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VERGABEUNTERLAGE
Offenes Verfahren nach §15 VgV
für die Planungsleistung Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 1, 2, 3
Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
A VERFAHREN 2
A.1 Bezeichnung 2 A.2 Auftraggeber 2 A.3 Verfahrensbetreuung 2 A.4 Auftragsgegenstand I Verfahrensart 2 A.5 Projektrahmen I Kurzvorstellung des Projektes 3 A.6 Termine 4 A.7 Kostenrahmen 4 A.8 Rückfragen zum Verfahren 4 A.9 Angaben zum Verfahren 5 A.10 Beauftragung und Bindefrist 6 A.11 Datenschutz 6 A.12 Nachprüfung 7
B PLANUNGSAUFGABE 8
B.1 Grundstück, Lage und Gebäudebestand 8 B.2 Entwurfsziel 10 B.3 Baukonstruktion und statische Konzeption 12 B.4 Brandschutz 13 B.5 Bauphysikalische Maßnahmen und Raumakustik 15 B.6 Erneuerung Bodenbelag Saal I Integration Bodentanks 15 B.7 Gestalterische Maßnahmen – Saal und Küche 16 B.7.1 Saal 16 B.7.2 Küche und Essensausgabe 17 B.7.3 Nebenraum Bühne (1-0.18) als Technikraum 18 B.8 Interimslösung zur Speiseversorgung 18 B.9 Fachplanerische Grundlagen Machbarkeitsstudie 18 B.9.1 Ergebnis Machbarkeitsstudie HLS-Planung 18 B.10 Planungs - I Bauzeiträume 19 B.11 Weitere Beteiligte 19
C ANLAGEN 20
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A VERFAHREN
A.1 BEZEICHNUNG
Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
A.2 AUFTRAGGEBER
Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Gebäude und Liegenschaften Referat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM) Frauensteiner Straße 43 09599 Freiberg
A.3 VERFAHRENSBETREUUNG
RiegerArchitektur
Partnerschaft freier Architekten mbB Rieger Lehner Steinborn
Hainweg 5 01324 Dresden
A.4 AUFTRAGSGEGENSTAND I VERFAHRENSART
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 nach § 53 ff HOAI für die Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung des Saales und der Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg und dazugehöriger besonderer Leistungen.
Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage des § 74 Vergabeverordnung (nachfolgend VgV genannt) als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV 2016 durchgeführt.
Die vertraglichen Grundleistungen und Besonderen Leistungen sind dem beiliegenden Vertrag zu entnehmen. Ebenso ergibt sich der konkrete Umfang der zu vergebenden Planungsleistung aus dem Vertrag, der mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den einzelnen Leistungsphasen (nachfolgend LP genannt). Vorgesehen ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens zunächst die Beauftragung der LP 2 bis 3 sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht, ebenso kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
erster Leistungsphasen.
Die weiteren zur ganzheitlichen Planung erforderlichen Fachdisziplinen werden in separaten Vergabeverfahren gebunden.
A.5 PROJEKTRAHMEN I KURZVORSTELLUNG DES PROJEKTES
Der Projektrahmen umfasst die umfassende bauliche, energetische und funktionale Erneuerung des Mensabaukörpers des Berufsschulzentrums „Julius Weisbach“ in Freiberg.
Die Maßnahme beinhaltet die Modernisierung von Saal / Aula, Küche und allen zugehörigen Funktionsbereichen sowie die Anpassung an die Anforderungen eines zeitgemäßen Mensa- und Veranstaltungsbetriebs.
Abbildung 1_Satellitenaufnahme (Quelle: googlemaps.de)
Zentrale Bestandteile sind die vollständige Erneuerung der technischen Anlagen, der Neubau des Dachtragwerks, brandschutztechnische Ertüchtigungen einschließlich der Optimierung der Flucht- und Rettungswege sowie die Verbesserung der Raumakustik und der bauphysikalischen Eigenschaften. Der Saal wird gestalterisch überarbeitet, erhält neue Oberflächen und eine akustisch wirksame Ausstattung; die Küche wird funktional neu organisiert und vollständig modernisiert.
Während der Bauzeit wird die Speiseversorgung über eine Containerlösung sichergestellt, ergänzt durch einen provisorischen Pausenraum im Schulgebäude. Insgesamt verfolgt das Projekt das Ziel, einen optimierten Mensa- und Veranstaltungsort zu schaffen.
