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Planungsleistungen für die technische Ausrüstung zur Ertüchtigung von Saal und Küche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 08:39 (Europe/Berlin)

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Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) für Vergabeverfahren nach VOL/A und VgV

1Verantwortlicher:Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Gebäude und Liegenschaften Referat Zentrale Vergabestelle Frauensteiner Straße 43 09599 Freiberg
E-Mail: vergabestel- le@landkreis-mittelsachsen.deTelefon: ./.
2Datenschutzbeauftragte/r:Datenschutzbeauftragte/r des Landratsamtes Mit- telsachsen Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg
E-Mail: datenschutz@landkreis- mittelsachsen.deTelefon: 03731 / 799 3315
3Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:Der Landkreis verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie seiner Dokumentation und Überprüfung durch öffentliche Prüfstellen (insbe- sondere Gerichte, Aufsichtsbehörden, Europäische Kommission). Zu diesem Zweck erhobene personen- bezogene Daten können – soweit erforderlich – auch zur Durchführung eines anderen Beschaffungsvorha- bens unter dem Gesichtspunkt der Eignung eines Bie- ters, insbesondere des § 124 GWB (insbesondere § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB), verar- beitet werden. Der Landkreis verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragsanbahnung (Abschluss eines Vertrags), d.h. zur Prüfung, ob die erforderlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrags vorliegen und welchen der Bieter, die die Abschlussvoraussetzungen erfüllen, er nach Maßgabe der bekannt gemachten Zuschlagskriterien für den Vertragsabschluss auswählt. Der Landkreis verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Erfüllung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens ab- geschlossenen Vertrags (Vertragsvollzug) sowie der Durchsetzung vertraglicher Pflichten seines Vertragspartners. (1) Überprüfung der Eignung im Vergabeverfah- ren; Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Auf- träge (Einholung von Auskünften aus dem Wettbe- werbsregister) (2) Bekanntmachung vergebener Aufträge bei EU- Verfahren nach VgV

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(3) Prüfung der Angebote: Führen von Bieterlis- ten; zur Verfügung stellen der Angebote zur fachlichen Prüfung; Auswertungslisten mit Kontaktdaten; Studien- Ausbildungsnachwei- se, Zeugnisse zum Nachweis bestimmter Qua- lifikationen; Kontaktdaten von beteiligten Per- sonen; Referenzen (4) Nutzung einer e-Vergabeplattform (5) Mitteilung des Namens des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll; Mitteilung des Namens des erfolgreichen Bie- ters
4Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:(1) § 19 MiLoG und § 21 AEntG; § 6 Abs. 1 S. 6 WRegG (2) Artikel 50, 51 der Richtlinie 2014/24/EU; § 39 VgV (3) § 3 SächsVergabeG, § 6 VOL/A; § 5 SächsVergabeG, § 16 VOL/A; § 97 Abs. 5 GWB, §§ 1 ff. VgV, § 56 VgV (4) § 97 Abs. 5 GWB, §§ 1 ff. VgV, § 56 VgV (5) § 8 SächsVergabeG bzw. § 134 GWB; § 19 VOL/A bzw. § 62 VgV;
5.1Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtun- gen oder anderen Stellen offengelegt werden.  ja  nein
5.2nur falls Nr. 5.1 ja:Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten:(1) Bundeskartellamt (2) Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (3) Behördeninterne Verarbeitung (5) anderen Bietern im Vergabeverfahren
6Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:10 Jahre
7Ihre Rechte als betroffene Person:Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus- setzungen folgende Rechte zu: − Recht auf Auskunft über Sie betreffende perso- nenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz- Grundverordnung); das Auskunftsrecht kann durch § 5 Abs. 2 VgV beschränkt sein, soweit durch eine Auskunftserteilung die notwendige Vertrau- lichkeit der Angebote einschließlich ihrer Anlagen (inkl. der das Angebot ergänzenden Unterlagen und Erläuterungen des Bieters) beein- trächtigt würde. − Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz- Grundverordnung) − Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)

