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Anlage 8 zum Honorarvertrag Planung Haustechnik
Auftragnehmer/Firma:
Verpflichtung auf die Einhaltung des Datenschutzes
Herr/Frau
wird nach vorheriger Unterrichtung verpflichtet, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
• Personenbezogene Daten dürfen Sie nur mit entsprechender Befugnis, die sich nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) insbesondere aus einer Rechtsvorschrift (u. a. Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung) oder der Einwilligung der betroffenen Person ergeben kann, verarbeiten.
• Personenbezogene Daten dürfen Sie nur in dem Umfang und in der Weise verarbeiten, wie es zur Erfüllung der Ihnen übertragen Aufgaben erforderlich ist.
• Personenbezogene Daten müssen Sie nach den Grundsätzen des Artikels 5 der Datenschutz- Grundverordnung verarbeiten.
• Sie haben die zur Gewährleistung des Datenschutzes nach Artikel 5, 24, 25, 32 und 36 der Datenschutz-Grundverordnung festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu beachten. Insbesondere darf die Sicherheit der Verarbeitung nicht in einer Weise verletzt werden, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung personenbezogener Daten oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt.
Aus einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen können sich für Sie dienst-, arbeits-, ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen ergeben. So kann die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung mit einer Geldbuße oder nach §§ 41, 42 und 43 BDSG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro oder als Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Unberührt davon bleibt eine mögliche Ahndung nach den §§ 120, 133, 201, 203, 204, 331, 332, 353 b oder 355 StGB mit Freiheits- oder Geldstrafe. In Spezialgesetzen (z. B. dem Beamtenrecht, Tarifrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Berufsordnungen) geregelte Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
Die Verpflichtung auf die Einhaltung des Datenschutzes besteht auch nach der Beendigung Ihrer Tätigkeit dauerhaft fort.
Erklärung:
Ich erkläre, über die Pflichten nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Folgen ihrer Verletzung unterrichtet worden zu sein und diese Pflichten bei meiner Tätigkeit einzuhalten. Mit meiner Unterschrift bestätige ich zugleich den Empfang einer Kopie dieser Niederschrift einschließlich des Merkblattes zur Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes. Seite 1 von 2
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Anlage 8 zum Honorarvertrag Planung Haustechnik
Diese Verpflichtung entbindet nicht von der Verpflichtung der mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragten Personen eines Auftragnehmers gemäß Artikel 28 Abs. 3 lit. b der DS-GVO.
Ort, ................................
(Unterschrift der/des Verpflichteten)
(Unterschrift der/des Verpflichtenden)
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