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
A.6 TERMINE
Frist fachliche Rückfragen 12.11.2026
Frist zur Angebotsabgabe 10:00 Uhr am 19.11.2026
Vergabeentscheid + Informationsschreiben Vsl. 01. / 02. KW 2027
A.7 KOSTENRAHMEN
Die Aufteilung nach Kostengruppen beläuft sich derzeit gemäß einer Schätzung auf:
KG 300 netto 1.811.420 €
KG 400 netto 1.391.896 €
A.8 RÜCKFRAGEN ZUM VERFAHREN
Die Bietenden werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt, d. h. nach Download der Vergabeunterlagen über die Auftragsplattform auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen Fragen auf, die die Erstellung des Angebotes beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen. Rechtzeitig gestellte Fragen sowie zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist auf elektronischem Weg, ausschließlich über die Vergabeplattform, beantwortet.
Fragen und/oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind nach Erhalt dieser unverzüglich und bis zur unter A.6 genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zulässig. Verwenden Sie hierzu die entsprechend angegebenen Kontaktdaten in der Auftragsbekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen.
Die Antworten auf Bieterfragen werden zum Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Die Vergabestelle ist alleinige Ansprechpartnerin in allen Fragen des Vergabeverfahrens.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen bzw. jegliche Kommunikation gegenüber den Bietenden (Änderung der Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen etc.) erfolgt ausschließlich über die Auftragsplattform.
Im Falle einer nicht nur erkennbar vorrübergehenden Störung der Erreichbarkeit der Kommunikationsplattform sind Hinweise auf die Störung an die entsprechend angegebenen Kontaktdaten in der Auftragsbekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen oder direkt an den
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
Plattformbetreiber, der RIB Software GmbH, zu richten.
Die Möglichkeit zur Besichtigung des Gebäudes besteht. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Herrn Schuffenhauer unter knut.schuffenhauer@landkreis-mittelsachsen.de.
A.9 ANGABEN ZUM VERFAHREN
Aufgrund besserer Verständlichkeit wird in Bezug auf die Durchführung des Verfahrens auf die ausdrückliche Unterscheidung von Einzelbieter und Bietergemeinschaft verzichtet und nur der Begriff Bieter verwendet.
Durchgeführt wird ein offenes Verfahren nach §15 VgV. Es handelt sich um ein einstufiges Vergabeverfahren, bei welchem auf Basis dieser bekannt gemachten Vergabeunterlagen interessierte Bietende aufgefordert sind, ein Angebot abzugeben.
Um das wirtschaftlichste Angebot sowie den Bietenden ermitteln zu können, bei dem die bestmögliche Leistung zu erwarten ist, wurden Zuschlagskriterien (siehe Anlagen) ermittelt, die unterschiedlich gewichtet werden.
Das Angebot besteht aus:
-
Formular Angebot Das beiliegende „Formular Angebot“ ist elektronisch auszufüllen und mit den dort genannten separat beizufügenden Unterlagen einzureichen.
-
Ausarbeitung Zuschlagskriterien
Durch den Bieter ist eine textliche und bildliche Darstellung / Erläuterung zu den Zuschlagkriterien
- Projektorganisation
- Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung einzureichen. Die Unterlage ist im PDF-Format in DIN A4 (Querformat) aufzustellen und so zu gliedern, dass jedes der Zuschlagskriterien in einem separaten Dokument mit Bezeichnung des Zuschlagkriteriums aufgeführt wird.
Der Umfang sollte INSGESAMT für beide Zuschlagskriterien 10 Seiten DIN A4 nicht überschreiten.
- Honorarangebot
Das Honorarangebot ist mittels des beiliegenden „Formular Honorarangebot“ aufzustellen und einzureichen. Hierbei sind sämtliche markierten Felder des Formulars auszufüllen und mit einer Eintragung zu versehen, ebenso wenn eine Leistung mit Null Euro angeboten werden soll. Die Eintragungen in diesem Formular werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
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Für den Bieter besteht im Formular die Möglichkeit, einen frei kalkulierbaren Zu- oder Abschlag auf das Grundhonorar mittels einer prozentualen Angabe anzubieten. Die in den Leistungsphasen geschuldeten Grundleistungen dürfen dabei nicht gekürzt werden. Es ist für das Angebot davon auszugehen, dass diese vollumfänglich zu erbringen sind.
Das Angebot ist vollständig und fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform an der dort für die Abgabe des Angebotes vorgesehenen Stelle (keine Einreichung über die allgemeine Nachrichtenfunktion) einzureichen. Die Wahl eines anderen Mediums zur Einreichung der Unterlagen (z.B. Fax, E-Mail, per Post) führt zum Ausschluss des Bieters. Zu spät eingegangene Unterlagen finden keine Berücksichtigung. Unaufgefordert, über die Mindestanforderungen hinausgehende, eingereichte zusätzliche Unterlagen werden bei der Auswertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Entsprechen der Regelungen der VgV behält sich der Auftraggeber vor fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Sofern die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der im Nachforderungsschreiben enthaltenen Frist nachgereicht werden, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes.