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− Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Daten- schutz-Grundverordnung) − Recht auf Einschränkung der Verarbeitung perso- nenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz- Grundverordnung) Werden oben genannte Rechte geltend gemacht und muss der Landkreis infolge dessen die Verarbeitung personenbezogener Daten einschränken, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots oder zu einer schlechteren Bewertung führen, wenn sich der Landkreis dadurch über wertungserhebliche Umstände nicht oder nur eingeschränkt informieren kann oder wenn durch eine damit verbundene Unmöglichkeit, Informationen zum Zwecke der Wer- tung und Bezuschlagung des betroffenen Angebots zu nutzen, das Angebot an einem unbehebbaren Mangel leidet.
8Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz- Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbe- hörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezo- genen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbe- hörde ist: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Maternistraße 17 01067 Dresden
9.1Die personenbezogenen Daten sollen an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermit- telt werden.  ja  nein falls ja:
9.2nur falls Nr. 9.1 ja:Es liegt ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Datenschutz- Grundverordnung vor, mit dem die EU-Kommission beschlossen hat, dass das Drittland/die internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau bietet.  ja  nein
9.3nur falls Nr. 9.1 ja und 9.2 nein:Es liegen geeignete und angemessene Garantien für die Übermittlung der per- sonenbezogenen Daten vor.  Eine Kopie dieser Garantien können Sie unter folgender Adresse anfordern:  Informationen über die geeigneten und angemessenen Garantien sind ver- fügbar unter:
10.1Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.  ja  nein falls ja: Rechtsgrundlage ist: • § 19 MiLoG und § 21 AEntG;

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• § 3 SächsVergabeG, § 6 VOL/A; §§ 44 ff. VgV • § 8 SächsVergabeG bzw. § 134 GWB; § 19 VOL/A bzw. § 62 VgV; § 39 VgV
10.2nur falls 10.1 ja:Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen:  ja  nein
10.3nur falls Nr. 10.2 ja:Die Verpflichtung be- zieht sich auf folgende personenbezogene Daten:(1) Name, Vorname des Bieters - Unternehmens- form (2) Angabe zu Beschäftigten im Unternehmen (3) Kontaktdaten; Studien- Ausbildungsnachwei- se, Zeugnisse zum Nachweis bestimmter Qua- lifikationen; Kontaktdaten von beteiligten Per- sonen; Referenzen
Die Nichtbereitstel- lung der personenbe- zogenen Daten hat zur Folge:(1) Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Auf- träge (2) Keine eindeutige Zuordnung des Auftragneh- mers als kleines mittelständisches Unterneh- men (kmU) in der Bekanntmachung vergebe- ner Aufträge (Art. 50, 51 der RL 2014/24/EU) (3) Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Auf- träge Bieter übermitteln die vom Landkreis im Vergabever- fahren erhobenen Daten freiwillig. Eine rechtliche Verpflichtung zur Datenübermittlung besteht nicht. Es wird aber auf Folgendes hingewiesen: Kommt der Bieter der Übermittlung vom Landkreis angeforderter Daten nicht nach, kann sich dies nachteilig auf seine Chancen auswirken, den Zuschlag auf ein eingereich- tes Angebot zu erhalten. Dies kann bis hin zum Aus- schluss des Angebots bzw. des Bieters vom Vergabe- verfahren führen.
10.4Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vereinbart.  ja  nein
10.5nur falls Nr. 10.4 ja:Die vertragliche Ver- einbarung bezieht sich auf folgende perso- nenbezogene Daten:
Die Nichtbereitstel- lung der personenbe- zogenen Daten hat zur Folge:
10.6Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich.  ja  nein
10.7nur falls Nr. 10.6 ja:Die Nichtbereitstel- lung der personenbe- zogenen Daten hat zur Folge:
11.1Es findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt.  ja  nein

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11.2 nur falls Nr. 11.1 ja: Nachfolgend werden Sie über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die Auswirkungen dieser Verarbeitung für Sie informiert:

Informationen nach Art. 14 DSGVO

Eine Informationspflicht im Zusammenhang mit der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (hier beim Bieter erhobene Daten über Betroffene, die nicht mit dem Bieter identisch sind) entfällt nach Art. 14 Abs. 5 lit. c und lit. d DSGVO. Die mit den Vergabeunterlagen geforderten personenbezogenen Daten betreffen ausschließlich Informationen, die der Landkreis im Vergabeverfahren bei den Bietern nach §§ 97 ff. GWB, §§ 1 ff. VgV bzw. §§ 1 ff. SächsVergabeG und §§ 1 ff. VOL/A erhebt. Geeignete Schutzmaßnahmen werden dem Landkreis über §§ 5, 9, 10, 11 Abs. 2 und §§ 44 VgV sowie über §§ 11, 12 Abs. 4, 13 Abs. 2, 14 Abs. 3 und § 6 VOL/A auferlegt. Personenbezogene Daten sind nur Personen zugänglich, die kraft Amtes, von Berufs wegen oder kraft gesonderter, strafbewehrter Verpflichtungser- klärung zur vertraulichen Behandlung solcher Daten verpflichtet sind.

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