in den Vergabeunterlagen: siehe Bekanntmachung, Leistungsbeschreibung und ggf. wenn vorhanden Bewertungsmatrix in den Anlagen.
- Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
- Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme Personenschäden: 1.500.000,00 €, Deckungssumme sonstige Schäden: 1.000.000,00 €
- Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen: 3
- Anforderungen an die Referenzen: Sanierungsmaßnahmen in den letzten 5 Jahren
- Bestimmte berufliche Qualifikationen: Architekt / Ingenieur
Kriterienkatalog - 1/1
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KRITERIENKATALOG 24.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: BAM VGV 20 OV 2026 - Planungsleistungen (Objekt- und TGA Planung) für die
Sanierung des DG Lorenzenweg 2
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1
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Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Vertragsentwurf.pdf 424,50 KB pdf Dateianlage Honorarblatt Angebotsphase.docx 60,93 KB docx Dateianlage 1135-GA-01-A.pdf 11,15 MB pdf Dateianlage 1135-GA-ANL-01-B Grundriss-EG_Optimized.pdf 6,34 MB pdf Dateianlage 1135-GA-ANL-02-B Grundriss-OG_Optimized.pdf 6,52 MB pdf Dateianlage 1135-GA-ANL-03-B Grundriss-KG_Optimized.pdf 6,02 MB pdf Dateianlage 01_Zeichnung.pdf 1,25 MB pdf Dateianlage 03_Text.pdf 2,11 MB pdf Dateianlage Ansicht Nord.pdf 517,22 KB pdf Dateianlage Ansicht Ost.pdf 611,63 KB pdf Dateianlage Ansicht Süd.pdf 555,83 KB pdf Dateianlage Ansicht West.pdf 610,12 KB pdf Dateianlage Baubeschreibung.pdf 1,38 MB pdf Dateianlage Grundriss EG.pdf 3,17 MB pdf Dateianlage Grundriss UG OG.pdf 3,37 MB pdf Dateianlage Längsschnitt 2.pdf 801,35 KB pdf Dateianlage Längsschnitt.pdf 3,26 MB pdf Dateianlage Schnitt AA.pdf 790,18 KB pdf Dateianlage Schnitt BB.pdf 799,03 KB pdf Dateianlage Schnitt CC.pdf 888,68 KB pdf Dateianlage 25_02594_1_Antwort.pdf 201,71 KB pdf Dateianlage 25_02594_1_Lageplan.pdf 585,98 KB pdf Dateianlage G B260357-1 Schadstoffuntersuchung.pdf 1,43 MB pdf Dateianlage G B260357-2 Materialuntersuchung.pdf 1,71 MB pdf Dateianlage G B260363-1 Baubiologische Untersuchung.pdf 539,96 KB pdf Dateianlage G B260363-2 Baubiologische Untersuchung.pdf 470,28 KB pdf Dateianlage G B260363-3 Baubiologische Untersuchung.pdf 417,03 KB pdf Dateianlage G B260363-4 Baubiologische Untersuchung.pdf 446,06 KB pdf Dateianlage 251128_Elternschule Zustandsbewertung.pdf 1,37 MB pdf Dateianlage Anlage 1 - Fotodokumentation der vorgefundenen Schadstellen UG, EG, OG.pdf 4,69 MB pdf Dateianlage Anlage 2 - Baugrunduntersuchung.pdf 1,49 MB pdf Dateianlage Anlage 3 - Sanierungskonzept Schimmel.pdf 692,49 KB pdf Dateianlage Anlage 4 - Querschnitt Kellerwand Neu im Bereich neue Kasematte.pdf 167,51 KB pdf Dateianlage Anlage 5 - Konzeptplanung Lüftungsanlage UG.pdf 561,56 KB pdf Dateianlage Anlage 6 - Kostenberechung Sanierung Lorenzenweg.pdf 55,68 KB pdf Dateianlage 2026-09-24_1_0221_Lorenzen_Leistungsbeschreibung.pdf 279,04 KB pdf Dateianlage Bewertungsmatrix qualitative Zuschlagskriterien.pdf 400,60 KB pdf
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