Die benannten Zuschlagskriterien werden von einem mehrköpfigen Gremium des Auftraggebers bewertet. Besteht Punktgleichstand der erstplatzierten Bieter in der erreichten Punktbewertung, wird unter diesen ein Losverfahren durchgeführt
A.10 BEAUFTRAGUNG UND BINDEFRIST
Alle Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden gemäß § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor der Zuschlagserteilung, grundsätzlich auf elektronischem Weg über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses informiert.
Der Bieter, dessen Angebot angenommen werden soll, wird über den beabsichtigten Zuschlag informiert. Die Erteilung dieser Information entspricht nicht der Erteilung des Zuschlags. Die Beauftragung ist umgehend nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB geplant. Mit Beauftragung ist umgehend mit den Leistungen zu beginnen. Die Bindefrist orientiert sich an dem zu erwartenden Zuschlagsdatum.
A.11 DATENSCHUTZ
Die Bietenden haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen vom Bietenden ausschließlich für die Erstellung des Angebotes im Rahmen des vorliegenden Verfahrens verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Davon ausgenommen sind Nachunternehmer, sofern diese für ihre Angebotserstellung die Unterlagen benötigen. Dabei ist der Bietende für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
Der Bietende erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das vorliegende Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietenden eine Vorinformation gem. § 134 GWB erfolgt.
A.12 NACHPRÜFUNG
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim
Landratsamt Mittelsachsen, Abt. Gebäude und Liegenschaften, Ref. Zentrale Vergabestelle und Kreisarchiv, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
zu rügen, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Stellt ein Bieter einen Antrag auf Nachprüfung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der Nachprüfungsbehörde (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), darf der Zuschlag nicht erteilt werden.
Für Nachprüfungsanträge ist zuständig: Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
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B PLANUNGSAUFGABE
B.1 GRUNDSTÜCK, LAGE UND GEBÄUDEBESTAND
Der Mensabaukörper befindet sich auf dem Campus des Berufsschulzentrums für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach“ in der sächsischen Kreisstadt Freiberg. Das Baufeld liegt auf dem Flurstück 2648/63.
Abbildung 2_Satellitenaufnahme mit Flurstücksgrenze (Quelle: geoportalsachsen.de)
Das Gebäude besteht aus einem Hauptflügel und einem Nebenflügel. Im Hauptflügel befinden sich die Mensa mit großem Saal, der gleichzeitig als Aula genutzt werden kann; im nördlich anschließenden Nebenflügel sind die Küche und die Essensausgabe untergebracht. Der Hauptflügel schließt westlich direkt an das Haus 1 des Schulcampus an. Der Mensabaukörper verfügt über drei Ebenen:
Kellergeschoss (KG)
Ist teilweise in das Gelände eingegraben; die Ostseite liegt vollständig oberhalb der Geländeoberfläche. Hier befinden sich Sanitär-, Logistik- und Technikräume für den Küchen- und Mensabetrieb sowie Versorgungsbereiche der Küche.
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Erdgeschoss (EG)
Zwei Bereiche mit unterschiedlichen Geschosshöhen; die Räume des Hauptflügels (Saal) weisen eine deutlich größere Geschosshöhe auf als die Räume des Nebenflügels (Küchenbereich).
Dachgeschoss (DG)
Beide Flügel verfügen über ein Dachgeschoss mit Satteldach; in den Dachgeschossbereichen über Saal und Küche befinden sich Räume der Raumlufttechnik
Die Nutzung des Mensabaukörpers erfolgt überwiegend durch das Berufsschulzentrum. Der große Saal bietet Platz für 360 Mensa-Sitzplätze und dient zusätzlich als Tagungsstätte des Kreistages. Der an den Saal angeschlossene Bühnenbereich ermöglicht Aufführungen und Veranstaltungen. Die Essensversorgung erfolgt über eine direkt an den Saal angeschlossene Küche mit integrierter Essensausgabe.
Erschließung und Zugänge
Der Saal befindet sich im Erdgeschoss und ist unmittelbar an Haus 1 angebunden, sodass seine Erschließung über den dortigen Haupteingang erfolgt. Ein weiterer Zugang im Erdgeschoss wird über eine kombinierte Rampen- und Treppenanlage gewährleistet, die durch einen Eingangsbereich im Küchenflügel in den Saal führt. Zusätzliche Nebeneingänge zur Anlieferung der Küche sind im Kellergeschoss angeordnet. Die dort befindlichen Versorgungsbereiche der Küche sind über das Treppenhaus (1-01.16) sowie über einen im Küchenflügel gelegenen Aufzug mit dem Erdgeschoss verbunden. Der Technikraum im Dachgeschoss des Küchenflügels ist derzeit ausschließlich über eine Deckenluke im Treppenhaus (1-01.16) erreichbar. Das Treppenhaus (1-01.17) im Saalflügel erschließt sowohl die Sanitär- und Technikbereiche im Kellergeschoss als auch die Technikräume im Dachgeschoss. Ein direkter Zugang dieses Treppenraums zu den Außenanlagen im Kellergeschoss besteht nicht; im Erdgeschoss erfolgt die Erschließung ausschließlich über den Saal sowie die Bühne.
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Abbildung 3_Lageplan (Auszug aus Machbarkeitsstudie)
B.2 ENTWURFSZIEL
Die vorhandene Mensa mit Saal / Aula, Küche und zugehörigen Funktionsbereichen soll baulich, energetisch, funktional und brandschutztechnisch grundlegend ertüchtigt und an die Anforderungen eines modernen Schul- und Mensabetriebs sowie an die Nutzung als Tagungsort des Kreistages angepasst werden.
Es wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, welche folgende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen untersucht hat auf deren Ergebnisse im Folgenden eingegangen wird:
▪ Beseitigung energetischer und baulicher Mängel am Mensabaukörper und seinen technischen Anlagen. ▪ Ausarbeitung eines zeitgemäßen Raum- und Funktionskonzeptes für Saal und Küche, das sowohl den Mensabetrieb als auch die Nutzung als Versammlungs- und Tagungsstätte des Kreistages berücksichtigt. Im Fokus stehen dabei: ▪ die funktionalen Zusammenhänge zwischen Bühne, Podium und Saalraum, ▪ die Möglichkeit der vollständigen oder weitgehenden Verdunklung des Saales, ▪ die Schaffung geeigneter Lagerflächen zur Unterbringung von Stühlen und Tischen, ▪ die Erfüllung der raumakustischen Anforderungen für eine Veranstaltungsstätte und einen modernen Mensabetrieb.
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▪ Darlegung und Umsetzung der baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ertüchtigung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen. ▪ Prüfung statisch relevanter Parameter, insbesondere im Bereich des Dachtragwerks des Hauptflügels, einschließlich Variantenuntersuchung und Festlegung der wirtschaftlich und technisch sinnvollen Lösung. ▪ Prüfung der Integration einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche des Mensabaukörpers. ▪ Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für Saal- und Küchenbereich einschließlich der Ertüchtigung von Flucht- und Rettungswegen sowie der brandschutztechnischen Trennung der Gebäudeteile. ▪ Erarbeitung eines Konzepts für ein bauzeitliches Provisorium der Speiseversorgung, um den Schulbetrieb während der Bauphase aufrechtzuerhalten.
Abbildung 4_Grundriss EG (Auszug aus Machbarkeitsstudie) Abbildung 5_Grundriss OG (Auszug aus Machbarkeitsstudie)
Die Ertüchtigung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen im Planungsbereich umfasst insbesondere:
▪ Brandmeldeanlage, ▪ Sicherheitsbeleuchtung, ▪ Rauchabzugsanlage (RWA), ▪ Lüftungsanlage, ▪ Beleuchtungsanlage, ▪ Medientechnik.
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Abbildung 6_Gebäudeschnitte (Auszug aus Machbarkeitsstudie)
Die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS, Elektrotechnik, Medientechnik), der Tragwerksplanung und des Brandschutzes werden separat beauftragt und sind nicht Bestandteil dieses VgV-Verfahrens.
B.3 BAUKONSTRUKTION UND STATISCHE KONZEPTION
Für die Planung sind nachhaltige, langlebige, pflegeleichte, wertbeständige und wirtschaftlich realisierbare Lösungen vorzusehen. Die Rohbaukonstruktion ist so zu wählen, dass sie den Anforderungen der Statik, des Baugrundes, des sommerlichen Wärmeschutzes, des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Wirtschaftlichkeit gerecht wird.
Hinsichtlich der technischen Ausstattung des Gebäudes wird ein modernes und optimiertes Energiemanagement erwartet. Es sind ausreichend Flächen für technische Anlagen vorzusehen.
Die im Folgenden beschriebenen konstruktiven Maßnahmen basieren auf dem Erläuterungsbericht der statischen Vorplanung. Hauptaugenmerk der statischen Untersuchung liegt auf dem Dachtragwerk des Hauptflügels. In einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden zwei Varianten geprüft:
Variante 1 – Sanierung des vorhandenen Tragwerks Ziel war es, einen möglichst großen Teil des Bestands zu erhalten und das vorhandene Dachtragwerk zu ertüchtigen.
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
Variante 2 – Kompletter Neubau des Dachtragwerks Diese Variante sieht den vollständigen Ersatz des bestehenden Dachtragwerks durch eine neue Konstruktion vor.
Die Untersuchung hat ergeben, dass die Kosten beider Varianten eng beieinanderliegen. Gleichwohl bietet der Neubau des Tragwerks wesentliche Vorteile. So sind die Stabquerschnitte der bestehenden Stahlkonstruktion aufgrund ihrer schlanken Dimensionierung für eine feuerhemmende Ertüchtigung ungeeignet. Zur Gewährleistung des erforderlichen Brandschutzes wäre daher zusätzlich die Ausbildung einer feuerhemmenden Abhangdecke über dem Saal notwendig. Eine Neuplanung des Dachtragwerks eröffnet hingegen die Möglichkeit, die tragenden Elemente von vornherein feuerhemmend auszubilden und somit auf nachträgliche Schutzmaßnahmen von unten zu verzichten.
Auf dieser Grundlage wurde als Ergebnis der Machbarkeitsstudie entschieden, Variante 2 (kompletter Neubau des Dachtragwerks) weiterzuverfolgen. Dies umfasst:
▪ den vollständigen Abriss der vorhandenen Dachkonstruktion einschließlich Dachhaut und aller tragenden Bauteile im Bereich des Hauptflügels, ▪ die Neuplanung des Dachtragwerks und der Dachhaut als Stahlfachwerkbinderkonstruktion mit Unter- und Obergurten in einem statischen System, ▪ die Ausführung des neuen Tragwerks mit höherer Tragfähigkeit und höherem Feuerwiderstand als das Bestandstragwerk, ▪ die Integration eines Ringbalkens auf den Köpfen der Außenwände als Auflager für das Dachtragwerk, ▪ die Wiederherstellung des im Bestand vorhandenen Abluftturmes im Dach über der Lüfterzentrale.
Auf Basis der in der Studie gewonnenen Erkenntnisse erfolgten weiterführende Abstimmungen mit dem der unteren Denkmalschutzbehörde. Die in der Anlage dokumentierte Forderung zum Erhalt des historischen Dachtragwerks bildet hierbei eine verbindliche Rahmenbedingung. Die vertiefte Prüfung sowie die denkmalfachliche Abwägung werden im weiteren Projektverlauf integraler Bestandteil der Koordinierung mit der Denkmalpflege sein.
B.4 BRANDSCHUTZ
Dachkonstruktion und Decke über Saal
Die brandschutztechnische Untersuchung legt fest, dass die tragenden Bauteile des Daches feuerhemmend auszubilden oder durch eine feuerhemmende Decke über dem Saal zu schützen sind. Für die Studie wurde das neue Tragwerk so bemessen, dass der Feuerwiderstand der Fachwerkbinder und Gurte in Kombination mit einer geeigneten Brandschutzbeschichtung ausreicht, um auf eine massive Brandschutzdecke verzichten zu können. Dadurch kann eine vergleichsweise dünne Abhangdecke geplant werden, in der Einbauten der Technischen Gebäudeausrüstung ohne zusätzliche Schottungen integriert werden können.
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Küche und Essensausgabe
Zur Herstellung eines zweiten Fluchtweges der Küche wird ein Wanddurchbruch mit einer Fluchttür in den Raum der Eingangshalle (1-0.20) vorgesehen. Die Küche bildet eine brandschutztechnische Einheit mit dem darüberliegenden Dachstuhl. Um diese Bereiche vom Hauptflügel brandschutztechnisch abzutrennen, sind in den Öffnungen zum Saal neue Rolltore mit Brandschutzanforderung vorgesehen. Der Luftraum zwischen den Dachböden der beiden Gebäudeflügel wird durch eine feuerbeständige Ausmauerung geschlossen. Der an die Küche angrenzende, durchladende Aufzugsschacht verursacht eine Lücke in der brandschutztechnischen Trennung zwischen Küche und Eingangshalle (1-0.20) sowie dem Flur im Kellergeschoss. Zur Sicherstellung der Trennung sind im Bereich der Eingangshalle im Erdgeschoss und vor der westlichen Aufzugstür im Kellergeschoss Brandschutztüren vorgesehen.
Dachaufstieg Küchenflügel
Die im Bestand vorhandene Deckenluke im Treppenraum (0.105) zur Erschließung des Dachgeschosses im Küchenflügel befindet sich in einem beengten Bereich und müsste aufgrund der brandschutztechnischen Trennung einen erhöhten Feuerwiderstand aufweisen. Als Alternative wird ein neuer Dachaufstieg in Form einer Stahltreppe an der Giebelseite des Küchenflügels mit einer Außentür im Dachgeschoss vorgeschlagen, dadurch wird eine sichere und wartungsfreundliche Erschließung des Dachraums gewährleistet.
Saal und Bühnenbereich
Der Saal besitzt zwei unabhängige Rettungswege: einen über die drei bestehenden Doppelflügeltüren zu Haus 1 und einen weiteren über die Eingangshalle in den Außenbereich. Da die Tür zur Eingangshalle die erforderliche Fluchtwegbreite nicht erfüllt, wird die Öffnung vergrößert und eine neue, ausreichend breite Fluchttür eingebaut. Für die Entrauchung werden die RWA-Antriebe der oberen Fensterflügel mit der Jalousiesteuerung gekoppelt, sodass die Jalousien automatisch öffnen, sobald die RWA auslöst; gleichzeitig werden alle Antriebs- und Steuerungskomponenten der RWA erneuert.
Treppenraum (1-01.17)
Der Treppenraum (1-01.17) besitzt keinen direkten Ausgang zum Außenraum. Obgleich das Treppenhaus nicht als Fluchtweg deklariert ist, ist eine neue Außentüröffnung im Kellergeschoss des Treppenhauses vorgesehen, um im Kellergeschoss im Brandfall den direkten Zugang zu den Außenanlagen sicherzustellen.
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B.5 BAUPHYSIKALISCHE MAßNAHMEN UND RAUMAKUSTIK
Die an den Außenwänden des Mensabaukörpers festgestellten Feuchteschäden sind auf eine intensive Eisbildung an den Traufkanten des Satteldaches sowie auf das anschließende Abtauen im Bereich der Fassade zurückzuführen. Ursächlich für die verstärkte Vereisung ist eine unzureichende Dämmung des Daches, die zu einer Erwärmung der Dachhaut führt und in der Folge das Abtauen der aufliegenden Schneedecke begünstigt. Dieser Effekt wird zusätzlich durch ungedämmte Lüftungskanäle im Dachstuhl verstärkt.
Zur Behebung dieser bauphysikalischen Mängel sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
▪ Dämmung der neuen Dachhülle zur Reduzierung von Wärmeverlusten und zur Vermeidung von Eisbildung an der Traufe, ▪ Stilllegung der Lüftungskanäle, die vom Dachstuhl ausgehend seitlich der Saalfenster in den Sockelbereich der Saalwände führen, ▪ Verfüllung dieser stillgelegten Kanäle mit Dämmmaterial.
Zur Erreichung einer Raumakustik, die sowohl den Anforderungen an eine Veranstaltungsstätte als auch an einen modernen Mensabetrieb gerecht wird, sind bauliche Akustikmaßnahmen vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere die Integration einer akustisch wirksamen Lamellendecke im Saal sowie eine flächendeckende, akustisch wirksame Wandvertäfelung aus Holzfurnierplatten. Die genannten Maßnahmen dienen im Rahmen der vorliegenden Studie zunächst der Veranschaulichung und basieren noch nicht auf einer detaillierten raumakustischen Berechnung. Eine entsprechende fachplanerische Ausarbeitung ist im weiteren Verlauf der Entwurfsplanung zu erbringen.
B.6 ERNEUERUNG BODENBELAG SAAL I INTEGRATION BODENTANKS
Zur Versorgung der Sitzplätze des Kreistages mit Strom ist die Integration von Bodentanks im Saalbereich vorgesehen. Da die Verlegung der Kanäle und Bodentanks einen erheblichen Eingriff in den bestehenden Bodenaufbau erfordert, ist in den Kosten ein komplett neuer Bodenaufbau berücksichtigt, bestehend aus Abdichtung, Estrich und Parkettbelag. Der genaue Aufbau des Bodenbelags im Bestand ist derzeit nicht bekannt. Es wird in der Studie von einer vorhandenen Ausgleichsschicht ausgegangen, die durch ihre Aufbauhöhe die Verlegung der Kanäle oberhalb der Rohbaudecke ermöglicht. Im Zuge der Entwurfsplanung sind daher Bauteiluntersuchungen am Bodenbelag im Saalbereich zwingend erforderlich, um den tatsächlichen Bestandsaufbau zu klären und die Planung zu präzisieren.
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B.7 GESTALTERISCHE MAßNAHMEN – SAAL UND KÜCHE
B.7.1 SAAL
Die Machbarkeitsstudie schlägt für den Saal folgende Überarbeitung aller Oberflächen vor:
▪ Die Wände werden überwiegend mit einer Vertäfelung aus Holzfurnierelementen versehen. ▪ Horizontale und vertikale Fluchten werden durch vorstehende Leisten gegliedert und hervorgehoben. ▪ Die Heizkörper unterhalb der Fenster werden mit Lamellen verkleidet und oberseitig mit einer Fensterbank abgedeckt. ▪ Wandbereiche ohne Lüftungskanäle werden durch eine gerade durchlaufende Vertäfelung „begradigt“, sodass Rücksprünge der Außenwände optisch kaschiert werden. Dies betrifft insbesondere die Enden der Längswände in West- und Ostrichtung. ▪ Diese Vorwandkonstruktionen ermöglichen zugleich die Integration von Schiebetüren vor den Öffnungen zur Küche im Vorwandbereich. Damit wird dem Wunsch des Bauherrn entsprochen, den Abschluss der Küche gegenüber den gestalterisch wenig ansprechenden Rolltoren aufzuwerten. ▪ Die Schiebetüren besitzen keine Brandschutzanforderungen und werden ergänzend zu den Rolltoren integriert. ▪ Aufgrund der begrenzten Nischenlänge müssen die Schiebetüren teleskopartig ausgebildet werden, da die Lauflänge eines einzelnen Türblattes sonst zu groß wäre.
Abbildung 7_Saal im Bestand
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
Eine alternative Lösung mit Drehflügeltüren mit Brandschutzanforderung in den Öffnungen zwischen Saal und Küche wurde untersucht, jedoch verworfen, da diese einen erheblichen Teil der nutzbaren Fläche vor oder hinter den Öffnungen blockieren würden.
Zur Akzentuierung funktional wichtiger Bereiche wird die Vertäfelung gezielt bei den Wandflächen um die Bühne, dem westlichen Ausgang zu Haus 1 und der Essensausgabe ausgespart.
Diese Bereiche werden neutral verputzt, sodass sie sich von den vertäfelten Flächen abheben. Die Saaltüren links und rechts neben der Bühne werden erneuert, um sie optisch an die neue Wandvertäfelung anzupassen.
Abbildung 8_Visualisierung (Auszug aus Machbarkeitsstudie)
B.7.2 KÜCHE UND ESSENSAUSGABE
Im Küchenbereich werden sämtliche Oberflächen vollständig erneuert. Boden- und Wandfliesen werden ausgetauscht und durch neue Beläge ersetzt. Vertäfelungen in Holzoptik im Bereich der Essensausgabe verdecken die dort angeordneten Radiatoren und schaffen zugleich einen gestalterischen Übergang vom Erscheinungsbild des Saales in den Küchenraum. Die bestehende Abhangdecke wird zurückgebaut, sodass die technischen Einbauten im Zuge der Herstellung einer neuen Gipskartondecke integriert werden können. Der diagonal angeordnete Einbautresen, der die Nutzbarkeit des Raumes bislang einschränkt, wird entfernt und durch einen neu angeordneten Tresen im rückwärtigen Küchenbereich ersetzt, um die Fläche effizienter nutzen zu können. Die vorhandenen Küchengeräte bleiben erhalten und werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder eingebaut.
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
B.7.3 NEBENRAUM BÜHNE (1-0.18) ALS TECHNIKRAUM
Der Raum (1-0.18) neben der Bühne wird zum reinen Technikraum umfunktioniert. Eine präzisere Beschreibung der Nutzung dieses Raumes ist in der separaten Machbarkeitsstudie des Gewerks Elektrotechnik zu entnehmen.
B.8 INTERIMSLÖSUNG ZUR SPEISEVERSORGUNG
Für die Dauer der Bauarbeiten wird die Speiseversorgung über einen provisorischen Container oder ähnliches sichergestellt, die auf den Außenflächen der Berufsschule aufgestellt wird. Ergänzend sieht die Planung vor, den im Haus 1 gelegenen Unterrichtsraum TG Chemie (1-0.09) als alternativen Pausenraum zu nutzen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind nicht Teil der ausgeschriebenen Planung.
B.9 FACHPLANERISCHE GRUNDLAGEN MACHBARKEITSSTUDIE
Die in der Machbarkeitsstudie der Objekt- und Gebäudeplanung aufgeführten Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit Fachplanungsbüros entwickelt. Die detaillierten fachspezifischen Maßnahmen sind in separat beauftragten Machbarkeitsstudien beschrieben und liegen als Anlage bei.
B.9.1 ERGEBNIS MACHBARKEITSSTUDIE HLS-PLANUNG
Das Saal‑ und Küchengebäude des BSZ „Julius Weisbach“ wurde zuletzt zwischen 1997 und 2000 haustechnisch erneuert und weist heute einen altersentsprechenden, teilweise verschlissenen Zustand auf. Die Machbarkeitsstudie bewertet die bestehenden Anlagen der Kostengruppen Abwasser, Wasser, Heizung und Lüftung sowie deren brandschutztechnische und funktionale Eignung und leitet die notwendigen Maßnahmen für eine vollständige Ertüchtigung ab.
Im Bereich der Sanitärtechnik befinden sich die WC‑Anlagen des Saals im Kellergeschoss in gutem Zustand; Anpassungen ergeben sich vor allem durch den geplanten Rückbau der nicht mehr zulässigen Wandhydrantenanlage. Die Küche wird funktional neu geordnet, wodurch die Trink‑ und Abwasserinstallation vollständig angepasst werden muss. Die vorhandenen Edelstahlgeräte und der Fettabscheider können weiter genutzt werden. Für die Neuverlegung von Leitungen sind brandschutzkonforme Durchführungen vorzusehen.
Die Wärmeversorgung erfolgt über die zentrale Kesselanlage des Hauptgebäudes (erneuert 2015). Die Heizflächen im Saal und in der Küche müssen aufgrund der baulichen Umgestaltung vollständig erneuert werden. Die Gebläsekonvektoren des Saals werden durch neue, leistungsangepasste Geräte ersetzt, die in die geplante Wandverkleidung integriert werden können. Die Heizungsverteilung bleibt grundsätzlich erhalten; einzelne Pumpen und Armaturen sind auszutauschen. Neue Heizungsanschlüsse sind für die Lüftungsgeräte und die Sozialräume vorzusehen.
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
Die Lüftungsanlagen weisen den größten Erneuerungsbedarf auf. Die Saallüftung ist technisch und hygienisch verschlissen und wird vollständig ersetzt. Vorgesehen ist eine neue Zu‑/Abluftanlage. Die Luftführung erfolgt künftig über Deckenluftauslässe; die Lüfterzentrale im Dachboden bleibt Standort der neuen Anlage. Die Küchenlüftung wird ebenfalls komplett erneuert und an die neue Küchenplanung angepasst; bestehende Hauben und Kanäle sind auf Weiterverwendbarkeit zu prüfen. Die Abluftanlage der Sozialräume wird zu einer Zu‑/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung weiterentwickelt, um eine definierte und energetisch effiziente Raumlüftung sicherzustellen. Die Abluftanlage für Heizungsverteilung und Lagerraum bleibt bestehen. Für die WC‑Anlagen des Saals wird eine mechanische Lüftung empfohlen, alternativ eine Zu‑/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung.
Im Bereich Kälte ist keine Kühlung der Saallüftung vorgesehen. Für den neuen Raum der Kommunikations‑ und Medientechnik wird jedoch eine kleine Kälteanlage erforderlich.
B.10 PLANUNGS - I BAUZEITRÄUME
Nach Beauftragung ist umgehend mit der Planung zu beginnen.
B.11 WEITERE BETEILIGTE
Im Rahmen der Planung des Bauvorhabens sind weitere Beteiligte wie z.B. die zukünftigen Nutzenden, Fördermittelgebende, Genehmigungsbehörden und weitere Planende (Statik, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Akustik, Wärmeschutz) zu berücksichtigen.
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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg
C ANLAGEN
A Grundlagen
A1 Machbarkeitsstudie_Erläuterungen A2 Machbarkeitsstudie_Pläne A3 Machbarkeitsstudie_Statik A4 Machbarkeitsstudie_Brandschutz A5 Machbarkeitsstudie_Wärmeschutztechnische Berechnungen A6 Machbarkeitsstudie_Visualisierungen A7 Machbarkeitsstudie_ELT A8 Machbarkeitsstudie_Medientechnik A9 Machbarkeitsstudie_HLS A10 Abstimmungen Denkmalschutzbehörde
B Vergabeunterlagen
B1 BSZ_HLS_Formular Angebot B2 BSZ_HLS_Eignungskriterien B3 BSZ_HLS_Zuschlagskriterien B4 BSZ_HLS_Formular Honorarangebot
C Vertrag
C1 Planervertrag Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3, Leistungsbild mit Anlagen
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